Nr. 190. Innsbruck, Mittwoch, den 4. Dezember 1912. 96. Jahrgang. Her »Bote für Tirol und Vorarlberg' erscheint viermal wSchentlich. Preis für hier ganzjährig IS II. halbjährig K vierteljährig 3 monatlich 1 X, Einzelnummern 10 l»; »urch die Post bezogen in Oesterreich mit Ausendung: ganzjährig 18 L, halbjährig Svierteljährig 4L LOK. — MonatS-Bestellungen mit Postversendung werden nicht angenommen. Ankündigungen werden billigst nach Tarif berechnet. Die Beträge für den Bezug
werden. Die h. o. Knndmachnng vom 25. ?k>vember ^ I-, Zl. XIII—1551/2, tritt hiemir anszer Kraft. Kundmachung der k. k. Statthalterei für Tirol und Vorarlberg vom 3. Dezember 1912, Zl. XIII-1281/10, betref- send den Kleingrenzverkehr über das Grenzzollamt Gaißau. Die k. k. Bezirkshauptmannschast Feldkirch hat mit Rücksicht auf den nenerlichen Ausbruch der Maul- und Klauenseuche in Thal, Kanton St. Gallen, gemäß § 5, Absatz Ä, des allgemeinen Tierscnchengesctzes vom 6. August 1999, R.-G.-- Bl. Nr. 177, nnterin 3l). November
der Einfuhr von Viehaus Bosnien und der Herzegovina nach Tirol und Vorarlberg unter gleichzeitiger Behebung der bis her giltigen Verfügung gegen Bosnien nnd Her- zegovina nachstehende Sparmaßnahmen zn erlassen: 1. negen des Bestandes der Schweinepest ist die Einfuhr von Schweinen ans den Bezirken Banjaluka, Bijeljina, Bosn. Dnbica, Bosn. Gradiska, Bosn. 5Irupa, Bosn- Novi, Bosn. Petrovae, Bröko, Der< vent, jFojuica, Glamo6, Gra^anica, Jajce, Kotor« VaroZ, Livno, LjnbuSki, Maglaj, Mostar, Ncvisinje
, Prnjavor, Rogatiöa, Sarajevo, >stolac, TeZanj, Travnik, Varcar-Vakus, Visoks, Blajenica und Zu- panjae verboten, 2. wegen Bestandes von Schafpocken ist die Ein suhr von Schafen aus dem Bezirke Bijcljina. Die Einfuhr von zum Hanoel bestimmten oder für denselben geeigneten Schweinen, als welche alle jene anzusehen sind, welche ein Lebendgewicht unter 129 besitzen, aus Bosnien und der Herzegowina nach Tirol und Vorarlberg ist un bedingt verboteil, dagegen ist: I. Die Einsuhr von fertigen oder halbfertigen
Mastschweinen, als welche Schweine mit einem Lebendgewicht von wenigstens 120 Kilo zu be trachten find, ans den nicht angeführten Bezir»— ->in Bosnien und der Herzegowina nach Tirol und Vorarlberg unter folgenden Be dingungen und Modalitäten gestattet: -i) Die znr Einfuhr bestimmten Schweine müssen mit die Provenienz und den Bestimmungsort an gebenden Viehpässen, denen die staatstierärztliche Gesundheits-Bestätigung beigefügt ist, gedeckt sein und dürfen nur in plombierten Waggons, ohne irgend