Kote für Ural WA u. Vorarlberg. Nr. !!i5. Innsbruck, Freitag, den 1. März 1912. 93. Jahrgang. Der »Bote für Tirol und Vorarlberg' erscheint viermal wöchentlich. Preis für hier ganzjährig 12 X, halbjährig 6 15, vierteljahrig 3 X, monatlich 1 X, Einzelnummern 10 k» durch die Post bezogen in Qestcrretch mit Ausendung: ganzjährig IS X, halbjährig v X, vierteljährig 4 X 50 K. — MonatS-Bestellungen mit Postversendung werden nicht angenommen. Anlündigungen werden billigst nach Tarif berechnet
vom Salzbnrger x^chlachtviehmarkt in Berührung gekommen sind, bei welchen der Bestand der Manl- nnd Klauen seuche konstatiert wurde, wird der gauze Be zirk Bruneck gegen die Ans- und Durchfuhr von Klauentieren (Rinder, Schafe, Ziegen und cchweine) gesperrt und die Abhaltung von Klauenviehmärtten im ganzen politischen Be zirk Bruneck untersagt. Innsbruck, am 23. Febrnar 1912. K. K. Statthalterei für Tirol und Vorarlberg Kundmachung der k. k. Statthalterei fker Tirol und Vorarlberg vom 26. Febrnar 1!112
, Z XIII-262/1, betreffend Schutzimpfung der Rinder gegen Nauschbrand. Es wird zur allgemeinen Kenntnis gebracht, daß auch im Jahre 1912 die Lchutzimpfung der Rinder gegen den Rauschbrand vorgenonnneu wird, zu wel chem BeHufe die Jmpfticrärzte den erforderlichen Impfstoff unentgeltlich erhalten werden. Anmeldungen zur Impfung sind bei der betref fenden k. k. Bezilkshanptmailnschast bis spätestens 15,. März 1912 zu erstatten. Kundmachung der k. k. statthalterei für Tirol und Vorarlberg vom 2V. Februar
des k. k. Ackerbaumini steriums vom 23. Februar 1912, Zl. 8674, findet die k. k. Statthalterei hinsichtlich der Einfuhr von Vieh aus Bosnien und der Herzegowina nach Tirol und Vorarlberg unter gleichzeitiger Behebung der bis her giltigen Verfügung gegen Bosnien und Her zegowina nachstehende Sperrmaßnahmen zu erlassen: 1. Wegen Bestandes der Maul- und Klauen seuche ist die Einfuhr von Klanentieren ans dem Bezirke Bisegrad. 2. wegen des Bestandes der Schweinepest ist die Einfuhr von Schweinen aus den Bezirken
Banjalnka, Bihaö, Bijelina, BoS. Dubica, Bos. Gradiska, Bos. Krupa, Bos. Novi, Bugojno, Dervent, Fojnica, Graöanica, Jajce, Kladanti, Ljubuski, Maglai, Mostar, Prijedor, Prnjavor, Sarajevo, «stolac, Travnik, Visoko, Zenica und Zupauiak verboten. Die Einfuhr von znm Handel bestimmten oder für denselben geeigneten Schweinen, als welche alle jene anzusehen sind, welche ein Lebendgewicht unter 120 besitzen, aus Bosnien und der Herzegowina nach Tirol und Vorarlberg ist un bedingt verboten, dagegen