u. Vorarlberg. Nr. isi. Innsbruck, Donnerstag, den 7. Juli 1393. 84. Jahrgang. Amtlicher Theil. KunblNclMttttc». Die k. k. Statlhalterei in Prag hat laut heutiger telegraphischer Mittheilung wegen Herrschen« der Maul- und Klauenseuche in Tirol und Vorarlberg die Einfuhr von Klauenthieren aus Tirol und Vor arlberg nach Böhmen verboten, was hieinit zur all gemeinen Kenntnis gebracht wird. Innsbruck, am 4. Juli 1893. K. k. Statthaltcrei für Tirol und Vorarlberg. ^»llndniachling. In Anbetracht
des ausgebreiteten Bestandes der Maul- und^Klaueiiseuche in Tirol und Vorarlberg Uyd' näch^eni dieselbe noch immer an Ausbreitung zu- yimint, hat die k. k. Landesregierung in Klagenfnrt mit Kundmachung vom 1. Juli l. I. Zl. 8631 be- hnfs Verhütung und Einschleppung dieser Seuche von Vrol und Vorarlberg nach Kärnten auf Grund des allgemeinen ThierseucheugesetzcS vom 29. Februar und der dazu gehörigen DurchführuugS-Vcrorduung von, 12. April 1880, N. G. Bl. Nr. 35 u. 36, die Ein fuhr (Eintrieb) von Klauenthieren
, Ninder, «chafe, Ziegen, Schweine aus den nachbenanntcn politischen Bezirken des tirolisch-vorarlbergischcn Vcrwaltnngö- g^bietes nach Kärnten verboten, und zwar: Borgo, Bozen Umgebung, Bozen Stadt, Cavalese, ^CleS, Kuf- stcin, Merau, Primiero, Neutte, Niva, Novereto, Trient Umgebung, Trient Stadt in Tirol; Blndenz. Bregenz und Fcldkirch in Vorarlberg. Ans anderen politischen Bezirken des genannten Verwaltnngsgebieteö ist die Einfuhr nur gestattet, tvcnn der Bezirk, ans welchen! die Thiere stammen
, fr«! von her Manl- und Klauenseuche ist, und dieser Ursprung, sowie der senchenunverdächtige Zustand der Thiele von dem betreffenden Amtsthierarzte auf dem Biehpasse bestätigt ist. Dieses Verbot tritt mit dem 6. Juli 1893 in Wirksamkeit. Ucbertretnngen desselben unterliegen den Straf bestimmungen des bezogenen Gesetzes, bezw. des Ge setzes vom 24. Mai 1882, R. G. Bl. Nr. 51. Innsbruck, am 5. Juli 1898. A. K. Statthaltcrei für Tirol und Vorarlberg. Kundmachung betreffend die Anlegung des Grundbuches
, das? Bestandtheile eines Grundbuchskörpers in einer anderen Katastral-Gemeinde liegen, so werden nöthigen- falls die Erhebungen nnter Einem auf die fraglichen Ncbenbestandtheile ausgedehnt werden. Innsbruck, am 1. Juli 1898. Der k. k. Gruudbnchs-AnlcgnngS-Commissär: A m o r t. Nichtamtlicher ^Thei!. AkeichSraths-Ergnnzungswahl. Am 4. ds. fand bekanntlich in Jtalienisch-Tirol die Ersatzwahl für das ReichSrathSmandat ans der V. Curie Jtalienisch-Tirols an Stelle des verstorbenen Abg. Don Lorenzo Gnetti statt