den Beschlüssen der Anwesenden bei getreten geachtet würden. K.K .Landgericht Silz, den 23. Jan. 1343. Widerin, Landrichter. Witting, Aktuar. 2 Vom k. k. Landgerichte Silz wird durch gegen wärtiges Edikt allen denienigen, denen daran gelegen, bekannt gemacht: ' ^ . Es sey von dem Gerichte in dre Eröffnung emeö Kon kurses über das gesammte im Lande Tirol und Vorarlberg befindliche bewegliche und unbewegliche Vermögen des Anton Götsch, Bauersmann am Runhof, Gemeinde Len genfeld, gewilliget worden. Daher
gehört werden, und die jenigen, die ihre Forderung bis dahin nicht angemeldet haben, in Rücksicht des gesammteu im Lande Tirol nnd Vorarlberg befindlichen Vermögens des benannten Ver. schuldeten ohne Ausnahme auch dann abgewiesen seyn iollen, wenn ihnen wirklich ein Kompensationörccht ge bührte, oder wenn sie auch ein eigenes Gut von der Masse zu fordern hgtten, oder wenn auch ihre Forderung auf ein liegendes Gut des Verschuldeten vorgemerkt wäre, daß also solche Gläubiger, wenn sie etwa in die Masse
, sondern auch das Recht, kraft dessen er m diese oder jene Klaffe gesetzt zu werden ver, langte, zu erweisen, als widrigens nach Versiuß deS bestimmten Tages Niemand mehr gehört werden, und diejenigen, die ihre Forderung bis dahin nicht angemel det haben, in Rücksicht des gesammten im Lande Tirol und Vorarlberg befindlichen Vermögens der benannten Verschuldeten ohne Ausnahme auch dann abgewiesen seyn sollen, wenn ihnen wirklich ein KompensationSrecht gebührte, oder wenn sie auch «in eigenes Gut von der Masse
s Vom k. k. Landgericht« Silz wirb darch g«s«»' «ärtigeö Edikt allen denzenig«». d«o«n dara» g«l«g«», bekannt ««macht: ES sey »oa dem Gericht« in di« Eröffnung «ine» Kon kurses über das.gesammte im Land« Tirol und Vorarl berg brfindlich« d «W «glich« and unbeweglich« V«rmSg«n der Nothburg Falkuer, Witw« d«S Joseph Karling«r von Ruohof, g«willig«t «ord«a. Daher wird Jedermann,, der an di« gedachte Ver schuldete. eine Ford«rnng z« st«ll«n d«rechtiget zu seyn glaubt, anmit erinnert
, di» den 3. März kauf. Jö. die Anmeldung seiner Forderung in G«stalt «tner förmli chen Klage »ider diese Konkursmasse bei diesem Gericht« so gewiß einzur«ich«n, und in dieser nicht nur die Richtigkeit seiner Forderung, sondern auch da« Recht, kraft dessen er in dies- oder j«n« Klasse gesetzt ju werden verlangte, zu erweisen, als widrigen» nach Nerfluß de» bestimmte« TageS Niemand wehr gehört werden, und diejenigen, die ihre Forderung bis dahin nicht angemeldet haben, in Rück sicht des g«sawmten im Land« Tirol