ausgenommen, mit der Bürgerschaft gleich be handelt. Mit dem Anfange der königl. baier. Negierung im Jahre 4LV6 wurde Vorarlbergs ständische Verfassung mit allen ihren Attributen zu Grabe getragen, uijd dieß Läiidcheii wie das neue Mutterland,behandelt, ans dem die Verordnungen ohne Einsprache angenommen und befolgt wurden. Im Jahre 1314^ wo Vorarlberg mit Tirol ^wieder unter hie österr.'Hphsit <r.at, wollte man die alte ständische Ver fassung ans dem Grabe erwecken, allein statt der allen schrieb
die Regierung eine neue für Tirol und Vorarlberg gemein schaftliche Verfassuiig vor, nach welcher die Vertreter ans /dein Adel-, Priester-, Bürger- und Bauernstände gewählt wurden. 'Vorarlberg nahm aber an den Verhandlungen in Innsbruck 'niemals Antheil, weil seine Deputirten dort aus bekannten -Ursachen wenig gefruchtet haben würden, und Vorarlberg ger ne alles annahm, was ohnehin.mit allen Protestätionen nicht anders hätte gemacht werden können. - Im gegenwärtigen Jahre beglückte unser gnädigster Kaiser
»q, weil sie sich da- mstls qnd. noch btzß ins lSt, Jahrhundert der Personal U«a(« und Lokalimmunität erfreute, mauftealso weder in ih re^ Kirchliche» noch in ihrem Zeitlichen styrte, sondern in ihrer Sphäre sich fre^ und unabhängig bewegen ließ. P!i« hätje es ihr.daher auch nur einfallen solley, sich in das lich/Jnteresse ihrer Mitbürger einzumengen, da man auch bürgerlicher Seils die fechte des Klerus ^n a^enBezifhpngen achtele/ja für so heilig hielt, daß eS, damals.in Vorarlberg auch nicht Einem in deq Sinn kam
, seine ungeweihse Hand qn hiefelb? zu legen. Ware es also damals nicht eine freche AnWaMng gewesen, wenn die Geistlichkeit in Vorarlberg ver- lflngt hätte, über das Zeitliche der Bürger und der Bauerfl, sohifl stder. die Festsetzung shrer wechselseitigen Verhältnisse zu ertheilen, da mqn auch sie in ihren Rechten ungestört ließ? . ' ^ – Ehemals waren im Vqrärlberg'schen große Dekanase.; das Pekanat Lindau, das Landkapitel St. Gallen, dem selbst vor arlbergische Pfarreien, als Lustenau, Höchst, Fussach zuge
seine Völker mit der Konstitution, d. i. er will nicht mehr bloß bei seinen hohen und niedern Beamten erforschen, was dem Vaterlande zur Wohlfahrt gereicht, sondern er will beiden -Unterthanen selbst sich nach Wohl und Weh' und den Mit teln erlutidigen/-das Gesunde zu erhalten und das Wunde und Kranke zu heilen.' - ? Da sollen sich Alle freuen können, nur der geistliche Stand -in Vorarlberg nicht, der allein soll trauern, soll ausgeschlossen seyn, mit seinen Mitbürgern nicht gleiche. Rechte genießen