. 2 K o n k u r S - E d i k t. Nr. 3073 Vom k. k. Landgerichte Montafon wird durch gegen wärtiges Edikt allen denjenigen, denen daran gelegen, be kannt gemacht: Es sei von dem Gerichte in die Eröffnung eines Kon kurses über das gesammte im Lande Tirol und Vorarlberg befindliche, bewegliche und unbewegliche Vermögen des Johann Anton Walfer von LorünS gewilliget worden. Daher wird Jedermann, der an den gedachten Ver schuldeten eine Forderung zu stellen berechtiget zu sein glaubt, , aninit erinnert, bis den 17. k. M. Dezember
die Anmeldung seiner Forderung in Gestalt einer förmlichen Klage wider diese Konkursmasse bei diesem Gericht so gewiß einzureichen, und in dieser nicht nur die Richtig keit^ seiner Forderung, sondern auch das Recht, kraft dessen er in diese oder jene Klasse gesetzt zu werden verlangte, zu erweisen, als widrigenS nach Nerfluß des bestimmten TageS Niemand mehr gehört werden, und diejenigen, die ihre Forderung bis dahin nicht angemel det haben, in Rücksicht des gesammten, im Lande Tirol und Vorarlberg
Klage wider diese Konkursmasse bei diesem Gerichte so gewiß einzureichen, und in dieser nicht nur die Richtigkeit seiner Forderung, sondern auch das Recht, kraft dessen er in diese oder jene Klasse gesetzt zu werden verlangte, >u er weisen, als widrigen« nach Berfluß des bestimmten TageS Niemand mehr gehört werden, und diejenigen, die ihre Forderung bis dahin nicht angemeldet haben, in Rücksicht des gesammten im Lande Tirol und Vorarlberg befind lichen Vermögens der benannten Verschuldeten
»n, und in di»s»r nicht nur die Nichtig keit seiner Forderung, svndern auch da« N»cht, kraft des sen er in diese oder jene Klasse geseht zu werden »er langte, zu erweisen, als widrigen« nach Berjluß d»« be stimmten TageS Niemand mehr gehört werden, und die jenigen, die ikre Forderung bis dahin nicht angemeldet haben, in Rücksicht des gesammten, im Lande Tirol und Vorarlberg befindlichen Vermögens des benannten Ver schuldeten ohne Ausnahme auch dann abgewiesen sein sollen, wenn ihnen wirklich ein Kompensationsrecht ge bührte, cder
, denen daran gelegen, bekannt gemacht: E« sei von dem Gericht» in die Eröffnung eines Konkurse« über da« gesammte im Land« Tirol und Vor arlberg befindliche, bewegliche und unbewegliche Vermögen der verstorbenen Franziska Wolf, Ehegattin des Anton Neyen, Gärber in Bludenz, gewilliget lvorden. Daher wird Jedermann, der an die gedachte Ver schuldete eine Forderung zu stellen berechtiget zu sein glaubt, anmit erinnert, bis den 3. Dezember d. I. die Anmel dung seiner Forderung in Gestalt einer förmlichen