und Auleathal- leS zu setzen, widrigenS man zur Todeserklärung schrei ten würde. A.K .Land» und Kriminal-Ger,cht.Sonnenberg. iLludenz, den L3. Febr. 1S46. Albrecht, k. k: Rath und Landrichter.' 1 Vom k. k. Land - und Krim.-Unters.-Gerichte Ratten» berg wird'durch gegenwärtiges Edikt allen denjenigen, denen daran gelegen , bekannt gemacht: ES sey von dem Gerichte in die Eröffnung eineö Kon kurses über das gesammte im Lande Tirol und Vorarlberg befindliche bewegliche und unbewegliche Vermögen des Johann Georg
, zn erweisen, alö widrigenS nach Verfluß deS bestimmten TageS Niemand mehr gehört werden, und diejenigen, die ihre Forderung bis dahin nicht angemeldet haben, in Rücksicht deS gesammten im Lande Tirol und Vorarlberg befindlichen Vermögens deS benannten Verschuldeten oh ne Ausnahme auch dann abgewiesen seyn sollen, wenn ih nen wirklich ein Kompensationörecht gebührte, oder wenn sie auch ein eigenes Gut von der Masse zu fordern hätten, oder wenn auch ihre Forderung auf ein liegendes Gut des Verschuldeten
, und in dieser nicht nur die Richtigkeit sei ner Forderung, sondern auch daö Recht, kraft dessen er in diese oder jene Kla»e gesetzt zu werden verlangte, zu er weisen, als widrigenS nach Verstuß deS bestimmten TageS -Niemand mehr gehört werden, und diejenigen, die ihre Forderung bis dahin nicht angemeldet haben, in Rücksicht des gesammten, im Lande Tirol und Vorarlberg befindet chen Vermögens der benannten Verschuldeten, ohne Aus nahme auch dann abgewiesen seyn sollen, wenn ihnen wirk lich ein Kompensationsrecht gebührte
- und Kriminal,Gerichts Sonnen berg wird durch gegenwärtiges Edikt allen denjenigen, denen daran gelegen, bekannt gemacht: ES sey von dem Gerichte in die Eröffnung eines Kon kurses über das gesammte im Lande Tirol nnd Vorarlberg befindliche bewegliche und unbewegliche Vermögen deS Johann Joseph Berthold, Bauersmannes von Wald der Gemeinde DalaaS, gewilliget worden. Daher wird Jedermann, der an den gedachten Ver schuldeten eine Forderung zu stellen berechtiget zu seyn glaubt, anmit erinnert, bis den 14. April
Tirol und Vorarlberg befindlichen Vermögens des benannten Ver schuldeten ohne Ausnahme auch dann abgewiesen seyn sol len, wenn ihnen wirklich ein Kompensationsrecht gebühr te, oder wenn sie auch ein eigenes Gut von der Masse zu fordern hätten, oder wenn auch ihre Forderung aus ein liegendes Gut des Verschulderen vorgemerkt wäre, daß also solche Gläubiger, wenn sie. etwa in die Masse schul dig seyn sollten, die Schuld ungehindert deS Kompensa-> rionS-, Eigenthums- oder Pfandrechtes, daö