Kurator und den sich Allenfalls ausweisenden Erben nach Vorschrift der Gesetze werde verhandelt werden. K. K. Landgericht Neumarkt, den IS. Nov. 1345. v. Ottenthal, Landrichter. 1 LZom k. k. Land- und Kriminal-Gerichts Bre gen; wird durch gegenwärtiges Ediktallen denjenigen, denen daran, gelegen, bekannt gemacht: ES sey vos dem Gerichte in die Eröffnung eines Kon kurses über daS gesammte im Lande Tirol und Vorarlberg befindliche bewegliche und unbewegliche Vermögen des am i3. Juni d. Z. vesstorbenen
dessen er in diese oder jene Klasse gesetzt zu werden ver langte, zu erweisen, als widrigenö nach VerflnßdsS be- stimmten TageS Niemand mehr gehört werden, und.die- jenigen, die ihre Forderung bis dabin nicht angemeldet haben, in Rücksicht deS.gesammten im Lande Tirol und Vorarlberg befindlichen Vermögens der benannten Ver schuldeten ohne Ausnahme auch dann abgewiesen seyn sol len, wenn ihnen wirklich ein KompensationSrecht gebühr te, oder wenn sie.auch ein eigenes Gut von der Masse zu fordern hätten
den Vertreter dieser Konkursmasse, den k. k. Advokaten Hrn. Dr. Felder , bei diesem Gerichte so gewiß einzureichen, und in dieser nicht nur die Richtigkeit seiner Forderung, sondern auch das Recht, kraft dessen er in diese oder jene Kläffe gesetzt zu werben v er langte, zu erweisen, als widrigenS nach Verflüß dcö bestimmten TageS Niemand mehr gehört werden, und diejenigen, die ihre Forderung bis dahin nicht angemel det haben, in Rücksicht des gesammten im Lande Tirol und Vorarlberg befindlichen Vermögens
denjenigen, Venen daran gelsgeij, bekannt gemacht i Es ftp von dem Gericht« in die Sröfftiung eine» Konkurses über das gefammte km Lande Tirol ündBor» artderg befindliche de«eglkch« und unbewegliche Ver» mögen des Mdel Weber. j0adn?krlhe» in NovelS, ge- wtlliget wördev. Daher wird Jedermann, bei an den gedachten Ver schuldeten ein« Forderung zu stellen berechtiget zu seyn glaubt, anmi't erinnert, bis den lS. Dezember 1345 die Anmeldung seiner Forderung in Gestalt einer förm lichen Klage wider