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Alpenländer-Bote
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Pagina 12 di 16
Data: 25.04.1915
Descrizione fisica: 16
, Aegypten und Arabien dehnte er seine Forschun gen aus. Nach Tirol zurückgekehrt, wirkte er einige Jahre als Professor der Naturgeschichte kund Religion am Brixener Knabenseminar. Die !ausgezeichneten naturgeschichtlichen Sammlun- !gen des Vinzentinums sind zum großen Teil kein Werk v. Hörmanns. Später wandte er sich sder Seelsorge zu, war Pfarrer von Vinaders -und durch 27 Jahre Dekan in Matrei. Als fal scher zeichnete er sich durch einen glühenden -Seeleneifer und eiserne Pflichttreue ans

: Salzburg, Tirol. Handelsrichtung: Salzburg, Obsr- öfterreich und Niederösterreich. Handelsbewegung: Ziemlich lebhaft. Qualität: Gut. Villach.. (Viehmark t.) Zu dem am 7. d. M. hier abgehaltenen Viehmarkte wurden 16 Pferde, 68 Ochsen, 173 Kühe und Kälber und 2 Schafe zum Anftriebe gebracht. Außer den heimischen Händlern waren auch solche ans Salzburg erschienen. Es wurden ziemlich hohe Preise erzielt und ein Großteil des Auftriebes vom Aerar aufgekanft. Frachtermäßigung für Heu- und Strohtransporte

nach den österreichischen Alpenländsrn. Ueber eine Eingabe der Sektion Innsbruck des Landeskulturrates für Tirol vom 14. Jänner 1915 hat das k. k. Eisenbahn ministerium mit Erlaß vom 12. April 1915, Zahl 8483, bekanntgsgeben, daß laut Verlautbarung im Verord nungsblatt für Eisenbahnen und Schiffahrt Nr. 3$ ex 1915, unter fortlaufender Nr. 190, für Heu- und Stroh transporte in ganzen Wagenladungen im Verkehre nach allen in den Kronländern Salzburg. Tirol und Vorarl berg gelegenen Stationen und bei Adressierung

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Tiroler Wastl
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Pagina 2 di 8
Data: 17.11.1917
Descrizione fisica: 8
Der neue Statthalter von Tirol und Vorarlberg. Zu seinem Amtsantritt. Ter Statthalter-Posten von Tirol und Vorarlberg, der seit dem Eintritte des Grafen Toggenburg in das Kabinett Seidler verweist war, ist nun wieder besetzt. Anfangs zögerte man mit einer Neubesetzung und reservierte den Platz gewisser maßen für eine Rückkehr Toggenburgs, nunmehr aber, da das provisorische Kabinett Seidler zu einem definit ven warde, war dies nicht mehr nötig. Eigentlich war es von Anfang an übertriebene

für die Beamtenschaft, und versicherte, daß dieselbe bestrebt sei, stets das Beste zu leisten. Statthalter 'Graf Meran anwortete darauf: Ich danke zunächst für die freundlichen Worte der Begrüßung; auch ich heiße Sie,alle herzlichst willkommen, wir sind ja zum Teile schon alte Bekannte! Jetzt im November jährt sich der Tag, an dem ich vor 23 Jahren ahZ Ktotizeptsprakei- kant meine Tätigkeit im politischen Verwaltungsdienste in Tirol begonnen habe. Dankbar gedenke ich heute me'ner da maligen Vorgesetzten

gestanden sind. Das 'Hervorstechendste in diesem B richte ist das fre'mätige Bekenntnis des Vizepräsidenten Tr. Pockels, daß vielleicht nicht alles so sei, wie es der neue Landeschef wünsche Obwohl dieses Bekenntnis mit einer Reihe von Entschuldigungen ver brämt ist, muß man es doch lobend erwähnen, denn fürs erste ist es selten, daß in solchem Kreise so osfen ge'prochen wird und fürs zweite ist Selbsterkenntnis stets der erste Schritt zur Besserung. Und zu bessern gibt es in unserem lieben Tirol

Welschtirols in jene Bahnen zu lenken, die das Wohl des ganzen Landes erheischt. Nicht vergessen sei des Umstandes, daß auch die Presse von dem neuere Lenker der Landesangelegenheiten eine ge rechte Unterstützung erhofft. Sie braucht vor al em Papier, das den dickbauchigen Wiener Blättern noch in reicher Menge abgcnommen werden könnte, sie braucht aber auch Ruhe vor unnützen Eingriffen, wie sie in Tirol noch immer durch die Zensur erfolgen. Tirol ist jetzt in ganz Oesterreich das einzige Land

Angstmeierei han delt, die allerdings um so weniger am Platze ist, als das Kriegs- übcrwachungsamt unseligen Angedenkens längst schon den Weg alles Irdischen gewandert ist, seine verzopften Erlässe nicht mehr gelten und neue klare Richtlinien bestehen, die zu ver letzen jedes Black von Vorneherein gerne unterläßt. Statthalter von Tirol! Schaffe den erwähn en unwürdigen Zustand ab, gib uns die Möglichkeit, so offen sprechen zu können, wie es Vizepräsident Tr. Pockels getan, und die ganze Allge meinheit

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Pagina 3 di 8
Data: 30.07.1914
Descrizione fisica: 8
. Die gesetzlichen Bestimmungen mit Berücksichtigung der Borschriften für die Landesverteidigung in Tirol und Vorarlberg. Wie bereits mitgeteilt, ist vom Kaiser auch die teil weise Aufbietung und Einberufung des Landsturms angeordnet worden. Ueber den Landsturm sind vielfach irrige Mei nungen verbreitet, weshalb, wir die wesentlichen Be stimmungen des Landsturmgssetzes, das am 6. Juni 1886 erlassen wurde und bis heute unverändert ge blieben ist, abdrucken. Dem Landsturm gehören alle wehrfähige n Staatsbürger

i g st e n Lebens jahr landsturmpflichtig. Landsturmpflichtige, die für die Besorgung der Angelegenheiten des öffent lichen Dienstes oder öffentlichen Interesses unent behrlich sind, können vom Landsturmdienst befreit werden. Die Landsturmpflichtigen zwerden (mit Aus nahme von Tirol und Vorarlberg) in zwei Aufgebote geteilt. Zum ersten Aufgebot gehört mau bis zum Ende des Jahres, an dem man siebenund- dreißig Jahre alt ist. Es gehören also gegen wärtig alle von 1877 bis 1895 Geborenen in das e r st e Aufgebot

, wo er seinen Wohnsitz hat. Die militä risch AusgebiMtrn haben hingegen in der Wid mungskarte oder im Landsturmpaß verzeichnet, wo hin sie zum Landsturm einrücken müssen. Soweit die für alle Provinzen mit Ausnahme für Tirol und Vorarlberg geltenden Bestimmungen über den Landsturm. Die Bestimmungen für Tirol und Vorarlberg. Tirol und Vorarlberg haben bekanntlich ein eige nes Wehrgesetz, das in den Bestimmungen über den Landsturm von dem Reichsgesetz in manchen Punk ten abweicht. In Tirol und Vorarlberg werden vie

Verpflichtung, er streckt sich in Tirol die Landsturmpflicht auf alle Körperschaften militärischen Charakters, also Vete ranen- und Kriegervereine, Schützenkompanien usw. In Tirol und Vorarlberg kann also jedermann mobilisiert werden. Ueber die Reihenfolge, wie die Landstürmer aufgeboten werden, bestimmt der 6. Absatz des § 18 des Gesetzes über die Landesverteidi gung für Tirol und Vorarlberg: „Die Heranziehung hat innerhalb der nach den jeweiligen Erfordernissen zu be stimmenden Kategorien, nämlich

nicht, sondern nur einen Landsturm schlechthin. Wo darf der Landsturm verwendet werden? Die Verwendung des Landsturms (ausgenommen Tirol und Vorarlberg) ist nicht auf Oesterreich be schränkt Der Landsturm kann auch in Ungarn, Bos nien und auch in jedem anderen Lande verwendet werden. Allerdings sagt das Gesetz, daß außerhalb Oesterreichs (also auch in Ungarn und in Bosnien) der Landsturm nur dann — und zwar nur „aus nahmsweise" — verwendet werden kann, wenn ein eigenes Gesetz es erlaubt'. Jedoch steht gleich dabei

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Lienzer Nachrichten
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Pagina 5 di 8
Data: 27.04.1915
Descrizione fisica: 8
schied am 21. April Herr Gottfried Elis- kafes, Hafnermeister und Hausbesitzer, Vor stand-Stellvertreter des Militär-Beteranenverei- ne§ Bruneck, Ausschussmitglied des Kriegerver- kin-LandesbuNdes von Tirol in Innsbruck, Ehrenmitglied der Freiw. Feuerwehr von Bru- neck, Besitzer der Kriegsmedaille vom Okku-- lrationsseldzuge 1878 usw., im Alter von 58 Zähren. Amtlicke Verlautbarungen Feldpostpaket- Verkehr. Für die Zeit vom 26. bis inkl. 30. April 1915 sind Feldpostpakete nach folgenden

, 160, 186, 189, 190, 191, 201, 208, 209, 211, 214, 301, 305, 307, 308, 315, 316, 317, 320, 351, 601, 502, 503, 504 und 505. Feld postpakete zu den Feldpostämtern 11, 39, 61 und 186 sind ohne Beschränkung auf bestimmte Tage Zugelassen. Für reichödeutsche Landsturm- und Wehr pflichtige. Das kaiserlich deutsche Konsulat in Innsbruck teilt Folgendes mit: In Durchfüh rung der kaiserlichen Verordnung für die Ein berufung der noch irr Tirol zurückgebliebenen deutschen Landsturm- und Wehrpflichtigen nnd

noch in Tirol befindlichen Mili tärpflichtigen, des Beurlaubtenstandes, der Er satzreserve, und der Marine-Ersatzreserve, soweit dieselben nicht vom Kriegsministerium und we gen bürgerlicher Verhältnisse zurückgestellt sind. Alle haben nach ehetunlicher Ordnung ihrer An gelegenheiten sich unverzüglich zu stellen, da in den meisten Fällen bei den vielfachen Verwen dungsmöglichkeiten die Genehmigung zu einer auch noch so kurzen Rückkehr für die tauglich Befundenen nicht gegeben werden kann. Die Bahnfahrt

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