von J:rzenS mit der Loözahl 2 zur wirklichen Einrei hung, Hollrigl Johann Paul von St. Leonhard im Pitzthale mit Nr. 7 zur Reserve bestimmt ist, so wer den dieselben aufgefordert, binnen vier Wochen, wenn sie sich in der Provinz Tirol und Vorarlberg aufhal ten, innerhalb acht Wochen aber, wenn sie sich außer dieser Provinz befinden, bei dem gefertigten Landge richte um so gewisser sich zu stellen, als sie sonst die Renitenzstrafen zu gewärtigen haben. Ebenso haben die übrigen oberhalb genannten
von Kirchdorf. » 47 v. Schmuck Ferdinand, Forstakade- mikerin Maria-Brunn, von Kitzbühel. >> 103 Grander Mailnao oder Burgschwai ger von St. Johann. Diese Genannten sind zur Reserve bestimmt, und werden hiemit aufgefordert in der gesetzlichen Frist voll vier Wochen, wenn sie sich in der Provinz Tirol und Vorarlberg befinden, und von acht Wochen, wenn sie sich außer dieser Provinz befinden, dem unterzeichneten Landgericht- ihren gegenwärtigen Aufenthaltsort anzu zeigen, widrigenö sie, wenn sie im Verlaufe
, als : ' Im I. Distrikte: Für 1. Fischnaller Anlon, Huttergeselle von Brixen, LoS Nr. 10. 2. Anlon Gruber, Handschuhmacher in Brixen, Nr.24. 3. Joseph Heidenreich, Schuster von Brixen, Nr. SS. 4. Karl Niederist, Philosoph von Lisen, Nr. 63. Im II. Distrikte: Für 1. Vikoller Johann, Metzger von L:t. Andrä, Nr. 49. 2. Gasser Karl, Fürsetzer von Mülland, Nr. 59. Dieselben werden nun ausgefordert, sallS sie sich in der Provinz Tirol und Vorarlberg befinden, binnen vier, sallS sie sich aber außer derselben oufballen
ab wesenden Jünglinge, wenn sie sich in der Provinz Ti rol und Vorarlberg aufhalten, binnen vier Wochen, wenn sie aber außer dieser Provinz sich befinden, bin nen acht Wochen ihren Aufenthalt diesem Landgerichte um so sicherer anzuzeigen, als sie im Falle der Unter lassung dieser Anzeige, wenn sie in der Folge die Reihe zur wirklichen Einreibung treffen sollte, als Reniten ten behandelt werden würden. Die Strafen gegen Renitenten bestehen: a. in der Verlängerung der Kapitulationszeit von - acht auf zehn
Nr. 7. o Johann Nikolaus Mayrhofer von Galtur das Los Nr. 8. t. Franz Anton Eiter von Piel das LoS Nr. 13. Da Joseph Fidel Walter zur Einreihung und Franz Fuchs zur Reserve, die übrigen aber zwar nicht zur Einreihuug bestimmt sind, jedoch im Verlaufe der Stel lung dazu bestimmt werden könnten, so haben Joseph Fidel Walter und Franz Fuchs, wenn sie sich in der Provinz Tirol aufhalten, innerhalb vier Wochen, wenn sie sich aber außer derselben befinden , innerhalb acht Wochen sich persönlich