1349. Meßner, Landrichter. Würbel, Adjunkt. Kvnrurs-Lcdr?t. Nr. 814 Vom k. k. Landgerichte Hall wird durch gegen wärtiges Edikt all:» denjenigen, denen daran gelegen, bekannt gemacht: ES sey vo>i dem Gerichte in die Eröffnung eineö Kon kurses über das gesammte im Lande Tirol und Vorarlberg befindliche bewegliche und unbewegliche Vermögen des Karl Raab, Bauersmannes zu Gasteig, der Gemeinde Tulfö, gewilliget worden. Daher wird Jedermann, der an den gedachten Ver schuldeten eine Forderung zu stellen
nicht angenieldet Haben, in Rücksicht des gesammten im Lande Tirol und Vorarlberg befindlichen Vermögens des benannten Ver> schuldeten ohne 'Ausnahme auch dann abgewiesen seyn sol len, wen» ihnen wirklich ein Ki mpensationSrecht gebühr- te, oder wenn sie auch ein eigenes Gut von der Masse zu fordern hätten, oder wenn auch ihre Forderung auf ein liegendes Gut des Verschuldeten vorgemerkt wäre, daß also solche Gläubiger, wenn sie etwa in die Masse schul dig seyn sollten, die Schuld ungehindert des Kompensa- tionö
des bestimmten Tages Niemand mehr gehört werden, und diejenigen, die ihr« Forderung bis dahin nicht angemeldet hab«n, ,n Rück sicht des gesammteu im Lande Tirol und Vorarlberg be findlichen Vermögens des benannte» Verschuldeten ohne Ausnahme auch dann abgewiesen seyn sollen, wenn ihnen wirklich ein KampensationSrecht gebührte, oder wenn sie auch ein eigenes Gut von der Masse zu fordern hätten, »der wenn auch ihreForderung auf ein liegendes Gut des Verschuldeten vorgemerkt wäre, daß also solche Gläubi ger
die Eröffnung eines .Kon kurses über das gefammte im Lande Tirol und Vorarlberg befindliche bewegliche und unbewegliche Vermögen des Johann Egger Huck, BuschenschänkerS dahier, gewilli get worden. Daher wird Jedermann, der an den gedachten Ver schuldete,, eine Forderung zu stellen berechtiget zn seyn glaubt, anmit erinnert, bis den 2Z. April l. I. einschl. die Anmeldung seiner Forderung in Gestalt einer förmlich?!! Klage wider den Vertreter dieser Konkuröma»e, Hrn. Dr. Walther von Walther
, k. k. Kollegialgerichtö- Advokaten, bei diesem Gerichte so gewiß ein zureichen, lind in dieser nicht nur die Richtigkeit seiner Fordernng, sondern ^auch daö Recht, kraft dessen er in diese oder jene Älaste geseht zu werden verlangte, zu erweisen, als widrigenö »ach Verfiuß deö bestimmten Ta ges Niemand mehr gehört werden, und diejenige», die ihre Forderung bis dahin nicht angemeldet haben, in Rück sicht deS gesammteu i.n Lande Tirol und Vorarlberg be findlichen Vermögens des benannten Verschuldeten ohne Ausnahme