, und in dieser nicht nur die Richtig keit seiner Forderung, sondern auch das Recht, kraft des sen er in diese oder jene Klasse gesetzt zu werden ver langte, zu erweisen, als widrigenS nach Verfluß des be stimmten Tages Niemand mehr gehört werden, und die jenigen, die ihre Forderung bis dahin nicht angemeldet baben, in Rücksicht des gesannnten, im Lande Tirol und Vorarlberg befindlichen Vermögens des benannten Ver schuldeten ohne Ausnahme auch dann abgewiesen sein sollen, wenn ihnen wirklich ein Kompensationsrecht ge bührte
er in diese cder jene Klasse gesetzt zu werde» verlangte, zu er weisen, als widrigenS nach Verflnß des bestimmten Tages Niemand mehr'gehört werden, und diejenigen, die ihre Forderung bis dahin nickt, angemeldet haben, in Rücksicht des gesammten im ^ande Tirol nnd Vorarlberg befind lichen Vermögens der benannten Verschuldeten oline Aus nahme auch dann abgewiesen sein -seilen, wenn ihnen wirklich ein KcmpcnsalicnSrcckt gebichiie,. oder wen» sie auch ein eigenes Gut v:n der ^.'a s. !U s0'd>'',i hätten, cder wen
in die Eröffnung eines Konkurses über das -gesainnite, im Lande Tirol und Vor arlberg befindliche, bewegliche und unbewegliche Vermögen des Franz Müller, Stadlersohn undWeinhäntler vonTirol, gewilliget worden. Daher wird Jedermann, der an den gedachten Ver schuldeten eine Forderung in stellen berechtiget lu sein glaubt, anmit erinnert, bis den ?0. k. Monats März die Anmeldung seiner Forderung in Gestalt einer förmlichen Klage wider diese Konkursmasse bei diesem Gerichte so gewiß einzureichen
Vom k. k. Landgerichte, Jlnst wird durch gegenwärtiges Edikt allen denjenigen, denen daran gelegen, bekannt ge macht: ^ ES sei von dem Gericht- in die Eröiinung eines Konkurses über das gesarmnte, im Lande Tirol und Vor arlberg befindliche, bewegliche und unbewegliche Vermögen des Joseph Zangerle, Bauersmann am Jmsterberg, gewilli get worden. Daher wird Jedermann, der an den gedachten Ver schuldete eine Forderung zu stellen berechtiget zu sein glaubt, anmit erinnert, bis den 3. April d. I. die An meldung feiner
Forderung in Gestalt einer förmlichen Klage wider diese KonkurSmaj>e bei diesem Gerickre so gewiß einzureichen, unk in dieser nicht n»r die Nichtigkeit seiner Forderung, sondern auch das Reckt, kraft dessen er in diese oder jene Kla»e gesetzt zu werden verlangte, zu erweisen, als widrigenS nach Verfluß des bestiimnien Tages Niemand mehr gehört, werden, und diejenigen, die ihre Forderung bis dahin nicht angemeldet hctten, in Rücksicht des gesammten im Lande Tirol und Vor arlberg befindlichen Vermögens