werden, und diejenigen, h.itzihse, Forderung bis dahin ni'cht angemeldet haben, in RüSsicht deS gesammten, iin Lande Tirol und Vorarlberg befindli chen Vermögens deS benannten Verschuldeten, ohne Aus nahme auch dann abgewiesen seyn sollen, Ivenn ihnen wirk lich ein KompensationSrecht gebührte, oder wenn sie auch ein eigenes Gut von der Masse zu fordern hätten, oder wenn auch ihre Forderung aus ein liegendes Gut deS Ver schuldeten vorgemerkt, wäre,-daß also solche Gläubiger, >y«nn sie etwa in die Masse schuldig seyn
derung, sondern auch das Recht, kraft dessen er in diese oderjeneKlassegesetztzu werden verlangte, zu erweisen, als widrigenS nach Verfluß des bestimmten Tages Niemand mehr gehört werden, und diejenigen, die ihre Forderung bis dahin nicht angemeldet haben, in Rückficht deS ge dämmten im Lande Tirol und Vorarlberg befindlichen Vermögens des benannten.Verschnldeten ohne Ausnahme auch dann abgewiesen seyn sollen, wenn ihnen wirklich ein Kompensationsrecht gebührte, oder wenn sie auch ein ei genes Gut
Förderung ii» Gewalt «iuer förmlichen ^lag5 wjher hiese Konkursmasse bei. diefem Gerichte so gewiß «injureiche^, und in dieser nicht nur die Äiichtig. keit seiner Forderung, sond«rn^auch daS Recht, krafi d«ffen er in diese öder jene Klane gesetzt zu werden vcr- langte, zu erweisen, alp widrigenS nach V«rfiuß des be- stimmten TageS Niemand mehr gehört werden ^ul,p di». jemgen, die ihre Forderung bis daHin nicht angemeldet haben, i«» Rücksicht deö Hksammten im Lande Tirol üüb Vorarlberg befindlichen
gehört werden, und diejenigen, die ihreForderung bis dahin nicht angemeldet haben, in Rück ficht deö gesammten im Lande Tirol und Vorarlberg be findlichen Vermögens der benannten Verschuldeten ohne Ausnahme auch dann abgewiesen seyn sollen, wenn ihnen wirklich ein KompensationSrecht gebührte, oder wenn sie auch ein eigenes Gut von der Masse zu fordern, hätten, oder wenn auch ihre Forderung auf ein liegendes Gut der Verschuldeten vorgemerkt wäre, daß also solche Gläubi ger, wenn sie etwa in die Masse
angeordnet, bei welcher sämmtliche Gläubiger um so gewisser zu erscheinen haben, als die Nichterscheinenden den Beschlüssen der Anwesenden bei getreten geachtet würden. A. t!a»iogerichr Landes, den 2L. Jan.. 1848. Bergmeisler, AmtSverwaUer. Wairalher, Konz.-Prakt. I Vom k. k. Land- und Kriminal-Unters. - Gerichte Meran wird durch gegenwärtiges Edikt allen denjenigen, denen daran gelegen, bekannt gemacht: Es sey von dem Gerichte in die Eröffnung eines Kon kurses über daS gesammte im Lande Tirol