Donnerstag, den 8. Febr. 1849. 2? . A m t s . B l a t t zum Bothen für Tirol Md Vorarlberg. ^ Eirkulare L über dir Behandlung der in der Seri» 254 am 2. Jänner 1849 verloste« Obligationen Ver älteren Staatsschuld j» fünf, vier einhalb und vier Perzent. I« Folg» eine» Dekretes des k. t. Hinailz-MinIsteriumS vo« 3. Jänner 1849 wird mit Beziehung auf den Guber» atal-Srloß vom 7. Stov. 1829 Z. 2L82V zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die am 2. Jänner 1849 in der Serie Lb4 verlosten
einhalb und vier Perzent in Konventionsmünze verzinsliche Schuld verschreibungen umgewechselt werden. Innsbruck, am 15. Jänner 1849. Vom k. k. Landes -Gubernium für Tirol «nd Vorarlberg. . Robert Freiherr v. Benz, k. k. Vice-Präfldent. -j- Kundmachung ^ 2 den Schutz des Waldeigenthums betreffend. Um den,in bedrohlicher Weise um sich greifenden wider rechtlichen Eingriffen in das Waidelgenthum ^ach Möglich- keit zu begegnen, und die Beweicherstellung bei dleßsälltgen Uebertretungen zu erleichtern
keinen Voriheii zieht, und ihm demnach kein An theil an den Strafgeldern oder am Schadenersatze zugewie sen ist. , 3. Zum Schutze seiner persönlichen Sicherheit ist eS dem beeideten Forstpersonale gestaltet, im Dienste sich mit ^chuß- und Seitengewehren zu versehen, von welchen Waffen jedoch nur im Falle einer gerechten Nothwehr Gebrauch gemacht werden darf. (Strafgesetz I. Thl. L. 127.) Innsbruck, am 20. Jänner 1849. Vom k. k. LandeS-Gubernium für Tirol und Vorarlberg. Robert Freiherr v. Benz
in den betreffenden Flaschen und Krügen' selbst ein gebrannt werde.' Indem dieses hiemit zur öffentl. Kenntniß gebracht wird, wird zugleich bemerkt, daß die betreffenden Unterbehörden an gewiesen werden, die Unternehmer, Direktoren oder Eigen» thümer von Mineralquellen oder Brunnen, welche sich in ih rem Bezirke befinden, zur Beachtung dieser Maßregel ohne : Ausnahme zu verhalten, und sie gehörig zu überwachen. Innsbruck, den 23. Jänner 1Ä9. Vom k. k. Landes-Gubernium für Tirol und Vorarlberg. ^ D, ienstes
zu ^ überreichen. Innsbruck, am 29. Jänner 1349. Vom k. k. Landes-Gubernium für Tirol und Vorarlberg. Joseph Benedikt v. Hebenstrelt, k. t. Gubernial.Sekretär. 5 Kundmachung. 2 Seine Majestät haben mit a. h. Entschließung vom 13. v. M. di« Errichtung eines undesoldeten Viz,konsulareS in CharleSlon für den Umfang des nvrdamerikanischen Frei staates Süv-Carolina zu genehmigen, und zum Vicekonful daselbst mit vem systemmäßigen Konsulargebühren-Bezuge den gegenwärtigen Konsularagenten H. W. Hutmann zu ernennen