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Giornali e riviste
Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Pagina 3 di 8
Data: 30.07.1914
Descrizione fisica: 8
. Die gesetzlichen Bestimmungen mit Berücksichtigung der Borschriften für die Landesverteidigung in Tirol und Vorarlberg. Wie bereits mitgeteilt, ist vom Kaiser auch die teil weise Aufbietung und Einberufung des Landsturms angeordnet worden. Ueber den Landsturm sind vielfach irrige Mei nungen verbreitet, weshalb, wir die wesentlichen Be stimmungen des Landsturmgssetzes, das am 6. Juni 1886 erlassen wurde und bis heute unverändert ge blieben ist, abdrucken. Dem Landsturm gehören alle wehrfähige n Staatsbürger

i g st e n Lebens jahr landsturmpflichtig. Landsturmpflichtige, die für die Besorgung der Angelegenheiten des öffent lichen Dienstes oder öffentlichen Interesses unent behrlich sind, können vom Landsturmdienst befreit werden. Die Landsturmpflichtigen zwerden (mit Aus nahme von Tirol und Vorarlberg) in zwei Aufgebote geteilt. Zum ersten Aufgebot gehört mau bis zum Ende des Jahres, an dem man siebenund- dreißig Jahre alt ist. Es gehören also gegen wärtig alle von 1877 bis 1895 Geborenen in das e r st e Aufgebot

, wo er seinen Wohnsitz hat. Die militä risch AusgebiMtrn haben hingegen in der Wid mungskarte oder im Landsturmpaß verzeichnet, wo hin sie zum Landsturm einrücken müssen. Soweit die für alle Provinzen mit Ausnahme für Tirol und Vorarlberg geltenden Bestimmungen über den Landsturm. Die Bestimmungen für Tirol und Vorarlberg. Tirol und Vorarlberg haben bekanntlich ein eige nes Wehrgesetz, das in den Bestimmungen über den Landsturm von dem Reichsgesetz in manchen Punk ten abweicht. In Tirol und Vorarlberg werden vie

Verpflichtung, er streckt sich in Tirol die Landsturmpflicht auf alle Körperschaften militärischen Charakters, also Vete ranen- und Kriegervereine, Schützenkompanien usw. In Tirol und Vorarlberg kann also jedermann mobilisiert werden. Ueber die Reihenfolge, wie die Landstürmer aufgeboten werden, bestimmt der 6. Absatz des § 18 des Gesetzes über die Landesverteidi gung für Tirol und Vorarlberg: „Die Heranziehung hat innerhalb der nach den jeweiligen Erfordernissen zu be stimmenden Kategorien, nämlich

nicht, sondern nur einen Landsturm schlechthin. Wo darf der Landsturm verwendet werden? Die Verwendung des Landsturms (ausgenommen Tirol und Vorarlberg) ist nicht auf Oesterreich be schränkt Der Landsturm kann auch in Ungarn, Bos nien und auch in jedem anderen Lande verwendet werden. Allerdings sagt das Gesetz, daß außerhalb Oesterreichs (also auch in Ungarn und in Bosnien) der Landsturm nur dann — und zwar nur „aus nahmsweise" — verwendet werden kann, wenn ein eigenes Gesetz es erlaubt'. Jedoch steht gleich dabei

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Giornali e riviste
Der Arbeiter
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Pagina 1 di 4
Data: 02.03.1916
Descrizione fisica: 4
un nötig schwächen. Die sozialistische Arbeiter organisation in Tirol und Vorarlberg 1915. „Tie gegnerischen Organisationen scheinen völlig zu existieren a u f g e h ö r t zu haben. Was man von diesen noch vernimmt, sind sogenannte Kriegsvorträge, wo zumeist geist liche Herren ihr strategisches Licht leuchten lassen." Mir dieser Bemerkung tröstet sich die Kommission der „Freien Gewerkschaften" für Tirol und Vor arlberg in ihrem in der „Volkszeitung" vom 11. Februar 1916 veröffentlichten

Tätigkeitsbericht pro 1915, über den kläglichen Stand der sozialistischen Gewerkschaftsorganisationen beider Länder hinweg. Haben die Herren Gegner früher die Existenz von christlichen Arbeiterorganisationen überhaupt im mer bestritten, — „Es gibt keine christlichen Ar beiter!" so lautete das Schlagwort, — so glauben sie jetzt mit obiger Bemerkung wohl ein Feigenblatt zur Verdeckung ihrer eigenen Blößen gefunden zu haben. So schlimm steht es um die christlichen Arbeiter organisationen in Tirol und Vorarlberg

wohl nicht, wie es'die Herren Genossen gerne annehmen möch te'.». Vielleicht steht es um ihre eigene Sache viel, viel schlimmer. Der sozialdemokratische Gewerk schaftssekretär, bezw. die „Gewerkschastskommis- sion" berichtet über den Stand der „Freien Gewerk schaften" in Tirol und Vorarlberg pro 1915 wie folgt: „Von sämtlichen Ortsgruppen und Zahlstellen in Tirol und Vorarlberg haben seit Kriegsausbruch 48 ihre Tätigkeit singe st e l I t. Davon entfallen auf Tirol 35, auf Vor arlberg

. 13. Von den noch d e stehenden Orts gruppen, bezw. Zahlstellen, in Tirol (82) berichteten diesmal, nur 59. Aus Vorarlberg (30) berichteten 14. Die beiden Kronländer zusammen berichten über einen begreiflich geschwächten Mitgliederstand. Mobilisiert wurden im Jahre 1915 bei den' Land- stmnmmsterungen wieder 1691 Mitglieder, nicht eingerechnet die Alten, die erst 1916 einrücken. Diese Ziffern geben natürlich kein Gesamtbild des Standes, nachdem von 39 Ortsgruppen und Zahl stellen die Berichte nich- zu erhalten

und nur von einem „begreiflich geschwäch ten Mitgliedersiand redet. Sehr begreiflich und doch vielleicht unbegreiflich für manches Obergenof senlicht! An IXnterstützungen weist der Br richt der sozialdemokratischen Gewerkschaftskommis sion insgesamt für Tirol und Vorarlberg K 11.521 aus; demgegenüber haben die kath. Arbeiterverein, von Teutschtirol allein Pro 1915 K 15.446 aus zuweisen. Bersam m ln ngen haben die so zialdemokratischen Ortsgruppen und Zahlstelle?? i? Tirol und Vorarlberg 1915 zusammen 284 abgehal ten

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