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Der Tiroler / Der Landsmann
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Pagina 4 di 8
Data: 22.02.1922
Descrizione fisica: 8
. Auch sonst verteilen sich die Eemeindeaus- schüsse schön und gerecht auf die ganzen Ge meinden. Im Ausschuß befinden sich noch: Peter Hoser, Hoserbauer. Johann Inner- bichler. Wasserer. Michael Notdurfter. Un- teralprechter. Alois Stolzlechner. Nieder- wieser, Gabriel Brugger. Schulhauser, Al. Mittermair, beim Schneider. Alois Grieß- mair, beim Schlosser. Thomas Noppichler zu Griinwalden. Balthasar Notdurster zu Neu- Haus. Vinzenz Pursteiner, Angerer, Johann Voppichler, Trippaci)er, und Franz Grieß- mair

, Oberleirer. Trieat bekommt den historisch berühmten „Doß dl Trento' geschenkt. Die „Cazzeta Uffieiale' vom 17. Februar 1922 veröffent licht das Gesetz Nr. 207S vom 2V. Dez. 1S21, nach welchem der Staat den geschichtlich be rühmten Hügel „Doß di Trento' bei Trient der Stadtgememde Trient geschenkweise überlädt. Preisgericht Bozen. Flucht aus dem Kerker. Der Taglöhner Thomas Hofer aus Sterzing und der Schreiber Anton Rainer aus Innsbruck befanden sich beim Bezirksgericht« Sterzing wegen Verdachtes

des Raubmordes in Hast. Da dem Anton Rainer die Hast zu lange dauerte, verabredete er mit Thomas Hoser einen Auchtplan. Hoser sollte die Aufmerksamkeit des Gefangcnaufsehers bei des sen Erscheinen auf sich lenken, damit er diesen Augenblick zum Verschwinden aus der Zelle be- nützeit könne. Als nun am 3. Jänner 1S22 abends der Gerichtsdiener und Gesangenaufseher in der Zelle erscinen, wurde er durch Thomas Hofer von der Aufficht aus Rainer abgelenkt und Rainer ge lang es aus dem Kerker zu entkommen. Anton

Rainer wandte sich nach Passeier, stellte sich aber später wieder dem Bezirksgerichte Meran. . Der schwere Verdacht wegen des Raubmordes war unterdessen gegen beide behoben worden. Thomas Hofer hatte sich aber am 17. Feber vor dem Kreis gerichte Bozen wegen Hilfsleistung zu Entwei chung eines Häftlings und Anton Rainer wegen Verleitung des Thomas Hofer zu diesem Verbre chen zu verantworten. Sie wurden zu je sechs Wichen schweren Kerkers verurteilt. Verbotenes Wafsentragen. Der Viehhändler Alois

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Der Bote für Tirol
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Pagina 8 di 8
Data: 14.06.1854
Descrizione fisica: 8
24. II. LosungSdistrikt. Josef Nothfchopf von Virgen die LoSzahl 3. Thomas Scheiteret von KalS die Loszahl 4. Franz Mariach?r'von Nirgen die LoSzahl 13. Johann Egger von dort die Loszahl SS. Josef Rafler von dort die Loszahl 27. Johann Oberthaler von dort die LoSzahl 30. Christian Ruprechter von' KalS die Loszahl 31. Johann Kratzer von Pregratten die LoSzahl 33. Josef Vergeiner ^>on KalS die Loszahl 34. Anton Brandstetter von Virgen die Loszahl 3K. Paul Laber von Virgen die.Loszahl 42. Sebastian Kuchlmapr

von Pregratten die LoSzahl 43. III. LosungSdistrikt. Andrä Mellltzer von St. Veit die Loszahl 7. Johann Ilnterkircher von St. Jakob die Loszahl 10. Johann Kurzthaler von St.. Veit die Loszahl 14. Thomas Stemberger von St. Jakob die Loszahl 13. Josef Ladstetter von dort die Loszahl 20. Christian Ladstetter von dort die LoSzahl 22. Lorenz Kleinlercher von St. Veit die LoSzahl 23. Johann Ortner von dort die LoSzahl 24. Philipp Ranzer von dort die LoSzahl 30. Josef Oberwalder von dort die Loszahl 37. Mathias

Mellltzer von dort die Loszahl 33. Kaspar Stemberger von dort die Loszahl 4V. Bartlma Feldner von dort d e LoSzahl 42. Jgnaz Leitner von St. Jakob die LoSzahl 44. LukaS Grimm von St. Veit die LoSzahl 45. ThomaS Stopp von Hopfgarten die Loszahl 47. Johann Paßler von St. Jakob die Loszahl 49. Josef Ilnterkircher von dort die Loszahl Christian Oberwalder von St. Veit die Loszahl 52. Josef Beider von. Hcpfgarten die LoSzahl 54. Von den obgenannten Jünglingen sind Jof. Nothschopf von Virgen Loszahl

3, und Thomas Scheiterer von Kals Loszahl 4 einreihung-'pflichtig geworden, daher die selben aufgefordert werden, binnen 4 Wochen, wenn sie' sich in der gefürsteten Grafschaft Tirol und Vorarlberg befinden, und binnen 8 Wochen, wenn sie sich außerhalb diesem Kronlande aushalten sollten, sich persönlich da- hier zu stellen, widrigenfalls sie als Renitenten behan delt werden würden. Die llebrigen haben binnen derselben Frist ihren Auf enthalt umso gewisser hieher anzuzeigen,als selbe sonst, wenn im Verlaufe

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