beS NealitSlcn zu besitzen geeignet ist. Denjenigen, wel che in der Siegel nicht laudtafelfähig sind, nnd zur christ- lichen Religion sich bekennen, kömmt hiebei für sie und ihre Leibeöerben in gerader absteigender Linie die mit Gub. Currende vom sy. April iF^8 kuud gemachte höchsteNach« sicht der Landtafelfähigkeil, und die damit verbundene Befreiung von Entrichtung deS unuobilitirten Zins-Gul den zn statten. Wer an dieser Versteigerung als Kaufsliebhaber An theil nehmen will, hat als Caution
den zehnten Theil deS Ausrusspreises mit Dreihundert, SechSzig und Drei Gul den in Cvuv. Münze am Tage der hiemit auSgcs6)riebe- nen VersteigerungS - Tagsatzung bei der ausgestellten Com mission baar zn erlegen, oder eine von dem k. t Fiskal- amte geprüfte,-und bewährt befundene fideijussorifche Si- cherstellung beizubringen. Diese Camion. welche in der Folge die Stelle eineS Neugeldes anzunehmen hat, wird, wenn sie baar erlegt worden, dem Meistbiether an der ersten KaufschillingS- Hälste abgerechnet
deS Oesterreichrschen StrasgesetzbucheS «in Verbrechen ist, oder gegen 'welchen bereits ein Strafur theil auf den Grund eines solck'eu Verbrechens erfolgt wäre, ivenn er in den Staaten I. Maj. der Frau Erzherzogin, Herzogin von Parma , angetroffen «vird; und gegenseitig «lu jeder, welcher sich in den'Sraàien I. Maj. der Fran Erzherzogin, Herzogin von Pa'nna, einer Handlung schul dig gemackt har, gegen welche die in den Hcrzoglhümern Parma, Piacenza lind Guastalla geltenden Gesetze Todes strafe oder inehr
beiderseitig in dem Fall« Stattfinden, wenn daö Verbrechen in einem Lande be gangen wäre, welches nicht unter der Bothmäßigkeit ei nes der hohen abschließenden Theile sich befindet, wenn nämlich der betretende Theil vollgültige Beweggründe hätte, daranf anzutragen, sey e-Z, weil der Verbrecher sein Unterthan, oder weil das Verbrechen von der Are wäre, da>! es der Verfass ug. dem öffentlichen Kredir oder dem Münzwesen deS Staates Nachtheil bringt. E» vergeht sich jedoch, da>! in keinem Faiie noch »US irgend