l. Js. verstorbenen Frau Katharina Bobleter, Witwe des FranzMart. Zumtodel, Alt-Amann zu Dornb!rn aufgefordert, binnen einem Jahre, von dem unten angesetzten Tage an gerechnet, sich bei diesem Bezirksgerichte zu meiden und unter Ausweisung idres gesetzlichen Erbrechtes ihre Erbs erklärung anzubringen, widrigenck die Verlassenschaft mit jenen, die sich erbSertlärt haben, verhandelt und ihnen eingeantwortet, der nicht angetretene Theil der Verlassen-- schaft aber, oder wenn sich Niemand crbSerttärt hätte, die ganze
aus Tur aufgefordert, binnen einem Jahre, von dem unten angesetzten Tag« an gerechnet, sich bei diesem Gerichte zu melken und unter Ausweisung ihres gesetzlichen Erbrechtes ihre Erbserklärung anzubringen, widrigenS die Verlassenschaft mit jenen, die sich erbs- erklärt haben, verhandelt und ihnen eingeantwortet, der nicht angetretene Theil der Verlassenschaft aber, oder wenn sich Niemand erbserklärt hätte, die ganze Ver- lassenschaft vom Staate als erblos eingezogen würde, unv den sich allfällig später
und unter Ausweisung ihres gesetz lichen Erbrechtes ihre Erbserklärung anzubringen, widri genS die Verlassenschaft mit jenen, die sich erbSerklärt l>aben, verhandelt und ihnen eingeantwortet, der nicht ^ angetretene Theil de<,'Verlassenschast aber, oder »ven« ^ sich Niemand erbSnMrt Hätte, die ganze Berlassenschast vom Staate als erDloS «ingezogen würde, und ten sich all fällig fpättt -meldenden Erben ihre Erbansprüche nur so lange vorbehalte« .bleiben. als sie durch Verjährung nicht erloschen