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Der Bote für Tirol
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Pagina 6 di 8
Data: 06.08.1853
Descrizione fisica: 8
l. Js. verstorbenen Frau Katharina Bobleter, Witwe des FranzMart. Zumtodel, Alt-Amann zu Dornb!rn aufgefordert, binnen einem Jahre, von dem unten angesetzten Tage an gerechnet, sich bei diesem Bezirksgerichte zu meiden und unter Ausweisung idres gesetzlichen Erbrechtes ihre Erbs erklärung anzubringen, widrigenck die Verlassenschaft mit jenen, die sich erbSertlärt haben, verhandelt und ihnen eingeantwortet, der nicht angetretene Theil der Verlassen-- schaft aber, oder wenn sich Niemand crbSerttärt hätte, die ganze

aus Tur aufgefordert, binnen einem Jahre, von dem unten angesetzten Tag« an gerechnet, sich bei diesem Gerichte zu melken und unter Ausweisung ihres gesetzlichen Erbrechtes ihre Erbserklärung anzubringen, widrigenS die Verlassenschaft mit jenen, die sich erbs- erklärt haben, verhandelt und ihnen eingeantwortet, der nicht angetretene Theil der Verlassenschaft aber, oder wenn sich Niemand erbserklärt hätte, die ganze Ver- lassenschaft vom Staate als erblos eingezogen würde, unv den sich allfällig später

und unter Ausweisung ihres gesetz lichen Erbrechtes ihre Erbserklärung anzubringen, widri genS die Verlassenschaft mit jenen, die sich erbSerklärt l>aben, verhandelt und ihnen eingeantwortet, der nicht ^ angetretene Theil de<,'Verlassenschast aber, oder »ven« ^ sich Niemand erbSnMrt Hätte, die ganze Berlassenschast vom Staate als erDloS «ingezogen würde, und ten sich all fällig fpättt -meldenden Erben ihre Erbansprüche nur so lange vorbehalte« .bleiben. als sie durch Verjährung nicht erloschen

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Der Bote für Tirol
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Pagina 8 di 10
Data: 21.08.1837
Descrizione fisica: 10
ddo. 6. Mai 1837, Nr. 21339, werden auS der der Ge meinde Tartsch gehörigen Kupelwieseralpe beiläufig 3000 theils schlagbar«, theil« bereits überständig« Fichten - und Lärchenkämme mitt«lst der bei dem unterzeichneten k. k. Landgerichte am 19, September v.J. um 3 Uhr Vormit tags angeordneten Versteigerung unlerVorbrhalt der Ge nehmigung de« VersteigerungSaktes von Seite des hohen LandeSguberniumS an den Meistbiether überlassen wer den unter folgenden Bedingungen: H. 1. Der AuSrufSpreiS besteht

, den Erstehe? ausgenommen, zurück gestellt. H. 3. Gleich oder längstens 14 Tage nach der der Parlhei kund gemachten ämtlichen Genehmigung ihreS Anbothes muß der Ersteher zur Sicherheit der Gemeinde für die erstandene Holzquanlität im Baren oder inStaals- obligationen, oder aber mittels einer gesetzlichen Hypo thek bei diesem k. k. Landgerichte eine Kaution erlegen, welche in dem dritten Theil des ganzen nach dem Meist both und der vorangegebenen Stämmezahl zu berechnen den Kaufschillings zu bestehen

. Ein vierter Theil Mühlgerechligkeit in der Mühle auf dem eigenen Felde; ist dem Pflegamte Sleinach grundrechlbar und dahin jährlich 12 kr. T. W. zu ent richten. Suk Nr. 2461. Ein Grundstück in Planken, der Kälberanger ge nannt, von 1 Jauch 2 V, Tag Dungmahd, istderGrund- rechle halber frei, jedoch davon nach Ausweis deS Kata sters 32 kr. T.W. in Geld und Metzen Gerste zu geben, dagegen von 2 Partheien l fl. 6 kr.,T. W. zu beziehen. Der AuSrufSpreiS für diese Realitäten einschließlich der beschriebenen

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