Österreichische Reichsgeschichte : Geschichte der Staatsbildung und des öffentlichen Rechts
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Autore:
Huber, Alfons ; Dopsch, Alfons [Bearb.] / von Alfons Huber. Hrsg. und bearb. von Alfons Dopsch
Luogo:
Wien [u.a.]
Editore:
Tempsky
Descrizione fisica:
372 S.. - 2., erw. und verb. Aufl
Lingua:
Deutsch
Soggetto:
g.Österreich ; s.Staat ; s.Gründung ; z.Geschichte ; <br />g.Österreich ; s.Öffentliches Recht ; z.Geschichte
Segnatura:
II A-19.074
ID interno:
75617
, sondern durch einen Rath von Prälaten und hohen Beamten („Baronen') ersetzt, der 'dem Könige keine ernst liche Opposition machte. is och unbeschränkter war die königliche Gewalt unter Karls Sohn Ludwig f. (1342—1382), unter dem 1351 noch eine neue Steuer eingeführt wurde, der „Neunte' des Weines und Getreides, der von den Kronbauern und Märkten für den König, von den übrigen Hintersassen für ihren Grundherren nach Entrichtung des kirchlichen Zehnten erhoben wurde. In den letzten drei Jahrzehnten seiner Regierung
von ent sprechender Größe. Doch waren die Hintersassen des Königs und der Königin, der Kirchen und Herren, wie die Städte, die eine bestimmte Steuer zahlten, davon frei. Die Belege für die inneren Verhältnisse unter Karl I. und Ludwig I. in meiner „Geschichte Österreichs', 2. 200ff., 243 ff.