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Giornali e riviste
Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Pagina 2 di 8
Data: 15.12.1913
Descrizione fisica: 8
ist, haben sie gleich nach der ersten namentlichen Abstimmung bewiesen. Die zweite na mentliche Abstimmung ging nämlich darum, daß die Steuer der Millionäre erhöht werde. Abg. Hille brand hatte beantragt, daß für die höheren Ein kommen, namentlich für die Einkommen über 100.000 K, eine höhere als die vorgeschlagene Steuer festgesetzt werde, derart, daß die Steuer bei 600.000 Kronen Jahreseinkommen 37.500 K betragen solle. Nun kann wohl niemand im Ernst behaupten, daß jemand, der eine halbe Million Einkommen

jährlich hat, nicht leben könnte, wenn er diese Steuer zahlen müßte. Aber dieselben Leute, die eben erst die An sicht ausgesprochen hatten, daß die Steuerpflicht nicht erst bei 1600 K Jahreseinkommen beginnen dürfe, stimmten jetzt in namentlicher Abstimmung dagegen, daß die Leute mit 100.000 K Jahresein kommen entsprechend zu den Lasten des Staates herangezogen werden. Die Arbeiter, Angestellten, Gewerbetreibenden und Bauern, die 1600 K Jahreseinkommen haben, sollen von der Steuer nicht befreit

in Gesellschaft be nommen und sich deswegen mißliebig gemacht hatte, stellt sie ihr Mann zu Hause zur Rede: „Du hast gar kemen Grund, so hochfahrend zu sein. Sieh dir die Frau des Kollegen £. an, die ist ganz anders wie du, und das ist gar eine Generalstochter." — Da rümpft sie ganz verächtlich das Näschen: „Ach was, die zahlt ja gar nicht mit. Die ist ja schon „verab- schiedet" geboren!" Pol-Z.Nelkiriia wahr, wenn man zwar die Steuer auf dem Papier erhöhen, in Wirklichkeit aber den systematischen

Steuerbetrug der Kapitalisten weiter dulden würde. Man erhöhe die Steuer und schaue darauf, daß diese Steuerhinterziehungen aufhören, und man wird sehen, daß nicht nur die gesuchten vier Millionen, sondern weit mehr eingehen! Und wie die Natio- nalverbändler und Christlichsozialen gegen die An- -träge gestimmt haben, die den Reichsten der Reichen höhere Steuern auferlegen wollten, so haben sie auch gegen die Anträge der Sozialdemokraten gestimmt, die die Steuerprivilegien der Orden, Klöster und geistlichen

dem geänderten Geldwerte entsprechend erhöht werde. Die christlichsozialen und nationalverbändlerischen Abgeordneten, die dagegen sind, das steuerfreie Ein kommen höher anzusetzen, haben aber zugleich ge gen die sozialdemokratischen Anträge gestimmt, daß die Mitglieder des Hofes, die Offiziere, die Klöster usw. gleich der übrigen Bevölkerung der Personal steuer unterwürfen werden! Der arme Teufel mit 1200 Kronen Arbeitsein kommen soll also Personalsteuer zahlen, die Offi ziere aber sollen befreit

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Tiroler Wastl
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Pagina 9 di 12
Data: 06.04.1913
Descrizione fisica: 12
an und für sich beinahe schon das Gleiche ist. So habe ich am 10. Juli 1912 um die Erteilung einer Konzession zur Ausübung einer Auskunftei in Steuer- und Gebührenangetegenheiten angesucht; dieses Ansuchen wurde jedoch von der k. k. Statt halterei in Innsbruck auf Betreiben der k. k. Fi nanz-Landesdirektion in Innsbruck abgewiesen, weil ich angeblich über keine derartige fachliche Vorbil dung verfüge, die für eine sachliche und zweckentspre chende Behandlung der mir anvertrauten Parteiin teressen Gewähr leisten

-Originalzeugnissen, sowie eines amtlichen At- testes über meine 17jährige Verwendung im akti ven Staatsdienste meine Befähigung zur Ausübung der von mir angestrebten öffentlichen Auskunftei erwiesen. Darauf gab mir nun die in die Enge getriebene Statthalterei mit dem Erlasse vom 21. Jänner 1913 Nr. 1163/7 kurz bekannt: „Das k. k. Ministerium des Innern habe mit dem Erlasse vom 13. Februar 1913 Zl. 45.M1 er 1912 meinem Re kurse keine Folge gegeben, weil ein Bedarf nach einer Auskunftei in Steuer

- und Gebührenangele genheiten nicht vorhanden sei." Also nachdem meine Befähigung nicht mehr be stritten werden konnte, soll auf einmal kein Be darf für eine Auskunftei in Steuer- und Gebüh renangelegenheiten vorhanden sein? — Das ist ein Schulbeispiel von den in Bureaukraten- kreisen beliebten, kniffigen Rechtsbeugungen und man braucht sich auch nicht darüber zu wundern, wieso die k. k. Statthalterei in Innsbruck schon am 21. Jänner 1913 Kenntnis davon hatte, daß das Ministerium des Innern in Wien am 13. Februar

1913 meinen Rekurs wegen Mangel eines Bedarfes nach einer solchen Auskunftei abweisen werde. Manus manum lavat, sagt der pfiffige Lateiner. Nach dem Willen der hochmögenden Finanz-Landes direktion in Innsbruck darf eben den arg ge schröpften deutschen Steuerträgern nicht geholfen werden, ergo war für die politischen Behörden auch kein Bedarf für eine öffentliche Auskunftei in Steuer- und Gebührenangelegenheiten vorhanden. Bekanntlich sind aber die weniger bemittelten Steuerträger — und darunter

hauptsächlich die Wirte und Gewerbetreibenden — den fiskalischen Uebergriffen der Finanzbehörden schutzlos preisge geben, weil die Kosten einer teueren Vertretung durch einen Advokaten meist die erreichbaren Er mäßigungen einer zu hoch bemessenen Steuer oder Gebühr beiweiten übersteigen. Wer also von den vielen Tausenden, die unter dem ungerechtfertigten Drucke der Steuerschraube zu leideu haben, künftig eine billige und erfolgsichere Vertretung gegen will-

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Alpenländer-Bote
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Pagina 5 di 16
Data: 23.01.1921
Descrizione fisica: 16
as Zinkonlmc, de-s Vorjahres. sondern das Ern- ' M.-en des' § teuerjähres selbst. Die Bauern n>m ely,>rbetreibe.-?en müsten das Bek";.tnis für ihre ertön bis En e März 1921 rinbr. .en. Wann beginnt die Steuerpflichk? Jeder, der ein Jahreseinkomrnen von 8409 K bezieht, ist Einkommensieuerpflichtig. Wenn das Jahreseinkommen weniger als 8400 Kronen aus- machr. ist keine Steuer zu entrichten. Da aber die Auszahlung der Löhne nicht jährlich, sondern wö chentlich oder iltägig oder monatlich erfolgt

keinen Steuer abzug zu machen, weil eben das Einkommen die Jahressumme von 6400 Kronen nicht erreicht. Wie hoch ist mm die Steuer? Die entfallende Steuer ist aus einfachen Steuer- abzugstabellen zu ersehen, die schon dararrf Rück sicht nehmen, ob Tages-, Wochen», Doppelwochen- oder Monatslöhne ausbezahlt werden. Diese Steuerabzugslisten werden bei jedem Steueramte erhältlich sein. Auch zeigen die Tabellen genau, welche Abzüge von diesen Steuern zu machen sind, 'wenn dem Steuerpflichtigen ein derartiges

Ab zugsrecht nach seinem F am i l i e n st a nv e- z u st e h t. Die so ermittelte Steuer ist abzuziehen, und in der ersten Hälfte der Monate April, Juli, Oktober und Jänner an das zustärrdige Steueramt abzusühren. wofür bestimmte Formnlarien (soge nannte Steuerabfnhrlisten) vorliegen. Von die sem Stammblatte ist dem Dienstrrehmer bet Dienst, austritt ein Auszug nritzugeben. Im allgemeinen ist noch zu sagen, daß die Etn- kömmensteuer nach dem neuen Gesetz für hie un- t'.-?n Einkommenstufen viel niedriger

ist als früher. Es trifft an Steuer bei einem Jahreseinkommen von K 8.400— 9.000 70 Ii früher 207 IC m 9.000—10.000 . . 80 207 * oder 234 n 10 000-11.000 , • . 100 „ früher 273 m 11.000—12.000 . 0 . 120 n 309 n n 12.000—13.000 » « 150 „ D 348 m 13.000—14.000 , , 180 H n 387 m 14.000—15.000 . , . 210 n n 428 ff 15.000—16.000 240 n 469 * 16.000—17.000 . 280 n 510 ff 17.000—18.000 . . 320 n 552 18.000—19.000 „ ' . 360 » 597 „ 19:000—20.000 . . . 400 ff n 613 * Was gibt eS für Stammblätter? Es gibt verschiedene

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Dolomiten
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Pagina 4 di 4
Data: 12.05.1943
Descrizione fisica: 4
nach Beendigung des Krieges an wird dieser Satz alljährlich um 2 '» erhöbt, bis er auf den zulässigen Höchstsatz von IO 1 “- gelangt, wor über wir schon seinerzeit ausführlich berichteten. Einkommensteuer Die Artikel 2 bis -t regeln die neuen Steuer sätze der Einkommensteuer. 'Ab 1. Jänner 1944 wird die Einkommensteuer mit folgenden Sätzen vom steuerbaren Einkommen erhoben: 1} in der Kategorie A (Einkommen nur aus Kapitals wird der Steuersatz von 20% auf 21''» erhöht: 21 in der Kategorie B (gemischtes Einkom

eingcbracht werden. Eine weitere wichtige Be stimmung ist, datz die Steuerämter und die Re- türskommissionen. wenn die einzelnen Bilanz posten den berechtigten Verdacht auf Bilanzmaskierung zwecks Steuerhinterziehung erwecke», ermächtigt sind, die Besteuerung auf Grund der von denselben gesammelten Daten und Elemente auf induktive Art und Weise vor zunehmen. Es müssen jedoch die Gründe an gegeben werden, welche zu dieser Maßnahme zwangen. Steuer auf Zinsen der Wertpapiere Für die Dauer des Krieges

und bis auf Widerruf durch ein eigenes Gesetz wird die mit .Gesetz vom 13. Jänner 1936, Nr. 76. eingeführtc Steuer auf die Zinsen von Wertpapieren (nicht Staatspapicre oder solche von Provinzen und Gemeinden D. A.s auf 25% des Zinfenertrages erhöht. Die Gesellschaften und Körperschaften, welche die Wertpapiere ausgcgeben haben, sind ermächtigt, bis zu 5% dieser Steuer aus eigenem zu tragen und somit auf die Einbringung dieses Teiles von den Besitzern zu verzichten. Die Steuer in diesem Ausmaße wird bereits

von allen in Betracht kommenden Zinsen cingehoben, welche am 19. 'April d. I. fällig wurden. Außerordentliche Steuer zu Lasten der Verwalter und Leiter von Handelsgesellschaften Die mit Gesetz vom 1. Juli 1810. Nr. 893. eingeführie außerordentliche Steuer auf die Einkommen der Verwalter und Leiter von Handelsgesellschaften wird, unabhängig vom Bilanzabschluß der betreffenden Gesellschaft, mit einem nunmehr cinheitilchen Steuersätze von 15'- auf die mit 1. Juli fälligen Bezüge ein- gehoben. Ebenso wird ab 1 . Juli

ds. I. die mit 'Art. 7 des vorgenannten Gesetzes vargefchriebene Steuer auf die Beteiligungen, Provisionen und Zuweisungen jeder Art über das Gehalt hinaus, falls sie L. 10.990 übersteigen, mit einem ein heitlichen Satze von IO'» cingehoben. Die damit in Widerspruch stehenden Bestimmungen sind aufgehoben. Keiegsaufjchlag aus nicht gesperrte Mietzinse Ab 1 . Jänner 1913 wird auf die Mieten, die nicht gesperrt sind, ein Kricgsaujschlag von 39'- auf den vom Mieter bezahlten Betrag, »ach Abzug jener Summe

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Tiroler Land-Zeitung
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Pagina 2 di 16
Data: 02.04.1892
Descrizione fisica: 16
und Entschädigungsrenten und ähnliche Ein kommensarten. Die wichtigsten Neuerungen dieses Gesetzes bestehen in Folgendem: Die Sparkassenzinsen waren bisher von der Steuer befreit und sollen jetzt bei einer Einlage von über 525 fl. einer Steuer von 2 Perzent der Zinsen unterworfen werden. Diese Bestim mung hat für die weitesten Schichten der Be völkerung eine große Bedeutung, denn sie um faßt gewiß mehr als eine halbe Milliarde der Sparkassen-Einlagen. Diese Steuer ist um so wichtiger

und in der Regel dieses Einkommen nicht fatirt wird. Jetzt wird das Institut nach dem § 168 gezwungen sein, den Abzug von zwei Perzent zu machen. Dies gilt auch von einzelnen Anlehen. Die Hausherren werden nicht mehr verpflichtet sein, die Steuer für die Hypothekarzinsen zu zahlen, sondern der Gläubiger wird dieses Einkommen selbst zu sa- tiren haben und dafür zwei Perzent als Steuer entrichten. An den geltenden Steuerbefreiungen, sowie an den Befreiungen der Renten, Staats anleihen, Prioritäten

und anderen öffentlichen Anleihen wird durch das Gesetz nichts geändert. Hier bleibt entweder die Steuerbefreiung oder die Steuer von zehn Perzent. Die Aktien-Gesellschaften gewinnen durch die Reform insoferne, als ihnen gestattet wird, die Passivzinsen bei der Billanz in Abzug zu bringen und Abschreibungen unter die Ausgaben zu stellen. Den Inhalt der Besoldnngssteuer und Perso nalien-Einkommensteuer haben wir bereits ange geben. DieSteuerskala der Personal-Einkommen- stener beginnt mit 0°6 Perzent und steigt

bei einem Einkommen von 100,000 fl. bis auf 4 Per zent. Den Ertrag der Personal-Einkommen steuer schätzt der Finanzminister mit den: Mi nimum von 14 3 und mit dem Maximum von 21 4 Millionen Gulden. nach Osten, nach Wien. Im Fremdenbuche findet sich um diese Zeit eine Deputation des Pariser Tri bunals verzeichnet, welche zur Beglückwünschung des Siegers in das französische Hauptquartier reiste, und außerdem ein Name, der gar bedeutend durch die Lebensgeschichte des großen Corsen klingt, der Name seiner ersten Frau

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Pagina 2 di 8
Data: 13.12.1921
Descrizione fisica: 8
werden ihr unterworfen. Aus Wien wird gemeldet: Der Finanzminister Dr. Gürtler hat in der gestrigen Sitzung des Nationalrates eine Vorlage eingebracht über die Besteuerung des Geldumsatzes der Banken und Bankiers (Bank umsatzsteuergesetz). Der Gesetzentwurf unterwirft die auf Konten physischer oder juristischer Perso nen stattfindenden Gut- und Lastschriften einer Steuer, welche !< 2.50 von je 10.000 K der Er mittlungsgrundlage betrügt. Der Steuer- Pflicht sollen auch - die Einlagen und der Sparverkehr unterworfen

werden. Das Postfparkassenamt wird nur hinsichtlich feine! Scheckverkehrs als steuerpflichtig erklärt, wogegen der Sparverkehr dieses Amtes von der Steuer frei bleiben soll, da nach dem Regulativ der Be trag der einzelnen Postsparkasseneinlagen derzeit auf 2000 I< eingeschränkt ist. Bezüglich der Frage der Ueberwälzung der Steuern wird in den Erläuterungen zu dem Entwurf bemerkt: Als Steuerträger sieht der Entwurf die B a n- k e n und Bankiers vor, in deren Betrieben der steuerpflichtige Geldumsatz stattfindet

. Ein Ueberwälznngsverbot ist im Gesetzentwurf nicht entbalten, da solche Verbote erfahrungsgemäß wirkungslos bleiben. Tie Bundesregierung ist jedoch der Ansicht, daß es für die Banken nicht nur ein Gebot des wirtschaftlichen Pflichibewußt- seins, sondern auch ein Gebot der Wahrung ihrer eigenen Interessen ist, die Steuer wenigstens zum überwiegenden Teile aus eigenem zu tra gen und von der Ueberwälzung abzusehen, um dadurch jene verderblichen inflatorischen Folgen, die sie selbst von der Einführung der Banken

- umsatzstcuer befürchten, in wirksamer Weise bintanzubalten. Der Geiamtjahresertrag der Steuer wird auf 8 Milliarden Kronen geschätzt, wovon nach den Bestimmungen des Gesetzentwur fes je die Hälfte dem Bund und den Ländern zu fließen soll. * » Sie Sedmtzurger WNAmung. Die von der GeneMkommission Libra-stürzte Abstim mung fyat in der Dsvölkeriung von g>cmz Steiermark leb hafte Bestürzung hervorgerufen. In vielen Orten des Landes werden Proteftverfammlvgigen abgeh^lten, in denen gefordert

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Bozner Zeitung
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Pagina 1 di 4
Data: 22.11.1854
Descrizione fisica: 4
^O^fi- zial für Fügen ; Johann Pühringer, Steuer-Osfizial, für Zell; Seba stian Lauterer, Steuer-Ofsizial, für Hopfgarten; Andr.aS Pölr. Kon- trollor des NebenzollautteS in Nheindorf, für TelsS; Aler Fuchs, Ein nehmer des Zollamtes Splssermühl. für Ried; Leopold Pohr für Nau- derS; Johann Perloll, Kontrollor deS Zollamtes Kal e»bach, für Lrer- zing; Franz Kornel, Steuer-Osfizial. für TauferS; Josef Plangger, Steuer-Afflstent, für Gnneberg; Kantin» Slgreiter, Sleuer-Offizial, iür Buchenstein; Karl Efch

, Kontrollor deS KontrollamteS Bludenz, für WelSberg ; Karl Ferrari, Steuer-Offizial, für Ampezzo; Anton Peter- nader für Sillian; Fran» Sgger, Steuer Ofsijial, für Windischmalrei; Josef K.all für Klausen; Valerio Nünqaldier, Steuer-Ofstzial. für Kastelruth; AloiS Maurer, Kanzlei-Assistent, für Sarnthal; Anton PreindlSberger, Steuek-Offizial, für Lana ; Karl Günther, Steuer-As- ststenr, fur. Passeter; Aler Winaröch, Einnehmer deS Zollamtes Bni« dern; F»anz Ennewein, Einnehmer des KontrollamteS in Bluienz

, für SchrunS; Anton Zündt für Bezau; Johann Elßler für Fassa; Franz Egger für Prickör; Angelns Anioniolli für Strigno; Felir v. Sardagna für Borgo; Äouarv Rocchetti für Levieo; ZhomaSTabarelli für Pergine s Josef Chiusole für EIvez<ano ; Johann Stauffer für La- vik? Franz Dallewulle für Cembra; Johann Jegg für Fondo; Franz Mitschick, Assistent der Steuer-RechnungSkanzlei, sür Malv; Johann CusteUini, Steuer-Offiziql. für Nogaredo; Johann FaeS /ur Mori; Ludwig v. Atzwanqer für Arco; Anton Giöfeffl, Steuer

-Ofsizial, für Condino; Eugen Gelnii, Steuer-Ofsizial, für Stenico; Johann Bonn. Sreuer-Ofsizial, für Tione; Johann v. Gentilr für Vezzano. k. Zu Steuer-Offizialen I. Klasse: Mar Äeißenhof für dieKreiS- behörde in Innsbruck; Franz Mair für daS Steueraint Trient ; Flo rian Afchenbrücker sür da» Steueramt Feldkirch; Michael Deß sür daS Steueramt Kufstein; Josef Weller für die K«iSbehörde in Briren. z?. Zu Osiijialen II Klasse: Karl Riedler sür die Kreisbehörde in Innsbruck; ThomaS Obeiluggauer

. i. Zu Assistenten I. Klasse: AleiS Verokai für daS Sreneraml Trient ; Johann Eberherr siir die KreiSbehörde Innsbruck; Jos. Rai ner für das Steueramt Imst; Jakob Bürger für daS Steueramt Felv- kirch; Peter Matzegger für has Steueramt Hall; Josef v. Grebmer sür haS Steueramt Meran. .. . k. Zn,MMntm N. Ksasse: Johann Schletterer für daSStener- amt Kältern ; Jakob Merko, Steuer-Praktikant, für die KreiSbehörde in Trient; Ernest v. Straßern. Steuer-Praktikant, sür daS Steuramt Bozen;' Heinrich Dekali, Eteuer

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Dolomiten
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Pagina 4 di 16
Data: 10.10.1931
Descrizione fisica: 16
L. 20 Für einen zweiten Dienstboten 40 Für jeden weiteren Dienstboten ... „10 Männliche Dien st boten: Für einen Dienstboten L. 60 Für einen zweiten Dienstboten ,100 Für jeden weiteren Dienstboten 160 Die Steuer wird auf die Hälfte herabgesetzt, wenn der einzige weibliche Dienstbote nur für eine Stunde des Tages beschäftigt wird. Klavier- und Billardsteuer. L. 10.— für jedes Klavier, L. 100.— für Billarde bei Privaten, L. 200.— für Billarde in Klubs oder öffentlichen Lokalen. Steuer auf Gewerbe» Handel, Künste» freie

Berufe. 37° des für die Einkommensteuer veranlagten Einkommens nach Kategorie V (Handel und Gewerbe), 2.47° des für die Einkommensteuer veranlagten Einkommens nach Kategorie C 1 (freie Berufe), ASflo des Einkommens nach Kategorie B, das kraft besonderer Gesetze von der Einkommen steuer befreit ist, 3.67° des Einkommens nach Kategorie C 1, das kraft besonderer Gesetze von der Einkommen steuer befreit ist. Patentsteuer. (Steuer auf Kleinhandel und Klein gewerbe.) Diese trist alle jene, die ein Gewerbe

, einen Handel, eine Kunst, einen freien Beruf aus üben, aus denen sie ein Einkommen haben, das der Einkommensteuer nicht unterliegt oder für diese Steuer noch nicht erfaßt ist. Die Steuer wird auch dann vorgeschrieben, wenn der Verdienst kein ständiger ist. Zur Bemessung der Steuer werden die in Frage kommenden Steuerzahler in sieben Verdienst kategorien eingeteilt. Für Bolzano sind fol gende Steuersätze festgelegt: Verdienst in der 1. Kategorie L. 1801 bis 2000 Steuer L. 60.— 2. „ „ 1501 „ 1800

„ „ 50.- 3. „ .. 1201 „ 1500 „ „ 40.— 4. ' „ „ 1001 „ 1200 „ 30.— 5. „ „ 801 „ 1000 „ „ 25.— 6. ,, 501 „ 800 „ „ 20.- 7. „ bis Lire 500 „ „ 15.— Kur-(Aufenkhalls) - Steuer. Lire 30.— pro Person für jene, die sich in Bolzano zur Kur» Unterhaltung oder aus sonstigen Gründen nicht weniger als fünf 'auch wenn diese durch kurze 2tb= sage Wesenheiten unterbrochen werden — in Gast höfen. Hotels, Villen. Pensionen oder son stigen Ue'oer nochtun gsstellen aufhalten. Der sich weniger als fünf Tage in Bolzano aufhält, bezahlt

als Steuer 10 Prozent des Zimmcrprcises. Surbeitrag. Den Kurbeitrag müssen jene bezahlen, die in Ausübung eines Gewerbes» Handels, eines freien Berufes aus dem Fremdenverkehr in Bolzano Nutzen ziehen. Der Beitrag wird mit einem halben Prozent des Einkommens bemessen, das für die Steuer auf Gewerbe. Handel. Künste, Patent und freie Berufe veranlagt wird. Lizenzsteuer. 1. Kategorie: Betriebe, in denen Kleinver kauf alkoholischer Getränke allein oder auch der Verkauf von Wein und anderen Waren erfolgt

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Pagina 3 di 4
Data: 25.05.1918
Descrizione fisica: 4
einem Monat ist die sogenannte Luxussteuer in Kraft. Sie beträgt zehn Prozent und wird auf alles angewendet, was nach der Ansicht der Techniker des Fi nanzministeriums unter den Begriff des Luxus, also des Ueberflüssigen, fällt. Der Käufer eines Perlenhalsbandes von einer halben Million hat im Laden noch 50.000 Fran ken Luxussteuer zu entrichten. Zahnwasser, das teurer ist als 15 Franken der Liter, unterliegt der Steuer ebenfalls. Herrenkleider unter 200 Franken der Anzug sind kein Luxus. Eine Dame darf

bis 40 Franken für einen Hut ausgeben, ein Herr 20 Franken; was mehr kostet zahlt zehn Prozent, und zwar auf die Gesamtsumme, nicht etwa bloß auf den Betrag, der die Grenze überschreitet. In Paris wurden genau 400 Restaurants und Cafes als Luxus etablissements erklärt. Der Staat verlangt zehn Prozent ihrer Bruttoeinnahme. Der Konsument bezahlt sie. Die Luxussteuer ist im Parlament angenommen worden, weil sich bei der Endabstimmung zwei Richtungen trafen, die mit der Steuer etwas ganz Verschiedenes wollten

. Die einen sahen die Taxe als Kriegsmaßnahme an, die die Leute zwingen soll, möglichst wenig Luxus zu treiben, damit mög lichst wenig Gut und Arbeitskraft verschwendet wird. Die anderen sahen in der Steuer ein Mittel, dem leeren Gcld- fäckel des Staates ein unversiegliches Goldbächlein zuzu- zührtzn. Der Detaillist treibt die Steuer selber ein und klebt für ihren Betrag Marken in seine Geschäftsbücher. Der Käufer weiß also, daß diese oder jene Ware 10 oder 20 Franken kostet und daß er dafür 11 oder 22 Franken

bezahlen muß, weil er von der Luxussteuer getroffen wird. Hätte man die Steuer beim Fabrikanten statt beim Detail listen bezogen, so wäre sie dem Publikum als Preiserhö hung erschienen und williger ausgenommen worden. Natür lich wendet man gegen die Steuer ein, daß es kein.glück licher Gedanke war, in einem Lande, das eine bedeutende Luxusindustrie hat, eine so hohe Luxussteuer einzuführen, und es werden gegenwärtig von sehr einflußreichen Kreisen Anstrengungen gemacht, sich dieser Taxe wieder zu ent

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Meraner Zeitung
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Pagina 6 di 8
Data: 09.06.1923
Descrizione fisica: 8
. 1. Grundsteuer. Das italienische Ge setz hat ungefähr denselben Aufbau wie das ehemalige österreichische. Die Grundsteuer ist aufgebaut auf dem Katcrstralreinertrag. Wöhrend aber die österreichische eine Quo tierungssteuer war, ist die italienische eine Art KoiÄngentlerungs- und Ouotierungs- steuer. In Italien gibt es fünf Stufen des Katcrstralreinertrages. Die Steuer beträgt von 29.793 Proz. der niedrigsten bis zu 4l).835 Pro^. bei der höchsten Stuse. Ge meinde und Provinz haben das Recht, Um lagen

von kl) Proz. ein^uheben. Darüber hinaus ist die Bewilligung der Provinzial- verwaltung erforderlich. Die Grundsteuer ist vom Eigentümer des Grundes zu entrichten. Der Pächter zahlt keine Grundsteuer. Da die Steuer nach dem Katastralreinertrag be messen wird, ist keine Datierung zu machen. Zu fatieren ist jedoch bis 3V. Juni d. I. der Reinertrag, den der Eigentümer aus dein selbstbewirtschafteten Grund erzielt. Dieser wird mit einer Ivprozentigen Steuer (redito agraria) belastet. Auf diese Steuer dürfen

keinerlei Zuschläge geschlagen wer den. 2. Gebäude st ?lu er. Das italienische Ste-uergesetz kennt zum Unterschied vom österreichischen vier Stufen der Gebäude- steuer, die nach der Höhe des Mrehinses 16, 18, 20 und 22 Prozent beträgt. Steuer frei bleiben Spitäler, Wohltätigkoitsanstal- ten, Anüsgebäude und Schulgebäude. Im übrigen werden >di>e Gebäude eingeteilt in gewöhnliche Gebäude und Fabriken. Für gewöhnliche Gebäude kennt das italienische Recht eine Steuerfreiheit von zwei Jahren, für Fabriken

sind alle Gebäude, die der Hauszlns- steuer unterworfen waren. Die Grundlage ftn die Fatienmg ist der Reinertrag des Hauses Von diesem wird eine fixe Quote abgezogen, die bei Privaten 25 Prozent, bei Fabriken 33'/> Prozent beträgt. Don den vier Steuersätzen sind die ersten zwei vollständig belanglos. In der Regel werden der dritte (20 Prozent bis 1000 L.) und der vierte (22 Prozent über 1000 Lire) in Anwendung kommen. Mit den Zuschlägen wird sich der Steuersatz von 22 Prozent auf 27.3 Prozent erhöhen

. 3. Einkommen st euer. Die Einkom men werden mrch vier Kategorien unter schieden, und zwar je nachdem sie a) aus Kapital allein, b) aus Kapital und Arbeit, c) aus Arbeit allein oder d) aus öffentlichen (Staats-, Provin^ial- und Gemeinde-) Dien sten oder aus solchen Pensionen fließen. Die fixen Einkommen sind binnen einem Monat nach ihrem Entstehen, die variablen Einkommen sechs Monate nach ihrem Ent stehen zu fatieren. Die Einhebung der Steuer geschieht auf verschiedene Weise. Im Wege des Abzugs

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Dolomiten
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Pagina 6 di 8
Data: 03.03.1937
Descrizione fisica: 8
der in der Steuerrolle bereits ein getragenen Reinerträge, bezw. auf Grund der von den Zeichnungsverpflichteten in ihren Erklärungen angegebenen Beträge. Es kei daher ausdrücklich ermähnt, daß immer noch Nachbemesstingen seitens des Stcueramtes erfolgen können, aber eine solche N a ch b e m e s s u n g muß bis 31. Dezember 1938 zugestellt sein. Rekurs Falls eine B e m e s l u n g des Steuer amtes. die dem Zahlungsverpflichteten ichrift- lich (Ävviso d'accertamenko) mitgeteilt wird, für unrichtig gehalten

wird, kann der Besitzer innerhalb eines Monats nach Erhalt dieser schriftlichen Mitteilung R e k u r s ergreifen (Stempelpavier zu 4 ß.). Dieser Rekurs ist an die Bezirksstcuerkommiision zu richten und beim zuständigen Steuramt abzugebcn. Doch kann der Besitzer innerhalb der selben Frist mit dem zuständigen Steuer- amt auch persönlich verhandeln und mit demselben einen Vergleich ab schließen (Konkordat). Ist der Besitzer mit der Entscheidung der Bezirkssteuerkommission nicht einverstanden, kann ein neuer Rekurs

, ebenfalls innerhalb eines Monats an die Provinisteuerkommii- sion, bezw. dann an die Zentralsteuerkommis- lion richten. Zahlungsauftrag Wie oben erwähnt, erfolgt dermalen keine amtliche Benachrichtigung seitens des Stener- amtes, da Anleihe wie jährliche Steuer einst weilen nur auf Grund der in der Steuerrolle einaetragencn Reinerträge bezw. nach den Erklärungen der Zeichnunasverpstichteten be messen werden, und mit diesen Beträgen in die Steuerrolle eingetragen sind, erhalten

die Zeichnungsverpflichteten nur eine D e r- st ä n d i g u n g seitens der Steuer- Zahlstelle (Esattoria). Run kann es aber doch der Fall sein, daß ein Besitzer in dieser Ralle der Zeichnungs- Pflichtigen eingetragen ist, obwohl er nicht zeichnungspflichtig ist, oder mit einem höheren Betrag eingetragen ist, als er zu zeichnen verpflichtet ist. Rückersah unrichtiger Zahlungen In einem solchen Falle muß er allerdkttgs einstweilen die vorgeschriebencn Summen laut Borschreibunq zahlen, jedoch hat er das Recht, die A b s ch r e i b u n g bezw

, mit dem die Jmmobiliaranleihe und Jmnwbiliarsteuer eingeführt wird, wird bestimmt: 1. Die Be sitzer von Immobilien sind verpflichtet. 5% des reinen Jmmobiliarwertes in dieser An leihe, die in 25 Jahren zurückzahlbar ist und für die der Staat 5% Zinsen zahlt, zu zeichnen. 2. Eben dieselben Besitzer müssen aber auch für die Verzinsung und seinerzeitigen Rück zahlung dieser Anleihe aufkommen. indem sie eine dem Betrage ihrer Anleihe entsprechende Steller, durch 25 Jahre zahlen müssen. Diese Steuer beträgt 3.5 Lire pro Tausend

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Der Arbeiter
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Pagina 3 di 12
Data: 24.03.1926
Descrizione fisica: 12
krträgnisses des Geireideauffchlages vom Bauernstand ge, ragen werden, daß er also 16 Milliarden an dieser Steuer xiträgt. Wenn ich aber in Betracht zöge, was uns her Herr Referent immer glauben machen will, daß der Ge- reideaufschlag von den ausländischen Großhändlern gewa nn wird, dann müßte ich diese Summe streichen und somit zliebe für den Bauernstand überhaupt keine namhafte Steuer ikehr übrig, die für das große Landesbudget in Betracht käme. Doch da es mir der Wahrheit zu entsprechen

Angehörige verloren, was ich schon einmal nachgewiesen habe. Am glimpflichsten kommt ohne Zweifel der Handels, und Gewerbe st and davon, den man zwar auch zu den Landessteuern heranzuziehen versuch: hat, doch ist man dabei recht ungeschickt vorgegangen, in dem man eine ein zelne Berufsgruppe aus diesem Stand, die Gastwirte, her- ausgegrisfen und diesen eine übermäßige Steuer ausgebür- det hat. Die Fremdenwohnabgabe war mit 30 Prozent entschieden zu hoch» und infolgedessen haben sich die Wirte dagegen

gewehrt und haben dann dem Lande nur knapp ein Fünftel der Steuer abgeführt. Das Land Salz burg hat erst in der allerletzten Zeit diese Steuer mit 20 Prozent sestgelegt und in Wien ward sie mit einem Ertrage von 21 Milliarden vorgesehen, weil man dort aber anders vorgegangen ist als bei uns, hat man in Wien aus dieser Steuerquelle allein den Betrag von 68 Milliarden erzielt. Mit dem allen will ich nur Folgendes gesagt haben: Wenn meine Berechnungen richtig

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Alpenzeitung
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Pagina 5 di 6
Data: 04.01.1936
Descrizione fisica: 6
, daß ab 3. Jänner und durch acht Tage hindurch im hiesigen Gemeinde amt die Steuerrollen für Einkommensteuer, Bo denertragssteuer, Iunggesellensteuer, Grund- und Gebäudesteuer aufliegen. Die Interessenten tön- nn während der Amtsstunden, von S bis 16 Uhr, in die Rollen Einsicht nehmen. Jeder Steuer zahler ist ab Veröffentlichung der Rollen rechts» gültig Schuldner der einSàgenètt Steuer und somit verpflichtet, die Nüten am gesetzlichen Fällig keitstermin einzuzahlen, und zwar: Hauptrollen und Erganzungsrvllen

kann an den Finanzintendanten rekurriert werden. Bei Eni all vor der Veröffentlichung der Rollen ist der Rekurs innerhalb von drei Monaten nach dersel- ien einzureichen, bei Entfall nach , der Veröffenb ichung innerhalb drei Monaten vom Entfalls- latum an gerechnet. 4. Gegen die Verwaltungsbeschlüsse betreffs Gundstever kann an die Gerichtsbehörde rekurriert werden. 5. Der Rekurs allein entbindet nicht von der Zahlungspflicht. 6. Der Steuerèinheber kann zwecks Eintreibung »er diesjährigen und vorjährigen Steuer

ist und für welche die allgemeinen Zolltarife Anwen dung finden, wird das Herkunftszertifikat nicht verlangt. » « » Umsatzsteuer für Sasseefurrogale Die Finanzintendanz von Bolzano teilt mit: Mit Ministeriyldetret vom 15. Dezember 19S5 Nr. 74386 w»rd bestimmt, daß mit 1. Jänner 193S die Umsatzsteuer für Kafseesurrogate, seien sie natio- naler Produktion oder ausländischer Herkunft ein- mal im Ausmaße von 3.75 Prozent, die Umsatz steuer für den weiteren Umsatz inbegriffen, zu entrichten ist. Die Steuer wird entrichtet

: a) Durch Abonnementskonvention, die dem Aus aleich unterworfen ist, und zwar für die Fabri kanten der Kafseefurrogate nationaler Produk tion b) Durch direkte Entrichtung der Steuer bei den »stellen, bei der Einfuhr von Kaffeesurrogaten ausländischer Herkunst. Was das Abonnement und die Anmeldung be trifft, gelten die Bestimmungen die in Art. 53 und S7 des kgl, , Gesetzesdekretes vom 28. Juli 1S30 Nr.1011 enthalten sind. Keim Abonnement haben die Fabrikanten beim Registeramte eine Anmeldung auf stempelfreiem Papier innerhalb des Monates Februar

, deren er eine überaus große Zahl zum Glauben führte. Der Heilige war mit hoher apostolischer Weisheit behobt. Auch die Wunderlrast besaß Gregor in hohem Mähe Reich an Verdiensten starb er im Jahre 5ll. u « ß « » U « g « », Die àtofrachtsteuer Wie bereits mitgeteilt wurde, trat am 1. Jänner die Autosrachtsteuer in Kraft. Die wichtigsten Bestimmungen des Gesetzdekreies sind folgende: Höhe und Berechnung der Steuer Alle Warentransporte, welche auf Lastauto» oder mit Seilbahnen durchgeführt

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Meraner Zeitung
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Pagina 2 di 8
Data: 23.02.1892
Descrizione fisica: 8
Seite 2 Erwerbsteuer für Associationen betrogt in der Regel zehn Percent. Der Besoldungssteuer sind alle Dienst» und Lohnbezüge über 600 Gulden unterworfen. Das Ausmaß dieser Steuer stellt sich bis 2000 sl. auf 1 Perccnt, bis 2400 fl. auf l'/z Percent, bis 3300 fl- auf 2 Percent, bis 4200 fl. auf 2 V» Percent, 5000 fl. auf 3 Percent, 6000 fl. auf 4 Percent, 7500 fl. auf 5 P-rcent, 9000 fl. auf 6 Percent, 10,000 fl. auf 7 Perccnt, . 12,000 fl. auf 8 Percent, 14,000 fl auf 3 Percent, über 14,000

fl. auf 10 Percent. Die Steuer muß von den Diknstgebern in Abzug gebracht werden. Die Dienstgeber sind auch für die richtige Berech nung und Abfuhr der Steuer haftbar. Das LUartiergeld ist steuerfrei. Der Renten st euer nnterliegen alle Bezüge ans Bermögensobjccten oder Vermögensrechten, die nicht schon durch eine andere directe Steuer betroffen sind. Aus genommen sind jene Zinsen, welchen die Steuer- sreiheit durch ein Specialgesetz zugesichert winde, ferner Bezüge unter 300 fl. und Sparkassenzinscii

unter 5^5 fl. Die Remensteuer beträgt zehn Per cent bei allen nicht befreiten Staalspapieren, bei allen inländischen Obligationen und Anlehen nnd bei den übrigen Bezügen zwei Percent. Mit dieser Steuer von zwei Percent werden die Zinsen und Dividenden von Actien jener Erwerbsunternehmungen getroffen, welche von der Erwerb st euer befreit sind. Diese Neuerung ist besonders wichtig. Der Personal-Einkommensteuer unter liegen alle Angehörigen der im Reichsrathe vertre tenen Königreiche und Länder hinsichtlich

ihres ge- samniteu Einkommeus. Das von der Steuer be freite Existenz-Minimum beträgt 600 fl. Bei Ehe gatten hat die Besteuerung nach dem Gcsammt- Emkommen zu erfolgen, wenn sie im gemeinsamen Haushalle leben. Von dem Einkommen sind abzu ziehen die Betriebsauslagen, Abschreibungen, Ver- sicherungs-Prämien, Zinsen von Geschäfts- nnd Prioatschulden. Gewinne aus außerordentlichen Zufalls-Einnahmen, Erbschaften und dergleichen sind in das Einkoinmen nicht einznbeziehen. Der Stener- suß beginnt bei 600 fl. mir 0.6

fl.). bei 9500 fl. (272 fl.). bei 10.000 fl. (291 fl.). bei 11,000 fl. (319 fl.), bei 12,000 fl. (357 fl.). bei 13.000 fl. (395 fl.). bei 14,000 fl. (433 fl). bei 15.000 fl. (471 fl.), bei 16.000 fl. (510 fl.), bei 17,000 fl. (550 fl.), bei 18,000 fl. (590 fl.), bei 19,000 fl. (630 fl.), bei 20.000 fl. (670 fl.), bei 22,000 fl. (730 fl.). bei 24,000 fl. (800 fl ). Bei Einkommen über 24,000 fl. bis einschließ ich 100,000 fl. steigen die Stufen um je 2000 fl. und die Steuer um je 80 fl. Bei Einkommen

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Volksblatt
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Pagina 7 di 8
Data: 20.06.1923
Descrizione fisica: 8
Gemeindesteuern zählt-das Aus dehnungsdekret als in den neuen Provinzen zulässig deren 14 auf, von denen eine inzwischen bereits wieder abgeschafft wurde. Die verbleibenden find: 1. Die Gewerbe- und Verkaufs st euer, etwa unserer bisherigen Erwerbsteuer ent- (Jedoch war die österr. Erwerbsteuer eine Staats-, keine Gemeindesteuer.) Dieser Steuer un- die ein Gewerbe, Handwerk oder Abständigen Beruf ausüben; die Verkäufer aller . ten Waren; alle Vereine mit Ausnahme der- ^'^en, nur politischen

, wissenschaftlichen oder ^^ugen Zwecken dienen. Ausgenommen sind uch die Trafiken, falls dort keine anderen als n ^uopolartikel verkauft werden, für den im gleichen ^ Ä folgenden Verkauf anderer Waren erwächst die entsprechende Steuerpflicht. Diese Steuer h'- .^6Aeuer und trifft also den Betrieb, nicht im Gemeindesteuerreglement ^ aufgeführte Gewerbe ist die Steuer zu diese Gewerbe im gleichen Lokale ^ Derselben Gemeinde betrieben/werden. Diese die Ys? Klaffen abgestuft. In Bozen beträgt 10 i ^ lassen

erst die nötigen Bestimmungen vom Prov.-Verw.-AuÄ schuß erlassen werden. Sie trifft das Rein-Einkom- men aller Mitglieder einer zusammenlebenden Fa milie und ist je nach der Ortsgröße und der Einkom- > menhöhe abgestuft, sieht auch ein steuerfreies' Mini- mum vor. Sie dürfte sich wahrscheinlich etwa von ^ bis 2 Prozent bewegen. , / ^ - 3. Vieh st euer und Steuer a u f Z u g -, Reit- undLasttiere. Für beide Arten von Steuern müssen erst die Durchführungsverordnun gen

vom Provinzialverwaltungs-Ausschuß in Trient geschaffen werden. Die Viehsteuer wird nach dem mittleren Wert der einzelnen Viehgattungen be stimmt. Die Landessteuer darf höchstens 1 Prozent dieses Mittelwertes, der durch den Provinzialver waltungs-Ausschuß festgesetzt wird, betragen. Die Gemeinden können dann das Ausmaß bis zur dop pelten Höhe der Landessteuer hinaussetzen. Von der Viehsteuer sind zumeist das Saugvieh und jene Tiere befreit, die der Steuer auf Zug-, Reit- und Lasttiere unterworfen sind. Letztere Steuer

ist durch ihren Namen schon genügend erklärt. Sie kommt zur Anwendung, auch wenn solche Reit- und Last tiere nur vorübergehend sich in einer Gemeinde be finden, aber mindestens ein Vierteljahr. Diese Tiere sind dann zu melden und von der Gemeinde zu kon trollieren. 4. M i e t w er t st e u e r (Tassa sul valore loca- tivo). Vor allem ist festzuhalten, daß diese Steuer und die Familiensteuer in derselben Gemeinde nicht zugleich demselben Steuerträger auferlegt werden darf. Die Mietwertste^ler ist zu zahlen

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Pagina 3 di 8
Data: 08.08.1921
Descrizione fisica: 8
Ohre ein kleiner, ganz rundes Feuermal. Seit dieser Zeit hörte Binzent Talarek wieder aus zu tenken . . . ' Ukgeheure Steuern in Teutfchland. Berlin, 6. Aug. (Amtlich.) Die Beratung des Reichskabinetts über die neuen Steuern ist zu einem gewissen Abschlüsse gekommen. Die Steuerpläne umfassen die Erhöhung der Zucker steuer, das Süßstoffgesetz, die Erhöhung der Branntweinabgabe und mehrerer Verbrauchs steuern (Leuchtmittel-, Zündwaren-, Mineral wasser- und Biersteuer, Beseitigung der Ermä ßigung

der Tabakstenersätze, Erhöhung der Zoll sätze für ausländische Genußmittel und für eine Reihe von Waren, die für den allgemeinen Ver brauch nicht wesentlich sind oder nur dem Luxus dienen, Erhöhung der Kohlensteuer, Zulassung voi? Buchmacherwetten, Erhöhung der Kraft fahrzeugsteuer (einschließlich Lastkraftwagen), Erhöhung der Steuersätze für Bersicherungen, Verdoppelung der Umsatzsteuer, Körperschafts steuer, Kapitalverkehrssteuergesetz, Erhöhung der Börsensteuer, Vermögenssteuer als Ausbau des Reichsnotopfers

im Gleichgewicht, so daß dem Grundsätze einer ausgleichenden steuerlichen Gerechtigkeit Rechnung getragen ist. Ob und inwieweit es möglich ist, noch auf anderem Wege als dem der Besteuerung den Besitz zu den Lasten des Reiches heranzuziehen, unterliegt noch der eingehenden Prüfung des Kabinetts. Dazu bemerken wir: Diese Flut von Steuer erhöhungen und Neubesteuerungen wird das deutsche Volk auf Jahrzehnte hinaus an den „glorreichen Weltkrieg" erinnern, den die ver brecherische deutsche Militärkaste

und das Jm- perialistengcschmeiß trotz mehrmals sich bieten der Gelegenheit nicht rechtzeitig beendete, so daß Deutschland heute vollständig dem Sieger aus- geliefert ist. Aus den vorliegenden Steuer plänen ersieht man aber, daß auch in Deutsch land die Konsumsteuern einen sehr großen Um fang annehmen, während sich die Regierenden an den Besitz nichUallzu sehr herantrauen. Diese gewaltigen Konsumsteuern haben natürlich eine bedeutende Steigerung aller Lebensmittel und Bedarfsartikel zur Folge, die sich wiederum in Forderungen

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Der Bote für Tirol
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Pagina 16 di 18
Data: 14.03.1842
Descrizione fisica: 18
nachstehender zur Martin Kirchlechner'schen Descendenz gehörigen Dominikalbezüge gewilligt worden, als: 1. Von der Sauer- oder Stenwiese außer Meran, Kat. Nr. 261, Nr. 47 des?ldelösummars, durch den ge genwärtigen Besitzer Michael Ladurner ein jährlicher Grundzins von 1 fl. 36 kr. R. W. Steuer hievon aus drei Termine 7 kr. Um den AuSrufSpreiS per 24 fl. 2. Von der Marktischen Behausung und Garten in Meran, Kat. Nr^ 133, durch den gegenwärtigen Be sitzer .Anton Baumgartner'zu Meran ein jährlicher Grundzins

von 4 fl. 34^ kr. R.W. Steuer hievon auf drei Termine 20 kr. Um den AuSrufSpreiS per 70 fl. 3. Von der Prechtlifchen Behausung und'Karlen zu Meran, Nr. Kat. 43, durch den gegenwärtigen Besitzer Johann Moser zu Meran ein jähr/icher.Ärund- zinS von 3 fl.j53'/7 kr. Ä. W. Steuer hievon auf drei Termine 17 kr.. Um den AuSrufSpreiS per 6g fl. 4. Von dem Noßkopsischen Hause zu Meran, suk Nr. Kat. 33, durch die gegenwärtige Besitzerin Joseph» v. Pretz ein jährlicher Grundzins von 3 fl. 25^ kr. R. W.. Steuer hievon auf drei

Termine 15 kr. Um den AuSrufSpreiS per 5,4 fl. 5. Von der Lochmannischen Untermairhofwiefe von circa 4 Tagmahd, s»l> Nr. Kat. 310, durch den gegen wärtigen Besitzer Karl Ladurner zu Meran ein jähr licher Grundzins von 4 fl. 34-/. kr. R. W. Steuer hie von auf drei Termine 2V kr. Um den AuSrusspreis per 70 fl. 6. Von dem Stieracker am Segenbichl zu Tirol von 4.Star-Land, sud Nr. Kat. 2878, Nr. Ädelssümmars « durch die Johann Pirckerischen Kinder ein jährlicher GrunyzinS um Wartini von 1 fl. kr. R.W

. Steuer hievon auf drei Termine 5 kr. Um den AuSrufSpreiS per 20 fl. 7. Von einem Theil des.OberberggütelS zu Tirol, Nr. Kat.. 2395 , durch den gegenwärtigen Besitzer ThomaS Fasoll zu Tirol ein jährlicher Grundzins von 4 fl. 34V? kr. R. W. um Martini. «Steuer hievon auf drei Termine 20 kr. Um den MSrufSpreiS per 80 fl. S. Bon d«m Köstenholzacker zu Tirol, »uk Str. 2SVS, d^rch de^ g«g«nwärt,Aen Befitzer Georg Güster zu Tirol «in jährlicher Grundzin« von 48 kr. R. W. Steuer auf drei Termine

3V.» kr. Um den AuSrufSpreiS per 14 fl. 9. Von 6 Tagmahd Etfchwief« in Odermais, spk Nr. Kat. 2L05, durch den gegenwärtigen Besitze? Jo seph Torgler in Vbxrmais ein jährlicher Grundzins von 34V? kr.R.W. Steuer hievon auf drei Termine 2'/,kr. Um den AutzrufSprei« per 9 fl. 10. Von zwei alten Tagmahd Wiese auf der Latzog, sul» Nr. Kat. 2037, durch Yen. gegenwärtigen Besitzer Jakob Verdorfer in ObermaiS ein jährlicher Grundzins von 13V? kr. R. W. Steuer hievon auf drei Termine I kr. Um den AuSrufSpreiS per

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Der Bote für Tirol
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Pagina 1 di 6
Data: 17.11.1854
Descrizione fisica: 6
für Lienz; ! Heinrich v. Steffenelli^ für Meran; Fidel Salzgeber für Schlan ders,; Peter. Wallnöfer für Glurns ; Josef Peer' für Kältern; Franz Huber für Bludenz; Michael Rhom berg für Dornbirn; Josef ' Schmid, Einnehmer, für Bregrnz; Thomas'Beliotti für Cavalesc; Petet Scaramlizza'für Mes; Thomas Chimelli für.Mezzo- lombardo;-Anton Festner für Riva. e. Zu Kontrolloren I!k. Klasse: Josef Ptaczeck, Steuer, Offijial für Hall; Johann ' Gehri für' Mieders; Franz Naltercr, Steuer-Offizial, ' für Fügen

; Johann Pührlnger, Steuer-Offizial, für All» Sebastian Lauterer,^ Steuer-Offizial, fürHopf, garten ^ Andreas Pölt , Kofltrollor, des Nebenzoll- Amtes in Rheindorf, für Telfs; Aler. Fuchs, Ein nehmer-des Zollamtes Spissermühl, für Ried ; Leop. Pohr für Nauders; Johann Pertoll, Kontrollor deS Zollamtes Kaltenbach, für Sterzing;' Franz Cornet, Steuer-Offizial, für Taufers; JosefPlangger, Steuer- Assisteiil, für Eniieberg;, Kantius Agreiier,, Steuer, Offfzial, für Buchenstein; Karl Esch, Kontrollor

des Kontrollamtes Binden;, fürWelsberg; Karl Ferrari, Steuer-Offizial, für Ampezzo Z Anton Peternader für Sillian; Franz Egger) Steuer-Offizial/ für Wiüdifch- Matrei; Josef Krall für Klausen; Äälerio Ruugal- dier, Stcuer-Offizial, für Kastelruth; Alois.Maurer, Kanzlei-Assistent, für Sarnthal; Anton Preindlsber, ger, Stencr-Offizial, für Läna ; Karl Günther, Steuer- Assistent, für Passeier; Aler Winarsky, Einnehmer des Zollamtes in Bendern; Franz Jenewein, Einneh mer des Kontrollamtes in Bludenz, für. Schruns

; Antoi» Zundt.'für Bezau; Johann Elßler für Fassa; Franz Egger für Primör; Angclus Antonlolli für Strigno; Felir v. Sardagna für Borgo; Eduard Rocchetti für Levico; Thomas Tabarelli für Pergine; Josef Chinsole für Civezzano ; Johann Stanffer für Lavis; Franz Dallemnlle für Cembra; Johann Jegg für Fondo; Franz Mikschick, Assistent der Steuer- Ncchnungskanzlei, für Male; Joh. Castellini, Steuer- Offizial , für Nogaredo; Jobann Faes für Mori; Ludwig v.! Atzwatiger für Arco; Anlon Giosesfi, ' Steuer

-Offizial, für'Cöndino; Eugen Gelmi> Steuer, Offijial, für Stenico; Johann Bonn, Steuer-Offi- -zial, für Tione; Johann v. Gentili für Vez'zano. 'k^-Zu Steuer-Offizisilen I. Klasse. ^ Mar Geißenhof für die Kreisbehörde in 2>>nsörucr; /-Franz'M'äiV für das Steueramt Trient; Florian Aschen- em '(l/iiiA nii»y:L d.u Wbii^G'^L»isd.au.' .-'v^Ä.^nn^.iGjimvrich-i'gehSitS zirr.jenen» waghalsigen ^sKekifth'iti ^-'vie ^tr^Allemk.berejtl.-find^ijiuri.tlm nh^en ^'DK'ng^vachi'ÄIHmen'tzll-'defrir^i'gcn

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Der Bote für Tirol
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Pagina 9 di 10
Data: 23.08.1824
Descrizione fisica: 10
^ tügeln umgeben, lind wird rücksichtlich der romantischen Lagt/ der schöne» Gebäude und ivohl eingerichteten Bad- ?lnstalr und Oekonomie »Anlage häusig von Fremden und Durchreisenden befncht. Diese Bad - und Oekonomie-Behausung erscheint im Kataster sud ,Sl>», und steuert auf 1 1/2 Termin in R. W. t> »/4 kr. Cat. I?r. iSd,. Ein Frühgärtl von k>3 Klaftern, steuert auf » »/s Termin in R. W. » kr. Cat. Nr. iZl>>. Ein Krautgarten von iZ4 Klaftern, giebt auf , 1/2 Termin in R. W.' Steuer 2 3/4 kr. Cat

. Nr. iZbs. Ein großes Grundstück ober dem ron der Nenmiihle in da6 KreklmooS führenden Fahrwege rc» 2',öc)2 Klaftern. Steuert auf >1/2 Termin 4 st- à3 1 /4 kr. R.W. Cat. Nr. >Zb3. Ein kleines Grnndstiick von 3L>) Kl. Reicht auf , 1/2 Termin 4 1 /4 kr. R, W. Stener. Cat. Nr. >Zk>4. Ein Grundstück von 33 Klaftern» Giebt auf 1 ,/-z Termin 24 1/4 kr. R. W. Steuer. Cat. Nr. ,Zb5. Ein Acker von 1710 Klaftern, steu ert auf , 1/2 Termin in R. W. ><) 1/2 kr. Diese Grundstücke sud 1S62 inclusiva 1363 geben

überhin noch , si. Si kr. T. W. Grundzins. Nr. Cat. iSbl,. Ein Stück Düng- oder HenmooS unter dem Wege von Qsiy Klaftern. Hievon hat man auf > >,2Ter»un in R. W. I st. I kr. Steuer zn bezahlen. Cat. Nr. >6 (17. Ein WieSmahd mit 2 Heustadlrech- ten, an veni Gefchränt, die feurige Wiese, Mühlbüchl und auf dem Moos genannt, von 16200 Klaftern. Giebt auf 1 1^2 Termin in R. W. 641/2 kr. Steuer, und <)/b4 Metzen Haber und im 2, fi. Fuß Geld 3 kr. Cat. Nr. i6t»V. Ein WieSmahd an dem Fischweiher

von l)oo Klaftern. Steuert auf » »/s Termin in R. W. S,^2 kr. ^ Cat. Nr. Ein WieSmahd und MooSboden iin- ter dem nenèn Hause von ikZ>>o Klaftern. Ist auf 1 1/2 Termin mit c> 3/4 kr. R. W. Steuer belastet. Car. Nr. ,670. Ein WieSmahd ani Tbauernzaune von 22S Klafter», bei Nr. iSbS. Giebt auf » 1/2 Ter min 3 kr. R. W. Steuer. Cat. Nr. 167». Mehr ein solches bei Nr. ,504 von ^^0 Klaftern. Steuert in R. W. auf > 1/2 Termin 3 kr. Cat. Nr. ,672. Ein solches bei Nr. ,603 von »12 «lasiern. Reicht auf 1 >/2 Termin

im 24 st. Fuß 1 kr. Steuer. Cat. Mr. ,673. Weiter ein Wiesmahd von/,c>SoKl. Giebt in R. W. auf - ,/z Termin 7 kr. Steuer und liegt tei Nr. là. ^ Cat. Mr. ,07/,. Ein Fischteich unweit der Behausung, das Kreklmooser Seele genannt, von 3Zc>c> Klaftern im umfange. Giebt auf - 1/2 Termin 4 kr. in R. W. Steuer, 'nd Ehrlich « kr. T. AZ. Grundzins. Cat. Nr. 1S74 ,^2. Ein Wiesmahd, der Mühlbüchl, nnwtil der s>!euniühle, zwischen Franz Wagner und Karl ^latlner liegend, von circa 2 Fuder Heu. Hievou

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