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Südtiroler Landeszeitung
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Pagina 3 di 8
Data: 11.05.1921
Descrizione fisica: 8
. Gemeindeausschrch Antermais. Sitzung am 3. Mai 1021, abends halb 8 Uhr. (Schluß Trotz ollcdem bleibt uns noch ein unbedeckter Nest von Lire 61.323, und da läßt sich nur Hinweisen einerseits auf die MLgltchkcit von Ersparnissen, andererseits aus die noch weiter gehende Möglichkeit von den neuen Steuerguollen. S) ö l s l fragt an, wie es sich um die Wertzuwachssteuer verhält, die scheint nicht eingesetzt, weiters bezüglich der Horbergs- steuer und dem Pslasterzoll. Bürgermeister Gräuel bedeutet

nun, daß auf die Wertzuwachs- steuer in Hinsicht auf die soeben herabgekommene Entscheidung nicht inehr zu rechnen ist. Bezüglich der Herbergssteuer und des Pflaster- zolles müsse ober, wie bereits gesagt, erst mit den anderen Kur- gemeinden verhandelt werde». Außerdem weiß man nicht, ob die Steuer mich bewilligt werden wird. GR. Mauer: Wir sehen ja ein, wenigstens die Herren von unserer ffoz.) Par'el, daß die Steuern unbedingt erhöht werden nlttssen, damit das Auslangen gefunden werden kann. Wir werden gegen dle

aber ein, daß es cyließüch nicht anders geht. Jeder muß zunr Gemelndehaus- hnlte beitragen. Die Fleischverzehrungssteuer bringt nicht viel ein. Nur wenn die Weinverzehrungssteuer von 100 auf 200 Prozent er höht würde, hätten wir ein Bedenken, well die Wirte selbst zugeben, daß sich diese Steuer bedeutend über den Voranschlag hinaus er- höhen wird. Betreffend der Einkommensteuer würde ich auch etwas vorzujchlagen haben, aber erst, wenn diese Post zur Beratung kommt. Seite 3 auch 'chlech.te sie woKn e.v.ch niä

ta:!a ihn andererseits wieder ausgleichen. haltbar. Ich weiß die Größe dieses Opfers zu schönen, ich sehe auch ein, daß ein Sprung vom Einsachen aus da; Dreifache sede groß ist, keine andere Steuer ist in diesem Ausmaße erhob! worden, oder sie sehen, trotz alledem bringt sie uns nur -lEWg Lire, -et:vas melir als ein Viertel davon fallt meg und es beiden, für die 'Kauern »irf-t einmal 30.000 ÜiK. Sie lmijjcn denken, es ist geioisieruuißen eine Buße dafür, daß sie durch amt Jahre immer eine gleich große Steuer

mit den Steuern so ziemlich einverstanden sei, er hätte nur die Bitte gestellt, daß bei den Zinshellern die Aeriusten berü>ks!llstigt werde» sotten. Bei der 0'inkommensieuer hätte er einen anderen Vorschlag, und zwar daß man die Wucherer hernehnie, er hätte da eine progressive Steige rung zu beantragen, nur dann könne man jene süssen, die Schieber sind oder große Geschiffte machen, denen könnten mehrere Tausend« abgezm.ickt werden. GR. W a l d n e r meint, daß die Erhöhung her Welnver.zchrungs- steuer von 100

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Bozner Nachrichten
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Pagina 7 di 10
Data: 20.01.1923
Descrizione fisica: 10
Nr. 16 ,Bozner Nachrichten', 2V. u. LI. Janner 1923 Seite 7 VieErwerbsteuer-Semesiung für 1922 23. Mt kgL. Dekret vom 4. Jänner 1S23, ZL. 15, Vird die Erwerbsteuerbemessung für die neuen Provinzen für das Steuer-Biennium 1922/23 neu geregelt. Wir bringen nachstehend dieses Dekret im Wortlaut mit der Inhaltsangabe der nichtigsten Stellen aus den zitierten Paragra phen des österr. Gesetzes über die direkten Per- i^alsteuern. ' Art. 1. In den annektierten Gebieten erfolgt die Veranlagung

der allgemeinen Erwerbsteuer für 1922/23 unter Aufhebung des § 31 des Merr.) Gesetzes vom 2b. Okt. 18W, ausgenom men das (Gesellschafts-)Kontmgent. Art. 2. Beibehalten bleibt die Einteilung der dieser Steuer unterworfenen Betriebe in vier Erwerdssteuerklassen; alle bestehenden und am 1. Juni 1921 taxierten Betriebe/ werden in jene Steuerklassen eingereiht, der sie gemäß der ihnen effektiv vorgeschriebenen Steuer angehö ren, ncvch § 12, Abs. 1, des Zit. Gesetzes. - Auf jene BetriÄ>e, die nicht den im voran

stehenden Absatz angeführten Bedingungen ent sprachen, werden die Bestimmungen des § 66 des genannten Gesetzes angewendet, mit der Abän derung, wovon Art. 5 dieses Dekretes (siehe un ten?) spricht, und die Steuer für diese Betriebe Wird gleichfalls für zwei Jahre veranlagt. 66 spricht von der Steuerbemessung für «reuentstehende Unternehmungen, für die nach Z 32 und 36 voraussichtlichen mittleren Erträg- mifle als Grundlage angewendet werden.) Art. 3. Der für einen Betrieb zugemessene Steuerbetrag darf

für die Dauer der Veranla gung nicht abgeändert werden, vorbehaltlich der Bestimmungen des § 67 ff. des angeführten Ge- isetzes und des (obenstehenden) Art. 2, Absatz 2 dieses Dekretes. - (§66 ff. beziehen sich auf die Löschung der Trwerbssteuer über Einschreiten des Steuer pflichtigen und von Amtswegen.) Art. 4. Bei der Feststellung (der Steuerauf teilung) sind die Bestimmungen der §§ 32 und 33 des genannten Gesetzes zu beobachten, sowie im allgemeinen alle anderen Normen dieses Ge setzes, in so weit

Steuer find die Betriebsverhältnisse jener Zeitperiode-maßgebend, wie sie § 36 des österr. Gesetzes vorsieht. . (§ 36 lautet: „Für die Bemessung sind die Betriebsverhaltnisse nach ihrem durchschnittli chen Stande während desjenigen vom 1. Juli bis - 30 Fun: zu zählenden Jahres maßgebend, wel ches der Veranlagungsperiode vorausgeht. Be steht eine Unternehmung noch nicht ein Jahr, ist der durchschnittl. Stand eben dieses kürzeren Zeitraumes maßgebend. Für neu entstehende Unternehmungen

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Dolomiten
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Pagina 4 di 16
Data: 12.12.1928
Descrizione fisica: 16
und aus Dienstbezügen wird nicht nur mit der entsprechenden Grund- und Boden, ertragssteuer, mit der Gebäude-, bezw. R:c- chezza Mobilesteuer besteuert, sondern es unterliegt außerdem das Gesamteinkommen noch einer separaten Steuer, nämlich der Einkommenergänzungssteuer. wenn das Ge samteinkommen 6000 Lire überschrei- tet oder nach den gestatteten Ab zügen für die zur Last liegenden Familien mitglieder 3000 Lire erreicht. Don der Ergänzungssteuer überhaupt be freit sind di« sog. juridischen Perso nen

der Ergänzungssteuer unterworfen, wel ches in Italien selbst erzeugt wird. 3el(punff und Gegenstand der Steuer- erklärung. Die Steuererklärung muß innerhalb von 6 Monaten, nach Erreichung des steuerpflichtigen Mindesteinkommens erfol gen und muß das Gesamteinkommen nach foglenden Grundsätzen und Einkommens zweigen fatiert werden: a) Das Einkommen aus Realitäten de s i tz. Für das diesbezügliche im Inlands er zeugte Einkommen aus Hausbesitz ist das in die Ge bäudesteuerrolle eingetragene steuer pflichtige Einkommen

. Für Einkommen aus Kat. D (Staatsangestellte ufw.) wird die Crgänzungssteuer direkt in Abzug gebracht und ist nur dann eine Steuer erklärung abzugeben, wenn der Besitzer des Die Steuervorschreibung durch eine Steuerbehörde bleibt durch drei Jahre un verändert. Für in der Zwischenzeit vor- kommcnde Erhöhungen des Einkommens kann während der drei Jahre kein« Steuer- erhöhnng erfolgen. Die Steuerverzeichnisse über di« Ergänzungsstcuer inüfsen geheim Einkommens noch andere EinkommenszweigL besitzt. Für Einkommen

vom 19. Februar 1925. Nr. 177. genehmigten Tabelle festgesetzt. Die Ergänzungssteuer ist eine Progressiosteuer. das heißt je höher das Einkommen ist. desto höher ist auch der Prozentsatz der Steuern, (so z. B. be trägt für ein Einkommen von L. 3000 die Steuer 1%, für ein Einkommen von L. 9000 1.55% für ein Einkommen von L. 18.000 2.03%). Jur Abgabe der Steuererklärung ist verpflichtet: 1. Jeder, welcher ein selbständiges Ein kommen. das die steuerpflichttg« Höh« er reicht. besitzt. 2. Das Familienoberhaupt

unbedingt für sich und seine Gattin und eventuell auch für die minderjährigen Familienmitglieder. Die Steuererklärung muß, wie bereits gesagt, innerhalb 6 Monaten nach Er reichung des steuerpflichtigen Mndestsin» kommen. eingebracht werden. gehalten werden und liegen daher nicht zur öffentlichen Einsicht auf. Finanzrat i. P. R. K h o l, Auskunftsbüro für Steuer» und Gebühren angelegenheiten Bolzano, Lauben 29. Bolzano und Amgedung Armenireunde! Di« Vinzenz-Konferenz U. L. Frau vomMoos dankt

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Dolomiten
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Pagina 2 di 12
Data: 19.05.1928
Descrizione fisica: 12
Reilschäden und Steuer-Abschreibung Die kgl. Präfektur verlautbart: Das Finanzministerium hat nach Kenntnisnahme der an den Feldfrüchten durch die jüngste» Fröste angerichteten Schäden allsogleich an geordnet, daß mit tunlichster Beschleunigung mit der vorschriftsmäßigen Steuerabschrei bnng voigegangen werde. Demgemäß habe» die Bezirks-Steuerämter die Anzeigen der Geschädigten zu sammeln, und zwar sowohl für die Grundsteuer als Erundertragsteuer Die betreffenden Vergünstigungen haben be reits

nun dir italienischen Steuergesetze für Knlturschäden durch Elementarkatastrophen (Hagel, Reis. Ilcberschwemmung nsw.s? Für den Landwirt können folgende Steuern in Betracht kommen: Die Grund steuer, die Provinzial- und Gemeinde Umlagen zu derselben, die Bodenertrags steuer (Reddito agrario), welche jene be zahlen. die den eigenen Grund selbst be arbeiten und die Ricchezza-Mobile-Steuer. die den landwirtschaftlichen Pächtern vor geschrieben wird. Bezüglich der Grundsteuer gewährt das Gesetz einen entsprechenden

Nachlaß der Steuer, wenn der Schaden derart groß ist. daß zwei Drittel des gewöhnlichen Er trägniffes im laufenden Jahre verloren find Das Ansuchen um diesen Steuernachlaß kann entweder von jedem einzelnen Besitzer oder durch eine gemeinsame, von allen Beschädig ten unterfertigte Eingabe eingebracht wer den. Es ist an die Finanzintendanz Bol zano zu richten und kann auch beim Steuer amte eingereicht werden. Das stempelfreie Ansuchen muß die genaue Angabe der Grund- parzclle, die Menge und Art der ver

und bei der Ee meinde um eine Ermäßigung oder gänzliche Nachsicht der Umlagen ansuchen. Für die jetzigen Frostschäden hat die Prooinzlalver- waltung Bolzano in sehr anerkennenswer ter Weise bereits zugcsichert, daß sie die be troffenen Grundstücke von der Provinzial umlage auf die Grundsteuer befreien wird Bei der Ricchezza Mobile-Steuer, welche die Pächter von landwirtschaftlichen Gütern für ihr Einkommen aus der Bearbeitung des Pachtbetriebes bezahlen müssen, liegt die Sache anders. Das Ansuchen um die Herab

setzung der Grundsteuer muß vom Grund eigentümer und nicht vom Pächter gestellt werden. Wird die Ermäßigung der Grund steuer gewährt, so kann der Pächter mit vollem Recht eine entsprechende Herabsetzung des Pachtzinses verlangen, da sonst der Ver pächter durch die Steuerermäßigung bei gleichbleibendem Pachtzinse bereichert würde. Ueberdies kann der Pächter in der Zeit zwischen dem 1. Mai und dem 31. Juli um Herabsetzung seines steuerpflichtigen Ein kommens ansuchen, wobei er sich darauf be rufen

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Volksbote
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Pagina 9 di 12
Data: 21.03.1929
Descrizione fisica: 12
„io o t rs Do ic DmEN-ätz, tfetf 21. Mftz IMS Är. 12 — Seite 9 dazu bestünde. Nur bezüglich der Ergänzungs steuer (Complementare), die durch die unter« lassen« Anmeldung des Zinsenbezuges erspart wurde, wird ein Viertel dieser ersparten Steuer als Zuschlag berechnet. Durch das Gesetz vom 9. Dezember 1928, Nr. 2834 (Gazz. Uff. vom 24. Dez. 1928, Nr. 298) sind strenge Strafbestimmungen für Steuerverheimlichung oder Hinterziehung angedroht worden. Nach ' eiern Gesetze würde die Strafe

für die unter» ffene Anmeldung eines Zinsenbezuges durch den Gläubiger einer Forderung mit einem diesem Gese lass« “ _ ng Steuerzuschlag von einem Drittel einer Jahres steuer und mit einer Geldstrafe zwischen 199 und 2999 Lire bemessen werden. Dieses Gesetz enthält jedoch im Art. 8 eine Bestimmung, die auf Ihren Fall anwendbar ist. Sie besagt daß Personen, die ein steuerpflichtiges Einkommen, das schon von früher her besteht, noch nicht zur Besteuerung angemeldet haben, diese Anmel dung aber freiwillig und bevor

das Steueramt von Amts wegen oavon Kenntnis bekommen und die Steuer vorgeschrieben hat, beim zu ständigen Steueramte innerhalb dreier Monate von der Verlautbarung der Durchführungs bestimmung zu diesem Gesetze nachholen, von jeder Strafe und Zuschlagsgebühr befreit sind und nur vom 1. Jänner 1,9 29 an für dieses Einkommen besteuert werden. Cs ist dies eine Art Steueramnestie für die Folgen der unterlassenen Anmeldung. Die Durchführungs» bestimmung ist noch nicht verlautbart worden, so daß die erwähnte

dreimonatliche Frist zur Anmeldung noch nicht zu laufen begonnen hat. Wenn aber Gefahr bestünde, dah das Steuer- amt von Amts wegen zur Kenntnis des Be standes der Forderung kommen könnte, würden wir Ihnen raten, schon jetzt den Zinsenbezug aus der Forderung freiwillig zur Besteuerung anzumelden und unter Berufung auf Art. 8 des Gesetzes vom 9. Dezember 1928. Nr. 2834, zu verlangen, dah die Steuer nur vom 1. Jän ner 1929 an vorgeschrieben werde. Auszug aus dem Amtsblatt fogllo annunzl legall

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Pustertaler Bote
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Pagina 3 di 8
Data: 11.03.1927
Descrizione fisica: 8
am 2. ds. der allgemein geachtete Joses Obergasser, Garber bauer. im 72. Lebensjahre. Unter großer Teil nahme fand am S. ds. die Beerdigung stall. — Am !. März starb in Calle in Pusleria (Pichlern) diebekannte und beliebte Frau Nothburga Winding, geb. Unterpsrtinger, Ioslambichelbäuerin, im Alter von KS Iahren. Unter grober Teilnahme fand am 4. ds. die Beerdigung auf dem Friedhofe in Thienes statt. — Strafmilderungen für Steuer- und Vebührenüberlrekuugen. Die Regiemng hat in dankenswerter Weise den oftmaligen

Vor stellungen betreffend Milderung der Steuer- und Gebührenstrasen in den neuen Provinzen ent gegenkommend eine diesbezügliche Verordnung erlassm (kgl. Gesetzdekret Nr. 203 vom t3. Fe- bruar, Gazz. Ufs. Nr. 47). Tatsächlich sind ja viele, vielleicht die meisten dieser Fiskalstrafen nur infolge der Unkenntnis der Steuerträger ent« standen, die vi?lfach der italienischen Sprache in ungenügendem Motze mächtig waren. Durch die neue Verordnung ist die Finanzinlendanz er mächtigt, die wegen Nichlbevbachtung

der Steuer- und Gebührengesstze bis 3t. Dezember IS26 auf- gelausenen Steuer- und Gebührenstrafen, die noch nicht bezahlt sind, bis aus ein Fünfundzwanzigstel d. i. 4 »/o ihres Betrages herabzusehen. Der Fi- nanzintendant ist hiezu ermächtigt, auch wenn zwar die Übertretung in den neuen Provinzen begangen wurde, die Feststellung der Uebertretung aber in den alten Provinzen erfolgt ist, serners auch dann, wenn schon ein Strasdekret oder ein Urteil ertasten wurde, gleichgültig ob die Rekurs frist »och

offen steht, oder ob das Strasdekret oder das Urteil schon in Rechtskraft erwachsen find, ja sogar auch in den Fällen neuerlicher Ueber- tretungen und grundsätzlich auch in ollen jenen Fällen, wenn es fich um Schmuggel handelt. Diese Milderung findet stets dann Patt, wenn berück- fichtigungswürdige Umstände vorliegen und autzer- dem die geschuldete Sauptgebühr und der herab gemilderte Betrag (also die 4»/» der Steuer- und Gebührenschuld) sowie etwaige Spesen in einem vom Intendanten

selbst festgesetzten Termin be zahlt werden. Steuer- oder Gebührenstrasen, die bereits bezahlt »vurden. werden in keinem Falle zurückerstattet. Landelt es fich um Strasschulden, die 20 Lire nicht übersteigen, so kann der In tendant dieselben gänzlich nachlassen. Der In- keitswerten im Menschen sucht. Man steht dies erschütternd in seiner Ktnderlragödie. wo die drei Kinder die Achtung vor der Mutter verlieren, die für den Förster ein Licht an das Fenster stellt. Man steht das am Schutz des Knaben, der ein Sirich

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Der Burggräfler
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Pagina 3 di 6
Data: 23.06.1923
Descrizione fisica: 6
größten Teile aus dem Auslände bezogen werben muhten, verwendet werden könnte. Die Han dels» und Gewerbekammer Bozen läßt an die Jnteres» senten die Einladung ergehen, ihr mitzuteilen, wo gröhere Vorräte an Birkenholz vorhanden sind und zu welchem Preise dieses zwecks Ankaufes zur Ver fügung stände. Wichtig für Handels- und Gewerbetreibende. Fatierung der neuen Einkommen-Steuer. Die Handels- und Gewerbekammer Bozen macht aufmerksam, dah mit -30. Juni die Frist zur Fatierung für die neue

Einkommensteuer (imposte sui rediti di rechezza mobile) abläuft. Dazu gehört auch die Steuer der Kategorie 6 für Handel» und Gewerbebetriebe. Wenn für diese nicht das Einkommen aus dem Durch schnitte der Jahre 1921 und 1922 fatiert wird, wird die Steuer auf die Richezza mobile auf Grund der bei den Steuerbehörden erliegenden Daten der Bemes sung der Erwerb- und Einkommensteuer der Jahre 1922 und 1923 vorgeschrieben. Wenn die Partei für die Jahre 1921 und 1922 keine Fassion für die Ein kommensteuer gemacht

hat, wird die neue Steuer aus Grund einer Tabelle berechnet, in welcher der Erwerbs steuer der Jahre 1922 und 1923 das entsprechende vermutete Einkommen gegenübergestellt ist. Nach dieser Tabelle werden beispielsweise gleichgestellt: einer Erwerbssteuer v. L (reine Staatssteuer „ „ ohne Kriegszuschlag),. , i. 3 ein Einkommen v. 200 L 5 „ 550 n 8 ,, ,, .. 700 „ 16 „ „ 1100 24 ,, „ 1500 ,, 36 ,, „ 2200 „ 56 n ,, „ 3200 n 80 ff „ 3900 ff 100 n n „ 5000 9» 200 w ff „ 10000 ,, 360 ,, ff „ 18000 »» 600 „ »» „28000

gänzlich, kirche. Gottesdienst wie am Sonntag. Der Aetna-Ausbruch dauert immer noch an Am 20. d. wurden die Orte Cerro. Castiglione. Catena und Casatta von der Lava überschwemmt, die mancher orts 20 Meter hoch ist. Ju dem Feuerstrom gesellt« Wenn also beispielsweise ein Handwerker in den Jahren 1921 bis 1923 keine Fassion für die Einkom mensteuer gemacht hat, so wird als Grundlage für die neue Steuer jenes Einkommen aus der Tabelle ge wählt, das der von ihm gezahlten Erwerbssteuer ent spricht

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Überetscher Gemeindeblatt für Eppan und Kaltern
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Pagina 14 di 16
Data: 20.03.1927
Descrizione fisica: 16
8 Üeberelschet Außer dieser festgesetzten Steuer hat jeder Junggeselle noch eine Ergänzungs-Abgabe zu entrichten, die bei je dem nach seinem Einkommen festgesetzt wird. Alle jene, die zur Bezahlung der Iunggesellensteuer verpflichtet sind, haben sich in ihrer Ausenthaltsgemeinde zu melden, wobei sie folgende Angaben zu machen haben: 1. Ihre Personaldaten. 2. Ihr für die Komplementarsteuer festgesetztes Gesamt einkommen im Jahre 1927. 3. Wenn sie von dieser befreit sind, den Reinertrag

ihrer Grundstücke, Gebäude oder Einkommensteuer. 4. Falls sie auch von dieser befreit sind, ihren Verdienst. 5. 3em> 7 die sich für das Jahr 1927 mit der Steuer behörde noch nicht abgesunden haben, müssen jenes Einkommen angeben, welches sie der Steuerbehörde angezeigt haben. 6. Wurde bei der Steuerbehörde kein Betrag angegeben, so ist der Betrag anzugeben, den die Steuerbehörde festgesetzt hat. Für die Junggesellen, die kein eigenes Einkommen haben und im Kreise ihrer Eltern leben, hat der Bater

, im Ablebenssalle die Mutter, eine diesbezügliche Erklä rung abzugeben und die Steuer zu bezahlen. - Für die ledigen Arbeiter hat der Arbeitgeber die Er klärung abzugeben. Ausgenommen sind die vom Staate, vom Lande und von der Gemeinde angestellten Arbeiter, die die Anmeldung selbst zu erstatten haben. Die Arbeitgeber haben bis 15. Jänner und 15. Juli jeden Jahves, alle jene ledigen Arbeiter anzumelden, die sie am 1. Jänner und 1. Juli beschäftigen (auch Gelegen heitsarbeiter) und für sie auch jedesmal

die Hälfte der Steuer zu bezahlen. Die Arbeitgeber sind verpflichtet, die Steuer für ihre abhängigen Arbeiter zu bezahlen; sie haben auch die Pflicht, den Betrag von ihren Untergebenen einzuziehen. Im entgegengesetzten Falle kann die Steuer neuer dings vom Junggesellen verlangt werden. In allen anderen Füllen ist der Anmeldungs-Termin vom 1. bis 31. Jänner jeden Jahres. Wer das 25. Le- bensjahr vollendet, meldet sich im Jänner des folgenden Jahres. Für 1927 endet der Anmeldetermin ausnahms weise

am 31. März. Der Artikel 13 des kgl. Dekretes vom 13. Februar 1927, Nr. 124, bestimmt: Wer sich nicht im festgesetzten Termin meldet, wer ein unrichtiges Alter angibt, oder wer seinem Arbeitgeber seinen ledigen Stand verheim licht, verfällt der Strafbarkeit d. i. ein Sechstel der fest gesetzten Steuer und überdies einer Geldstrafe von 100 bis 1000 Lire, welche im Nichteinbringungsfalle für je 20 Lire mit einem Tage Arrest verwandelt wird. Wer bei der Angabe seines Gesamt-Einkommens utp mehr

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Pagina 5 di 16
Data: 13.06.1920
Descrizione fisica: 16
da» Kontingentes vorgenommen. Llrt. 2. Die Einreibung der der genanten Steuer unter worfenen Betriebe in vier Erwerbssteuerklassen bleibt auf recht. Alle bis zum 21. Dezember 191g bestehende» und besteuerten Betriebe werden in jene Klassen eingereiht, dt» sie zufolge der ihnen gemäß Z 1 deS genannten Gesetzes tat sächlich vorgeschriebenen Steuer zugehören. Auf diejenige« Betriebe, für welche die obigen Bedingungen nicht zutref fen, werden die Bestiminungen des Z VK deS genannten Ge setzes mit der Einschränkung

und im allgemeinen alle andern im Gesetze selbst enthaltenen Vorschriften zu beobachten, soweit sie nicht alS durch gegenständliches Dekret abgeändert worden sein soll ten. Die Finanzlandesbehörde wird Borsorge treffen, dag keine Auslassungen bei der Behandlung der Betriebe, welch» den verschiedenen Steuergesellschaften, bezw. Veranlagungs- bezirken angehören, richtigzustellen sein werden. Art. S. NepartitionS-Zll- oder Abschläge auf die bemessenen Steuer- beträge find nicht vorzunehmen. Art

. S. Für di« Bemessung der Steuer find die Betriebsverhältnisse während deS im g 3S des obgenanten Gesetzes vorgesehenen Zeitraumes maßgebend. Kupfervitriol lagernd bei: Foh. F. Amonn, Sozeu—ßppay, FoZaun Hechenbergs?, Meran. 'n ebrauckts ttodelmssckins, vsnQsSgs ItscklereieinrickLung -u Kauten suckt. Offerte unter .klasckilleatisclilcrei sa cüc VervaltmiA 6es LIsttes. 4S3 Für Advokaten Kanzleiräume i» verkehrsreicher Straße, auf 1. Juli zu vergeben. 12Z0 Züricher Kurse vom N. Juni. In Zürich zahlt man in Franken

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Volksbote
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Pagina 4 di 12
Data: 18.05.1928
Descrizione fisica: 12
. Alle diese letztgenannten Bauten aber dir nach dem 25. August 1925 begonnen wurden, haben nur mehr Anspruch auf eine vollkom- inene Steurrsrei-Heit von zwei Jahre, wäh rend vom dritten Jahre an «in Fünfzehntel der Steuer und in jedem weiteren Jahr« um ein Fünfzehntel mehr bezahlt werden muß. sodaß die volle Steuerleistung erst im 18. Jahre nach der Fertigstellung eintritt. 4. Werkstä tten und Fabriken m-rden. wenn sie ausdrücklichst nur dem Zwecke dienen sollen, für den sie errichtet sind, bekanntlich

nicht mit der Gebäudesteuer, sondern zugleich mit der Ricchezza Mobile- steuer jenes Betriebes, für den sie dienen, be steuert. Für fte gewährt der Gesetzgeber jetzt keine Steuerbefreiung mehr. Sobald ein solcher Neubau, der als „Opificio' anzusehen und dessen Erträgnis mit d°r Ricchezza Mo bilesteuer besteuert wird, benützt- wird, wird fein Erträgnis zusammen mit dein gesamten sonstigen Reinerträge der betreffenden In dustrie der Steuer unterzogen. Derartige Neubauten genießen also einerseits den Vor teil

. daß ihr Erträgnis anstatt der 25%i«en Gebäudefteuer mir der 16% Ricchezza Ma- bitefteuer unterzogen wird, anderseits aber haben sie keinen Anspruch aus hie Steuer begünstigungen die oben unter 3. angeführt sind und die' allen sonstigen rein geschäft lichen Zwecken dienenden Neubauten zukom men, welche nicht als Werkstätten und Fa brik (Opofici) angesehen werden können. 5. Schließlich muß noch erwähnt werden, da alle jene Neubauten, welche am 1. Jänner 1924, als die italienische Steuergesetzgebung Aurrug ms vem

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Der Bote für Tirol
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Pagina 1 di 10
Data: 26.05.1897
Descrizione fisica: 10
. Der Präsident: Dr. v. Hepperger. Nichtamtlicher Theil. Zur Steuerreform. Das am II. ds. Acts, ausgegebene 46. Stück des NcichsSesetzblatteS enthält die Kundmachung des Finanz ministeriums vom 24. April 1897 betreffend die künf tigen VeraulegungSbezirle zur allgemeinen Erwerb- steuer. Nachdem nun gemäß Z 15 uud 37, Absatz 4, des Gesetzes vom 25. Octobcr 1896 (N. G. Bl. 3!r. 220) jene Erwerbsteuerpslichtigcn, welche aus Grund der Be stimmungen dieses Gesetzes über den Ort der Bor schreibung der Steuer

, die Einreihung in eine Steuer- gesellschast eines anderen als ihres bisherigen Verau- lagungsbezirkcS beanspruchen, ihre diesfälligen 'Ansprüche bei der Steuerbehörde erster Instanz ihres künftigen Vcraulagungsbczirkes schriftlich einbringen können, so wird , darauf ausmerksam gemacht, dass die Präclnsiv- frist zur Einbringung solcher Gesuche laut Artikel 11, Absatz VI und Artikel 35, Z. 6 der VollzugSvor- schrist zum I. Hauptstücke des Gesetzes (R. G. Bl. Nr. 35) aus den 30. Juni d. Jö. sestgesetzt

. Dr. Peez, bei erster Gelegenheit die Betheiligten wieder einzuberufen. Unter dem Borsitz des Obmannes Freiherrn von Dipauli fand am 24. ds. eine Sitzung des Steuer- AusschusseS statt, iu welcher die Regierungsvorlage betreffend die Ausdehnung der zeitlichen Befreiung von der Hauszinssteuer für Klagenfurt auf der Ta gesordnung stand. Abg. Dr. Steinwender hatte sich vor 14 Tagen bereit erklärt, das Referat über diesen Gegenstand im Ausschüsse zu sühren, er hatte jedoch schon damals dem Obmanne bemerkt

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Der Bote für Tirol
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Pagina 1 di 11
Data: 25.06.1907
Descrizione fisica: 11
werden billigst nach Tarif berechnet. Di- Beträge für den Bezug und die Ankündigungen müssen poft fr ei Telephon-Nr. 1ä5. eingesendet werden. — Jedes solide Annoncen-Bureau nimmt Annoncen entgegen. Telephon-Nr. 13s. Amtlicher Teil. iVom Präsidium der k. k. 'Finanz - Landes - Di^ rektion wurden ernannt: zu definitiven Steuer amtsadjunkten bezw. Steueramtsadjunkten a,Ä personain in der XI. Rangsklasse die proviso rischen Steueramtsadjunkten Johann Ranzi und Jginio Zamiboni, der k. u. Z. Feuer werker Karl

An g erb au er, die prov. Steuer amtsadjunkten Alois Scheib.er, Simon Mayr und Alfred Linie, der k. u. k. Rechnungs- Unteroffizier Alois Pflügl, die prov. Steuer- amtsMunkten Karl Marimger, Angelus Lanzimg er und Alois Kußtat scher, der k. u. k. Rechnungs -Unteroffizier Kajetan Gr eibl, die prov. Steueramtsadjunkten Heinrich Delu- mardo, Otto Schein er t und Peter Ma- foner, Her k. u. k. Oberjäger Johann Da l m a- mego, die prov. Steueramtsadjunkten Jvsef Waibl, Max Wilczek und Richard

P r o n e r, der k. k. Rechnungs- Unteroffizier Josef Meß- u e r, die Prov. Steueramtsadjunkten Wilhelm Tambosi, Johann D. Zambotti und Anton Bisoffi, der k. k. Rechnungs - Unteroffizier Fr. Salfner, die prov. Steueramtsadjunkten Joses Walch und Guido Neßler, 'der Steueramts praktikant Franz Knirsch, der k. u. k. Feld webel Joses I n ng r eut hm ay er, die Steuer amtspraktikanten Johann Ritter v. Borzeck i, Mario Frenez und Johann Lanzingher, der k.u. k. Rechnungsunteroffizier Joh. Pichl er, die Steueramtspraktikanten Josef

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Der Burggräfler
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Pagina 3 di 8
Data: 01.08.1888
Descrizione fisica: 8
eingetragen, hier anzuführen. 1. Am 7. d. M. starb Joh. Tap- peiner, Wagner, 81 Jahre alt, an Lungenent zündung; 2. am 11. Joses Karlegger, Meßner, 75 Jahre, Lungenentzündung; 3. am 12. Ka tharina Wolf, 76 Jahre, Lungenentzündung; 4. am 18. Johaun Schwarz, Bäckermeister, 52 Jahre, Lungenentzündung und Verfettung der Organe; 5. am 22. Ant. Wolf, Schneider, 77 Jahre, Lungenentzündung. Ueberdics starben 2 Kinder, das eine s / 4 Jahr, das andere 4 Wo che« alt. J. B. Graun. 27. Juli. (Steuer.) Der letzte

Beschluß des Gemeinde- ausschuffes brachte uns keine besondere Freude, denn mit demselben kam die schon lang geplante — „Hundesteuer' ins Dorf herein. ES war schon vor ein paar Jahren der Beschluß gefaßt, es wurde aber wegen sonstiger Auslösung der sreiw. Feuerwehr davon abgegangen, da die Feuerwehr männer sehr viele Hunde besitzen. Jetzt geht eS wieder an ein Murmeln. Ob diese Steuer nur während der Kursaison existirt — für das Luft- einathmen — oder für'S ganze Jahr, das weiß ich nicht. Die Kurgäste

zahlten bis Dato nichts. Das Geld, d. h. der Ertrag (wird aber wenig herausschauen) soll, wie ich höre, dem sreiw. Feuerwehrvereine zu Gute kommen (zur An schaffung von Requisiten). Ob nun der löbl. Ausschuß jene Hunde, welche die Steuer bezahlen, selbst füttert, oder ob sie der Herr Bauer immer fortsüttern muß, gegen ein Entgelt von 1 fl. (Steuer 1 fl.) das weiß ich nicht. In einem Dorfe von solcher Einfachheit Hundesteuer zu be treiben, ist sehr, wirklich sehr elegant. Wenn die Gemeinde

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Alpenzeitung
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Pagina 5 di 6
Data: 09.07.1936
Descrizione fisica: 6
. Ankunft Bologna 17.20. Bologna—Bolzano: Bologna ab 19.53, Verona an 21.16, Verona ab 21.21, Bolzano an 22.52. Abfahrt Bolzano 10.45, Verona an 12.18, Abfahrt von Verona 12.25, Bologna an 13.4S Uhr. In Bologna haben die beiden neueingesührten Schnellzüge Anschluß mit Roma. Die Züge füh ren Wagen 1. und 2. Klasse und Speisewagen. und die Flucht der letzten, vom Negus personlich Buchhandlung Athesia 50, Leiter Giovanni 50. 10.2SS Zunggesellen im Alio Ääige bezahlen àem Staate ?.S Millionen Lire Steuer

Der ledige Stand ist heutzutage in nicht beson ders hohem Ansehen und jenen hartnäckigen Jung gesellen, die sich absolut nicht entschließen können, hn zu verlassen, setzt das fascistische Regime ein recht überzeugendes Argument entgegen, das di rekt die Brieftasche berührt: die Steuer. Die Junggesellensteuer hat beträchtliche Aende- rungen erfahren, die näher zu erörtern wohl nicht iier Mühe wert ist, denn sie lassen sich mit einem Wort zusammenfassen: Erhöhung der Steuersätze

ohne viel Mühe lösen könnten. Dies wären alles achtenswerte Personen, welche nicht den Härten des Lebens ausgesetzt sein würden. Beim letzten Kongreß der Taubstummen u. der Stummen in Bologna protestierten diese gegen die Befreiung von der Steuer, weil sie nicht zu jenen gerechnet werden wollten, welche nicht für die Ehe taugen. Die Befreiung wurde trotzdem beibehal ten. Die Ansicht dieser Unglücklichen hat jedoch ihre Bedeutung und verdient Beachtung. Wie wir gesehen haben, wurde die Ehelosigkeit

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Südtiroler Landeszeitung
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Pagina 4 di 8
Data: 23.11.1921
Descrizione fisica: 8
. 5 des kgl. Gesetzesdckretes vom 26. September 1921 und jenen des Konzessionsdekretes zu begleichen find. 6. Der Gemeindeausschuß beschließt, im vorhinein zur Be soldungssteuer einen Zuschlag von 200 Prozent und auf Bier- konfum eine Abgabe von 15 Liren pro Hektoliter in Anwendung zu bringen, welche dazu dienen, das Jahreserträgnis laut vor hergehendem Absatz 5 zu bilden. Der Beginn und die Dauer einer solchen Steuer ist aus den Bewillig,ingsmaßnahmen zu eutnehinen und dient zur Löschung der Llnnuitäten

unterschrieben werden und nach den jeweiligen Auf- räg-n >er Cvssa dei depositi e prestiti, bzw. de» Steuerpächters desselben zu begleichen sind. 6. Der Gemeindeausschuß beschließt im vorhinein zur Haus- zinssteuer folgende Minim.alzuschläge: zur 15prozent,gen Haus zinssteuer 70 Proz„ zur 12prozenttgen Hauszinssteuer 87 Pro,., zur 5prozentigen -lbg?be 219 Prozent, zur beförderen Erwerb« steuer 250 Prozent, zur algemeinen Erwerbsteuer 150 Prozent, weiters zu allen direkten Staatssteuern einen Zuschlag

von 25 Prozent als Schul,imlagen, zur Weinverzehrungssteuer einen Zuschlag von 200 Prozent in Anwendung zu bringen, welche da zu dienen, das Iahreserträgnis laut vorhergehendem Absatz 5 zu bilden. Der Beginn und die Dauer einer solchen Steuer ist aus dem Kreditbewilligungsdekrete zu entnehmen und dient zur Löschung der Annuitäten des Darlehenskredites mit der Be dingung, daß die Anweisung als unwiderruflich anzusehen i,c. Dieselbe ist jährlich an einem besonderen Platze in den Aktiven der Bilanz ersichtlich

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Dolomiten
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Pagina 6 di 16
Data: 03.07.1937
Descrizione fisica: 16
. Tagebuch einer Frontreisc. 101 Seiten, kart. Lire 11.55. Gulliver bei den Zwergen und andere Kinder bücher mit vielen Bildern sür die Sommer frische. Bon Lire 1.30 an. Buchhandlung Äthesia. Hans K a r l i n g e r, 2m Raum der oberen Donau. Kunst. Landschaft, Volkstum, 320 Seiten, 32 Tafeln, Lire 46.40. Athefia-Buchhandlungeu Drrinico b Ausgehende Stenerrollen, Wieder liegen im bie- iigen Gemeindeamte eine Reihe wicktiger Steuer- regen nur, worin die Interessenten vom 2, bis lä. Juki C'-mi'.lit ucbmen

könne», Obligatorische S»n- dikatSbeiträge für ?lerzte, Zahnärzte. Älotare und Advokaten für da» Jahr 1936, Beiträge für die HandelSangeflegten sür 1936. die NackrtragSlisten zu-eite 2erie über Mebändesteuer für die Jahre 1932 bis 1937, Rachtragsrollcn für IuuggescNenstcner für die Jahre, 19:e,-36.37, allgemeine Nachtragslisten für Einkommensteuer 1933 33-36, dann für die Angestell ten E 2 bon 19.33-1937, anherordentliche Steuer für 19,37, Außerdem liegen eine Reihe von Steuerrollen allgemeiner

Ratnr aiif. wie Einkommensteuer, Grund steuer «sw, ES ist wichtig, nicht den Termin zur Ein sicht zu übersehen! p 50jähriges Priesterjnbttäum. Am Diens tag. den 29. Juni, beging hochw. P. Peter Ober Hofer aus dem Kapuzinerstift in Brunico das hohe Fest des goldenen Priestcr- jubiläinns. Dem hochverehrten Ordensmanne wurde im Dörfchen Stegona, wo er seine Tätigkeit seinerzeit als Pfarrer in beson derem Maße entfaltet hat, ein überaus herz licher Empfang bereitet, der sich zu einem großartigen Feste

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Alpenzeitung
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Pagina 5 di 8
Data: 02.08.1936
Descrizione fisica: 8
der Zirkulationssteuer für Fuhrwerke mit Tierbespannung und Fahrrädern bekannt: 1. Vom.1. bis 31. August 1936 sind bei den Ge- meinde-Esattorien der Provinz die Metallschilde, durch welche die Entrichtung der Zirkulations steuer für Fuhrwerke mit Tierbespannung und Fahrrädern nachgewiesen wird, als auch die Ver schlußsiegel erhältlich. 2. Innerhalb der genannten Zeit haben die Be- itzer von Fuhrwerken und Fahrrädern die provi- orischen Zertifikate durch die Metallschilde zu er- etzen. 3. Das Metallschildchen

u. das Versicherungs siegel werden vom Esattore nur gegen Vorweis des provisorischen Zertifikates oder gegen Entricht der Steuer ausgefolgt. 4. Für den Ersatz des provisorischen Zertifika tes ist kein Entgelt zu entrichten. 5. Die Metallmarke für die Fahrräder muß an der Gabel des Rahmenbaues mit dem Preßsiegel befestigt werden, und zwar so, daß das Siegel O.N.B, an der Außenseite der Flügel der Metall marke aufscheint. 6. Bei den Fuhrwerken mit Tierbespannung sind die drei Flügel des Siegels in die Oeffnungen

- ren, mitten erwähnten Schildchen vexsehen sein. Gegen alle, welche nach dieser Zelt ohne Schild chen, getroffen werden, auch wenn sie das provi sorische Zertifikat besitzen,. Wird Kontravention er hoben. Bei dieser Gelegenheit wird aufmerksam ge macht, daß die landwirtschaftlichen Fuhrwerke, für welche die Tessera ausgestellt worden ist, daß sie von der Steuer befreit sind, nicht für den Transport von landwirtschaftlichen Produkten zu den Märkten. Devots. Kellereien usw. aebracht. werden dürfen

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Dolomiten
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Pagina 9 di 16
Data: 11.01.1933
Descrizione fisica: 16
Steuer-Amnestie - Rom, 10! Jänner. Die „E a z z e t t a U f f i c i a l e' verlaut bart das kgl. Dekret bezüglich der bereits an gekündigten Amnestie für die von den Art. 2 und 3 des Gesetzes vom 9. Dezember 1925. Rr. 2834, und den Art. 15 und 16 des kgl. Dekretes vom 17. September 1931. Rr. 1608. für die Steuerträger der direkten Steuern vorgesehenen Geldbußen und Aufschläge. Das Dekret sagt im Artikel 1: Die Steuerträger, welche die Fatierung für die direktere Steuern nicht eingereicht

haben und keine amtliche Festsetzung erhalten haben, sind von der vorgeschrkeSenen Geld buße und dem Aufschlag unter der Be dingung befreit, daß sie innerhalb des peremtorischen Termins von 60 Tagen nach Veröffentlichung vorliegenden Dekretes in der „Eazzetta Ufftcfalc* die Steuer erklärung abgeben. Desgleichen find von dem Straf-Auffchlag alle jene, welche eine un genaue Steuererklärung abgegeben und noch keine amtliche Festsetzung erhalten haben, unter der Bedingung befreit, daß sie eben falls innerhalb 6 0 Tagen

die Steuer erklärung berichtigen und ergänzen. Die östeereichischen Devisenbeschränkungen Keine baldige Aushebung derselben. Wien, 11. Jänner. Bon einer dem Präsidenten der Nationalbank nahestehenden Seite wird mitgeteilt, daß die seit einiger Zeit umlaufenden Gerüchte über eine baldige Aushebung der Devisenverkehrsbeschrän kungen völlig aus der Lust gegriffen seien. Eine Aenderung könne nur sehr langsam und schritt weise vorgenommen werden. Besonders hänge sie zusammen mit dem Einlaufen des Anleihe

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