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Dolomiten
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Pagina 4 di 16
Data: 10.10.1931
Descrizione fisica: 16
L. 20 Für einen zweiten Dienstboten 40 Für jeden weiteren Dienstboten ... „10 Männliche Dien st boten: Für einen Dienstboten L. 60 Für einen zweiten Dienstboten ,100 Für jeden weiteren Dienstboten 160 Die Steuer wird auf die Hälfte herabgesetzt, wenn der einzige weibliche Dienstbote nur für eine Stunde des Tages beschäftigt wird. Klavier- und Billardsteuer. L. 10.— für jedes Klavier, L. 100.— für Billarde bei Privaten, L. 200.— für Billarde in Klubs oder öffentlichen Lokalen. Steuer auf Gewerbe» Handel, Künste» freie

Berufe. 37° des für die Einkommensteuer veranlagten Einkommens nach Kategorie V (Handel und Gewerbe), 2.47° des für die Einkommensteuer veranlagten Einkommens nach Kategorie C 1 (freie Berufe), ASflo des Einkommens nach Kategorie B, das kraft besonderer Gesetze von der Einkommen steuer befreit ist, 3.67° des Einkommens nach Kategorie C 1, das kraft besonderer Gesetze von der Einkommen steuer befreit ist. Patentsteuer. (Steuer auf Kleinhandel und Klein gewerbe.) Diese trist alle jene, die ein Gewerbe

, einen Handel, eine Kunst, einen freien Beruf aus üben, aus denen sie ein Einkommen haben, das der Einkommensteuer nicht unterliegt oder für diese Steuer noch nicht erfaßt ist. Die Steuer wird auch dann vorgeschrieben, wenn der Verdienst kein ständiger ist. Zur Bemessung der Steuer werden die in Frage kommenden Steuerzahler in sieben Verdienst kategorien eingeteilt. Für Bolzano sind fol gende Steuersätze festgelegt: Verdienst in der 1. Kategorie L. 1801 bis 2000 Steuer L. 60.— 2. „ „ 1501 „ 1800

„ „ 50.- 3. „ .. 1201 „ 1500 „ „ 40.— 4. ' „ „ 1001 „ 1200 „ 30.— 5. „ „ 801 „ 1000 „ „ 25.— 6. ,, 501 „ 800 „ „ 20.- 7. „ bis Lire 500 „ „ 15.— Kur-(Aufenkhalls) - Steuer. Lire 30.— pro Person für jene, die sich in Bolzano zur Kur» Unterhaltung oder aus sonstigen Gründen nicht weniger als fünf 'auch wenn diese durch kurze 2tb= sage Wesenheiten unterbrochen werden — in Gast höfen. Hotels, Villen. Pensionen oder son stigen Ue'oer nochtun gsstellen aufhalten. Der sich weniger als fünf Tage in Bolzano aufhält, bezahlt

als Steuer 10 Prozent des Zimmcrprcises. Surbeitrag. Den Kurbeitrag müssen jene bezahlen, die in Ausübung eines Gewerbes» Handels, eines freien Berufes aus dem Fremdenverkehr in Bolzano Nutzen ziehen. Der Beitrag wird mit einem halben Prozent des Einkommens bemessen, das für die Steuer auf Gewerbe. Handel. Künste, Patent und freie Berufe veranlagt wird. Lizenzsteuer. 1. Kategorie: Betriebe, in denen Kleinver kauf alkoholischer Getränke allein oder auch der Verkauf von Wein und anderen Waren erfolgt

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Volksbote
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Pagina 12 di 12
Data: 02.04.1925
Descrizione fisica: 12
, Genossenschafts obmann Franz Müller und Advokat Doktor Bruno Weber, lud gemeindewsiife die Steuer- oflichtigen «in, ihre Beschwerden anzumelden, damit sie dem genannten Inspektor unter breitet werden konnten. Diese Arbeit nahm naturgemäß längere Zeit in Anspruch, und so wurde Inspektor Eardelli am 16. Febr. 1925 zur Besprechung gebeten, di« er aber selbst erst Mit Schreiben aus Trient vom 7. März 1925 auf 10. März und dis zwei olgenöen Tage festsetzte. Leider war trotz ofort vorgenommener telephonischer

, weil festgestellt werden müßte, daß diese Vereinbarungen, welche vom betreffenden Steuer-Agenten geschrieben und vom Steuer pflichtigen, nicht aber vom Steuer- .ageitt«n unters chrieben waren, - iMcherdieseErgebnisse, welche die Steuerträ- aer berechtigerweise als ein Konküvdat an- sehen mußten und konnten» vom Steueramte nicht als ein beiderseitig (Steuerbehörde und Steuerträger) bindendes Uebereinkommen be trachtet wurde. All« jene mm Erschienenen, welche gegen die Neubemessung einen Rekurs eingerichtet

und sprachenkundige Vertrauensmänner zu finden und sie den Steuerträgern zur Be- ralung und verlrelnng zur Verfügung zu stellen. Eine große Reihe von Beschwerden ging ferner dahin, daß für Kapitalszinsen sowohl dem Gläubiger als auch dem Schuld- ner, besonders wenn dieser eine Gemeinde war, die Steuer von 28 Prozent vorgeschrie ben und eingehoben wurde. Der Herr Steuer inspektor sah auch sofort den Fall der offen baren Doppelbesteuerung ein und sagt« auf ein einfaches Gesuch um Steuerabschreibung den Nückersatz

der Steuer für das Jahr 1925 zu, S r das Jahr 1924 werde aber ein solcher nur mn gewährt, wenn nachgowivsen wird, daß “ 'mloner und Gläubiger erst zu spät, das gt nach Ablauf der Rekllrsfrkst von der lbesteuerung Kenntnis echaktm haben. In jed em Fall als o soll der Schuld ner s o f o rt ein einfaches Gesuch um Steuer abschreibung wogen Doppelbesteuerung an die Steuerageiizier Bruneck für sie Jahre 1924 und 1925 richten. Nicht wenige FM« kamen auch zur Ver handlung, in welchen den Steuerpflichtigen

, insbesondere Kirchen und Gemeinschaften für die ms Mzugspost einbekannten Passiv-Kapi talszinsen eine Steuer vorgeschrieben wurde. Solche Steuerträger müssen auf 2 Lire Stem pelpapier bis spätestens 15. April 1925 einen Rekurs beim Steueragenten in Bmneck wegen ungesetzlicher. Besteuerung (intassabilitä) einbringen. Leider konnte in manchen sehr berücksich- tigungswürdigen Fällen eine Herabsetzung der vorgeschriebönen Steuer nicht erzielt wer den, und zwar meist aus dem Grunde, weil der Steuerpflichtige

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Südtiroler Landeszeitung
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Pagina 5 di 8
Data: 11.03.1921
Descrizione fisica: 8
der Vorsitzende den Mngistrntsantrng auf Genebmlgung derselben zur Abstimmung und wurd« dieser An- trag einstimmig angenommen. Hieraus schritt der Vorsitzende zum Dcdeckungoantrage: 1. An direkten Steuern: a) aus die Grundsteuer 200 Pro- 5 ent der ärarischen Steuer 3735 Lire; b) aus dt« Hauszinssteuer 80 Zrozent der ärarischen Steuer, 17.040 Lire: c) auf die 5prozenilge Hauszinssteuer 60 Vrozent der ärarlschen Steuer, 1142 Lire; an 200 Prozent von der ararischen Steuer zur allgemeinen Erwerbssteuer 1. Klasse

, angenommen bei einer Staatssteuer von Lire 22.877.66 und von der Hausicrstcucr per 730 Lire, 47.215 Lire: e) 200 Prozent des gleichen zur Erwerbsstcucr 2. Klasse, 8070 Lire; s) 200 Prozent des gleichen zur Rentensteuer, 800 Lire: g) 200 Prozent desgleichen zur Bcsoldunnssteucr: h) 10 Prozent desgleichen zur Einkommensteuer, Llr» 4338.33°, zusammen: Lire 82.340.33. 2. An direkten Steuern: a) auf Bier ver Hektoliter 10 Lire, 400 Lire: b) auf Wein 80 Prozent der ärarlschen Steuer, 7000 Lire; c) auf Frisch

60 Prozent der ärarlschen Steuer, 2000 Lire; d) auf Spirituosen über 50 Prozent Alkoholgehalt per Hektoliter 10 Lire, von 40—50 Prozent Alkoholgehalt 5 Lire, und bis 40 Pro- zent Alkoholgehalt 3 Lire, auf Grund der Faticrung, respektive der Schätzungskomiuission: e) voraussichtlicher Ertrag der Prloatweln- steuer aus Bier und Spirituosen: s) Wertzuwachssteuer 1200 Lire; Summe: 14.600 Lire. Zusammenstellung: a) an direkten Steuern 62.340 Lire: b) an indirekten Steuern 14.600 Lire: Summe der Bedeckung

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Volksbote
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Pagina 6 di 12
Data: 08.11.1928
Descrizione fisica: 12
nicht zur Schule kommen kann, weil es eben mit den durchnäßten Kleidern in -der Schule bleiben müßte, oder bei Ber eifung kommen kleinere Kinder ja nicht mehr weiter usw. Daher sollte in solchen Fällen ge meldet werden: Hier ist großer Schneefall, ' daher kann mein Kind N. N. nicht kommen. N. N. Dater. Nicht anerkannt werden als Entfchuldi- gungsgrunde die Armut der Eltern, oder das Bedürfnis, daß die Schüler bei der Haus oder Feldarbeit oder bei gewerbl. Arbeiten mithelfen. Gewerbe- und Verkaufs-Steuer

und er nicht zu hoch besteuert erscheint. Damit nun jeder Steuerträger dies selbst beurteilen kann, wird vor allem aufmerksam gemacht, daß die Steuergrundlage für die Gewerbe- und Verkaufssteuer das für die ävar. Riech. Mobile-Steuer fsstgestellte Han dels und Gewerbeeinkommen (Einkommen der Kategorie B und C 1) jedes einzelnen Steuerträgers bildet. Jeder Handels- ' und Gewerbetreibende muß daher vorerst sich erinnern oder srst- stellen, mit welchem Handels- und Gewerbe- Einkommen Kategorie

B und C 1) er in der staatlichen Rtcchezza Mobile-Steuer- rolle eingetragen ist. Falls der Steuer träger diesbezüglich die Steuerzettel über die Riech. Mob.-Steuer, welche er von dem Steuerpachtamte zugestellt erhalten hat, zu Rate ziehen will, wird aufmerksam gemacht, daß in diesen Steuergetteln meistens das Einkommen aus event. Kapitalzinsen (Ein kommen der Tateyorie A), femers die an feine Bediensteten ausbezahlten Gehälter, für welche der Dienstgeber (gegen Rückersätz- anspruch) die Riech. Mob.-Steuer nach Catog

-Ein kommen, welches die Steuergrundlagv für die Gewerbe- und Derkaufssteuer bildet, nach der Höhe dieses Einkommens in Klassen --in geteilt und für sede Klasse der bestimmte Steuevbetrag wie folgt festgesetzt: 1. Klaffe Einkommen: von Live 1)00 -Rs Live 1600 Steuer Lire 10 2. 99 1 99 99 99 1,01 * 9*. . 1800 91 ft 15 3. 99 99 99 1801 99 9t 2600 .. 99 99 20 4. 99 # 99 2501 99 99. 3000 99 99 30 5. 19* 99 9t r . 3001 99 99 3500 ■ 99 99 46 6. 99 99 99 H -3501 99 99 4000 99 99 60 7. n 99 99 99 4)01 99 99 4600

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Alpenzeitung
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Pagina 3 di 4
Data: 10.10.1940
Descrizione fisica: 4
Ausdehnung des Systems der Zahlung der allgemeinen Einnahmesteuer sur Harz- Hältiges Bauholz ist die einmalige Ent richtung der Steuer festgesetzt worden. Was das Holz betrifft, was bereits von Schlägerungen der Wälder bei Großiften und Kleinhändlern vorhanden ist, d. h. daß der Uebergang am 10. August bereits vollzogen war, so gilt die Behandlung, die im Abkommen vorgesehen ist. Der Verkauf oder die Ueberlafsung von Waldschlägen, die mit oder ohne Kon trakt, welcher der Registrierung unterlag

, vorgenommen wurde, für welche aber nicht die ausgemachten Zahlungen erfolgt sind, unterliegen der einmaligen Steuer von 6 Prozent. Nach Art. 1 des Abkommens beträgt die E'nnahmensteuer auf Bauholz, sowohl inländischer Produktion als auch bei der Einfuhr aus dem Auslande, 6'/, des durchschnittlichen Marktpreises. In diejer 6'/«igen Steuer sind alle späteren Umsätze in Bauholz inbegriffen, so daß die Steuer also nur einmal, bei der Schlägs- rung oder bei der Einfuhr des Holzes, zu entrichten

beim Ver kauf oder auch einzelner harzhältiger Bäume vom Besitzer des Waldes selbst oder durch andere Personen. Die Steuer wild gleichzeitig mit der Registergebühr bei Vorlage des Kaufvertages beim Regi- teramte entrichtet. Daraus ergibt sich, daß die Registergebühr sür den Kaufver trag in der Einnahmensteuer nicht schon inbegriffen ist. Jede Schägerung von Bauholz muß bei dem für den Verkäufsort zuständigen Re fchaften, wenn sie die Verkäufer des Hol zes find; von den Käufern des Holzes

der Provinzkorporationsräte richtigzustellen. Die Einnahmensteuer geht zur Gänze zu Lasten des Käufers oder des Pächters von Holzschlägerungen. Wenn die Schlä- gerung durch den Besitzer des Waldes selbst erfolgt, so ist die Einnahmensteuer vom Käufer des geschlagenen Holzes zu entrichten. Die Zahlung der Einnahmen steuer hat gleichzeitig mit der Registerge bühr inr Falle von zu registrierenden Kaufverträgen, ansonsten bei der Anmel dung der àhlèigerung oder des Kaufes von Bauholz zu geschehen. Bei Schläge rungen in gewissen Zeitabständen

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Alpenzeitung
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Pagina 2 di 8
Data: 27.09.1928
Descrizione fisica: 8
? in KraN ge- treten, Anmeldung der SpirZlnsvorrüle Mit Mmisterialdckret, das mit heutigem Tage in Kraft tritt, ist die Steuer für die Her stellung von Spiriuosen uin Lire 399 erhöht worden. Dieie Erhöhung betrifft auch die lagernden Bestände von Spirituosen und jene, die sich im Kandel befinden »nd für die bereits die Fabri kationstaxe entrich'et worden -st. In dieser Hin sicht wird folgendes verfügt: al Alle iene, welche mehr a's 100 Litergrad an Spirituosen und alkoholischen Flüssigkeiten ' halten

ist. ' d) Die Erhöhung von Lire 399 betrifft sowohl den reinen Weingeist, sei es in Form von Cognac. Ruhm. Branntwein, jedwede Zufü- gung von Bernnit und Marsala oder bereits in süfze Liköre umgewandelte Spezialitäten der vorerwähnten, ms auch in alkoholische Parfü- merieartikeln umgewandelt, die sich in dem oben genannten Datum in Depots befinden, die frei von der Steuer sind, wenn sie die oben er- wähnte Menge von 199 Liter Alkoholgehalt iiberfteigen. , es Im Falle einer Nichtanmcldung oder fal scher Angaben

wird eine Strafe von der dop pelten bis zu der zehnfachen Steuer, die durch den Betrug oder Betrugsversuch unterschlagen rpurde. auferlegt. , f) Die Steuer ist innerhq'' 30 Tagen nach prokumà. mclispsnsàkile per i kamkim, unico per l'igiene delle Lignote e per la toletta maschile. 87/ìkIl.IMKM «MISS, poro konaparte 14 - Plankenstein, Schriftsteller. Berlin. Greif: Prof. Dr. Andreas Analtasopulos. Zlthen: Ferdinand von Au, Geheimrat, Genf: Sebastian Realer, Bürgermeister, Ansberg: Dr. Kurt Hessen- Müller

. .s), -vie Steuer u? l»n?r>)q,o öv ^agen naa, «annn- chliesen, ve,lohten worden wäre. Ge>tern an dern Datum der Liquidierung zu entrichten sen. Supermtendan^Hark>^ dcrts sie ihre Ansicht Sie betrat itämlich zu- g° wird, bis die Neuaufforstunz die Größe herausgescl/nittenei' Bäumchen erlangen wird. Gestohlene Leintücher Eine Lieblingsblnache für die Herren Diebe ist entschieden die einer gewissen Carlotta Bor tolo» aus Pergin», aus der im Laufe der letz ten Monate bereits dreimal verschiedene Wäsche

öer Termin die Suspendierung der Steuer am ?l. Dezember 1VZ8 ab. Tlieàr» Moil^erte. lveraiulaunaen Edenkino. „Machet mir den Hof'. Ab heute! Sentimentale Kon:ödie mit dem berühmten Filmstar Laura la Plante. Vorstellungen: lim 5, KM Uhrl Ab 9 Uhr Zluftreten des weltbe rühmten Profesjo-s Frizzo, mit Madame Jvott- lie. Eignies aus dem Repertoire:, Überschwem mung. Theaterbrand, Tot im Experiment und Wechsel der Stunoe. Wetterbeobachtungen vom 2V. Sept. Mar. 10.0. Gestern: Baronu-ter 36.2, Temperatur

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Der Burggräfler
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Pagina 2 di 8
Data: 08.01.1913
Descrizione fisica: 8
r 'Wer BurggrSfl« Die Erhöhung der Branntweinsteuer um 50 h soll den Ländern zugute kommen, doch so, daß dem Staate der bisherige Betrag von rund 78 Mtll. Kronen auch Im Falle de« Rückganges des Ver brauche» gesichert bleibt. Der »kleine' Ftnanzplau beabsichtigt 2. die Erhöhung der Personaleivlommen- steuer bet den Jahreseinkommen von jährlich 10 000 Krauen auswärts. Weiter« soll eine Tantiemen- steuer von 10$ und die „Junggeselleustruer' damit verbunden werde«. Letztere soll so durch- geführt

werden, daß der personaleivkommensteuer- pflichttge Steuerträger, wenn außer ihm keine steuer pflichtige Person in dessen Haushalt lebt, noch einen 15'/<,1geu Zuschlag, wenn nur noch eine steuer pflichtige Person mit ihm im Haushalte lebt, einen solchen von 10'/« dozuzohleo mutz. Etngeführt wird zugleich die obligatorische Buchcinsicht unter ge- wissen Schutzmatzregeln für die Bevölkerung. Auch soll eine allgemeine Nachsicht für alle bisherigen uvrichtigen Etnbekenntnisse platzgrelfeu. Durch alle diese Motzuahmeu erwartet mau einen bedeutend

höherrn Ertrag der Personaleivkommen- steuer, ein Mehr von wett über 75 Mtll. Kronen. Erwogen soll auch werden, ob nicht da« steuerfreie Eristevzmiuimum von 1200 auf 1500 oder 2000 Kronen erhöht und andrerselt» die Steuererhöhuvg schon bei Einkommen von 6000 Kronen eintreteu könnte. Manche Stimmen wollen nun, datz die Länder auch an den Mehreinnahmen der Personal- einkommensteuer tetlnehmen sollen, und bieten dem Staat als Ersatz die Zündholzsteuer an. Andere verlangen die Erhöhung

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