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Der Burggräfler
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Pagina 5 di 10
Data: 06.10.1923
Descrizione fisica: 10
, welche nach der Frist, aber vor Beginn der Feststellung anmeldcn, werden in der Höhe vom hal ben bis zun, ganzen Betrage der Steuer bestraft. Diese Strafe wird doppelt bis Zehnfach erhöht, wenn die Anmeldung vorgelegt oder wenn Transporte durchgeführt wurden ohne die vorgeschriebene Be- zleitbollette Mod. 8. Wer unrichtig anmeldet, indem er die vor der Anmeldung selbst verkauften Partien Trauben, Most oder Wein und die Namen und Beschreibung der Käufer ausläßt, wird mit L. 20.— bis L. 500.— bestraft. C) Steuern

der angemädeten Men gen und die Konto-Eröffnung. F) Zweimonatliche Steuerzahlung. Bei von den Produzenten an Verbraucher ver kauften Wein fällt die Steuer zu Lasten des Käu fers, welcher beim Kaufe dem Produzenten den Be trag zu zahlen hat. Dem Staate gegenüber sind für Zahlung der Steuer die Produzenten allein verantwortlich, welche vom 1. bis 5. November, Jänner, März, Mai, Juli und September die Zahlung der Steuer für den in den vorhergehenden zwei Monaten ver kauften oder verbrauchten Wein zu leisten

haben. Die erste Zahlung hat daher vom 1. bis 5. November 1923 zu erfolgen, für den gan zen vom 1. September bis 3-1. Oktober verbrauch ten Wein, ohne Rücksicht des Jahres, in welchem der Wein produziert wurde. Für die bis 31. Ok- Seit» i tober erfolgten Verkäufe, wenn es sich um Wein handelt, zahlt der Käufer dem Verkäufer die Steuer» welche bei der zweimonatlichen Verfauzeit vom Ver käufer abführt. Handelt es sich um Most, wird der Verkauf vorbehaltlich der Steuer abgeschlossen; da für ist der Käufer

wurde), damit das Ufficio Tecnico genau ersieht, wenn der Betrag gutgeschrieben ist. Das Postamt gibt dem Zahler eine Bestätigung, welche aufzubewahren ist und den Finanzagonten vorzuweisen. Falls sie zur zweimonatlichen Ber- fallzeit in seinen Keller kommen, um zu kontrollie ren, ob die Steuer für den ganzen in den vorher gehenden zwei Monaten verbrauchten Wein bezahlt wurde. Die in den ersten 5 Tagen der voreftvahn-- ten Monate erfolgten Verkäufe müssen aus richtigen datierten Rechnungen

ersichtlich sein, widrigenfalls dieselben zur Bezahlung der Steuer, als in den früheren zwei Monaten erfolgt, zu betrachten wären. Die Produzenten und Großhändler, welche der Steuerzahlung zur bestimmten Zeit nicht ganz oder teilweise Nachkommen, verfallen einer Strafe von der Hälfte bis zur ganzen geschuldeten Steuer. ß) Großhändler. \ Auch für die neue Weinernte besteht das Insti tut der Großhändler, versehen mit Finanzbewilli gung und ermächtigt, Geschäfte mit Steuervorbehalt durchzuführen

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Pagina 8 di 12
Data: 25.10.1924
Descrizione fisica: 12
und mühsame Arbeit der Finanzämter erreicht werden. !. Oie Verewsachung des Steuersystems. Die Vereinfachung des Steuersystems er- solgt durch die Resorm in zweifacher Rich tung: a> weniger Steuern. Das italienische Steuersystem vor dem Kriege war außer ordentlich einfach. Es gab zwei Jmmobiliar- steuern (Grund- und Gebäudesteuer) und eine Steuer auf das mobile Einkommen (Einkommensteuer). Während des Krieges und besonders im ersten Jahr der Nach kriegszeit kam aber infolge der Finanznot des Staates

eine Reihe anderer direkter Steuern dazu (Vermögenssteuer, Tontiemen- steuer, Kriegszuschlag, Jnoalidenzuschlag :c.). Diese werden nunmehr wieder abgeschasst. Nur die Vermögenssteuer bleibt noch in Kraft, wird aber ebenfalls bald verschwin den. Es bleiben also als die solide und be währte Grundlage des ganzen direkten Steuersystems die drei alten Steuern (Grund-, Gebäude- und Einkommensteuer). b) Einfache Steuersätze. Alle drei Haupt- steuern sGrund-, Gebäude- und Einkommen steuer

) hatten nicht nur progressive Steuer sätze <je höher das Einkommen, desto höher der Steuersatz), sondern auch sehr kompli zierte (seit 1918) Steuersätze. Die meisten Steuersätze hatten vier, einige sogar fünf Dezimalstellen (z. B. Kategorie O der Ein kommensteuer: 10.K979I Prozent. Man kannte sich vor lautex Zissern kaum mehr aus. Durch die Reform werden erstens einmal ^ progressiven Steuersätze abgeschafft! es gH ab 1. Jänner 192? nur mehr einen einzig Steuersatz für jede Steuer bezw. Koiegorii (Grundsteuer

und Gebäudesteuer haben tüvi. tig einen Satz von genau IVA: die Cinkom- mensteuer Kat. ^ 24A» R 13, 0, 16, ;z v IVA): andererseits gibt es keiner!« ^ schlage mehr (ausgenommen die Gemeint und Prooinzialzuschläge), sodaß die 5:su«. sätze alle mit ganzen Zahlen ausgedM' werden. ll. Erhöhung des Steuer- ertrSgrnsses. Es ist klar, daß jede Steuerform sich d« Erhöhung der Steuererträgnisse auch p einem Hauptziel machen mutz, wem, da Staat auf erhöhte Einnahmen nicht zichten kann. Die Erhöhung des GeigM

. steuererträgnisses kann auf dreifache Wey» erfolgen: a) durch neue Steuer»:' de durch Erhöhung der fteuerMchtizg! Grundlagen: c) durch Heranziehung der Sieaechüch tigen. an Neue Steuern. Di« Reform De Stefm« verzichtet auf keines dieser drei Mittet. S« führt eine neue Steuer sin: die allgemein« Ergänzungssteuer (tgl. Dekret vom ZV. De zember 1923, besprochen im »Landsmann' vom 14. Februar 1924). Diese ist mch- ^ verwechseln mit der Ergönznngssteuer, w welche im laufenden Monat die Fajsion« pro 1924

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Alpenzeitung
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Pagina 2 di 4
Data: 11.09.1940
Descrizione fisica: 4
zur Verfügung und mit eigenen oder fremden Möbeln eingerichtet haben. Zur Anmeldung ist unmittelbar auch der be treffende Hauseigentümer verpflichtet, welcher solidarisch für die von dem Mie ter zu entrichtende Steuer hastet. Viehsteuer: Alle diejenigen, welche Pferde, Maultiere, Esel, Rinder, Büffel, oder Ziegen besitzen und halten. Hundesteuer: Alle diejenigen, welche Hunde irgendwelcher Art oder Rasse, auch wenn dieselben steuerfrei sind, besitzen nnd halten. wagensteuer: Alle diejenigen

, welche die Konzession für Wägen zu privatem oder öffentlichem Zweck besitzen. Dienstboten-Steuer: Alle diejenigen, welche für ihre eigene oder für die Be dienung ihrer Familie Dienstboten des einen oder des anderen Geschlechtes hal ten, einerlei ob sie denselben auch Quar tier und Verpflegung geben. Als Dienst boten werden auch diejenigen Personen angesehen, welche die Arbeit von Haus dienern oder Hausbesorgern bei Gesell schaften und Vergnügungsunternehmun- gen leisten, ebenso diejenigen Dienstboten

welche nur einige Stunden am Tage be- schästigt sind. Klavier- und Billardsteuer: Diejenigen, welche eigene oder gemietete oder aus andere Urasche bei ihnen befindliche Klaviere oder Billarde besitzen, auch wenn sie von denselben keinen Gebrauch machen. Steuer auf Industrie und Handel sowie auf freie Künste und Professionen: Alle diejenigen, welche eine Industrie, einen Handel, eine künstlerische oder professio nelle Betätigung wenn auch nicht an dauernd ausüben, aus welcher sie einen Ertrag ziehen, einerlei

ob derselbe der Ricch.-Mob.-Steuer unterliegt oder nicht. Patentsteuer : Alle diejenigen welche, wenn auch nicht andauernd, eine Indu strie, einen Handel, eine Kunsttätigkeit oder eine Prosession ausüben aus welchen sie einen Ertrag von weniger als Lire 2000.— ziehen der nicht der Ricch.-Mob.- Steuer unterliegt; eingeschlossen auch die Zimmervermietung. Lizenzsteuer: Alle diejenigen, welche Eigentümer oder Unternehmer eines öf fentlichen Betriebes sind und zwar: von Holeis, Herbergen, Speisewirtschaften, Gasl

-und Kaffeehäusern oder anderen Be trieben in welchen in, Kleinverschleiß, Wein, Bier, Liköre und andere auch nicht alkoholische Getränke verkaust und kon sumiert werden, ebenso Badeanstalten, Remisen für Autos oder Wägen, Stal lungen und ähnliches, öffentliche Säle für Bälle, für Billard und für andere erlaubte Spiele. Steuer auf Kaffee Expreß-Maschinen : Alle diejenigen welche in öffentlichen Be trieben Kafsee-Expreß-Maschinen in Ver wendung haben. Gebühr für Aufschriften: Alle diejeni gen, welche im bewohnten

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Alpenzeitung
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Pagina 5 di 6
Data: 27.02.1937
Descrizione fisica: 6
der au ßerordentlichen Immobiliarsteuer. die für den Dienst der Anleihe eingeführt worden ist. zu b» freien. Die Ablösung bietet für den Steuerträger bedeu> tende Vorteile. Dies kann am beste» an einem Bei spiele ersichtlich gemacht werden. Nehmen wir das Beispiel des Besitzers einer Liegenschaft im Werte von SV.M0 Lire. Bei der Anleihe Zeichnung hat er 2500 Lire zu entrichten, die ihm eine Iahresrente von 150 Lire tragen und die außerordentliche Steuer von 175 Lire und den Zuschlag für die Dauer von fünfundzwanzig

, daß alle Zahluuasoperationen der Quoten, die Einziehung der sluittunaen und der Titel, die ZcMing der Raten der außerordentlichen Steuer entfallen. Durch die Ablösung der Steuer werden die Lie- geiischafken auch vom besonderen Privileg, das in Art. 17 des gl. Gesetzesdekretes vom 5. Oktober Nr. 1743 in Betracht gezogen ist. befreit, was einen Vorteil für den Verkauf der Liegen schaft bringt. In einem solchen Falle würde die Liegenschaft, von der die Immobiliarsteuer abge löst ist. au Wert gewinnen, weil der Erwerber

von der Entrichtung des besonderen Beitrages befreit ist In dieser Hinsicht kann die Ablösung der Steuer auch als eine Investierung des Kapitals zur Er höhung des Wertes der Liegenschaft betrachtet wer den. Es ist mich nicht zu zweifeln, daß die Ablösung der außerordentlichen Steuer auch bei der Feststel lung der Komplementärsteuer In Betracht gezogen wird. Die Ablösung kann auch hinsichtlich der Bei- tragssähicjkeit betrachtet werden. Eine solche Auslegung wäre willkürlich, denn die Ablösung

kann nur als eine Form der Leistung der außerordentlichen Steuer betrachtet werden. Die Formalitäten für die Ablösung sind sehr ein fach. Das Finanzministeriuni hat den Bezirkssteu- ernmtern die Weisung erteilt, daß sie den Steuer trägern jede gewünschte Aufklärung erteilen. Es besteht daher für jene, welche flüssige Geldmittel ! Deiche,, Preis abn>'.,ebe,i iverden. a> > c mi mine» M i l'l>- zur Verfügung haben, die Opportunität, UM die! teigiuaren Steis Camolino aria. engras Lire 133',kl. 27. Acbruan Leander

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Pagina 5 di 8
Data: 14.05.1925
Descrizione fisica: 8
Zonnerstag. dorr 14. Mai 1923. .Her Landsmann' Seit» » zie Steuerfteihett der Imsen von Staatsvapierev ihre Aufhebung bei der Lrgäazuozs- sieuer. Las Dekret über die neue Ergänzungssteuer M. Dezember 1923, Nr. 3062) bestimmt im AM 7. daß auch jene Erträgnisse steuer- Miiz sind, welche durch Spezialgesetze als duerfrei erklärt sind. Ein solches Spezial- M ist das Dekret über die 25 jährige Seuerfreiheit von Neubauten, die zwischen k Juli 1919 und 31. Dezember 1S2K vollen- werden. Diese Neubauten

— was eintritt durch Be kehrung der Zinsen bei der Ergänzungs- steoer — sei der Staat zu Schadenersatz ver nichtet. -Unseres Erachtens ist diese Ansicht der Ge- «oseite des Finanzministers durchaus stich- Wg und zutreffend: da aber die Minl- ßmaliirstruktionen ganz klar die Steuer» Kchtigkeit der Zinsen von Siaatspap'eren «mordnen, so ist die Frage vorläufig natürlich zuungunsten der obigen Ansicht entschieden, vorläufig aber nur: denn es ist anzunehmen, imß die grundsätzliche Bedeutung der auigeroorienen

Frage für Staat und Steuer träger so groß ist. daß sie die Öffentlichkeit und vielleicht auch die Gerichte noch be schäftigen wird. Wirtschaftliche Nachrichten. — Der Goldzollaufschlag beträgt bis Nim 17. Mai 370 Prozent: für IVO Goldlire sind somit 47g Papierlire zu zahlen. kassationshof und Delehnungsschulden. Air haben bereits vor einigen Monaten mit geteilt. daß einzelne Belehnungsprozesfe be reits die 2. Instanz (Appellationsgericht in Trient) passiert haben. Die Urteile fielen

hereingebracht werden unter allen Umständen, wenn das für Frankreichs Kre dit notwendige Gleichgewicht im Budget her gestellt werden soll. Die Hereinbringung er folgt durch neue Steuern in der Höhe von 3.5 Milliarden Franken. Die Einkommen steuer werde nicht erhöht, wohl aber deren Erträgnis durch schärfere Bekämpfung der Steuerhinterziehung gesteigert: ebenso bezüg lich der Erbsteuer. Erhöht wird die Tabak steuer. die Ergänzungs- und Rentensteuer. Die Pläne Caillaur wurden von der Komif- sionsmehrheit

. lS-chen Die den Artikel im »Lands mann' vom 23, Februar, oder auch „Doliksbote omn Z. Miir^ d. I. nach.) Sand und Laas. Der ..Dottsbote' war schon M- druckt, als die Bericht« eintanqten. „E. h.' Manaoiiiese werden «vngelSst weide» ivie wir aoriqes Jahr inu^ekertt haben: sie waren ja auch bis ,,um 31. Mai t anvmeden. and zwar sarvoht jene der Dodenkrevitanstolt. wi» jene der Zentralbank deutscher Sparkossen. »E. St. Aleran', Weqen der Steuer Rr 1924 läßt sich nichts m<chr inachen: drinqen Sie odet

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Pagina 5 di 8
Data: 15.09.1925
Descrizione fisica: 8
eine Zusammenfassung der neuen Lestimmungen wiedergeben. Die Steuer erleichterungen zerfallen in zwei Gruppen: vorübergehende Erleichterungen u. dauernde. I. Vorübergeheade Erleichterungen. 1. 25jährige volle Steuerfreiheit genießen alle jene Neubauten und Ausbauten (für Wohnungen, Gastgewerbe, Aemter. Ge- schäste), welche vor dem 25. Auaup 1S25 begonnen worden sind und bis spätestens Zt. Dezember 192» fertiggestellt werden. Jene Neubauten, welche also nach dem 25. Lugust 1925 begonnen und bis 31. Dezem ber 1S26

- ccmem? zweijährige volle Steuerfreiheit: im ersten Jahre nach dieser steuerfreien Periode werden sie sodann mit einem Aiinf- zehntel. im zweiten mit zwei Fünfzehntel, im dritten mit drei Fünfzehnte! usw. der vollen Steuer besteuert, sodaß diese Neubau ten (Aufbauten) erst im 17. Jahr nach ihrer Vollendung voll besteuert werden. II. Dauernde Steuererleichterungen. 1. Die .Volkswohnbauken'. welche nach dem 25. August 1925 begonnen werden, ge nießen von nun an eine 25jährige volle Steuerfreiheit

(bisher nur eine zwanzig jährige). Für die Gewährung dieser Steuer freiheit ist kein Vollendungstermin gesetzt. Das neue Dekret bestimmt genau, was unter .Lolkswohnbauten' zu verstehen ist. Es sind dies jene Häuser, welche zu Vermietungs- zwecken von den zur Erbauung solcher Häu ser berechtigten Körperschaften (diese sind im Artikel 7 des kgl. Dekretes vom 3V. Novem ber 1919, Nr. 3318 aufgezählt) erbaut wer den und im unveräußerlichen und ungeteil ten Eigentum derselben bleiben. Jedoch müs sen

, welche von land wirtschaftlichen Arbeitern, von industriellen Arbeitern und Handwerkern in solchen Orten errichtet werden, die nicht Provinzialhaupt- orte sind. Auch diese Wohnungen dürfen aicht mehr ad drei Wohnräume enthalten. Hinsichtlich dieser dritten Gruppe der steuer freien Bauten ist zu bemerken, daß das von einem Arbeiter errichtete Haus nicht mehr als eine einzige Wohnung enthalten darf, wenn man die 25jährige Steuerfreiheit er wirken will; enthält es zwei oder mehr Woh nungen, dann genießt

es die Steuerermäßi gung nach Punkt 2 der vorübergehenden Steuererleichterungen (zwei Jahre volle Steuerfreiheit, im dritten Jahr ein Fünf- zehntel der vollen Steuer und jedes weitere Jahr ein Fünfzehntel mehr). m. Anmeldung aller Neubauten beim Sleueramk. Die oben unter I, Punkt 1 erwähnten Bauten müssen bis zum 10. November 1925 beim zuständigen Steueramt unter Beischluß der Baubewilligung und des Nachweises des Baubeginnes angemeldet werden. Die übrigen Neubauten müssen beim zu ständigen Steueramt binnen zwei

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Dolomiten
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Pagina 3 di 16
Data: 02.11.1929
Descrizione fisica: 16
.— .. 2700.— 2800.— „ 730.— 780.— „ 950.— 990.— .. 600.— 615.— 1400.- 123.- 115.— 70.— 9 .- Amrrikanischer Speck Einheimischer Speck Amerikanisches Schweinefett Heimisches Schweinefett Gewöhnliche Naturbutter Türkenmehl. 1. Qual. Tnrkenmehl, 2. Qual. Kartoffel Frische Eier fbei einem Gewicht von 550 Gramm für 10 Stück) per Dutzend) „ Obenstehende Preise, die der Großhändler dem Wiederverkäufer stellt, bilden die Grund, läge für die Gemeinden, wozu noch die Konsum steuer. Die Transportspesen

- vinzial-Mrtschaftsrates hat in der Sitzung vom 31. Oktober die Lebensmittel-Engrospreise franko Waggon Bolzano Eemeindeverzebrungs- steuer nicht eingerechnet wie folgt festgesetzt lin der erste» Reibe stnd die Preise angegeben, welche von den Produzenten den Großhändlern franko Waagon Bolzano ohne Berzehrungs- steuer gestellt werden: in der zweiten Reihe stnd die Preise genannt, welche ohne Ver zehrungssteuer vom Großhandel dem Detail verkäufer gestellt werden): Camolinreis, gew. pro Zentn. Camolin

, 2. Ergänzungsliste für 1929. 6. Dienstboten- und Klaviersteuer, Haupr- liste für 1930. 7. Dienstboten- und Klaoiersteuer, 2. Er gänzungsliste für 1929. 8. Wagensteuer, Hauptliste für 1930. 9. Wagensteuer, 1. Ergänzungsliste für 192.9. 10. Kaffee-Expreßmafchinen-Steuer, Haupt liste für 1930. 11. Kaffee-Expreßmaschinen-Steuer, 1. Er gänzungsliste für 1929. 12. Kursteuer, 2. Ergänzungsliste für 1929 und 1928. b waschet mit „Brussll' ohne Mühe - reinste Wäsche - größte Schonung Beachtet Anzeige im Inseratenteil.

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Überetscher Gemeindeblatt für Eppan und Kaltern
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Pagina 2 di 4
Data: 16.05.1920
Descrizione fisica: 4
werden können. Hemeindevorstehungen Gppan «nd Kalter» am 8. Mai 1920. Ufficio die Landesverwaltung des vom 8. August 1919; auf Centrale für die neuen Pro- Nr. 6401/1/4. Der General-Zivilkommiffär für das Venezia Triden- tina findet auf Grund des Art. 2 des kgl. Dekretes vom 24. Juli 1919, Nr. 1251; auf Grund des § 22 der Landesordnung; auf Grund der Entscheidung des außer- Grund der Note des vinzen anzuordnen: Art. 1. Vom 1. Jänner 1920 an wird zugunsten der Landesverwaltung für das Trentino und Alto Adige eine Steuer

von 5% auf das Schlagen von Wäldern in de» Gebieten dieser Provinz eingesührt. Art. 2. Die obgenanute Steuer ist zu Lasten der Eigentümer des schlagbaren Waldes und wird in der Höhe von 5°/g des Wertes der noch nicht gefällten Stämme bemeffen. Art. 3. Befreit von Steuern find die Holzverkänfe, die aus ärarischeu Wälder« herstammen und jene, hei welchen der Wert, wie im vorhergegangenen Artikel be stimmt, tausend Lire nicht übersteigt. Art. 4. Die Steuer ist in dem Moment zahlbar, in dem der Kaufvertrag abgeschlossen

wird; jedoch kann die Landesverwaltung Zahlungsaufschub bis zur Eintreibung des Kaufpreises gewähren. Art. 5. Jeder der Steuer unterworfene Holzverkauf muß von Sette des Verkäufers zum Zwecke der Steuer» bemeffuug der Landesverwaltung innerhalb eines Monates vom Tage des Vertragsabschlusses an bei Vermeidung der Etnhehung des doppelten Steuerbetrages ausgezeigt wer den. Art. 6. Zur Zahlung der Steuer ist der Verkäufer verpflichtet, welcher der Laudesverwaltuag gegenüber auch in dem Fall verantwortlich

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Alpenzeitung
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Pagina 5 di 6
Data: 27.04.1928
Descrizione fisica: 6
vom 3. April 1926, Nr. 563). 7. Innerhalb des 31. Jun ves zweiten Jah res nach der Fatierung der Einkommensteuer kann dem Bezirkssteueramte ein Gesuch um die Herabsetzung der genannten Steuer vorgelegt werden, wenn sich das Einkommen tatsächlich vermindert hat (Art. 202 des Gesetzes vom 2. Mai 1907, Nr. 222). 8. Innerhalb des 31. Dezember bis 31 Jän ner jedes Jahres muß dem Registeramte für Stempelsteuer für öffentliche Kundmachungen und Reklame durch Gemälde oder andere Mit tel, die nicht auf Papier

an die Zentralkom mission für die Erhebung des Einkommens, das der Einkommensteuer unterworfen ist, zulässig. (Art. 46, 47, 48 des Gesetzes vom 24. August 1877, Nr. 4021). 16. Am Ende jeden Monates muß für die Regulierung durch Zahlung der Umsatzsteuer «Nittels Stempelmarken oder Postkontokorrent der Fakturen oder geschriebenen Rechnungen der fortlaufenden Verkäufe, dem selben Käufer gemacht, erfolgen 17. Innerhalb drei Monaten nach Aufhören? des Einkommens, das unter die Einkommen steuer fällt

). 19. Innerhalb 6 Monaten, vom Datum des Aufhebens der Einfuhr durch das Ausland an gerechnet, kann um die Rückzahlung der Umsatz steuer, die beim kgl. Zollamts für Perlen, Bril lanten, Edelsteine und Nachahmungen derselben erlegt worden ist, bei denen die Wiederausfuhr erfolgt ist, angesucht werden. 20. Innerhalb 6 Monaten vom Tags au, an dem das Einkommen die 6000 Lire erreicht hat, muß dem Bezirkssteueramte die Anmel- erstattet werden, damit die Komplementär steuer angewendet werden kann. (Art. 17 des kgl

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Pagina 5 di 10
Data: 12.12.1923
Descrizione fisica: 10
t wird die Gewerbe- und , öÄmsssteaer aufgehoben. Zlit. Z. Zugunsten der Gemeinden wird mir Lchamkeit vom I. Jänner I92b ein« Steuer zu AHm derjenigen eingeführt, welche irgend ein S««rbe, «wen HandÄ, em« Kunst oder «in haidwert ausüben und davon ein Mindestein- ksmmen von AXXZ Lire erwerben. Uese Steuer lastet «vis dem Einkommen oder IS des Einkommens, welches in der Gemeinde »zielt wird. Die Austeilung des Einkommens. welches in Mi oder mehreren Gemeinden erzielt wird, er- etzt unanfechtbar

nach dein Reinertrag, welche für di« Einkommensteuer sestaesetzl wurde bemessen, und mit ein.'m Prozentsatz angewendet, welcher bis zur Nöchstzrenze von 2 Prozent — wem, cs sich um Einkommen der Kategorie S Handel: — und von I'? Prozent — wenn es sich um Einkommen der Kategorie E handelt — steigen kann: diese erwähnte Differenz muß immer gewahrt werden. Die Anwendung dieser Steuer erfolgt auf der Grundlage des Einkommens, welches von jedem Steuerträger für di? Einkommensteuer des be treffenden Jahres

sind, wird die Steuer am der Grundlog« d«s für die Einkommensteuer eingeschriebenen Einkommen» veranlagt. Hinsichtlich der Steuerträger, von welchen die Gemeinden die Erwerbsteuer <rur Grundlage de» im Sinne des vorhergehenden Artikels 5 fest- sze'ejrton Einkommen» bemessen können, kann sowohl über Veranlassung der Gemeinde als des Steuerträgers eine jährliche Revision des Em« komniens durchgeführt werden. prooinzial-Zuschlag zur Erwerbstener. Art. 7. Zugunsten der Provinzen wird das ?!.cht gewährt, einen ZuMag

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Brixener Chronik
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Pagina 4 di 8
Data: 24.05.1924
Descrizione fisica: 8
sparkasse auf die Zurückzahlung drängte, wie der kgl. Kommissär in einer Verlambarung des letzten Sonntaas erklärt, so wird die Stadt zur Lösung der Verbindlichkeit gegen die Bauernsparkasse bei der Lanea ein Darlehen von 217.000 Lire aufnehmen. Su den Stromrechnungen. Das Städtische Elektrizitätswerk gibt in diesem Monat mit den Stromrechnungen zugleich die Abrechnung der Stromsteuer über das erste Halbjahr hinaus, in welcher für jede Partei die per Monat vorge schriebene Steuer angegeben erscheint

; diese Steuer entspricht genau der Vorschreibnng, wie sie das Technische Finanzamt herausgegeben hat, und kann natürlich infolge der Verschiedenheit der ein zelnen Lampen nicht in Perzenten zur Lichtver rechnung ausgedrückt werden. Die frühere Ver rechnung von feiten des Werkes war nur eine provisorische, bis das Werk selbst die genauen Verrechnungsdaten erhielt. Es werden daher jetzt alle bisherigen Zahlungen an Steuern für das erste Halbjahr Oktober bis März von der ver rechneten genauen Summe

, die das Werk ein zahlen muß, abgezogen und ist mit Begleichung des Nestes die gesamte vorgeschriebene Steuer bezahlt. Im Anzeigenteil ist noch einmal der Be trag der Steuer veröffentlicht. Uonzert in Uöstlan» Sonntag, ab 3 Uhr nach mittags, Konzert der beliebten Salonkapelle Stieber im Köstlaner Bierkeller. 972 Hührung durch die Pfarrkirche. Unsere Pfarr kirche ist ein höchst interessantes Kunstwerk, dessen Wert die Wenigsten zu deuten wissen. Deshalb unternehmen der Heimatschutz- und der Museum verein

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Volksbote
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Pagina 8 di 12
Data: 21.03.1929
Descrizione fisica: 12
. Dekrets vom 17. Oktober 1922, Nr. 1401. das Recht har. wegen der rück ständigen Steuer des Jahres, in dem die Ver steigerung stattfand, und des vorhergehenden Jahres (in Ihrem Falle also für 1928 und 1927) sich aus dem Werte des Hauses, allenfalls im Exekutionswege, bezahlt zu machen, wenn auch das Eigentum inzwischen auf irgendeine Weise vom Steuerschuldner auf eine andere Person übergegangen ist, so wird es sich nicht vermeiden lassen, daß Sie die Steuerrückstände des frühe ren Besitzers bezahlen

Nutzens das Baukapital verzinsen. Frage: Jemand hat ei« Hyvothekarguthaben, das aber noch nicht gemeldet ist und somit auch nicht der Riechezza Mobile-Steuer «nterworsen war. Kann diese Anmeldung jetzt nachträglich noch erfolgen «nd wird die Steuer rückwirkend vom Zeitnunkt der Darlebensvewilliauttg oder erst vom Tage der Anmeldung an zu bezahlen fein? Könnten nicht etwa kür das bisherige Versäumnis Strafgevühren etngehoben werden? Antwort: Wenn das Steuerami zur Kennt nis kommt, dah ein Gläubiger

es Unterlasten bat. das Einkommen aus dem Zinsenbezug einer ihm zustehenden Forderung zur Besteue rung anzumelden kann es die Riechezza Mobile- Steuer nur für das laufende Jahr und die beiden vorhergehenden Jahre oorfchreiben. wenn also das Steueramt Heuer zur Kenntnis der Forderung kommt, für die Jahr« 1927. 1928 und 1929. Eine Strafgebühr für die unterlassene Anmeldung wurde bisher nicht berechnet, obwohl die gesetzliche Möglichkeit

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Bozner Nachrichten
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Pagina 1 di 8
Data: 24.07.1923
Descrizione fisica: 8
und die Regierungsmitglieder wie der nach Innsbruck zurück. Neuregelung öer Wemkonsumfteuer. In der „Gazz. Uff.' Nr. 170 ist das kgl. De- ! kret Nr. 1510 vom 12. Juli 1923 mitgeteilt, mit j' welchem die staatliche Weinkonsumsteuer neu ' geregelt wird. Art. 1 besagt, daß mit BegiM ' der Weinernte 1923 die Weinkonsumsteuer im ! Betrag von L. 20 per Hektoliter auf Grund der neuen Bestimmungen eingehoben wird. Die Gemeinden und Provinzen dürfen zu dieser Steuer keine Zuschläge erheben. Jedoch gebührt den Gemeinden

für ihre Arbeit eine besondere Entschädigung von 2 Lire von jedem der in den bezüglichen Matrikeln eingetragenen Weinproduzenten. Steuerbar sind alle inländischen und einge führten ausländischen Weine mit über 5 Volum- Prozent Alkohol. Maische wird in Bezug auf das Wein erträgnis mit 65 Prozent, Most mit 90°» berechnet. (Art. 2). Die Steuer wird erhoben: 1. Beim Ver- kauf des Weines -durch die Produzenten oder Großhändler direkt bei den Konsumenten oder Kleinverschleißern. 2. Beim direkten Konsum

des Produzenten oder Großhändlers. (Art. 3). Steuerfrei sind jene Weine, die von den Pro duzenten und Großhändlern ins Ausland ver sandt oder für Branntwein- oder Essigfabrika- tion verwendet werden. Ueber die diesbezüglichen Bollettenvorschrif- ten wird die Finanzbehörde nähere Weisungen treffen. Falls die Steuer bereits entrichtet'wor den ist, so wird sie beim Auslandexport zurück erstattet, bezw. die Ermächtigung erteilt, ein gleiches Quantum steuerfrei zu kaufen. Bei Verderbnis des Weines

oder wenn er sonst durch höhere Gewalt (auch Brand) zugrunde- geht, ist die Anzeige behufs Erlassung der Steuer binnen 5 Tagen an das Ufficio Tecnico Von Meister Kiemeaschneiöer. Eine alte Künstlerlegende. Es war im Jahre 1300. Meister Tilman Riemenschneider, der Würzbur ger Bildschnitzer, stand auf der Höhe seines Ruhms. Von nah und fern kamen die Aufträge für Heiligen- :b?.Oer,^nd Altäre. Bis ins ferne Kursachsen war stm Ruf gedrungen. Kurfürst Friedrich trug sich zur dem bedanken. einen „großen Herrgott

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Dolomiten
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Pagina 2 di 3
Data: 22.03.1933
Descrizione fisica: 3
das den Kleinproduzenten wenig erwünscht ist. sprach der Berichterstatter den Wunsch aus, daß Erleichterungen geschaffen würden, um die Interessen aller wahrzunehmen. Des weiteren hob er die Schwere der auf den Dein lastenden Steuer hervor und den Um stand, daß es zufolge der Reform der Lokal- steuern möglich wurde, daß zweimal die Wein- steuer bezahlt werden muß. Die Produzenten mußten so auch für die Trauben und den Most fremder Produktion, die sie zum Ver- schneiden mit ihren Sorten

brauchten, Steuer zahlen. Die Einstellung dieser ungerechten Besteuerung würde niemandem schaden. Bei einem Vergleich von 1931 mit 1932 muß ein Anziehen der Preise für Getreide und Mais und ein weiteres Sinken der Preise für Reis, Wein, Seidenraupenkokons, Vieh und Oel festgestellt werden. Die Senkung der Produktionskosten steht noch weit hinter den Preisen der einzelnen Produkte zurück. Die landwirtschaftliche Produktion ist auf 20 Milliarden Lire gesunken. Von den bestehenden Schulden sind die Hälfte

De Stefani setzte eine ge- wisie Steuergrenze fest. Bei dem augenblick lich geltenden Einheitstext geben die Provinz- verwaltungen den oft übertriebenen Forde rungen der Podestas recht. Es wäre am Platze, einen Beirat in Gemeinden mit über 10.000 Einwohnern zu schaffen und Steuer zahler hineinzuwählen. „Da ich von der Liebsten ging. Läutete man zum Gebete, Und der Kuckuck ries dazu Von der Eiche: Guckgu, guckgu! Mein goldenes Täubchen, Reich mir dein Händelein.' Man zählt die Rufe des Kuckucks

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Alpenzeitung
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Pagina 5 di 6
Data: 03.01.1935
Descrizione fisica: 6
, daß im Rathause 2. Stock, Steueramt, durch acht Tage vom 3. Jänner ab die Hauptlisten für das Jahr 193S und die Ergänzungslisten der ersten Serie für das ge nannte Jahr zur öffentlichen Einsichtnahme auf liegen: 1. Ricchezza Mobile-Steuer 3 Rollen 2. Junggesellensteuer 3 Rollen 3. Tebäudesteuer 1 Rolle 4. Grundsteuer 1 Rolle 5. Grundwertsteuer 1 Rolle 6. Eine Rolle für die Auszahlung von Kriegs schäden für die Betroffenen. Weiters liegen folgende Listen der Gemeinde steuern für 1S35 durch acht Tage

vom 3. Jänner an gerechnet auf: Mietwertsteuer, Dienstboten-, Klavier- und Billardsteuer, Patentsteuer, Lizenz steuer, Expreßkaffeemafchinensteuer, Hundesteuer. Auslagensteuer, Aufschriftensteuer für Anschläge in fremden Sprachen, Wagensteuer, Kurfteuer für Häuser, die von der Gebäudesteuer befreit sind: besonderer Kurbeitrag auf Grund der Ricchezza Mobile, zweite Serie 1934, besonderer Kurbeitrag auf Grund der Gebäudesteuer, zweite Serie 1934, Beitrag für die Müllabfuhr, Hauptrolle 1934. Es wird aufmerksam

gemacht, daß die Steuer träger innerhalb der vorgeschriebenen Zeit die Zahlungen zu machen haben, andernfalls sie den vom Gesetze vorgesehenen Strafen oerfallen. Das neve StrOnW Bressanone-Elims durch S. E. MasttoWtte 'l erSjsnet Gestern fand die feierliche Eröffnung des neuen Straßenstückes des Pustertales, das von Bressa none aus über die Höhe von Sciaves führt und die alte Straße bedeutend abkürzt und für den Verkehr merkliche Vorteile bietet, statt. Dazu fan den sich S. E. der Präfekt

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Alpenzeitung
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Pagina 2 di 6
Data: 06.07.1927
Descrizione fisica: 6
der Armenlisten: Volle S. Silvestro und Mezza Selva: Idem; Planol: Gewerbe- und Vcrkauss- steuer, Anwendung für 192S; Valgiooo: Ädern 1927; Martello: Idem; Tabla: Reglement Fa miliensteuer ; Selva dei Molini: Reglement für Gewerbe- und Verkaufssteuer. Inr Frage der Herabsetzung der AlieUinsen Arn Sonntag, den 3. Juli l. Js.. hat sich dos Direktorium der Provinzialföderatrvn des Reichsverbandes der Mieterschutzvereine unter dein Vorsitze des Herrn Adolf Pietnbono in tfeinem Sitz in Bolzanv zu einer Sitzung ver

Strafmaßnahmen zu erlassen.' Die Mieter können schließlich vollkommen überzeugt sein, daß sie. wenn sie die strenge und restlose Anwendung der neuen Normen verlangen, seitens der Hausbesitzer keinen Re pressalien ausgesetzt sein werden, auch wenn jene aus diesen Gründen die Delogierung ver langen sollten. Ricchezza Mobile-Steuer Der Podestà gibt bekannt, daß bei dem städti schen Steueramt (Rathaus, Parterre Nr. k) ab 6. ds. für die Dauer von acht Tagen folgende Steuerlisien während der Amtsstiunden anstie

gen weroen: Ricchezza Mobile-Skeuer 1. Ergänzungsliste für das Jahr 1924; 2. Ergänzungsliste für das Jahr 192S; 3. Ergänzungsliste für das Jahr 1926; 4. Ergänzungsliste für das Jahr 1927. Ricchezza Mobile-Steuer auf. landwirtschaft liches Einkommen L. Zweite Serie-Liste für das Jahr 1326; 6. zweite Serie-Liste für das Jahr 1927. Der Podestà: A. LimonMi. Studenten der technischen Hochschule Aladrtd in Carezza Airi 11. ds. werden hier um 18 Uhr Studen ten der technischen Hochschule von. Madrid

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Pagina 4 di 6
Data: 05.03.1923
Descrizione fisica: 6
eine ?5jährize Beirciunq von der Gebäude- steuer zu gc^v-ihren. Die Keiness'Ntg erfolgt auf Grund von Steuersassionen drr Parteien. Die steuerpflichtigen Bauten sind in einem Kataster eingetragen, welcher eigentlich olle >üns J?b,7e einer Eenetalremsion unterworfen nvrdrn müßte! jedoch witrden diele Termin? in Jtalen nicht cmgehatten. Di« «euer wird nach dem Reinertrag der betreisenden Bauten bemessen. Di« Steuersätze drwezen sich zwücken Iii nnd ?2 Prozent, sind also höhrr al? die .<?auszinsl!e >cr. Deese

sind, werden diele angewendet. Fünsprvzentige Steuer. Ar!. S. Die in den legten beiden Abiästen des vernrn Artikels enrÄ'nten Se. :trn um-rüezen >o!ange, als sie niün unier di? G^bgudcsteuer fallen, der Z?ro^entigcn söst-rr ^ese^ vom ?i. Mär», 185g und 28. De>«nh?r 1?!lV fall? im Asitpunkt des > 1. ?änner 1!-?-' eur di-'s' Gebäude eine solche ' Zteusr angewendet oder ansendvsr ist. Diese 'ipro-enng? Tleuer ui'ierlieg! dem Jnsaliden- I zuschlaa. ! Die Summ? der Gemcii^de- und Vroviniial- zus-blaae auf i-.iss

? zprozcn'.ioe Steuer darf nicht n:rh? als Il-Z Drosen! der Sieuzr ouimachen. > Die Ermittlung der Srtkögc für die !lrb:^angs- ! periade. Art. 7. ^ Für das Zahr 1S?^ und für die ?eit, solrrnge Kl? Kcnecalrcn°s:on d'r GebSude:r!rägn>!I? nicht sla'.tgcsunden ha!. >?>rd als der der Gebäude, j nci.c> ur.!eri> oriene Ertrcz die hüls!? des in den i VemessnnJsiainllen d»r hauszinssleuer anzeqe. beü?n Ertrages nr^eremn'.xn. j;doch nur hin. sichtlich der Orte, in iveichen ml'deslcns die ivilste der Gebäude

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