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Alpenzeitung
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Pagina 4 di 8
Data: 09.09.1934
Descrizione fisica: 8
'1 i èciis .Aipènzeililng- Tonntag, den 9. September 193^, Xll Aus Merano unà Die Gemeinäesteuern für ckas Jahr 1935 Der Bürgermeister der Stadt Merano gibt bc- kannt, daß auf Grund der diesbezüglichen gesetz lichen Bestimmungen svwie der Genehmigung der kgl. Präfektur im Jahre 1935 im Stadtgebiete von Merano folgende Gemeindesteuern Zur Anwendung gebracht werden: a) Mietwertsteuer (I. sul valore locativo): b) Viehsteuer (I. sul bestiame): c) Steuer auf Ziegen (I. sugli animali caprini

): d) Hundesteller (I. sui cani): e) Steuer auf öffentliche und private Fahrzeuge (I. sulle vetture pubbliche e private): f) Hausangestellten-Steuer (I. sui domestici): g) Klavier- und Billard-Steuer (I. sui piano forti e bigliardi): h) Handels- und Gewerbe-Steuer sowie für Künste und freie Berufe (I. sulle industrie, i commerci, le arti e le professioni): i) Patentsteuer (I. di patente): l) Lizenzsteuer (I. di licenza): m) Steuer auf Erpreßkaffeemaschinen (I. sulle macchine da caffè tipo espresso

): n) Aufschriften-Steuer (T. sulle insegne): an Steuer für Inanspruchnahme von öffentlichem Grund und von Straßenuntergrund (T. sulla occupazione spazi ed aree pubbliche e sotto suolo stradale). Die Einwohner der Stadtgemeinde Merano, welche sich in der wie folgt angegebenen Lage be finden, werden aufgefordert, innerhalb dös 2V. Septembers ds. Jrs. beim städt. Finanz- mnte (Rathaus Merano, 2. Stock, Zimmer 60), ° während der Amtsstunden ihre Steuererklärung abzugeben und es werden zu diesem Zwecke seitens

' des genannten Amtes eigene Formulare ausge folgt und für jede eingereichte Erklärung Bestäti gung erteilt: > M i e t w e r t st e u e r: Wer ein mit eigenen oder mit fremden Möbeln eingerichtetes Wohnhaus oder Teile eines solchen innehat. Zur Abgabe dieser Erklärung ist auch der Hausbesitzer verpflichtet, welcher für die Be zahlung der Steuer durch den Mieter verantwort lich ist, jedoch das Recht der Rückforderung gegen denselben besitzt. Diese Steuer wird auf Basis des Mietwertes berechnet

, und zwar: von Lire 1201 bis 3000 mit 4 Prozent: von 3001 bis WM mit 5 Pro zent-, von Lire 0000 bis 12.000 mit 6 Prozent; von Lire 12001 bis 24.000 mit 7 Prozent und von Lire 24.000 aufwärts mit 8 Prozent. Für jedes Kind zu Lasten des Steuerträgers wird die Steuer um 3 Prozent herabgesetzt. Steuer auf den Viehbestand: Diejenigen, welche Pferde, Maultiere, Esel, Rindvieh oder Ziegen besitzen. Die Steuer wird mit 1 Prozent auf den mittleren Wert der Tiere bemessen, ausgenommen die Ziegen, für welche , eine Steuer

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Pagina 5 di 8
Data: 28.09.1923
Descrizione fisica: 8
nicht seit vom Stamme! llebertrieben. Bei der Poli-,ei wurden neue Leute eingestellt, di>c sich der ärztlichen Unter- uchunq unterwarfen. Einen Mann fragte der Arzt besonders aus und wünsch?« schließlich zu Mffen. woran der Großvater gestorben sei. Der Raim, ängstlich und bestrebt, die Gesundheit der Familie in bestem Licht erscheinen zu lassen, ant wortete: ,Zch erinnere mich wirtlich nicht mehr. Her? Doktor, aber ich weih bestimmt, daß es nichts Ernsthaftes war.' 11. Steuer für die Besetzung

öffentlicher Bodenflüchen und Räume. Bereits das alt« Gemeinde- und Proo-^ial- gesetz vom Jahre 18öS ermächtigt« di« Gemein den zur Einhebung dieser Steuer. Das jetzr gel tende Gemeinde- und Prooinzialgesetz vom 4. Februar ISlö, Nr. 14S hält dieselbe Ermäch» ttgung rm Artikel IS3. Punkt S. aufrecht. l. Steuergegenstand. Steuergegenstand ist die Besetzung eines der Aems'nde gehörigen Raumes, Platzes, D^cs. vorausHcsetzt. daß diese dem öffentlichen A.'brauch offenstehen. Die Besetzung muß ein« länzer

l dauernde sein und den Zweck oerfolgen, einen ^ Ertrag durch ein daselbst ausgeübtes Gewerbe. ! Handwerk oder durch Handel abzuwerfen. Der be- > steuerbare Raum. Platz, Weg, muß außerdem in- > nerhalb des bewohnten Teiles der Gemeinde lie gen. Die Voraussetzungen für die Flächen benützungssteuer sind also: a) der Raum, Platz. Weg, muß im Gemeinde- Ägentum stehen (die Besetzung staatlicher Plätze, Straßen, Wege, darf mcht durch diese Steuer ge troffen werden): b) die Besetzung muß ein« dauernde sein (wer

mit seinem Fuhrwerk auf einem Gemeindeplatz stehen bleibt, sei es auch durch mehrere Stunden oder Tage, wird von der Steuer nicht getroffen): die Durchführungsverordnung der Gemeinde hat festzusetzen, bei weicher Dauer der Besetzung die Steuerpflicht eintritt: c> die Besetzung muß effektiv sein sein vorüber ziehender Handelsmann, welcher auf einem Ge- ineindeplatz Waren feilbietet, weiche er in einem Tragkorb, Rucksack, m einer Kiste oder auch in einem Handwagen mit stch führt, unterliegt nicht dieser Steuer

, auch wenn er während des Ver kaufes, Wäg«ns, der Uebernahme des Kauf preises die genannten WarenbehÄter niederste UN denn in diesen Fällen fehl' die effektive Besetzung des Platzes, bcyw Weges): d) sür di« Besetzung außerhalb des bewohnten Teiles der Gemeinde darf diese Steuer nicht «in gehoben werden. 2. Steuersatz und sonstige vestimrnungen. Der Steuersatz muß proportional der besetzten Fläche snach Quadratmetern) und der Bedeutung der Lage sein. Die Gemeinden, welche diese Steuer einführen wollen, müssen

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Volksbote
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Pagina 12 di 12
Data: 02.10.1924
Descrizione fisica: 12
machen können. Ich hege jedoch die Befürchtung., daß noch lange viel« arme KlÄuhäusler aus diesen An. sprach werden verzichten müssen, au« dem einfachen Grund des Tierärztemangels. Die Einkommen - ErgSnzungssteuer. 2m Laufe des Monats Oktober find die Fassionen für 1624 abzugeben. mit einer Zahl multipliziert, welche aus fol gender Tabelle zu entnehmen ist: Innerhalb des Monats Oktober sind die Fassionen für die italienische Einkommen- Ergänzungssteuer bei den Steueragenturen einzubringen. Diese Steuer (Dekret

vom 7. November 1918, Nr. 1835) ist durch das kgl. Dekret vom 11. Jänner 1923. Nr. 148, zugleich mit den anderen direkten Steuern auf die neuen Provinzen mit Wirksamkeit ab 1. Jänner 1924 ausgedehnt worden. Die Ab gabe der Fassionen hinsichtlich dieser Einkom men-Ergänzungssteuer ist durch das genannte Dekret aber erst für Oktober 1924 vorgeschrie ben worden, da diese Steuer ja aus Grund der in den Steuerrollen verzeichneten Ein kommensbeträge bemessen wird und die Steuerrollen erst im ersten Halbjahre 1924

fertiggestellt wurden. Die Fassion, welche von den Steuerträgern im Oktober einzugeben ist, bezieht sich also auf das Jahr 1924. nicht 1925! Am 1. Jän ner 1925 tritt diese Steuer außer Kraft und imrd durch eine neue, «ms anderen Grund sätzen beruhende Einkommen-Ergänzungs- skeuer erseht. Die neue Steuer, welche am 1. Jänner 1925 in Kraft tritt, werden wir später einmal noch ausführlicher behandeln (wir haben sie bereits im „Landsmann' vom 14. Februar 1924 kurz besprochen). Heute

wollen wir das für die Fassionen, welche im Oktober für das Jahr 1924 abzugoben sind, Wissenswerteste bekanntgeben. Wer mutz im Oktober eine Fafsio« abgeben? Jeder Steuerträger, welcher ein Gesamt- elnkommen von über 10.000 Lire hat. In diesem Gesamteinkommen sind zu berechnen: Erträgnis aus Grund- und Hausbesitz, Ein kommen aus ausgeliehenem Kapital (Darle hen, Spareinlagen bei Geldinstituten), Ein kommen aus Handel und Gewerbe. Wer ist von der Ergänzungsskeuer befreit? Keine Fassion haben abzugeben,, weil von der Steuer

befreit: ' Privakangestellte, Staats-, Provinzial- und Semeindeangestellte; jene Institute und Fon- de, welche der Steuer auf die tote Hand un terliegen (Kirchen, Benefizien usw.) sowie die Gemeinden hinsichtlich der in ihrer eigenen Verwaltung stehenden Delriebe. Wie wird das Gesamteinkommen berechnet? Das der Ergänzungssteuer unterliegende Gesamteinkommen wird berechnet, indem alle steuerbaren Reineinkommen, welche in den verschiedenen Steuerrollen eingetragen sind, für eine Person (bezw

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Dolomiten
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Pagina 5 di 16
Data: 04.09.1937
Descrizione fisica: 16
'. iiiiiiiuuimuuiuuuuj Merano föcittctttbcficitcvit für 15)37 in Merano. Der Padesta gibt nach Einsichtnahme in den Einheitstcrt der lokalen Finanzen sowie auf Grund der von der kgl. Präfektur genehmig ten eigenen Beschlüsse bekannt, daß ab 1. I ä n n e r 1088 in der Gemeinde Merano folgende Steuern entrichtet werden müssen: l. Mictwertstcucr: 2. Biehsicuer: 8. Ziegen stencr: I. Hundesteuer: Steuer auf öffent liche »nd private Wägen: 6. Dienstboten- stencr: 7. Klavier- und Billardsteiier: S. Ge werbe

- »nd Handelsstcner: 0. Patentstencr: >0. Lizcuzstcuer: ll. Steuer auf Kafscc- Erprcßmaschinen: 12. Aiiffchrirlensteuer: 18. Steuer für die Benützung öffentlichen Badens. Diesbezüglich fordert der Podefta alle Bür ger. welche für die nachstehend angeführten Steuern in Betracht kommen, auf. bis zum 20. September die Anmeldung im Ec- meindcamt (während der Amtsftiindcn) vor zunehmen. Das Amt liefert dafür eigene Formulare u.nd stellt nach durchgcführtcr Anmeldung eine Bestätigung aus. Mietwertsteuer

: Alle Wohnungsinhober mit eigenen oder fremden Möbeln sind zur Zahlung der Steuer verpflichtet. Der Hausbesitzer ist un mittelbar zur Anmeldung verpflichtet und haftet für die vom Mieter zu bezahlende Steuer, welche er vom Mieter znrückverlangen kann. Vieh- und Ziegenftouer: Gilt für alle Besitzer von Pferden. Maultieren. Eseln. Rindvieh, Büffel und Ziegen. Hundesteuer: Aste, die Hunde der verschiedenen Rassen besitzen oder halten, sind zur Zahlung ver pflichtet. Steuer auf öffentliche und private Wägen: Gilt

non einem oder mehreren Klavieren und Billards, auch wenn sie nicht benützt werden. Auch wenn sie blaß gemietet sind, ist die Steuer fällig. Gewerbe- und Handelssteuer. Jeder, der. auch nicht ständig, ein Gewerbe, einen Ho»del. eine Kunst oder einen Beruf ausiibt, für dessen Er trag er Einkommensteuer zahlt, innß diese Steuer zahlen. Patentsteuer: Jeder, der. auch nicht ständig, ein Gewerbe, einen Handel, eine Kunst oder einen Beruf ausiibt, aus dem er eine» Ertrag unter 2000 Lire nimmt

, unterliegt dieser Steuer. Lizenzsteuer: Kilt für Besitzer oder Bctricbs- führer eines östentlichen Betriebes, wie Hotel, Gasthäuser. Peusioiic», Gastwirlschnstcn, Eascs oder andere Betriebe, in deiicn Wein. Bier, Liköre und auch nicht alkoholhaltige Getränke ausgeschenkt werde», sowie Badeanstalten. Miet- garagcn, Autovermietnnge». Einstcll-StaNungcn ». dgl., Tanzlokalc und öffentliche Lakale für Billard und andere erlaubte Spiele. Kassce-Exprcßmaschinenstcucr: Für .Kaffee- Ezprcßmaschinen

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Bozner Nachrichten
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Pagina 4 di 10
Data: 05.12.1923
Descrizione fisica: 10
würden mit 6—10 Prozent belegt). Der Ermittlung des approximativen Gesamt- abgabenbetrages wurden die beim Steuerrese- rate erhobenen Daten der Hauszinssteuertabel len zugrunde gelegt, nach welchen die Mietwert steuer bei Anwendung der vorgeschlagenen Klas seneinteilung und der bezüglichen Steuersätze einen Iahresertrag von 124.000 Lire abwerfen würde. Gegen das vorgeschlagene progressive Steuer system sprechen wichtige Bedenken. Vor allem sind die demselben zu Grunde gelegten Voraus setzungen unrichtig, denn zufolge

erforderlichen Betrage von 124.000 Lire ergeben würde. Hiebei ist zu bedenken, daß die Mietzinse in den neuen Provinzen für sich schon eine Höhe erreicht haben, welche die ganze wirtschaftliche Kraft der Mieter in Anspruch nimmt und daß durch das Hinzukommen einer derartigen neuen Belastung die wirtschaftliche Kraft der Mieter vielfach überschritten wird. Die Mieter müssen daher dem Beiräte zu er wägen geben, daß der budgetierte Steuerertrag herabgesetzt und daß andererseits die Steuer

nach einem anderen Maßstabe festgesetzt werde und ersuchen ihn bei Feststellung der Mietwert steuer folgende Erwägungen zu berücksichtigen: a) Nach den tatsächlichen Mietzinsen bleiben die allerwenigsten Wohnungen von der Miet wertsteuer frei, da infolge der Einführung der neuen Mieterschutzverordnung bei 10—15 Proz. eine Verdoppelung erfolgt, zirka 50 Prozent um des bisherigen Mietzinses gesteigert wurden» während bei 30—40 Prozent der Wohnungen eine Steigerung des bisherigen Mietzinses um die Hälfte eingetreten

ist. Zu gleicher Zeit sind aber gerade bei den Fixangestellten, dem Gros der Mieter von mittleren Wohnungen, die Teue rungszulagen und Gehälter herabgesetzt worden, sodaß diese am Ende ihrer Leistungsfähigkeit angelangt sind. Es werden somit die meisten Haushalte, nämlich diejenigen, welche sich kei nen Luxus erlauben können, mit K—8 Prozent der Steuer getroffen und das geistige Proleta- - riat würde mit 8 Prozent am meisten belastet werden. Diese Belastung ist unhaltbar. b) Größere Wohnungen

mit einem Mietzinse von über 4000 Lire sind derart gering, daß die eigentlichen Luxuswohnungen im Verhältnisse zu den Wohnungen der wirtschaftlich schwäche ren Volksschichten nicht in entsprechendem Matze zur Abgabenleistung herangezogen werden. Fer ner ist bei den höheren Klassen ein den Steuer ertrag wesentlich beeinflussender Zuwachs nicht zu gewärtigen, weil bei jenen Wohnungen, welche zufolge der Höhe der Mietzinse bisher nicht unter das Mieterschutzgesetz gefallen^ sind, wesentliche Erhöhungen der Mietzinse

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Dolomiten
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Pagina 5 di 8
Data: 19.05.1930
Descrizione fisica: 8
ihm deu ausfolgen solle. -■ --»•—at’! i i Volkswirtschaft Die R.M.- ».Komplementär- Steuer der Angestellten kn Handels- und Gewerbe betrieben. von dcm meisten Handelsgesellschaften unb Geschäftsleuten dürfte ein Erlaß des Finanz ministeriums unbeachtet geblieben fein, der bezüglich der Befteuenlng der Bezüge der An gestellten mit Beamtettcharakter von Handels und Gewerbebetrieben ergangen ist. Bekannt lich müssen die Handels- und Gewerbebetriebe dem Steueramte die Bezüge ihrer Angestell ten

. die nicht rein manuelle Arbeit verrichten, die gewöhnlich im Monatslohn entlohnt wer- den und deren Gesamtbezug jährlich 2000 Lire erreicht. Mitteilen. Die Steuer dieser An gestellten wird dem Dienstgeber als Rkcchezza Mobile Cat. C, vorgefchrieben. muß von ihm bezahlt werden, kann aber den Angestellten vom Gehalte abgezogen werden. Meist wird allerdings seitens der Dienstgeber von diesem Abzugsrechte kein Gebrauch gemacht. Der Erlaß des Finanzministers lautet nun dahin, daß die Summe der Gehälter

der Angestellten eines Handels- oder Gewerbe betriebes, di« im Jahre 1930 in die Steuer- rollen der Ricchezza Mobile Cat. C, ein getragen werden, nicht größer fein darf, als jener Betrag, der in der Steuerrolle des Jahres 1930 als Angestelltengehalt ein getragen war. Diese Begünstigung, die einer Blockierung der Steuerlast für die Angestell ten von Handels- und Gewerbebetrieben gleichkommt, ist allerdings an gewisse Dor- russetzungen gebunden. Sie findet nur dann Anwendung, wenn die betreffende Handels

gesellschaft oder Firma die Steuer für die Angestellten selbst tragt, also von dem dem Dienstgeber zustehenden Rechte, die Steuer vom Gehalte abgugiehen, keinen Gebrauch macht. Eine weitere Boraussetzung ist die, daß im Gesamtstande der Angestellten und daher auch in der Gesamtsumme der Entlohnungen seit dem Jahre 1928. das der Steuer für das Jcchr 1929 zil Grunde liegt, keine durch greifende Aendenmg eingetreten ist. Eine solche würde z. B. dann gegeben fein, wenn eine Firma einen neuen Geschäftsbetrieb

ist, wonach die Gesamtsumme dieser Gehälter höher fest gesetzt ist als der Betrag, der im Jahre 19A iwr Ricchezza Mobile-Steuer Cat. C, zu Grunde gelegt war, besteht kein Anspruch mehr auf die gleiche Besteuerung wie im Borjahre. Hingegen bildet di« heuer im Jänner während der dafür bestimmten FM eingebrachten Anmeldung des Dienstgebers iber die Aufnahme eines oder mehrerer neuer Angestellten, wenn nicht eine radikale Er höhung des Angestelttenftandes stattgefunden >at, und die Anmeldung erfolgter Gehalts

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Volksbote
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Pagina 7 di 12
Data: 06.10.1927
Descrizione fisica: 12
wird nach der im Durchschnitt« des Jahres verfügbaren Wasserkraft berechnet. Frage: Im Jahre 1921 verpachtete ich mein Gasthaus und die Gemischtwarenhandlung mit Tabaktrafik. Die Steuern Übernahm der Päch ter. Run wurde mir auch Heuer noch die Gewerbe steuer vorgeschrieben, weil ich dle Geschäfte nicht abgemeldek habe. Aber guch der Pächter hak iüe Gewerbesteuer zu zahlen. Vor einigen Monate« meldete ich die Geschäfte ab, habe aber bi» heute noch nichts in Händen, daß die Anmeldung amt lich zur Kenntnis genommen worden fei

. Mutz ich die Steuer somit noch weiter befahlen? Sann ich die seit 1921 von mir bezahlte Steuer zurück erlangen oder nur von jener Zeit, tn welcher ich die Abmeldung gemacht habe? Antwort: Das Erlöschen eines veränderlichen Einkommens, wie z. B. die Aufgabe eines Geschäftsbetriebes ist innerhalb dreier Monat« beim Steueramte anzumelden. Wird die An meldung erst später erstattet, tritt di« Abschrei bung der Steuer nur mit Rückwirkung von drei Monaten ein. Wenn Sie also das Geschäft schon im Jahre

1921 aufgegeben und die Abmeldung z. B. erst am 1. August 1927 «ingebracht haben, wird Ihnen die Steuer nur vom 1. Mai 1927 an abgeschrieben. Frage: Im Jahre 1923 verkausle ich 49 HÄto- liker wein, wovon die Hälfte meinem Sohn« ge hörte. was dieser bei der Gemeinde au# onqab. Die ganze Steuer für die 49 hektostter wein wurde aber von mir abverlangt. Heuer im August erhielt nun mein Sohn dle Aufforderung, die Steuer für seinen weinankell nachzuzahlen. Also müßte sch dle hälfie der bezahlten Steuer

zurück- crhalken. was habe ich zu ton. um die von mtr selbst zu viel eingezahlke Steuer znrückzu- bekc« n? Antwort: Cs handelt sich hier um die Wein* konfumsteuer noch dem kgl. Dekrete vmn 8. Feb ruar 1923, Nr. 423. und vom 12. IM 1923, Nr. 1510, welche schon Im Jahre 1924 wieder auf gehoben wurde. Nack Art. 18 des zweiten Dekre tes ist gegen di« Borschreibunqen des tecknischen Finanzamtes bezüglich der Menge des zu ver» steuernden Weines «in Rekurs an das technische Finanzamt (Ufficio tecnico

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Dolomiten
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Pagina 6 di 8
Data: 27.06.1928
Descrizione fisica: 8
Steuer-Krleichtemngm ffit tinüerreiche Familien In der „Eazzetta Ufficiale' vom 22. Juni 1928 ist das schon seit längerer Zeit angekün digte Gesetz vom 14. Juni 1928, Nr. 1312 er schienen» das Steuererleichterungen für kin derreiche Familien gewährt. Bei der Zuerkennung dieser Begünstigung werden die Beamten und Militärpersonen gegenüber den übrigen Familienvätern be sonders bevorzugt. Die Zivil- und Militär beamten und Pensionisten des Staates, der Gemeinden und sonstigen öffentlichen Kör

, Provinzialsteuer zu der selben, Steuerzuschlag für den Provinzial wirtschaftsrat), die Eebäudesteuer und Grundsteuer mit den dazu gehörigen Pro vinzial- und Eemeindezuschlägen und die Steuer auf den landwirtschaftlichen Rein ertrag. Diese Bestimmung ist derart zu verstehen, daß ein Familienvater, der auf die Be günstigung Anspruch hat, dann, wenn sein steuerpflichtiges Einkommen aus Gewerbe, Haus oder Grundbesitz, aus Darlehenszinsen usw. zusammen 100.000 Lire nicht über steigt, er von allen Steuern, Ricchezza

- Mobilesteuer, Grundsteuer, Eebäudesteuer, Steuer auf den landwirtschaftlichen Rein ertrag und von den Zuschlägen der Provinz, der Gemeinde und des Provinzialwirt schaftsrates zu diesen Steuern vollkommen besreit ist. Wenn aber das gesamte steuer pflichtige Einkommen des betreffenden Familienvaters 100.000 Lire überstelgt, so findet eine verhältnismäßige Verringerung der einzelnen steuerpflichtigen Einkommen bei jeder Steuergattung statt, so daß die Be träge, um welche die einzelnen steuerpflich tigen

Einkommen gekürzt werden, zusammen 100.000 Lire ausmachen. Wenn z. B. ein Kaufmann mit 10 unversorgten Kindern ein steuerpflichtiges Einkommen aus seinem Ge werbe von 60.000 Lire, ein Einkommen aus Grundbesitz von 30.000 Lire und ein Ein kommen aus Hausbesitz von 50.000 Lire hat, von denen das elftere mit der Ricchezza- Mobilesteuer, das zweite mit der Grund steuer und das letztere mit der Eebäude steuer besteuert wird, so gebührt ihm bei sei nem Gesamteinkommen von 140.000 Lire eine Ermäßigung

des steuerpflichtigen Ein kommens um 100.000 Lire, die im Verhält nis von 6:3:5 auf die Ricchezza-Mobile steuer, Grundsteuer und auf die Gebäude steuer aufzuteilen ist. 3. Den begünstigten Familienvätern ge bührt weiters ohne Rücksicht auf ihr sonsti ges steuerpflichtiges Einkommen die voll ständige Befreiung von folgenden Steuern: a) Von der Eemeindepatentsteuer, die in manchen Gemeinden von Betrieben mit weniger als 2000 Lire steuerpflichtiges Ein kommen eingehoben wird; b) von der Mietwertsteuer

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Dolomiten
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Pagina 3 di 8
Data: 13.05.1929
Descrizione fisica: 8
und für die Ricchezza mobile-Steuer» für das der be treffende Steuerträger besteuert wird, und jenes Einkommen, für das die Steuer nicht direkt bei ihm, sondern in anderer Weise ein- gehoben wird (z. B. Zinsen von Sparein lagen. Staatsrenten, aus dem Auslände be zogenes Einkommen usw.). Da durch das kgl. Gesetzesdekret vom 12. August 1927. Nr. 1463, verfügt wurde, daß für die Jahre 1928 —1930 keine Ueberprüfung des der Ergon- zrmgssteuor rmterzogenen Einkommens statt finden soll, brauchen Erhöhungen

von Spareinlagen. Dividenden aus Aktienbesitz, Zinsen von Wertpapieren nfw. verschwiegen haben? Können auch diese mit der Anmeldung des verschwiegenen Einkommens bis zum Mal 1930 warten, oder sollen sie die Anmeldung schon bis ;um 30. Jrmi 1929 vornehmen? — Mit Rücksicht darauf, daß die Revision der Ergänzungs steuer bis zum Jahre 1931 hinausgeschoben ist und diese Bestimmung im dritten Absätze des Art. 5 des kgl. Dekretes vom 28. Jänner 1929 ausdrücklich aufrecht erhalten wurde, sind wir der Ansicht

, daß es genügt, derartige verschwiegene EinkommensteAe für die Kom- plementarsteuer erst im Mai 1930 anzumel den. Zweifellos trifft dies bei jenen Per sonen zu bei denen das verschwiegene Ein kommen nicht mehr Äs ein Drittel des zur ErgänWngssteuer angemeldeten Einkommens beträgt, denn bis zu diesem Ausmaße kann die Einhebung eines Strafgrischlages nicht stattfinden. Wer aber bisher noch nicht Ergänzungs- steuer bezahlt, aber ein steuerpflichtiges Ge samteinkommen von mindestens 6000 Lire besitzt, muß

- pfllchkek? - Die Verpflichtung zur Anmeldung obliegt jener Person, der das betreffende steuerpflich tige Einkommen zusteht. (Hausbesitzer, Dar> kehensgläubiger ufw.) Nur in jenen Fällen, in denen das Gesetz goroifsen Personen die Verpflichtung auferlegt, für dritte Personen die Steuer zu bezahlen gegen das Recht, sie auf den eigentlich Verpflichteten zu über wälzen. sind diese auch zur Erstattung der Anmeldung verpflichtet. So obliegt es den Dienstgebern, die Gehalte ihrer Angestellten anzumetden

ist. daß die Steueranmeldungen mit voller Rechtskraft auch durch rekommandier ten Brief mit Rückschein an das zuständige Steueramt gesendet werden können; in die sem Falle gilt das Datum des Poststempels, rer auch auf das Anmeldungsformular selbst angebracht werden muß. Äs Cinbrbngungs- tag. Anmeldungsfornmlare sind bei den Steuer ämtern und bei den Gemeinden, in denen sich kein Stöueramt befindet, unentgeltlich erhältlich und werden auch durch die Morro- polverschleiher abgegeben. Die Anmeldungsfrist ist aus der obigen

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Dolomiten
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Pagina 2 di 6
Data: 28.04.1930
Descrizione fisica: 6
vorgesehene Zu schlag von 150 Lire wird als zu hoch befun den. Ueber diese Frage und über die Frage des Weiterbestandes der Totenkapelle behält sich der Amtsbürgermeister eine spätere Er ledigung vor. Reglement der üonsumsieuer aus Gas und elektrischen Strom. Dieses Reglement wird angenommen und der Amtsbürgermeister teilt mit, daß die Steuer auf den elektrischen Strom ab 1. Mai in Kraft tritt. Reglement für die Anwendung der Konsum steuer auf das Baumaterial. Gemeindebeirat Dr. Toma hält die Steuer

für Wiederaufbau von Gebäuden und aus Abbruchmaterial für zu hoch und schlägt wei ter vor, die Befreiung van der Steuer auch auf landwirtschaftliche und Konsumgenossen schaften und Genossenschaftskellereien auszu- dehnon. Einige andere Gemeindebeiräte meinten, daß eigentlich keine weitere Steuer für Abbruchmaterial und gebrauchtes Mare- rial zu zahlen sein sollte. Auch könnten Strei tigkeiten zwischen den Bauleitern und den Eigentümern infolge der ersten Anwendung der Steuer entstehen. Gemeindebeirat Doktor

Toma verwies besonders darauf, daß die Steuer für Luxusbauten (L. 4.50 pro Kubik meter) zu hoch sek. Der Amtsbürgermeister versprach, diese Punkte näher prüfen zu wol len. Inzwischen steht der Gemeindebeirat nicht ablehnend diesem Reglement and der betreffenden Steuer gegenüber. Reglement für die Konzession zum Betrieb von Engros-Lagera (Konsumsteuer). Gemeindebeirat Cembran stellte fest, daß 1% Schwund für Wein und alkoholische Ec- tränke bei der Berechnung der Kovßuwsteon P. S ,Md l Sg « Anst

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Volksbote
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Pagina 6 di 12
Data: 08.11.1928
Descrizione fisica: 12
nicht zur Schule kommen kann, weil es eben mit den durchnäßten Kleidern in -der Schule bleiben müßte, oder bei Ber eifung kommen kleinere Kinder ja nicht mehr weiter usw. Daher sollte in solchen Fällen ge meldet werden: Hier ist großer Schneefall, ' daher kann mein Kind N. N. nicht kommen. N. N. Dater. Nicht anerkannt werden als Entfchuldi- gungsgrunde die Armut der Eltern, oder das Bedürfnis, daß die Schüler bei der Haus oder Feldarbeit oder bei gewerbl. Arbeiten mithelfen. Gewerbe- und Verkaufs-Steuer

und er nicht zu hoch besteuert erscheint. Damit nun jeder Steuerträger dies selbst beurteilen kann, wird vor allem aufmerksam gemacht, daß die Steuergrundlage für die Gewerbe- und Verkaufssteuer das für die ävar. Riech. Mobile-Steuer fsstgestellte Han dels und Gewerbeeinkommen (Einkommen der Kategorie B und C 1) jedes einzelnen Steuerträgers bildet. Jeder Handels- ' und Gewerbetreibende muß daher vorerst sich erinnern oder srst- stellen, mit welchem Handels- und Gewerbe- Einkommen Kategorie

B und C 1) er in der staatlichen Rtcchezza Mobile-Steuer- rolle eingetragen ist. Falls der Steuer träger diesbezüglich die Steuerzettel über die Riech. Mob.-Steuer, welche er von dem Steuerpachtamte zugestellt erhalten hat, zu Rate ziehen will, wird aufmerksam gemacht, daß in diesen Steuergetteln meistens das Einkommen aus event. Kapitalzinsen (Ein kommen der Tateyorie A), femers die an feine Bediensteten ausbezahlten Gehälter, für welche der Dienstgeber (gegen Rückersätz- anspruch) die Riech. Mob.-Steuer nach Catog

-Ein kommen, welches die Steuergrundlagv für die Gewerbe- und Derkaufssteuer bildet, nach der Höhe dieses Einkommens in Klassen --in geteilt und für sede Klasse der bestimmte Steuevbetrag wie folgt festgesetzt: 1. Klaffe Einkommen: von Live 1)00 -Rs Live 1600 Steuer Lire 10 2. 99 1 99 99 99 1,01 * 9*. . 1800 91 ft 15 3. 99 99 99 1801 99 9t 2600 .. 99 99 20 4. 99 # 99 2501 99 99. 3000 99 99 30 5. 19* 99 9t r . 3001 99 99 3500 ■ 99 99 46 6. 99 99 99 H -3501 99 99 4000 99 99 60 7. n 99 99 99 4)01 99 99 4600

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Dolomiten
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Pagina 4 di 16
Data: 12.12.1928
Descrizione fisica: 16
und aus Dienstbezügen wird nicht nur mit der entsprechenden Grund- und Boden, ertragssteuer, mit der Gebäude-, bezw. R:c- chezza Mobilesteuer besteuert, sondern es unterliegt außerdem das Gesamteinkommen noch einer separaten Steuer, nämlich der Einkommenergänzungssteuer. wenn das Ge samteinkommen 6000 Lire überschrei- tet oder nach den gestatteten Ab zügen für die zur Last liegenden Familien mitglieder 3000 Lire erreicht. Don der Ergänzungssteuer überhaupt be freit sind di« sog. juridischen Perso nen

der Ergänzungssteuer unterworfen, wel ches in Italien selbst erzeugt wird. 3el(punff und Gegenstand der Steuer- erklärung. Die Steuererklärung muß innerhalb von 6 Monaten, nach Erreichung des steuerpflichtigen Mindesteinkommens erfol gen und muß das Gesamteinkommen nach foglenden Grundsätzen und Einkommens zweigen fatiert werden: a) Das Einkommen aus Realitäten de s i tz. Für das diesbezügliche im Inlands er zeugte Einkommen aus Hausbesitz ist das in die Ge bäudesteuerrolle eingetragene steuer pflichtige Einkommen

. Für Einkommen aus Kat. D (Staatsangestellte ufw.) wird die Crgänzungssteuer direkt in Abzug gebracht und ist nur dann eine Steuer erklärung abzugeben, wenn der Besitzer des Die Steuervorschreibung durch eine Steuerbehörde bleibt durch drei Jahre un verändert. Für in der Zwischenzeit vor- kommcnde Erhöhungen des Einkommens kann während der drei Jahre kein« Steuer- erhöhnng erfolgen. Die Steuerverzeichnisse über di« Ergänzungsstcuer inüfsen geheim Einkommens noch andere EinkommenszweigL besitzt. Für Einkommen

vom 19. Februar 1925. Nr. 177. genehmigten Tabelle festgesetzt. Die Ergänzungssteuer ist eine Progressiosteuer. das heißt je höher das Einkommen ist. desto höher ist auch der Prozentsatz der Steuern, (so z. B. be trägt für ein Einkommen von L. 3000 die Steuer 1%, für ein Einkommen von L. 9000 1.55% für ein Einkommen von L. 18.000 2.03%). Jur Abgabe der Steuererklärung ist verpflichtet: 1. Jeder, welcher ein selbständiges Ein kommen. das die steuerpflichttg« Höh« er reicht. besitzt. 2. Das Familienoberhaupt

unbedingt für sich und seine Gattin und eventuell auch für die minderjährigen Familienmitglieder. Die Steuererklärung muß, wie bereits gesagt, innerhalb 6 Monaten nach Er reichung des steuerpflichtigen Mndestsin» kommen. eingebracht werden. gehalten werden und liegen daher nicht zur öffentlichen Einsicht auf. Finanzrat i. P. R. K h o l, Auskunftsbüro für Steuer» und Gebühren angelegenheiten Bolzano, Lauben 29. Bolzano und Amgedung Armenireunde! Di« Vinzenz-Konferenz U. L. Frau vomMoos dankt

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Volksbote
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Pagina 19 di 24
Data: 11.03.1926
Descrizione fisica: 24
Theater im Bozner Gesellenhause. Am Sonntag, 14. März, wird auf der Bühne des Gesellenhanl cs um 8 Uhr abends zum ersten Male das Voitsstück „D i e T a l >m ü h l c' von G. Treß in 5 'Auszügen aufgesührt. Kartcn- vorverkanf ab Samsiag bei Herrn Al. Mittcl- bcrger, Schneidermeister im Gesellenhaus. Gewerbe- und Verkausssteuer für das Jahr 1924 in Bolzano. Amtlich wird bekanntge macht, daß die 4. Ergänzungs-steuerliste pro 1924 für die Gewerbe- und Verkaufs-Steuer nach erfolgter Approbation

seitens der kgl. Prüfettur ab 9. März 1926 ebne Woche hin durch beim hiesigen Stahlkammer amt (Ufficio Trasse), Rathaus, Erdgeschoß Nr. 6, ausliegt. Die Zahlung hat in einer Rate an die städt. Esattoria — Banca Cattolica — zu erfolgen und ist der Termin für die Eiitzahiung der Steuer auf 10. April 1926 festgesetzt, steuer pflichtige, welche nicht rechtzeitig die vor geschriebene Steuer entrichten, verfallen den durch das Gesetz vorgeschriebenen Strafen. Gewerbe- und Berkaufssleuer für das Jahr 1925

. Amtlich wird bekorzntgeinacht, daß die erste Ergäuzungs-Steuerliste pro 1925 für die Gewerbe- und Verkaufsteuer nach erfolgter Approvation seitens der kgl. Präfektur ab 11. März 1926 eine Woche hindurch beim hiesigen Stadtkammeramt (Ufficio Tasse), Rathaus, Parterre Nr. 6, aufkiegt. Die Zahlung hat in zwei gleichen Raten an die städt. Esattoria — Banca CD tolica — zu erfolgen und ist der Termin für die Einzahlung der Steuer auf 10. April 1926 und 10. Juni 1926 festgesetzt. Zusammenlegung zweier

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Alpenzeitung
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Pagina 5 di 8
Data: 07.02.1937
Descrizione fisica: 8
Nr. 2164 >j, Okt. 1P3S) enthält. Sendung der Steuer auf elektrische Energie 'as Finanzministerium hat nachstehende Aufklä ren über die neuen gesetzlichen Bestimmungen Mich der Steuer auf elektische Energie er- In: 1. Feststellung der persteuerbaren Energie. 1 zu vermeiden, daß.in den. gegebenen Fällen pliche Mengen von elektrischer Energie be im werden, die durch die Uebertragung. Trans lation und Konversion verloren gegangen sind, I die Aemter —nach der Mitteilung der „Agen- ktcilia' — ermächtigt

,'als gesetzliche Fabrikan- Idie Abnehmer von über 2l) Kilowatt zu be bten, wenn sie diese Kraftmenge verlangen, wenn die angeforderte Energie transformiert , umgewandelt wird., 2, Befreiung von der »er: An Anbetracht, daß für die nach dem Ge- ijestgestellte Befreiung von der Steuer der elek- ien Energie, die für Motore oder für die Er« sng anderer elektrischer Energie verwendet, auch der indirekte Zweck in Betracht gezo- Iwird, wird die erwähnte Befreiung auch für «notorische Kraft in allen Nebendiensten

der tischen Zentralen gewährt. wird jedoch aufmerksam gemacht, daß bei IMctallverarbeitungsprozessen, die Befreiung ! der Steuer nur für die elektrische Kraft gilt, für die Erwärmung der Metalle dient, aber für jene, welche in mechanische Kraft umge- der wird und zum Betriebe der gebrauchten lchinen dient. Mrierung von PvivatvertrSgkn jusichttich der Befugnisse der Steuerpolizei slchen Registrierung unterzogen werden kön I hat das Finanzministerium nachstehende Ver-- erlassen

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Alpenzeitung
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Pagina 5 di 6
Data: 23.02.1934
Descrizione fisica: 6
sind und dort die Steuer entrichten Cucchetti hielt eine kurze Begrüßungsansprache, sollen und daß gleichzeitig auch der Arbeitsgeber, worin er dem Reichskommissär für seinen Besuch wenn sie In einer anderen Gemeinde beschäftigt dankte. Er wies auf die von der Vereinigung ent- sind, diese Steuer für seinen Angestellten entrichtet, faltete Tätigkeit hin und hob hervor, daß sich die j Vom Ministerium wurde verfügt, daß diese Mitgliederzahl verdoppelt hat. Es wurde auch ^ Mißstände abgeschafft

für die Einzahlung der àn Ià ^à Mahieri'^ sich langt, wenn es sich herausstellt, daß der Steuer- ».A..^.'iräger auch in emsm anderen Verzeichnis für die zur Beibehaltung des Zugehörigkeitsgesühls und steuertragtlche ^erp> lichtung ein getragen i,l. der Sprache des Vaterlandes. Die „Dante Ali- ghieri' hat in dieser Hinsicht eine sehr erfolgreiche Erkennungszeichen sUV «ÄS ZUM Tätigkeit entfaltet, was sich besonders beim Aus- Verllauf bestimmte Eaelwtla bruch des Weltkrieges bewies, als die meisten aus- Yen

, die nicht mit einem T<>x^meter r^rse' en sind, der Zirlulationssleuer. die sür die Privatautos vor-^esàn ist, unteri'-oàn. In Anbetracht, daß sich in kleineren Zentren die Anwendung der höheren Steuer nicht vorteilhaft auswirken könnte, wird der Art. 105 des kgl. De kretes öom 8. Dezember 1933, Nr. 1740, der kür die Fahrzeuge, die für den Plal'dknft zugel 'en sind, jedoch nicht mit einem Taxameter ver'r'en sind, anstatt des Tarifes für Prwatautos jenen für 2,7.etautos angewendet, mit Ausschluß des Beitra ges

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Dolomiten
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Pagina 7 di 12
Data: 16.05.1936
Descrizione fisica: 12
den), die Warenmuster aber Eigentum der Firma sind: 1.2 Ecnt. je q-km. Auch für diese Art von Airto- transportcn kann die Steuer abgesunden werden; diesbezügliche Gesuche auf 6 Lkre-Stempelpapier sind direkt an daS Finanzministerium zu richten. — Begünstigungen für Kognakerzeugung. Mit kgl. Gesetz-Dekret vom 16. April l. I.. verlautbart in der Gazz. Uff. vom 5. Mai, werden einige Begünstigun gen fiir die Destillierung von Weinen zu Zwecken der Kognakerzeugung bis 31. Dezember l. I. gcwabrt. ES stnd im wesentlichen

die nämlichen Begünstigungen, wie ste in Jahren mit überreichen Ernten öfters ge geben worden sind. Demnach wird für den innerhalb dieser Zeit erzeugten Kognak nach einer vierfahrigcn Einlagerung eine Rückvergütung von 101» der Steuer, nach jedem weiteren Jahre biS zum voll endeten 8. Jahre weitere 8<fc und für jedes folgende Jahr bis zum vollendeten 12. Jahre 7% gewahrt. Zur Erlangung dieser Begünstigung sind bestimmte Vorschriften hinsichtlich Gebinde. Einlagerung und Gradation (nicht unter 65 Grad

; Stiere L 220-250; Kälb-r L 300-410. Nutzkühe L 1200-1700. Schweine ü 480. — Modena: Markt ruhig. — T r c v i s o: Unverändert. — Padua: Kälber steigende Ten denz. — Mailand: Ochsen L 240—410, Kühe L 190—390, Stiere L 270-390. Kälber I und II L 4.20-5.80. Rindcrmarkt flau. Kälber leicht an- ziehend, Schweine weniger Nachfrage bei gut be haupteten Preisen. Fett. Br-scia: L 580-600. Modena: L 600-620. Rom: raff. L 600-620. gew. L 580-600 (Inklusive Steuer). Treviso: L 550-600. Mailand: L 540-580 (olme

Steuer). Eier. Rovigo: L 305—310. Brescia: L 340-350. Descnzano: L 260-300. Treviso: L 310—316. Fer rara: L 330—340. Rovato: L 250—300. Kartoffel. Piaccnza: Neue L 45.-55. Mailand (Detail): Neue L 0.50-0.80, alte L 0.65, ungarische L 0.50. runde Berliner L 0.55. Ferrara: Neue L 80-90. Weinniarkt. Die Welnmärkto weisen noch immer eine sehr beschränkte Tätigkeit auf. Die Preistendenz Ist schwach. Die Kulturenstandberichte lauten fast im ganzen Reich gut. — Trento: Trotz der ungün stigen Witterung

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Alpenzeitung
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Pagina 3 di 6
Data: 11.07.1926
Descrizione fisica: 6
Hat in zwei gleichen Raten an die städt. Esattoria — Banca Cattolica — zu erfolgen und ist der Termin für die Einzahlung der Steuer auf 1l). August uno 10. Oktober 1920 festgesetzt. Steuer pflichtige, welche nicht rechtzeitig ole vorgeschriebene als letzter verblieb Gafser. Dieser fälschte Stempel, Unterschrift und Formulare. Die verschiedensten Mi- litärtommanden waren mit dem Kommando in Bol zano direkt in keiner Verbindung, sodaß sie auch nicht wissen konnten, welche Entscheidungen, Formularien

den von der gegen st« erhobenen Anklage freige sprochen. Schriftleitung! Postgebäude, Tel. 332, Poftf.32 Sprechstunden täglich von4 bisS Uhr nachmitags. s. M der König in Merano Der Sladtmagislrat gibt bekannt: Ain^IS. Hui! trifft, vom Iaufenpaß kommend, S. _ ... Mià König mit Gefolge in Merano ein. Die An Steuer entrichten^ verfallen den durch das Gesetz vor-^-tunflszelt wird in den Maueranfchlägen bekannlgege- geschriebenen Strafen. ^ ben werden. S. M. der König durchfährt die Stadt im Wetterbericht des meteorologischen

Bolzano; 4. 192L Ex- Gemeinde Gries; ö. 1926 Gemeinde Bolzano; 6. 1926 Ex-Gemeinde Gries; Gebäudesteuer: 7. Ruolo fup plettivo Jahr 1924 Gemeinde Bolzano; 3. 1924 Ex- Gemeinde Gries; 0. 1S24 Ex-Gemeinde Gries; 10. 192S Gemeinde Bolzano; 11. 1V2S Ex»GemeInde Gries; 12. 1926 Gemeinde Bolzano; 13. 192g Ex- Gemeinde Gries; ErgÄnzungs-Rentensteuer: 14. Ru olo fupplettivo Jahr 1924 Gemeinde Bolzano; IS. 1924 Ex>iGemelnde Gries; 16 Prozent Steuer auf Inter essen und Prämien: 10. Molo supplettivo Jahr 1924

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Dolomiten
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Pagina 3 di 8
Data: 14.01.1931
Descrizione fisica: 8
NN Haus nach ürzere Steuer, i hat. die im en ist. sei es sher kraft fei- stsuerfrei war ten Jahre ars oendet wurde. Steuerfreiheit eine im Jahre -rhghung des eines Hauses öhung minde» gen. zur Be» renrages be- d ist, minde» rundlage. mit bisher in der nt. Also nicht ges um das chon zur An dern nur jene oert des Hau- arunter fallen .'schönerungen, »eben geeignet der örtlichen Straßen oder nde Erhöhung Normale Cr- ngcs werden [Steigerungen zur Steuer« er betreffende itlichen Der» eimiete abgc

» > einer priva» fünfjähriger ^ . Es kommt ^ ner einzelnen ! um die Der» j »er Ertrags» j kt haben, daß ! betreffenden ! Hälfte jener i Steuergrund» : rrrollen ein» it inteinkommen »tten im ab- 000 Lire er» Ende Jänner inzungsfteuer !ueramte ein- lerfonen, bei hauptsächlich eien Berufes g zum Kom» dann, wenn nteinkommsn Ergänzungs» zusammen- >lle einzelnen 1 der betref- >nd». Haus» schon ln den zw., falls es ?lt. Jene Be» toblle-Steuer hat. gen des Ge lben Richtig- innen gegen- „Vosomffen' formulare

Divisionskommandant wird in den nächsten Tagen In Bolzasio eintreffen. Ä r 1931 müf» »re 1930 das >. sich beim Inde für die )Iejelbe Der- lgefellen, die >hr vollendet 3. Jahre die teuer zu be- t länger und otwendig zu rllen. die im ie, die das )t vergessen, kramte an- ein Stufe der der gänzlich , Auch jene >t geheiratet Verehelichung sr zur Strei- [efellenfteuer en Steuer- Gemrinden, rdet bei die» direkt beim inmeldungs- Imhtmkt linöPferörbesitzer Aus Leserkreisen ging uns folgende Zu schrift zu: Die strenge

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Dolomiten
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Pagina 3 di 8
Data: 08.10.1928
Descrizione fisica: 8
die Befreiung 1. von der progrcsiivcn Komplementärstener und dem betreffenden Gemeindczuschlag: 2. von der Familiensteuer. c) Verhältnis mastige Ermätzi» gung der steuerpflichtigen Einkom men der nachbcnanntcn Stenern, so daß zu sammen 100.000 Lire steuerpflichtiges Einkom men steuerfrei belasten wird: 1. von der Ric- chezza Mobile-Steuer: 2. von den Eemeinde- zuschlägen auf Gewerbebetriebe: 8. von den Provinzialzuschlägen ans die Gewerbebetriebe; 4. vom Stcuerzuschlag für den Provinzialwirt- schaftsrat

; 8. von der Gcbäudestcuer und Grund steuer und von den Provinzial- und Eemeinde- znschlägen zu diesen; 6. von der Steuer auf land wirtschaftlichen Reinertrag. In die erforderliche Anzahl der Kinder zäh len alle ehelichen und uneheliche», sowie die legitimierten Kinder. Als unversorgt gelten die minderjährigen und volljährigen (beim weiblichen Geschlecht nur die unverehelichten), wenn sie arbeitsunfähig und nicht in der Lage sind, sich durch eigene Mittel den Lebensunter halt zu beschaffen

. Die Steuererleichterungen gelten ab 1. Juli 1928 für die Familien, welche zum damaligen Termin in diesen Vcrhültnistcn waren und die bis 81. Oktober d. I. ein Gesuch uni die Steuer ermäßigungen auf stempclfrciem Papier an die zuständigen Acmter unter Vcischlust des Fami- ' lienbogens und des Nachweises der dauernden Erwerbsunfähigkeit der betreffenden volljäh rigen Kinder einreichcn. Die Familien, welche erst nach dem 1. Juli 1928 in die vorbcfagten Verhältnisse gelangten, werden der betreffenden

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Volksbote
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Pagina 15 di 16
Data: 28.04.1932
Descrizione fisica: 16
ist, ein'Schadenersatz nicht zu erlangen. . (».) A. P. 22. Der KamiNkehrermeister hat nicht das Recht, für den wegen Kränklichkeit vor Beendigung der Lehrzeit ausgetretenen Lehr ling den Spesenersatz (für Kost und Versiche- rungseinzablungenl zu verlangen? (v) I. ll. in M—d. Bauern, welche kein Geweihe betreiben, brauchen nicht die sogenannte Patent steuer zu. entrichtend Äüsdem Wortlaute der > Art.. 168 und 167tzes kgl. Dekretes vom 14. Sep tember 1831. Nr. 1178, ergibt sich deutlich, daß die Patentsteuer

Art. 388- des' er wähnten Dekretes wegen Errore materiale ein gebrächt werden. Die Rekursfrist beträgt 6 Monate nach Auflegung Her Steuerelifte^und, der Rekurs ist auf 3-Lire-Stempelpapler zu-ver fassen. (v) Bienenzüchter. Der Beitrag von. 1 Lira per Bienenstock ist keine Steuer, sondern der Pflicht beitrag zum Bienenzüchter-Syndikat,., „welche Beiträge dem Schutze der Bienenzucht zügeführt> werden. Steuer für Bienenstöcke braucht kein Landwirt zu zahlen, sondern nur solche Bienen züchter

dieselbe uMl.Lirä mehr. —: Die. Steuer beträgt für jade Einschaltung 38 C: Su vermieten m Spezialist in Brillen ilnd Opfife . .., , ' . Staat), geprüft , •S. 0* W A SSE KMÄNN «i' P.'N a N O, Pension JNeühana. : Äll 0 ;Re,paratu r>ii fffchiK'l! nhd billig! m CAS>Ißit» NUOVO V TE8HI Kurhaus ö a Ti . z j ä h ti ff fieöffnet; .Zentralheizung;.: Fließendes, Nasser. JErstbesuchtes Haus- Von den ;.EfeChlän,clern (1880)- atn, Elatze.? Familiäre Behandlung, - Oktober bis Mai mit Klar Lire SS - Juni Ms September Lite

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