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Bozner Zeitung
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Pagina 3 di 6
Data: 30.04.1878
Descrizione fisica: 6
dieses Industrie zweiges für den Staat insoweit machen, als man er- sehen kann, welch enorme Summen dieser Artikel dem Aerar schon in unserem weingejegneten Lande einbringt Es erzeugte 1877 Astner Georg in Lüsen 34 Hektl. und leistete hiefür an Steuer 93 fl, 86 kr; Dorfner Josef in Mahr 252 Htl. Steuerbetrag 505 fl; Engl Joh. in Lienz 2056 Htl. Steuerbetrag 2128 fl. 24 kr.; Finazer Cölestin in Andraz 287 Htl. Steuer 576 fl. 31 kr.; Fuchs Josef in Meran 2466 Htl. Steuer 4692 fl. 36 kr; Gröbner Leop

. in Gossensaß 122V Htl. Steuer 2408 fl. 14 kr.; Harrasser in Rienz 990 Htl. 'Steuer 1963 fl. 03 kr. ^ Hofer Jgnaz in Lüsen 128 Hektoliter. Steuer 244 fl. 48 kr.; Kerschbaumer in Gröden 210 Htl. Steuer 433 fl. 69 kr.; Kräutner Josef in Bluman 16.146 Htl. Steuer 34.423 fl. 2 kr; Lang Johann in Matrei 90 Htl. Steuer 150 fl. 36 kr.; Mutschlechner in Sand 360 Htl. Steuer 723 fl. 11 kr.; Oberkircher in Lienz 816 Htl. Steuer 1633 fl. 26 kr; Rasfler in Virgen 376 Hlt. Steuer 693 fl 38 kr. ; Schneeberger in Matrei

520 Hlt. Steuer 956 fl. 57 kr.; Ernst Schwarz in Bilpian 5070 Htl. Steuer 10.736 fl. 43 kr.; Seeber Peter in Sterzing 1035 Hlt. Steuer 2099 fl. 10 kr.; Steger Franz in Bruneck 1298 Htl. Steun.WI fl. 19 kr.; Seidner's Erben in Brixen. tzH<iW?St««5N?P sl.23 kr.; Steinlechqer Frz.in Meran540Htl. Steuer 1014 fl. 52 kr.; Siemberger in Bruneck 1512 Htl. Steuer 2885 fl. 76 kr.; Unter- rainer Ed. in Matrei 132 Htl. Stsuer,242fl. 4L kr.; Werner Änton in Sarnthal 176 Htl. Steuer 3l6 fl. S3 kr. Zusammen

wurden somit gebraut 33.304 Htl. und hitfür an Steuer entrichtet 73.710 fl. 15 kr. Nachstehend folgen noch die im Jahre 1377 abge führten Hteuerbeträge einige Brauereien Nordtirols, wobei man annähernd annehmen kann, daß jedesmal die HÄfte des Steuerbetrages circa die Anzahl der Hektoliter des gebrauten Bieres ergibt. Es leisteten Bergers Erben in Hall 2024 fi. 59 kr; Kostenzer in Bolders 161 l fl. 30 kr.; Nißl Johann in Jnn brück 20.205 fl. 01 kr. ; PStsch AlMm Innsbruck I6.3ök fl. 70 kr.; Seidner's

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Neueste Zeitung
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Pagina 2 di 10
Data: 30.08.1931
Descrizione fisica: 10
. Am fünften Tage kam die zweite Nachverfügung: Wander sportler seien von der Steuer ausgenommen. Also wurde heute jeder angefahren, man vermute in ihm einen Wandersportler! Zeig mir einer einen, der es wagt, einer Zollvermutung Widerstand zu bieten. Am sechsten Tage wurden alle, die nach Salzburg reisten, von der Steuer ausgenommen. War es nicht ein Finger Got tes, daß von jetzt ab bis zum zehnten Tage alle, die dag Deutsche Reich verließen, ausgerechnet nur nach Salzburg wollten? Salzburg liegt

Rudolf Christian Gribel eine Klage gegen das Deutsche Reich eingereicht. Der brach man die Spitze dadurch ab, daß ihre Passagiere ausgenommen wurden. Danach wurden Lungenkranke ausgenommen. Dann wur den jene ausgenommen, die nur einen Wochenausflug unter nehmen wollten. Dann kamen jene an die Reihe, denen ge genüber diese Steuer eine unbillige Härte bedeutet hätte.. Schließlich hatte die Verordnung so viele Löcher wie eine Reichseisenbahnkarte mit siebzehnmaligem Umsteigen. Man konnte

durch sie hindurch die Zeitung lesen. In dieser Zeitung las ich: Uebermorgen werde diese Steuer aufgehoben. Schreibst ihr eine Leichenrede, dachte ich, und suchte zu er fahren, welche Anzahl Menschen sie entrichtet hätten. Ich klingelte die Zollämter an, Sie schützen vor, sie hättens noch nicht ausgerechnet. Ich fuhr persönlich vor. Man hatte keine Zeit, mich anzuhören. Man war hinter einem Menschen her, der im Vorüberfahren aus dem Auto hundert Mark ins Zoll amt reingeschmissen hatte. Man schrie

ihm nach: „Mit welchem Recht!" Man werde sich durch ihn auf keinem Fall die Aus reisegebührenstatistik versauen lassen, die mit Null gebucht sei. Er gab Gas. Man gab noch mehr Gas. Man erwischte ihn. Man stellte ihn zur Rede. Man wies ihm nach, laut siebzehnter Nachtragsverordnung sei er von der Steuer ausgenommen. Man wollte ihm die hundert Mark gewaltsam in die Tasche schieben. Er begehrte auf, er wütete, er erhob am Ende flehentlich die Hände: Einen wenigstens müßten sie besteuern, er könne das verlangen

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Bozner Zeitung
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Pagina 2 di 16
Data: 15.03.1913
Descrizione fisica: 16
Nr. «2 „Bozner Zeitung' (Südtiroler Tagblatt) Samstag, den 1?., März lyzz. '> Einige Ausklärungen über die Einkommensteuer Vom R.-Abg. G u st a v H u m m e r. Gegen die Erhöhung der Personalnnkommen- steuer, oder wie sie in Hinkunft heißen wird, der Einkommensteuer kurzweg, wurde von vielen Körper schaften energisch Stellung genommen. Das kam zum Ausdrucke ir. zahlreichen an die Abgeordneten gerichteten Schreiben, aus denen hervorgeht, daß ein großer Teil der Bevölkerung sich darüber

ihn mitgenommen haben. Doch laß das alles, bis Du ausgeschlafen hast.' ^Schlafen? Ich kann jetzt nicht schlafen. Tie '.»'LUi-iv P oanss on crgibt sich aus der folaendcn Gegenüberstellung: Derzeit: bei einem Einkommen von Mehr als 100 000 X bis einschließlich 200.000 K steigen die Stufen um je 4000 X und die Steu er um je 200 I<; die Steuer wächst auf mehr als 4 Prozent; bei' einem Einkommen von mehr als 200 000 X bis einschließlich 210 000 Rroneir beträgt die Steuer 9300 X. Bei einem Einkommen

von über 210.000 I< steigen die Stufen um je 10 000 l< und die Steuer um je 5'00 X. Die Steuer ist mit der Maßgabe zu bemessen, daß von dem Einkommen einer höhe ren Stufe nach Abzug der Zteuer niemals we niger erübrigen darf als von dem höchsten Ein kommen der nächst'niedrigeren Stufe nach Ab zug der auf letztere entfallende Steuer. In Hinkunft: bei Einkommen von über X 100 000 I< bis einschließlich 200.000 X steigen die Stufen um je 4000 X und' die Steuer um je 260 X; bei einem Einkommen von über I< 200.000

bis einschließlich 210.000 X beträgt die Steuer n.kso X. Bei Einkommen von über 210.000 X steigen die Stufen um je 10000 Kronen und die Steuer um je 650 X- Dieser vorstehenden, gewiß äußerst lehrrei chen Gegenüberstellung habe ich nichts hinzu zufügen und bitte nur alle diejenigen, welche ein Einkommen unter 10000 X haben, zu be rücksichtigen, daß die Steuererhöhung für sie überhaupt nicht in Betracht kommt, alle die jenigen aber, welche ein Einkommen von über 10 000 X haben, bitte ich gütigst

in der Gegen überstellung nachzusehen, wieviel sie in Hin kunft gegenüber ihrer heutigen Steuerleistung mehr zahlen werden. Daß bei einem Einkom men von mehr als 10 000 X bis 11 000 X eine Mehrleistung von jährlich 7 X nicht den wirtschaftlichen Ruin bedeute?, braucht nicht be wiesen zu werden. Gewiß aber wird auch je mand mit einem Einkommen von 20.000 X ohneweiters eine Erhöhung seiner Einkommen steuer um 98 X und jemand mit einem Ein kommen von 100.000 X eine Erhöhung der Steuer 'um 780 X ertragen. II. Ueverblick

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Bozner Zeitung
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Pagina 3 di 20
Data: 05.03.1910
Descrizione fisica: 20
Nr. 52. »Bogner Zeitung' (SLdtrroler Lagblatt) Samstag, den 5. März 1910. muß, wie ich denn auch nicht verfehlt habe, bei ver schiedenen anderen Gelegenheiten stets auf diese Steuer hinzuweisen und deren Durchführung zu empfehlen. Aber, meine Herren, dies gilt für das Prinzip, in der Wirklichkeit und in der Praxis sieht die Sache wesentlich anders aus. Es ist rich tig, daß in verschiedenen Städten Deutschlands, wohlgemerkt als rein städtische Abgabe die Wertzu- wachssteuer eingeführt ist, wobei

jedoch verlautet, daß keineswegs überall damit die besten Erfahrun gen gemacht wurden. Auch gegen den vorliegenden Entwurf müssen nach mehrfachen Richtungen hin Be denken erhoben werden, wobei gewisse nicht näher zu bezeichnende Ausnahmen platzgreifen, und soll, allgemein ausgedrückt die Differenz zwischen dem seinerzeitigen Erwerbswerte und dem Veräußerungs- werte der Steuer unterliegen. Liegt dieser Erwerb vor dem 1. Jänner 1904, so wird als Grundlage, von der aus die Differenz zu bilden

ist, der durch Schätzung festzustellende Wert am 1. Jänmr 1904 angenommen. Daß eine derartige Feststellung sehr schwierig sein wird, sei nur nebenbei als ein Man gel des Gesetzes erwähnt. Die Steuer, die von diesem Wertzuwachse erhoben wird, ist in Stufen abgeteilt und steigt von 5 Prozent bei einer Wert steigerung von 10 bis 20 Prozent bis auf ^5 Pro zent bei einer Wertsteigerung von über 150 Prozent. Hiebei werden je nach der Länge der veranzegange- nen Besitzdauer progressive Ermässigungen zugestan den. Sie sehen

meine Herren, daß die Steuersätze nicht gerade niedrig sind. Ich fürchte nun sehr, daß diese Steuer eine weitere Steigerung der Grund preise herbeiführen wird, weil sich der Verkäufer schon von vornherein für diese Steuer durch einen höheren Preis gleichsam decken wird. Bei dem un gemein beschränkten Markte nun, der beispielsweise in unserer Stadt im Grund- und Realitätenverkehre herrscht, wird diese Umwälzung der Wertzuwachs steuer von dem Veräußerer aus den Erwerber

mit den Liegen schaften Spekulation oder Handel getrieben wird, sondern wo die Liegenschaften, man könnte sagetf'dl- rekt zu wirtschaftlichen Zwecken, sei es zu Handels oder Gewerbezwecken, oder zur Erbauung von Wohn Häusern usw. verwendet werden, unter solchen Ver hältnissen sage ich, ist es fraglich, ob die Wirtschaft' lich richtige Idee dieser Steuer nicht gerade in das Widerspiel derselben verwandelt wird. Ich will von verschiedenen anderen zu Bedenken Anlaß gebenden Bestimmungen des Gesetzes

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Meraner Zeitung
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Pagina 2 di 6
Data: 04.10.1923
Descrizione fisica: 6
angemeldet werden. Nach dem AI. Oktober 1923 müssen diese An meldungen. welche mit 10 Cents, zu stempeln sind, direkt beim technischen Finanzamt in Trient mittels eingeschriebenem Brief erfolgen. Verspätete oder unterlassene Anmeldungen wer den mit Geldstrafen von 20 bis 500 Lire, bzw. den ganzen Betrag der Steuer bestraft. Ebenso unterliegen einer Strafe von A) bis 500 Lire nicht ordnungsgemäß ausgestellte Anmeldungen. Der Steuerbettag. Auf Wein und Leps der Produktion 1923 liegt eine Staatssteuer

von 2V Lire per 100 Li ter, gleich welcher Qualität, sobald derselbe mehr als 5 Grad Alkohol aufweist. Befreiungen von der Steuer. Den kleinen Produzenten, welche eins Menge von 20 bis höchstens 40 Hektoliter Wein produ zieren, werden drei Hektoliter Wein zum Fami liengebrauch freigegeben. Wenn die Produktion nicht mehr als 2V Hektoliter betrögt, so wird die steuerfreie Menge auf 5 Hektoliter erhöht. Diese Befreiung tritt aber nicht ein, wenn der Wein nicyt zum eigenen Gebrauch verwendet, sondern verkauft

wird, ebenso nicht, wenn der Wein mit angekauftem Most oder Trauben erzeugt wurde. Wer in dieser Hinsicht falsche Angaben macht, um sich der Steuer zu entziehen, wird mit dem doppelten bis zehnfachen Betrage der Steuer bestraft. Die Bezahlung der Steuer. Nachdem das Finanzamt die erzeugte Menge auf Grund der Anmeldungen festgestellt hat. wird zur Vorschreibung der Steuer geschritten. Die Steuer ist immer vom Produzenten zu ent richten und muß dieser sie beim Verkaufe des Weines gleichzeitig

mit dem Verkaufspreise vom Käufer einheben. Die Produzenten sind ver- > pflichtet, die Weinsteuer von zwei zu zwei Mo naten in den ersten fünf Tagen der betreffenden Monate, d. i. November, Jänner, März, Mai, Juli und September, zu entrichten. Die erste Einzahlung hat also in der Zeit vom 1. bis 5. November 1923 für den vom 1. September bis 31. Oktober konsumierten Wein zu erfolgen. Die Einzahlung der Steuer hat beim Postamt auf das Konto 11/1501 des technischen Finanz amtes zu erfolgen, bei gleichzeitiger Angabe

und h i? derselbe außerdem eine Kaution in der Höhe ' - , DrL' Steuer, uielchi aus der H ochst- .Menn« meng« von Wein, die sich gleichzeitig in seinen Händen befindet, zu entrichten. Diese Kaution kann sowohl in Geld, wie in Wertpapieren oder Bankgarantie gestellt werden. Diase Lizenzen müssen alljährlich erneuert werden. Amtliche Warnung zur Vorsicht! DoSs Presseamt der Präfektur meldet: Es wurde festgestellt, daß viele Besitzer von Obli gationen der drei Denctien diese Papiere sich van Spekulansfen um einen weit

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Meraner Zeitung
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Pagina 1 di 14
Data: 16.12.1873
Descrizione fisica: 14
Merancr Zeimng (Siebenter Jahrgang.) Erscheint jede» Mittwoch und SamStag Vorm. PränumerationSpreiS lo:o Meran vierteljährig 1 fl., halbjährig 2 fl., ganzjährig 4 fl. — Franco per Post vierteljährig 1 ff. 2V kr., halbjährig 2 fl. 30 kr., ganzjährig 4 fl. kl> kr. Jnferatgebühr für die dreispaltige Petitteile oder deren Raum- 4 kr. bei einmaliger, 7 kr. bei zweimaliger und 10 kr. bet dreimaliger Einrückung. -- Steuer für jede Einrückung 30 kr. — Briefe »nd Gelder werden franco erbeten

Hoskreijen ver nimmt, sieht die Prinzessin Gisela bis gegen Ende des nächsten Monats der Entbindung ent- i p Seltsame Abgaben nnd Steuer». Die Mittel, Geld zu schaffen, sind uner schöpflich, wie der menschliche Geist selbst und nicht minder die Künste, das erworbene Geld aus den Taschen der Erwerber in den allgemeinen Staals -Säckel hinüber zu leiten. Was ist nicht AlleS schon Gegenstand der Besteuerung gewesen, welche Vorwände hat man nicht aufgesucht, um neue Auflagen anssindig

eine erhebliche Steuer auferlegt, damit sie nicht die auswärtige Con- currenz und damit den Eingangszoll verdränge Die praktischen Römer, sowohl unter der Republik wie unter den Kaisern, gingen späteren Geschlechtern, als Steuer-Erfinder mit guten wie schlechten Beispielen voran. Sie kannten Gebnrts- und Sterbesteuern, eine Steuer aus unverheirathete Damen, wenn sie reich waren, eine Steuer auch auf die erste Brantnacht! Bekannt ist Kaiser Vespasian's Cloakenstener, worauf sich JuvenalS Worte beziehen: luiri

bonus est oäor sx Hiislidet ns. (Gut ist der Geruch des Gewinns, woher der letztere auch stamme.) Es war dies die Antwort des Kaisers nach dem Tadel dieser Steuer seitens seines SohneS Titus. Indessen, lassen wir das Alterthum bei Seite und wenden wir uns zum Deutschen Vaterlande, dem theuren, so begegnen wir schon 1702 in Preußen, dem sein Avancement zum Königreiche viel, sehr viel Geld kostete, der Kopfsteuer. Kein Stand war damals davon ausgeschlossen; selbst der Hof zahlte sein Contingent

, der König jährlich 4000 Thlr., die Königin die Hälfte davon, der Kronprinz 1000 Thlr., die königlichen Brüder je nach dem Grade, wie sie dem Throne am nächsten standen, 600 Thlr., 400 Thlr., 300 Thlr. Der gesammte Militärstand vom General-Feldmarschall bis zum Stabs-Offizier mußte — sehr im Contraste zu den heutigen Verhältnissen, — einen ganzen MonatSsold entrichten. Bei Weitem am meisten brachte diese Steuer dennoch, wie das gewöhnlich bei allen derartigen Auflagen der Fall ist von den unteren

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Volksblatt
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Pagina 6 di 8
Data: 12.02.1921
Descrizione fisica: 8
der Dienstbezugsanzeigen für das Stenerjahr ISSl. Alle Personen, die gemäß 8 153 des Gesetzes vom 23. Jänner 1914, G.-Bl. Nr. 13, der (Per sonal-) Einkommensteuer unterliegen, werden im Sinne des § 202 P.-SL.G. eingeladen, spätestens bis 15. März 1921 bei der zuständigen Steuer behörde I. Instanz (Steuerreferat) mündlich oder schriftlich ein Bekenntnis über ihr steuervflichtiges Einkommen einschließlich das nach § 157 des Ge setzes vom 23. Jänner 1914, G.-Bl. Nr. 13, zu zurechnenden Einkommens der Angehörigen

'— nicht übersteigt. Ebenso haben alle Personen, die nach § 124 P.-St.-G. der Rentensteuer unterliegen, mit Aus nahme jener, für welche die Steuer vom Schuldner abgezogen wird, schriftlich oder mündlich derselben Steuerbehörde und innerhalb derselben Frist die vorgeschriebenen Bekentnisse über die der Renten steuer unterliegenden Bezüge zu übermitteln (§138 ob. Ges. und Art. 21, P. 2, V.-V. IU). Werden die Bekenntnisse mittels Post überreicht, unterliegt die Sendung dem Postvorto. Zur Si cherung

der Steuerbehörde oder des Vorsitzenden der Veran lagungskommission an sie ergeht. Aber auch ohne diese besondere Aufforderung liegt es im Interesse des Steuerpflichtigen, von diesem Rechte, Bekennt nisse einzubringen, Gebrauch zu machen, um die Bemessung von Amts wegen zu vermeiden. Neu in die Einkommen- oder Rentensteuerpflicht tretende Personen (Z 227, Absatz 2 bzw. § 145, Absatz 2 des Gesetzes vom 23. Jänver 1914, G.-Bl. Nr. 13) haben binnen 14 Tagen nach Eintritt der die Steuer- pfltcht begründenden

. Die Drucksorten für die Dienstbezugsanzeigen können wie jene für die Bekenntnisse, bei der Steuer behörde und außerhalb dereu Amtssitz bei den Ge- meinde-Aemtern behoben werden. Wer, znr Einbringung verpflichtet, innerhalb der vorgesehenen Frist das Bekenntnis für die (Personal-) Einkommensteuer und für die Renteu steuer bezw. die Dienstbezugsanzeigen nicht einbringt, kann wegen Steuerverheimlichung im Sinne des § 243 P.-St.-G.- dem Strafverfahren unterzöge« werden. Diese Übertretung wird, abgesehen

von der Nachzahlung der verkürzten Steuer mit dem Zwei- bis Sechsfachen jeues Betrages, um welchen die Steuer verkürzt oder der Verkürzung ausgesetzt wurde, bestraft. Wer hingegen in den Bekenntnissen oder Dienst» bezugSanzeigen unrichtige Angaben macht oder stÄ Verzweigungen zu Schulden kommen läßt, kann wegen S:euerhiuterziehung (§ 239 und 240 P.» St.'G.), abgesehen von der Nachzahlung der ver kürzten . Steuer, zur Verantwortung gezogen nnd mit dem Drei- bis Neunfachen jenes Betrages, um welchen die Steuer

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Volksblatt
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Pagina 1 di 10
Data: 19.07.1902
Descrizione fisica: 10
aus Haß gegen die Beamten, aber er galt und gilt den Staatsbeamten und Pensionisten. Die Hunderttausende von Staatsbeamten und die Tausende Von Pensionisten genießen auf allen Bahnen 50 '/y Fahrpreisermäßigung. Die kon servativen Abgeordneten wollten ihnen diese nicht nehmen, sie vergönnen ihnen dieselbe; wer unmittelbar im Interesse des Staates arbeitet, soll auch gewisse Vorteile genießen. Aber die konservativen Abge ordneten glaubten, es ist billig und recht, wenn alle Bevölkerungsklassen Steuer

zahlen, so soll es auch der Beamte tun; jeder billig denkende Beamte wird es in Ordnung finden, daß er als Ersatz sür die ihm bleibende Ermäßigung, welche dem Staat einen Aussall von vielen Millionen verursacht, wenigstens eine kleine Steuer und zwar sür das ganze Jahr 1 fl. 25 kr. 3. Klasse zahlt. Und diese kleine Steuer ist umso billiger, wenn man bedenkt, daß die k. k. Staatsbeamten und Pensionisten seit wenigen 5 Jahren eine ß Gesamtausbesseru ng von wenigstens 30 Millionen Kronen sür jedes Jahr

erhalten haben! Wir fragen: Wenn jeder Bürger die neue Steuer zahlen muß, der keine Aufbesserung erhält, warum nicht auch der Beamte? wenn sie jeder Erwerbsmann, jeder Bauer, jeder Knecht, jeder Taglöhner zahlen muß, die alle miteinander vom Staate keine Ausbesserung bekommen, warum nicht auch die Beamten, welche seit wenigen Jahren 30 Millionen Aufbesserung erhalten haben? Die Konservativen haben die Ansicht, wenn die Fahr kartensteuer unvermeidlich ist, so sollen alle gleich mäßig zahlen und sollen

nicht für jene eigend Begünstigungen eingeführt werden, welche erst foviele Millionen Aufbesserung bekommen haben und denen auch der größte Teil der neuen Steuer zugute kommt. Nichts macht eine neue Steuer mehr gehässig, als wenn sie ein Teil der Bevöl kerung zahlen muß und ein Teil davon befreit ist. Und jemehr eine bereits eingeführte Steuer ein trägt, desto länger sind wir von einer neuen Steuer sicher. Von diesen Auschauungen ließen sich Schrott und die Conservativen bei der Einbringung ihres Antrages leiten

. Schließlich bemerken wir, daß alle Angriffe der christlich-sozialen Tiroler Blätter auf die Konservativen jeder Begründung entbehren, weil alle die aufgeführten ärmeren Bevölkerungs klassen eigens ini Gesetze entweder von der Stempel steuer oder von der ganzen Fahrkartensteuer aus genommen sind. Die Herren, welche jene giftigen Artikel gegen die Konservativen geschrieben haben, haben das Gesetz nicht einmal gelesen. Der Antrag des Abg. Schrott und der Kon servativen war also gewiß im höchsten Grade volks

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Bozner Zeitung
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Pagina 1 di 8
Data: 20.01.1883
Descrizione fisica: 8
wie sie es in dem absolutistischen Rußland ist, gehen wir mit schwerem Herzen an unsere critische Auf gabe und nur die Lehre von der Heiligkeit der Absichten der Regierung, die wir uns hinter ^ die Ohren geschrieben haben, giebt uns den Muth zu diesem kühnen Wagniß. Wir wollen uns heute mit der neuen Renten steuer beschäftigen, deren Gebiet sich, wie leicht einleuchtet über Milliarden erstreckt, denn sie be trifft alle Sparcassa-Einlagen mit circa 800 Mil lionen Gulden, deren ausgezahlte und capitalisirte Zinsen fast 32 Million

-n betragen, ferner sämmt liche Hypothekarschulden Oesterreichs, deren ge nauer Betrag nicht bekannt ist, die aber jedenfalls viele Millionen umfassen, und von denen allein die Pfandbriefe der verschiedenen Institute mehr als 300 Millionen ausmachen. Und die Regie rung berechnet sich aus dieser Steuer 13.4 Millionen — mögen sie ihr gut bekommen. Was ist aber diese Rentensteuer eigentlich? § 1 des betreffendes Entwurfes gibt darüber fol gende Auskunft: „der Rentensteuer unterliegen Einkünfte jeder Art

, welche durch die Grund-, Gebäude-, Erwerb- oder eine diese letztere ver tretende Steuer nicht unmittelbar getroffen sind.' Nicht unmittelbar! So viel ist also nach diesem Paragraphen sicher, daß das Einkommen, welches Jemand aus einem Grundstück, aus einem Hause, aus einer Fabrik oder einem Handel, aus einem Gewerbe oder seiner persönlichen Arbeit bezieht, der Rentensteuer uicht unterliegen darf. Was je doch dieser Steuer in Zukunft unterliegen soll, und insbesondere in welche Kategorie der Renten steuer

das betreffende Einkommen gehören soll, ist ., keineswegs so leicht zu sagen. Denn auch bei der ' Rentensteuer sind wie bei der kürzlich von uns be leuchteten Erwerbsteuer zwei Kategorien aufge stellt, die erste wo 5°!«, die zweite wo 10'/o ge zahlt werden sollen. Im Allgemeinen, bemerkt das ,.N. W. Tagbl.' stellt sich diese iRentensteuer als eine Einkommen steuer dar. Und zwar als eine Einkommensteuer vom zinstragenden Vermögen. Die moderne Steuerwissenschaft hat die For derung aufgestellt

, daß die Einkommensteuer eine progressive sein soll, das heißt, daß die Steuer in einem höheren Verhältnisse wächst, als das Einkommen. Wenn zum Beispiel Jemand 1000 Gulden Einkommen hat und davon 20 Gulden Einkommensteuer bezahlt, so soll Jemand, der 10.000 Gulden Einkommen hat, nicht zehnmal so viel, das heißt, 200 Gulden, sondern etwa 300 Gulden zahlen, und so fort. Die neue Renten steuer nun ist keine progressive, obgleich sie ihrer Natur nach dort eine Einkommensteuer ist. Wer aus bestimmten Papieren

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Pagina 7 di 8
Data: 06.10.1916
Descrizione fisica: 8
INS. Freitag, den 6. Oktober Seite 7. anderes Mehreinkommen haben, ist auch das befreite Mehreinkommen einzurechnen und die Steuer nach dem steuerpflichtigen Teile des Mehreinkommens verhält nismäßig! zu berechnen. (Beispiel: Ein Offizier hatte im Jahre 1913 einen Dienstbezug von 8000 X. sonstiges Einkommen 3000 k, zusammen 11.000 15: im Jahre 1914 einen Dienstbezug von 12.000 15, sonstiges Ein kommen 16.000 15, zusammen 28.000 15. Sein Mehr einkommen beträgt.daher 17.000

15, das steuerpflichtige Mehreinkommen 13.000 15 (16.000 — 3000 15). Auf das gesamte Mehreinkommen entfielen an Kriegsge- winnsteuer 1200 15, auf den steuerpflichtigen Teil des Mehreinkommens der Teilbetrag von 917 15.) Spenden für Kriegsfürsorge dürfen von dem Mehr- ejnkommen in Abzug gebracht werden. Hingegen ist die Kriegsgewinnsteuer weder bei Bemessung dieser Steuer, noch auch bei der Bemessung der Erwerbsteuer und der Einkommensteuer in Abzug zu bringen. Der Steuerfuß wächst mit dem Mehreinkommen fortschreitend

(d. h. der Prozentsatz wird größer): er beträgt 5A bei einem Mehreinkommen von 3000 bis 1V.M1 15 und wächst bis zu 45A> bei einem Mehrein- iommen von über 500.000 15. Bei einem Mehrern- kommen von z. B. 6000 15 beträgt daher die Steuer M 15 (also ein Zwanzigstel), bei einem Mehreinkom men von 40.000 15 schon 1500 15 und bei einem Mehr einkommen von 600.00015 sogar 270.000 15 (also fast die Hälfte). Die Steuer ist daher gerecht, weil sie das höhere Einkommen verhältnismäßig höher besteuert. Die Kriegsgewinnsteuer

ist von jener Steuerbehörde 1. Znstanz zu bemessen, die für die Veranlagung der Einkommensteuer für das dem jeweiligen Kriegsjahre nächstfolgende Jahr zuständig ist. Die Steuerbehörde hat die Grundlage für die Feststellung der Kriegsgewinnsteuer aus den Behelfen über die Einkommensteuer zu entnehmen. Da daraus jedoch nicht alle für die Bemessung der neuen Steuer maß gebenden Aenderungen des Einkommens zu entnehmen, sind, besteht für bestimmte ergänzende Angaben über die Höhe des Mehreinkommens eine Bekenntnis pflicht

der Parteien. Die Bekenntnisse sind inner halb bestimmter Fristen einzubringen. Für alle jene, die in den Kriegsjahren eine besondere Erhöhung ih res Einkommens erzielt haben, ist es am zweckmäßig sten. sich sofort an die Steuerbehörde zu wenden. Die Kriegsgewinnsteuer ist zur Hälfte in den ersten 3V Tagen nach Zustellung des Zahlungsauftrages zu entrichten, die zweite Hälfte erst nach Ablauf von wei teren sechs Monaten. Eine'Vorschreibung der Steuer Ml Zwecke der Bemessung von Zuschlägen zur Steuer findet

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Bozner Zeitung
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Pagina 1 di 6
Data: 09.10.1901
Descrizione fisica: 6
. Annoncm find im vor hinein zu bezahlen. Manuskripte werde» nicht zurückgesendet. Mit 52 Unterhaltliiigs-Beilagen, 52 humoristijlhen Beilage» und 24 Modeieikagw. Nr. SSS Schriftleitung: Kornplatz. Mittwoch, den 9. Oktober 1ÄV1. Femsvrechstelle: Nr. öS. CQ Jahrg. Eine neue Steuer in Sicht. Das wäre wohl ein schlechter Finanznlinister, der infolge der sich stetig steigernden jährlichen StaatS- ausgaben nickt auch gleichzeitig ein neues Objekt fände, an dem er die Steuerschraube anbringen

der Zuckersteuer, der Realitäten-Verkehrs- steuer, des Peiroleumzolles, d^r Branntweinsteuer und andere. Das, sollte man meinen, wäre, für drei Jahre mehr als genug an neuen Steuern und Steuererhöhungen. Aber der Finanzminister ist ganz anderer Meinung, der ist noch, lang nicht satt. Die Fahrkartensteuer dürfte ihm nicht einmal genügen. In allernächster Zeit wird der neue österreichisch- ungarische Zolltarif vereinbart werden, und dieser wird aller Voraussicht nach unseren Steuerträger mit einer langen Reihe

ebenso empfindlicher als bedeu tender Zollerhöhungen beglücken. . Das sind schöne Aussichten sür den schon jetzt außerordentlich schwer belasteten österreichischen Steuer träger. Aber wenden wir uns von diesem trüben Aus blicke in die Zukunft wieder zu der uns zunächst drohenden Fahrkartensteuer zurück. Die hiedurch bewirkte Besteuerung des Reifens kann nur insoweit als berechtigt angesehen werden, als das Reisen ein Vergnügen der. Reichen »ist. Da müßte aber die EinHebung der Fahrkartensteuer

; denn er kann die Reisekosten nicht aus einem Verdienste, sondern nur aus etwaigen Ersparnissen bestreiken. Abec^ auch der kleine Ge schäftsmann, der zur Besorgung seiner Einkünfte reisen muß, wird diese Steuer empfindlich verspüren; denn sie erhöbt feine Reiseauslagen und schmälert hiedurch seine» kargen Verdienst. Selbst der größere Geschäftsmann, der die Bestellungen durch Reisende sammelt, muß infolge dessen die Fahrkartensteuer als Erhöhung seiner Bettiebsäuskagen in Rechnung ziehen. Hiedurch wird die Fahrkartensteuer

, um eine mißliebige Steuer durchzusetzen. Seinerzeit wollte sie. auch die Erhöhung der Beamtengehalte nur unter der Be dingung einer ausgiebigen Erhöhung der Zuckersteuer- zugestehen. Allein sie mußte dann doch diese Be dingung fallen lassen und die Erhöhung der Beam tengehalte ohne gleichzeitige Erhöhung der Zucker steuer, die später durch den § 14 aufgezwungen wurde, ins Leben rufen. Unsere Abgeordneten brau chen daher nicht zu fürchten, daß ihr pflichtgemäßer Widerstand gegen die Fahrkartensteuer eine Verbesse

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Lienzer Zeitung
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Pagina 5 di 30
Data: 13.11.1897
Descrizione fisica: 30
? Steuer^ die ' -„Personal - Einkoiniueu- ^ ' . , . ^ ' zu dieser neuen Steuer jetzt gerade beginnen, und an di«. Ge meinden Bögen, geschickt wurden/ die ausge füllt werden sollen, mit denen sich aber der Bauer in den nieisteu Fallen nicht zu helfen weiß^. .weil unsere Behörden auch hierin wie der nicht für die nöthige Aufklärung sorgte», so will ich hier aus Ersuchen kurz anfühlen, was;diese neue Steuer bedeutet, und was der 'Hauer mit diesen Bögen zu inacheu hat. !. ... 'So oft wir in lmsereiii

lieben Oesterreich von- einer neuen Steuer hören, überkommt die - Bauern -mit Recht ein Gruseln, weil sie fast beik jeder' neuen' Steuer die Geschröpften sind. Ai ihrem Troste können wir aber dies mal sagen, daß: malt wenigstens weiß, wohin Hiess--j.neneiMykömmenstmer' fließen. k-soll> 'wem'sie 'zugute kommen soll. Sie soll-nämlich Mr Ermäßigung der Grundsteuer, der' Ge- bä'idesteuec und der Erwerbesteuer dienen und ein Theil dieser „Personal - Einkommensteuer' soli den einzelnen Ländern überwiesen

werden. -Das ist einmal gut au dieser Steuer.' Moher soll die „Personal-Einkommen steuer' kommen» «nd wie viel soll ste betragen? . - . Die neue Persoiial-Einkomiliensteuer soll wenigstens 18 Millionen Gulden betragen und Muß von den Leuten gezahlt werden, die mehr als 600 . fl. jährliches Reineinkommen haben. Auch da hat diese'Steuer das eine Gute, daß der, welcher nur 600 fl. Ein kommen hat, proeentmäßig weniger zahlt als ein solcher, der ein höheres Einkommen hat. Ein Beispiel mag dies zeigen: Ein Manu, der 600

bis 625 fl. jähr liches Reineinkommen hat, wird 3 fl. 60 kr. Steuer zahlen müssen. Der aber das Doppelte von 600 fl., also 1200 fl. Einkommen hat, zahlt nicht das Doppelte von 3 fl. 60 kr. das ist 7 fl. 20 kr., sondern er zahlt 12 fl. Hat einer 1000 fl. Reineinkommen, so muß er dafür 9 fl. 20 kr. zahlen. Hat aber einer das fünfzigfache Einkommen, also 50.000 fl., so zahlt er nicht nur das fünfzigfache, das ist rund 500 fl., sondern er muß 1960 fl. zahlen. Auch das ist- ganz gerecht an dieser Steuer

. Denn einer, der 50.000 fl. Ein- l kommen hat, zahlt.davon weit leichter 1960 fl. als einer, der 600 fl. Einkommen hat, 3 fl. 60 kr. zahlt. Man nennt dieses Steigen der Prozente mit dem Steigen des Ein kommens ein „p r o g r e s s i v e s' Steigen nnd sagt: „Die? Personal - Einkommensteiler ist progressiv': '! Das ist wie gesagt, ganz gerecht, weil ein .»icher den höhereu Proeent- satz leichter zahlt,- als ein . armer Teufel den niederen Prozeiitssch zahlt. Das,-für X heute..über die Art dieser Steuer

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Bozner Zeitung
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Pagina 8 di 20
Data: 19.12.1908
Descrizione fisica: 20
mit dieser gleichzeitig.. Jede Aenderung der Staatsstsuer bringt, auch eine Asniderung der Umlagen mÄ sich. AAßer diesen als bloße Appendix der Staats- steuern bestehenden Umlagen heben viele, ja fast alle größeren Gemeinden aber auch selbständige kommunale Steuer ein, von denen die sogenann ten Zmisheller, eine Steuer auf den Metzins, wohl die häufigste ist. z Infolge dieses steuerrechtlichen Charakters einer selbständigen Steuer haben auf die Zrnssteuer auch alle steuerrechtkichen Begriffe und termini tech- nici

, welche bei jeder Steuer zu buchten sind. Man unterscheidet u. a.: 1. Das Steuersubjekt, d. h. jene physische oder juristische Person, welche durch die Steuer belastet werden soll. 2. Die Steuerbasis, d. i. jener Betrag, von wel chem direkt die Steuer berechnet werden soll. 3. Die Veranlagung, d. i. jene Tätigkeit der Behörde oder des Steuerberechtigten, welche auf Feststellung der Steuerbasis, des Steuerbetruges und des Steuerpflichtigen gerichtet ist. Auf die Zinsheller angewendet, ergibt das als Steuerpflichtigen

die einzelne Metspartei, nicht den Hausherrn, als Steuerbasis den „fatierter Bvuttvzins', womit der zur landesfürstlichen Hauszinssteuer fatierte Bruttc^ins gemeint ist, und als Veranlagung ein ganz rudimentäres Ver fahren, welches diesen Namen gar mcht verdient. In .allen drei Punkten werden grobe steuer rechtliche Fehler gemacht und so die kommunale selbständige Mietsteuer zu einem Gebilde herabge drückt. welches mit einer Steuer gar keine Aohn- lichkeit hat, soirdern faktisch sine einfache gewöhn liche

vertraut werden kann. Jeden Fehler den sie begeht, muß der Magistrat ahnungslos -und unwillkürlich mitmachen und kann sich nicht im geringsten dagegen schützen. Ja, er muß sich sogar auf eine Person verlassen, welche bei der ganzen Sache die untergeordnetste Rolle, die des Steuer treibers, spielt. Noch mehr! Was der Magistrat da übernimmt, sind nicht einmal Vervnlagungs- daten, aus denen man sich selbst die Steuerbasis bilden kann, es ist schon die Steuerbasis selbstund diese ist in den weitaus

zahlreichsten Fällen falsch, total grundfalsch! Von dieser kritiklos übernommenen und falschen Basis berechnet nun der Magistrat seine Jinshel- ler. Das «ist der sinzige Moment in der Veran lagung, in welchen: nur ein kleiner Fehler gelegen ist. Der nächste Schritt, die Bekanntgabe der vor geschriebenen Steuer, ist schon wieder grundfalsch ^ Mjsiniukk - Kesedeiilte! ! « i SSSSSSSSSS S2llusir. Preis s SM aus Vcr-S Z langen gratis Z Zu. franko. T Ms s M ssssssssss » l-ustsv k^niecil, H Direkteste kiUixsto

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Alpenzeitung
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Pagina 6 di 8
Data: 02.05.1937
Descrizione fisica: 8
sind, haben dies unter eigener Verantwortung bei jeder Vormerkung deutlich zu erklären und aleich- zeitig mit den Zahlungen auch die entsprechende Steuer zu überweisen. Bienenzüchtervereinigungen und private Züchter, welche keine Einkommensteu er, Kategorie B, für die Lienenzucht zahlen, sind von der Umsatzsteuer frei. Sonderbedingungen für Lieferungen von Melittosio in oer Provinz Bolzano. Zufolge der von der Unione Provinciale Fa scista degli Agricoltori Bolzano und dem Consor zio Arario Cooperativo delliAlio Adige

für Sleuerrichtigflellungen. In der Zeit vom'1. Mai bis 31. Juli müssen die Handels- und Gewerbetreibenden, sowie diejenigen Personen, welche einen freien Beruf ausüben und die der landwirtschaftlichen Ertragssteuer unterlie genden Grundbesitzer, allfällige Erhöhungen ihres Einkommens anmelden, wenn mit dem heurigen Jahre das abgeschlossene Konkordat abläuft und seit dem letzten Konkordate eine Erhöhung des Ein kommens eingetreten ist. Ebenso können in der Zeit vom 1. Mai bis 31. Juli Ansuchen um Herabsetzung der Steuer

für die obgenannten steuerpflichtigen Einkommensarten eingebracht werden, wenn mit deni Jahre 1937 zu gleich das zweite Jahr des zuletzt abgeschlossenen Konkordates abläuft. Der obgenannte Termin gilt auch für Erhöhun gen und sur die Vermindernng des der Komple- mtenärsteuer unterliegenden Gesamteinkommens sowie für die Ergänzungsquote der Junggesellen- fieuer. Zur Weinkonfum » Steuer Erklärung des Ainanzmintsier» Von den Senatoren Marescalchi. Cogliolo, Leicht und Raimondi ist dem Finanzministerium eine Eingabe

bezüglich der Ersetzung oder Verringerung der Weinkonsumsteuer ohne Beeinträchtigung der Gemeindefinanzen vorgelegt worden, wobei die Notwendigkeit neuer Instruktionen zwecks Aus schaltung der gegenwärtigen Mißstände in der Ein- yebung dieser Steuer geltend gemacht wurde. Minister Thaon de Revel bemerkt in seiner Ant wort, daß die Frage Gegenstand aufmerksamer Prüfung war-und fügt hinzu: „Die Höhe des Ein ganges aus der Konsumsteuer auf Wein — über 1800 Millionen — zeigt schon, wie schwer es sein dürste

oder teilweise auf andere Waren abzuwälzen. „Was die beklagten Mißstände in der Weinkon- fum-Steuer-Einhebung betrifft, so haben — wenn man die Anzahl der anhängig gemachten Fälle in Rechnung zieht, — der fortschreitende Ausbau der Einhebungsdienste und die zunehmende Kenntnis der eigenen Verpflichtungen seitens der Steuer zahler dieselben auf bescheidene Prportionen re duziert: übrigens kommen derartige Unzukömm lichkeiten in der Praxis für alle anderen Steuer posten ebenso vor. Jedenfalls wird die Zentrai

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Pagina 2 di 16
Data: 20.01.1912
Descrizione fisica: 16
nicht notwendig wäre, die .Hauszinssteuer zu er höhen, denn die Erträgnisse der anderen Steuer-Er höhungen würden schon so hoch sein, das; man aus die „ungerechte, odiose und antisoziale' Maßregel der Erhöhung der Metsreuerumlage schon werde verzichten können^ Dabei erwähnte er auch die soeben sanktionierte WertzuwachSsteuer, und war sichtlich sehr erfreut, darauf hinweisen zu können, und er meinte, daß diese Steuer der Ge meinde m i u d e st e n s 1 0.0 0 0 X jährlich ein tragen dürste

. Nun, bei dieser Gelegenheit fiel uns ein, das; Herr Dr. v. Walthcr nicht immer eine so große Freude hatte an der Beschließung der Wert- zuwachssteuer im Landtag. Als über diese im Herbst 1910 im Landtag abgestimmt wurde, überließen es der Landtagsabgeordnete v. Wallher und seine Ge sinnungsgenossen und Koalierten den Christlichsozla- len, diese Steuer einzuführen. Sämtliche Freisin nigen imd anderen Nichtchristlichsozialen stimmten dagegen und als der „Tiroler' unter dem Hin weise auf die riesigen Bedürfnisse der Bozner

Ge- meindewaltung dem Vertreter von Bozen im Land tag seine Haltmrg vorhielt, da ließ Dr. W. v. Wal ther eine scharfe Epistel in einem Bozner Blatte ge gen den „Tiroler' und die Ehristlichsoziaien los. wo bei er sich damit zu rechtfertigen suchte, daß er schrieb, „die schönen Dinge, die man sich in der Dbeorie von dieser Steuer versprochen hatte, seien dort, wo sie bereits eingeführt sei. in der Praxis fast gar nicht, oder nur zum kleinsten'^Teile eingetroffen'. Jetzt aber, wo die von uns längst vorausgesagten

Folgen der Wirtschaft im Bozner Gemeinderate so bedenk lich zn Tage treten, da ist Herr Dr. W. v. Walther aber recht vom Herzen froh, daß die Chrinlichsozialen die Werrzuwachssteuer im Landtag trotz der heftigsten Opposition v. Walthers und seiner Verbündeten durchgesübrt l^ben und daß er sich als Erträgnis der Steuer „gewiß 10.00 (1 X', wie er sagte, verspre chen kann. Wie undankbar war es also von ihm, daß er die christlichsoziale Landtagsmehrheit wegen dieser Steuer seinerzeit gar so heftig

! Stimmen in Bcti l einen sehr erfreu Aufzuweisen. -j Einr W Die Demissii Dlcjas. das nun v Hges Komödiensl Mit, die sich an l -Zera beteiligt ha verurteilt. Auf! 'patWerenden D 'König davon s«h damit nicht zufri De Begnadigun, nun ein Kompro antwortlicher St den ferreristische Demission ein ui digung deS Sie ! Nachdem diese ei ; Ersuchen' des K l > Die Regierung zur Gebäudestruer. Schon seit Dezennien appelliert das Volk an die Regierung, die drückendste Steuer, die Hausbesitzer! und Mieter belastet

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Meraner Zeitung
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Pagina 2 di 6
Data: 30.07.1889
Descrizione fisica: 6
werden. Aandesschnapssteuer.) Unter diesem Schlag worte brachten kürzlich die clericalen Zeitungen Tirols die kurze Notiz, daß diese Steuer in der Periode vom 1. September 1888 bis 30. Juni 1889 ein Erträgniß Von 163.893 fl. 50'/- kr. abgeworfen hat. Es ist auf fallend, daß hierbei nicht bemerkt wird, ob dies Brutto- bder Reinerträgniß ist, und auch, daß diesmal nur eine kurze Mittheilung erfolgte, während dem Ausweise über die Periode vom 1. September bis 31. December 1888, also über die ersten 4 Monate

schon ein beiläufiges Reinerträgniß dieser Steuer berechnen. Bor Allem ist zu betonen, daß die Periode vom 1. September bis 31. December 1838 nicht normal genannt werden kann, weil im Erträgnisse dieser Zeit die Beiträge für alle am 1. September 1888 in Tirol vorhandenen Borräthe von Liqnenr, Rum, Branntwein und Spiritus, welch nachversteuert werden mußten, enthalten sind, und daß dies wirklich geschehen ist, be weisen die nachfolgenden aus den amtlichen Ausweisen entnommenen Daten: Brutto-Erträgniß

ein gleiches Resultat liefert, was unserer Ansicht nach kaum der Fall fein wird, per ein circa 54.000 fl. Noch ist zu berücksichtigen, daß in diesem Erträgnisse die Steuer für den zu gewerblichen Zwecken und zur Essigfabrikation, nöthigen, sowie den denatu- rirten Spiritus enthalten 'ist und ivenn der/ wegen dieser Besteuerung schwebende Proceß zu Gunsten der Consumenten entschieden wird, die Bruttoeinnahmen bedeutend zurückgehen uud das Reinerträgniß noch kleiner werden wird. Da ist wohl die Frage

er laubt: Ist es gerecht und rationell, der Bevölkerung Tirols ca. 144.000 fl. im Jahre als Steuer abzunehmen, um ein so klägliches Resultat zu erzielen? Es wird in letzter Zeit von Seiten maßgebender Persönlichkeiten, selbst unserer Partei, von Pauschalirung dieser Steuer ge sprochen. um die Einhebungsauslagen zu vermindern! Ja, wissen denn diese Herren nicht, daß das Pau- schalirungssystem die ungerechteste, unrationellste und verhaßteste Art der Steuereinhebung ist? Will man diese odiose Steuer

durch das Pauschalsystem noch verhaßter machen? Diesen Schritt sollten sich unsere Landboten wohl überlegen. Schon die letzten Land- tagswahlen haben die Klagen der Bevölkerung über diese drückende und ertragslose Steuer gezeigt. Ein Sturm der Entrüstung würde bei Einführung der Pauschalirung das Land erfassen und insbesondere, wenn man maßgebenden Ortes die Kühnheit hätte, das Erträgniß der ersten 4 Monate in die Pauschal bemessung einzubezieheu! Circa 400.000 fl., oder nach der Sortirnug der „Tiroler Stimmen

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Volksblatt
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Pagina 5 di 10
Data: 15.01.1898
Descrizione fisica: 10
und belehrender Weise abgehalten, und es gelangen an die besseren Schützen auch noch kleine Beste zur Ver keilung. Mitglieder der Grmerbsteuerrommission. Zu solchen wurden ernannt für das Veranlagungsgebiet: Stadt Bozen mit den Gemeinden GrieS und Zwölfma lgreien: III. »nd IV. Claffe — Vorsitzender: Karl Bruder, k. k. Bezirks-Obercommifsär; Stellvertreter: Jofef Burgauner, k. k. Steuer-Ober inspektor: Mitglieder der III. Classe: Josef Burgauner, k. k. Steuer-Oberinspector, Heinrich Flederbacher, Kaufmann

, Dr. Richart Kinscle, Agent; Stellvertreter: Heinrich Aigner, k. k. Steueramts-Official, Dr. Adalbert von Röggla, Sparcassedirector, Joses Kerschbaumer, Manufacturwarenhändler. Mitglieder der IV. Claffe: Jofef Burgauner, k. k. Steuer-Oberinspector, Peter Gasser Wirt, Josef Behmann, k. k. Steueramts- Controlor; Stellvertreter: Heinrich Aigner, k. k. Steueramts-Official, Johann Schweitzer, Schneider, Alois Obrist, Tischler. Für den politischen Bezirk Bozen mit Ausnahme von Bozen, Gries und Zwölf mal greien

: III. und IV. Classe — Vorsitzender: Sebastian Reinalter, k. k. Steuer-Oberinspector; Stell vertreter: Josef Burgauner, k. k. Steuer-Oberinspector; Mitglieder der III. Classe: Josef Burgauner, k. k. Steuer-Oberinspector, Joses Riffefer, Erzeuger von kirchlichen Kunstgegenständen; Stellvertreter: Heinrich Aigner, k. k. Steueramts-Official, Wilhelm Walch, Weinhändler. Mitglieder der IV. Classe: Joses Burgauner, k. k. Steuer-Oberinspector, Karl Messner, Gemischt- warenhändler, Johann Bonell, Wirt

, Anton Röggla, Schnittwarenhändler; Stellvertreter: Max Margreiter, k. k. Finanz-Rechnungsassistent, Jakob Kargruber, Wirt, Robert Ritter v. Malfer, Gutsbesitzer, Alois Zelger, Müller. Für den politischen Bezirk Meran Mit Ausnahme der Gemeinden Meran, Ober- und Untermais und Grätsch: III. und IV. Classe — Vorsitzender: Franz Haindl, k. k. Steuer- Oberinspector; Stellvertreter: Karl Seidl, k. k. Haupt- steueramts-Controlor; Mitglieder der HI. Classe: Johann Pegger, Kaufmann, Sebastian Gamper, Wirt

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Volksblatt
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Pagina 2 di 10
Data: 27.11.1907
Descrizione fisica: 10
wird. Von dieser Steuer ist nur jener Wein auszunehmen, der von den Weinbautreibenden als Haustrunk be nützt wird.' So der Resol.-Antrag. Was wollre also der Abg. Schraffl? Es ist unglaublich aber wahr! Der Mann, der Land auf, Land ab ging, um das Abschaffen der Steuern zu predigen, er verlangte eine neueSteuer, eine lehr drückende Steuer, eine Steuer, die gerade die Weinbauern auf das schwerste getroffen hätte. Er verlangte, daß nicht bloß die Wirte, welche vom Weinverkaufe emen Gewinn haben, fondern

auch die übrigen K o n su m e u t e n, d. h. jeder m a n n, der ein Glas Wein trinkt, die Verzehru ngssteuer wie die Wirte zahlen sollten, und zwar „unverweilt'; er kann es gar nicht erwarten, bis diese Steuer kommt. Ausgenommen sollte nur der „Haustrunk', d. i. der Leps, bleiben, welchen die Weinbauern selbst machen uyd trinken. Außer diesem „Leps' der Weinbauern sollte jeder Tropfen Wein, der ge trunken wird, ja jeder Tropfen Leps, welchen nicht die Weinbauern, sondern andere Leute trinken

, die Verzehrungssteuer zahlen. Also jeder Tropfen Wein und Leps, weichen die Bauern auf Berg und Tal, die Arbeiter in Stadt und Land, die Geistlichen, die Klöster usw. trinken, sollte neben und außer der Grundsteuer und der außerordent lich hohen Produktionskosten noch mit einer neuen Steuer, mit der Verzehrungssteuer belastet werden. Man denke da an die schreckliche Kontrolle für eine solche Steuer. Kein Haus würde mehr von den Steuerschnüflern sicher sein. Man denke an die zahl losen Strafen! Man denke

an die Abnahme des Weinkonsumes und an den Rückgang des Wein- preises! Und das alles hat Schraffl nicht bloß für das Land Tirol, sondern für das ganze Reich haben wollen. Leider hat man diese Steuer zum größten Schaden der Weinbauern schon in zwei Nachbars ländern, in Kärnten und in Salzburg, als Landes steuer zu unserem- größten Schaden eingeführt. Schraffl aber wollte eS für ganz Oesterreich so haben, damit die Weinpreise für die Weinbauern in ganz Oesterreich gleichzeitig sinken. Ist es da ein Wunder

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Bozner Zeitung
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Pagina 7 di 8
Data: 15.02.1898
Descrizione fisica: 8
Nr. 36 »Bozner Zeitung' (Südtnoler Tagblatt) Dienstag, den 15. Februar lS9S Welche Eingabt« hat der Äe«n- Mgtt zu stemxeln u»d welche nicht? In dankenswerther Weise stellt uns die Finanzbezirks-Direktionfolgendefür alle Steuer träger wichtige Zusammenstellung jener Ein gaben, Urkunden und Schriften, die aus Grund des neuen Steuergesetzes entstehen können, und welche stempelpflichtig und ftem- pelfrei sind zusammen. Der Stempelpflicht unterliegen: I. Dem Stempel von 15 kr. per Bogen

, wenn die Steuer den Betrag von 50fl. nichtüberschreitet.'t eziehungsweise 36 kr. per Bogen, wenn die Steuer 50 fl. über schreitet. 1. Berufungen gegen dieEinreih- ung in eine Steuergesellschast, be ziehungsweise gegen die Erledigung der dies bezüglich überreichten Gesuche je nach der Höhe der Steuervorschreibung, auf Grund welcher die Einreihung in die Steuergesellschaft erfolgt ist. 2. Berufungen, beziehungsweise Re kurse gegen die Verweigerung der be gehrten Befreiung von der Erwerb steuer

oder gegen die Bemessung dieser Steuer, gegen die Steuerbemessung vom Hausir- vnd Wandergewerbe, gegen die Bemessung der Erwerbsteuer werden der öffentlichen Rechnung- legung unterworfenen Unternehmungen gegen den Zahlungsauftrag über die Rentensteuer. 3. Berufungen gegen die Erledi» gungen von Steuerermäßigungs- und Nach sichtsgesuchen. 4. Berufungen, beziehungsweise Re kurse gegen die Entscheidungen über Er werbssteuer löschungsgesuche und gegen die Erledigung der Anzeigen zur Ab schreibung oder Herabminderung

der Renten steuer. 5. Rekurse gegen die Geltenmachung der Haftung für die Rentensteuer. 6. Rekurse der Hastenden gegen den Zahl ungsauftrag über Rentensteuer. 7. Rekurse gegen die Nachtragsbe- messung der allgemeinen Erwerb steuer, der Erwerbsteuer der zur öffentlichen Rechnungslegung verpflichteten Unternehm ungen und der Rentensteuer. II. Dem Stempel von 5V kr. per Bogen. 1. Gesuche um einheitliche Besteuerung mehrerer Anstalten einer Unternehmung. 2. Gesuche um Aussolgung von Duplikaten derW

ahllegitimat ionen. 3. Ansuchen umDelegierung einer anderen Steuerbehörde. 4. Ansuchender zum Abzüge der Renten steuer verpflichteten Schuldner sowie die Dienstgeber bezüglich der Perfonalein- kommerstener um Bewilligung längerer Abrechnungstermine. 5. Gesuche der Dienstgeber um Be willigung derAbfuhr von anderen Caffen. 6. Ansuchen der Dienstgeber, die Anzeigen über ausbezahlte Dienst be zöge bei anderen Steuerbehörden überreichen zu dürfen. 7. Vollmachten, welche seitens der Mitglieder

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Der Burggräfler
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Pagina 5 di 8
Data: 03.06.1908
Descrizione fisica: 8
eine sehr geringe Zahl. Die Branntweinsteuer wird gewiß erhöht! „Die Vertretung aller Landesausschüsse hat das gefordert. (2ft nicht wahr!) „Und der Finanzminisler ist einverstanden, weil es keine andere Steuer gibt, die erträglich ist. (Kapiialsstcuer!) „In keinem anderen Lande Europas gibt es eine so kleine Branntweinsteuer wie in Oesterreich. „Wir haben ja das Freibrennen, das haben alle Alpenländer! „Wenn wir für den Weintresterbranntwein eine Ausnahme verlangen, so wird diese Forderung

von allen anderen Abgeordneten bekämpft, die nicht Weinbauern vertreten. Demi in allen anderen Län dern brennt man Wurzeln, Beeren, Obst, Kartoffel und Getreide! Alle Abgeordneten dieser Länder sind gegen eine Ausnahme für die Weinbauern. In Nord- iirol wird ebensoviel Branntwein gebrennt (ze ucht?), wie in Südtirol. Die Steuer trägt 0,000.000 K. In Tirol wird nur sehr wenig ranntwcin erzeugt, 1,070.000 K Steuer, ein rvzent der ganzen Steuersumme. Das ist sehr enig! Unsere Steuerleistung ist verschwindend lein

folgendes: Der Eindruck der Reden der Herren lleichsratsabgeordneten v. Gugenberg und v. Leys t für uns Weinbauern wohl ein sehr entmutigender; >arnach wäre alles schon verloren. Wir hoffen aber md fordern, datz die Abgeordnten so energisch vor- ichen, wie es Dr. Dorfmann angekündet. Sonst md wir verloren. Die Behauptung, datz alle Landesausschüsse die Erhöhung der Branntwein teuer verlangt haben, ist nicht wahr. Der gewesene Landesausschutz Dr. v. Wackernell hat sich ausdrücklich legen diese Steuer

erklärt mit der Begründung, ah die Tiroler Weinbauern eine solche Belastung bsolut nicht vertragen, weil sie jetzt die Reblaus m Lande haben. Die Herren Abgeordneten sollen >4 ja durch allerhand Versprechungen der Regierung . Der BurggrLfl« über günstige Pauschalierung der Brennsteuer und pauschalweise Abfindung mit den Gemeinden nicht einfangen lassen. Die Regierung ist gegenwärtig mit solchen Versprechungen sehr freigebig, nur damit Abgeordnete und Steuerträger die Steuer schlucken

. Wenn aber einmal die Steuer angenommen ist, so zieht die Regierung diese Begünstigungen wieder nach und nach zurück, wie sie es bisher getan. „Geradezu befremdet haben uns die Ausführungen des Herrn Abgeordneten v. Guggenberg. datz nämlich alle jene, welche Wurzeln, Beeren, Obst, Kartoffel und Getreide brennen, Gegner einer Begünstigung der Weinbauern sind. 2a, um Gottes willen, hat denn der Herrgott alle diese Lebensmittel zum Brennen wachsen lassen? Das Obst, die Kartoffel, das Getreide ist doch nicht zum Brennen

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