70 risultati
Ordina per:
Rilevanza
Rilevanza
Anno di pubblicazione ascendente
Anno di pubblicazione discendente
Titolo A - Z
Titolo Z - A
Giornali e riviste
Alpenzeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/AZ/1928/05_05_1928/AZ_1928_05_05_5_object_2650536.png
Pagina 5 di 6
Data: 05.05.1928
Descrizione fisica: 6
wird, daß sie bei Zutreffen gewisser Voraussetzungen mn eine Herab setzung ihrer Steuer ansuchen können. Die Stellern werden bekanntlich durch Steu- errollen eingehoben, in welche gemeindeweise 'die einzelnen Steuerträger in alphabetischer Reihenfolge mit ihrem steuerpflichtigen Rein einkommen und ihrer Steuerleistnng eingetra gen sind. Diese Steuerrollen sind inscserne un- veniirderlich. als wenigstens bezüglich der Ric chezza Mobilesteuer Kat. B und C, der Steuer aus den landwirlschaf'!'!. Reinertrag (Reddito Agrario

) und der Komplementärsteucr das einmal in die Steuerrolle eingetragene steuer pflichtige Einkommen auch für die weiteren 'Jahre unverändert bleibt, solange nicht eine lloberpriisung desselben voni Slciiercmite oder vom Steuenräger selbst beantragt wird. Dies kann aber nicht jederzeit erfolgen, sondern nur kann, wenn das Einkommen, dessen Ueberprü- fnnz beantragt wird, schon eine gewisse Reihe von Jahren in den Steuerrollen i-n der glei chen Höhe eingetragen war. War dies durch »i!»deste»s zwei Jahre der Fall

durch drei Jahre mit demselben Betrage In der Steuerrolle ein getragen war. Die beiden vergangenen Jahre waren für viele Wirtschaftszweige nicht gewinnbringend. Eine Herabsetzung der Steuer, die früher auf Grund guter Geschäftsjahre berechnet worden war und den jetzigen verminderten Betriobs- erträgnissen vielfach nicht mehr entspricht, ist schon deshalb notwendig, weil die Steuer- abgäbe eine oft nicht zu unterschätzende Post >in den Produktionskosten darstellt und alles «darangesetzt werden muß

, diese auf das mög lichst-niedere Ausmaß herabzusetzen. Der Steu erträger, bei dem die Boraussetzungen zur Er langung einer Steuerermäßigung vorliegen, sollte es nicht versäumen, in den kommenden «drei Monaten darum anzusuchen. Die solgen- «den Aufklärungen sollen ihm dabei behilflich Hein: Eine Herabsetzung des steuerpflichtigen Ein kommens ist nur bei den sogenannten ver änderlichen Einkommen bezüglich der Nic- chez»za-Mobilesteuer und bei der Komplemen tärsteuer möglich. Ricchezza Mobile-Steuer

Als veränderliche Einkommen gelten bezüg lich der Rlcchezza-Mobilefteuer die Einkom men aus Handels- u>nd Gewerbebetrieben und .jene aus freien Bernsen, also die Einkommen, iwelche unter die Kategorien B und C dieser Steuer fallen (ausgenommen C 2, welche die .Angestellten betrifft). Das steuerpflichtige Ein- ,kommen dieser Gruppen hat, wenn es einmal endgültig festgesetzt ist, definitiven Charakter und kann durch Jahre hindurch immer in der selben Höhe in der Steuerliste erscheinen. Das Steueramt darf

1
Giornali e riviste
Dolomiten
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/DOL/1935/02_03_1935/DOL_1935_03_02_9_object_1156262.png
Pagina 9 di 16
Data: 02.03.1935
Descrizione fisica: 16
Waren ist noch nicht festaeseltt warben, ob die Firmen die Einsnhrgesuche dem Ministe rium cmzureichen haben. ,T, rHicr?T Hm jedes Mißverständnis bezüglich der neuen Bestiinin'.ingen über die Veckehrssteuer, welche mir in der letzten Mittwoch-Nummer der „Dolomiten' veröffentlicht haben, auszu- schließe». bringen wir nachstehend nochmals die Stelle über die Verkehrssteuer für Fuhr werke zum Abdruck: Für Wagen oder andere Fuhrwerke mit Tierbespannung beträgt die Steuer je nach dem Bruttogewicht (Eigen- zuzüglich Höchst

- belastungsgewicht) bis zu 500 Kilo für jedes Rad L 25: über 500 bis 1500 Kilo für jedes Rad L 50 und Uber 1500 Kilo für jedes Rad L 100. Obige Beftinimung ist nicht so zu verstehen, daß für jedes Rad 25 Lire Steuer eingehoben wird, sondern das; bei 25 Lire Steuer der Wagen 500 Kilo Bruttogewicht für jedes Rad haben kann. Wenn also ein vierrädriger Wagen dem nach ein Bruttogewicht bis zu 500 Kilo per Rad, also bis zu 2000 Kilo insgesamt, hat. Io zahlt man dafür L 25 Steuer. Bei einem zweirädrigen Wagen

mit Bespannung ist das für den Steuersatz von 25 L zulässige maxi male Bruttogewicht zweimal 500 Kilo, also 1000 Kilo. Ein vierrädriger Wagen mit Bruttogewicht bis zu 15 Zentner pro Rad, also bis insgesamt 60 Zentner, zahlt L 50 Steuer, ein vierrädriger Wagen mit Brutto gewicht über 15 Zentner, also von insgesamt über 60 Zentner, zahlt 100 L Steuer. Es wird also nicht der Steuersatz pro Rad gerechnet, sondern das Bruttogewicht des Wagens und nach diesem Bruttogewicht wird die Steuer bemessen. Status

2
Giornali e riviste
Volksbote
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/VBS/1928/02_02_1928/VBS_1928_02_02_8_object_3124278.png
Pagina 8 di 12
Data: 02.02.1928
Descrizione fisica: 12
, kür 1927 Lire 146.50, für 1928 Lire 131.85. Die Provinz- und Gcmftndeuw.'ogen wurden jedes Jahr noch eigens berechnet, wieviel Prozent betragt Me staat liche Steuer! wie viel die Provinzialumlagen? wohin hat man sich zwecks Rlchügstcllung zu wenb»n? Da im I-zhre 1927 Md Grundsieinr um 25 Prozent herabaeseht worden ist, möchtr ich fraoen. wie viel der Steuernachlafz in me'nem Fall betragt? Hätte ein Rekurs noch seht Aus- stchk auf Lrfola? Autwori: Dl« staatliche Grundsteuer betrag! schon seit

dem 1. Jännei 1925 10 Prozent des steuerpflichtigen Einkommens. Bom 1. Juli 192? ist sie auf 7.5 Prozent desselben herabgeseli> worden. Die Grundsteuer ist in der Steuerrollc zusammen mit den Provinzial- und Gemeinde» zuschlägen eingetragen und auch Me in den Zahlungsaufträgen eingeschriebenen Steuer- betraae betreffen Me staatliche Steuer zusammen tust den Provinzial- und Gemeindezuschlägen Die Provinzialumlagen betragen bei uns 308 Prozent der staalilchen Steuer. Die Gemeinde- zuschläge

sind in den einzelnen Gemeinden sehr verschieden und betragen manchmal das drei- bis sechsfache der staatlichen Steuer Es ist also ohne weiteres möglich, daß di« Grundsteuer mit der Provinz- und Gemeindozuschlägen zusammen die Halste des steuerbaren Einkommens übersteigi Die Verrechnung des 25prozent!oen Steuernach lasses auf Me staatliche Grundsteuer für die zweite Hülste de» Jahres 1927 findet mm amte-

3
Giornali e riviste
Alpenzeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/AZ/1933/07_12_1933/AZ_1933_12_07_4_object_1855763.png
Pagina 4 di 6
Data: 07.12.1933
Descrizione fisica: 6
der Veröffentlichung ab bei der „Kommission in der Präfektur von Bol zano' Einwendung erheben. Veröffentlichung der Z. Serie der Ergünzungs- listen pro 193Z: Mietwerlsteuer und Steuer auf die Expreszkaffeemafchinen Der Bürgermeister Ver Stcidtgemeinde Merano gibt, nach Einsicht des Art. 121 des Reglements zur Durchführung der Kommunal- und Provin- zial-Gesetze, des Art. 6 des R. D. L. vom 20. 10. 192S, Nr. 1944, der Art. 273 und 296 des Ein heitstextes für die Lokalfinanzen, welche die Nor men

für die Einschreibung der in Rede stehenden Steuern bestimmen, bekannt, daß a) Die 2. Serie der Ergänzungslisten für die Mietwertsteuer und die Steuer für die Expreß- Kaffeemaschinen pro 1933 von heute an bis zum 12. Dez. a. c. beim Finanzamt der Gemeinde, Rat haus, 2. Stock, Zimmer Nr. 60, zur öffentlichen Einsicht während der Amtsstunden aufliegen. b) Diese Beiträge in Uebereinstimmung mit den geltenden und von den höheren kompetenten Be hörden entsprechend anerkannten gesetzlichen Be stimmungen laut

dem Einheitstexte der Lokal finanzen auferlegt sind. c) Die Veröffentlichung dieser Kundgebung ge nügt um den Steuerträger am festgesetzten Ter min zur Zahlung der diesbezüglichen Steuer ge setzlich zu verpflichten. d) Diese Listen zusammen mit den Raten, welche am 10. Februar, 10. April und 10. Juni 1934 oerfallen, eingetrieben werden. Wegen diese Listen sind die Einwendungen innerhalb von 6 Monaten vom letzten Tage der Veröffentlichung ab nur wegen der Einschreibung von bereits beanständeten Posten

5
Giornali e riviste
Volksbote
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/VBS/1933/02_03_1933/VBS_1933_03_02_15_object_3131062.png
Pagina 15 di 16
Data: 02.03.1933
Descrizione fisica: 16
eine Beurteilung des Sachverhaltes ganz unmöglich. (v.) Komplementärsteuer. Die Komplementärsteuer findet nur Anwendung, wenn dag.in den übri gen Staats-Steuerlisten eingetragene steuer pflichtige Reineinkommen eines Steuerträgers zusammengerechnet mit jenem seiner Frau und allenfalls auch mit jenem feiner minderjähria.m Kinder mindestens 6000 Lire erreicht. Wir glauben, daß dies bei Ihnen der Fall ist, sonst wären Sie nicht für die Komplementärsteuer veranlagt worden. Erkundigen Sie sich vorerst genau beim

Steueramke, wiedie KomploMentäc- steuer bei Ihnen berechnet wurde. (v.) M. E. in R. Die Auskunst, die Sie vom Masseverwalter erhalten haben, ist richtig, (v.) Willi. Zu 1: Eisenwaren können ohne jeg licher., Bewilligung ausgeflihrt werden, Ausfuhr zoll ist keiner zu entrichten, hingegen ölten. Einfuhrzoll, dessen Höhe Sie in Oesterreich er fragen können. — Sendung könnten Sie an Spediteur Rudolf Kartmann in Merano über geben. Zu 2: Die normale Fahrkarte 3. Klasse von Merano nach Rom und zurück kostet

. (v.) A. <8. in Q. Da es sich jedenfalls um die Ricchezza-Mobilc-Steuer Kategorie E handelt, muß der Dienstgeber die Abmeldung beim SteuSr- amie mit dem vorgeschriebenen Formular (De- nuncia di cessazionej machen, worauf das Steueramj veranlaßt, daß Ihre Bezüge nicht mehr besteuert werden. (v.) ' 3- H. in P. i. G. Sie müssen die abgeschloss:ne Vereinbarung einhalten. Wenn Sie tatsächlich vereinbart haben, die Preisdifferenz nachzu zahlen, könnte der andere Teil Sie auf Zählung einklagen. Wir raten Ihnen, um noch höhere Kosten

6