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Alpenzeitung
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Pagina 4 di 6
Data: 08.09.1937
Descrizione fisica: 6
Seite 4 .AlpenzeNung- Mittwoch, den S. Septei^l Merano und Umgebung Gemeinäe-Steuern 1938 Der Podest« gibt im Sinne der geltenden ein schlägigen gesetzlichen Bestimmungen bekannt, daß mit Wirkung ab 1. Jänner 1938 im Gemeinde bezirk Merano folgende Steuern und Umlagen ein schoben werden: a) Mietwertsteuer: b) Viehsteuer: c) Ziegensteuer; d) Hundesteuer; e) Steuer für öffentliche und pri vate Wagen; f) Dienstbotensteuer; g) Klavier- und Villardsteuer; h) Industrie-, Handel- u. Gewerbe steuer

; i) Patentsteuer; j) Lizenzsteuer): k) Expreß- . kaffeemaschinensteuer; l) Aufschriftensteuer und m) -Steuer für Belegung öffentlicher Plätze. Deshalb werden alle Bürger, auf die sich die im folgenden angegebenen Umstände beziehen, aufge fordert, innerhalb 20. September im Rathaus (mährend der Amtsstunden) die entspre chenden Anmeldungen vorzunehmen: dort werden die erforderlichen Formulare ausgegeben und die Bestätigungen über die gemachten Anmeldungen ausgefolgt. Anmeldungen

haben zu machen für: M i e t w e rt st e u e r: Besitzer von Miethäu- sern, die möbliert sind, ob nun die Möbel Eigen besitz sind oder nicht. Zur Anmeldung ist der Haus besitzer verpflichtet, der auch die vom Mieter zu entrichtende Steuer gegen Riickvergütungsanspruch hastet. Vieh- und Z ie g e nst e u e r: Besitzer von Pferden, Mauleseln, Eseln, Rindern, Büffeln und Ziegen. Hundesteuer: Besitzer von Hunden jeder Art und Rasse. Wagenst euer: Besitzer von privaten und öf fentlichen Wägen, sowie Personen, welche derartige Fahrzeuge in ihren Dienst

gestellt haben. Dienstbotensteuer: Personen, welche zu ihrer oder ihrer Familie Bedienung Dienstboten halten, seien es männliche oder weibliche, gleich gültig, ob sie ihnen Verpflegung und Unterkunft geben oder nicht. Als Dienstboten werden ebenfalls betrachtet Personen, welche als Diener oder Wach- Personen bei Gesellschaften oder Unterhaltungs klubs fungieren, wie auch solche, die nur einige Stunden des Tages Dienst versehen. Steuer aus Klaviere und Billards: Personen, welche eines oder mehrere

Klaviere oder Billards zur Verfügung haben, auch wenn fie da von keinen Gebrauch machen- Dies gilt auch für Personen, die Billards oder Klaviere gemietet ha ben. Steuer auf Indù st rie, Handel, Kun st e und Berufe: Jene Personen, welche, wenn auch nicht ununterbrochen, eine Industrie, einen Handel, ein Gewerbe oder einen Beruf ausüben, aus dem sie eine Einnahme beziehen, die der Ein kommensteuer (Ricchezza Mobile) unterworfen ist. P a t e ntst eu e r: Jene Personen, die, wenn auch nicht ununterbrochen

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Der Burggräfler
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Pagina 3 di 16
Data: 16.04.1904
Descrizione fisica: 16
wissenswert, daß das preußische Gesetz das steuerfreie Existenzminimum mit 900 Kronen bestimmt, währen? Oesterreich erst die Einkommen über 1200 Kronen der Steuer unterzieht. Der Mittelstand mag sich bei denen bedanken, die das geliebte preußische Muster auf Oesterreich angewendet Wissen wollen. Die Zahl der der Personaleinkommen steuer unterworfenen Personen beträgt (ohne An gehörige) in Oesterreich 0 87 Millionen, in Preußen 3 65 Millionen. Mit einem Einkommen über 3600 Kronen wurden in Oesterreich

152.800 Personen, d. i. 0 58 % der Gcsamtbevölkerung, eingeschätzt, in Preußen 436.000, d. i. 1 28 % der Gcsamt bevölkerung mit einem Einkommen über 3000 Mark. Und während das Gesamteinkommen der Zensiten in Oesterreich auf 3225 Millionen Kronen veran lagt wurde, beträgt das Einkommen der steuer pflichtigen Bewohner der preußischen „Sandwüsten und Sumpfgegenden' 10150 Millionen Kronen. Das veranlagte Einkommen ist dahcr in Preußen mehr als dreimal so groß als in Oester reich und dementsprechend

ist auch der Ertrag der Steuer dort etwas mehr als dreimal größer als der in Oesterreich. Erwägt man nun, daß > in Preußen, wie erwähnt, das steuerfreie Exi- stenzminimnm weit niedriger ist als bei uns, mit hin ein viel weiterer Kreis der Bevölkerung zur Steuerlcistung herangezogen wird, so ergibt sich, daß in Oesterreich die größeren Einkommen be reits mehr belastet sind als in Preußen Nicht durch ein übermäßiges Anziehen der Steuer schraube wird das Einkommen des Staates erhöhi, denn die Quellen werden bald

» leicht erklärlich. Ein Abschiedsabend z« Ehren des scheidenden Herrn Lezirkshauptmänues und deffen Frau Gemahlin vereinte die Beamten der k. k. Bezirkshauptmauu- schnst, des !. k. Bezirksgerichtes, des- k. k. Steuer amtes, der Sparkasse, dann die Gemeindevertretung von Schlanders, sowie die Beamten aus Glurus im Gasthause „zur Post', wobei intbesondereHoch» würden Dekan Schöaafioger den Gefühlen der An wesenden und der gesamten Bevölkerung beredten Ausdruck verlieh. Dem Bezirke Lieuz

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Der Burggräfler
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Pagina 2 di 8
Data: 08.01.1913
Descrizione fisica: 8
r 'Wer BurggrSfl« Die Erhöhung der Branntweinsteuer um 50 h soll den Ländern zugute kommen, doch so, daß dem Staate der bisherige Betrag von rund 78 Mtll. Kronen auch Im Falle de« Rückganges des Ver brauche» gesichert bleibt. Der »kleine' Ftnanzplau beabsichtigt 2. die Erhöhung der Personaleivlommen- steuer bet den Jahreseinkommen von jährlich 10 000 Krauen auswärts. Weiter« soll eine Tantiemen- steuer von 10$ und die „Junggeselleustruer' damit verbunden werde«. Letztere soll so durch- geführt

werden, daß der personaleivkommensteuer- pflichttge Steuerträger, wenn außer ihm keine steuer pflichtige Person in dessen Haushalt lebt, noch einen 15'/<,1geu Zuschlag, wenn nur noch eine steuer pflichtige Person mit ihm im Haushalte lebt, einen solchen von 10'/« dozuzohleo mutz. Etngeführt wird zugleich die obligatorische Buchcinsicht unter ge- wissen Schutzmatzregeln für die Bevölkerung. Auch soll eine allgemeine Nachsicht für alle bisherigen uvrichtigen Etnbekenntnisse platzgrelfeu. Durch alle diese Motzuahmeu erwartet mau einen bedeutend

höherrn Ertrag der Personaleivkommen- steuer, ein Mehr von wett über 75 Mtll. Kronen. Erwogen soll auch werden, ob nicht da« steuerfreie Eristevzmiuimum von 1200 auf 1500 oder 2000 Kronen erhöht und andrerselt» die Steuererhöhuvg schon bei Einkommen von 6000 Kronen eintreteu könnte. Manche Stimmen wollen nun, datz die Länder auch an den Mehreinnahmen der Personal- einkommensteuer tetlnehmen sollen, und bieten dem Staat als Ersatz die Zündholzsteuer an. Andere verlangen die Erhöhung

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Alpenzeitung
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Pagina 4 di 6
Data: 25.07.1934
Descrizione fisica: 6
guardisten G. F. übertragen. Unsere Glückwünsche. Vom Nathans Aufliegende Stciierllsten'' Hundesteuer-Ergänzungsliste 2. Serie 1934 Der Bürgermeister der Stadtgemeinde Merano gibt nach Einsichtnahme der diesbezüglichen gesetz lichen Bestimmungen bekannt: a) daß während der Dauer von 8 Tagen beim Finanzamt der Gemeinde (Rathaus, 2. Stock, Zimmer Nr. 60) die Hundesteuer-Ergänzungsliste 2. Serie 1934 während der Amtsstunden zur öffent lichen Einsichtnahme aufliegt. b) daß die gegenständliche Steuer

wird, welche am 10. August, 10. Oktober, 10. Dezember 1934 und 10. Februar 1935 fällig sind. c) daß diese Steuer in Uebereinstimmung mit den von den zuständigen Behörden anerkannten gesetzlichen Bestimmungen und mit dem Einheits gesetz für Lokalfinanzen zur Anwendung gebracht wird. d) daß die Veröffentlichung der gegenständlichen Bekanntmachung genügt, um den Steuerträger gesetzlich zur Zahlung zu verpflichten. Gegen die Ergebnisse der Liste sind Einwen dungen innerhalb von 6 Monaten vom letzten Tage

. b) daß diese Liste in Raten, welche am 10. Aug., 10. Oktober und 10. Dezember lfd. Irs. fällig sind, zur Eintreibung gelangt. c) daß diese Steuer in Uebereinstimmung mit den von den zuständigen Behörden anerkannten gesetzlichen Bestimmungen und mit dem Einheit» gesetz für Lokalfinanzen zur Anwendung gebracht wird. .... .... d) daß die Veröffentlichung der gegenstandlichen Bekanntmachung genügt, um den Steuerträger gesetzlich zur Zahlung zu verpflichten. Gegen die Ergebnisse der Liste smd Einwen dungen innerhalb

nachmittags der Passei- rersee zum vierten Male aus und vernichtete den steinernen Steg, die Spitalbrücke, den „naggelten Steg', einen Teil der Ringmauern und alle Ar chen. Dieses Unglück wurde im gleichen Jahre noch durch große Teuerung und Hungersnot vermehrt. » Im Jahre 1574 bat ein Med. Dr. Nochus Jor dan von Nonsberg um Aufnahme in die Stadt. Die Bitte wurde ihm gewährt, weil er ..als ein guter Doktor „verschrien' sei'. Er erhielt eine freie Wohnung und wurde von Zins, Steuer und Wacht befreit

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Alpenzeitung
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Pagina 3 di 6
Data: 31.07.1934
Descrizione fisica: 6
im Hause des Fascio zu einer «Sitzung versammeln. Der große Kurhaussaal Mrd gegenwärtig in seinem Innern Ausbessè- rungs- und Renoviernngsarbeiten unterzogen, die von Malermeistet G. Bernard, Merano, durchge führt werden. Vom Rathaus Veröffentlichung dee ErgSnzungslisle Z. Serie für Lizenz-Steuer 1SZ4 Der Bürgermeister der Stadtgeineinde Merano gibt nach Einsichtnahme der diesbezüglichen gesetz lichen Bestimmungen bekannt: a) daß von heute ab bis zum S. August lfd. Jrs. beim Finanzamt der Gemeinde

, Rathaus 2. Stock, Zimmer Nr. 60, die Ergiinzungslists 8. Serie der Lizenz-Steuer pro 1934 während der Amtsstun- den zur öffentlichen Einsicht aufliegt. b) daß diese Steuer in Uebereinstimmung mit den von den kompetenten Behörden anerkannten gesetzlichen Bestimmungen und dem Cinheitsgesetz für Lokalfinanzen zur Anwendung gebracht wird. c) daß die Veröffentlichung gegenwärtiger Be^ kanntinachung genügt, um den Steuerträger am Verfallstag gesetzlich zur Zahlung zu verpflichten. Gegen die Ergebnisse

Steuer in andachtsvoller Erin nerung an seiner Stelle. Eine noch schönere Sammlung aber leuchtet einem von den Wänden des ersten, großen Zimmers entgegen: es sind die Photographien von hundert und aberhundert dankbaren Patienten, die in der Behandlung die ses wahren Wohltäters der Menschheit standen, u. erwähnen wir von ihnen nur zwei Bilder des bel gischen Königspaares, dessen Kinder er behandelte, und ein Bild der verstorbenen Frau des bayrischen Kronprinzen Nupprecht. - ' Fremäenverkehrs-Statistik

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Meraner Zeitung
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Pagina 7 di 20
Data: 29.12.1911
Descrizione fisica: 20
OberMdesgerichtsrät Josefa Rungg Dr.) Silvia Magnago, k. k. Be- Josef Pillon zirksrichter - Anna Wwe. Reiner ' : . Dr. Robert Heiß. k. k. Richter .Amalie Wwe. Mahltnecht,. Berg» Paride Gras Saracini-Äelsort.' laüben V6 k. k. Richter . I. Weser. Casetier Dr. Rich. Schnürer, k. -k. Richter Alois Pirchl L>. Freih, o. Kraüß. k. k. Richter Joses Müller sun.. Friseur Göblert; k. t. Flnanzrat . '. Elise Wwe. .Ladurner m. Familie Robert Aigner/k. k. Steuer-Ober- Johann He«s .Verwalter Franz Fieal Antonte Presl S. Salat

und Frau C. Haßfurther R. Kötzjch- A. Beesenmeyer Sc Co. Christ-Herzka C. Meyer und Frau Alois Gasser Otto Barlach Dr. Haller und Frau Sander S- Stainer GustavEtzelsdorser. k. k. Steuer- Ant. Dom. Verdroß .. Verwalter . . . Dr. O. von Sölder Stich Ragreks k. k. Steueroerwatt- B. Wwe. von Sölder Eroce/ L k. Obergecmieter Dr. Polasek. Apotheker Franz Zeller, k. k. Bezirks-Schul- Schardmiylner, Firma I. Ebner . Inspektor. - . - Arthur Ladurner Dr. .R. Weinberger. Bürgermstr. Franz MLßl mit Familie Jos

Hohenegger. t. k. Steuer- Iul. Jörg mit Familie Ossizial. und Frau Hanns Rohregger Minattii ki k. Gerichts-Oberoffizml Walter Mayer . Johann Navpetic Johann Oberhammer m. Familie Karl Schober, k. k. Finanzkomm. <Z. Umort Jakob Prader und Frau Hans Micko Alois Hager mit Frau (Bahnhof- Johann Mußner ^ Restauration) Louise Glatz Johann Seibstock mit Frau Johann Spitäler Karl Pichler, Kapellmeister Hans. Schwarz Andreas Straub» Zangerles Nslg. Alois Schmittner und Familie Georg Hirschmann und Frau Hans

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Der Burggräfler
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Pagina 6 di 14
Data: 09.05.1885
Descrizione fisica: 14
die aus Grund der voll zogenen Grundsteuerregulirung sich ergebende Er höhung der Grundsteuer erst nach Ablauf von 10 Jahren, das ist im Jahre 1890, zur vollen Ber- chreibung, indem das gegenüber der alten Steuer leistung auf Grund des früheren Catasters sich er- gebende Mchrausmaß an Grundsteuer auf 10 Jahre in der Weise vettheilt wird, daß von diesem Mehr ausmaße in jedem Jahre ein Zehntheil zur alten Steuerleistung hinzugeschlagen wird. Von dieser Begünstigung der stufenweise einttetenden Erhöhung

lichen Bestimmungen von Seite der k. !. Finanz» Landes-Dirertton in Innsbruck mit Bezug auf den Besitzübergang zwischen Eltern und Kinder in ganz unberechtigter und ungesetzlicher Weise insoferne be schränkend ausgelegt wurden, als diese Begünstigung nur in dem Falle eintreten sollte, wenn dieser Be sitzübergang über eingetretenen Todesfall, also im Wege der Verlaßabhandlung erfolgt. Diese Anschauung der k. k. Finanz-Landes Direktion wurde sogar in einem Erlasse an die k. k. Steuer- und Gebühren

» bemessungsämter als Norm zur Beachtung bekannt gegeben. In Folge von gegen derartige Grundsteuervor- schreibungen eingebrachten Rekursen wurde sodann dieser Erlaß von Seite der k. k. Finanz-Landes- Directton zurückgezogen. Es ist aber immerhin noch möglich, daß Grundsteuerzahlungsaufträge, welche auf der vorerwähnten unrichtigen Gesetzes auslegung basiren, — von einzelnen k. k. Steuer ämtern gerade in Folge der früheren unrichtigen Steuervorschreibung und der möglicher Weise nicht erfolgten dem entsprechenden

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