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Alpenzeitung
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Pagina 3 di 4
Data: 22.08.1940
Descrizione fisica: 4
und betreffen den Steuerabgabenbeträge enthalten sein muß. ist nur einmal im Jahre, und zwar im Lause des Monats Jänner zugleich mit der Meldung betreffend die Ricch. Mobile-Steuer der Angestellten vorzule gen. Hingegen genügt es. bei den einzel nen Einzahlungen der Lohnabgabe (zu den oben bezeichneten Terminen) dem Re° aisteramt ein Verzeichnis in doppelter Anfertigung vorzulegen oder einzusenden, welche nur den Namen und Sitz der Fir ma. sowie den Gesamtbetrag der dieser Lohnabgabe unterworfenen

hat, daß die Mindestbeträge der provisorischen Steuer, die für neueröffnete Betriebe oder die noch nicht hinsichtlich der N. M. festgesetzt wer den können auch sür Betriebe gelten, die nicht in die Verzeichnisse der genannten Steuer eingetragen sind, wenn das Er trägnis nicht das versteuerbare Minimum ausmacht. Der Mindestabonneinentsbetrag von 200 Lire, der im diesbezüglichen Abkom men für die letzte Betriebskategorie vor gesehen ist, verbleibt wie folgt festgesetzt: Lire KV für Betriebsinhaber in Gemein

, die der Einnahmesteuer durch Abonnement un terworfen sind, die Steuer, die im vor hinein anstatt nach Zwölftel, wie es m,t Ministerialdekret vom 28. Jänner 19Ä bestimmt wurde, bezahlt wurde, dies :'e> den kommenden Raten in Rechnung ge zogen wird, was auf Ansuchen der efsierten von den betreffenden Reg'sier- ämtern geschieht. Für Restaurants, die. da sie an Gast höfen angeschlossen und, die neue Steuer mit Marken zu entrichten Huben, hat das Ministerium verfügt, daß die Rückzah lung des bezahlten Betrages

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Volksbote
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Pagina 8 di 12
Data: 02.02.1928
Descrizione fisica: 12
, kür 1927 Lire 146.50, für 1928 Lire 131.85. Die Provinz- und Gcmftndeuw.'ogen wurden jedes Jahr noch eigens berechnet, wieviel Prozent betragt Me staat liche Steuer! wie viel die Provinzialumlagen? wohin hat man sich zwecks Rlchügstcllung zu wenb»n? Da im I-zhre 1927 Md Grundsieinr um 25 Prozent herabaeseht worden ist, möchtr ich fraoen. wie viel der Steuernachlafz in me'nem Fall betragt? Hätte ein Rekurs noch seht Aus- stchk auf Lrfola? Autwori: Dl« staatliche Grundsteuer betrag! schon seit

dem 1. Jännei 1925 10 Prozent des steuerpflichtigen Einkommens. Bom 1. Juli 192? ist sie auf 7.5 Prozent desselben herabgeseli> worden. Die Grundsteuer ist in der Steuerrollc zusammen mit den Provinzial- und Gemeinde» zuschlägen eingetragen und auch Me in den Zahlungsaufträgen eingeschriebenen Steuer- betraae betreffen Me staatliche Steuer zusammen tust den Provinzial- und Gemeindezuschlägen Die Provinzialumlagen betragen bei uns 308 Prozent der staalilchen Steuer. Die Gemeinde- zuschläge

sind in den einzelnen Gemeinden sehr verschieden und betragen manchmal das drei- bis sechsfache der staatlichen Steuer Es ist also ohne weiteres möglich, daß di« Grundsteuer mit der Provinz- und Gemeindozuschlägen zusammen die Halste des steuerbaren Einkommens übersteigi Die Verrechnung des 25prozent!oen Steuernach lasses auf Me staatliche Grundsteuer für die zweite Hülste de» Jahres 1927 findet mm amte-

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Volksbote
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Pagina 8 di 12
Data: 07.02.1929
Descrizione fisica: 12
(nicht Zeitungsverwaltung). lowie von Brief- marlen rm Betrag von 1 Lira für je eine An frage zu kenden. -Jede Frage ist für sich gesondert auf ein Blatt zu schreiben. Anfragen ohne Unterschrift werden nicht beantwortet. Die Er teilung der Auskunft geschieht unverbindlich und ohne Haftung für die Richtigleit an dieser Stelle oder im „Brieslasten'. Frage: Ich habe im Jahre 1925 mit der Steuer behörde eine Ab'indung abgeschlossen, mit einem steuerpsllchkigcn Einkommen von 2200 Lire iähr- llch. welche Abfindung ab 1926

gelbe war. Weil Ich aber zu hoch «efchähi wurde und ich das Recht hatte, kür das Jahr 1928 neu zu faliereu. hade ich im Jahre 1927 bei der Steuerbehörde um Ermäßigung angesucht. Ich wurde somit von der Kommission erster Instanz mit einem steuer- psllchttgen Einkommen von 1606 Lire für die Jahre 1928 und 1929 eingetragen. Im Oktober v. 2. wurde ich von der Steuerbehörde verstan- dlgk. daß nun mein lleuerpMchiiaes Einkommen mit 2800 Lire eingetragen wurde. Ich habe gleich einen Rekurs

an die Kommission gerichtet. Trotz dem bin ich seht wirklich mit einem Einkommen von 2800 Lire besteuert und muß noch für das Jahr 1928 eine Nachzahlung von Lire 131.90 leisten. Ritte um Auskunft, ob und was sich da machen ließe Antwort: Vermutlich siegt der Fall io, daß zwar die Sleuerkommifston erster Instanz aus Grund Ihres Rekurses im Jahr« 1927 das steuer pflichtige Einkommen für die Jahre 1928/29 mit 1600 Är« festgesetzt hat. daß aber der Steuer- prokurator aegen dies« Entscheidung

werden können. Wenn aber keine Entscheidung der Brovinzialsteuerkommiisiön besteht, könnte entweder eine proviioriiche Eintragung Ihres durch Rekurs an die SieuerkommiiNon erster Instanz anaefocktenen und von Amts wegen iest- geletzten steuerpslichsigen Einkommens vorftegen. was noch dem Gesetze zulässig Ist. wenn die Steuerkommilsion innerhalb 60 Tagen nach Ein bringung des Rekurses noch nicht entschieden hat, oder es siegt tatsächlich ein Versehen des Steuer- amtes vor gegen das ein Rekurs aeaen den Ruo>« eingebracht

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Dolomiten
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Pagina 7 di 12
Data: 16.05.1936
Descrizione fisica: 12
den), die Warenmuster aber Eigentum der Firma sind: 1.2 Ecnt. je q-km. Auch für diese Art von Airto- transportcn kann die Steuer abgesunden werden; diesbezügliche Gesuche auf 6 Lkre-Stempelpapier sind direkt an daS Finanzministerium zu richten. — Begünstigungen für Kognakerzeugung. Mit kgl. Gesetz-Dekret vom 16. April l. I.. verlautbart in der Gazz. Uff. vom 5. Mai, werden einige Begünstigun gen fiir die Destillierung von Weinen zu Zwecken der Kognakerzeugung bis 31. Dezember l. I. gcwabrt. ES stnd im wesentlichen

die nämlichen Begünstigungen, wie ste in Jahren mit überreichen Ernten öfters ge geben worden sind. Demnach wird für den innerhalb dieser Zeit erzeugten Kognak nach einer vierfahrigcn Einlagerung eine Rückvergütung von 101» der Steuer, nach jedem weiteren Jahre biS zum voll endeten 8. Jahre weitere 8<fc und für jedes folgende Jahr bis zum vollendeten 12. Jahre 7% gewahrt. Zur Erlangung dieser Begünstigung sind bestimmte Vorschriften hinsichtlich Gebinde. Einlagerung und Gradation (nicht unter 65 Grad

; Stiere L 220-250; Kälb-r L 300-410. Nutzkühe L 1200-1700. Schweine ü 480. — Modena: Markt ruhig. — T r c v i s o: Unverändert. — Padua: Kälber steigende Ten denz. — Mailand: Ochsen L 240—410, Kühe L 190—390, Stiere L 270-390. Kälber I und II L 4.20-5.80. Rindcrmarkt flau. Kälber leicht an- ziehend, Schweine weniger Nachfrage bei gut be haupteten Preisen. Fett. Br-scia: L 580-600. Modena: L 600-620. Rom: raff. L 600-620. gew. L 580-600 (Inklusive Steuer). Treviso: L 550-600. Mailand: L 540-580 (olme

Steuer). Eier. Rovigo: L 305—310. Brescia: L 340-350. Descnzano: L 260-300. Treviso: L 310—316. Fer rara: L 330—340. Rovato: L 250—300. Kartoffel. Piaccnza: Neue L 45.-55. Mailand (Detail): Neue L 0.50-0.80, alte L 0.65, ungarische L 0.50. runde Berliner L 0.55. Ferrara: Neue L 80-90. Weinniarkt. Die Welnmärkto weisen noch immer eine sehr beschränkte Tätigkeit auf. Die Preistendenz Ist schwach. Die Kulturenstandberichte lauten fast im ganzen Reich gut. — Trento: Trotz der ungün stigen Witterung

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Alpenzeitung
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Pagina 4 di 6
Data: 07.12.1933
Descrizione fisica: 6
der Veröffentlichung ab bei der „Kommission in der Präfektur von Bol zano' Einwendung erheben. Veröffentlichung der Z. Serie der Ergünzungs- listen pro 193Z: Mietwerlsteuer und Steuer auf die Expreszkaffeemafchinen Der Bürgermeister Ver Stcidtgemeinde Merano gibt, nach Einsicht des Art. 121 des Reglements zur Durchführung der Kommunal- und Provin- zial-Gesetze, des Art. 6 des R. D. L. vom 20. 10. 192S, Nr. 1944, der Art. 273 und 296 des Ein heitstextes für die Lokalfinanzen, welche die Nor men

für die Einschreibung der in Rede stehenden Steuern bestimmen, bekannt, daß a) Die 2. Serie der Ergänzungslisten für die Mietwertsteuer und die Steuer für die Expreß- Kaffeemaschinen pro 1933 von heute an bis zum 12. Dez. a. c. beim Finanzamt der Gemeinde, Rat haus, 2. Stock, Zimmer Nr. 60, zur öffentlichen Einsicht während der Amtsstunden aufliegen. b) Diese Beiträge in Uebereinstimmung mit den geltenden und von den höheren kompetenten Be hörden entsprechend anerkannten gesetzlichen Be stimmungen laut

dem Einheitstexte der Lokal finanzen auferlegt sind. c) Die Veröffentlichung dieser Kundgebung ge nügt um den Steuerträger am festgesetzten Ter min zur Zahlung der diesbezüglichen Steuer ge setzlich zu verpflichten. d) Diese Listen zusammen mit den Raten, welche am 10. Februar, 10. April und 10. Juni 1934 oerfallen, eingetrieben werden. Wegen diese Listen sind die Einwendungen innerhalb von 6 Monaten vom letzten Tage der Veröffentlichung ab nur wegen der Einschreibung von bereits beanständeten Posten

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