von Coldrano wer den in kurzer Zeit auch die Gelegenheit haben, ihre Milch einer Sennerei zuzutragen, da in Coldrano das für den Zweck bestimmte Ge bäude schon fertig ist, nur fehlen noch die Ma schinen. Letzten Sonntag war der Vertreter einer Maschinenfabrik da, doch kam es zu kei nem fixen Abschluß. , Sluderno Viehsteuer pr. In unseren Landgemeinden ist die Vieh- steuer als die größte und wichtigste Einnahms quelle der Gemeinde zu betrachten, doch schei nen sich unsere Bauern
noch nicht über die An wendung derselben ein klares Bild gemacht zu haben. Es liegt nun im Interesse jedes einzel- iren Landwirtes, über die Viehsteueranwendung gut informiert zu -sein, weshalb hier die wict^ tigsten Bestimmungen bekannt gegeben werden. Der Steuer obliegt sämtliches im Gemeinde gebiet sich aufhaltendes Vieh, ausgenommen Fohlen unter einem Jahr, Rindvieh unter sechs Monaten und jenes Vieh, welches in die Gemeinde zur Schlachtung oder zum Wieder verkauf eingeführt wird, wenn es nicht länger als 15 Tage
verbleibt. Der ganzjährigen Steuer obliegt das Veh, das mehr als sechs Monate gehalten wird, der halbjährigen das von drei bis sechs Monate in der Gemeinde verbleibt, und sür ein Vierteljahr, das unter 3 Monate. Das aus anderen Gemeinden auf die Weide oder zur Fütterung in unserer Gemeinde aus getriebene Vieh unterliegt, falls es mehr als 30 Tage im Gemeindegebiet verbleibt, sovielen Stenermonatsraien, als es angefangene Monate verbleibt; das gleiche gilt im umgekehrten Fall. Die in anderen Gemeinden
, welche ein Stück Vieh kaufen, sodaß die angemeldete Zahl überschritten wird, oder bei denen ein Kalb das sechste/Monat er reicht, in der Gemeindekailzlei die Anmeldung zu machen. Nichtanmeldung oder falsche Anmeldung wird wenigstens mit der doppelten Steuer bestraft werden, außer Erlegung der betreffende!) Steuer selbst ' ^ ' ' - ' ' ' ' Malles Unterhaltungsabend m. Auf Anregung des Milizhauptmanns Cav. Garzotto fand eine gemütliche Unterhal tung im Hotel Post statt, an welcher sich zahl reiche Sommerfrischler