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Alpenzeitung
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Pagina 4 di 6
Data: 02.09.1936
Descrizione fisica: 6
im Sinne der geltenden Ge setze bekannt, daß mit Wirkung ab 1. Jänner 1937 in der Gemeinde Merano folgende Steuern und Umlagen eingehoben werden: 1. Mietwertsteuer; 2. Viehsteuer; 3. Ziegen steuer; 4. Hundesteuer; 5. Wagensteuer; 6. Dienst botensteuer; 7. Klavier- und Billardsteuer: 8. In dustriesteuer; 9. Patentsteuer: 10. Lizenzsteuer: 11. Expreßkaffeemaschinen-Steuer; 12. Aufschrif' tenfteuer; 13. Steuer für Belegung öffentlicher Plätze. Deshalb werden alle Bürger, auf die sich die im folgenden

angegebenen Umstände beziehen, aufgefordert, bis 20. September im Rathaus die Anmeldung vorzunehmen: dort werden die ent sprechenden Formulare ausgegeben und Bestäti gungen der gemachten Anmeldung ausgefolgt. Mieiwerlsteuer. Besitzer von Miethäusern, die möbliert sind, ob nun die Möbel Eigenbesitz oder nicht sind. Zur Anmeldung ist der Hausbesitzer verpflichtet, der auch für die vom Mieter zu ent richtende Steuer gegen Rückoergütungsanjpruch hastet. Von dieser Steuer erfolgt ein Abzug von 5 Prozent

für jedes im Haushalt lebende Kind; sie wird folgendermaßen bemessen: Mietwert von Lire 1201 bis 3000 mit 4 Prozent, von L. 3001 bis 6000 mit 5 Proz., von L. 6001 bis 12.000 mit 6 .Proz., von L. 12.001 bis 24.000 mit 7 Prozent, von L. 24.000 ab mit 8 Prozent. Vieh- und Ziegensteuer: Besitzer von Pferden. Mauleseln. Eseln, Rindern, Büffeln und Ziegen: Die Steuer beträgt 1 Proz. des Durchschnittswer tes der Tiere, mit Ausnahme der Ziegen, für welche sie L. 10 für die ersten 10 Stück und Lire 20 über 10 Stück beträgt

und andere, auch alkoholfreie Ge tränke verabreicht werden, wie auch Badeanstal ten, Auto- und Wagengaragen, Einstellställe, Tanzsäle. Billardsäle oder andere gestattete Spiel säle. Tarif: 20 Prozent auf den Mietwert der Betriebslokale: 10 Prozent auf den Mietwert der Lokale, wo keine alkoholischen Getränke verab reicht werden: 6 Prozent auf den Mietwert von Tanz- oder Spielsälen: 6 Prozent des Mietwer tes auf sanitäre Anlagen, Badeanstalten, Gara gen und ähnliche. Steuer auf Kaffee-Expreßmaschinen: Besitzer

, ob sie ihnen Verpflegung und Unterkunft aeben oder nicht. Als Dienstboten werden ebenfalls betrach tet Personen, welche als Diener oder Wachperso nen bei Gesellschaften oder Klubs fungieren, wie auch solche, die nur für einige Stunden des Tages Dienst versehen. Für die letzteren ist die Steuer auf die Hälfte herabgesetzt. Tarif: L. 25 für den ersten weiblichen, L. 50 für jeden weiblichen ab zweiten: L. 75 für den ersten männlichen, L. 125 für den zweiten männlichen, L. 200 für jeden weiteren. Steuer auf Klaviere

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Pagina 3 di 6
Data: 20.12.1933
Descrizione fisica: 6
1930, der ersten, zweiten, dritten und vierten Trimesters 1931 und des ersten und zwei ten Trimesters 1932; 4. eine Aufstellung des Spediteurs mit Angabe des Zeitpunktes der Aufgabe, die Nummer der Einfuhrdeklarationen, die Anzahl der Kolli und deren Gewicht. Der Aufstellung ist der Zollschein oder in Er mangelung desselben der Frachtschein des Spedi teurs beizulegen. Me Nor« fir die KWlemntWuer Das Finanzministerium hat an die Steueräm- ler, welche die Veranlagung der Komplementär steuer

Ertrages, da mit die Anwendung der Steuer immer nach den opportunen Variationen bemessen wird entweder oöher oder niedriger von dem was das effektive steuerbore Einkommen ausmacht. Die Anwendung dieser Grundsätze ist jedoch sshr,>ìh<s!kel^!,Dnn,^fie, auch der^gerHMen Verteil lung der 'Neuerläjten entsprechen,' 'jo besteht im merhin die Gefahr daß in der Anwendung Fehler begangen werden, wenn keine präzisen Grundla gen. auf die man sich beziehen kann, bestehen. Das öom Finanzministerium

an die Steuerämter erlas sene Rundschreiben, erklärt vor allem den Zweck der Reform, nämlich die Ungleichheiten .in der Komplementärsteuerbemessung zu vermeiden auf Grund des Besteuerungssystems auf realer Grundlage w'm Einkommensteuer auf Grund- und Gebäudesteuer, das ist, eine Steuer die nach dem festen Beitrag hinsichtlich der Komplementärsteuer bemessen ist, die eine Steuer mit progressiver Grundlage darstellt. » Diese vom Finanzministerium erlassenen Nor men komme» gerade zur rechten Zeit, wann

vorgenommen wurde, zu nehmen. Aon dieser Norm machen die Immobilien,! Grund, Gebäude, Einkommen Ausnahmen welche in diesem Jahre mit Inkrafttreten des kommenden Jahres abgeändert werden. Und dies im Falle, wenn sich das Gesuch um Herabsetzung sich auf die Veranlagung von 1930 oder 1331 bezieht mit In krafttreten im Jahre 1931 und wenn das Steuer amt nicht die deduktive Feststellung eines höheren Einkommens feststellen kann. Eine andere wichtige Frage, welche vorgelegt worden war interessiert

, Gesellschaften und Pri vaten Arbeitsgeber verpslichtet sind, die sür die Angestellten bezahlten Steuern diesen abzuziehen. Falls das nicht geschehen sollte, wird die Steuer noch einmal direkt vom Arbeitsnehmer einkassiert, während die arbeitsgebende Firma einen Zuschlag in der Hohe von 50 Prozent der nicht abgezogenen Steuer zu zahlen haben wird. Die VestiNMWN jiir die Bezahlung der Automobilsleuer Die Provinz-Zweigstelle Bolzano des R. A. C. I. ersucht uns um Bervssentlichung solgender Mit teilung

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Pagina 4 di 6
Data: 08.09.1937
Descrizione fisica: 6
Seite 4 .AlpenzeNung- Mittwoch, den S. Septei^l Merano und Umgebung Gemeinäe-Steuern 1938 Der Podest« gibt im Sinne der geltenden ein schlägigen gesetzlichen Bestimmungen bekannt, daß mit Wirkung ab 1. Jänner 1938 im Gemeinde bezirk Merano folgende Steuern und Umlagen ein schoben werden: a) Mietwertsteuer: b) Viehsteuer: c) Ziegensteuer; d) Hundesteuer; e) Steuer für öffentliche und pri vate Wagen; f) Dienstbotensteuer; g) Klavier- und Villardsteuer; h) Industrie-, Handel- u. Gewerbe steuer

; i) Patentsteuer; j) Lizenzsteuer): k) Expreß- . kaffeemaschinensteuer; l) Aufschriftensteuer und m) -Steuer für Belegung öffentlicher Plätze. Deshalb werden alle Bürger, auf die sich die im folgenden angegebenen Umstände beziehen, aufge fordert, innerhalb 20. September im Rathaus (mährend der Amtsstunden) die entspre chenden Anmeldungen vorzunehmen: dort werden die erforderlichen Formulare ausgegeben und die Bestätigungen über die gemachten Anmeldungen ausgefolgt. Anmeldungen

haben zu machen für: M i e t w e rt st e u e r: Besitzer von Miethäu- sern, die möbliert sind, ob nun die Möbel Eigen besitz sind oder nicht. Zur Anmeldung ist der Haus besitzer verpflichtet, der auch die vom Mieter zu entrichtende Steuer gegen Riickvergütungsanspruch hastet. Vieh- und Z ie g e nst e u e r: Besitzer von Pferden, Mauleseln, Eseln, Rindern, Büffeln und Ziegen. Hundesteuer: Besitzer von Hunden jeder Art und Rasse. Wagenst euer: Besitzer von privaten und öf fentlichen Wägen, sowie Personen, welche derartige Fahrzeuge in ihren Dienst

gestellt haben. Dienstbotensteuer: Personen, welche zu ihrer oder ihrer Familie Bedienung Dienstboten halten, seien es männliche oder weibliche, gleich gültig, ob sie ihnen Verpflegung und Unterkunft geben oder nicht. Als Dienstboten werden ebenfalls betrachtet Personen, welche als Diener oder Wach- Personen bei Gesellschaften oder Unterhaltungs klubs fungieren, wie auch solche, die nur einige Stunden des Tages Dienst versehen. Steuer aus Klaviere und Billards: Personen, welche eines oder mehrere

Klaviere oder Billards zur Verfügung haben, auch wenn fie da von keinen Gebrauch machen- Dies gilt auch für Personen, die Billards oder Klaviere gemietet ha ben. Steuer auf Indù st rie, Handel, Kun st e und Berufe: Jene Personen, welche, wenn auch nicht ununterbrochen, eine Industrie, einen Handel, ein Gewerbe oder einen Beruf ausüben, aus dem sie eine Einnahme beziehen, die der Ein kommensteuer (Ricchezza Mobile) unterworfen ist. P a t e ntst eu e r: Jene Personen, die, wenn auch nicht ununterbrochen

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Pagina 5 di 6
Data: 25.02.1937
Descrizione fisica: 6
in Betracht gezogen. Die 3«MMr-MelHe Wh 3««M r-SNtt Màliiiiten ?iir die «Münz — BmrsWun!! der Anleihe durch Die FmWlMje Die Zeichnungsquoten der Jmmobiliaranleihe u.l zahlt dessen Anleihebetrag ein, während der Lie- die außerordentliche Steuer, die für die Anleihe! genschaftsbe,!tzer den Anleihebetrag aus 20 Jahre eingeführt worden ist, werden nach den Modalità-j in Ratenzahlung verteilen kann, dazu noch die Verteilung àer Telsphonverzeichni'se Wie uns mitgeteilt, wird, hat die „Telve' — Agentur

- m'? Restaurant Nußbaumer, Bindergasse. ^aste sind, höflichst eingeladen. ten, die für die direkten Steuern in Kraft sind, eingehoben. Die erste Rate der Anleihe und der Steuer muß vom 1t>. bis 18. März entrichtet wer den. die anderen sind im April, Juni, August, Ok tober und Dezember fällig. Alle, die zur Zeichnung verpflichtet sind, werden einen Zahlungsbigen mit den erforderlichen An gaben hinsichtlich 5er Anleihezeichnung und der au ßerordentlichen Steuer für dieses Jahr erhalten. Es ist bekannt

auch die Möglichkeit der Ablösung der Steuer durch Rückerstattung der Titel der Anleihe an den Staat vor. Mit kgl. Dekret vom 25. Jänner 1937, Nr. 47. wird eine weitere Form der Ablö sung der Anleihe genehmigt, wodurch die Möglich keit von der Ablösung der Quoten der Anleih? und der Steuer geboten ist. wenn die Ablösung inner halb der Stadenz der ersten Rate, das ist bis 13. März, erfolgt. Um dies zu erlangen, haben die Zeichner für se 1W Lire der Zeichnnngssumme de» Betrag von Lire zu entrichten, das ist neun

Zehntel der Höhe der Zeichnungssiimme. Wenn die Ablösung nach dem 18. März gefor dert wird, müssen auch 5 Prozent Zinsen für die Ablösungssumme mit Beginn vom 18. März bis zum Tage der Einzahlung entrichtet werden. Na türlich werden von der Ablösungssumme die Ra ten, die bereits eingezahlt worden sind, mit den Zinsen von 5 Prozent in Abzug gebracht. Die even tuellen Quoten der außerordentlichen Steuer, die eingezahlt worden sind, werden zurückbezahlt, wenn der Ablösungsbetrag eingezahlt

Ist Die Ablösung kann auch bei noch nicht festgesetz ten Werten, für die die Feststellung durchgeführt wird, erfolgen. In diesen Fällen erfolgt die Ablö sung der Anleihe und der Steuer nach dem Be trage der Erklärung mit dem Vorbehalt des even tuellen Ausgleiches. Verbindung der Anleihe mit einer Lebens versicherung. Die Einzahlung der Anleihe kann auch mit Ein gehung einer Lebensversicherung bewerkstelligt werden. Zum Abschließen von Lebenspersicherun gen dieser Art ist die Reichsversicherunasaustalt befugt

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Pagina 4 di 8
Data: 11.11.1931
Descrizione fisica: 8
DZe Skeuerpflichk für 1S32 3m Sinne des im September d. 3. erlasse nen Einheitskexkes über die lokalen Finan zen hat der Podefla von Merano beschlossen, ab 1. 3änncr 1932 folgende Steuern und Gebühren zur Anwendung zu bringen: a) ANeklvertskeuer; b) Viehsteuer: c) Ziegenskeucr; d) Hundesteuer: e) Steuer auf öffentliche und privale Fuhr- werke: f) Dienslbolensteuer; g) Klavier- und Billardsteuer: h) Steuer ans Gewerbe, Handel, Künste ' und freie Berufe: i) Bakcnkskeuer: k) Lizenzskeuer

; l) Erpreßkaffcemaschinensteuer: m) Ausschriskenskeuer: n) Steuer auf Belegung öffentlicher. Plätze. Alle Bürger, welche sich in einer der nach stehend genannten Bedingungen befinden, haben innerhalb 3 Ö. November 19 31 beim Gemeindeamt während der öffentlichen Dienststunden die erforderlichen Anmeldungen zu machen. Btiekwerk: Alle jene, welche ein Wohnhaus oder sine Dependance, die mit Möbeln eigenen oder fremden Eigentums ausgestattet sind, zur Verfügung haben. Direkt verpflichtet zur An meldung sind die Hausbesitzer, welche auch für vom Mieter

zu entrichtende Steuer haf ten. Diese Steuer wird für jedes zu erhal tende Kind um 5'/ herabgesetzt. Vieh und.Ziegen: Alle jene, welche Pferde. Esel Muli, Rind vieh oder Ziegen besitzen oder halten. Hunde: Alle jene, welche Hunde besitze» oder hal» ; ten, ohne Unterschied der Rasse. Wagen: Alle jene, welche die Konzession für öffent-, ! liche oder private Wagen haben. DIenslboken: Alle jene, welche Dienstboten männlichen oder weiblichen Geschlechtes haben, und ihnen Wohnung oder Kost geben: als Dienstboten

werden ebenfalls betrachtet Personen, welche als Diener oder Wächter bei Gesellschajtcn oder Unterhaltungszirkcln Dienste leisten, wie auch die Personen, welche nur einige Stun den des Tages Dienst machen. Für diese ist die Steuer am die Hälfte ermäßigt. Klavier und Billard: Alle jene, welche eines oder mehrere Kla viere oder Billards besitzen, gemietet haben oder unter einem anderen Titel in ihrem Be sitz haben, gleichgültig, ob sie benützt werden oder nicht. Gewerbe. Handel. Künste, freie Berufe

): es ist gleich gültig. ob der besetzte Platz auf oder unter dem Straßenboden li 'gt. Wer seiner Pflicht u;r Anmeldung nicht nachkommt, hat eine Mehrgebühr zu Zahlen, welche ein Drittel der für das ganze Jahr zu bezahlende Steuer ausinacht. Wer eine gefälschte Anmeldung vorlegt, so daß er wenigstens die Halite der Steuer hin terzieht. hat als Mehrgebühr ein Drittel der Differenz zu zahlen, welche zwischen der ge schuldeten Iahressteuer und der angemeldeten liegt. Die Anmeldung braucht nicht gemacht

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Pagina 5 di 8
Data: 13.12.1929
Descrizione fisica: 8
L. -9,720.469.63 Kapitalsbe.vegung .. 2,960.933.— Speiiolbiichhaltung « 3,901.138.53 L. IK.S82.S-j1.2l» Umlagen sind wie folgt präliminiert: Umlage zur staatl, Grund- und Gebäudesteuer L. 383.624.03 Jndustriesteuer ' „ 340.000.— Patentsteuer ,, 10,000.— Wagen- u. Dienstbotensteuer „ 20.090.— Steuer auf Kaffee-Exsierßma- fchinen „ 5.000.— Hundesteuer „ 5l)vl)0.— Billard- u. Klavierabgabe „ 20.00!).— Mietwertsteuer „ 230,000.— Viehabgabe „ SVW.— Aufschriftsteuer „ 50.600.— Lizenzsteuer „ 160.060.— 771.448.38

34.713.10 1,730.676.73 121.lI1.70 133.000.- 103,322.50 4N,0Z0,— Die effektiven Einnahmen sehen sich in: We lentlichen wie folgt zusammen: rlus Gebäude- u. Grundbesitz L. Aktivzinsen „ Reingewinn sowie andere Beiträge u. Leistungen der städt, Unternehmungen „ Anerkennungszinsen, Platz- u. Marktgebühren, Konzessio nen u. Lizenzen usw. ,, unalige Beiträge d. Opera liaz. Comb. u. Montecatini zum Trlnkwafserleitungsbau sowie zum Schulbau in der Borgata Vittoria „ Diverse Steuer- u. Pensions» rückvergütungen

städt. Be amter u. Lehrer „ Llnteilquoten der Geineinden des Gerichtsbezirkes an den Spesen für Gericht u. Ge fängnis ., Anteilsquote d. Stadtgemeinde an diversen staatl u. Pro- vinzialabgaben (Lustbar- keitsabgabe. Tabakmonopol, Schlachtgebühren, Straßen- einhaltnng nsw.) „ Städtische Steuern, Abgaben n. Umlagen „ Der Dazio consumo einschließ lich des Dazio auf elektr. Energie „ Endlich »veist die städt. Bilanz aus gesetzt. Gründen Ihre Einnahmen- wie im Ausga benteil die beiden Steuer gruppen

, wo durch die Stadtgemeinde mit ihrer Bilanz au ßerhalb der Kompetenz des Landes- Verwal- tungsausschusses gestellt ist. Ein Abbau dieser auf das gesetzliche Minimum gestellten Steuer gruppen ist unmöglich, weil diese Abgabe» die einzige praktisch akzeptierte Grundlage für eventuell notwendig? Gem>>indekredite ist. Die Jndustriesteuer bleibt in unveränderter Höhe mit 3 Prozent auf der Einkommensteuer grundlage aufrecht. Die Patentabgabe bildet bei Bestand der Jndustriesteuer eine obligato rische Abgabe. Da diese Abgabe

die kleinen und kleinsten Gewerbebetriebe trifft, wird das steuerfreie Minimum derart erhöht, daß nahe zu 90 Prozent der bisher Steuerpflichtigen steu erbefreit fein werden. Die finanzielle Auswir kung wurde deshalb nur mehr mit Lire 10.060 kalkuliert. Das steuerfreie Minimum der Mietwert steuer, das 1928 nur Lire 500.—, là Lire 1000.— war, wird 1930 auf Lire 1500.— erhöht. Durch diese Maßnahme wurde die Zahl der 4377 steuerpflichtigen Familien des Jahres 1928 im Jahre 1929 auf 3265 erniedrigt und fällt

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Pagina 3 di 6
Data: 31.12.1935
Descrizione fisica: 6
. Für jeden Transport und für jeden Empfänger mutz ein Schein und Gegenschein ausgefüllt werden. Der Gegen« schein ist dem Empfänger der Ware durch ven Transportfahrer zuzustellen. Das Trans port-Register (Schein) mutz vom Transporteur, der Gegenschein vom Empfänger fünf Jahre lang aufbewahrt und den Finanzorganen auf Ver langen jederzeit vorgewkesen werden. Diese Aufoewahrungspflicht gilt nicht für Empfänger, welch« keine Handels- oder Industrkefirma sind. C. Gemeinsam« Bestimmungen. Entrichtung der Steuer

'(für jede einzelne Fracht oder jeden einzelnen Empfänger) dürfen nur durch Zahlung auf Postscheckkonto des Registeramte» ent richtet werden. Steuerfrei« Frachten und Transport«. Don der Autofracht-Steuer find jene Fremd fruchten und jene Eigentrans porte befreit, welche innerhalb einer Gemeinde stattfinden. Ferner sind jene Eigentransporte steuerfrei, welch« von einer landwirtfchaft- l 1 ch e n Unternehmung (azienda rurale) bei der Ausübung der normalen Tätigkeit inner- ' ' ‘ ' durchgeführt halb der Provinz

Schlietzlich ' - ~ transporte der näch. bahnstation steuerfrei werden. ilietzlich sind Fremdfrachten und Eigen porte zwischen der (eigenen) Gemeinde und nächsten Eisenbahn» oder Tram- Steuer« Befreiung von der Steuer enthebt jedoch nicht von der Verpflichtung zur Ausstellung der Frachtbolletten und zur Führung der vorgeschriebe- nenRegister (Fracht- und Ruckfahrtregister, Frachtscheinregister). Vom Dekret nicht betroffen Die Bestimmungen des Dekret-Gesetze» über die Autofrachtsteuer gelten

-Steuer befreit, sondern “ ur Ausstellung von rung von Fracht- «stim- ingen. Die Nicht- wird mit einer Geld. der auch von der Verpflichtung zu Frachtbolletten und zur FÜHi registern. Strafbestimmungen. Art. 10 des Dekrete» enthält die Stra mungen für Zuwiderbandlun entrlchtung der Frachtsteuer strafe, welche das Vier- bis Zehnfache der Steuer beträgt, belegt: bet Fremdfrachten hasten für Steuer und Steuerstraf« der Auftraggeber und der Frächter, bei Etgentransporten der Liefe rant. Wer

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Pagina 5 di 6
Data: 25.11.1940
Descrizione fisica: 6
Panctta und aus Grottcria, Reggio ! Calabria, gebürtig. Die Leiche wurde am Sonn-! tag. 21. November, auf dem städtischen Friedhof! bcigcsctzt. Wirtschaft unü ßesetz Ile KriegsgetvmntteM Mit Gesetz vom 1. Juli 1910, Nr. 813, ver lautbart in der „Eazzctta Ilfficiale' vom 16. Juli, wurde eine außerordentliche Steuer auf die durch den Kriegszustand erhöhten Ein kommen, also eine Kriegsgcwinnsteuer, ein- gesührt. Nunmehr sind auch die Durchführungs bestimmungen hierzu erschienen, so daß es an gebracht

ist, die Steuerträger mit den wich- tiVten sie betreffenden Bcstimmungen bekannt- zumachcn. D a s O b j e k t der S t e u,e r. Dieser außer ordentlichen Steuer unterliegen die ans einem Handels- oder Gewcrbetriebe oder aus Dcr- tretungsgeschästen stammenden Einkommen. Das Gesetz trifft somit alle Einkommen aus Handels und Gewerbebetrieben, die nach dem geltenden Einkommensteuergesetze in der Kategorie B klassifiziert sind, ob dieselben nun auf den Kriegszustand Bezug haben oder nicht. Ferner fallen

unter die von diesem Gesetze betroffenen Einkommen alle jene der Vermittlungsgeschäfte, der Kommissionäre, der Handelsagenten und Vertreter, die auf eigene Rechnung arbeiten, also nicht Angestellta einer bestimmten Firma sind. Unter diese Steuer fallen nicht die bei einer Firma angestellten Handelsreisenden, Platzvertreter und Gefchäftsaimestellten, die in der Einkommensteuer in der Kategorie EL be steuert sind. Auch die Vertreter ausländischer Firmen werden von dieser Steuer betroffen. Ferner sind von dieser Steuer

, daß die von der Einkommensteuer betroffenen Einkommen von insgesamt 12.000 Lire in jedem Jahre von -193g- ab dieser außerordentlichen Kriegsgewinn- ' steuer nicht unterliegen. Das steuerbare Ein- >kommcn zur gewöhnlichen Einkommensteuer ist also bis zum Betrage von 12.099 Lire absolut 'steuerfrei. Das Gesetz erklärt außerdem von dieser Kriegsgewinnsteuer befreit den Mehr gewinn zum ordentlichen Einkommen bis zum Betrage von 6900 Lire. Es handelt sich hier »m ein relatives Minimum, welches bei jedwedem ordentlichen Einkommen

. Der Steuerträger seiner seits kann im Monat Jänner jeden Jahres eine Erklärung für eine Herabsetzung einbringen, wenn er ein geringeres Einkommen im Vor jahre Nachweisen kann. Zum besseren Verständnisse lenken wir die Aufmerksamkeit der Leser auf die Tatsache, daß das Einkommen zur gewöhnlichen Einkommen steuer von vornherein mit Bezug auf die vor hergehenden zwei Jahre festgelcgt wird, wäh rend bei der Kriegsgewinnsteuer das Ein kommen alljährlich im Nachhinein festgestellt wird. Angesichts der Blockierung

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Pagina 4 di 8
Data: 02.09.1938
Descrizione fisica: 8
. Dies ist nicht nur das Bestreben der Kurverwal tung. sondern auch der Hoteliers und Gastwirte, sowie aller jener Kreise, die am Fremdenverkehr unmittelbar inter essiert sind. Gemeindesteuern für «las Zshr 1939 Der Präsekturskommissär gibt im Sin ne der geltenden einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen bekannt, daß mit Wir kung ab 1. Jänner 1939 im Gemeindebe zirk Merano folgende Steuern und Um lagen eingehoben werden: a) Mietwertsteuer; b) Viehsteuer: Ziegensteuer: d) Hundesteuer: e) Steuer für öffentliche und private Wagen

: f. Industrie-, Handels- und Gewerbesteuer: i) Patentsteuer: j) Lizenzsteuer: k) Ex preßkaffeemaschinensteuer: d) Aufschrif tensteuer und m) Steuer sür Belegung öffentlicher Plätze. Deshalb werden alle Bürger, auf die sich die im folgenden angegebenen Um stände beziehen, aufgefordert, inner halb 20. September im Steueramt der Gemeinde (Rathaus, 2. Stock, Zim mer, Nr. 60) während der Amtsstunden die entsprechenden Anmeldungen vorzu nehmen: dort werden die erforderlichen Formulare ausgegeben und die Bestäti

gungen über die gemachten Anmeldungen ausgefolgt. Anmeldungen haben zu machen für: Mietwertsteuer: Besitzer .on Miethäusern, die möbliert sind, ob nun die Möbel Eigenbesitz sind oder nicht. Zur Anmeldung ist auch der Hausbesitzer ver pflichtet. der ebenfalls für die vom Mie ter zu entrichtende Steuer gegen Rück- rgütungsanspruch haftet. ^ Vieh- und Ziegensteuer: Be sitzer von Pferden, Mauleseln, Eseln, Rin dern, Büffeln und Ziegen. Hundesteuer: Besitzer von Hun den jeder Art und Rasse

ren, wie auch solche, die nur einige Stun den des Tages Dienst versehen. Steuer aufKlaviere lind Bil-, lards: Personen, welche eines oder mehrere Klaviere oder Billards zur Ver- ügung haben, auch wenn sie davon kei nen Gebrauch machen. Dies gilt auch für Personen, die Billards oder Klaviere ge mietet haben. Steuer auf Industrie, Han iz ze l, Künste und Berufe: Jene Personen, welche, wenn auch nicht unun terbrochen, eine Industrie, einen Handel, ein Gewerbe oder einen Berus ausüben

, Schankstätten, Cafes oder ande re Betriebe, in welchen im Kleinen Wein, Bier, Liköre und andere auch alkohol freie Getränke verabreicht, bezw. verkauft werden, wie auch Badeanstalten, Autoga- ragen, Wagenremisen, Cinstellställe, öf fentliche Tanzsäle, Billardsäle oder ande re gestattete Spielsäle. ' Steuer aus Kaffee-Expreß maschinen: Personen, welche in öf fentlichen Lokalen Kaffee-Expreßmaschi nen benützen. Aufschriften st euer: Personen, die im Gemeindegebiet Aufschriften (in Form von Schaustellungen

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Pagina 3 di 4
Data: 22.08.1940
Descrizione fisica: 4
und betreffen den Steuerabgabenbeträge enthalten sein muß. ist nur einmal im Jahre, und zwar im Lause des Monats Jänner zugleich mit der Meldung betreffend die Ricch. Mobile-Steuer der Angestellten vorzule gen. Hingegen genügt es. bei den einzel nen Einzahlungen der Lohnabgabe (zu den oben bezeichneten Terminen) dem Re° aisteramt ein Verzeichnis in doppelter Anfertigung vorzulegen oder einzusenden, welche nur den Namen und Sitz der Fir ma. sowie den Gesamtbetrag der dieser Lohnabgabe unterworfenen

hat, daß die Mindestbeträge der provisorischen Steuer, die für neueröffnete Betriebe oder die noch nicht hinsichtlich der N. M. festgesetzt wer den können auch sür Betriebe gelten, die nicht in die Verzeichnisse der genannten Steuer eingetragen sind, wenn das Er trägnis nicht das versteuerbare Minimum ausmacht. Der Mindestabonneinentsbetrag von 200 Lire, der im diesbezüglichen Abkom men für die letzte Betriebskategorie vor gesehen ist, verbleibt wie folgt festgesetzt: Lire KV für Betriebsinhaber in Gemein

, die der Einnahmesteuer durch Abonnement un terworfen sind, die Steuer, die im vor hinein anstatt nach Zwölftel, wie es m,t Ministerialdekret vom 28. Jänner 19Ä bestimmt wurde, bezahlt wurde, dies :'e> den kommenden Raten in Rechnung ge zogen wird, was auf Ansuchen der efsierten von den betreffenden Reg'sier- ämtern geschieht. Für Restaurants, die. da sie an Gast höfen angeschlossen und, die neue Steuer mit Marken zu entrichten Huben, hat das Ministerium verfügt, daß die Rückzah lung des bezahlten Betrages

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Pagina 4 di 6
Data: 08.05.1929
Descrizione fisica: 6
?ene 4 „A lpsn »ZeitUn g' Wi6 )tig für Steuerpflichtige! Zassiou der Einkommen, welche der direklcn Steuer nnterliegen Vis zum Jg. Juni 1929 müssen in« Erllänin- gen über folgende der direkten Steuer unterlie gende Einkommen abgegeben werden: 1. Einkommen von G« bänden, ''von Industrie ller Handelsbetrieb oder lanbwirbschafWchcn Betrieb, wenn der Beginn im Lause >des Jahres 1928 stattgefunden hat. Hingegen die Einkom men von Betrieben der Künste oder freien Be rufe, wenn sie im Lause des Jahres

1927 'begon nen wurden. Mir Aktieilgefellschasteu, Kreditinstituten und Sparkassseu, bei welchen die Steuer der Nichezza incüile auf Grund der Bilanz festgesetzt wurde, tritt keine Neuerung ein. 2. Die Einwmmen, welche der progressiven Coinpleinenlärste'uer unterworfen sind, wenn sie im Laufe des Jahres 1928 entstanden sind oder in demselben die Höhe von 6090 Lire erreicht haben. 3. Die Jungge sellenftc u<r für iene, lvelche im Jahre 1928 das 23. Lebensjahr erreicht haben. Die Erklärung

über das ini Jahre 1923 vollen dete 36- Lebensjahr. Personen, die zur Erklärung verpflichtet sind. Verpflichtet, die Erklärung abzugeben. sind der Steuerträger selbst oder sein gesetzlicher Ver treter. Die Besitzer von Einkommen der Richezza »nobile, welche nach dem Gesetz verpflichtet sind, die Steuer aus Rechnung Dritter zu Kahlen, ini'chsen selbst die Erklärung abgeben und gleich zeitig den Ursprung, die Natur lind die Höhe des Einkommens angeben. Die Arbeiter, welche die Iunggesellensteuer

durch den Arbeitgeber befah len, müssen die Erklärung beim Arbeitsgeber überreichen. Für alle Eiàimnenerl'lcirungen, weiche in nerhalb dreier Monate vom Datum der Be kanntmachung des Dekrets vom LS. Immer 1929 Nr. 39t) abgegeben werden, wird die Steuer mir vom 1. Jänner 1929 berechnet. Richtigstellung der Einkommen Vom 1. Mai bis 31. IM 1V29 müssen jene Einkommenbe-sitzer <ms Jiàstrie, Handel oder freien Berufe, deren vierjähriger Akkord schon abgelauM ist, ober in diesem Jahr ablaust, jede Vermehrung

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Pagina 4 di 6
Data: 01.11.1930
Descrizione fisica: 6
, die Schulausspeifung usw. Auf schlüsse, erteilte besondere Anregungen bezüg lich des Studiums der Heimatkunde und die Spezialisierung in einzelnen Wissensgebieten und erteilte schließlich den Lehrpersonen die der Studien den Vorrang bei der Aufnahme in die Pilotenschulen. Im Sekretariat« der Gen>erbeschule kann in die Art. 81—87 des kgl. Dekretes vom 3. Aug. 1927, Nr. 1437, Einsicht genommen werden. Jahr ISSI. Zweite Ergänzungsliste der gesain ten Steuer für 193V und 1929. Hauptliste der Gemeindesteuer

auf Fuhrwerke für das Jahr »» , . .. ..... , 1931. Hauptlifte der Expreßkaffeemaschinen' Mahnung durch e.n mustergültiges Betragen s^uer 1931. Zweite Ergänzungsliste der ge- als Jugenderzieher un Grenzgebiete be.sp.el- „anntei, Steuer für 1930. Haupttiste für den gebend zu wirken Kanaksierungsbeitrag 1931. Erste ErgänzungS' An diese Ausfuhrungen schloßen sich drei liste der genannten Steuer fiir 193,1. Befände- Bortrage: Frl. Raffi, welche in Roma einen xer Kurbeitrag, zweite Ergänzungsliste 193V

für Aufliegende Skeuerlisten Der Podestà gibt bekannt, daß vom 3. No vember ab am Gemeindeamte folgende Steuer- listen durch 2V Tage zur öffentlichen Einsicht- nahm aufliegen: Hauptliste der Metwertsteuer gen Tagen bei ihm in Dienst getretenen 19jäh» 1931. Zweite Ergänzungsliste der Mietwert- rigen Giuseppe Furgler an. Der Verdacht gegen steuer der Jahre 1930, 1929 und 1928. Haupt- Furgler scheint schon deswegen berechtigt zu liste der Dienstboten- und Klaviersteuer für das sein, weil Furgler gleichzeitig

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Volksbote
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Pagina 8 di 12
Data: 07.02.1929
Descrizione fisica: 12
(nicht Zeitungsverwaltung). lowie von Brief- marlen rm Betrag von 1 Lira für je eine An frage zu kenden. -Jede Frage ist für sich gesondert auf ein Blatt zu schreiben. Anfragen ohne Unterschrift werden nicht beantwortet. Die Er teilung der Auskunft geschieht unverbindlich und ohne Haftung für die Richtigleit an dieser Stelle oder im „Brieslasten'. Frage: Ich habe im Jahre 1925 mit der Steuer behörde eine Ab'indung abgeschlossen, mit einem steuerpsllchkigcn Einkommen von 2200 Lire iähr- llch. welche Abfindung ab 1926

gelbe war. Weil Ich aber zu hoch «efchähi wurde und ich das Recht hatte, kür das Jahr 1928 neu zu faliereu. hade ich im Jahre 1927 bei der Steuerbehörde um Ermäßigung angesucht. Ich wurde somit von der Kommission erster Instanz mit einem steuer- psllchttgen Einkommen von 1606 Lire für die Jahre 1928 und 1929 eingetragen. Im Oktober v. 2. wurde ich von der Steuerbehörde verstan- dlgk. daß nun mein lleuerpMchiiaes Einkommen mit 2800 Lire eingetragen wurde. Ich habe gleich einen Rekurs

an die Kommission gerichtet. Trotz dem bin ich seht wirklich mit einem Einkommen von 2800 Lire besteuert und muß noch für das Jahr 1928 eine Nachzahlung von Lire 131.90 leisten. Ritte um Auskunft, ob und was sich da machen ließe Antwort: Vermutlich siegt der Fall io, daß zwar die Sleuerkommifston erster Instanz aus Grund Ihres Rekurses im Jahr« 1927 das steuer pflichtige Einkommen für die Jahre 1928/29 mit 1600 Är« festgesetzt hat. daß aber der Steuer- prokurator aegen dies« Entscheidung

werden können. Wenn aber keine Entscheidung der Brovinzialsteuerkommiisiön besteht, könnte entweder eine proviioriiche Eintragung Ihres durch Rekurs an die SieuerkommiiNon erster Instanz anaefocktenen und von Amts wegen iest- geletzten steuerpslichsigen Einkommens vorftegen. was noch dem Gesetze zulässig Ist. wenn die Steuerkommilsion innerhalb 60 Tagen nach Ein bringung des Rekurses noch nicht entschieden hat, oder es siegt tatsächlich ein Versehen des Steuer- amtes vor gegen das ein Rekurs aeaen den Ruo>« eingebracht

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Dolomiten
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Pagina 2 di 8
Data: 27.12.1926
Descrizione fisica: 8
Für sorge und das Ackerbaulniliisterimn: Kriegs- lninister ist der General Tzagitsch mid 2ier- kehrsministcr der General Milosaiuljewitsch. Dein neuen Kabinett gehören somit an: 10 Radikale. 4 Raditschaner und 2 katholische Slowenen. Besondere Gcnugtuung erweckt cs in Südslamien, dasz in der neuen Regie rung alle drei Völker des Reiches, also die Serben, die Kroaten und die Slowenen ver treten sind. Steuer ist bereits in der Gazzetta Ufficiale vom 2>. Dezember erschiene'; und bestimmt

, das; sie ll'.i! 1. Jänner 1927 in Kraft tritt und alle Junggesellen im 'Aller von 25 bis 65 Jahren trifst. D'- Hohe der Diener nt gekta-'clt nach Alter und Clnkommcn. Der Ertrag der neuen Steuer wird aus rund 50 Millionen Lire geschätzt, die ohne Abzug der Reichsverelnigimg für Kinder- n,?d 'Mntterßchntz überwiesen werden. Wie man hört, bin*to die Höhe der Steuer ciiva zwischen 25 und 60 Lire jährlich liegen. Oer Ivorllcmk des Dekrets. A>'I. 1. — Es wird mit Rechtskraft vom 1. Jänner 1927 eine xer'önUche progressive

Steuer sür die Ilmgge'ellcn vom vollendeten 25. bis znm vollcndclen 65. Lcbensjohre rin ge nihrt. Diese Steuer ist l*on den Junggesellen wegen der bloszen Tatsache ihres ledigen Standes zu entwchten und wird durch eine andere progressive Abgabe nach Maßgabe des Ge'-m'e'N-komniens eines fedcn von ih.'.'n ergänzt werden. 'Art. 2. — Durch kgl. Dekret werden ans Nor'chkag des Oberhauptes der Negierung, Ersten Ministers und Inlümmriiifters fow'e des Finan 'Ministers die 'Befreiungen von obiger S'euer

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Dolomiten
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Pagina 5 di 8
Data: 19.07.1941
Descrizione fisica: 8
hat und notwendigerweise eine endgültige Liquidierung der Steuer nur nachträglich er folgen mutz, welche das Rcgisteramt auf Grund der von den Interessenten zu machenden An meldung des Endergebnisses der Holzmengc vor zunehmen hat. Hinsichtlich der aufgetauchten Zweifel wegen „lültermatz' des zu vergebührenden Bauholzes hat das Finanzministerium mit Runderlatz vom 18. April d. I. erklärt, daß bei ..Untermatz' des Bauholzes die normale Gebühr von 2 c ,'o bei jedeni Umsätze zu entrichten ist. Als „Untermatz

sächlich andere Waren führen und nur nebenbei oder wenigstens nicht vorwiegend Lebensmittel verkaufen, ihnen nur eine 10%ige Ermäßigung Verwendung und Vergütung von Markenbeständen. Kraft der für das laufende Jahr abgefchloffenen Mkommen zwi schen dem Finanzministerium und den Berufs organisationen zur Entrichtung der Einnahmen steuer im Abftnomkgswego sind verschiedene Ka tegorien von Kleinhändlern verpflichtet worden, die Einnahmensteuer ab 1. Jänner ds. I. im Abfindungswege zu entrichten

nicht übersteigt und daher die Steuer durch Ein- kleben der hiefür vorgeschriebenen Doppelmarken in di« eigens dazu zur Verfügung gestellten Büchlein entrichten, können anstatt der vor geschriebenen Doppelmarken jene ans dem Vor jahre verbliebenen Einzelmarken bis 31. Dezem ber ds. I. in die genannten Büchlein einkl<cken. Jen« Kaufleute, deren jährliche Abfindungs summe L 2080 übersteigt und welch« die Steuer oaher mit Postkontokorrent bezahlen müssen, können bei den zuständigen Regtsterämtern bis spätestens

verfügt, datz für die Verkäufe der Handels- und Eewerbe- rreibenden an die eigenen Angestellten, soferne es sich nämlich um Waren handelt, für welche die Einnahmensteuer nicht im Abfindungswege bezahlt wird, diese Steuer nickt bei jedem ein zelnen Verkaufe entrichtet werden mutz, sondern am Schluffe eines jeden Monat». Zn diesem Zwecke müssen die Firmen ein eigenes Register für Verkäufe an die eigenen Angestellten führen, in welches jeder einzelne Verkauf am Tage des Verkaufes selbst einzutragen

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