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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Pagina 2 di 16
Data: 26.01.1924
Descrizione fisica: 16
Heute aber ist sie unbedingt noch verfrüht Auch für den Steuergesetzgeber gilt der Spruch: Alles zu seiner Zeit! Genau so, wie der Apfel erst dann gepflückt werden soll, wenn er reif ist, so soll auch eine Steuer erst beschlossen werden, wenn die Grundlagen hiefür geschaffen sind. Wer grüne Aepsel ißt, bekommt davon Bauchweh, und ich glaube fast, auch der Herr Finanzreferent wird von dieser Steuer, wenn sie tatsächlich heute schon beschlossen wird, noch sein Bauchweh davontragen

in die Spezialdebatte stimmen. Die Elektrizitätssteuer ange nommen. Mit 21 gegen 19 Stimmen. In der gestrigen Sitzung wurde die Beratung über die Landessteuern und -Abgaben als letztes Kapitel des Landesvoranschlages ausgenommen. Ueber Antrag Thaler wurde als erste die vielum strittene Elektrizitätsstener in Behandlung genommen. Dr. Pusch leitete 'die Verhandlung ein und versuchte unter Aufgebot all seiner Aeberzeugungs- kraft und Beredsamkeit demLandtag die unbedingte Notwendigkeit dieser Steuer zu beweisen

. Das Bild der Landesfinanzen malte er grau in grau, so daß einem das Gruseln kommen könnte, wenn, ja — wenn man nicht wüßte, daß es durchaus ! nicht so arg steht und das Budget schon so vorsich tig präliminiert ist, daß der Finanzreserent sein > DrauSkommen finden wird. Im Finanzausschüsse hatten die Abg. Dr. Peer, lFoltin, Zösmayr und Genossen ein Minoritäts votum gegen die Steuer angemeldet. In Begrün dung dessen sprach als erster Landeshauptmann stellvertreter Dr. Peer. Die Elektrizitätssteuer

als Landessteuer ist eine Ungerechtigkeit, weil sie einseitig die Städte und Jndustrieorte belastet, die ! ländlichen Distrikte aber nicht trifft. Es fehlt da- . her der Steuer das Prinzip der Gleichmäßigkeit. In einer Reihe von Städten besteht eine Steuer j aus Elektrizität schon und bildet eine der wenigen Einnahmsquellen. die den Gemeinden noch ver blieben sind. Durch die Landessteuer wird den Gemeinden diese Einnahmsquelle auch noch ent zogen. Wenn demgegenüber auf das Zuschlags- Brecht der Gemeinden

hingewiesen wird, so muß ^denn doch gesagt werden, daß die Landessteuer schon so hoch ist, daß die Bevölkerung' eine weitere Erhöhung nicht mehr ertragen würde. ! Durch das Abgabentellungsgesch werden den Ge meinden aber ohnedies wieder Einnahmen ent zogen. Für die elektrochemische und elektrometal- lurgische Industrie beantragt der Redner die Be- fteiung von der Steuer, weil diese Industrie eine weitere Belastung nicht mehr ertrage. Der ge Englands neue Regierungsmänner. Das Ausfalles»« an der Liste

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Lienzer Nachrichten
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Pagina 4 di 8
Data: 29.01.1921
Descrizione fisica: 8
a. Wörthersee. chronischen Erkrankungen, Bleichsucht usw. usw. Stimmen aus dem Leserkreise. Für diese Rubrik übernimmt die Schriftleitung keine, außer die preßgesetzliche Verantwortung.) Zn Wortsetzung der Wleischfrage. Eine Hntwortfür den neutralen Beobachter. In Nr. 4 der „Lienzer Nachrichten" hat unter dem Namen „Neutraler Beobachter" ein Herr meine Rechnungsaufstellung, welche separate Steuer ein mittlerer Bauer m Tirol durch die ver. billigte Kontingentviehabstellung zahlt, theoretisch rechnerisch

zu widerlegen versucht. Ich muß daher zu dieser Frage nochmals Stellung nehmen und beweisen, wie es in der Praxis mit dieser Rech nung ausschaut: 1. ) Mit den 275 kg, die der mittlere Bauer in Tirol abzustellen verpflichtet ist, konnte er nicht warten, bis der Kontingentpreis auf 18 K ge stiegen ist, sondern mußte schon bis 1. November 115 kg im Kontingent für a 11 K = 1265 K abstellen, wogegen er sonst ä 30K = 3450 K erhalten hätte, somit schon 2 1 8 5 X als separate Steuer zahlte. 2. ) Müssen alle Bauern

, wenn er diese in Kärnten oder Salz burg hätte verkaufen können, 707 x 35 = 24.735 K bekommen hätte, somit eine separate Steuer von 4324 K in \ Jahren zahlte und dies demnach wohl eine Schröpfung darstellt. Und ebensoviel wie obige Steuer in Kronen für verbilligte Vieh abgabe, wäre wohl auch die Mehrarbeit der in höheren und steilen Lagen ansässigen Tiroler Gebirgsbauern gegen die der Kärntner und Salz burger Bauern anzuschlagen, denn allen anderen Arbeitern erkennt man für ihce 8 stündige Arbeits zeit einen hohen Lohn

werden, sonst ist es unmöglich, noch Vieh abzustellen. Der Preis soll und muß ganz bedeutend erhöht werden. Und wenn wir nicht auch bei den bäuerlichen Vertretern nicht schon Hasenfüße und Leisetreter hätten, wäre das schon geschehen. Wir Bauern sind keineswegs gegen eine verbilligte Fleischabgabe für die minderbemittel-- ten Nichtselbstversorger, sondern nur dagegen, daß wir ganz allein die Kosten derselben tragen sollen. Die Viehabstellung in der bisherigen Form war und ist eine harte und ungerechte Extra steuer, ketn

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Pagina 4 di 20
Data: 02.02.1923
Descrizione fisica: 20
Katastralreinertrag, also für den doppelten Katastralreinertrag stimmten die Sozial-- denwkraten, die Großdeutschen und vom Volksverein Dr Peer, Mader, Hvdl, Schrrsider und Frau Sölder. Die Grundsteuer «ach dev Vorlage. Der § 4 der Vorlage sagt, daß die Grundsteuer Lei einem Katastralreinertrag^ bis zu 50 Kr. 10 Prozent, bis zu 300 Kr. 15 Prozent, bis zu 1O00 Kr. 20 Pro zent und darüber 25 Prozent ansmacht. Scr^röt Zösmayr (großdeutsch)betont, daß durch die vorher abgeführte Mstnmnung (wornach die Steuer für Wald

uur' auf dein einfachen Katastralreinertrag auf- gebaut wird) nunmehr fern Gnrnd mehr obwaltet, beim Vorschläge des Finanzausschusses zu bleiben. Er erzählt da wiederum das Märchen von dem geringen Steuer leistungen der Bauern, von ihren guten Einkünften ußv. und stellt den Antrag, die Grundsteuer, wie folgt, aus- ^ubauen: Bis' zu einem Katastralreinertrage von 500 Kr. 20 Prozent, und dann für jede wei tere Krone 30 Prozent. „Die Bauern sind die größten Patrioten mit der« Munde

treffen, in vollen; Maße valvrisiert (aus Friedenshöhe gebracht) worden sind. Es hätten denmach die Vertreter der Produzenten keinen Grund gehabt, über ein Unrecht zu klagen, wenn nran bei der Grundsteuer' ans eine entsprechende Höhe hinausginge. Gerade von bäuerlicher Seite ist immer gesagt worden, daß die Grund steuer eine verhältnisnckißig niedrige Steuer ist. Geklagt hat man ;mr über die Höhe der Gemeindesteuern. Im übrigen werde ich aber nicht mehr viel Worte verlieren, weil ich weiß

hat, das Verlange;; auf Aushebung der Vieh stellungspflicht zu begründen, ist immer darauf hinge- wiesen worden, daß auf diese Weise die wichtigste Enr- nahnrsguelle beschnitten worden sei, rmd es ist uns inr- mer gesagt worden: „Wem; einmal diese Verpflicht,mg wegfällt, werde;; wir bereit sein, eine entsprechende Er höhung der GruMteuer zuzulassm." Nun ist diese Vor bedingung erfüllt sZwischenruf: Und die Aussuhrobgabe? Wer zahlt denn die? Ist das keine Steuer?), aber von den versprochener; Folgerungen

ich, wie schon erwähnt, für den An trag Zösmayr stimmen, nur unter Hinzuziehung des schon erwähnten Zusatzantrages. Also doch höher als arrdersWs. Nach kurzen Ausführungen Filzers kommt Abg. Obwexer zum Wort. Er konstatiert, daß die Landtags mehrheit von Kärnten nur die Hälfte von dem an Steuer den Bauern auferlegt, was diese Vorlage Vorsicht, gar nicht zn reden natürlich von den Vorschlägen, die Zös mayr brachte. Weil wir nun gute Patrioten sind, und! das Versprechen, von dem Dr. "Peer gesprochen

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Volksblatt
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Pagina 4 di 8
Data: 10.02.1909
Descrizione fisica: 8
über die Versammlung in Andrian, welcher allerdings, sehr gelinde gesagt, sehr originell ist. Das gleiche hat Schrasfl beantragt in einem Entwürfe, den er Ende Oktober 1908 im „Tiroler' veröffentlichen ließ: „An der Grenze des Wein gebietes wird die Steuer eingehoben.' Nehmen wir an, daß es fo komme und daß so eine Durchführung möglich wäre, würden wir dann die Privatwein steuer ertragen können, wenn dieselbe von jenen Gegenden Tirols, welche nicht Weinbaugebiet sind, allein zu zahlen wäre, also von ganz Nordtirol

, von ganz Pustertal, vom Wipptal, Sarntal und oberen Vinschgau? Für's erste würden sich die Bauern von allen diesen Gegenden bedanken, wenn ihnen allein eine so schwere Steuer auferlegt würde, welche eine so große Verteuerung der ganzen Lebensführung zur Folge hätte, während die deut schen und welschen Bauern von ganz Südtirol davon verschont bleiben; sie würden sich mit allem Rechte gegen eine so ungleiche Behandlung ver wahren. Zudem finden wir eS in ganz Oesterreich in gar keinem einzigen Kronlande

, daß ein Teil, ein territorial abgegrenzter Teil eines Kronlandes eine Landessteuer zahlt und der andere nicht. WeiterS würde die Privatweinsteuer, auch wenn sie sür daS ganze Weinbaugebiet nicht gelten sollte, dennoch den Weinbauern den größten Schaden bringen, weil der Absatz sehr eingeschränkt und der Preis noch mehr gedrückt würde. Man frage doch heute schon die Weinverkäuser, wie stark der Absatz von Wein in Vorarlberg. Sahburg und Kärnten, wo diese Steuer schon besteht, seit Einführung der- felben

, besonders bei den Privaten zurückgegangen ist. Für Rotwein haben die Tiroler Weinbauern noch ein ergiebiges Absatzgebiet, nämlich Tirol selbst. Soll jetzt gerade zur Zeit, wo sich alle Län der ringsum von uns durch diese Steuer abgesperrt haben und wo wir im Innern vom größten Feinde, von der Reblaus, bedroht sind, wirklich noch das einzige Absatzgebiet, der nicht weinbau treibende Teil von Tirol, entrissen werden? Ist das die oft angepriesene Fürsorge von Schrasfl und Genossen gegen die Weinbauern

? Aber mit dieser Behauptung, daß das Wein baugebiet von der Steuer ausgenommen werden soll, ist dem Schrasfl und Genossen nicht ernst, diese Behauptung ist gar nicht wahr, sie werfen den Meinbauern diese Behauptung nur hin, um sie zu beruhigen, um sie blindzuschlagen, und den einmütigen Protest der Weinbauern gegen diese Steuer unmöglich zu machen; kurz, sie gaben den Leuten diesen Trost, um der Steuer langsam den Weg zu bahnen. Denn Schrasfl und Genoffen und alle christlich-sozialen Führer wollen diese Steuer

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Pagina 1 di 20
Data: 18.03.1926
Descrizione fisica: 20
hatte aber trotzdem gemacht werden müssen, da durch Bundesgesetz gar alle Gemeindeeinnahmen entfallen, die nicht durch dieses Gesetz aufrecht erhalten werden. Eine bedeutsame Aenderung bringt dieses Gesetz bezüglich der Zuschläge zur Grundsteuer. Die Landesgrundsteuer ist be kanntlich gestaffelt. Je nach der Höhe des Katastral-Rein- ertrages zahlt der Besitzer an Grundsteuer 12%, 17% und 27%. Für das gleich gute Grundstück sind also an Steuer zu bezahlen, je nachdem es einem Kleinen oder einem Großen gehört

ein zusehen, daß auf solche Weise die Staffelung der Grund steuer sich äußerst ungünstig auswirkt. Denn einmal für das gleiche Grundstück viel mehr zahlen zu müssen an Steuer als ein anderer ist schließlich noch erträglich, aber die gleiche Mehrbelastung dreimal und viermal und zehn mal aushalten zu müssen, kann zur Unerträglichkeit führen. Wie sich die Staffelung der Landesgrundsteuer samt den Gemeindezuschlägen auswirken kann, hat kürzlich ein Bauer, der durchaus nicht zu den Großbauern gehört

des anderen. Die christlichsoziale Mehrheit des Landtages hat es deshalb für das Beste gehalten, A en- derungen in der Staffelung derGrund- steuer bei den Gemeindezuschlägen den Gemeinden selber zu überlassen. Rach dem neuen Gemeindeabgabengesetz ist es also möglich, daß der GemLindeausschuß beschließt, die Gemeindezuschläg^ nich« mehr nach der gestaffelten Landesgrundsteuer, sondern z.B. nach Maßgabe des Katastral-Reinertrages einzuheben. Ebenso kann der Gemeindeausschuß Aenderungen in der Staffelung im Sinne einer mehr

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Lienzer Nachrichten
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Pagina 1 di 10
Data: 02.02.1924
Descrizione fisica: 10
-Ab- gabe für mechanische, kalorische und elektrische Energie. Der Hauptanteil fällt aus die Elek trizität, weshalb die Abgabe auch kurz als Elektrizitäts-Steuer bezeichnet wird. Der Gesetzentwurf sieht vor eine Abgabe von 100 Kr. für die Kilowattstunde Licht und 60 Kr. für die Kilowattstunde Kraft, die für In dustrieunternehmen auf 20 Kr. ermäßigt wer den kann; der Gesamtertrag ist mit 3 Milli arden eingeschätzt. — Die Debatte wurde durch aus sachlich geführt, die Reden für und gegen standen voll

Innsbruck) die sie bereits eingeführt haben, wieder eine Einnahmsquelle weg, er bestritt die Möglich keit noch Zuschläge zu erheben, die Art der Bemessung u. s. w. Abg. Rappoldi be kämpfte die Steuer als industrieschädlich und bezeichnte sie für den Ausbau der Wasser kräfte als katastrophal. Abg. Dr.Pem- b a u e r sprach 1% Stunden und führte eine Reihe von Argumenten ins Feld. Abg. Z ö s m a i r und Dillersberger sprachen sich vom gewerblichen und städtischen Stand punkte dagegen aus. Dr. Haidegger

verteidigte in gewand ter Rede die Notwendigkeit dieses Steueran trages und widerlegte die Anwürfe gegen die Bauern, besonders, daß nur die Städter diese Steuer zahlen mit Hinweis auf die vielen neuen Werke am Lande. Nach den Schlußworten der beiden Refe renten Dr. Pusch und Dr. Peer erfolgte abends unter allgemeiner Spannung die Abstimmung. Der Antrag Dr. PeeraufRück Verwei sung wurde mit 19 gegen 21 Stimmen ab gelehnt und das Eingehen in die Spezialde batte beschlossen. — Für das Eingehen

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Pagina 14 di 16
Data: 12.01.1929
Descrizione fisica: 16
Postspar- 'kasiengesetzeS ergeben hat. , . „ Das Kapitel wurde angenommen. Berichterstatter Heinl referierte hierauf über Kapitel „Finanzen". Er verwies auf die Aenderungen, die durch einige andere Vorlagen notwendig aeworden sind, die seit der Einbringung des Budgets verabschiedet wurden, so die Einnahmenansätze für Zolle, die nm sechs Millionen erhöht werden konnten, und der Einnahmenansatz für die Zucker steuer, der um 5.7 Millionen vermehrt wurde, welch letz terer Betrag als Ausgabe

werde und daß bei den direkten Steuern bei den selbständig Erwerbenden große Rückstände zu verzeich nen find. Er verlangte die Erhöhung des steuerfreien Existenzminimums und bemängelte es, daß die Befreiung verschiedener Luxuswaren von der erhöhten Warenumsatz- steuer eine Verbilligung nicht mit sich gebracht habe. Er verwies auf die großen Rückstände an Vermögenssteuer und verlangte, daß. wenn schon Erleichterungen eintreten, diese in erster Linie den wirtschaftlich schwachen Schichten, nämlich gegenüber

über die Verteilung der öffentlichen Lasten, die so geführt werden müsse, daß auf absehbare Zeit niemand mehr ein Hindernis für von anderen Erreichbares, aber auch nicht die Ursache zu einem Kampf um Unerreichbares werde. Die Sozialdemokraten gegen weitere indirekte Steuern. Abg. Seitz erwiderte namens der Sozialdemokraten, auch er mesie den Vereinbarungen über die Grundsatzgesetze größte Bedeutung bei. Auch die Sozialdemokraten wün schen eine Entlastung der Wirtschaft von ihrem Steuer druck

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Pagina 4 di 8
Data: 02.07.1925
Descrizione fisica: 8
eines ganzen Bogenplakates 60 bis 80 g pro Monat. Während also in Wien und den Orten in Tirol und Vorarlberg z. B. der Anschlag von 20 Bogenplakaten auf die Dauer eines Mo nates höchstens auf 16 8 zu stehen kommt, würde für die gleiche Anzahl und Affichierungsdauer in Schwaz nur die Steuer allein 480 8 betragen. 16 8 gegen 480 8. Ist dies -nicht Wahnsinn? Plakate werden von den Unternehmungen meistens in großen Auflagen zur Affichierung gebracht. Wenn nun eine Firma 1000 Stück ganze Bogenplakate

auf die Dauer eines Monates in Tirol und Vorarlberg an schlagen läßt, so hat sie rund 800 8 hiefür zu 'bezahlen. An genommen, auch die Gemeinderäte anderer Tiroler Orte kämen auf die glänzende Idee, ihre Finanzen durch die Plakatsteuer in Ordnung bringen zu wollen, müßte diese Firma anstatt 800 8 sage und schreibe 24.000 8 nur für Steuer allein bezahlen. Selbstverständlich kann keine Firma, und wäre sie noch so kapitalskrästig, derartige Preise akzeptieren; dadurch würden aber auch keine Pla kate mehr

in Druck gegeben werden können und die Druckereien müßten ganz erhebliche Arbeiterentlassungen vornehmen, da ein großer Teil der Angestellten der Drucke reien nur mit der Herstellung von Plakaten beschäftigt ist. Man muß sich wirklich fragen, wie es möglich sein kann, daß eine Stadtgemeindevertretung einen derartigen Beschluß fassen und wie eine Landesregierung einen solchen Beschluß bestätigen kann, wozu noch bemerkt sei, daß ge gen diese Steuer seitens zweier Druckereien und dem Pla

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Der Burggräfler
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Pagina 6 di 16
Data: 16.01.1904
Descrizione fisica: 16
- Szent-Kereszt an Herzschlag gestorben. treibenden Bevölkerung entstanden, daß die Regierung sich gezwungen sah, dar Gesetz innerhalb drei Mo nate wieder abzuschaffen und die Weinverzehrung»- steuer wieder nach dem WeinverzehruvgSsteuerpatente vom Jahr 1829 nur von den Wirt«- und Schank- geschästen eivzuheben. Und nun wollen un» die Abgeordneten Arnold, Schraffl u. s. w. neuerdings mit diesem Weinsteuergesetze beglücken. Man sieht, daß sie unsere Südtiroler Berhältniffe nicht beson der» gut verstehen

nicht bloß den Gastwirten und Ausschänkern, sondern anch den übrigen Konsumenten auferlegt wird. Bon dieser Steuer ist nur jener Wein au» zunehmen, der von den Weinbau!reibenden als Hauitrunk verwendet wird.' Dieser Antrag deß christlichsozialen Abg. Arnold und Gen offen verlangt von der Regierung ein Ge setz, welches die Weinverzehrungssteuer, den Wein akzis, auch auf den Privatkonsum, d. h. auf den Genuß von Wein in den Privathänscru (zu Hause) ausdehnt. Bisher zahlten die W-invrrzrhrnngSsteuer

, den Akzis, nur die GasthauSbcsitzer, die Wirte und Echankivhaber. Die Gäste mußten deßwegen den Wein etwas teurer bezahlen. Die Steuer traf also die Gasthausbesucher und die Fremden. Zu Hause konnte jedermann Wein einkellern und verbrauchen, wie viel er wollte; dafür brauchte er keine Ber- zehrungSsteuer, keinen Akzis zu zahlen. Dar sollte nach obigem Antrage ander» werden Wenn bis jetzt die Weinverzehrungssteuer z. B 700.000 Kronen getragen hat, so würde in Zukunft, wenn auch der Wein

, der in den Privathäusern ge trunken wird, zur'Versteuerung kymmt, wenigstens weit über eine Million Kronen gezahlt werden müssen. Dazu käme noch die Lavdesauflage. Dieser Antrag bezweckt also eine große Ver mehrung der Steuern. Und diese Steuer würde besonders das weiubaubetreibende Südtirol schwer treffen, weil hier, wo der Wein wächst, von'den Privatleuten, von den Bauern und Geschäftsleuten mehr Wein im eigenen Hause verbraucht und ge trunken wird. Ausgenommen vorüber Steuer- wäre nur. jener Wein

, der von den Wriubautreibenden al» HauStrun! verwendet wird, da» ist der söge nannte „LepS'. Diese Steuer würde auch sonst viel kosten und vieleBelästigungen bringen. Dir „Finanzer' müßten ins unabsehbare vermehrt und bezahlt werden Sie würden, um eine genaue Besteuerung durchführen zu können, die Keller jedes Jahr wiederholt revidieren und untersuchen, war für jedermann sehr lästig ist. 'An Angebereien und Bestrafungen würde es gewiß nicht fehlen. Schon im Jahre 1859 hat die Regierung ein solche» Gesetz herausgegeben

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Der Bote für Tirol
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Pagina 1 di 8
Data: 09.02.1898
Descrizione fisica: 8
vom 25. October 1896, R. G. Bl. Nr. 220, über die direclcn Pcrsonalsteuern. Von den auf Gruud der Bestimmnugeu des Gesetzes vom 25. October l896, R. G. Bl. Nr. 22« >, zu überreichenden Eingaben und ausznstelleiidcil Urkunden uud Schriften unterliegen: I. Dem Stempel von 15. kr. per Bogen, wenn die Steuer den Betrag von 50 fl. nicht überschreitet, bezw. 36 kr. per Bogen, lvnm die Steuer 50 fl. überschreitet (nach T. P. 44 q, lit. -t), respective k) des Geb. Ges.): 1. Bernsnngen gegen die Einreihnng

in eine Steucrgcscllschaft, beziehungsweise gegeu die Erledi gung der diesbezüglich überreichten Gesuche (Z 15, Xliues. 3 des Gesetzes vom 25. October 1896) je nach der Höhe der Steuervorschreibung, auf Gruud welcher die Einreihnng in die Stcmrgesellschaft er folgt ist- 2. Berufungen, beziehungsweise Necnrse gegen die Verweigerung der begehrten Befreiung von der Er- werbfteuer oder gegen die Bemessung dieser Steuer (88 59, 1 uud 66, Alinea 3), gegen die Steuerbemessiiug vom Hausier- und Wan dergewerbe (Z 78, Absatz

5), gegen die Bemessung der Erwcrbstener von den der öffentlichen Rechnungslegung uuterworfeneli Unterneh mungen (Z 114 und V. V. II, Artikel 45, Z- 10), gegen den Zahlungsauftrag über die Renteusteuer (s 143). 3. Berufungen gegen die Erledigungen von Steuer- ermäßiguugö- und NachsichtSgesuchen (Z 73, Alinea 3 und Z 232). 4. Berufungen, beziehungsweise Recurse gegen die Entscheidungen über ErwerbsteuerlöschungSgrsuche (s 70) und gegen die Erledigung der Anzeigen zur Abschrei bung oder Herabmindernng der Rentensteuer

einer Unternehmung (H 37, Absatz 4). 2. Gesuche um AnSsolguug von Duplikaten der Wahllegitimatiouen^ 3. Ansuchen , um Delegierung einer anderen Steuer behörde (Z 109, 2). .. 4. Ansuchen der zum Abzüge der Rentensteuer verpflichteten Schuldner (§ 134, .^liues. 2), sowie der Dienstgeber bezüglich der Personaleinkommcn- steuer (V. V. IV, Artikel 33, Z. 2) um Bewilli- guiig längerer AbrechiiungSteriiiiue. ^ 5. Gesuche der Dieustgeber um Bewilligung der Abfuhr an andere Cassen (V. V. IV, Artikel

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