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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Pagina 5 di 6
Data: 15.11.1954
Descrizione fisica: 6
be schäftigte sich Freitag in einer Rede mit Fragen der Steuerpolitik. Zu dieser Rede nahm Nationalrat Dr. Pittermann, der geschäftsführende Obmann des Klubs der sozialistischen National- und Bundesräte in folgender Erklärung Stellung: Wir Sozialisten wollen Steuersenkung für alle. Finanzminister Karnitz hat behauptet, daß ihn die Sozialisten hindern, eine Steuer senkung durchzuführen. Diese Behauptung ist unrichtig. Die Sozia listen wollen lediglich verhindern, daß die C Jeden Tllmfen QfifUsckt toiäftigt

beJbeJbt... eine Pinteiburui mit <> DIAN» mit Menthol Steuersenkung, wie sie Dr. Karnitz plant, überwiegend Hoch- und Höchstverdienern zugute kommt. Eine Steuersenkung von zehn Prozent nach dem Vorschlag von Dok tor Karnitz bedeutet, daß ein Arbeiter, An gestellter, Beamter oder Pensionist, der ein steuerpflichtiges Monatseinkommen von 1577 Schilling hat und dafür in der Steuer gruppe II 99.70 Schilling monatlich Lohn steuer zahlt, eine Steuersenkung von 9.92 8 monatlich bekäme. Hingegen beträgt

können und die sich auch keinerlei Steuerhinterziehungen oder Steuerbetrü gereien wie die Exportschwindler zuschul den kommen lassen, eine gesonderte Steuer begünstigung für ihre Lohnsteuer erhalten. Finanzminister Karnitz, aber auch die OeVP lehnen die sozialistischen Forderun gen rundweg ab. Dr. Karnitz wird zur Kenntnis nehmen müssen, daß er nicht Fi nanzminister einer bürgerlichen Regierung, sondern einer Koalitionsregierung ist, an der die Vertreter der arbeitenden Menschen, die Sozialisten, maßgebend beteiligt

drei Personen getötet, neun schwer, elf leicht und sieben Personen unbestimmten Grades verletzt wurden. In acht Fällen entstand größerer Sachschaden. In dep gleichen Zeit wurden von der motori sierten Verkehrskontrolle der Gendarmerie 142 Organsmandatsstrafen verhängt, außer dem wurden zwei Personen wegen Trunken heit am Steuer festgenommen. Im Laufe des Samstags wurden erneut bei Verkehrunfällen drei Personen schwer ver letzt: Gegen 11.50 Uhr gingen mehrere Arbeiter des Kraftwerksbaues

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Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Pagina 560 di 598
Autore: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Luogo: Wien
Editore: Manz
Descrizione fisica: VII, 989 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Soggetto: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Segnatura: II 109.498/1
ID interno: 132993
Selbsteinschätzung er- mittelten ganzen Vermögens 2 solidi zu Steuer geben, also den hundertsten Teil (1°/»). Derselben Verpflichtung unterlagen auch die Diener und Knechte der Bürger, sofern fie 3 Mark Vermögen besaßen. Verschwiegenes Vermögen sollte zugunsten des Grasen verfallen. Die Steuer warf jedes Jahr eine verschiedene Summe ab, fo daß das Vermögen jährlich neu ein- geschätzt werden mußte. Von 1304 an erscheint die Steuer mit 70 Mark jährlich fixiert. Der Landesherr erhob die Steuer nicht mehr

von den ein- zelneu Steuerpflichtigen, sondern unmittelbar von der Stadt. Die Um- *) Dieser Artikel fand Aufnahme in das LandlibeN K. Maximilians von 1511 und in die Tiroler Landesordnungen. Mit Recht bemerkt hiezu v. Myrbach im Finanzarchiv XIX, 101, daß sich diese Verfügung kaum mehr aus die alte ordentliche Steuer beziehen kann. **) Das erstemal sind in den lh. Rechnungsbüchern Judengefälle im Be- trage von 1» Mark 7 Pfund in der Rechnung des Propstes von Riffian von 1292 angeführt. ***) Kogler a. a. O. 514

bis 584. §18 - 1113 - legung unter sich blieb den Bürgern selbst überlassen. Neben den Ge- bäuden war auch Grund und Boden Gegenstand der Besteuerung. Wieder- holt wurde die ganze oder ein Teil der Steuer vom Landesherrn den Bürgern überlassen zu Befestigungsbauten an der Stadtmauer, zum Aus- bau abgebrannter Stadtteile oder zur Abzahlung einer Schuld des Landes- Herrn. Öfters wurde die Steuer von letzterem an seine Gläubiger ver- pfändet. Markgraf Ludwig erklärte 1. Dez. 13S4 alle Stadtbewohner

geltend gemacht, die Stadtsteuer Innsbrucks wurde bleibend zu einer Ge- meindesteuer. Die Steuer des Marktes oder der Stadt Matrei wurde in schwankender Höhe (32, 4, 28 Pfund) durch den Propst zu Innsbruck ver- rechnet, auch dem Bischof von Brixen zahlte Matrei eine Steuer von 8, später 10 Mark jährlich zu Martini. Hall zahlte ursprünglich jährlich 12 Mark an den Landesherrn als „marchrecht', an deren Stelle seit 1300 eine Schatz- steuer mit wechselndem Ertrage tritt. Durch das Stadtrecht von 1303

wurde diese Steuer in einer mit der Jnnsbrucker von 1282 übereinstim- menden Weise reformiert, von ihrem weiteren Schicksal ist nichts bekannt. Die Steuer von Sterzing betrug nach einigen Schwankungen von 1305 an jährlich 25 Mark, sie wurde jährlich durch 11 erwählte Bürger umgelegt. Bis über die Mitte des 13. Jahrh. scheinen die Bischöse von Trient, welche die Herrschaft über Bozen mit den Grafen von Tirol teilten, von dieser Stadt allein eine Steuer bezogen zu haben, während die übrigen Einkünfte

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Tiroler Land-Zeitung
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Pagina 3 di 20
Data: 17.06.1905
Descrizione fisica: 20
des Wipptales überlebte nach einer Auszeichnung im Kloster ^eustift nur der dritte Teil diese Seuche. Diese Heimsuchung des Landes hatte eine große Er bitterung gegen die Juden im Gefolge. sei auch jenes von der Aufhebung der Grund steuer. Es sei das freilich ein süß klingendes Wort. Es wäre am besten, wenn alle Steuern beseitiget werden könnten, aber selbst dem einfachsten Menschen werde die Undurchführbarkeit eines solchen Verlangens klar sein. Man fordert vom Staate die ver- schiedentlichften Leistungen

nichts anderes zu erwecken vermag, ist gewissenlos. Was die von den Christlichsozialen meist bekämpfte Grundsteuer anlangt, so sei dieselbe bei der Neuregulierung des Grundsteuerkatasters im Jahre 1896 im Bezirke Landeck um 24 Perz., also um ein Viertel herabgesetzt worden und im Jahre 1911 könne vielleicht eine noch weitere Reduzierung derselben erreicht werden. Die Grund steuer hat gegenüber mancher anderen Steuerkate gorie den besonders vom Bauer nicht zu unter schätzenden Vorzug, daß sie auf einer sicheren Grundlage

personaleinkommensteuerpflichtig, wird damit also auch der Willkür der Steuerbehörde über antwortet werden. Eine wirklich drückende und ungerechte Steuer sei die H aus klaffen st euer. Sie stellt eine Doppelbesteuerung des Bauern standes dar und deshalb sind schon vor Jahren im Reichsrate durch den konservativen Abgeordn. Pfarrer Schrott und bei der bezüglichen Enquete in Wien durch den Redner Schritte getan worden, die eine Ab schaffung j ener Steuer bezwecken. Hinsichtlich der Hausklassensteuer hat die tirolisch- konservative Partei ihre Forderungen

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Der Burggräfler
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Pagina 6 di 16
Data: 27.03.1909
Descrizione fisica: 16
erörterte die drohende Gefahr diese: neuen Be steuerungegrundlage für die Land- und Bergbauern in ihrer ganzen Tragweite. — Landtageabgeordneter H ö lzl ist nicht gegen die Abwehraktion und hat sich in seinem Klub sehr entschieden gegen diese neue Steuer eingesetzt,- doch sei es eine schwere Sache im Land- tage. Die gemachten und versprochenen Bcwil- ltgungen erfordern Geld, die großen Parteien müssen für die Bedeckung aufkommen und haben deshalb die Pflicht, für Steuern zu sorgen. Die Privatwein steuer

haben die Südtiroler veranlaßt durch ihre Forderung auf Erhöhung der Biersteuer, welche die Nordtiroler ohne entsprechende Weinsteuer nicht zu- lassen. Die Erhöhung des Akzises ließen die Wirte nicht zu, so kam man auf die Privatweinsteuer, die sei für die Weinbauern seiner Ansicht nach weniger gefährlich und lästig wie die Erhöhung des Akzises auf Wirtswein. Die Steuer sei schwer abzuwenden, well die Nordtiroler, die Städte- und Handels^ kammervertreter dafür sind, sonst auch dafür irgend eine andere Steuer

kommen würde und weil auck die Italiener zwar nicht im vollen Hause woh aber bei den Verhandlungen sich im Prinzip (grundsätzlich) für die Privatweiudesteuerung ausgesprochen haben und nur über den Ein hebungsmodu« sich noch nicht klar waren. Diese Mitteilung wirkte sensationell, wurde aber über An frage von Abg. Hölzl neuerding« bestätigt und be- kräftigt. Pfarrer Schrott dankte für das Eintreten des Abgeordneten gegen die Steuer und widerleg die Anschauung, daß die Akziserhöhung für den Weinbauer

schädlicher sei wie die Prioatweinsteuer indem in Oesterreich überhaupt Privat- und Wirts wein in gleich hoher Menge getrunken wird, die in Kellereigenossenschaftcn organisierten Weinbauern Südtirols aber 8 / 10 ihres Weines an Privatkund schäften und nur i l 10 an Wirte abgeben. Jeglicher Einhebungsmodus wird zu lästiger Steuerschnüfselei führen. Pfarrer Schön he rr-Gratsch beleuchlrtc die Leichtfertigkeit, mit der man im Landtage an die Ein -' ührung der Steuer schreiten wollte, ohne über deren

1 virtschaftliche Tragweite, noch über die Art der Ein gebung sich klar gewesen zu sein, und die Oberflächltch- !eit, mit der Abgeordnete diese Steuer mundgerecht machen. 2n Bozen habe man gesagt, die Steuer tresfe nur die Klöster und Widum, obwohl, wenn man alle Geistlichen und Klosterbrüder täglich 1V» Liter und ede Klosterfrau 3 /* Liter Wein trinken Nrße, was aber nicht einmal annähernd zutriffi, von diesen allen zusammen von den 200.000 in Tirol getrunkenen Hektolitern Wein nur 40.000 Liter getrunken

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Der Bote für Tirol
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Pagina 1 di 8
Data: 22.08.1871
Descrizione fisica: 8
. axon eil. II. IV. ZI. N. II. r,'. »i. K. II. ^bäs. Amtlicher Chcil. Gesetz von» 3 8. Juli 18?t betreffend daS Uebereinkommen zwischen deni k. k. österreichischen und dem königlich ungarischen Finanz- iliiniüerium in Betreff der Theilung der Steuer von Unternehmungen, welche ihren Geschäftsbetrieb auf beide Staatsgebiete ausdehnen. Mit Zustimmung beider Häuser des NeichSratheö verordne Ich, wie folgt: Es wird das vom Finanzminister für die im Reichs- rathe vertretenen Königreiche und Länder

mit dem Finanzminister für die Länder der ungarischen Krone vorbehaltlich der Ratifikation der gesetzgebenden Fak toren abgeschlosseneUebereiukommen 6cio.Osen, 18. De cember 1369, Wien, 7. Jänner 187V. über die Thei lung der Steuer von jenen Unternehmungen, welche ihren H-iuptsitz entweder im ungarischen oder im öster- .eichischeu Staatsgebiete haben, ihren Beirieb aber luch auf das andere Staatsgebiet ausdehnen, vollin haltlich genehmigt. Jschl, am 23. Juli 1871. Franz Jose pH m. p. Öohenwart in. p. Holzgethan

in. p. Uebereinkommen. Vorbehaltlich der Ratifikation durch die gesetzge benden Faktoren wird hicni-t Folgendes sestgeseht: I. In Betreff der priv. österr. StaatSeisenbahn- Gesellschast. Der Betrieb der priv. österr. StaatSeisenbahn-Ge sellschaft wird auf drei Linien und zwar: a. der nördlichen, i>. der südöstlichen und v- auf der Wien« Neu-Szönyer Linie ausgeübt. Als Maßstab, nach welchem der Neinertag für jede dieser drei Linien zum Behufe der Besteuerung, beziehungsweise der Theiluug der Steuer zu ver theilen

ist, wird das aus dem Betriebe der einzelnen Linien eruelte Bruttoerträgniß angenommen. Die Steuer sür die ganz auf österreichischem Staatsgebiete laufende nördliche Linie fällt der öster reichischen Finanzverwaltung, jene für die südöstliche '^niie der königlich ungarischen Finanzverwaltung zu. Nachdem jedoch von dieser südöstlichen Linie ein Theil in der Länge von 1190 Klaftern (von der Narch-Brücke bis zur Station Marchegg) anf öster reichischem Gebiete läust, so wird die königlich unga rische Finanzverwaltung

den nach Verhältniß der Länge dieser Strecke zur Gesammtlänge der südöst lichen Linie entfallenden Antheil der österreichischen Finanzvcrwaltung vergüten. Die Steuer von der gemeinsamen Wien - Neu- ^zönyer Linie ist zwischen beiden Finanzverwaltun gen nach dem Verhältnisse der Meilenlänge der auf beiderseitigem Gebiete gelegenen Strecken zu theilen, wobei jedoch mit Rücksicht aus den größeren Verkehr in der Nähe Wiens die erste Meile bei Wien für zwei zu zählen ist, wonach von der auf daS Erträg- niß der Wien-Neu

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Der Bote für Tirol
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Pagina 5 di 12
Data: 21.11.1903
Descrizione fisica: 12
Oxtra-AZeilage zu »»Bote für Tirol und Enquete über die Neforn» der Gebäude steuer. In der Sitzung am Mittwoch hob weiter Experte Raimund Pierl, städtischer Baurot und Hausbesitzer in Klagenfnrt, hervor, daß die .Hanszinsstener in ihrer , heutigen abnormen Höhe die Baulust nud die Bautätigkeit hemme, da sie die Verzinsung des investierten Kapitals ans ein so niedriges Nivean herabdrückt, daß sich das Kapital bei jeder Sparkasse uud im Reuteubesitz weit bequemer uud besser verzinse. Er tritt

entschieden der Ansicht entgegen, daß die Hanszinsstener vom Hausherrn auf die Mieter überwälzt werde. So lauge das Er trägnis des Hauses uicht den bürgerlichen Zins fuß weit übersteige, zahlt, der Hausherr die Steuer selbst. Er glaube uicht, daß durch eine Herabsetzung des Stcuerfußes sofort eine Er mäßigung der Mietzinse erzielt werden würde, gleichwohl wäre unter allen Umstände» eiue gleichmäßig ermäßigte Hausziusstcuer cinznfüh- reu, weil dies auf die Bautätigkeit fördernd wirken und dadurch

lich befürwortete er eiue allmähliche Ermäßi gung der derzeitigen hohen Steuer. Experte Dr. Paul Schwarz, Vorstand der Hypothekar-Abteilung der Österreichischen Spar kasse in Wien, bemerkte zunächst, daß er sich bei Abgabe seines Gutachtens theoretischer Er örterungen enthalten werde und dasselbe ledig lich auf seiue laugjährigen praktischen Erfah rungen in Wien und Niederösterreich basiere. Unsere Hausziusstcuer bezeichnete er gegenüber der in anderen Ländern bestehenden als unge- mein hoch

und drückend. Da diese Steuer jedoch schon seit 50 Jahren in ihrer heutige» Höhe besteht und sich daher zum Teile schon im Werte der Häuser ausdrückt, glaubte der Experte, daß die Verzinsung des in einem Hanse investierten Kapitals, von Ausnahmsfällen abgesehen, nicht niedriger, sondern eher etwas höher als die landesübliche Verzinsung sei. Der hohen Steuer mißt Redner keinen entscheidenden hemmenden Einslnß auf die Bautätigkeit bei. Die Bautätig keit sei in erster Linie von Angebot und Nach frage abhängig

entspringen. Gesetz liche Garantien dafür, daß eine Herabsetzung der Steuer den Mietern zu Gute käme, lassen sich nicht schassen. Ebenso kann sich Redner für eine Verkchrssteuer nicht erwärmen. Dage gen plaidierte er dafür, daß die Besitzer von Kulturgründen für die Bewilligung zur Ver dauung eine Abgabe zahlen sollen, die für eben- Vorarlberg' Ikr» ÄN7. erdige Häuser etwa L0 Prozent betragen und für jedes Stockwerk um 5 Prozent erhöht wer den könnte. Die ausgedehnte Steuerfreiheit für Neubauten sei

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Tiroler Land-Zeitung
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Pagina 2 di 13
Data: 01.01.1898
Descrizione fisica: 13
des Pachtzinses für verpachtete Grundstücke; der Ertrag der steuerpflichtigen, sowie der aus dem Titel der Bauführung oder der Widmung von der Gebäude steuer befreiten Gebäude. 2. Der Ertrag der der Erwerbsteuer nach dem I. oder II. Hauptstück dieses Gesetzes unterliegenden Unternehmungen und Be schäftigungen. 3. Die Zinsen und Dividenden der Aktien, Prioritäten und ähnlicher Theilschuldver- schreibungen, Genossenschaftsamheile Kuxe usw. von Unternehmungen, welche ganz oder auch nur in einem Theile

, hinsichtlich welcher der Eintritt in die Steuerpflicht durch Zuzug in das Geltungsgebiet dieses Gesetzes begründet wird, haben in Gemäßheit des § 145 des Gesetzes binnen 14 Tagen nach Zu zug bei der zuständigen Steuerbehörde hiervon die Anzeige zu erstatten und ein Bekenntniß übet die dem Steuerpflichtigen während des Restes des Steuerjahres zustehenden festen Renten einzubringen. Zur Einbringung der Bekenntnisse können die Steuer pflichtigen durch Ordnungsstrafen verhalten werden. Ueberdies unterliegen

Bekenntnißbogen zur Personal-Einkommen steuer folgen, wobei wir uns gestehen, daß das Formular, wie es für dieses Bekenntniß vorge schrieben ist, sehr schwer verständlich und unklar ist, dieses Formular dürfte wohl von den meisten nicht richtig verstanden und aufgefaßt werden, daher eine Vereinfachung und faßlichere Zusammenstellung des selben höchst wünschenswerth erscheinen würde. Beispiel einer Ertragsberechnung von einem Bauerngute zu einem Bekenntnisse zur Personaleinkommensteuer pro 1897. Vorbemerkung

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Volksblatt
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Pagina 3 di 8
Data: 26.09.1877
Descrizione fisica: 8
-Einkommen-Steuer nichts tauge in einem Lande, wo die Staatsfinanzen ungeordnet und stehende Schulden seien. Das Volk wolle eine Verminderung und nicht eine Erhöhung der Steuern, was die neue Steuerreform ist. Die Generaldebatte habe schon 14 Tage gedauert und noch schwanke man immer zwischen 400 und 1200 Millionen reinen Einkommens. Einige schlagen den Ertrag dieser Steuer gleich Null an; andere behaupten, sie werde 6, wieder andere, sie werde 8, und die Regierung schmeichelt sich gar

, sie werde 15 Millionen eintragen. Viermal habe der Finanzminister seine Meinung geändert, ob die Personal-Eiukommen-Stener zuerst einzuschätzen und dann zu contingentiren sei, oder ob dieses vorauszu- gehen habe. Endlich entschied er sich dafür, daß die Contingentirung der Einschätzung vorangehen müsse, was in keinem Lande der Welt ge schehe. Die beantragte Contingentirung der Personal-Einkommen-Steuer sei nichts als eine Leimruthe, mit der in den offiziösen Zeitungen schon zu viel herumgefuchtelt worden fei

, als daß die Fliegen statt aufzusitzen nicht davon fliegen würden. „Das Volk merkt die Absicht und wird verstimmt. Er sagt bereits : „Mit Speck fängt man Mäuse und mit Kleinem fängt man an und mit Großem hört man auf.' Neüwitth chärakterisirte unsere Finanzwirthschast mit den Worten: „Steuern erhöhen und. Schulden flott weiter machen.' Er wolle vorerst wissen, wozu das Steuergeld verwendet wird, daher er die Vorlage eines Normalbudgets begehre, dann werde er die Personal- Einkommen-Steuer erst berathen

. Daß bei der Abstimmung NeuwirthS Vertagungsantrag verworfen wurde, haben Sie bereits mitgetheilt. Warum haben denn unsere Abgeordneten in Wien gegen die soge nannte Steuerreform gestimmt? Weil dieselbe eine Steuererhöhung und manche andere Bitterkeiten namentlich für die Landbevölkerung und den kleinen Gewerbsmann herbeiführen würde. Die Regierung hat d'ese Steuerreformgesetze gewiß nicht in der Absicht vorgelegt, um in Zukunft weniger Steuer zu bekommein Sie sagt in ihrem Berichte

gewährt werden. Und sollten sie wirklich gewährt werden, so will man deren Entgang durch die Einführung der so genannten Personal-Einkommen-Steuer ersetzen. Wen trifft nun diese neue Steuer? Am meisten die kleinen Bauern und kleinen Gewerbs- leute. Aber nehmen wir sogar den Fall an, daß diese Personal- Einkommen-Steuer so gering bemessen werde, daß der Bauer und Gewerbsmann profitirt, das heißt, es wird der Nachlaß an der Ertragssteuer größer? als die zu zahlende Einkommen-Steuer

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Der Burggräfler
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Pagina 9 di 16
Data: 06.10.1906
Descrizione fisica: 16
, zu k. k. Haupt-Steuer-Amts-Kontrolloren: in der IX. Rangsklasse die Steuereinnehmer Leopold Scheel und Georg Keppel, dann den Steueramts-Kontrollor Nikolaus Täufer, zu k. k. Steuereinnehmern in der IX. Rangsklajse den Steuer-Amts-Offizial Erich Nagler und die Steuer-Amts-Kontrollore Rudolf Federspiel, Alois Fink, Otto Kutin und Renatus Velicogna, zu k. k. Steuer-Amts-Kontrolloren in der X Rangsklasse die Steuer-Amts-Ossiziale Josef Na giller, Ernst Lutterotti und Joses Hofsmann, zu k. k. Steuer-Amts

-Ofsizialen in der X. Rangsklasse die Steuer-Amts-Adjunkten Lorenz Lutterotti, Hugo Pvmaroli, Karl Kühler, Josef Sollreder, Alois Amoser, Franz Gutmann, Rudolf Wächter, Joses Dietrich und Hadrian Paoli, zu k. k. Steuer-Amts- Adjunkten in der IX. Rangsktasse den Rechnungs- Ilnteroffizier I. Klasse des k. k. Landesschützen-Re- gimentes Nr. I. Romulus Wenighofer, die provi sorischen Steuer-Amts-Adj unkten Albert Gober und Leone Maturi, den Feuerwerker des k. u. k. Festungs artillerieregimentes Kaiser

Nr. 1. Josef Nndlinger, die provisorischen Steuer-Amts-Adjunkten Hannibal Earejia, Ernst Marsonec und Josef Horinek, den Feuerwerker des k. u. k. Artilleriezeugs-Filial-Depots Alois Ortner, die provisorischen Steuer-Amts-Ad- junkten Sebastian 'Mitterer und August Alber. — Das k. k. Statthalterei - Präsidium hat dem prov. Straßeneinräumer Anton Schenk in Gelbenhaus, Gemeinde Villanders, die Ehrenmedaille für vierzig jährige treue Dienste zuerkannt. Trient, 1. Oktober. *) Der Pseudopriester Franz Renata

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Der Bote für Tirol
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Pagina 1 di 8
Data: 06.04.1898
Descrizione fisica: 8
Gemeinden Brixen Brnneck Cavalese Cles Jmst Innsbruck mit Aus schluss von Wilten Kitzbühel Kufstein Landeck Vorsitzender Leopold Ratschiller, . k. k. Finanzrath Josef Burgauner, k. k. Steuer-Ober- ii;s^ctor. MarcuK. F«iherr» ? v. Spiegelfeld, k. k.s ezirkshaupt- niann Johann v. Laschan, k.' k. Steuer-Ober- inspector Rudolf R. v.Ferrari, k. k. BezirkSksaupt mann Hieronym. Fontana, k. k. BezirkShaupt- maun Josef Burgauner, k. t. Steuer-Ober inspektor Georg Mairhoser, k. k. Steuer Ober inspektor

Dr. Christian Wittiug, k. k. Steuerinspektor KarlN.v.Lachnuillcr, k. k. BezirkShaupt- maiin Dr. Peter Zanolini, k. k. Steuerinspektor Matthäus Dauin, k. k. Bezirkshaupt- iuann Leopold Ratschiller, k. k. Finanzrath AloiS Leiß, k. k. Bezirkshaupt, mann Dr. Joh. Torggler, k. k. Steuer-Ober inspektor Stellvertreter, Franz Mäurer, k. k. Steurr-Ober-- iuspector Heiurich'Sligncr^ kc> k.' SteueramtS- ^ Official-. Franz Haindl, k/k. Steuer-Ober- inspkctor. , Josef Kaiser, k. k. Steucr^Ober« inspector Julius -Neuuiug

, . Stencrreferent.i Ferd. Caminoli, k. k. Steuerinspektor Ä!ax Wiargreiter, k. k. Fiu.-Rechn.- Official ^osef Zanotti, k. k. Steueraiiits- Official - Johann Schär, k. k. Sleueramts- Osfieial Bartlmä Nuepp, Sienerrefeut Peter Ateuestrina, k. k. SteueranitS-- Eontrolor Karl Andre, k. k. Finanzconeipift Karl Payr, k. k. Steuer-Ober- iuspector Dr. Franz Wille, k.k.Steueriuspector Franz Äietzler, k. k. Steuer-Ober- inspecto? DariuS Schwarz, k. k. Steuerein nehmer Lienz Marins Gf. Attemö. k. k. Vezirkshaupt- niann

mann . Karl GaSperazzo, k. k. Steuerinspektor Johann v. Laschan, k. k. Steuer-Ober inspcctor Noman Aiurr, k. k. Steuerinspektor sebast. Scharnagl, k. k. Steueriuspector Josef ?tiederwieser, k. k. Steuer-Ober inspektor Innsbruck, am 23.-März 1398. Dr. Saut er. Stellvertreter' Franz Haindl, f. k. Stcuer-Ober- inspcct^r Heinrich Koch,, Steuerreferent Johann Äiayr, k. k. Fiuauzconeipist Rafael Vicentini, k.k. Steurrinspector Josef Tonelli,.. ü k. Hauptsteuer- . einnehmer gerd.Schwaighofer k.k

. stenerinspector - Josef KisUc'r, k. k. SteuereiN' uehnier Josef Kaiser, k. k. Steuer Ober- inspector Josef Straffer, k. k. Steuerein nehmer Karl Praxmerer,, k. k. Sleucrein« nehmer Rupert Aiatt, k. 'k. Hauptsteuer- einnehmer Kundmachung. Der Marktgenieinde Dornbirn wurde die Bewilli gung..zur. Abhaltung eiucS Vieh- und Kränicrmarltcs am 6. December jeden JahrcS, beziehungsweise wenn dieser Tag auf einen Sonntag fällt, am nächstfolgen den Montag, ertheilt. Innsbruck, am 28. März 1898. K.- K.-Statthalterei

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Brixener Chronik
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Pagina 2 di 8
Data: 09.06.1904
Descrizione fisica: 8
2. ^MvLxenev Vhvonik.^ Jahrg. xvu. Ueber Steuer- und Gebührenwefen enthielt die Extraausgabe der „Tiroler Bauern zeitung', welche aus Anlaß des Bauerntages war veranstaltet worden, einen Resolutionsvor- schlag, zu welchem Abgeordneter Dr. Schoepfer das Wort nahm. Er verwies darauf, daß auf der vom konservativen politischen Bauemverein in Bruneck einberufenen Agrarversammlung am 20. März d. I. die Aufhebung der Grundsteuer gefordert wurde; als ebendort die Herabminderung der Hausklassensteuer

beantragt wurde, habe es geheißen: nicht Herabminderung, sondern Auf hebung '. Als Redner den Absatz der hier vor geschlagenen Resolution verlas, welcher die Auf hebung dieser Steuer forderte, erschollen von allen Seiten spontane Bravo Rufe, ein Zeichen, daß diese Steuer als besonders «»rückend und un gerecht empfunden wird. Der Resolutionsantrag lautete: „Die österreichische Grundsteuer ist die höchste der ganzen Welt uno wird erst noch um die immer steigenden Landes- und Gemeindeumlagen erhöht

. Diese Steuer ist umso ungerechter, als sie einen Reinertrag be steuert, der in den allermeisten Fällen über haupt nur mehr auf dem Papier steht, wes halb sie in Wirklichkeit eine Belastung des bloßmArbeitsertrages ist. Dazukommt noch, daß die Grundsteuer voll und ganz zu leisten ist, wenn auch Grund und Boden tief ver schuldet lst, und selbst vom sauer verdienten Arbeitsertrag noch ein guter Teil in Form von Schuldzinsen in fremde Hände wandert. — Solange die Steuer auf Grund und Boden liegt

mit dem Tiroler Landtag für die bäuerlichen Wohnhäuser die Abschaffung dieser drückenden Steuer. Da die staatlichen Real steuern in Preußen aufgehoben werden konnten, so wird dies wohl auch in Oesterreich möglich sein.' Fernerbesprach Dr. Schoepfer dasGebühren- Wesen, welches so verwickelt ist, daß sich manchmal selbst die Beamten nickt 'auskennen, wie Fälle falscher Vorschreibungen beweisen. Der Resolutions antrag besagte hier: „Der Bauerntag begrüßt es dankbar, daß durch die Gebührennovelle

werden muß. Es möge aber der Staat dieSteuern dort nehmen, wo die Erträgnisse sind; er möge auch Vorsorge treffen, daß der Grundbesitz nicht einem blutleeren Körper gleicht; dann gibt es Steuern in Hülle und Fülle ab und werden auch die Bauern den sie mit Recht treffenden Teil von Herzen gerne zahlen. Der Bauerntag verlangt darum eine das ganze Steuer- und Gebührenwesen umfassende gründliche Reform, inbesondere den weiteren Ausbau der Personal-Einkommen steuer mit erhöhter Progressiv

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Der Bote für Tirol
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Pagina 1 di 10
Data: 08.01.1898
Descrizione fisica: 10
zu überreichenden Erklä rungen und Bekenntnisse hinsichtlich des Zinsertrages von Gebäuden gemacht werden, oder Umstände, welche bei den nach dem genannten Gesetze vorzunehmenden Einschätzungen und Erhebungen bezüglich der thatsäch lichen Höhe dieses Zinsertrages zu Tage treten, dürfen nicht die Grundlage für Strafverfolgungen wegen der vor dem 1. Jänner 1898 begangenen ZiuSverheiiu- lichuugeu bilden. Auch dürfen aus diesen Anlässen nachträgliche Abschreibungen an HauSzinöstener oder an fünfprocentiger Steuer

oder eine Untersuchung eingeleitet worden, so hat eine Straf verfolgung, unbeschadet dcr in solchen Fällen behufs Veiiiessuiig der Nachtragösteucr durchzuführenden Unter suchung, nicht einzutreten, foferne jene erste Erklärung oder jenes erste Bekenntnis des einer Zinsverheim lichung Verdächtigen eine wahrheitsgemäße Angabe des Bruttomietzinses enthält oder letzteren mindestens ent nehmen lässt. Zur Feststellung dieses UmstandeS kann die Steuer behörde nöthigensallS das im Z 258 des Gesetzes vom 25. October 1896

. k. k. Finanzrath; Mitglieder dcr I. Classe: Leopold Ratschillcr, k. k. Finanzrath, Dr. Anton Kosler, Handelökammcrsecretär, Franz Haidcnthaler Vorstand dcr öslerr.-nng. Bankfiliale: Stellvertreter: Heinrich Gschlicßer, MagistratSrath, Josef Feldmann, Procnrist, Franz Maurer, k. k. Stcuer-Obcrinspcctor. Mitglieder dcr II. Classe: Leopold Ratschillcr, k. k. Finanzrath, Dr. Anton Koflcr, Handclskammcrfccretär, Franz Haidcnthaler, Vorstand dcr vftcrr.-ung. Bank filiale. Franz Maurer, k. k. Steuer-Oberinspektor

, MagistratScommissär, Ludwig Margreiter, Privatier, Dr. Victor v. Swoboda, k. k. Finanzcoucipist. Mitglieder der IV. Classe: Franz Maurer, k. k. Steuer-Obcriuspector, Franz Kerber, Wirt, HcinrichGschlicßcr, MagistratSrath; Stellvertreter: Aloiö Gebhart, k. k. Fiuanz-Rechnuugsossicial, Dr. Victor v. Swoboda, k. k. Finanzcoucipist, Dr. Her mann Nicdcrwiescr, MagistratScommissär. Politischer Bezirk Innsbruck oh'e Wiltcn: III. und IV. Classe — Vorsitzender: Leopold Rat schillcr, k. k. Finanzrath; Stcllvcrtreter: Karl

Payr, k. k. Stener-Oberinspector; Mitglieder der III. Classe: Karl Payr, k. k. Steuer-Obcrinspcclor, Johann Kröß- bacher, Wirt; Stellvertreter: HanS Mendel, k. k. Steuereinnehmer, Anton Peer, Wirt und Metzger. Mitglieder dcr IV. Classe: Karl Payr, k. k. Stcuer- Obcrinspcctor, Alois Gcbhard, k. k. Fiuauz-Ncchnuugs- ossicial, Karl Nenhanser, Fabrikant, Rudolf Tfchamler, Gemeindevorsteher; Stellvertreter: Dr. Victor v. swo boda, k. k. Finanzconcipist, Emil Maurer,!, k. Finanz- Rcchuuugsrevident, Franz

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Der Bote für Tirol
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Pagina 1 di 8
Data: 15.06.1898
Descrizione fisica: 8
der in Tirol bestehenden SchätznngS - Commissionen für die Veranlagung der Personal-Einkommensteuer. eingesendet werden. — Jedes solide Zlniioiiccn-Aurcau nimmt Annoi^i-n enigegc». aiiatlich V0 lr.; ^ stelltt»acii mit oiai.nncii inusjen rostfrei Tclcphon-')tr. 1:!',. SchätzungS- Bezirk Vorsitzender Stellvertreter Innsbruck sainmt Wilten Leopold Ratschiller, k. k. Finanzrath Franz Maurer, k. k. Steuer-Ober- inspector Bozen mit GrieS und Zwölf- malgreien Josef Burgauner, k. k. Steuer-Ober- infpeetor Heinrich

Aigner, k. k. SteueraintS- official Meran mitObermaiS UntermaiS und Grätsch Marcus Freiherr v. Spiegclfeld, k. k. BezirkShaupt- mauu Franz Haindl, k. k. Steuer-Ober- iuspector Tricnt Johann v. Laschan, k. k. Steuer-Obcr- inspector Josef Kaiser, k. k. Steuer-Ober inspektor Ampezzo Rudolf R. v.Ferrari, k. k. Bezirkshaupt- maun Julius Renuing, Steuerreserent Borgo Hieronym. Fontana k. k. BezirlShanpt- maun Ferd. Caminoli, k. k. Steuerinspector Bozen mit Aus schluss obiger Gemeinden Josef Burgauner

, k. k. Steuer-Ober inspektor Aiax Margreiter, k. k. Fin.-Rechn.- Osficial Brixen Georg Mairhofer, k. k. Steuer-Ober- inspector Josef Zauotti, k. k. ^teneramts- Official Bruneck Dr. Christian Witting, k. k. Steneriuspector Johauu Schär, k. k. StelieranitS- Osficial C.walese 5!arlR v.Lachmuller, k. k. Bezirkshaupt- mann Bartlmä Nuepp, Steuerreserent CleS Dr. Peter Zanolini, k. k. Steuerinspector Pcter Aienestrina, k. k. Steueramts- Controlor Jmst Matthäus Daum, k. k. BezirkShanpt- mann Karl Andre, k.k

. Finanzconcipist «-i Innsbruck mit Aus schluss von Wilten Leopold Ratschiller, k. k. Finanzrath Karl Palr, k. k- Steuer-Ober- iuspector - Kitzbühel Alois Leiß, k. k. Bezirköhaupt- mann Dr. Franz Wille, k. k. Steuerinspector - Kufstein Dr. Joh. Torggler, k. k. Steuer-Ober inspector DarinS Schwarz, k. k. Steuerein nehmer - Landeck Franz Metzler, k. k. Steuer-Ober inspector Gebhard Gmeiner, k. k. Steuerein nehmer Verzeichnis der Mitglieder nnd deren Stellvertreter der Personal-Einkommensteuer

, Kausmann iu Trieut Carlo Sembianli, k. k. Steuer-Eiiinchmer in Tricnt Jsidor Hamberger, Kaufiiiauu in Trient Baron Zllb. de Nnngg, k. k. Hofrath i. P. in Tricnt ^colari, k. k. Ob.-L.-G.-Nath i. P. in Trient Thcofrasto Dandrea, Wirt in Cortina Ernesto Gaspari, Privatier in Bigon- tina

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Der Bote für Tirol
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Pagina 1 di 10
Data: 06.11.1879
Descrizione fisica: 10
einzuhebende Ergänzungssteuer bestimmt vor Allem, daß zur theilweisen Bedeckung des im Jahre 1880 sich ergebenden Abganges im Staats haushalte als außerordentliche Abgabe eine Ergän- zungSsteuer im Betrage von vier Millionen Gulden eingehoben wird. Dieser Steuer unterliegen nur physische Personen und jeneCorporationen, deren Mitgliedern kein Rechts anspruch auf einen bestimmten Theil des Vermögens oder des Einkommens der Corporation zustehi, wenn deren Reineinkommen, welches sie aus einer oder mehreren

Quellen im Jahre 1879 bezogen haben, den Betrag von 1400 st. übersteigt. Ausgenommen von dieser Steuer sind: 1. Der Kaiser und die Mitglieder des kaiserlichen Hauses be züglich der HosstaatSdotation und der Apanagen; 2. der Staat, die Länder, Bezirke und Gemeinden; 3. die vorerwähnten Corporationen, insoweit sie keine Erwerbsnnteruehmungen und allgemein zugänglich sind, rücksichtlich des zu Zwecken des Unterrichtes, der Er ziehung oder der Wohlthätgkeit bestimmten Einkom mens; 4. die Officiere

, Seelsorger und die Mann schaft des k. k. Militärs rücksichtlich ihrer ActivitätS- bezüge; 5. die Staatsbeamten rücksichtlich ihrer Acti- vitatSzulagen. . Die Steuer wird nach Classen bemessen, in welche die Steuerpflichtigen nach der Höhe des im Wege der Einschätzung ermittelten Reineinkommens eingereiht werden. Die auf die einzelnen Classen entfallenden Steuersätze sind wie folgt festgesetzt: Es entfällt in Clane 1 für einEinkommen üb. 1400 bis incl. 1600 fl. 9 — fl. 2 .. .. .. .. 1600 .. .. 1800

und ÖrtScommissionen zur Einreihung der Steuer pflichtigen in die einzelnen Steuerclassen nach Maß gabe des ermittelten Reineinkommens, und b. Be rufungscommissionen zur Entscheidung der Beschwer den gegen das Verfahren oder die Beschlüsse der an deren Commissionen angewiesen werden. Die Zahl der Mitglieder für jede dieser Commissionen wird vom Finanzminister bestimmt. Die Mitglieder der genannten Commissionen wer den zur Hälfte aus der Reihe jener Steuerträger, welche an directer Steuer sammt Staatszuschlägen

zu geben. Die Reclamationen gegen die Einreihung sind binnen 14 Tagen bei der betreffenden Bezirks- oder OrtS- commission einzubringen. Gegen die von diesen Com missionen ausgegangenen Erledigungen von Reclama tionen und im Wege derselben steht die Berufung an die Berufungscommission offen, welche binnen 14 Tagen einzubringen ist. Die Berufungscommission entscheidet in letzter Instanz über die Berufungen. Der entfallende Steuerbetrag wird von der Steuer behörde erster Instanz jedem Steuerpflichtigen

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Bozner Zeitung
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Pagina 1 di 4
Data: 27.04.1881
Descrizione fisica: 4
. in M?n, I. Singer ilr>,«e und isranllurt a. M Rudolf Mofi« in «Sien, Berit» uud München, ,lvn r und ^rm». u> I Xicmrr^aile 1^. Mittwoch, deu 27. Iprü 1881 Nochmals die Gebäudesteller. 11. Sehen wir uns ober da? Gebäudesteuergesetz doch auch im Gonz-n an. ob e- den wesentlichen Bedingun - gen eines guten Gesetzes üb.rhaupt unl. eines Steuer gesetzes insbesondere entspricht. Wir haben es ja hier mit eiiiem Gesetze von großer Tragweite zu lhuii, daS eine große Menge Staats - bürger betrifft

, die sie mit einer erheblichen Steuer belastet und dem sich kein zu schwer Be- troffen er entziehen kann, da es sich hier weder um verheimlichbare Objekte nach um Luxilsge- genstände. deren sich -er Besteuerte entäußern kann, auch nicht um die Bestell! rung schäolicher Vorgänge handelt, die jeder nicht nur unterlassen kann, sondern ohnedies besser unterlassen sollte. Zu den wesentlichen Bedingungen eines guten Steuer» gesetzeS glauben wir vor Allem Gerechtigkeit und Klar» heit rechnen zu dürfen. Ist nun das beantragte

Gesetz in seiner gegenwärtigen Fassung gerecht? Nein. Es ist ungerecht in dem BenussungSmoduS der Zins steuer, denn welche Begründung aus der Gerechtigkeit oder Billigkeit läßt sich dafür anbringen, daß in man chen Städten und Orten vom Gesammtertrage des Hauses überhaupt 22^z Pcoc.. in anderen 10'li Proc. (beziehungsweise nach Abzug der 15 und 30 Proc.) Crhattuligskosteii vom Reinerträge 26^Iz Proc. und 15 Proc.) gesteuert werden ioll? und wenn sich eine solche Begründung finden ließe

, so wird doch jedermann zugeben, daß die E.nreihung der Städte und Orte in da- Verzeichn^ durch lein Prinzip geleitet wurde, sondern als eine derart willkürliche bezeichnet werden muß. daß noch dem Ausspruche eines Abgeordneten die Einreihung mehr durch» Loos als durch einen bestim menden Gedanken erfolgt zu sein scheint. Aber bei der ZinSstelierbeiechnung ist doch noch ein Maßstab angewendet, der die Steuer sür je eine Gruvpe von Ortschaften in ein gleichmäßiges und bestimmtes Verhältniß zum thatsächlichen Ertrage

jetzt. Nicht so bei der Klassensteuer. Hier wurde ein Maß» stab für die Steuer gewählt, der absolut kein Maßstab ist. Weder sür den wirklichen, noch möglichen Nutzwerth, noch auch sür den Kapital-werth des Objecies, so daß die Steuerungleichheit sich zwischen 10 Perc. des effec- liven Geld- oder Nat'.iralertrages und weit mehr als 100 und 200 Perc. desselben bewegt. Denn ein HauS mit 22—24 Zimmern und 1OO fl. Klassensteuer kann ! an e>nem viel besuchken oder bevölkerten Orte ganz : wohl I0VV fl. Reinertrag geben

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Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
(1938)
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte ; [2]
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Pagina 126 di 202
Luogo: Wien
Editore: Manz
Descrizione fisica: S. 991 - 1188
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Soggetto: g.Österreich ; s.Recht ; z.Geschichte Anfänge-1894
Segnatura: II 109.498/2
ID interno: 132994
leguttg unter sich blieb den Bürgern selbst überlassen. Neben den Ge bäuden war auch Grund und Boden Gegenstand der Besteuerung. Wieder holt wurde die ganze oder ein Teil der Steuer vom Landesherrn den Bürgern überlassen zu Befestigungsbauten an der Stadtmauer, zum Auf bau abgebrannter Stadtteile oder zur Abzahlung einer Schuld des Landes herrn. Öfters wurde die Steuer von letzterem an feine Gläubiger ver pfändet. Markgraf Ludwig erklärte 1. Dez. 1354 alle Stadtbewohner, nicht bloß die Bürger

Innsbrucks wurde bleibend zu einer Ge meindesteuer. Die Steuer des Marktes oder der Stadt Matrei wurde in schwankender Höhe (32, 4, 28 Pfund) durch den Propst zu Innsbruck ver rechnet, auch dem Bischof von Brixen zahlte Matrei eine Steuer von 8, später 10 Mark jährlich zu Martini. Hall zahlte ursprünglich jährlich 12 Mark an den Landesherrn als „marchrecht', an deren Stelle seit 1300 eine Schatz steuer mit wechselndem Ertrage tritt. Durch das Stadtrecht von 1303 wurde diese Steuer

in einer mit der Innsbrucker von 1282 übereinstim- menden Weise reformiert, von ihrem weiteren Schicksal ist nichts bekannt. Die Steuer von Sterzing betrug nach einigen Schwankungen von 1305 an jährlich 25 Mark, sie wurde jährlich durch 11 erwählte Bürger umgelegt. Bis über die Mitte des 13. Jahrh. scheinen die Bischöfe von Trient, welche die Herrschaft über Bozen mit den Grafen von Tirol teilten, von dieser Stadt allein eine Steuer bezogen zu haben, während die übrigen Einkünfte unter beiden Herren seit 1208 geteilt

wurden.*) Eine Gerichtsversammlung von 1242 urteilte, daß alle Häuser in Bozen steuerpflichtig sind, mögen die Besitzer dort wohnen oder außerhalb'sich aufhalten. Anscheinend begründete aber auch der Betrieb von Geschäften schon damals die Steuerpflicht, wie das später (1339) ausdrücklich als althergebracht anerkannt wurde. Auf Bitten der Bürger Bozens verwandelte Bischof Egno mit Urkunde vom 8. Dez. 1256 die in ihrer Höhe nicht bestimmte Steuer in eine jährlich zu Martini zu leistende Abgabe

von 1000 Pfund (— 100 Mark). Mit dieser Fixierung der Steuersumme ging auch die Verwaltung derselben in die Hände der Bürger über, welche gewählte Vertrauensmänner mit der Umlage der Steuer betrauten. 27. Nov. 1269 schlossen Bischof Egno und Graf Meinhard einen Vertrag, wonach die Steuern und Gerichtsgelder der nächsten zwei Jahre geteilt werden sollten. In dem Streite mit Egnos Nachfolger Bischof Heinrich II. (1274—1289) dürfte die Bozner Steuer größtenteils in Meinhards Hände geflossen

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Pagina 5 di 6
Data: 07.11.1946
Descrizione fisica: 6
- und Krämermarkt findet am Montag, den 11. November, statt. Zur Aufklärung! Der von den Finanzämtern mit der Grund- st e u e r eingehobene Nährstandsbeitrag entspricht der Landwirtschaftskammerumlage, die bereits vor 1938 vorgeschrieben war. Zur Vorbeugung von bestehenden irrtümlichen Auffassungen fei mitgeteilt, daß demnach der Nährstandsbeitrag keine Steuer des ehemaligen Dritten Reiches ist, sondern nur die vormalige Landwirtschaftskam merumlage durch den Namen „Reichsnährstands beitrag" lediglich geändert

eine Erklärung zu unterschreiben, daß sie' auf ein Rechtsmittel gegen den Steuer bescheid, also auf eine Anfechtung des Steuerbe scheides von vornherein verzichten. Eine solche Erklärung abzugeben heißt gewissermaßen die Katze im Sack zu kaufen. Die Bauern erkalten nämlich, dann unter Umstünden einen Steuerbe scheid mit einer hohen Steuervorschreibung und verlangen von uns Hilfe, wobei uns aber dann von den Finanzämtern entgegengehalten wird, der Bauer habe auf die Anfechtung des Bescheides verzichtet

. Es wird also den Bauern geraten, der artige Erklärung über einen Rechtsmittelverzicht, also den Verzicht auf die Anfechtung des Steuer bescheides, im allgemeinen nicht abzugeben, bzw. zu verlangen, daß der Satz über den Rechtsmit telverzicht im bezüglichen Niederschriftsformular gestrichen wird. Dr. Leuprecht. Fs geht um eine selbständige Landarbeitcrversiche- rung Die Präsidentenkonferenz der Landwirtschafts kammern Österreichs hat am 17. September 1946 in einer Resolution die Forderung erhoben

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Pagina 6 di 20
Data: 07.12.1923
Descrizione fisica: 20
in Innsbruck verlangt vom Bauer für jeden Dienstboten 25.000 Kr. im Jahre an Steuer, die Be zirkssteuerbehörde Kitzbühel aber 72.000 Kr. Wie geht da§ zu? Haben dje in Kitzbühel andere Gesetze, wie die in Innsbruck, oder kann ein Stcuerbeamter auf alle Ge setze pfeifen und gerade tun, was er will? Gibt es für diese Herren gar keine Kontrolle oder Aufsicht. Ent- weder ist das Steueramt in Innsbruck im Recht oder das in Kitzbühel oder es haben beide unrecht. Die ge setzlichen Bestimmungen bezüglich

dieser Dienstbotenstcuer, so glaube ich, werden die meisten Leser bereits kennen. (Unterste Lohnklasse: 1 Prozent vom Lohn samt Kost und Verpflegung.) Wir Bauern wollen uns vom Steuer zahler: gewiß nicht drücken, wir zahlen willig, dem: wir wissen ganz gut, daß jetzt einmal nichts anderes nützt, als zählen, so der Staat saniert werden soll. Aber das geht denn doch nicht, daß ein Bauer in Kitzbühel dreimal so viel für jeden Dienstboten an Stenern zahlen soll, wie einer in Innsbruck. Hat ein Stenerbeamter mehr zu sagen

als Regierung und Nationalrat? Kann ein Beamter von den Leuten Steuer verlangen, wie es ihm gerade paßt? Wir Bauern lassen uns eine solche un gleichmäßige Behandlung nicht mehr gefallen, und ver langen sofortige Abhilfe. Ein Bündler. (Dies bezüglich teilen wir .mit, daß unser Steuerbüro sowohl am 26. Oktober 1923, wie auch schon früher einmal, bei der Finanzlandesdirektion auf die ungleichmäßige Be handlung hingewi efen und die gleichmäßige verlangt hat. Leider ist auf diese Vorstellungen hin bis heute

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Meraner Zeitung
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Pagina 2 di 6
Data: 30.07.1889
Descrizione fisica: 6
werden. Aandesschnapssteuer.) Unter diesem Schlag worte brachten kürzlich die clericalen Zeitungen Tirols die kurze Notiz, daß diese Steuer in der Periode vom 1. September 1888 bis 30. Juni 1889 ein Erträgniß Von 163.893 fl. 50'/- kr. abgeworfen hat. Es ist auf fallend, daß hierbei nicht bemerkt wird, ob dies Brutto- bder Reinerträgniß ist, und auch, daß diesmal nur eine kurze Mittheilung erfolgte, während dem Ausweise über die Periode vom 1. September bis 31. December 1888, also über die ersten 4 Monate

schon ein beiläufiges Reinerträgniß dieser Steuer berechnen. Bor Allem ist zu betonen, daß die Periode vom 1. September bis 31. December 1838 nicht normal genannt werden kann, weil im Erträgnisse dieser Zeit die Beiträge für alle am 1. September 1888 in Tirol vorhandenen Borräthe von Liqnenr, Rum, Branntwein und Spiritus, welch nachversteuert werden mußten, enthalten sind, und daß dies wirklich geschehen ist, be weisen die nachfolgenden aus den amtlichen Ausweisen entnommenen Daten: Brutto-Erträgniß

ein gleiches Resultat liefert, was unserer Ansicht nach kaum der Fall fein wird, per ein circa 54.000 fl. Noch ist zu berücksichtigen, daß in diesem Erträgnisse die Steuer für den zu gewerblichen Zwecken und zur Essigfabrikation, nöthigen, sowie den denatu- rirten Spiritus enthalten 'ist und ivenn der/ wegen dieser Besteuerung schwebende Proceß zu Gunsten der Consumenten entschieden wird, die Bruttoeinnahmen bedeutend zurückgehen uud das Reinerträgniß noch kleiner werden wird. Da ist wohl die Frage

er laubt: Ist es gerecht und rationell, der Bevölkerung Tirols ca. 144.000 fl. im Jahre als Steuer abzunehmen, um ein so klägliches Resultat zu erzielen? Es wird in letzter Zeit von Seiten maßgebender Persönlichkeiten, selbst unserer Partei, von Pauschalirung dieser Steuer ge sprochen. um die Einhebungsauslagen zu vermindern! Ja, wissen denn diese Herren nicht, daß das Pau- schalirungssystem die ungerechteste, unrationellste und verhaßteste Art der Steuereinhebung ist? Will man diese odiose Steuer

durch das Pauschalsystem noch verhaßter machen? Diesen Schritt sollten sich unsere Landboten wohl überlegen. Schon die letzten Land- tagswahlen haben die Klagen der Bevölkerung über diese drückende und ertragslose Steuer gezeigt. Ein Sturm der Entrüstung würde bei Einführung der Pauschalirung das Land erfassen und insbesondere, wenn man maßgebenden Ortes die Kühnheit hätte, das Erträgniß der ersten 4 Monate in die Pauschal bemessung einzubezieheu! Circa 400.000 fl., oder nach der Sortirnug der „Tiroler Stimmen

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Giornali e riviste
Der Bote für Tirol
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Pagina 1 di 4
Data: 08.04.1914
Descrizione fisica: 4
und die Ankündigungen müssen postfrei eingesendet werden. — JedeS Annoncen-Buren»» Rev»kti»n: Telephon-Nr. L1K. nimmt Annoncen entgegen. Verwaltung: Telephon-Nr. 135. Amtlicher Teil. Gesetz vom i. Mta'rz wirksam für das Land Vorarlberg, betreffend das Verbot von Nachtragsbeincssnngen der Vermö genssteuer und Bestimmungen bezüglich Erledi gung von rücksichtlich dieser Steuer behängenden '^trasverhandlnngen. Uebcr Antrag des Landtages Meines Landes Vorarlberg finde Ich anzuordnen, wie folgt: Z 1. Bezüglich

der auf Grund des Vermögens- steuerzirkulares vom 11. März 1837, Zl. 5833/459, bezw. vom 10. April 1837, und des Landcsgesctzes vom 2. Oktober 1868, L.-G.-Vs. Nr. 41, bestehen den Vermögenssteuer wird verfügt: a) Nach Inkrafttreten dieses Gesetzes können sür die vorangegangene Zeit nachträgliche Aen-- derungen rechtskräftig vollzogener Bemessungen, sowie die Einleitung nachträglicher Neubemes- snngen dieser Steuer für die Zeit vor Kund machung dieses Gesetzes znm Nachteile der steuer pflichtigen

nicht vorgenommen und Strafver- handlungen betreffend diese Steuer für die be zeichnete Zeit nicht mehr eingeleitet werden. d) Strafverhandlungen bezüglich dieser Steuer, welche erst nach dem 1. Jänner 1910 eingeleitet wurden nnd im Zeitpunkte des Inkrafttretens dieses Gesetzes noch anhängig sind, werden ohne Fällung eines Erkenntnisses eingestellt, wenn der Beschuldigte innerhalb L0 Tagen nach In krafttreten dieses Gesetzes seine Bekenntnisan- gabe wahrheitsgemäß richtigstellt, bezw. die ihm obliegende

Erklärung (Fassion) überreicht. In diesen Fällen ist lediglich die Nachtrags steuer vorzuschreiben. o) Liegt bereits ein Straferkenntnis des c-tenerrates vor und hat der straffällige ge gen den Ausspruch über die Schuld den Neknrs erhoben, über den eine Entscheidung noch nicht gefällt wnrde, so hat eine Milderung der ver hängten Strafe einzutreten, falls der Steuer pflichtige unter Zurückziehung des Rechtsmit tels in der oberwähnten Frist von 60 Tagen seine Angaben vollkommen wahrheitsgemäß rich

tigstellt. D-er 'stenerrat hat in solchen Fällen der Strafmindernng die Strafe im Nahmen des ein-- bis zweifachen des Betrages, um den die Steuer verkürzt oder der Verkürzung ausgesetzt wurde, unter Berücksichtigung der obwaltenden Verhältnisse festzusetzen. Z 2. Dieses Gesetz tritt mit dem Tage des In krafttretens des Ncichsgesetzes vom 23. Jänner 1914, R.-G.-Bl. Nr. 13, betressend Abänderungen des Personalsteuergesetzes vom 25. Oktober 189U, N.-G.-Bl. «Nr. 220 (Personalsteuernovelle), in Wirksamkeit

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