2.046 risultati
Ordina per:
Rilevanza
Rilevanza
Anno di pubblicazione ascendente
Anno di pubblicazione discendente
Titolo A - Z
Titolo Z - A
Giornali e riviste
Alpenländer-Bote
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/ALABO/1924/21_12_1924/ALABO_1924_12_21_5_object_8266946.png
Pagina 5 di 18
Data: 21.12.1924
Descrizione fisica: 18
der Verwaltungskommission den Direktor Dr. Josef Maschat zum Generaldirektor der Bundesbahnen bestellt. Ob Siegmund wegen des Streikes oder aus anderen Grün den sein Amt niedergelegt hat, ist zur Zeit nicht bekannt. Drr Slnkommenfteueriarif für das Jahr 1924. Bei der Veranlagung der allgemeinen Erwerb-, der Einkommen- u. der Vermögenssteuer für das Jahr 1924 ist, wie kurz bereits berichtet, als Durchschnittswert der Steuer einheit gemäß § 172, Absatz 2, des Personalsteuergesetzes, BGBl. Nr. 307 vom Jahre 1924, der Betrag von 12.000

Kronen zugrunde zu legen. Hienach ergibt sich folgender Einkommensteuertaris für das Jahr 1924: Einkommen von mehr als 12 bis einschließlich 30 Millionen: Steuer in Prozenten des Einkommens 1,1, von mehr als 30 Mil lionen bis einschließlich 51,600.000: Prozent 2,2. von mehr als 51,600.000 bis einschließlich 72 Millionen: Pro zent 3,3, von 72 bis 102 Millionen: Prozent 4, von 102 bis 144 Millionen: Prozent 4,4. Der Steuer ist mit der Maßgabe zu bemessen, daß von dem Einkommen einer höheren Stufe

nach Abzug der Steuer niemals weniger erübrigen darf, als von dem höchsten Einkommen der nächst niedrigeren Stufe nach Abzug der aus dieses Ein kommen entfallenden Steuer erübrigt. Beispiel: Gesamteinkommen 30,050.000 X. Auf diesen Betrag entfällt eine Steuer von 2,2 %, daher 30,050.000 X 2,2 -- 661.100 K- Es erübrigt daher nach Abzug der Steuer ein Betrag von 29,388.900 X- Da jedoch von dem höchsten Einkommen der nächst niedrigeren Stufe, das ist von 30,000.000 X, nach Abzug der auf dieses Einkommen ent

fallenden Steuer von 330.000 X (1,1 % von 30,000.000 K) ein Betrag von 29,670.000 X erübrigt, beträgt die Steuer von einem Einkommen von 30,000.000 X nicht 661.000 X, sondern nur 30,050.000 X weniger 29,670.000 X, das sind 380.000 X. Stehen in der Versorgung eines Haushaltungsvor standes Personen, welche im Sinne des ß 157 der Haus haltung angehören, so hat für Einkommen bis einschließ lich 102,000.000 X jährlich für je eine derartige Person eine Ermäßigung der Steuer um je 5 Prozent statt- zufinden

. Bei Festsetzung des Gesamteinkommens sind Teilbe träge bis einschließlich 5000 X, bei Festsetzung der Steuer Teilbeträge bis einschließlich 50 X zu vernachlässigen; darüber hinausgehende Beträge sind auf 10.000 X, bezw. 100 X auszurunden. Die Formeln zur Berechnung der Steuer von Ein kommen über 144,060.000 X, wobei 6- gleichbedeutend ist mit Gesamteinkommen in Kronen, lauten: Bei einem Einkommen von mehr als 144 bis einschließlich 192 Millionen: (0 X 6) : 100—2,304.000 X, bei einem Einkommen von 192 bis 240

1
Giornali e riviste
Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/TIRVO/1909/10_12_1909/TIRVO_1909_12_10_1_object_7597200.png
Pagina 1 di 14
Data: 10.12.1909
Descrizione fisica: 14
, hat die heutige Landtagsmehr heit schon in der letzten Landtagssession eine ausgie bige Schröpfung der Biertrinker, aber auch der Weintrinker durchsetzen wollen. Allein der Wider stand der Konsumenten und der Italiener im Land tag, welche die vorgesehene Erhöhung der Weim steuer obstruierten, machte den löblichen Steuerab sichten ein Ende. Wie es scheint, ist die Landtagsmehrheit, das heitzt: die Drahtzieher derselben diesmal vorsich tiger zu Werke gegangen. Die Italiener hatten vor Jahresfrist

die beabsichtigte Steuererhöhung ob struiert, weil eben eine Erhöhung der Wein steuer mit inbegriffen war. Damit die Land tagsmajorität mit ihren Steuerabsichten nicht ein zweitesmal auf die Sandbank gerate, haben die Führer der christlichsozialen Landtagsmajorität allem Anschein nach einen Pakt mit den Italienern geschlos sen, nämlich diebeabsichtigteErhöhung der Weinsteuer fallen gela ssen. Wie uns be richtet wird, will die Landtagsmajorität nur die Erhöhung der Vier st euer, diese aber aus giebig

besserte sich wohl etwas durch die schönen und auch pekuniären Erfolge seines 1870 fertiggestellten „Pfarrer von Kirchseld" fällt auf Deutschtirol beinahe vier Fünftel, es ist also begreiflich, datz die Italiener eine solche Steuer nicht von sich weisen, denn so weit, datz sie die Bevölkerung Deutschtirols vor Steuererhöhungen behüten, geht die Steuerfeindlichkeit der italieni-, scheu Christ!ichsozialen nicht. Müssen wir Deutsche tiroler uns eine solche schamlose Steuerpolitik einer deutschtirolischen

soll in der nächsten Landtagssession eine ganze Finanz-, reform beschlossen werden. Man spricht von einer Erhöhung der Personalsteuerzuschläge aus 90 Pro zent, dann von einer Wertzuwachs steuer und ähnli-, chen „Liebesgaben", die, wie es scheint, die neu-, klerikale Herrschaft noch mehr auszeichnen werden als die konservative. Man begreift, datz bei solchen Perspektiven die christlichsoziale Presse nicht viel von der näch sten Landtagssession redet und reden will. Die Bevölkerung soll überrascht

werden, damit sie nicht in die Lage kommt, sich gegenüber dem neutlerikalen Landtag zu verteidigen. Nun ist aber der Gedanke an die Erhöhung der Biersteuer, also einer indirekten Steuer die fast aus schließlich Deutschtirol trifft, eine solche Ungeheuer lichkeit, datz wir heute nicht mehr sagen wollen als: Landesausschutz, rücke mit der Farbe heraus! Schweigt sich der Landesausschutz aus, gesteht er weder die Absicht zu haben, die Viersteuer zu er- und mit der Aufführung des „Meineidbauer" (1872). Durch den „Pfarrer

2
Giornali e riviste
Bozner Zeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BZZ/1854/22_11_1854/BZZ_1854_11_22_1_object_436121.png
Pagina 1 di 4
Data: 22.11.1854
Descrizione fisica: 4
^O^fi- zial für Fügen ; Johann Pühringer, Steuer-Osfizial, für Zell; Seba stian Lauterer, Steuer-Ofsizial, für Hopfgarten; Andr.aS Pölr. Kon- trollor des NebenzollautteS in Nheindorf, für TelsS; Aler Fuchs, Ein nehmer des Zollamtes Splssermühl. für Ried; Leopold Pohr für Nau- derS; Johann Perloll, Kontrollor deS Zollamtes Kal e»bach, für Lrer- zing; Franz Kornel, Steuer-Osfizial. für TauferS; Josef Plangger, Steuer-Afflstent, für Gnneberg; Kantin» Slgreiter, Sleuer-Offizial, iür Buchenstein; Karl Efch

, Kontrollor deS KontrollamteS Bludenz, für WelSberg ; Karl Ferrari, Steuer-Offizial, für Ampezzo; Anton Peter- nader für Sillian; Fran» Sgger, Steuer Ofsijial, für Windischmalrei; Josef K.all für Klausen; Valerio Nünqaldier, Steuer-Ofstzial. für Kastelruth; AloiS Maurer, Kanzlei-Assistent, für Sarnthal; Anton PreindlSberger, Steuek-Offizial, für Lana ; Karl Günther, Steuer-As- ststenr, fur. Passeter; Aler Winaröch, Einnehmer deS Zollamtes Bni« dern; F»anz Ennewein, Einnehmer des KontrollamteS in Bluienz

, für SchrunS; Anton Zündt für Bezau; Johann Elßler für Fassa; Franz Egger für Prickör; Angelns Anioniolli für Strigno; Felir v. Sardagna für Borgo; Äouarv Rocchetti für Levieo; ZhomaSTabarelli für Pergine s Josef Chiusole für EIvez<ano ; Johann Stauffer für La- vik? Franz Dallewulle für Cembra; Johann Jegg für Fondo; Franz Mitschick, Assistent der Steuer-RechnungSkanzlei, sür Malv; Johann CusteUini, Steuer-Offiziql. für Nogaredo; Johann FaeS /ur Mori; Ludwig v. Atzwanqer für Arco; Anton Giöfeffl, Steuer

-Ofsizial, für Condino; Eugen Gelnii, Steuer-Ofsizial, für Stenico; Johann Bonn. Sreuer-Ofsizial, für Tione; Johann v. Gentilr für Vezzano. k. Zu Steuer-Offizialen I. Klasse: Mar Äeißenhof für dieKreiS- behörde in Innsbruck; Franz Mair für daS Steueraint Trient ; Flo rian Afchenbrücker sür da» Steueramt Feldkirch; Michael Deß sür daS Steueramt Kufstein; Josef Weller für die K«iSbehörde in Briren. z?. Zu Osiijialen II Klasse: Karl Riedler sür die Kreisbehörde in Innsbruck; ThomaS Obeiluggauer

. i. Zu Assistenten I. Klasse: AleiS Verokai für daS Sreneraml Trient ; Johann Eberherr siir die KreiSbehörde Innsbruck; Jos. Rai ner für das Steueramt Imst; Jakob Bürger für daS Steueramt Felv- kirch; Peter Matzegger für has Steueramt Hall; Josef v. Grebmer sür haS Steueramt Meran. .. . k. Zn,MMntm N. Ksasse: Johann Schletterer für daSStener- amt Kältern ; Jakob Merko, Steuer-Praktikant, für die KreiSbehörde in Trient; Ernest v. Straßern. Steuer-Praktikant, sür daS Steuramt Bozen;' Heinrich Dekali, Eteuer

3
Giornali e riviste
Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/TIRVO/1933/31_01_1933/TIRVO_1933_01_31_4_object_7657124.png
Pagina 4 di 8
Data: 31.01.1933
Descrizione fisica: 8
nun einbilden, daß damit die Auszahlung des Ge schenkes automatisch erfolgen wird müssen, befinden sie sich in einem kleinen, für sie allerdings unangenehmen Irrtum. An dem bisherigen Zustand wird nämlich absolut nichts ge ändert. Es wird immer von einer Einhebungsgebühr gespro chen. Das ist aber in bezug auf die Landesgebäudesteuer und die Gemeindezuschläge zu dieser Steuer unzutreffend. Das bezügliche Gesetz sagt im § 3 ausdrücklich: Der Gebäude steuer (also Landesgebäudesteuer) unterliegen alle Wohn

- räume und geschäftlichen Zwecken dienenden Räume ohne Rücksicht darauf, ob eine Vermietung vorliegt oder nicht. Und der 8 6 sagt: Die Steuer ist vom Hauseigentümer zu entrichten. Diese Bestimmungen widerlegen eindeutig jede Berechtigung des Titels „Einhebungsgebühr'. Es ist klar: die Steuer wird dem Hausbesitzer, nicht den Mietern vorgeschrieben, weil es sich um eine Landesgebäudesteuer handelt, die auf die Liegenschaft gelegt ist. Nun bestimmt der 8 1c des Mietengesetzes, daß Steuern und Gebühren

, wie bei der Landesgebäudesteuer — un» mittelbar vorschreibt. Analog könnte vom Bund eine Einhebungsgebühr verlangt werden, weil die Zinsgroschen- steuer auch den Mietern unmittelbar vorgeschrieben und vom Hausbesitzer einkasfiert wird. In diesen beiden Fällen, Wohnbausteuer als Zwecksteuer und Zinsgroschensteuer, wird der Hausbesitzer zur Einhebung der Steuer, also 'zu einer besonderen Leistung verpflichtet, was bei der Lan- desgebäudesteuer nicht zutrisft. Das ist also die Rechtslage. Und auch trotz dem Be schlüsse

4
Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/OeRRG/OeRRG_560_object_4001541.png
Pagina 560 di 598
Autore: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Luogo: Wien
Editore: Manz
Descrizione fisica: VII, 989 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Soggetto: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Segnatura: II 109.498/1
ID interno: 132993
Selbsteinschätzung er- mittelten ganzen Vermögens 2 solidi zu Steuer geben, also den hundertsten Teil (1°/»). Derselben Verpflichtung unterlagen auch die Diener und Knechte der Bürger, sofern fie 3 Mark Vermögen besaßen. Verschwiegenes Vermögen sollte zugunsten des Grasen verfallen. Die Steuer warf jedes Jahr eine verschiedene Summe ab, fo daß das Vermögen jährlich neu ein- geschätzt werden mußte. Von 1304 an erscheint die Steuer mit 70 Mark jährlich fixiert. Der Landesherr erhob die Steuer nicht mehr

von den ein- zelneu Steuerpflichtigen, sondern unmittelbar von der Stadt. Die Um- *) Dieser Artikel fand Aufnahme in das LandlibeN K. Maximilians von 1511 und in die Tiroler Landesordnungen. Mit Recht bemerkt hiezu v. Myrbach im Finanzarchiv XIX, 101, daß sich diese Verfügung kaum mehr aus die alte ordentliche Steuer beziehen kann. **) Das erstemal sind in den lh. Rechnungsbüchern Judengefälle im Be- trage von 1» Mark 7 Pfund in der Rechnung des Propstes von Riffian von 1292 angeführt. ***) Kogler a. a. O. 514

bis 584. §18 - 1113 - legung unter sich blieb den Bürgern selbst überlassen. Neben den Ge- bäuden war auch Grund und Boden Gegenstand der Besteuerung. Wieder- holt wurde die ganze oder ein Teil der Steuer vom Landesherrn den Bürgern überlassen zu Befestigungsbauten an der Stadtmauer, zum Aus- bau abgebrannter Stadtteile oder zur Abzahlung einer Schuld des Landes- Herrn. Öfters wurde die Steuer von letzterem an seine Gläubiger ver- pfändet. Markgraf Ludwig erklärte 1. Dez. 13S4 alle Stadtbewohner

geltend gemacht, die Stadtsteuer Innsbrucks wurde bleibend zu einer Ge- meindesteuer. Die Steuer des Marktes oder der Stadt Matrei wurde in schwankender Höhe (32, 4, 28 Pfund) durch den Propst zu Innsbruck ver- rechnet, auch dem Bischof von Brixen zahlte Matrei eine Steuer von 8, später 10 Mark jährlich zu Martini. Hall zahlte ursprünglich jährlich 12 Mark an den Landesherrn als „marchrecht', an deren Stelle seit 1300 eine Schatz- steuer mit wechselndem Ertrage tritt. Durch das Stadtrecht von 1303

wurde diese Steuer in einer mit der Jnnsbrucker von 1282 übereinstim- menden Weise reformiert, von ihrem weiteren Schicksal ist nichts bekannt. Die Steuer von Sterzing betrug nach einigen Schwankungen von 1305 an jährlich 25 Mark, sie wurde jährlich durch 11 erwählte Bürger umgelegt. Bis über die Mitte des 13. Jahrh. scheinen die Bischöse von Trient, welche die Herrschaft über Bozen mit den Grafen von Tirol teilten, von dieser Stadt allein eine Steuer bezogen zu haben, während die übrigen Einkünfte

6
Giornali e riviste
Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/TIRVO/1918/13_08_1918/TIRVO_1918_08_13_4_object_7615557.png
Pagina 4 di 4
Data: 13.08.1918
Descrizione fisica: 4
diene folgendes zur Kenntnis: Mit Kundmachung der k. k. Statthalterei vom 21. Juni 1618, LGBl. Nr. 31, wurde bekanntlich unter anderem Ver lautbart, datz für das Jahr 1918 die Landeszuschläge zur Hauszinssteuer um 18 Prozent, die Landeszuschläge zur öprozentigen Steuer auf steuerfreie Häuser um 27 Pro zent erhöht werden. Der Landesausschutz beschloß aber nachträglich, von dem Rechte, die erhöhten Zuschläge einzuheben, nicht für das ganze Jahr 1918, sondern nur für das zweite Halbjahr 1918

der Umlagenbasis (Um lagenbasis sind 26V- Prozent vom Mietzins, ohne Neben leistungen nach vorherigem Abzug von 15 Prozent Er haltungskosten), bei den der 5prozentigen Steuer unter liegenden Häusern (Neubauten) 27 Prozent von der 5pro- zentigen Staatssteuer. Der Hauseigentümer ist verpflichtet, die Erhöhung für die einzelnen Wohnungen nach dem Verhältnisse des ein zelnen Mietzinses zur Gesamtsumme der Mietzinse und des Mietwertes seiner eigenen Wohnung gleichmäßig zu verteilen. Der Hauseigentümer ist demnach

eingetreten ist, wird in der Regel eine Mietzinssteigerung um 5 bezw. 1.5 Prozent gerechtfertigt sein. (Das ist pro 100 Kronen reinen Wohnungszins, ohne Zinsheller und Wassergebühren 5 Kronen bei Häu sern in voller Steuer und K 1.50 bei Neubauten.) . Vielfach wird von den Hausherren die Ansicht vertreten, sie müßten, um dieselben Zinseinnahmen, wie vor der Erhöhung zu erzielen, nicht um 5 bezw. 1.5 Prozent, son dern um 9 bezw. um 2 Prozent die Mietzinse steigern, da ihnen von den Mehreinnahmen

wieder Steuern und Ab gaben vorgeschrieben würden. Diese Annahme ist irrig, da im Sinne des Gesetzes vom 23. Juli 1912. R.-G.-Vl. Nr. 164, Zuschlagserhöhungen eine Abzugspost bilden. Diese Bestimmung gilt so wohl für die Hauszinssteuerpflichtigen als auch für die der 5prozentigen Steuer unterliegenden Häuser. Künftighin können vom städt. Mietamte Anfragen in vorstehenden Belangen — der Arbeitsüberhäufung halber — lediglich mit dem Hinweise auf diese Notiz beantwortet

7
Giornali e riviste
Der Burggräfler
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BRG/1906/06_10_1906/BRG_1906_10_06_9_object_753123.png
Pagina 9 di 16
Data: 06.10.1906
Descrizione fisica: 16
, zu k. k. Haupt-Steuer-Amts-Kontrolloren: in der IX. Rangsklasse die Steuereinnehmer Leopold Scheel und Georg Keppel, dann den Steueramts-Kontrollor Nikolaus Täufer, zu k. k. Steuereinnehmern in der IX. Rangsklajse den Steuer-Amts-Offizial Erich Nagler und die Steuer-Amts-Kontrollore Rudolf Federspiel, Alois Fink, Otto Kutin und Renatus Velicogna, zu k. k. Steuer-Amts-Kontrolloren in der X Rangsklasse die Steuer-Amts-Ossiziale Josef Na giller, Ernst Lutterotti und Joses Hofsmann, zu k. k. Steuer-Amts

-Ofsizialen in der X. Rangsklasse die Steuer-Amts-Adjunkten Lorenz Lutterotti, Hugo Pvmaroli, Karl Kühler, Josef Sollreder, Alois Amoser, Franz Gutmann, Rudolf Wächter, Joses Dietrich und Hadrian Paoli, zu k. k. Steuer-Amts- Adjunkten in der IX. Rangsktasse den Rechnungs- Ilnteroffizier I. Klasse des k. k. Landesschützen-Re- gimentes Nr. I. Romulus Wenighofer, die provi sorischen Steuer-Amts-Adj unkten Albert Gober und Leone Maturi, den Feuerwerker des k. u. k. Festungs artillerieregimentes Kaiser

Nr. 1. Josef Nndlinger, die provisorischen Steuer-Amts-Adjunkten Hannibal Earejia, Ernst Marsonec und Josef Horinek, den Feuerwerker des k. u. k. Artilleriezeugs-Filial-Depots Alois Ortner, die provisorischen Steuer-Amts-Ad- junkten Sebastian 'Mitterer und August Alber. — Das k. k. Statthalterei - Präsidium hat dem prov. Straßeneinräumer Anton Schenk in Gelbenhaus, Gemeinde Villanders, die Ehrenmedaille für vierzig jährige treue Dienste zuerkannt. Trient, 1. Oktober. *) Der Pseudopriester Franz Renata

8
Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/OeRRG/OeRRG_561_object_4001542.png
Pagina 561 di 598
Autore: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Luogo: Wien
Editore: Manz
Descrizione fisica: VII, 989 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Soggetto: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Segnatura: II 109.498/1
ID interno: 132993
- 1114 - §18 Philipp 1302 und Bischof Bartholomäus 1305 stellten die Landesherren alle Stiftsgüter und die Steuer Bozens zurück. Als nach des letzteren Bischofs Tode (1307) eine 3jährige Sedisvakanz eintrat, kamen die Landesherren abermals in den Besitz der weltlichen Gewalt im Hochstifte und in den Bezug der Steuer Bozens. Sie treffen wohl als Vögte des Hochstiftes neben dem Bischof Verfügungen in Steuersachen, erhoben als solche auch außerordentliche Steuern von der Stadt, der Bischof blieb

jedoch im Be- sitze der Stadtsteuer Bozens. Als Bischof Georg 1462 dem H. Siegmund auf deffen Lebensdauer das Stadtgericht Bozen abtrat, behielt er sich den Bezug der Steuer vor. 1531 wurde Bozen gegen Pergine endgültig an K. Ferdinand abgetreten, dem Bischöfe aber verblieb die Steuer, die nun zu einer privatrechtlichen Gülte wurde. Die ordentliche Steuer Merans, deren Umlage und Einhebung dem Burggrasen aus Tirol zu- stand, und deren Fälligkeitstermine gleichfalls Martini war, schwankte bis 1304

zu haben. Seit 1314 war die Umlegung der Steuer an die Bürgerschaft übergegangen, doch verordnete H. Sieg-- mund 1478, daß die Steuer wieder nur in.Gegenwart des Burggrafen oder seines Anwaltes umgelegt werden dürse, der dabei zwei oder drei redliche Männer zuziehen solle. Wiederholt wurde die Steuer aus Anlaß von Feuersbrünsten oder zur Ausbesserung der Stadtmauer, einmal auch wegen Auslage einer außerordentlichen Steuer vom Landesherrn den Bürgern überlassen. Bon der Stadt Brixen bezog der Bischof jährlich

vor Martini eine Steuer von 20 Mark. Die Umlage derfelben wurde durch hiezu gewählte Bürger unter Aufsicht des Richters besorgt. Kitz- bühel bestätigte ein Privileg K. Ludwigs vom 24. April 1340 das alte Herkommen, daß die Stadt wie bisher so auch in Zukunft nicht mehr als 20 Psund Münchner Pfennige jährlich zu Georgi als Stadtsteuer zu leisten habe.*) Den Bürgern von Kufstein bestätigte ein Privileg desselben Kaisers vom 30. Juni 1339 die von seinen Vorsahren und ihm verliehene Freiheit

Ende des 16. Jahrh. ist die Abgabe gänzlich in eine Geldsteuer umgewandelt. Die Küchensteuern waren regelmäßig zweimal des Jahres in gleicher Höhe fällig, im Herbst und im Frühjahr (zu Georgi, daher als „Maienrinder' und „Maienschafe' bezeichnet), vereinzelt kommt nur ein Termin vor. Der Landesherr erhob die Küchensteuer auch von den freien Bewohnern seines Gebietes, die ihm weder mit Leibeigenschaft noch Grundhörigkeit zugetan waren, was für den öffentlich -rechtlichen Charakter dieser Steuer

9
Giornali e riviste
Der Bote für Tirol
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BTV/1898/08_01_1898/BTV_1898_01_08_1_object_2970993.png
Pagina 1 di 10
Data: 08.01.1898
Descrizione fisica: 10
zu überreichenden Erklä rungen und Bekenntnisse hinsichtlich des Zinsertrages von Gebäuden gemacht werden, oder Umstände, welche bei den nach dem genannten Gesetze vorzunehmenden Einschätzungen und Erhebungen bezüglich der thatsäch lichen Höhe dieses Zinsertrages zu Tage treten, dürfen nicht die Grundlage für Strafverfolgungen wegen der vor dem 1. Jänner 1898 begangenen ZiuSverheiiu- lichuugeu bilden. Auch dürfen aus diesen Anlässen nachträgliche Abschreibungen an HauSzinöstener oder an fünfprocentiger Steuer

oder eine Untersuchung eingeleitet worden, so hat eine Straf verfolgung, unbeschadet dcr in solchen Fällen behufs Veiiiessuiig der Nachtragösteucr durchzuführenden Unter suchung, nicht einzutreten, foferne jene erste Erklärung oder jenes erste Bekenntnis des einer Zinsverheim lichung Verdächtigen eine wahrheitsgemäße Angabe des Bruttomietzinses enthält oder letzteren mindestens ent nehmen lässt. Zur Feststellung dieses UmstandeS kann die Steuer behörde nöthigensallS das im Z 258 des Gesetzes vom 25. October 1896

. k. k. Finanzrath; Mitglieder dcr I. Classe: Leopold Ratschillcr, k. k. Finanzrath, Dr. Anton Kosler, Handelökammcrsecretär, Franz Haidcnthaler Vorstand dcr öslerr.-nng. Bankfiliale: Stellvertreter: Heinrich Gschlicßer, MagistratSrath, Josef Feldmann, Procnrist, Franz Maurer, k. k. Stcuer-Obcrinspcctor. Mitglieder dcr II. Classe: Leopold Ratschillcr, k. k. Finanzrath, Dr. Anton Koflcr, Handclskammcrfccretär, Franz Haidcnthaler, Vorstand dcr vftcrr.-ung. Bank filiale. Franz Maurer, k. k. Steuer-Oberinspektor

, MagistratScommissär, Ludwig Margreiter, Privatier, Dr. Victor v. Swoboda, k. k. Finanzcoucipist. Mitglieder der IV. Classe: Franz Maurer, k. k. Steuer-Obcriuspector, Franz Kerber, Wirt, HcinrichGschlicßcr, MagistratSrath; Stellvertreter: Aloiö Gebhart, k. k. Fiuanz-Rechnuugsossicial, Dr. Victor v. Swoboda, k. k. Finanzcoucipist, Dr. Her mann Nicdcrwiescr, MagistratScommissär. Politischer Bezirk Innsbruck oh'e Wiltcn: III. und IV. Classe — Vorsitzender: Leopold Rat schillcr, k. k. Finanzrath; Stcllvcrtreter: Karl

Payr, k. k. Stener-Oberinspector; Mitglieder der III. Classe: Karl Payr, k. k. Steuer-Obcrinspcclor, Johann Kröß- bacher, Wirt; Stellvertreter: HanS Mendel, k. k. Steuereinnehmer, Anton Peer, Wirt und Metzger. Mitglieder dcr IV. Classe: Karl Payr, k. k. Stcuer- Obcrinspcctor, Alois Gcbhard, k. k. Fiuauz-Ncchnuugs- ossicial, Karl Nenhanser, Fabrikant, Rudolf Tfchamler, Gemeindevorsteher; Stellvertreter: Dr. Victor v. swo boda, k. k. Finanzconcipist, Emil Maurer,!, k. Finanz- Rcchuuugsrevident, Franz

10
Giornali e riviste
Der Bote für Tirol
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BTV/1898/15_06_1898/BTV_1898_06_15_1_object_2973073.png
Pagina 1 di 8
Data: 15.06.1898
Descrizione fisica: 8
der in Tirol bestehenden SchätznngS - Commissionen für die Veranlagung der Personal-Einkommensteuer. eingesendet werden. — Jedes solide Zlniioiiccn-Aurcau nimmt Annoi^i-n enigegc». aiiatlich V0 lr.; ^ stelltt»acii mit oiai.nncii inusjen rostfrei Tclcphon-')tr. 1:!',. SchätzungS- Bezirk Vorsitzender Stellvertreter Innsbruck sainmt Wilten Leopold Ratschiller, k. k. Finanzrath Franz Maurer, k. k. Steuer-Ober- inspector Bozen mit GrieS und Zwölf- malgreien Josef Burgauner, k. k. Steuer-Ober- infpeetor Heinrich

Aigner, k. k. SteueraintS- official Meran mitObermaiS UntermaiS und Grätsch Marcus Freiherr v. Spiegclfeld, k. k. BezirkShaupt- mauu Franz Haindl, k. k. Steuer-Ober- iuspector Tricnt Johann v. Laschan, k. k. Steuer-Obcr- inspector Josef Kaiser, k. k. Steuer-Ober inspektor Ampezzo Rudolf R. v.Ferrari, k. k. Bezirkshaupt- maun Julius Renuing, Steuerreserent Borgo Hieronym. Fontana k. k. BezirlShanpt- maun Ferd. Caminoli, k. k. Steuerinspector Bozen mit Aus schluss obiger Gemeinden Josef Burgauner

, k. k. Steuer-Ober inspektor Aiax Margreiter, k. k. Fin.-Rechn.- Osficial Brixen Georg Mairhofer, k. k. Steuer-Ober- inspector Josef Zauotti, k. k. ^teneramts- Official Bruneck Dr. Christian Witting, k. k. Steneriuspector Johauu Schär, k. k. StelieranitS- Osficial C.walese 5!arlR v.Lachmuller, k. k. Bezirkshaupt- mann Bartlmä Nuepp, Steuerreserent CleS Dr. Peter Zanolini, k. k. Steuerinspector Pcter Aienestrina, k. k. Steueramts- Controlor Jmst Matthäus Daum, k. k. BezirkShanpt- mann Karl Andre, k.k

. Finanzconcipist «-i Innsbruck mit Aus schluss von Wilten Leopold Ratschiller, k. k. Finanzrath Karl Palr, k. k- Steuer-Ober- iuspector - Kitzbühel Alois Leiß, k. k. Bezirköhaupt- mann Dr. Franz Wille, k. k. Steuerinspector - Kufstein Dr. Joh. Torggler, k. k. Steuer-Ober inspector DarinS Schwarz, k. k. Steuerein nehmer - Landeck Franz Metzler, k. k. Steuer-Ober inspector Gebhard Gmeiner, k. k. Steuerein nehmer Verzeichnis der Mitglieder nnd deren Stellvertreter der Personal-Einkommensteuer

, Kausmann iu Trieut Carlo Sembianli, k. k. Steuer-Eiiinchmer in Tricnt Jsidor Hamberger, Kaufiiiauu in Trient Baron Zllb. de Nnngg, k. k. Hofrath i. P. in Tricnt ^colari, k. k. Ob.-L.-G.-Nath i. P. in Trient Thcofrasto Dandrea, Wirt in Cortina Ernesto Gaspari, Privatier in Bigon- tina

11
Giornali e riviste
Tiroler Bauern-Zeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/TI_BA_ZE/1922/27_10_1922/TI_BA_ZE_1922_10_27_4_object_8369648.png
Pagina 4 di 12
Data: 27.10.1922
Descrizione fisica: 12
tu Innsbruck, Meinhardstraße (Handelskammerge-i bände) gestattet wird. Ein Ausfuhrzoll wird derzeit für Heu nicht eingehoben. Frage: Wie überwintere ich Endiviensalat? A n t w o r t: Am besten tust Du, wenn Du ihn tu Sand steckst, den Du im Keller hast. Auf diese Art hält er sehr lange. Frage: Möchte gerne Bescheid wegen der steuer freier Branntweinerzeugung. Antwort: In Nr. 37 vom 29. September 1922, Seite 2 urch 4. ds. Bl. wurden die wesentlichen Bestim mungen, betreffend die steuerfreie

, so ist die leihweise Ueberlassung von anderen Breltnvorrichtungeit an solche Personen nichts gestattet. Nicht gestattet ist dies auch für jene Fälle, in welchen seilterzeit nicht requirierte Brennvorrichtungen durch Ver kauf ben Aufstellungsort gewechselt haben. Jenen Bren- nereiell, welche die steuerfreie Branntweinerzeugmlg aus^ Obst, Beerell usiv. ausüben, kaltn auch das Äbbrennen von dieser Maische gegen Entrichtung der Steuer ge stattet werdeil. Die Belvilligurrg hiezu erteilt die Finanz behörde 1. Instanz

der Steuer zu gestatten. (Die Brelinperiode reicht vom September des einen Jahres bis inklusive August des allderen Jahres.) Sollte daher die Anmel-, düng auf steuerfreie Branlltweinerzeugung deshalb, weil, auch pauschaliert gebrannt wurde, von der Finanz-Wach- abteilung nicht willfahrelid erledigt werden, so ist das Ersucheil zu stellen, die Anmeldung unter Anschluß der Uebersichtsaufilahme all die Finailz-Bezirksdirektion in Ilmsbruck zu leiten. kultirrrates zur Uilterbringung der Arbeiter diente

12
Giornali e riviste
Südtiroler Heimat
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/Suedt/1934/01_02_1934/Suedt_1934_02_01_7_object_581015.png
Pagina 7 di 8
Data: 01.02.1934
Descrizione fisica: 8
den (siehe Nr. 41). 39. Kursteuer (Imposta di eura). Jene Gemeinden, die als Kurorte ausdrücklich anerkannt sind., dürfen an Stelle der Ausenthaltsgebühr (Nr. 32) eine Kursteuer einheben/ die von allen Personen eingehoben werden darf., die sich zu Kur- oder Vergnügungszwecken in die betreffende Gemeinde begeben und dort sich durch mindestens fünf Tage aufhalten. Die Höhe der Steuer wird von den Gemeinden beschlossen und darf 30 Lire jährlich pro Person nicht übersteigen. Ne ben der Kursteuer

auf Handel und Gewerbe und freie Berufe (Imposta comunale industrie. commerci, arti e pro- fessioni). Jeder, der in der Gemeinde einen Handels- oder Gewerbebetrieb oder einen freien Beruf ausübt, für welchen er mit der Ricchezza-Mobile-Steuer besteuert ist, ist ver pflichtet, eine Gemeindeabgabe zu bezahlen, deren Höhe für die Einkommen der Riech. Mob. Kat. B (Handel und Ge werbe) mit höchstens 3 Prozent und für die Einkommen der Riech. Mob. Kat. Gl (freie Berufe) mit höchstens 2.4 Pro zent

des der Ricchezza-Mobile-Steuer zugrunde liegenden steuerpflichtigen Einkommens bemessen ist. 42. Patentsteuer (Patente). Diese Steuer trifft alle jene, die in der Gemeinde einen Handels- oder Gewerbe betrieb oder einen freien Beruf ausübeu, aber nicht der Ricchezza-Mobile-Steuer unterworfen find, sei es, daß ihr Fortsetzung. Gesamteinkommen 2000 Lire nicht übersteigt, so daß sie von der Riechezza Mobile noch nicht ersaßt sind oder Befreiung derselben aus anderen Gründen genießen. Die Steuer ist in sieben

im allgemeinen direkt von den Konsumsteuerämtern eingehoben wird,, kann der Steuerpächter auch die Einhebung dieser Steuer übernehmen und z.B. die Auffindungssummen gleichzeitig mit den Steuerzetteln in Vorschreibung bringen. 46. bis 48. find für besondere Gemeindeabgaben Vorbe halten. 50. Flußregulierungsumlagen auf die Grundsteuer (Soo- rimposta fluviale terreni). Diese wird für die vom Staate ausgeführten Flußverbauungen auf Grund besonderer Er mächtigung eingehoben

'. Auch der Licht bildner-Wettbewerb (Preise bis 8 2000.—) wird viele veranlassen, sich vom Verlag A. Holzhausens Rachs.. Wien, 7., Kandlgasse 19-21, ein Probeheft kommen zu lassen. Im Verlage C. Barth, Wien, 1., Heßgasse 7. ist soeben „Das ABC des Steuerträgers', (Preis 3 Schilling) eine instruktive Arbeit aus der Feder des Bücherrevisors B i ck, erschienen. Es ist ein lerikonartiger Behelf, der auf dem gedrängten Raum von 111 Seiten in alphabetischer Reihenfolge die wichtigsten Steuer fragen des Alltags

13
Giornali e riviste
Der Bote für Tirol
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BTV/1853/24_02_1853/BTV_1853_02_24_4_object_2984210.png
Pagina 4 di 8
Data: 24.02.1853
Descrizione fisica: 8
von Innsbruck wohnt, und hier einen oder mehrere Hunde hält, ist '^^pst>chlet, jährlich «inen Actrag von zwei Gulden eich s wah ru ng für jeden Hund als Steuer Zu den Gememdebcdürfnissen zu entrichten. Für das Jahr 1853 ist diese Steuer für alle ^enc verfallen, welche sich acht Tage nach Bekannt- dieser Verordnung noch im Besitze eines Hun des befinden. ' ^ H«nden ist verpflichtet, diesen besitz bei der ausgestellten Kommission anzuzel- «chn.Nbl. Nebel do. trübe N. sl l ll W. dö. N. do. do. do. trübe heiter

Wolken wolkicht N. still W. do. S. mtli». SW. do. Nebel heiter Wolken trübe N. stlll do. do. do. schn?. WN. do. gen, den Hund vorzuführen und die Steuer gleich zu bezahlen. Für das Jahr !853 wird gleichfalls der Thierarzt Joseph Lecher die Ausnahme der Anzeigen und die Steuer- dehebung besorgen. — ES hat für dieses Jahr die An zeigung der Hunde und die Steuerzahlung vom t. bis einscylie ßlich tt. künftigen Monats März Vormittags von 9 bis ll Uhr und Nachmittags von 2 bis 4 Uhr im Fleischbankgebäude

zu ebeuer Erde rückwärts am Jnn «.äußere Treppe neben dem Schmid- hause) zu geschehen- Am Samstag den 5., und Sonn tag den 6. künftigen Monats werden keine Anmeldun gen angenommen. ' 4. Wer nach dieser allgemeinen Beschreibung im Verlause des Jahres 1853 sich einen Hund einstellt, hat die Obliegenheit, hievon bei dem genannten Kom missär binnen längstens acht Tagen nach erfolgter Ueber nahme des Hundes die Anzeige zu machen und die Steuer zu entrichten. 5. Von der Besteuerung sind einzig und allein

junge Hnnde bis zum Alter von vier Monaten be freit. 6. Ueber die entrichtete Steuer wird der Parthei eine Bescheinigung, auf dasJahr der Ausstellung gilrig, und ein Zeichen veradsolgt, welches dem vorgemerkten Hunde angehängt werden muß. Die Kosten des Zeichens sind abgesondert zu ver-- güten. 7. Wer die oben vorgeschriebenen Anmeldungen und Steuerzahlungen unterläßt, verfällt in ein- Strafe des dreifachen Betrages der Steuer. Der Abdecker wird beauftragt, jeden Hund, welcher nach Verlauf obiger

AnmeldungSfristen nicht mit dein »vergebenen Zeichen versehen, und wahrscheinlicher Weise bei der Steuer verschwiegen worden ist, zum Kommissär zu stellen, welcher die magistratliche Strafverhandlung ver anlaßt. Dein Abdecker gebührt bei Straffällen der dritte Theil der Strafe als Anzeigegebühr. 3. Die Hnnde jener Pariheien, welche die Steuer oder Strafezahlung verweigern, oder von welchen diese Beträge annuthshalber nicht eingebracht werden können, sollen über Auftrag des Stadtmagistrais vom Abdecker vertilgt

14
Giornali e riviste
Der Bote für Tirol
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BTV/1888/23_02_1888/BTV_1888_02_23_2_object_2923354.png
Pagina 2 di 8
Data: 23.02.1888
Descrizione fisica: 8
, abgesehen davon, dass die Gebäude steuer als eine neue Steuer überhaupt große Lasten mit sich gebracht habe, darin, dass diese Steuer viel zu hoch bemessen sei, denn sie stelle sich um 7 bis 12 pCt. höher als in anderen Ländern und nehme auf den wirklichen Ertrag keine Rücksicht. Zudem sei die Art und Weise, wie die Steuer veranschlagt und eingehoben werde, nicht zu billigen, insbesondere die vielfachen Controlen und zahlreichen Strafen. Reduer wünscht, dass der vorliegende Antrag von dem Steuer

-Ausschusse gemeinsam mit allen gleich artigen Gegenständen geprüft und ein den gleichen Verhältnissen entsprechendes billiges Gesetz zustande gebracht werden möge. Abg. Dr. Menger stimmt mit allen Vorrednern darin überein, dass die Gebäudesteuer die lästigste, ungerechteste und schädlichste sei. Er glaube aber, dass eine Reform der Gebäudefteuer überhaupt noth wendig erscheine, da nicht nur Tirol, Salzburg und Körnten, sondern auch alle anderen Kronländer mehr oder weniger unter dieser Steuer zu leiden

in dieser Beziehung sei jedenfalls gerechtfertigt. Ag. Dr. Kathrein polemisiert gegen den Abg. Dr. Angerer und weist auch die Vorwürfe, welche vom Abg. Dr. Menger den damaligen Tiroler Ab geordneten auf der Rechten gemacht wurden, energisch zurück. Er sei damals nicht im Abgeordnetenhause gesessen, fühle sich aber doch veraulasSt, zu coustatieren, dass die angegriffenen Abgeordneten für das Gebände- steuer-Gesetz stimmen konnten, da in demselben Er leichterungen für Tirol und Vorarlberg erlangt werden könnten

. Es sei nicht statthaft, den Tiroler Abge ordneten daraus einen Vorwurf zu machen, dass sie für das Gebäudesteuer-Gesetz gestimmt hätten, um die Regierung zu stützen. Darin hätte» sie Recht gethan, und Redner würde auch für seinen Theil eine Regierung von der Linke» des Hauses als ein Unglück für Oesterreich betrachten. Abg. Dr. Nabergoi empfiehlt die Stadt Trieft der Berücksichtigung des Steuer-AuSschusseS. Abg. Freiherr von Giovanelli gibt eine Auseinandersetzung über das Zustandekommen

. Dr. Augerer wendet sich gegen den 31tt Anwurf, welcher ihm von Dr. Kathrein gemacht wurde, er habe tiroljfche Angelegenheiten vor das Forum des Hauses gezerrt. Er sei dazu durch die Bemerkungen von den verschiedensten Seiten gezwungen worden, welche ihm als Tiroler Abgeordneten vor warfen, dass eben feine Landsleute cö gewesen seien, welche das Zustandekommen des Gebäudesteuer-GesetzeS ermöglichten. Nach diese» thatsächlichen Berichti gungen wird der Antrag dein Steuer-AuSschusse zur Vorberathuug

15
Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/OeRRG/OeRRG_563_object_4001544.png
Pagina 563 di 598
Autore: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Luogo: Wien
Editore: Manz
Descrizione fisica: VII, 989 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Soggetto: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Segnatura: II 109.498/1
ID interno: 132993
- 1118 - §18 15. Jahrh. auch iti ben deutschen Gerichten des Tiroler Landesfürstentums als Grundlage für die Erhebung der außerordentlichen Steuern ange- nommen.*) Außerordentliche Steuern. Schon die von K. Heinrich am 13. April 1312 eingesetzten zehn Landpfleger, welche die Verwaltung des Landes für den abwesenden Landesfürsten führen, besonders aber die Finanzen ordnen sollten, schrieben eine große außerordentliche Steuer aus, die in dem armen Oberinntal mit Waffengewalt eingetrieben

werden mußte.**) Im Freiheitsbriefe des Markgrafen Ludwig, gegeben München 28. Jan. 1342, in welchem er die Rechte und Freiheiten aller Bewohner des Landes Tirol bestätigte, gab er auch die Zusage, keine ungewöhnliche (außerordentliche) Steuer auszulegen „ohne der Landleute 3iat'.***) Ver stand man damals hierunter den Adel, so bedeutete dieser Ausdruck unter der Regierung H. Friedrichs IV. (1406—1439) die Mitglieder der aus den vier Ständen der Prälaten, des Adels, der Städte und Gerichte.sich

zu- sammensetzenden Landschaft. Im Freiheitsbriefe gegeben Innsbruck 24. Febr. 1406 gedenken die H. Leopold IV. und Friedrich IV. der mannig- fachen Hilfen und Steuern, welche die Landherren, Ritter, Knechte, Städte und alles Volk des Landes an der Etsch und im Jnntal ihnen und ihren Borfahren geleistet haben, und geloben, sie mit einer solchen Steuer, wie sie die Landherren, Ritter und Knechte wegen des gegenwärtigen Kriegesf) von ihren Zins- und Eigenleuten bewilligt haben, fernerhin zu verschonen, es sei

denn mit ihrer Gunst und Willen. Betreffs der Zu- zugspslicht (der Ausgebotsfolge) beriefen sich die Herzoge auf das alte Herkommen, nach welchem Landherren, Ritter und Knechte bei Landesnot verpflichtet seien, einen Monat auf Kosten und Zehrung, oder wie man sagte, aus „Lieferung' des Landesfürsten zu dienen bis an die Landes- grenzen an der Etsch und im Jnntal, aber ohne Sold. Der Adel leistete also Kriegsdienst, aber keine Steuer, bewilligte dagegen die Besteuerung seiner Zins- und Eigenleute.ff) Ebenso

bewilligte der Adel aus dem Land- tage zu Bozen 17. Dez. 1437 dem H. Friedrich IV., daß seine Eigen- und Zinsleute die Steuer geben sollen, die Städte, Märkte, Gerichte und Täler, die keine Untertanen des Adels waren, gaben sie sreiwillig. Der Landtag bewilligte i Gulden rheinisch von seder Feuerstätte. Der Herzog mußte einen Revers ausstellen, daß die Gewährung der Steuer den Ständen an ihren Rechten und Freiheiten zu keinerlei Abbruch gereichen solle.ff f) Dem H. Siegmund bewilligten die Stände

16
Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
(1938)
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte ; [2]
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/132994/132994_126_object_5240791.png
Pagina 126 di 202
Luogo: Wien
Editore: Manz
Descrizione fisica: S. 991 - 1188
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Soggetto: g.Österreich ; s.Recht ; z.Geschichte Anfänge-1894
Segnatura: II 109.498/2
ID interno: 132994
leguttg unter sich blieb den Bürgern selbst überlassen. Neben den Ge bäuden war auch Grund und Boden Gegenstand der Besteuerung. Wieder holt wurde die ganze oder ein Teil der Steuer vom Landesherrn den Bürgern überlassen zu Befestigungsbauten an der Stadtmauer, zum Auf bau abgebrannter Stadtteile oder zur Abzahlung einer Schuld des Landes herrn. Öfters wurde die Steuer von letzterem an feine Gläubiger ver pfändet. Markgraf Ludwig erklärte 1. Dez. 1354 alle Stadtbewohner, nicht bloß die Bürger

Innsbrucks wurde bleibend zu einer Ge meindesteuer. Die Steuer des Marktes oder der Stadt Matrei wurde in schwankender Höhe (32, 4, 28 Pfund) durch den Propst zu Innsbruck ver rechnet, auch dem Bischof von Brixen zahlte Matrei eine Steuer von 8, später 10 Mark jährlich zu Martini. Hall zahlte ursprünglich jährlich 12 Mark an den Landesherrn als „marchrecht', an deren Stelle seit 1300 eine Schatz steuer mit wechselndem Ertrage tritt. Durch das Stadtrecht von 1303 wurde diese Steuer

in einer mit der Innsbrucker von 1282 übereinstim- menden Weise reformiert, von ihrem weiteren Schicksal ist nichts bekannt. Die Steuer von Sterzing betrug nach einigen Schwankungen von 1305 an jährlich 25 Mark, sie wurde jährlich durch 11 erwählte Bürger umgelegt. Bis über die Mitte des 13. Jahrh. scheinen die Bischöfe von Trient, welche die Herrschaft über Bozen mit den Grafen von Tirol teilten, von dieser Stadt allein eine Steuer bezogen zu haben, während die übrigen Einkünfte unter beiden Herren seit 1208 geteilt

wurden.*) Eine Gerichtsversammlung von 1242 urteilte, daß alle Häuser in Bozen steuerpflichtig sind, mögen die Besitzer dort wohnen oder außerhalb'sich aufhalten. Anscheinend begründete aber auch der Betrieb von Geschäften schon damals die Steuerpflicht, wie das später (1339) ausdrücklich als althergebracht anerkannt wurde. Auf Bitten der Bürger Bozens verwandelte Bischof Egno mit Urkunde vom 8. Dez. 1256 die in ihrer Höhe nicht bestimmte Steuer in eine jährlich zu Martini zu leistende Abgabe

von 1000 Pfund (— 100 Mark). Mit dieser Fixierung der Steuersumme ging auch die Verwaltung derselben in die Hände der Bürger über, welche gewählte Vertrauensmänner mit der Umlage der Steuer betrauten. 27. Nov. 1269 schlossen Bischof Egno und Graf Meinhard einen Vertrag, wonach die Steuern und Gerichtsgelder der nächsten zwei Jahre geteilt werden sollten. In dem Streite mit Egnos Nachfolger Bischof Heinrich II. (1274—1289) dürfte die Bozner Steuer größtenteils in Meinhards Hände geflossen

17
Giornali e riviste
Der Bote für Tirol
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BTV/1901/18_05_1901/BTV_1901_05_18_2_object_2988288.png
Pagina 2 di 12
Data: 18.05.1901
Descrizione fisica: 12
durch den Getreideansschlag zu decken, welcher natürlich zum größten Theile zu Lasten der italienischen Bevölkerung fiel, 5ie man natür lich wegen ihrer Armut und wegen des Mangels an Sleuerkraft immer zu beschimpfen weiß. Diese geringen Umlagen sind in d-.r letzten Zeit etwas gesteigert worden, sie sind jetzt 36 Procent. Aber dennoch zieht man immer aus der armen Be völkerung, hauptsächlich der italienischen Gegenden, für die Landesverwaltung eine halbe Million Gulden an Getreideaufschlag an > dieser besonderen Steuer

, die ein Unicum in» ganzen Reiche bildet. (Hört! Hört!) Eine andere Ressource, die wen begründeter als der Getreideaufschlag war, Halle las Land in den letzten Jahre» aus der Brantweinslener gesunden. Diese Steuer gibt jetzt das 5,'and preis, und warum? Nach der Vorlage, die die Regierung im Hause eingebracht hat, war der Nettoertrag dieser Steuer sür Tirol 272.000 H. Nach dem Präliminare vom Jahre 1390 sollte diese Steuer dem Lande 425.000 ü brutto tragen, wenn eine Erhöhung der Steuer um 6 k zugestanden wor

den wäre. Die Regierung hat diese Erhöhung der Steuer nicht zugestanden und der Ertrag hat sich auf 350.000 beschränkt, wovon natürlich die EinhebnngS- kosten abzuziehen sind. Es mag richtig sein, dass der Ertrag vor dem Jahre 1399, wie in der Vorlage angegeben ist, nicht mehr als 272.000 ü netto ergeben hat. Eines muss ich aber sagen: Es ist in den letzten Tagen eine Peti tion der Landsteuereinnehmer im hohen Hause einge bracht worden, in welcher folgende eigenthümliche Stelle enthalten ist (liest

die Beihilfe des Staates zur Versorgung der Angestellten gewiss nicht unbegründet sein dürste.' Nach dieser Aussage sollte der Brantweinconsnm in Tirol 26.000 HeUoliter statt 21.000 Hektoliter, wie es der Vorlage zu entnehmen ist, betragen. Ich nehme an, dass diese Dalen nia t diejenigen Jahre betressen, welche der Regierungsvorlage zugrunde liegen und will daraus bloß den Schluss ziehen, dass, wenn das Land die bisherige LandeSumlage beibehalten hätte, es aus dieser Steuer immer wachsende Vortheile hätte

ziehen tonnen, dass sich das Ergebnis der Steuer nicht auf das hätte beschränken sollen, was daö Land bis j<tzt eingehoben hat, sondern durch die Entwicklung dcS Eonsnnig noch weitere größere Snmmen daraus hätten gezogen werden können. (Schluss folgt) Socal- und Vrovinrial-Chronik. Innsbruck, lg. Mai. 5*» GemeindeauS fchuss Wilten. Am Mo«» tag den 20. dS. um 4 Uhr nachmittags findet im Sitzungssaale des SchulhauseS eine Sitzung des Ge» meindeausschusses mit folgender Tagesordnung statt

18
Giornali e riviste
Der Bote für Tirol
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BTV/1903/30_11_1903/BTV_1903_11_30_1_object_3001977.png
Pagina 1 di 8
Data: 30.11.1903
Descrizione fisica: 8
; auf den Wert von Neubauten habe dieselbe jedoch gar keine Wir kung. Bereits bestehende Gebäude werden je doch aus eiuige Zeit um den kapitalisierten Steuerbetrag entwertet. Auf Gebäude in Orten der zweiten Kategorie dagegen habe eine neue Steuer auf die Mietzinse keinen Einfluß, son dern entwertet lediglich die Objekte. Der Miet zins sei in derlei Orten stets so hoch, als die Leistungsfähigkeit der Mieter gestattet, eine wei tere Nberwälzung der Steuer auf die Mieter sei daher nicht möglich

. Eine Ermäßigung der Steuer in den Ortschaften oder Ortsteilen der ersten Kategorie würde zwar eine vorüberge hende Steigerung der Gebnndewerte bewirken, aber auch eine erhöhte Bautätigkeit hervorrufen, es würde ein allmähliches Sinken der Mietpreise eintreten. In Orten oder Bezirken der zweiten Kategorie hätte eine Steuerermäßigung gar kei nen Einfluß anf die Höhe der Mietzinse, der Gebäudewert würde sich erhöhen. Redner führte sodann weiter aus, es handle sich im gegenwärtigen Zeitpunkte

nicht um die Neneinführnng einer Stener, sondern um die Reform einer alten, eingelebten Steuer. Höhe der Mietziuse, WohnuugSbedürfniS, wirtschaft licher Kalknl, Verkehrswert der Objekte haben sich bereits der Steuer angepaßt. Jede Änderung des Systems würde daher auf alle vorerwähn ten Faktoren einen revolutionären Einfluß ha ben. Anf dem historischen Boden unserer Ge- bäudesteuer ivürdeu viele Resormvorschläge, die bei Neueinsührnng einer Stener viel für sich hätte, Vermögcnsvcrschicbnngcn verderblichster Art

- klassenstener solle keine Erhöhung des Steuer- fußes mit sich bringen, da i)U pZt. aller hans- klassensteuerpslichtigen Gebäude in die vierte nn- terste Klasse fallen nnd man doch gerade diese kleinen Objekte gewiß nicht härter wird anfassen wollen. Beschränke sich die Erhöhung auf die oberen Klasse«, welche ohnehin relativ prägra- viert siud, so werde der siuauzielle Ertrag mine- mal sein. Die vielgeschmähtc HauSzinsstener sei in sinanztechnischer Beziehung die vollkommenste Ertragsteuer. Es solle daher

auch nicht bei, eine Kontingentierung vorznfchlagen, da die Regierung hierauf aus leicht erklärlichen Gründen nicht eingehen könnte, aber eine Er mäßigung der Sätze anf 2«, beziehungsweise 15 pZt., das ist eine Ermäßigung um ein Sie bentel der jetzigen Steuer, würde der Regierung kein weiteres Opfer auferlegen, als ans einen dreijährigen Zuwachs an Gebändesteuer zu ver zichten. Bedenke man, daß Wien allein an Hanszinsstener fast ebensoviel wie ganz Öster reich an Grnndstener zahle, so werde die Un Haltbarkeit des jetzigen

20
Giornali e riviste
Der Bote für Tirol
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BTV/1914/08_04_1914/BTV_1914_04_08_1_object_3049755.png
Pagina 1 di 4
Data: 08.04.1914
Descrizione fisica: 4
und die Ankündigungen müssen postfrei eingesendet werden. — JedeS Annoncen-Buren»» Rev»kti»n: Telephon-Nr. L1K. nimmt Annoncen entgegen. Verwaltung: Telephon-Nr. 135. Amtlicher Teil. Gesetz vom i. Mta'rz wirksam für das Land Vorarlberg, betreffend das Verbot von Nachtragsbeincssnngen der Vermö genssteuer und Bestimmungen bezüglich Erledi gung von rücksichtlich dieser Steuer behängenden '^trasverhandlnngen. Uebcr Antrag des Landtages Meines Landes Vorarlberg finde Ich anzuordnen, wie folgt: Z 1. Bezüglich

der auf Grund des Vermögens- steuerzirkulares vom 11. März 1837, Zl. 5833/459, bezw. vom 10. April 1837, und des Landcsgesctzes vom 2. Oktober 1868, L.-G.-Vs. Nr. 41, bestehen den Vermögenssteuer wird verfügt: a) Nach Inkrafttreten dieses Gesetzes können sür die vorangegangene Zeit nachträgliche Aen-- derungen rechtskräftig vollzogener Bemessungen, sowie die Einleitung nachträglicher Neubemes- snngen dieser Steuer für die Zeit vor Kund machung dieses Gesetzes znm Nachteile der steuer pflichtigen

nicht vorgenommen und Strafver- handlungen betreffend diese Steuer für die be zeichnete Zeit nicht mehr eingeleitet werden. d) Strafverhandlungen bezüglich dieser Steuer, welche erst nach dem 1. Jänner 1910 eingeleitet wurden nnd im Zeitpunkte des Inkrafttretens dieses Gesetzes noch anhängig sind, werden ohne Fällung eines Erkenntnisses eingestellt, wenn der Beschuldigte innerhalb L0 Tagen nach In krafttreten dieses Gesetzes seine Bekenntnisan- gabe wahrheitsgemäß richtigstellt, bezw. die ihm obliegende

Erklärung (Fassion) überreicht. In diesen Fällen ist lediglich die Nachtrags steuer vorzuschreiben. o) Liegt bereits ein Straferkenntnis des c-tenerrates vor und hat der straffällige ge gen den Ausspruch über die Schuld den Neknrs erhoben, über den eine Entscheidung noch nicht gefällt wnrde, so hat eine Milderung der ver hängten Strafe einzutreten, falls der Steuer pflichtige unter Zurückziehung des Rechtsmit tels in der oberwähnten Frist von 60 Tagen seine Angaben vollkommen wahrheitsgemäß rich

tigstellt. D-er 'stenerrat hat in solchen Fällen der Strafmindernng die Strafe im Nahmen des ein-- bis zweifachen des Betrages, um den die Steuer verkürzt oder der Verkürzung ausgesetzt wurde, unter Berücksichtigung der obwaltenden Verhältnisse festzusetzen. Z 2. Dieses Gesetz tritt mit dem Tage des In krafttretens des Ncichsgesetzes vom 23. Jänner 1914, R.-G.-Bl. Nr. 13, betressend Abänderungen des Personalsteuergesetzes vom 25. Oktober 189U, N.-G.-Bl. «Nr. 220 (Personalsteuernovelle), in Wirksamkeit

21