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Tiroler Bauern-Zeitung
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Pagina 7 di 16
Data: 20.01.1922
Descrizione fisica: 16
Dagegen hat eine Erhöhung der Zuschläge zur Grund steuer für das Jahr 1921 nicht stattgesunden und ist daher, wenn sonst die Zahlung nach der Vorschreibung bereits ge leistet wurde, eine Nachzahlung an Landes- und Gemeinde- Zuschläge für 1921 nicht mehr zu entrichten. Für 1921 wurde bekanntlich die Bemessung der Grimd- steuer n e u geregelt und hiebei von einem erhöhten katastralen Neinertrag ausgegangen. Der kataftrale Reinertrag wurde nämlich bei Waldungen um das 40fache, bei Gärten

um das Mache und bei den übrigen Kulturgattungen um das 2Osache erhöht und die Steuer mit 40<>/y festgesetzt. Zu dieser Summe kommt noch ein Bundeszufchlaa, der bei einem er höhten katastralen Reinertrag bis 60.000 Kr. — &0 °/ 0 , über 60.000 bis 80.000 Kr. — 100»/# usw. beträgt. Der Bundeszuschlag zur Grundsteuer wurde — soviel bekannt ist — für das Jahr 1922 mit 300 Kr. der vom erhöhten Katasiralreinertrag entfallenden Staatssteuer — jedock ohne Bundeszuschlag — bestimmt. Die Staatssteuer samt

einer ganzen Ge meinde für das Jahr 1922 entfallende Grundsteuer kann:, um etwa die Grundlage zur Bestimmung der Gemeindezu schläge zu erhalten, unschwer vorläufig von dpr Gemeinde vorstehung selbst ermittelt und selbst eine Steuereinhebungs- liste angefertigt werden. Die Gemeindevorstehung braucht nur beim Steueramte den katastralen Reinertrag jedes Grundbesitzers getrennt nach Waldungen, Gärten und sonstige Kulturgattungen zu erheben und die Steuer, sowie die Zu schläge nach obigem Beispiele zu berechnen

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Volksblatt
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Pagina 2 di 10
Data: 04.12.1907
Descrizione fisica: 10
Automobil-Reichssteuer. Die Re gierung hat dem Abgeordnetenhaus den Entwurf einer neuen Automobil-Reichssteuer vorgelegt. Der Ertrag der Steuer ist auf 600.000 Kr. eingeschätzt. Wir führen die hauptsächlichsten Bestimmungen des neuen Steuergesetzes an. Die Steuerbemessung erfolgt durch die Steuerbehörde erster Instanz, bei aus dem Auslande kommenden Kraftsahrzeugen durch die Zollämter. Die für die Steuerbemessung notwendigen Angaben können eventuell durch Vor lage der Legitimationskarten autorisierter

Sports verbände und international anerkannter Klubs ersetzt werden. Der Bemessungsbehörde steht es zu, die Parteiangaben durch Gutachten Sachverstandiger zu überprüfen. Die Steuer beträgt für Motorräder ohne Beiwagen 10 Kr., mit Beiwagen 30 Kr. Für Automobile bis zu 10 Pferdekräften ist eine Grund taxe von 60 Kr., für jede zu versteuernde Pserde- krast ein Zuschlag von 4 Kr. zu entrichten, für Automobile zwischen 10 und 25 Perdekrästen Grund steuer 75 Kr., Zuschlag 5 Kr., für Automobile

, eine Jahressteuer von 4 Kr. für Motorräder, von 30 Kr. für Automobile. Von der Steuer befreit sind: Kraftfahrzeuge des Kaisers, der fremden Diplomaten, der Mitglieder des Freiwilligen Automobilkorps für die Dauer der Indienststellung, Automobile des Militär-, Post- und Telegraphenärars, der Feuerwehr, für Kranken transporte, Wohlfahrtszwecke; ferner die Fahrzeuge, welche den zur Einhebung von Steuern und Um spielt werden mußte. Ich brauchte nicht lange zu warten, so suhr ein Cab an, aus welchem zwei

ich etwas barsch und geschästsmäßig, aus welche Weise sie zu dem Wechsel gekommen seien. (Fortsetzung solgt.) lagen berechtigten Körperschaften gehören, Lastauto mobile und ebensolche Motorräder. Beamte, Ge- schästsleute, Ingenieure, Aerzte zahlen die Hälfte der Steuer, Automobilomnibusse mit lokalem Ver kehr ein Viertel der Steuer. Bei Nichtentrichtung der Abgabe wird eine Strafe, die das Drei- bis Sechsfache der Steuer beträgt, vorgeschrieben, wenn die Dauer der Abgabepfllcht nicht eruierbar

ist, eine Geldstrafe von 500 bis 1500 Kr. Der Lenker des Automobils ist verpflichtet, den öffentlichen Organen jederzeit den Nachweis für die entrichtete Steuer durch Vorweisung der Bestätigung zu bringen. Die NichtVorweisung wird mit Strusen von 20 bis 100 Kr. bei Automobilen, von 5 bis 20 Kr. bei Motorrädern bestraft. Eventuell kann das Kraft fahrzeug, welches für den Eingang der Steuer und der Strafe haftbar gemacht werden kann, beschlag nahmt werden. Von der Steuer gebührt die Hälfte den betreffenden

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Südtiroler Heimat
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Pagina 7 di 8
Data: 01.02.1934
Descrizione fisica: 8
den (siehe Nr. 41). 39. Kursteuer (Imposta di eura). Jene Gemeinden, die als Kurorte ausdrücklich anerkannt sind., dürfen an Stelle der Ausenthaltsgebühr (Nr. 32) eine Kursteuer einheben/ die von allen Personen eingehoben werden darf., die sich zu Kur- oder Vergnügungszwecken in die betreffende Gemeinde begeben und dort sich durch mindestens fünf Tage aufhalten. Die Höhe der Steuer wird von den Gemeinden beschlossen und darf 30 Lire jährlich pro Person nicht übersteigen. Ne ben der Kursteuer

auf Handel und Gewerbe und freie Berufe (Imposta comunale industrie. commerci, arti e pro- fessioni). Jeder, der in der Gemeinde einen Handels- oder Gewerbebetrieb oder einen freien Beruf ausübt, für welchen er mit der Ricchezza-Mobile-Steuer besteuert ist, ist ver pflichtet, eine Gemeindeabgabe zu bezahlen, deren Höhe für die Einkommen der Riech. Mob. Kat. B (Handel und Ge werbe) mit höchstens 3 Prozent und für die Einkommen der Riech. Mob. Kat. Gl (freie Berufe) mit höchstens 2.4 Pro zent

des der Ricchezza-Mobile-Steuer zugrunde liegenden steuerpflichtigen Einkommens bemessen ist. 42. Patentsteuer (Patente). Diese Steuer trifft alle jene, die in der Gemeinde einen Handels- oder Gewerbe betrieb oder einen freien Beruf ausübeu, aber nicht der Ricchezza-Mobile-Steuer unterworfen find, sei es, daß ihr Fortsetzung. Gesamteinkommen 2000 Lire nicht übersteigt, so daß sie von der Riechezza Mobile noch nicht ersaßt sind oder Befreiung derselben aus anderen Gründen genießen. Die Steuer ist in sieben

im allgemeinen direkt von den Konsumsteuerämtern eingehoben wird,, kann der Steuerpächter auch die Einhebung dieser Steuer übernehmen und z.B. die Auffindungssummen gleichzeitig mit den Steuerzetteln in Vorschreibung bringen. 46. bis 48. find für besondere Gemeindeabgaben Vorbe halten. 50. Flußregulierungsumlagen auf die Grundsteuer (Soo- rimposta fluviale terreni). Diese wird für die vom Staate ausgeführten Flußverbauungen auf Grund besonderer Er mächtigung eingehoben

'. Auch der Licht bildner-Wettbewerb (Preise bis 8 2000.—) wird viele veranlassen, sich vom Verlag A. Holzhausens Rachs.. Wien, 7., Kandlgasse 19-21, ein Probeheft kommen zu lassen. Im Verlage C. Barth, Wien, 1., Heßgasse 7. ist soeben „Das ABC des Steuerträgers', (Preis 3 Schilling) eine instruktive Arbeit aus der Feder des Bücherrevisors B i ck, erschienen. Es ist ein lerikonartiger Behelf, der auf dem gedrängten Raum von 111 Seiten in alphabetischer Reihenfolge die wichtigsten Steuer fragen des Alltags

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Der Burggräfler
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Pagina 1 di 14
Data: 04.06.1902
Descrizione fisica: 14
man nur an die »dmiulftratlau de» „vurggriister, Meran, Berglaubeu Nr. 62, zu richten. — Telehhon-Rusnummer 242. Nr. 45. Meran, Mittwoch, am 4. Juni 1902. XX. Jahrgang. Kalender: Donner-tag, 5. Kleinftobnl., BonifaciuS. Freitag, 6. Norbert Erzb., Claudius B. Samstag, 7. Robert A.. Gottlieb B. Mürkte: S. Cavalese K. u. Rinder; St. Leonhard (Pageier). 6- Tione BK- 7. Bozen- Zur Fahrkartenstener. Die Vorlage über diese neue Steuer wird dem nächst vom Abgeordnetenhause in Verhandlung ge nommen werden. Es wünschen sicher

auch unsere Leser über Wesen und Zweck dieser neuen Steuer einige Aufklärung. Wir bringen sie, ohne uns für oder gegen die Vorlage auszusvrechen, nach der Skizze der „N. T. St.', die sich an den Bericht des Steuerausschusses hält. Der Bericht des Steuer- ausschusses ist für die Annahme der Steuer, bietet aber ein lichtvolles Bild über alle einschlägigen Verhältnisse. Die Regierung wird fortwährend gedrängt, die ärarischen Manthen aufzuheben und die Bezüge der Diurnisten, sowie der Pensionisten alten

Bevölkerung, sondern nur jene Personen, die von den Vortheilen des Eisenbahnverkehres Gebrauch machen, und diese in nicht besonders fühlbarer Weise trifft. Die Regierung kann sich diesbezüglich und für ihre weitere Behauptung, dass der Verkehr unter der Steuer nicht leidet, auf die guten Erfahrungen be rufen, die man mit der Fahrkarteusteuer in Frank reich, Italien, England, Russland, Spanien und llngarn gemacht hat. Die aufgezählten Vortheile der Fahrkarten- steuer dürften sich in der That

nicht bestreiten lassen. Wenn, wie der Gesetzentwurf es haben will, zu dem jeweils für den Personentransport auf Eisenbahnen zur Einhebung gelangenden Fahr preise ein einfacher Zuschlag festgesetzt wird, der für Hauptbahnen 12A, für Localbahnen &%, für Kleinbahnen 3 % beträgt, so er wachsen thatsächlich für den Staat keine Einhebungs- kosten. Die Verwaltung der betreffenden Bahn (Staatsbahn oder Privatbahn) hebt die Steuer gleichzeitig mit dem Fahrpreise ein und liefert die Steuer-Summe

, die sich nach der Summe der jährlichen Einnahmen aus dem Personenverkehrs leicht berechnen lässt, am Schlüsse des Jahres dem Staate ab. — Die Steuer wird nur von solchen Personen bezahlt, die überhaupt die Eisen bahn benützen; sie bedeutet für das Gros der Be- - Ueber Musterhotels u.Hiroler Hasthöfe. Viele Wirte an der Schienenstraße, wie in den entlegensten Thälern erwarten alljährlich mit Sehn sucht die Reisesaison, die ihnen Geld und Verdienst bringt. Denn Tirol ist ja besonders für den deutschen Touristen

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Bozner Zeitung
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Pagina 3 di 6
Data: 23.02.1850
Descrizione fisica: 6
der politischen Eintheilung des Kronlandes Tirol und Vorarlberg. Gerichts - Bezirke Stame«» Qu. Mei len. See len- Zahl. Jährt. Grund« Steuer ausachr Termin GulS. Bezirks, Hauptmann schaften. I nllSbnilk Mieder» TelfS Steiaach 7.03 0.31 9.04 8.32 27383 32001 4497 524» 12324 15580 liSSS, 11028 Innsbruck 3», 7 Q. Weil. 51103 Seelen 05301 fl. G.St. Schwaz Hall 11Z7 0.71 13228^11700 15327^ 23034 Schwaz 1SF8 Q. Meil. 28555 Seelen 35400 fl.G- Str. Rattenberg Kufstein Fügen Zell. 10.13 8^3 3,40

Euneberg Buchenstem Welsderz Ampezzo 4.14 11,15 0.81 2.15 10.08 4.08 IVS25 10007 K05Z 2093 9523 2703 20173 13128 4S03 1729 12380 2112 Bruneck u. Erpos. Ampezzo 3S.01 Q. Meil. 4220« Seeleu 54431 fl. G. Str. Li -Nj, Wmdischmatrei Sillian 10.17 18L4 10.53 11721 9030 1013» 11402 7840 10733 Lienz u. Erpos. Windischmattei 3SF4 Q. Meil. 31790 Seelen 30011 fl. G. Str. Kreis- Regierungen. Innsbruck lvZ^S Q Meilen 21S098 Seelen 233450 fl. Grv. Steuer Brirea 172.7» Q. Meilen 222773 Seelen. 2S7330 fl. Grd. Steuer

1S8250 A. Grd.-Steuer Cles Mezzolombardo Fond» Male 5Z2 4.97 3.98 195kl iSlvl 10704 15008 13080 ,0584 «348 7992 Cles 20.11 Q. Meil. 01304 Seelen Z8004 fl. G. St. Easalese Faffa Primär V.51 ZM 0.00 15WV 414S I084S K7NV 129S 4113 Eavalefe u. Grpos.Primör 20.40 Q. 21. eil. 30044 Seelen 121l8fl. G.St. Roveredo Ala Mori Nogaredo Riva Arco Val di Ledro 5.»7 3.44 t.S7 l.70 1.43 1.02 2.S4 2588Z 10284 10252 S3V2 7745 8S23 4050 2W7» 579S 5504 8l»3 8180 4900 2335 Ro veredo n. lZrpos. Riva 1S.43 Q. Meil. 77090

Seelen 557»7fl.G. St- Tione Stenieo Condino 11.7« Z.74 0.08 15000 »780 10108 5134 0031 3701 Tione 21F8 Q. Meil. 340VN Seelen 14920 fl. G. St. Felvkirch Dornbirn 4,51 3.07 21287 19l59 I94S7 13292 Feldkirch 8.18 Q. Meil. 40440 Seelen 32780 ff. G. St. Bregenz 4« .05 Bregen, Bregenzerwald 4.1» 10.14 21995 17017 20341 12952 B regen » t4L3 Q. Meil. 30012 Seelen 332S3 fl. G. St. Q. Meilen 105408 Seelen 887VV fl. Grd.-Steuer Bludenz Mvntafon 14,17 S.S7 ! I7IV2 8848 15454 71K4 B ludenz, 24.14 Q.-Meil. 25S5V

Seelm 22018 ff. G. St. Zusammenstellu ag Deutschtirol mit 300^7 Q. Meil. 441871 Seelen, zahlt 530780 fl. Gr. Sleuer. Welschtirol mit 113,7 Q. Meil. 3154S7 Seelen, zahlt 198250 fl. Gr. Steuer. Zusammen Tirol mit 47S.S7Q.Meil. 757308 Seelen, zahlt 729030 fl. Gr. Steuer. Vorarlberg mit 40.05 Q. Meil. 105408 Seelen, zahlt 88700 ff. G. Steuer. Totale: SS«.«2 Q. Meil. 802778 Seelen, zahlt 817730fl. Gr. Steuer.

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Der Bote für Tirol
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Pagina 1 di 6
Data: 10.01.1898
Descrizione fisica: 6
der III. Classe: Ferdinand Caminoli, k. k. Steuerinspcctor, Romain Noniano, Handelsmann; Stellvertreter: Leouhard Vciter, k. k. Steuereinnehmer, Giovanni Froner, Wirt. Mitglieder ^>tr IV. Classe : Ferdinand Caminoli, k. k- Steuer inspcctor, Abele Benetti, Grundbesitzer; Stellvertreter: Leonhard Veiter, k. k. Steuereinnehmer, Dr. Eduardo Longo, Advocat. Politischer Bezirk Brixcn: III. und IV. Classe — Vorsitzender: Georg Mayrhofer, k. k. Stencr- Oberinspector; Stellvertreter: Emil Reh, k. k. Haupt

. k. k. Steuer- inspector; Stellvertreter: Hermann Höllwarth, k. k. Steuereinnehmer. Mitglieder der III. Classe: Josef Wtbhoser, Kaufmann, Jakob Traunsteiner, Gemeinde vorsteher; Stellvertreter: Dr. Hieronymus Hibler, Advocat, Josef Mayr, Bürgermeister. Aiitglieder der IV. Classe: Anton Schmidt v. Wcllenburg, k. k. Fi nanzrath i. P-, Peter Bachlechner, LandtagSabgeord- nrtcr, Johann Haidacher, Oekonom; Stellvertreter: Otto Rautenkranz, k. k. SteueramtS'Controlor, Dr. Arthur Ghcdina, Advocat, Sebastian Harpf

. Bäcker. Politischer Bezirk Cavlese»): III. und IV. Classe — Vorsitzender: Karl R. v. Lachmüller, k. k. BezirkS- hauptmann; Stellvertreter: Bartlmä Ruepp, k. k. Steuereinnehmer. Mitglieder der III. Classe: Bartlmä Ruepp, k. k. Steuereinnehmer, Francesco Giacomelli, Bürgermeister; 'Stellvertreter: Luigi Divan, k. k. Lan- deSgerichtSrath i. P., Luigi Weiß, Handelsmann. Mit glieder der IV. Classe: Bartlmä Ruepp, k. k. Steuer einnehmer, Joses Sighel, Realitätenbesitzer; Stellver treter: Josef Stefani

Sägcbcsitzcr. Ältit- glicder dcr IV. Classe: Dr. Franz Wille, t. k. Steuer inspector, Jakob Daxcr, Wirt, Joscs Schlechter, Land wirt; Stellvertreter: Karl Weih, k. k. Slcucramts- Adjunct, Johann Bichler, Wirt, Wolfgang Filzer, Ge meindevorsteher. Politischer Bezirk Kufstein: III. und IV. Classe — Vorsitzender: Dr. Johann Torgglcr, k. k. Stcuer- Oberinspcctor; Stellvertreter: Joscf Pölt, k. k. Haupt. Steuereinnehmer. Mitglieder dcr III. Classe: DariuS Schwarz, k. k. Steuereinnehmer, Nikolaus Huber, Brauer

, k. k. Steuer- Oberinspcctor. Mitglieder der III. Classe: Franz *) Bezüglich dcr lll. Classe bildet der politische Bezirk Primicro mit jenem von Cavalesc einen Veranlagungsbezirk im Grunde dcr kais. Verordnung vom 10. Juli IL97, N. G. Bl. Nr. isi und 182. Metzler, k. k. Steuer-Oberinspcctor, Heinrich Huber, Müller und Bäcker; Stellvertreter: Gebhard Gmeiner, k. k. Steuereinnehmer, Joscf Nigg, Wirt. Mitglieder der IV. Classe: Franz Metzler, k. k. Steuer-Oberin» speclor, Johann Al. Auer, Oekonom

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Volksblatt
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Pagina 2 di 8
Data: 15.03.1911
Descrizione fisica: 8
von Erfolg begleitet war, so sind wir doch nicht sicher vor diesen Steuern. Die Nordtiroler wollen sie. Der Herr Abg. Prof. Stumpf habe ihm (Dissertori) geschrieben, warum gegen eine Steuer protestieren, welche noch nicht da ist. Wir haben aber dem Herrn Professor geantwortet, daß wir jetzt protestieren muffen, bevor die Steuer da ist, denn sonst ist eS zu spät. Dem Herrn Abg. Prof. Stumpf sind auch unsere Weinpreise zu hoch. Wenn wir Bauern durch Jahre hindurch immer mit Schaden gearbeitet und es kommt

gedeckt. Es ist nicht unschwer zu berechnen, daß wir sür diese Schuld eine nicht unbeträchtliche Summe an Zinsen werden jährlich entrichten muffen. Der Finanz minister erklärt ferner, daß er mit den jetzigen Er trägnissen nicht mehr auskomme und daher die Ein führung neuer Steuern verlangen müsse. Er kündigt dieselben auch gleich an. In allererster Linie verlangt der Minister die Einführung der Branntweinsteuer. Von ihr erwartet er einen Ertrag von jährlich 10 Millionen Kronen. Was diese Steuer sür

die Weinbauern bedeutet, wissen wir alle. Weiters ist geplant die Zündhözchen- steuer. Auch von dieser Steuer wird man wohl sagen müssen, daß sie gewiß nicht die reichen und bemittelten Klaffen trifft. Früher hat es wohl immer geheißen, man müsse daS Geld dort nehmen wo es ist. Leider merken wir nichts davon, daß dieser Grundsatz jetzt in die Wirklichkeit umgesetzt würde. Ganz im Gegenteil, man plündert wacker die Taschen der armen Volksschichten. Ferner er klärt der Finanzminister, daß er auch auf die Wein

- steuer nicht verzichten könne. Nun beginnt also das garstige Lied wieder von vorne. Als ob es so gestiftet wäre, sucht der Finanzminister jedesmal mit unfehlbarer Sicherheit sich die Weinbauern zum Opfer aus. Die Bauern sollen für die elendige finanzielle Lage, die uns daS neue Volkshaus ge schaffen hat, büßen. Aber wir werden uns aber mals zu wehren wissen und die „Steuervögel' schon vertreiben. Die Christlich-Sozialen sind vor 1907 mit dem Schlagwort auf den Plan getreten: Kampf

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Der Bote für Tirol
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Pagina 1 di 8
Data: 17.10.1882
Descrizione fisica: 8
Göllerich. Am Samstag hat diese Landesvertretung die Landesumlage pro 1833 mit 40 Percent der direkten Steuer inklusive des KriegZzuschlages bei dc.- Zrwerb- und Einkom mensteuer fixiert. Außerdem wurde auf Antrag des Abg. Huber beschlossen, die Regierung zu ersuchen, auf einen billigeren Zinsfuß bei Hypothekar-Dar lehen bei den Sparkassen hinzuwirken. Abg. Gölle rich wurde in den LandcsauSschusS gewählt. — Im salzburgischen Landtag haben nun auch die Liberalen einen Antrag auf Aenderung der Landtags

- Wahlordnung eingebracht. Nach diesem von Dr. Keil in der SamStags-Sitzung vorgelegten Antrag soll die Zahl der zu wählenden Abgeordneten von 25 auf 27 erhöht werden, jeder Staatsbürger, wel cher eine directe Steuer zahlt, soll das active Wahl recht erhalten und in den Landgemeinden das direkte Wahlrecht eingeführt werden. In derselben Sitzung wurde nach kurzer Debatte das Lardesschulsonds- Präliminare genehmigt und ein Antrag des konser vativen Abgeordneten Dr. Fuchs wegen Revision der Schüler

-Bibliotheken dem Schulausschusse zugewiesen. — Der Finanzausschuss des niederösi erreichi- schen Landtages hat beschlossen, dem Plenum die EinHebung einer Lande-ümloge von 21 Percent bei der Grund- und Gebaüdesteuer, von 15 Percent bei der Erwerb- und Einkommensteuer und von 17 Per cent bei der sünspercentigen Realsteuer der steuer freien Häuser zu empfehlen. — Vom mährischen Landtag wurden am Freitag die Rechnungsabschlüsse deS Landesfonds, des Cavallerie-Kafernen-Bau-, des March-Regulierungs

einer solchen Aufhebung unbegründet seien. Am SamStag nahm der Land tag eine Resolution an, mit welcher die Regierung aufgefordert wird, die Steuer-Executionsgebllr bei Steuer-Rückständen unter 50 fl. entsprechend zu er mäßigen, der Steuer-Execution durch Mahnzettel eine gebürenfreie Ermahnung vierzehntägiger. Frist voran gehen zu lassen und die ExecutionSverordnungen und Instruktionen zu publicieren. Außerdem wurden. Re solutionen beschlossen, welche die Regierung auffor dern, den Sitz der Verwaltung des galizischen

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Der Burggräfler
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Pagina 6 di 16
Data: 16.01.1904
Descrizione fisica: 16
- Szent-Kereszt an Herzschlag gestorben. treibenden Bevölkerung entstanden, daß die Regierung sich gezwungen sah, dar Gesetz innerhalb drei Mo nate wieder abzuschaffen und die Weinverzehrung»- steuer wieder nach dem WeinverzehruvgSsteuerpatente vom Jahr 1829 nur von den Wirt«- und Schank- geschästen eivzuheben. Und nun wollen un» die Abgeordneten Arnold, Schraffl u. s. w. neuerdings mit diesem Weinsteuergesetze beglücken. Man sieht, daß sie unsere Südtiroler Berhältniffe nicht beson der» gut verstehen

nicht bloß den Gastwirten und Ausschänkern, sondern anch den übrigen Konsumenten auferlegt wird. Bon dieser Steuer ist nur jener Wein au» zunehmen, der von den Weinbau!reibenden als Hauitrunk verwendet wird.' Dieser Antrag deß christlichsozialen Abg. Arnold und Gen offen verlangt von der Regierung ein Ge setz, welches die Weinverzehrungssteuer, den Wein akzis, auch auf den Privatkonsum, d. h. auf den Genuß von Wein in den Privathänscru (zu Hause) ausdehnt. Bisher zahlten die W-invrrzrhrnngSsteuer

, den Akzis, nur die GasthauSbcsitzer, die Wirte und Echankivhaber. Die Gäste mußten deßwegen den Wein etwas teurer bezahlen. Die Steuer traf also die Gasthausbesucher und die Fremden. Zu Hause konnte jedermann Wein einkellern und verbrauchen, wie viel er wollte; dafür brauchte er keine Ber- zehrungSsteuer, keinen Akzis zu zahlen. Dar sollte nach obigem Antrage ander» werden Wenn bis jetzt die Weinverzehrungssteuer z. B 700.000 Kronen getragen hat, so würde in Zukunft, wenn auch der Wein

, der in den Privathäusern ge trunken wird, zur'Versteuerung kymmt, wenigstens weit über eine Million Kronen gezahlt werden müssen. Dazu käme noch die Lavdesauflage. Dieser Antrag bezweckt also eine große Ver mehrung der Steuern. Und diese Steuer würde besonders das weiubaubetreibende Südtirol schwer treffen, weil hier, wo der Wein wächst, von'den Privatleuten, von den Bauern und Geschäftsleuten mehr Wein im eigenen Hause verbraucht und ge trunken wird. Ausgenommen vorüber Steuer- wäre nur. jener Wein

, der von den Wriubautreibenden al» HauStrun! verwendet wird, da» ist der söge nannte „LepS'. Diese Steuer würde auch sonst viel kosten und vieleBelästigungen bringen. Dir „Finanzer' müßten ins unabsehbare vermehrt und bezahlt werden Sie würden, um eine genaue Besteuerung durchführen zu können, die Keller jedes Jahr wiederholt revidieren und untersuchen, war für jedermann sehr lästig ist. 'An Angebereien und Bestrafungen würde es gewiß nicht fehlen. Schon im Jahre 1859 hat die Regierung ein solche» Gesetz herausgegeben

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Der Bote für Tirol
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Pagina 1 di 6
Data: 22.03.1881
Descrizione fisica: 6
Vorgängen schreibt man uns Weiter ausWien unterm 20. März: „Das Abgeord netenhaus hat in seiner gestrigen Sitzung die zweite Lesung des Gebäudest^uergesetzes beendet. Das Gesetz hat im Laufe der Berathung sehr bedeutende Ab änderungen erfahren indem es sich die Vertreter eini ger von der neuen Steuer besonders hart getroffenen Länder angelegen sein ließen, die möglichste Milde rung der Härten der Steuer zu erreiche». Das Ab geordnetenhaus ist hierauf eingegangen und hat hie- durch insbesondere Tirol

sehr namhafte Begünsti gungen erlangt. Sie bestehen darin, d»ss die klei neren tirolischen Städte eine um 5 pCt. niedrigere Hauszinssteuer zahlen, als die gleichen Orte in den anderen Grönländern; dass Häuser von 14 bis in- clusive 4 Wohnbestandtheilen die ganz aus Holz oder mit hölzernem Stockwerk gebaut sind, in die nächst niedrigere Classe des Hausclassensteuer-Tarises ein getheilt werden und leerstehende Bauernhäuser nur die Hälfte der auf sie entfallenden Steuer zahlen; dass in Betreff

der Hauszinsftener für Tirol und Vorarlberg ein Uebergangsstadium von 12 Jahren bewilligt wurde, während die Hausclassensteuer in Tirol durch 3 Jahre gar nicht umgelegt und dann ein Uebergangsstadium von 19 Jahren eintreten soll. Es sind dies Begünstigungen, welche selbst den wei- testgehenden Ansprüchen genügen und die tirolischen Steuerträger mit der nenen Steuer aussöhnen dürf ten. Hinsichtlich Innsbruck's war es wohl nicht möglich (?), eine Begünstigung im Ausmaße der Steuer zu erlangen, doch nimmt

der Bevölkerung möglichst wenig zu treffen, um diese nicht zu zwin gen, sich in einen einzigen Wohnnngsbcstandtheil zu sammenzudrängen. Abg. Dr. Beer führt weiter aus, dass durch den Majoritätsantrag die einzelnen Länder in willkür licher Weise getroffen, uud dass durch denselben namentlich die Alpenländer in ungerechtsertigter Weise herangezogen werden. Redner versichert, dass er und seine Gesinnungsgenossen die Frage nicht als poli tische oder Parteisrage, sondern lediglich als Steuer-

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Pagina 3 di 12
Data: 16.12.1905
Descrizione fisica: 12
den Sitzungsbericht in der heutigm Nummer) auf unsere - seinerzeitigen Aus führungen über die eigentümliche Zusammenstellung des zweiten Wahlkörpers erwidert, daß, wmn ew Feldmarschalleutnant zufällig ewe kleinere Steuer bezahle, so komme er w den dritten Wahlkörper, wmn aber ew kleiner Schreiber ewe, entsprechend hohe Steuer zahle, so könne er auch in den ersten Wahlkörper kommen. Wenn wir recht verstehen, so würde das mit anderen Worten heißen, daß der Wähler entsprechend der von ihm. geleisteten Steuer in ewe

. Tatsächlich aber find die Gehälter der Gemewdebeamten nun keineswegs so uugeheuer groß, daß die entsprechende Steuer höher wäre als die StaatSabgabm eines kleinen HauSbefitzttS; ja, wir getrauen uns zu wetten, daß die Steuerleistuug auch des bestgestelltm Gemewde beamten nicht jene Höhe erreicht, welcher zufolge er w den zweitm Wahlkörper gehörte. Auch das Privatoermögen kann es nicht gewesen fein, welches diefe Einreihung der MagistratSbeamten und -fchreiber w den zweiten Wahlkörper notwendig machte

, denn auch der jüngst verstorbene Kanzlist Frömmel, der ew Gehalt von zirka 1400 —1500 T hatte, war Heuer in diesem Wahlkörper und daß er kein Ver mögen besaß, beweist das Gesuch der Witwe nm ewe Gnadenpmfion. Daß also nicht der Steuer schlüssel für die Einreibung der Magistratsbeamten und -schreibe? in den zweUen Wahlkörper maß gebend sein konnte, ist somit wohl klar und das umsomehr, als heuer auch solche Magistratsbeamte im zweiten Wahlkörper waren, die sich im letzten Jahre noch im drtttm befanden

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Südtiroler Heimat
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Pagina 3 di 8
Data: 15.04.1930
Descrizione fisica: 8
beibehalten, aber es wurde immerhin die Besteuerung einer. Unzahl von Waren abgeschafft. Nur mehr wenige Artikel werden mit einer Konsumsteucr belegt. Und was das wichtigste ist, es verschwindet das schikanöse System der Einhäbung der Steuern. In Hinkunft wird der Wernverbrauch die Hauptlast, der Steuer zu tragen haben. Da der Ertrag der neuen Steuqm naturgemäß kleiner ist «IS bisher, wird die Negierung mit StaatssubventioneiO aushelfen. Diese Subventionen werden aber nur gegeben, falls

, Mineralwasser i und Sy- phon, Bier, Fleisch, Gas, elektrische Energie und .Baumate- rialien. Die Höhe der Steuer ist durch eine dem Dekret beigelegte Tabelle festgelegt. In den geschlossenen Gemeinden tritt der «eue Steuertavif auf Getränke und Fleisch schon am Tage nach der Veröffentlichung des Dekretes m der „Gazzetta Ufficiale' in Kraft. Art. 3 bestimmt, daß die bisherige staatliche Steiler auf alkoholische Getränke beibehalten bleibt. Art. 4 beinhaltet die Bestimmungen über die Anmeldungen

Aenderung besteht darin, daß der Wemverbrauch des Wcinproduzenten. feiner Familie, sowie der landwirtschaftlichen Arbeiter, insoweit dieser ortsüblich ist, imbesteuert bleibt. Jeder andere Weinverbrach ist zu versteuern. Auslandexport-Wein und Wein, der zu Destillationszwecken und zur Essigerzeugung verwendet wird, ist ebenfalls steuer frei. Aus diesen Aenderungen ist auch die Einhebungsart der neuen Steuer ersichtlich. Die- Einhebung der Gas- und Elektrizitüissteuer bleibt gleich wie bisher

, d. h. wird von den Lieferanten bei der RechmmgSstellung verrechnet und einkassiert. Die Bezahlung der Fleischsteuer erfolgt bei der Schlachtung. Bei Fleisch aus anderen Gemeindeir sowohl als auch bei den Getränken erfolgt die Einhebung der Steuer beim Detailverkäufer. Der Groß handel ist zur Fühnlng von Lagcrregistecn verpflichtet. Die Baumaterialsteuer wird nach dem verbauten Kubikmeter be messen und nach Vollendung des Bmies eingchoben. Die Einhebung der Steuern können die Gemeindcil .in eigener Regie vornehmen

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Der Burggräfler
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Pagina 2 di 4
Data: 16.06.1923
Descrizione fisica: 4
„Der BurKKräfler Die Bodenertragsteuer. Eben sind die Bewertungslabellen zur Woben« ertragsteuer erschienen. Für diese Steuer ist bas Steuerbekennlnis bis 30. Juni ö. I einzureichen. Die Steuer tritt mit öem kommenden Jahr 1924 in Kraft. Bezüglich der Einreichung der Fassionen dürste die Finanzbehörbe wohl mit sich reden lassen und den Einreichungstermin erstrecken, nachdem die Zeit vom gegenrpärttgM Bekanntwerden der Bewectungsrabellen diS zum Ende des Monats wirklich kurz

ist. Die Boöenertragsteuer gelangt, in der Weise zur Bemessung, Latz vom Rohertrag der Pachtwert und die Probükttonskostcn abzurechnen sind. Daraus er gibt sich das steuerbare Einkommen. Die Steuer be- trägt 40 Prozent dieses Reinertrages. Unter dem Titel der Produktionskosten darf der Wert der eigenen Arbeit des Besitzers und der Arbeit seiner Familien angehörigen, für welche das Familienoberhaupt unter haltspflichtig ist (minderjährige Kinder, Ehestau) nicht abgezogen werden, wohl aber die Löhne und der Un terhalt

der Dienstboten. Die Fütterung ist auch von den kleinen und kleinsten Besitzern zu erstatten. kDie Berechnung des Reinertrages kann in der Fassion nach eigenem Ermessen geschehen, die Steuerpflichtigen können sich aber auch an die vom Finanzministerium herausgegebenen Bewertungstabellen zurBobenertrag- steuer für die verschiedenen Kulturgattungen und Bo nitätsklassen usw. halten. Diese Tabellen können als Richtlinien angesehen werben, an die sich die Steuer behörden bei Beurteilung der Fassionen halten

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Volksblatt
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Pagina 3 di 14
Data: 01.06.1901
Descrizione fisica: 14
1. Juni 1901 Tiroler Volksblatt. Seite 3 Annahme der Vorlage die Länder in die Lage ver setzt würden, die gerechten Wünsche der Lehrer zu befriedigen, so nehme er (Schraffl) eine ganz an dere Stellung ein. „Ich bin fest überzeugt, alle Tiroler Lehrer werden mit Entrüstung jeden Connex zwischen ihren gerechten Forderungen und dieser einseitigen Steuer zurückweisen. Wenn die Tiroler Lehrer eine Erhöhung ihres Gehaltes verlangen, so verlangen sie eine solche, weil ihr Begehren, wenig stens

zur Uebernahme der Lehrergehalte einmal ent schlossen, so werden nicht unschwer jene Mittel (zu einer Gehaltsregulierung) gefunden werden. Ich brauche nicht erst erwähnen zu müssen, dass die Landesumlagen eine Steigerung erfahren können... Ich erinnere an eine größere Besteuerung alkoho lischer Getränke, eine Bier- und Brantweinsteuer. Diese Steuer birgt in sich zwei nützliche Momente: Erstens würde dem immer mehr überhandnehmen den schädlichen Alkoholgenuss entgegengearbeitet, und zweitens

würde sie dem Lande eine hübsche Einnahmsquelle bilden. Es würde mich zu weit führen, den Herren Landtagsabgeordneten mit Zahlen die Wirkung einer solchen Steuer vorzu rechnen und wäre ein anmaßender Eingriff in ihre Aufgabe; wenn man im Sinne hat, uns in der Schule aufzuhelfen, so wird man den Modus schon finden, wie eine solche Steuer beschaffen sein muss.' Diese Worte des Herrn Schulleiters Goller macht der Tiroler Lehrerverein in der Denkschrift: „Jedem das Seine!' zu den seinigen. Die Lehrer

die ihr vorliegenden Anträge aus Schaffung von genossen schaftlichen Betriebsreserven einer baldigen günstigen Erledigung zuführen und die Befreiung der Pfand briefzinsen der Landescreditinstitute von der Renten steuer, sowie eine günstigere Bemessung ihrer Er werbsteuer ewirken; bei allen genossenschaftlichen Landesverbänden sind Einrichtungen für den gemein samen Bezug und Absatz zu schaffen, welchen sich die bestehenden Bezugs- und Absatzorganisationen angliedern sellen; die Bildung einer ständigen Com mission

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Brixener Chronik
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Pagina 3 di 8
Data: 13.01.1918
Descrizione fisica: 8
». Der Herr Abgeordnet« führte zunächst aus. Daß dos Weinsteuergesetz über Antrag des parla mentarischen Weinsteuerausschusses gewisse MUde- kungen gegenüber der bisher bekannt gewordenen Fassung erfahren soll, indem manche Härten, die im früheren Gesetzentwurs enthalten waren, bei der burch den Ausschuß nunmehr beantragten Fassung h, Wegfall kommen. Während im früheren Entwurf hie Steuer mit 22 Kronen sür den Hektoliter bean tragt war, sind jetzt 20 Kronen (bei einem Hetto- literpreis von 500 Kronen

aber 30 Kronen) vorge sehen; der ins Ausland verkaufte Wein wird von her Steuer nicht berührt: dann kommt die bisher Übliche Weinabsindung der Finanzbehörde mit den Wirtsgenossenschaften in Wegsall; ferner hätte die Keller- und Lieserkontrolle des Weines, nicht, wie im früheren Entwinde beantragt, durch Finanz vachorgane zu geschehen, sondern durch Vertrau ensmänner der zuständigen Gemeinde, die aller dings unter der Kontrolle der Finanzbehörde das Amt auszuüben hätten. Für die Besorgung

der Keinsteuereinhebung fällt der Gemeinde ein Ent gelt von 3 Kronen für den Hektoliter zu. Weiters muß die Steuer durch den Käufer, und zwar bei Abgabe des Weines entrichtet werden, indessen ist hie Möglichkeit einer ratenweisen Stundung der Zahlung vorgesehen. Haustrunk und Vollwein für hie Familie bleibt von der Besteuerung befreit. Die Kontrolle, die früher immer zulässig war, ist ge wisser Härten entkleidet, indem dieselbe nicht mehr jederzeit, sondern nachts nur mehr dort, wo der Betrieb auch nächtlicherweile

das Wort zu den mancherlei Härten der ge planten Weinsteusr. So fanden sie es u. a. be sonders drückend, daß die Steuer, die «ach dem neuen Entwurf für die gewöhnlichen Handelsweine L0 und sür die teuerere Ware 30 und mehr Kronen für den Hektoliter betragen soll, nicht mir für die »etzige Zeit der hohen Preise, sondern als endgütig A betrachten ist. Wenn einmal der Abbau der Pre'.sc erfolgen wird, würde eine so hohe Steuer geradezu den Ruin des südtirolischen Meinbaues bedeuten. Aus der Versammlung

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