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Tiroler Grenzbote
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Pagina 12 di 12
Data: 15.08.1903
Descrizione fisica: 12
, welche eine Mittelschule besuchen. Gesuche bis 1. September an die Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel. (Firmaprotokollierung.) Beim Landesgerichte Innsbruck als Handelsgericht wurde im Genossenschafts register bei der Firma „Arbeiter-Konsum-Verein in Häring, registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung", Georg Flöck als Vorstandsmitglied eingetragen. (Steuer-Nachlässe.) Die k. k. Finanz-Landes- Direktion gibt bekannt, daß bei den Personalsteuern an der für das Jahr 1903 vorgeschriebenen Grund steuer ein Nachlaß

von 15 Prozent und an der Haus zinssteuer und Hausklaffensteuer ein Nachlaß von 12 */s Prozent stattfindet. Dieser Nachlaß wird nur von der Staatssteuer und nicht auch von den nicht ärarischen Zuschlägen berechnet. Behufs Eintragung der für das Jahr 1903 entfallenden Nachlaßbeträge können die Zahlungsdokumente (Steuerbüchel, Anlage schein, Zahlungsauftrag) bei dem zuständigen k. k. Steueramte bezw. bei der Gemeindevorstand überreicht werden. Der Nachlaß an der allgemeinen Erwerb steuer wird für das Jahr 1903

mit 25 Prozent jenen Betrages festgesetzt, welchen die dieser Steuer unterworfenen Erwerbssteuergattungen nach dem früheren Steuergesetze für das Jahr 1898 voraussichtlich zu entrichten gehabt hätten. Dieser Nachlaß ist in der für die Veranlagungsperiode 1902—3 mit 35,307.928 X 20 h festgesetzten Erwerbsteuer-Hauptsumme bereits berücksichtigt. Der Steuerfuß der zur öffentlichen Rechnungslegung verpflichteten Unternehmen wird für das Jahr 1903 mit 10 Prozent des steuerpflichtigen Ertrages festgesetzt; soweit

die Vorschreibung für dieses Jahr noch unter Anwendung eines höheren Steuer fußes durchgeführt worden ist, wird die Abschreibung des Mehrbetrages von amtswegen erfolgen. Kurse über Moorkultur und Torfverwertung. Im September dieses Jahres wird Herr Dr. Wil helm Bersch, Leiter der „Abteilung für Moorkultur und Torfverwertung" an der k. k. landwirtschaftlich chemischen Versuchstation in Wien, im Aufträge und mit Unterstützung des k. k. Ackerbauministeriums (Er laß Z. 6250 vom 17. April 1903) zu Admont

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Volksblatt
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Pagina 2 di 8
Data: 05.08.1908
Descrizione fisica: 8
, „kann und wird bewilliget werden.' Früher hat man sie den Tirolern nach und nach ganz weg genommen, mit der Begründung, die Bauern haben damit Mißbrauch getrieben. Jetzt will sie die Re gierung wieder hergeben, um die drückende Steuer verdaulicher zu machen. Wenn die Abgeordneten die Steuer einmal bewilliget haben, dann zieht die Regierung die Abfindung wieder zurück. Aber wohl verstanden, wir wollen die Abfindung ohne Steuer erhöhung, nicht die Abfindung mit Steuererhöhung. Es wäre für die Weinbauern ein schlechter

Trost, wenn wir die doppelte Steuer im Abfindungswege zu zahlen haben. Dann kommt Leys auf das „Tiroler Volks blatt' zu sprechen. Er hält sich darüber auf, daß das „Tiroler Volksblatt' seinerzeit seine Haltung als unerhört bezeichnet hat. Das „Volksblatt' schrieb so: „Aus zahllosen Versammlungen haben Tausende von Weinbauern erklärt, wenn diese Steuer kommt, dann können wir nicht mehr brennen, wir müssen die Trestern einfach weg werfen, die Maischepreise sinken, das Viehfutter entgeht

uns, nach so langen, harten Zeiten und angesichts der Riesensumme, die wir zur Bekämpfung der Reblaus ausgeben müssen, können wir die Steuer nicht ertragen.' Num kommt der Abg. Leys, der Obmann des Schrafflschen Wein bauernverbandes, und behauptet von dem allen das Gegenteil: „Das ist zuviel gesagt, das glaube ich nicht, man übertreibt, die Steuer ist nicht zum Davonlaufen' usw. Wenn der Weinbauer Leys sowohl in Bozen am 8. Juni, als auch in Kaltern am 19. Juli allen übrigen Weinbauern widerspricht

, wie er es tatsächlich getan, und die harte Steuer noch in Schutz nimmt, wie er es auch getan, so sagen wir nochmals: Eine solche Haltung eines Vertreters der Weinbauern ist einfach unerhört. Noch unerhörter ist die Haltung des Weinbauern vertreters v. Guggenberg, der am 28. Mai in Bozen vor tausend Weinbauern erklärt hat: „Ihr habt kein Recht, für euch eine Begünstigung zu verlangen.' Und am allerunerhörtesten ist die Hal tung Schraffls, der am 8. Juni in Bozen gesagt: Die anderen außer Leys kennen die Branntwein

- Frage „nur von den Räuschen, die sie geliefert'! Das ist nicht bloß unerhört, sondern geradezu un verschämt! Müssen sich denn die Weinbauern von Schraffl alles gefallen lassen? Wenn Leys ferners behauptet, daß die konservativen Zeitunzen und die Weinbauernbund-Versammlungen die Sache so dar stellen, als ob die Weinbauern an dieser Steuer „zu grunde gehen müssen', so bitten wir ihn doch gütigst zu sagen, wann und wo und von wem dies gesagt worden sei. Allzeit wurde behauptet, die Weinbauern

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Pagina 4 di 8
Data: 04.08.1924
Descrizione fisica: 8
werden gegen 6000 Wohnungen gebaut. Es ist nun klar, daß die Gemeinde Wien trachten muß, die vom Staate weggenommenen 280 irgendwie wieder hereinzubringen. Sie hat daher! die Wohnbausteuer um 200 Milliarden erhöht. Und zwar so erhöht, daß gerade die kleinen Woh nungen am wenigsten bezahlen. Die Steuer beträgt nämlich nur 2 Prozent des Friedenszinses und er reicht erst bei 9000 K Friedenszins die Höhe von 10 Prozent. Die Belastung einer Wohnung, für die man im Frieden bis zu 50 K monatlich gezahlt hat, beträgt

daher ab 1. November nur 9000 K. Die Steigerung nach oben ist unbedeutend und wird erst bei großen und Luxuswohnungen fühlbar. Also von einer übermäßigen Belastung der großen Masse der Bevölkerung ist gar keine Rede und die Reichen sollen nur zahlen. Dabei ist aber zu be achten, daß mit dieser Steuer alljährlich 5—6000 Wohnungen erbaut werden. Nur der „Tiroler Anzeiger" erhebt ein großes Geschrei, daß die Versprechungen der Sozialdemo kraten wegen des Mieterschutzes nicht eingehalten wurden

, daß die Wohnbausteuer die unsozialste Steuer sei. (Wahrscheinlich, weil sie am meisten die Reichen trifft!) Ter „Anzeiger" schwindelt na- türlich, daß diese Steuer nur die Armen treffe, was gar nicht wahr ist. Weiter bemängelt das schein heilige Blatt, daß die Gemeinde Wien in den Neu- bauten vom Kündigungsrecht Gebrauch mache. Nun, unsere Innsbrucker Wohnungssuchenden. 5000 an der Zahl, würden gerne 9000 K monatlich und noch mehr zahlen, wenn sie dafür Aussicht hätten, in absehbarer Zeit eine Wohnung

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Pagina 5 di 8
Data: 25.07.1923
Descrizione fisica: 8
Bestimmungen beschränken können: Steoerobjett nnd Höhe der Steuer Beginnend mit der Ernte 1923 wird eine Wein steuer von 20 Lire auf den Lisktoliter eingshobsn. Provinzen und Genieinden dürfen keine Zuschläge zur Weinsteuer erheben Die Gemeinden erkapen s für ihre Bemühungen für jeden in die Wein steuerpflichtigenliste Eingetragenen 2 Lire, Der Steuer unrerst?ben alle in Italien «rzeuaten oder eingefübrten Weine und Lepse lB'nelli). welche mindestens 5 Proz. Alkohol haben Trauben wer den zu KZ Prozent

Weinmenqe fest. Das Resultat di«!«r Feststellung wird in alphabetischen Listen ei»«etragen und durch der Ta-ae längstens bis Zl, März auk der Gemeinde'afel zur a!i-»ein«inen Kennmiznahme ausgehängt. Innerhalb AI Tagen nach Vsräifenl» lichung kann N.-kurs an das lechni'le Finanz-Iii! ergriffen werden, der jedoch in Bezuz auf die Steuerzahluna keine aufschiebende Wirkung hat, Bezahlung der Steuer. Bei Wein, we'cher von den Erzeugern an Kon sumenten oder Äleinverkäufer verkauft wird, ist der Ääuser

st'ierns!!cht!g, doch kaner kür die Be zahlung der Verkäufer, In den ersten kiiik T>i- aen der Mmia'e September November, ILnner, März, Mai, I»!i jedes Iuhres müjsen die Pro duzenten d^e Sieuer für den in den zwei vmher- aehenden Monaten verkauften oder nicht steuer frei verbrauchten Wein bezahlen Die Bezahlung ersolgt durch das Poitamk an das technische Fi nanzamt. wofür der Bezahler vom Pestainr eine Bestätigung erhält die er den Ueberirachungs- organen über Verlangen vorzuzeigen hat. Die Großhändler

. Falls der Wcin vom Vroduzenten an einen li zenzierten Großhändler übergeh-, ist der Produ zent steuerfrei, jedoch muß die betreffende Weinmenge auf das Äonto des Händlers über tragen werden. Als Groflkäniiler gelten alle jene, welche Wein nichi umer SO Li:er verkaufen. Die Eigenschaft als lizenzierie Großhändler erhalten sie auf entsprechendes Ansuchen beim technischen Finanzamt - sie müssen den dritten Teil der ent fallenden Steuer als kaii'ioli entrichten. Di«s« Kaution kann auch im Wege

der Garantie In ver schiedener Weise geleistet werden. Großhändler, die gleichzeitig Produzenten sind, werden als Pro duzenten behandelt. Beim Verkam des Weine» durch Grohhändler an Konjumenten oder Klein- oerkäuser erfolgt die Bezahlung wie irüher an- geführ.-. Anzeige des Reste» vom Vorjahr. — Jährlicher Ausgleich der kionti. — vszahlunq der Steuer durch Lroduzenlen und Großhändler. Bis zum Z, September des der Ernte folgenden Jahres müssen Produzenten und Großhändler bei der Gemeinde

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Der Bote für Tirol
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Pagina 8 di 10
Data: 18.10.1860
Descrizione fisica: 10
RVS« Interesse diese« Industriezweige» berufen, einige Wo ?t. 7u äußern- Rt.mc.nd wird in Abrede stellen, daß alle Industriezweige Oesterreichs auf das Höchste besteuert sind. Wenn, wie in der gestrigen Sitzung in beredter Weis- behauptet wurde, die Branntwein, steuer den Steuerpflichtigen in doppelter Wnse, näm. li'ch als Grund, und Erzeugung-steuer trifft, so steht jedem Industriellen die Berechtigung zu, diese Be- schwerde in drei- und vierfacher Weise zu äußern. Der Fabrikant Oesterreichs

zahlt außer der Grund-, Hauszins,, Gebäude-. GewerbS- und Einkommen steuer auch noch den Zoll auf Nokprodukte; er ist zu diesem j'doch gerne bereit, da ihm noch immer die Möglichkeit geboten ist, alle diese Abgaben dem Konsumenten durch Aufschlag seines Produktes zuzu weisen. Wenn indeß, wie Graf El am gestern deut lich bemerkte, die Branntwein-Produzenten oft mit Verlust arbeiten, so dürfte diesem Verluste durch Auslassung der Propinationsrechte begegnet wer den. Die Regirrung hat beim Erlaß

, welche von dem Augenblicke an, wo daS Malz in die Pfanne kommt, bis zum Zeitpunkt der gänzlichen Bollendung der Erzeugung währt > zu entgehen, wahrscheinlich sämmtlich zum gleichen Betrage, welchen die Steuer nach dem gegenwärtigen System« abwirft) bereit willigst herbeilassen wurden, wenn diese» Srträgniß auf die Besteuerung des MaszeS angewendet würde. »In Baiern besteht seit vielen Dezennien diese Biersteuer mit bestem Erfolge sowohl für da» Publi kum, als für die Regierung. Bei uns aber scheint es maßgebend geworden

sie schon seit langer Zeit. „Ich muß nun noch auf die gestern gemachte Be merkung zurückkommen, daß es rinestheils darauf ankomme, was man besteuert, aber auch darauf, wie man besteuert. Es wird sich fragen, welche Steuereinheit man für daS Malz nimmt. „Greift man zu hoch, so würde weder durch die Malzsteuer noch durch eine andere Steuerform die sem Gewerbe aufgeholfen werden können. Nimmt man sie dagegen in einem angemessenen Verhältnisse, so wird diese Steuer allerdings eine zweckmäßigere

: »Wenn von Seite des Herrn Leiters des Finanzministeriums bei diesen oder anderen Gewerbszweigen auf Zahlen hingewiesen wird, woraus derselbe deduziren n»d den Beweis liefern will, daß die Steigerung der Steuer nicht jenen Druck auf die Industrie übe, welchen man hier betont hat, so erlaube ich mir zu wiederholen, was schon ausgesprochen wurde, daß durch diesen Bewei« noch ketnesweg» dargethan ist, e« sei auch der reine tive Steuerdruck auf die kandwkrthschaftlichea Neben, gewerbe beseitigt

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Der Bote für Tirol
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Pagina 2 di 6
Data: 12.10.1860
Descrizione fisica: 6
wrlcher >» noch nicht das Ministerium de« Inner» leitete. 2n Beziehung auf die Urbari'akgeri»t« wird allerdings eine Verminderung der Auslagen eintreten, für den Augenblick kann ich diese ziffrrmSßig nicht beiei'chnen. weil die Auflösung der Urbarialgerichte erst i» alker/üngster Zeit erfolgte. Es wird aber insofern und in dem Maße, als die Ausgaben für die Erhaltung der Obergerictite sich vermindern wer den, d«r Zuschlag zur Steuer sich gleichfalls ver mindern. Inwieweit dieses möglich

und insbesondere die Grundsteuer betrifft, die präliminirten Beträge auf unwandelbaren Grundlagen beruhen« alle übriaen Ein nahmen hingegen von verschiedenen, auf die Zu- oder Abnahme einwirkenden, höchst schwankenden Verhält» niflen abhängen. „Rücksichtlich der Ausgaben haben sich dem Comitü keine Bemerkungen ergeben, nachdem die in dieser Rubrik in den einzelnen Zweigen der Steuer-Administration vorkommenden Ziffern in dem bisher bestehenden Ver- waltungösysteme ihre Begründung

alle diese Lasten selbst 200pCt. der ordentlichen Steuer in einzelnen Gemeinden betragen, ja sogar den ganzen Reinertrag in Anspruch nehmen.' Graf El am lieSt folgende Stelle deS Berichtes: ,<I. Insbesondere hat dies, wie gesagt, seine Geltung in Bezug aus die Grundsteuer. Vergleicht man die gegen wärtige Belastung mit der im Jahre 1347 bestandenen, so zeigt eS sich nach den amtlichen Tafeln zur Statsttik deS SteuerrresenS, herausgegeben vom k. k. Finanz ministerium im Jahre 1853, daß in den deutsch-slavischen

beiträgt, so ergibt sich von selbst, daß die Consumtion, die doch «inen verläß lichen Maßstab deS Wohlstandes und somit der Steuer- fähigkeit bietet, weitaus nicht in demselben Maße ge stiegen ist. wie die direkte Besteuerung der Bodenpro- dukiion. „ES darf ferner nicht übersehen werden, daß diese an und für sich höchst bedeutende Steigerung der Grund steuer in einen Zeitraum fällt, in welchem die Land- wirthschaft einrn tief eingreifenden Entwicklungsprozeß durchzumachen hatte, der dem Grundbesitzer

einschneidenden Uebelstand zu bezeichnen, daß der Grundbesitz mit einer doppelten Steuer, nämlich der eigentlichen Grundsteuer pr. 16 pCt. und einer Ein kommensteuer pr. 5Vz PCt. belegt ist. Bei den Gewer ben wirv die Erwerbsteuer in die Einkommensteuer ein gerechnet; bei dem Grundbesitze findet ein gleicher Vor gang nicht statt. Wenn man nun auch das Prinzip annehmen wollte, daß die eigentliche Grundsteuer mehr eine Grundlast als eine Steuer ist, so könnte dies doch nur unter der Voraussetzung geschehen

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Brixener Chronik
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Pagina 2 di 8
Data: 31.03.1903
Descrizione fisica: 8
Seite 2. Nr. 39. Dienstag, Steuerjahresschuldigkeit (oder zur Steuer) einer Fraktion? Dazu gehören ganz gewiß alle Real steuern für Steuerobjekte, welche im Gebiet der Fraktion liegen, also die Grundsteuer für alle Parzellen im Frak- tionSgebiet, die Gebäudesteuer sür sämtliche Häuser im Fraktionsgebiet und die Erwerbsteuer für sämtliche im Frak tionsgebiet betriebenen Gewerbe. Dazu kommen noch die Personalsteuern für sämtlichein der Fraktion wohnenden Personen. Es war also in der Gemeinde

können. Wenn darum jemand in mehreren Fraktionen Realbesitz hat, seien es nun Grundstücke, Häuser oder Gewerbe, so gehört dennoch jede solche Realität zur Fraktion, in der sie liegt, und die dasür schuldige Realsteuer gehört zur Steuer schuldigkeit der Fraktion. Es sind daher, wenn es sich darum handelt, die einzelnen der auf eine Fraktion treffenden Ausschußmitglieder zu be- Ammen, die Steuern für alle in ihr liegenden Steuerobjekte, mögen auch die Eigentümer außer halb der Fraktionen wohnen, in die Steuer

berechnet, sondern, wenn jemand in mehreren Fraktionen steuerpflichtige Objekte hatte, wurden die Steuern für alle diese Steuerobjekte einer einzigen Fraktion zugeschrieben. Dadurch wurde die Steuer bei mehreren Frak tionen unter, bei der Fraktion Markt über dem wirklichen Stand angegeben, indem nicht bloß vereinzelte Parzellen, sondern sogar ganze Güter mit HanS und Hof sowie auch Gewerbe, als ob sie zur Fraktion Markt gehörten, behandelt wurden. Die notwendige Folge davon war eine ungerechte

in § 4, wie die Wähler listen in den Fraktionen anzufertigen und welche Wähler in die Liste dieser oder jener Fraktion aufzunehmen seien. Darin wird nun unter anderem bestimmt, daß ein Wähler, welcher in. mehreren Fraktionen steuerpflichtig ist, nur in eine und zwar in die Wählerliste jener Fraktion aufzunehmen sei, wo er die größte Steuersumme zahlt, daß er aber in dieser Fraktion in jener Rangordnung zu wählen habe, die ihm durch die ganze in der Gesamtgemeinde zu zahlende Steuer zukommt. Zu diesem Zweck

wird ihm in der Wählerliste dieser Fraktion die ganze in der Ge meinde schuldige Steuer vorgeschrieben. Was diese Statthaltereiverordnung über die Art der Bornahme der Wahl, beziehungsweise über die Verfertigung der Wählerlisten bestimmt, hat nun die Statthalterei auf die ganz andere Frage übertragen, wie die Ausschußmitglieder auf die einzelnen Fraktionen zu verteilen seien. Wollte dem Landesgesetz vom 14. Oktober 1893 und der Durchführungsverordnung vom 24. Jänner 1895 zugleich entsprochen werden, so müßte

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Volksblatt
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Pagina 6 di 8
Data: 12.02.1921
Descrizione fisica: 8
der Dienstbezugsanzeigen für das Stenerjahr ISSl. Alle Personen, die gemäß 8 153 des Gesetzes vom 23. Jänner 1914, G.-Bl. Nr. 13, der (Per sonal-) Einkommensteuer unterliegen, werden im Sinne des § 202 P.-SL.G. eingeladen, spätestens bis 15. März 1921 bei der zuständigen Steuer behörde I. Instanz (Steuerreferat) mündlich oder schriftlich ein Bekenntnis über ihr steuervflichtiges Einkommen einschließlich das nach § 157 des Ge setzes vom 23. Jänner 1914, G.-Bl. Nr. 13, zu zurechnenden Einkommens der Angehörigen

'— nicht übersteigt. Ebenso haben alle Personen, die nach § 124 P.-St.-G. der Rentensteuer unterliegen, mit Aus nahme jener, für welche die Steuer vom Schuldner abgezogen wird, schriftlich oder mündlich derselben Steuerbehörde und innerhalb derselben Frist die vorgeschriebenen Bekentnisse über die der Renten steuer unterliegenden Bezüge zu übermitteln (§138 ob. Ges. und Art. 21, P. 2, V.-V. IU). Werden die Bekenntnisse mittels Post überreicht, unterliegt die Sendung dem Postvorto. Zur Si cherung

der Steuerbehörde oder des Vorsitzenden der Veran lagungskommission an sie ergeht. Aber auch ohne diese besondere Aufforderung liegt es im Interesse des Steuerpflichtigen, von diesem Rechte, Bekennt nisse einzubringen, Gebrauch zu machen, um die Bemessung von Amts wegen zu vermeiden. Neu in die Einkommen- oder Rentensteuerpflicht tretende Personen (Z 227, Absatz 2 bzw. § 145, Absatz 2 des Gesetzes vom 23. Jänver 1914, G.-Bl. Nr. 13) haben binnen 14 Tagen nach Eintritt der die Steuer- pfltcht begründenden

. Die Drucksorten für die Dienstbezugsanzeigen können wie jene für die Bekenntnisse, bei der Steuer behörde und außerhalb dereu Amtssitz bei den Ge- meinde-Aemtern behoben werden. Wer, znr Einbringung verpflichtet, innerhalb der vorgesehenen Frist das Bekenntnis für die (Personal-) Einkommensteuer und für die Renteu steuer bezw. die Dienstbezugsanzeigen nicht einbringt, kann wegen Steuerverheimlichung im Sinne des § 243 P.-St.-G.- dem Strafverfahren unterzöge« werden. Diese Übertretung wird, abgesehen

von der Nachzahlung der verkürzten Steuer mit dem Zwei- bis Sechsfachen jeues Betrages, um welchen die Steuer verkürzt oder der Verkürzung ausgesetzt wurde, bestraft. Wer hingegen in den Bekenntnissen oder Dienst» bezugSanzeigen unrichtige Angaben macht oder stÄ Verzweigungen zu Schulden kommen läßt, kann wegen S:euerhiuterziehung (§ 239 und 240 P.» St.'G.), abgesehen von der Nachzahlung der ver kürzten . Steuer, zur Verantwortung gezogen nnd mit dem Drei- bis Neunfachen jenes Betrages, um welchen die Steuer

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Der Bote für Tirol
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Pagina 2 di 8
Data: 21.04.1899
Descrizione fisica: 8
Idnrch das sogenannte Landlibell,' welches die Laudesvertheisiguug. die ständisch » Hiisen Und die Steuer regelte. Er bestimmte 4 Ausgcvote: DäS I. von l—500!', das II von 5—10.000, das III. von 10—15.000 und das IV. von 15—20.000 Mann, welches. 4 Stände zu leisten hatten, der I. (Adel und Geistlichkeit) hatten zum I. Aufgebote 1800, der II. (Städte und Gerichte) 2400, der III. (das erst vor kurzem zu Tirol geschlagene Pusterthal) 500 und der IV. Stand (die neu einverleibten Herrschaften Rat- tenberg

, Kufstein und Kitzbühel) 300 Mann beizu stellen. Die Steuer beruhte aus 5000, 1'.000, 10.000 und .20.000 Steuert n echte i> und wir wercen bald sehen, . welch' länge Lebensfähigkeit diese Bestimmungen für Tirol hatten, weil (obwo-it die Verhältnisse schön ganz anders geworden waren) Äldel und Geistlichkeit durch Privilegien geschützt' nwreu und Ken Hammer spielen konnten, während Bauern und aridere Leute ihnen zum Ämboße dienen mussten. Bereite im Jä.ire 15l9 sollte eine neue Gebüren- Regelüng

stattfinden, auch sür solche Personen, welche nach dem Landlibell steuerfrei ausgiengen. Größere Handels- und Gewerbsleutc sollten 3 pEt. Steuer; Krämer, Capläne, Gesellenvriester, Pfleger. Schreiber und Beamte 2 pCi.; Bediente und Knechte 2 pCt.; ja sogar Gesellen und Handwerker jährlich 12 kr. oder 6 kr. entrichten. Doch diese Anschläge kamen nie zur Ausführung, dagegen sträubten sich viele Städte und Gerichte, selbst die Bischöfe waren eifrige Gegner. Der im Jahre 1544 damals zu Bozen tagende Landtag

gab den, Landcsfürsten den Rcuh, sich an das Landlibell zu halten Es arbeiteten 8 Ausschüsse des Adels und der Geistlichkeit, 12 Mitglieder der Städte rind Gerichte, der Landtac, saß darüber in Toblach beisammen, aber die Misssiände, welche in der un gleichmäßigen Besteuerung lagen, wurden nichl behoben. . Als im Jähre 1547 Erzherzog Ferdinand I. den Ständen den Vorschlag machte, die Grenzbewohner wegen FcindcSgefahr und Last etwas geringer, dagegen die Bewohner im Innern etwas stärker zur Steuer

heranzuziehen, bat die Landschaft, es beim Landlibell des Jahres 1511 zu belassen. Nachdem im Landtage des Jahres 1573 Erzherzog Ferdinand H. den Ständen das Recht der Selbstbe steuerung überlassen hatte, schlug er ihnen die Ein führung einer Vermögenssteuer vor, aber diese Steuer bezeichneten die Stände als eine schädliche Neuerung und wollten davon gar nichts hören. Nur infolge der Besteuerung wurden 00m Landtage Stenercom- miffäre und Stenerbeamte bestimmt, erstere hatten mit 2 Räthen des LandeSsürsten

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Der Bote für Tirol
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Pagina 1 di 8
Data: 07.04.1886
Descrizione fisica: 8
„Finanzministerium', Titel 1 „Central- leitung' zur Berathung. Abg. St räche klagt über das rücksichtslose Arbeiten der Steuerschraube und über das harte Vorgehen der Steuer-Jnspectoren, deren Willkür, namentlich bei der Eintreibung der Einkommen- und Erwerbsteuer, Thür und Thor ge öffnet sei. Auf die Nothlage der Gewerbetreibenden, auf Geschäftsstockungen und dgl. werde bei Eintrei bung der Steuer gar keine Rücksicht genommen. Auch die Handhabung des Gebürengesetzes weise zahl reiche Uebelstände auf. Namentlich

- und Einkommensteuer, auf Reorganisation der Finanzwache, Revision der Zoll- und Monopolordnung, Aufhebung des Gefällsstraf- gesetzes und Unterstellung des Schmuggels wie der Gesällsübertretung überhaupt unter das allgemeine Strakaesed ausaebt und binreicsiend nnt^rstükt wird Abg. Dr. Heilsberg erklärt es als Pflicht der Re gierung, nicht bloß die Rolle des Steuer-Einnehmers, zu spielen, sondern auf die Wünsche der Bevölkerung Rücksicht zu nehmen. Wo sich Ansätze im wirtschaft lichen Leben zeigen, komme der Fiscus

Abg. Pohnert über die ungleiche Vertheilung der Steuern und führt als Beleg hiefür den Bezirk Teplitz an, der viel schwerer belastet sei, als die Nachbarbezirke. Die Steuer werde dort immer höher, während der Erwerb abnehme. Er sieht in dieser Steuersteigerung nur das Bestreben der Steuer-Jn spectoren, die Steuer-Erträgnisse auf jede Weise zu steigern. Er bittet den Finanzminister, diese Ver hältnisse zu prüfen und Abhilfe zu schaffen. Abg. Krön aWetter klagt über die Strenge

eine Resolution wegen Aufhebung der Ver ordnung betreffend die Titularstellen bei den Steuer- ämtern. Ministerialrath Hub er dankt für das warme Interesse, welches den so viel geplagten Steuer- beamten hier entgegengebracht wird und führt aus, dass durch die Schaffuug von drei Classen von Steuer- Smtern dem vom Vorredner ausgesprochenen Wunsche Rechnung getragen werde. Titel 6 wird angenom men, ebenso 7 : „Finanzproeuraturen.' Zu Titel 8 „Zollverwaltung' bespricht Abg. Siegl die seit vorigem Jahre

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Neueste Zeitung
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Pagina 5 di 6
Data: 04.06.1937
Descrizione fisica: 6
vor die Räder springt, hat bald jeder schon einmal sein und das Leben seiner Wagemnsassen in Gefahr gebracht, indem er das Steuer herumriß... Was mag man da erst tun, wenn sich jemand dem Wagen in den Weg stellt, der vielleicht sogar noch Hilfe braucht und der nicht zurücktritt, obwohl sich der Wagen ihm immer mehr nähert? Es ist anzunehmen, daß gerade der, der eine schlechte Absicht hat, einen Raub oder sogar einen Mord plant, weniger aus psychologischer Schulung als aus Erfahrung sich des Umstandes bewußt

ist, daß der Mann hinterm Steuer i n st i n k t i v b r e m st, wenn man ihm in den Weg tritt. Und nun: Hand aufs Herz! Fahren Sie kaltblütig einen Kerl über den Haufen, der Ihnen nachts den Weg ver sperrt? Obwohl Sie vielleicht noch gestern am Stammtisch das Anhalten in einem solchen Fall als einen sträflichen Leichtsinn bezeichnet haben, tun Sie jetzt nichts anderes. Ein Kraftfahrzeug anhalten dürfen Polizeibeamte unein geschränkt, Grenz- und Steueraufsichtsbeamte, letztere aber nur in den besonders

bezeichneten Grenzgebieten. Handelt es sich nicht erkennbar um einen dieser Berechtigten und ist die Situa tion undurchsichtig, so ist es in jeder Hinsicht geraten, weiter- zufahren — soweit das ohne Körperverletzung möglich ist. Weicht er nicht vom Fleck, so wird die größere oder geringere Geschicklichkeit des Mannes am Steuer entscheiden, ob man ihm ausweichen kann oder nicht. Es ist jedoch in jedem Falle falsch, aus dem Wagen auszusteigen, wenn nicht ganz offen sichtlich ein Unfall geschehen

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Der Bote für Tirol
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Pagina 1 di 6
Data: 12.09.1860
Descrizione fisica: 6
deS Verfahrens mit der Angabe ver Register zu ver. gleichen und Nachschauen oder Revisionen rücksichtlich deS im Sammelgefäße enthaltenen Branntweins vorzu nehmen. 3. Die Steuer fünden auf diese Weise auS kranken Kartoffeln erzeugten Branntwein wird nach der Menge und Gradhalligkeit deS Erzeugnisses in der Art bemessen, daß die Zabl der mittelst deS amtlichen 100theiligen AlkoholometerS erhobenen Grade mit der Zahl der in den Sammelgesäßen, erhobenen nieder-österreichischen Eimer multipiizirt.unv

für jeden der hiernach eriLÜtel- ten Grade 6,z kr. öst. W. (sechs dreizehnte! Kreuzer öst. W.) an Steuer berechnet werden. Wenn>z. B. die Gradhalligkeit mit und vie Menge mit lO.z Eimer erhoben worden wäre, so würden für das Pro dukt dieser beiden Zahlen, d. i. für ^72 g» zu tZ.z kr. pr. Grab im Ganzen 29 fl. 76Z/, kr. Steuer entfallen. 9. Die Erhebung der Gradhalligkeit und Menge ge. fchieht in der Regel durch zwei Angestellte der Finanz- wache, von denen einer wenigstens den Rang eineS R-spizienten haben muß

, unter Zuziehung deS Brennerei, Inhabers oder dessen Stellvertreters. Die Resultate werden sowohl auf der Anmeldung (Z> 5) als auch im Register (Z. 6) ersichtlich gemacht. 1V. Die sonach ermittelte Steuer wird mit Aus nahme der hier unberührt bleibenden Fälle der Steuer, kreditirung binnen 43 Stunden nachn gepflogener Lr- Hebung der Menge und Gravhaltigkeit berichtigt. 11. Die in dieser Weise! begünstigte Erzeugung von Branntwein auS kranken Kartoffeln ist kein Gegenstand der Abfindung, sie gewährt daher

wieder in beträchtlicher Ausdehnung auf un» bedroht die Landwirlbe, deren Kartoffelbäu auf Verwendung derselben zur Branniwein»Erzeugun>z be rechnet ist, in empfindlicher Weise, da bei der gegen wärtig für mehlige Stoffe bestehenden BesteuerüngSart die Maische auS den kränken Kartoffeln, ungeachtet der weit geringeren SpiriNisallSbeiite dem gleichen Steuer satze unterliegen würde, wie die Maische aus gesunden Kartoffeln. Als Folge dieser Sachlage würde sich die NichtVer wendung der kranken Kartoffel zur Branntwein

-Erzeu gung ergeben. Eine entsprechende Abhilfe kann nur darin gesunden werden, daß man die Steuer in das richtige Verhältniß zu dem Produkte setzt, d. i., daß man bei der Verwen- dung kranker Kartoffel ziir Branntwein-Erzeugung die Vcrzcbrungöstciier nach der Menge und Gradhalligkeit deS Erzeugnisses einbebt, wozu ich mir die Allerhöchste Erltiächli'gung und veren allergnävigste Beschleunigung ehrfurchtsvollst zu erbitten erlaube. Der angeschlossene, in der Ministerkonserenz berathene VerordnungS

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Der Bote für Tirol
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Pagina 5 di 8
Data: 17.05.1886
Descrizione fisica: 8
in den Zoll-AusschnsS und in den volkswirtschaftlichen Ausschuss vor. Nach dem Antrage des Jmmuuitäts-Ausschusses (Referent Abg. Hren) wird dem Ersuchen des k. k. Bezirks gerichtes Sebenico um Zustimmung zur gerichtlichen Verfolgung des Abg. Supuk wegen Ehrenbeleidignng ohne Debatte die Zustimmung ertheilt. Hierauf geht das Haus in die Specialdebatte über die Grund steuer-Abschreibungsvorlage ei«. Zu § I, welcher die Bedingungen enthält, unter welchen ini Falle von Elrmeutarschäden die Abschreibung

von der Grund steuer entweder ohne weiters stattzufinden hat, oder d?m Ermessen des Finanzministers anheimgestellt ist, sind mehrere für und gegen zum Worte gemeldet. Referent R. ^ Meznik legt die Motive dar, welche den Ausschuss bewogen haben, die vorliegenden Aen- derunlzen an der Fassung der Regierungsvorlage vor zunehmen und empfiehlt die Annahme der amendier- ten Fassung des Z 1, wie sie der Ausschuss vor schlägt. Abg. v. Zallinger bringt den von ihm bereits angekündigten Antrag ein, wonach im ersten

herausstellen würde, rund MO.OllL» sl. betrage, während der Grund besitz in Böhmen um 2,4V0.vl1lZ fl entlastet worden sei. Tirol habe die höchst besteuerten Gründe, und wenn früher für ausgedehnte Flächen hoch oben im Gebirge keine Steuer gezahlt wurde, so sei dies des halb geschehen, weil dieselben gar kein Erträgnis ab warfen, da kaum mehr die Schafe dort weiden kön nen. Wenn der Regierungsvertreter angeführt hat, dass z. B. im Jahre 1886 60 pCt. der Entschädi gungen auf jene Schäden fielen, die im Alinea

der Schäoen des vierten Alinea einfach fragen werde: Kann oer Mann noch einen Kreuzer zahlen oder nicht? und erst im letzteren Falle werde man ihm im Gnadenwege die Steuer nachlassen. Der Rück sicht auf die Staatsfinanzen gehe die Rücksicht voran, ob eine Steuer gerecht und billig und ob es recht und billig ist, dass eine Steuer gezahlt werde, ohne dass ein Ertrag vorhanden ist. Abg. Alsons Ritter v. Czaykowski empfiehlt folgende Fassung für Alinea 4 des Z I: „Wird durch andere unabwend bare

. Lienbacher wiederholt seine ge strigen Ausführungen, indem er betont, dass die Ab schreibung der Grundsteuer bei Elementarschäden nicht als Gnadensache, sondern als ein Recht zu behandeln sei, das unter allen Umständen sichergestellt werden müsse, denn es sei widersinnig, ein Recht nicht an- und Vorarlberg' 9?r. ÄRA zuerkennen, dem Finanzminister aber zuzumuthen, dass er dem Landwirte die Steuer schenken solle. Redner unterstützt zunächst den Antrag v. Zallingers, für den Fall der Ablehnung beantragt

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Bozner Zeitung
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Pagina 3 di 4
Data: 08.10.1879
Descrizione fisica: 4
13 fl. 7V kr. VerjAneäeae». (Eine geradezu unglaubliche Zteuergeschichte) aus Un garn erzählt Kalt EötvSs im .Egyetertes' : „In einem kleinen Bakonyer Dorfe lebte ein armer Greißler; der ge stimmte Vorralh seines Ladens war ungefähr fünfzig Gul den werth. Außerdem besaß er ein Häuschen, das er für dreihundert Gulden gekauft, und weil man davon nicht leben kann, war er gleichzeitig Kellner bei dem Dorfwirthe. Es war die Zeit der Steuervorschreibung für das kaufende Jahr gekommen. Die Steuer» Commission

hatte ein Mit glied. welches behauptete, daß man dem Gesetze zufolge Jedermann eine beliebig hohe Steuer vorschreiben könne, ohne daß man dagegen eine gesetzliche Remedur zu finden vermöchte. Die anderen Steuerbeamten bezweifelten die Richiigkeit dieser Behauptung. Das erwähnte Mitglied bot eine Wette an. die angenommen wurde. Das Com- missionsmitglied ersah sich den armen Greißler als Opfer; er imputirte ihm, daß er ein jährliches Einkommen von zehntausend Gulden besitze und so erhielt er eine JahreS- steuer

von 1702 fl. 56 kr. vorgeschrieben. Die Reclama» tions Commission des Comitats. an welche sich der kreiße ler gewrndet hatte, reducirte die Steuer um 1600 fl. Der Steuer Jnipector rccurrirte aber gegen den Beschluß der Reclnmations Commission. Während dies geschah, war das erste Halbjahr abgelaufen und der arme Greißler erhielt einen Mahnzettel, welchem zufolge er, nachdem er bereits 51 fl. gezahlt, sich beeilen solle, den Rest von 799 fl. 23 kr. zu bezahlen, ansonst er exequirt

würde. Und weil der arme Greißler nicht zahlen kann, wird sein gesammter beweglicher und unbeweglicher Besitz exequirt — wegen einer halbjährigen Steuer. Der Greißler wird von einer unheilbareil. tödtliöen Krankheit befallen. Sline Gattin läßt ihn vom behördlichen Arzte untersuchen und kommt mit dem Zeugnisse desselben nach Pest, wo sie ihre bittere Klage der Steuerverwaltung vorbringt. Der Beamte, der an der Spitze derselben steht, ist ein ehrli cher, guter Beamter, der ein menschliches Herz im Busen hat. Er erbarmt

sich der armen Frau, ordnet beim Steuer« Jnspector eine Umersuchung an. fordert die Iu'endung der Acten, erklärt aber gleichzeitig, daß es nicht in seiner Macht stehe, die Exccution zu sistire», weil dies das Gesetz und die gesetzliche Praxis nicht gestatten; das Gesetz aber ist heilig.' Äeu«sts jloß. Wien, 6. October. Der „Osten' und die „Montags. Revue' betonen beide die vollständige Spontaneität des Rücktrittes des Fürsten Carlos Auersperg vom Präsidium des Herrenhauses. Die „Montags'Reyue' ironisirt

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Dolomiten
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Pagina 6 di 8
Data: 13.07.1940
Descrizione fisica: 8
Verkaufsgefchafte als steuerbare Einnahme betrachtet wird. Die Steuer . wird in diesem Falle auf Grund des Engrospreises der Waren nach den noch vom Ministerium zu bestimmenden Normen ent richtet. Bei Art. 6 ist ein neuer Absatz eingrsügt morden, wonach es gestattet ist, die Steuer für Zahlungen, die pauschal in gewissen Fristen erfolgen, bei diesen Zahlungen dcm Schuldner voll in Anrechnung zu dringen. Durch, einen Zusatz bei Art. 9 ist bestimmt worden, daß die wöchentlichen Zahlungen im Postscheckverkehr

am Donnerstag jeder Woche für die in der vorhergegan genen Woche bis einschließlich Sonntag fällig gewordene Steuersumme einzuzahlen ist. Wer zur Zahlung der Steuer im Postscheckverkehr er mächtigt ist, kann die Steuer auch für Beträge von nicht über 50 Lire auf diesem Wege ent richten. Sehr wichtig ist die Abänderung des Art. 11. wonach nust auch beim Wein. Weinraost und Maische, wie schon früher bei der llm- satzstempelgebühr. die Einnahmensteuer erst gleichzeitig mit der Konsumsteuer entrichtet

und ähnliche Dokumente, die aus folgen den Anlässen ausgestellt worden: a) mit Bezug auf Handlungen wirt- s ch-a s t l i ch e r N a t u r. für welche die Steuer auf Grund fester Jahresraten oder im 2lb, findungswege in Verrechnung im Sinne des Gesetzes und diesbezüglichen Durchführungs bestimmungen oder der mit fnndlkalen Organi sationen »ach Art. 16 getroffenen Vereinbarun gen entrichtet wird; B) hinsichtlich der llebertragung von Waren, für welche die Steuer im Sinne der vorgenänn ten Vereinbarungen

nur einmal mit einer feste, Quote in Bezug aus den Wert, das Gewichi oder den Umfang der Waren selbst, zu bezahlen ist. Ausgenommen sind hiervon die Verkaufs- dokumente. welche die Firma ausstellt, der di« Zahlung der Steuer obliegt, wenn dieselbe direkt auf dom Dokument (mit Stempelmarken) erfolgt. c) hinsichtlich des Umsatzes non lebenden Rindern. Schafen und Schweinen und toten Schweinen, ferner von Trauben zur Weinbereituna, vor der Bezahlung der Schlachtgcbühr oder der Konfumstouer. Von jeder Stcmpelgebllhr frei

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Brixener Chronik
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Pagina 3 di 8
Data: 07.05.1904
Descrizione fisica: 8
in der Kirche des f. b. Priester seminars um 8 Uhr früh. Nachmittags ver einigen sich die engeren Freunde des Jubelpaars zu einer kleinen Feier. Herr Schannng begann seine Tätigkeit als Meister in Jnnichen. Der hochwst. Fürstbischof Leiß ermunterte ihn, 1883 nach Brixen zu übersiedeln. Da er als tüchtiger Meister allgemein bekannt ist, werden die zahl reichen Geschäftsfreunde an diesem Festtag seiner wohl ehrend gedenken. ' Die Grwerbsteuerrsgister für die Steuer gesellschaft III. und IV. Klasse

des Veranlagungs-. ° Bezirks Brixen können von den Erwerbsteuer pflichtigen vom 13. Mai 1904 angefangen durch 14 Tage bei der k. k. Bezirkshauptmannschaft (Steuerreferat) während der Amtsstunden ein gesehen werden. Hundesteuer. Gemäß der mit der aller höchsten Entschließung vom 25. Jänner 1873, bezw. 19. April 1882 genehmigten Statuten ist für jeden im Stadtgebiet gehaltenen, über sechs Monate alten Hund, ohne Unterschied des Ge schlechts, eine Steuer im Ausmaß von jährlich 10 Kronen zu entrichten

. Die Hundebesitzer sind verpflichtet, ihre Hunde alljährlich an ememvom Stadtmagistrat festgesetzten Tag der hiezu be stimmten Kommission vorzuführen und bei diesem Anlaß das Steuerbetreffnis zu bezahlen. Für das Jahr 1904 findet diese Hundevorführung am 10. und 11. Mai 1904, jedesmal von 8 bis 11 Uhr vormittags, in der städtischen Ver waltungskanzlei statt. Wer während des Jahres ' einen Hund einstellt, hat die betreffende Steuer nach Verhältnis der Zeit zu bezahlen. In diesem Fall wird die Steuer

nach Vierteljahren be rechnet. Nach Entrichtung der Hundesteuer wird jedem Eigentümer eines Hundes zum Beweis, daß er die Steuer entrichtet hat, eine Marke ausgefolgt. Die Marke muß am Halsband des Hundes befestigt werden. Jede Übertretung oder Umgehung der vorausgeführten Bestimmungen hinsichtlich der Anmeldung, Vorführung und Versteuerung wird für den ersten Fall mit dem doppelten Betrag der bestimmten Steuer, jede weitere mit dem dreifachen Betrag bestrast. Jene Hundebesitzer, welche während der Zeit

der kommissionellen Hundebesichtigung ihre Hunde auf einige Zeit anderwärts untergebracht haben, sind bei Vermeidung der vorangedachten Strafen verpflichtet, bei ihrer Rückkehr dieselben dem Stadtmagistrat anzumelden und sodann die Steuer zu bezahlen. Diese Hundesteuer wird im Fall der Zahlungsverweigerung in Gemäßheit des § 81 der Gemeindeordnung durch Exekution eindringlich gemacht. Personalien. Der Statthalter hat den k. k. Statthatterei-Konzeptspraktikanten Ernst Mumelter von Innsbruck Nach Jmst versetzt

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Der Bote für Tirol
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Pagina 1 di 8
Data: 20.12.1905
Descrizione fisica: 8
ihrer Haushaltnng, fbei der^znstSUdigen Steuerbehörde I. Instanz (Steuer administration, Bezirkshauptmannschaften) entweder schrifilich oder mündlich einzubringen. Bei derselben Steuerbehörde nnd innerhalb derselben Frist haben gemäß Z 138 des bezogenen Gesetzes auch alle Per sonen, welche nach Z 124 der Renteusteuer un terliegen, über ihre renteusteuerpflichtigeu Bezüge mit Ausnahme jener, von denen, der Abzug der Rentensteuer nach Z 133 beim Schuldner stattfindet, die vorgeschriebenen Bekenntnisse

der Bekenntnisse bis längstens 15. Mai 1906 erstreckt werden. Fristen über diesen Termin werden nur beim Vorhandensein ganz aus nahmsweise? Gründe (Verlassenschasts-Abhandlungen :c.) in Aussicht genommen. Personaleinkommensteuer-Pflichtige, deren steuer pflichtiges Einkommen 2000 Kronen nicht über schreitet, sind gemäß K 204 'Regel von dc'r Abgabe eines Bekenntnisses zur Personaleinkommen- stener befre i, infoferne an dieselben nicht eine be sondere Aufforderung hiezn von Seite der Steuer, behörde

au» den ihm zustehenden festen und voraussichtlich zufließenden veränderlichen Einkünften bezieht. In der gleichen Weise haben im Lanfe des Jahres 1906 zuziehende Rentensteuerpflichtige die bezügliche Anzeige unter Anschluß eines Bekenntnisses zu erstatten. Wer die ihm obliegenden Bekenntnisse in den vorgezeichneten Fristen nicht einbringt, muß gewär tigen, wegen Steuerverheimlichung uach Z 243 in Untersuchung gezogen zu werden. Die Steuerverheimlichung wird, abgesehen von der Nach zahlung der verkürzten Steuer

, mit dem zwei- bis sechsfachen Betrage, nm welchen die Steuer verkürzt oder der Verkürzung ausgesetzt wurde, bestraft. Innsbruck, am 15. Dezember 1905. K. K. Finanz-Landes-Direktion. Kundmachung betreffend die Einbringung der Dienstbezugsanzeigen seitens der Dienstgeber znm Zwecke der Veranla gung der Personaleinkommen- ^Besoldung?-) Steuer ihrer Angestellten für das Jahr 1906. Gemäß H 201 des Geseges vom 25. Oktober 1896, R.-G.-Bl. Nr. 220 werden hiemit alle die jenige« Personen, welche Dieustbezüge

der Bemessuugsgrundlage in Be tracht kommenden Jahre 1904 und 1903 beizufügen. Die zu den Dienstbezugsanzeigen erforderlichen Formularien sind bei den Steuerbehörden I. Instanz oder bei den Steuerämtern zu beheben. Wer die ihm obliegende Anzeige in der vorgeschriebenen Frist unterläßt oder in der Anzeige unrichtige Angaben macht, bezw. sich Verschweignngen zu Schulden kommen läßt, muß gewärtigen, wegen Steuer- Verheimlichung nach Z 243, Zl. 6 und tz 244, oder wegen Steuerhinterziehung nach H 240 und 241

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Der Bote für Tirol
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Pagina 5 di 10
Data: 18.10.1860
Descrizione fisica: 10
dafür gesorgt werden wird, die Mißstände die ses ohnehin als Provisorium erklärten Steuersystems zu beseitigen.' „Das Komitv glaubt übrigens im Allgemeinen der Ueberzeugung Ausdruck geben zu sollen, daß das Vertrauen der Steuerträger in eine gleichmäßige und gerechte Umlage der Steuern wesentlich nur da durch geweckt und gekräftigt werden kann, wenn auf die Ermittlung der Steuer-Grundlagen, dann auf die Umlage und EinHebung der Steuern ein maß gebender Einfluß Faktoren gewährt wird, welche außerhalb

,, oder vielmehr die gedrückte Lage, in welcher sich die Branntweinbrennereien zum Theile befinden, erstreckt sich mehr auf die kleineren Bren nereien. Daran ist jedoch nicht die Verzebrungs- steuer, sonder» überdaupt der Fortschritt Schuld, weicher es ermöglichte, die größeren Brennereien auf eine viel gewinnbringendere Weise zu betreiben, und die Konkurrenz hat es veranlaßt, daß die klei neren Brennereien, die schlechte Apparate besitzen und auch nickt so viel Kapitalkraft unv Intelligenz in sich vereinigen

beeinträchtigt wurde. „ES ist der hohen Versammlung bekannt, daß hin sichtlich der Branntweinbrennereien Enauöten abge« halten worden sind. Das Endergebnis derselben lautet nun dahin, daß, wie von den meisten Seiten ausgesprochen wurde, nicht die Höhe der Steuer, sondern andere Faktoren die eigentlichen Ursachen deS herabgekommenen Zustandes dir Branntwein brennereien seien, namentlich die Ueberproduktion in früheren Jahren und das «sinken der Spiritusoreise feit 18)3; ferner wurde ein anderer ModuS

Eimern Branntwein erzeugen, ohne dafür etwas an Steuer zahle» zu müssen. Das habe» sich die Lente je nach ihren verschiedenen Verhältnissen zu Nutzen gemacht und haben entweder aus Abfällen schlechten Getreides, — denn Tirol hat überhaupt mit Ausnahme von Mais oder Türkischem Weizen kein Getreide zur Branntweinbrennerei zu verwensen — oder ans be stimmten Obstgattungen und gesammelten Wald beere» Braniitwcin erzeugt.' »Ich glaube, daß von allen bäuerlichen nicht ge werbsmäßigen Brennern

es aanz angemessen, daß die volle Rückvergütung der Steuer bei der Ausfuhr sogleich stattfinoe. und zwar nach dem Verhältnisse des jetzt entfallenden Steuersatzes.« Gegen diesen Absay ergibt sich keine Erinnernng. Graf Clam setzte die Vorlesung des Berichtes fort, wie folgt: „Dieser Rubrik folgt die Wein- und Moststeuer mit 7'/? Millionen, bei welcher Abtheilung sich der Wnnlch geltend machen mnß, daß auf den Erport dec Weine hingewirkt, beziehungsweise Zollbegünsti. guiigen bei den deutschen

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Der Bote für Tirol
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Pagina 7 di 8
Data: 20.04.1877
Descrizione fisica: 8
befindet sich wieder eine Regierungsvorlage über die Gebäudesteuer, welcher Entwurf nach seiner Aufschrift sür alle im Reichörathe vertretenen Länder mit Ansnahme von Tirol nnd V^x^slhx^g Giltigkeit erlangen soll. Dagegen hat sich der Steuer-Reform- ausschuß iu seiner Sitzung vom 1. Mär; d. I. dem Comiläant age angeschlossen, Tirol und Vorarlberg ebenfalls in die Gebäudesteuer einzubeziehen, wobei aber in beireu Ländern das Gesetz um ein Jahr später in Wirksamkeit zn gelangen und dann eine 9jährige

sind dagegen die Ziffern, auf welche die in anderen Kronländern schon bestehende Gebäude-, insbesondere die HauSzinSsteuer sich erhob. Letztere, welche für Beamte von besonderem Belange ist, soll nuu nach dem Entwürfe auf 24 vom 100 (nach dem Beschlusse des Steuer-Reformauüschusseö vom 1. März d. I. aus 20 und theilweise auf 25 vom 100) des steuerbare» reinen Zinsertrages festzustellen sein. Eine Steuer von solcher Höhe hat bisher hierlaudS auch nicht annähernd bestanden. Deßungcachtet

der Abgeord neten die Bitte gestellt, in Tirol, und bei ganz ähnlichen Verhältnissen anch in Vorarlberg wäh rend des ProvisoriniiiS, um das es sich bei der neuesten Gebäudestener handelt, die Befreiung von dieser Steuer fortbestehen zu lassen. Sollte dies aber ungeachtet des VorwoiteS, welches der Herr Finanzminister in der Sitzung des Steuer Resolinausschusses vom 7. März d. I. so nachdrücklich wiederholte, dennoch versagt werben, so wird für diesen Fall alterne.tiv angesucht, dem obenerwähnten Antrag

des Steuer - Reformaus schusses für Tirol uud Vorarlberg (iu diesem Kron lande ras Gesetz um ein Jahr später einzuführen und dann noch eine neunjährige UebergangSperiode anzu reihen) nicht blos Folge zu geben, sondern auch zu bewilligen, daß in dieser neunjährigen Periode im ersten Triennnr.n nur ^, im zweiten Trien- nium 2/^ im dritten Triennium ^/g und sodann erst das Ganze der allgemeinen HanszinS- oder son stigen Gebäudestener zn entrichten käme. II. Die Personal-Einkommensteuer. Hin sichtlich dieler

Struer erörtert die Petition die nach stehenden A Pnnklc, von deueu die beiden Ersteren (n, uud der die Steuerträger im Allgemeinen, der letzte Punkt (v) aber nur öffentliche Angestellte rücksichtlich ihrer Rnhebezüge beiühreu. Pnnkt -r. Nach 8 <i der neuesten Regierungs vorlage über die Peisoual - Einkommensteuer soll das Steuer kontingcnt im Wege des Gesetzes festgestellt und »ach Maßgabe des eingeschätzten Einkommens, be ziehungsweise der ermiuelten «teuereinheiten auf die Steuerpflichtigen

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