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Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Pagina 560 di 598
Autore: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Luogo: Wien
Editore: Manz
Descrizione fisica: VII, 989 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Soggetto: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Segnatura: II 109.498/1
ID interno: 132993
Selbsteinschätzung er- mittelten ganzen Vermögens 2 solidi zu Steuer geben, also den hundertsten Teil (1°/»). Derselben Verpflichtung unterlagen auch die Diener und Knechte der Bürger, sofern fie 3 Mark Vermögen besaßen. Verschwiegenes Vermögen sollte zugunsten des Grasen verfallen. Die Steuer warf jedes Jahr eine verschiedene Summe ab, fo daß das Vermögen jährlich neu ein- geschätzt werden mußte. Von 1304 an erscheint die Steuer mit 70 Mark jährlich fixiert. Der Landesherr erhob die Steuer nicht mehr

von den ein- zelneu Steuerpflichtigen, sondern unmittelbar von der Stadt. Die Um- *) Dieser Artikel fand Aufnahme in das LandlibeN K. Maximilians von 1511 und in die Tiroler Landesordnungen. Mit Recht bemerkt hiezu v. Myrbach im Finanzarchiv XIX, 101, daß sich diese Verfügung kaum mehr aus die alte ordentliche Steuer beziehen kann. **) Das erstemal sind in den lh. Rechnungsbüchern Judengefälle im Be- trage von 1» Mark 7 Pfund in der Rechnung des Propstes von Riffian von 1292 angeführt. ***) Kogler a. a. O. 514

bis 584. §18 - 1113 - legung unter sich blieb den Bürgern selbst überlassen. Neben den Ge- bäuden war auch Grund und Boden Gegenstand der Besteuerung. Wieder- holt wurde die ganze oder ein Teil der Steuer vom Landesherrn den Bürgern überlassen zu Befestigungsbauten an der Stadtmauer, zum Aus- bau abgebrannter Stadtteile oder zur Abzahlung einer Schuld des Landes- Herrn. Öfters wurde die Steuer von letzterem an seine Gläubiger ver- pfändet. Markgraf Ludwig erklärte 1. Dez. 13S4 alle Stadtbewohner

geltend gemacht, die Stadtsteuer Innsbrucks wurde bleibend zu einer Ge- meindesteuer. Die Steuer des Marktes oder der Stadt Matrei wurde in schwankender Höhe (32, 4, 28 Pfund) durch den Propst zu Innsbruck ver- rechnet, auch dem Bischof von Brixen zahlte Matrei eine Steuer von 8, später 10 Mark jährlich zu Martini. Hall zahlte ursprünglich jährlich 12 Mark an den Landesherrn als „marchrecht', an deren Stelle seit 1300 eine Schatz- steuer mit wechselndem Ertrage tritt. Durch das Stadtrecht von 1303

wurde diese Steuer in einer mit der Jnnsbrucker von 1282 übereinstim- menden Weise reformiert, von ihrem weiteren Schicksal ist nichts bekannt. Die Steuer von Sterzing betrug nach einigen Schwankungen von 1305 an jährlich 25 Mark, sie wurde jährlich durch 11 erwählte Bürger umgelegt. Bis über die Mitte des 13. Jahrh. scheinen die Bischöse von Trient, welche die Herrschaft über Bozen mit den Grafen von Tirol teilten, von dieser Stadt allein eine Steuer bezogen zu haben, während die übrigen Einkünfte

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Volksbote
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Pagina 6 di 12
Data: 23.07.1931
Descrizione fisica: 12
. dringt bis zum 31. Juli das Ansuchen um , Herabsetzung der Steuer aus den landwirt, schaftlichc» Reinertrag ein. Wir haben schon in einer früheren Aus gabe des „Volksbote' darauf aufmerksam ge macht, daß bis zum 31. Juli l. I. die F t zu: Einbringung des Ansuchens um Hera.» setzung der Richezza Mobile-Steuer läuft und haben dabei angegeben, in welcher Weise die Ansuchen zu verfassen und einzubringen sind. Hinsichtlich der Steuer auf den landwirt schaftlichen Reinertrag (Reddito Agrar.o

) haben wir erwähnt, daß diese mit 10?- eines je nach Kulturgattung und Höhenlage, fow e nach der Viehart verschieden: • durchschnitt lichen Reinertrages berechnet wird. Die Ziffern dieses Durchschnittsreinertrages sind im Jahre 1924 für unsere Provinz ein für allemal festgesetzt worden. Normälerwe.ie kann also nur dann innerhalb der jährlich festgesetzten Frist u: Herabsetzung der Steuer- auf den landwirtschaft n Reinertrag gesucht werden, wenn in der Ausdehnung de^ Kulturgrundes, in der Art

desselben oder in der Viehzahl eine Veränderung ein- getreten ist, so daß der betreffende Bauer auf Grund dieser Veränderung mit ein - ge ringeren Durchschnittseinkommen veranlagt werden sollte. Dies wäre z. B. der Fall, wenn ein Bauer in den letzten Jahren Grundstücke verkauft hat, wenn er an Stelle einer wertvolleren Kultur eine minder wert vollere angelegt hat (z. B. ein Weingut in einen Acker verwandelt hat) oder wenn er jetzt weniger Vieh hält als damals, als er zur Steuer auf den landwirtschaftlichen Rein ertrag

veranlagt worden ist. Die Voraussetzungen, unter denen nor malerweise eine Herabsetzung d r Steuer a .f den landwirtschaftlichen Reinertrag verlangt werden kann, sind also recht geschränkt. Der Umstand, daß die Landwirtschaft im gll» gemeinen infolge der Weltkrise jetzt bedeutend geringere Erträgnisse abwirft als damals, wo die durchschnittlichen Reinerträge für 'ie einzelnen KulturgcU:ngen und Vieharten i aufgestellt worden sind, hätte allein noch nicht j zur Einbringung eines Ansuchens

um ■BEBHHBBBMHBHKSUHBnflnnflBBaRBBnaEn Steuerermäßigung berechtigen tönnen. I n sehr anerkennenswerter Wet e hat aber der faschistische Prov.r- zialverband der Landwirte bet der Steuerbehörde erreicht, daß auch die allgen. eine Ertragsver minderung der Landwirtschaft berücksichtigt wird, um eine Herabsetzung der Bodenertrags steuer um 15% z u erreichen. Deshalb soll jeder Landwirt, der seinen Boden selbst bebaut und daher der Steuer auf den landwirtschaftlichen Reinertrag unter worfen ist. es nicht Unterlasten, bis zum 31. Juli beim zuständigen

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Tiroler Post
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Pagina 12 di 20
Data: 15.05.1908
Descrizione fisica: 20
tember 1908, an dem die Ermäßigung in Wirk samkeit treten sollte. Es scheint, als ob die Re gierung schon damals eine Ahnung von den Plä nen der Zuckerindustriellen gehabt hatte, denn der § 2 des Gesetzes sollte unreellen Preistreibe reien einen Riegel vorschieben. Damals helle Entrüstung in den Zuckerkreisen über das Atten tat auf die Freiheit der Industrie, über das Mißtrauen gegen einen so großen Zweig der heimischen Industrie. Wie steht es aber heute? Zur Zeit, als das Gesetz betreffs der Steuer

. Heute beträgt der Zuckerpreis bereits 77.75 Heller, das ist um 5.50 Heller höher als im Herbst. Von der ganzen Steuer ermäßigung verbleiben also für den Konsumen ten nur 2 1 / 2 Heller pro Kilo. Bis zum Herbste aber wird, wenn die Regierung nicht auf das energischeste eingreift, der Zuckerpreis so gestie gen sein, daß die ganze Steuere r m äßi - gung in dieTaschen der, man kann nicht mehr anders sagen, wucherischen Zucker fabrikanten fällt. Die Steuer, die früher dem Staat, also der Allgemeinheit

zum Finanzminister, um diesem Vorstellungen zu machen. Der Finanz- minister Korytowski erklärte der Abordnung, daß ein Kartellgesetz geschaffen werden müsse. Der Minister versprach, nach Möglichkeit der Bitte der Zuckerbäcker Rechnung zu tragen, insbesondere versprach er, die R ü ck v e r g ü - tung der Steuer für eingekaufte Rohmaterialien und Halbfabrikate nach Inkrafttreten des neuen Zuckersteuergesetzes in Erwägung zu ziehen. Die Deputation sprach hierauf mit Abgeordneten verschiedener politi scher Parteien

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Der Bote für Tirol
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Pagina 1 di 8
Data: 28.08.1858
Descrizione fisica: 8
auf die Un terstützung der bedrängten GewerbS- und arbeitenden Klassen, dann der verschämten Armen Rücksicht genom men werde. Bon der k. k.Finanz-LandeS-Direktlon sür Tirol und Vorarlberg wurden ernannt: 1. Peter Mair, Steuer- Einnehmer III. Klasse, und Mathias Peintner, Steuer »Kontrollor I. Klasse, zu Steuer-Einnehmern II. Klasse; 2. Franz Kornet, Franz Joseph Huber und Johann Jegg, Steuer-Kontrollore II. Klasse, zu Steuer-Einnehmern III. Klasse; 3. Joseph Peer, Steuer - Kontrollor II. Klasse, zum Steuer

- Kontrollor I. Klasse; Franz Natter er, Joseph Weller, Joseph Polt und Eugen Ge lm i, Steuer - Kontrollore III. Klasse, zu Steuer-Kontrolloren II. Klasse; 5. Gott sried Freiherr v. Lichtenthurn, Ernest v. Stras. sern, Johann Buchen stein er und Alois P i n a- mont i, Steuer-Ossiziale, und Joseph Jäger, Zoll- Dffizial, zu Steuer-Kontrolloren III. Klasse; 6. Joseph Flenger, Friedrich Ronatz, Peter Gabt, Karl Micheli, Steuer-Assistenten, zu Steuer-Osfizialen III. Klasse; 7. die SteueramtS - Praktikanten

Eduard Eitel, Sebastian Burgauner, Nupert Ant. Matt, Joseph Viviani und Nikolaus Bertagnoli zu Steuer-Assistenten III. Klasse. Nichtamtlicher Theil. Politische Uebersicht. Die Veröffentlichung der Konvention über die Donaufür» stenlhümer wird erst in fünf bis sechs Wochen erfolgen können. Die SitzuugSprotokolle werden gleichzeitig mit der Konvention selbst veröffentlicht; dies soll ni'chr ohne Widerstand von Sei ten einer Macht zugegeben worden sein, von der man am wenigsten eine Opposition

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Tiroler Land-Zeitung
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Pagina 2 di 10
Data: 07.11.1896
Descrizione fisica: 10
, ein Zeitraum, der zu einer gründlichen Behandlung des Gegenstandes wohl nicht hinreicht. Ueberhaupt wird es gut sein, wenn die Grundbesitzer auf diese Revision keine allzugroßen Hoffnungen setzen, denn der Nachlaß an der Grund steuer betrügt für das ganze Reich nur zwei und eine halbe Million, wovon auf Tirol nur ein kleiner Theil enffällt. Beruhigend klingt die Bestimmung im §19, daß die auf die einzelnen Länder und Rayons dermalen enffallenden Reinertragssummen keinesfalls erhöht werden dürfen. Dagegen

steht es bei. der Zentralkornmission in Wien, wieviel sie den einzelnen Ländern vom Steuernachlasse zutheilen will. Der Katastral-Reinertrag beträgt in Deutschtirol 3,243.293 fl. und in Wälschtirol 1,529.206 fl., was einer Grund steuer Deutschtirols von 726.227 fl. und einer Grund steuer Wälschtirols von 347.129 fl. entspricht. Bei einer perzentuellen Vertheilung des Nachlasses von zwei und einhalb Millionen auf die einzelnen Kron- länder würde es angeblich auf Tirol eine Redu- zirung

der Reinertragsziffer um 316.000 fl. und der Steuer um 71.732 fl. treffen. Bei einer Vertheilung dieser Summe zwischen Deutsch- und Wälschtirol nach der produktiven, das ist der be steuerten Bodenfläche würde bei einer Fläche von 2,794.000 Joch gegen 964.000 Joch auf Deutsch tirol ein Nachlaß von 235.000 fl. und auf , Wälschtirol von 80.000 fl. entfallen, bei einer Vertheilung des Nachlasses im Verhältnisse des Reinertrages aber auf Deutschtirol 215.000 fl. gegen 101.000 fl. auf Wälschtirol oder an Grundsteuer

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Bozner Zeitung
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Pagina 3 di 6
Data: 01.09.1858
Descrizione fisica: 6
die geordnete Aufste llung der Fuhrw erke zeigte. ^Ernennungen. Bon der k. k. Finanz-Lanoes-Direk- tiön^für Tirol und Vorarlberg wurden ernannt: t Pe ter Mai r. S:euer-Eiimehiner Klasse, und Math. Peintner, Steuer » Kontrollor I. Klasse, zu Steuer- Einnehmern II. Klasse; 2. Franz Kornet. Franz Jo sef Hub er und Johann Je gg. Sreuer-Kontrollore N. Klasse, zu Steuer-Einnehmern III. Klasse; Z. Josef Peer. Steuer-Kontrollor ll. Klasse, zum Steuer-Kon- trollor l. Klasse; 4 Franz Narterer, Zosef Weller, Joses

P ö l't unv Eugen Gelini, Steuer-Konlrollore lll. Klasse, zu Steuer-Kontrolloren ll Klasse; 3. Gott fried Freiherr v. Lichtenthurn, Ernest v. Stras sern, Johann Buchensteiner und AloiS Pina- monti, Steuer-Osfijiale, und Joses Jäger, Zoll-Sf- fizial, zu Steuer - Kontrolloren IN. Klasse ; k: Josef Flenger, Friedrich Ronatz, Peter Gabl, Karl Micheli, Steuer-Assistenten, zu Stener-Osfizialen III. Klasse; 7. die Steueramts-Praktikanten Eduard Ettel, Sebastian Burgauner, Rnpert Ant. Matt, Josef Viviani

und Nikolaus Bertagnoli zu Steuer» Assistenten ll>. Klasse. Verschiedenes. AuS Brasilien. Der T. B schreibt: EsistunSdaS Schreiben eines tirolischen Auswanderers auS P in Brasilien vom 2l). Juni 1333 zur Einsichtzugekommen, dessen Aechiheit wir verbürgen können, obgleich wir den Namen des Schreibers zu veröffentlichen unS nicht ver anlaßt finden. Wir suhlen unS verpflichtet, auS dem selben zur Belehrung und zur Warnung für unsere aus» wanderungslustigen LandSleute Folgendes mitzutheilen: P 20. Juni

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Der Bote für Tirol
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Pagina 5 di 24
Data: 05.05.1836
Descrizione fisica: 24
IS '!»> A m t s - ^ zum k. k. Bothen von und für C i rcu l ar e cm. ») über die Anwendung des Strafgesetzes über Gesälls- Uebertretungen auf die Uebertretungen der Verzehrung S- steuer-Vorschriften. Um die Anwendung des Strafgesetzes über GefäilS Uebertre- tungen auf die Behandlung der Uebertretungen, welche sich auf die allgemeine VerzehrungSsteuer beziehen, zu erleichtern, sind die wichtigsten biebei zu beobachtenden Bestimmungen in die beiliegende Vorschrift zusammengefaßt worden

, oder b) aus den von der Biererzeugung zurückgebliebenen Stof fen Nachfudbier, oder irgend ein anderes Nedenqer tränke, dessen Erzeugung ohne vorläufige Anmeldung ver bothen ist, bereitet wird. 2. Außer den für die Einhebung der Verzehrungssteuer als geschlossen erklärten Orten, Getränke, für welche die Steuer vom Verkaufe im Kleinen zu entrichten ist, und zwar: Zn allen Landern, in denen die allgemeine Verzelirungs« steuer eingeführt ist, Wein. We inmost oder Obstmost; K) in den Ländern ^und Bezirken, in denen die Verzeh

werde». ^n allen Ländern , in denen die allgemeine Verzehrungs steuer eingeführt ist- ->) Vieh, daS dieser Steuer unterliegt, von Fleischern oder andern Personen, denen die ^tcuerentrichrnng vor der Schlachtung obliegt, geschlachtet wird, oder >>) außerhalb der für die Einhebung der VcrzehrnngZlteuer als geschlossen erklärten Orte, Fleisch im rohen Z'i- stände von jemanden, der die Steuer vom Fleische mittelst einer Abfindung entrichtet, an einen Fleischhauer, Wirth, oder jemanden, der sich mit dem Verkaufe

von Fleisch ,m »oben Zustande beschäftiget, und sich nicht über die Steuer- Entrichtung mit der Steuer-Verwaltung oder dem Pachter derselben abgefunden hat, veräußert wird. 5. In den geschlossenen Städten, m denen die Steuer vom Neble, statt bei der Einfuhr über die Steucrlinte, bei der AmtHbl. z. B. v. u. f. T. u. V. 36. tS36. Donnerstag, den 5. Mai 1336. l a t t privllegirten Tirol und Vorarlberg. Vermahlung des Getreides zu entrichten ist, Brodfrüch' te, die dieser Steuer unterliegen, in die Mühle

Gebrauche bewilliget ist, die Befreiuna von der Steuer-Entrichtung erlangt, indem er fälschlich angibt, daß die Bedingungen der Steuerbe freiung vorbanden seyen, oder >>) Stoffe, rücksichtlich deren diese Bedingungen nicht ein treten, vorschriflividrig zur steuerfreien Getränk-Erzeugung verwendet. I>) Versuchte Ueberrretung. ^ §.3. I m SI l l g e m e i nen. — Ob eine Handlung oder Unterlassung als Versuch dieser schweren Gefälls-Uebertretung <§§. t, z,i betrachten sey, soll in den Fällen

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Der Bote für Tirol
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Pagina 5 di 20
Data: 28.04.1836
Descrizione fisica: 20
.H5 17 RSS Donnerstag, den 28. April 1836. Amts- zum k. k. MMen VW Uch für lall privttegirti'n . N ' Tirpl Md Vorarlbexg. i>»>» > i»^.. Circu lar e ' 2) über die Anwendung des Strafgesetzes über GtfäklS- . Uebertrrtuttgen aufdiettebertretungen her BerjehrdnäS- steuer-VorLchriften.' ? >' - > ' Um die Anwendung des Strafgesetzes überGefällS Nebertre- tungen auf die Behandlung der Nedertretungen A welche sich auf die allgemeine Verzehrungssteuer beziehenzu erleichtern, sind die wichtigsten hiebei

sich bei dem Steuerpflichtigen befindet/ > 1. Von Jemanden .... ->) ein Bier-^ Gebräue begonnen, das ist der Brau kessel untergezsindet, oder t>) aussen von der Bicrerzeugung zurückgebliebenen Stof fen Nachsudbier/ oder irgend ein anderes Neben ge tränkt, dessen Erzeugung ohne vorläufige Anmeldung ver bothen «st, bereitet wird. - - . > 2. Außer den für die EinHebung der Verzehrungssteuer als geschlossen erklärten Orte» / Getränke, für welche die Steuer vom Verkaufe i»n Kleinen zu entrichten

ist, und Zwar: .. - : In allen Ländern, in denen die allgemeine VerzebrungS« steuer eingeführt ist, Wein, Weinmost oder Obstniost; ») in den Ländern und Bezirken, in denen die Verzeh rungssteuer für gebrannte geistige Flüssigkeiten von dem ZluS- schanke zu entrichten ist/ Branntwein, Branntwein- geist, Rbuin, Arrak, Punschessenz, N 0 svgli 0, Llqueiir, und alle versüßte geistige Getränke in die SewcrbSstätle oder Aufbewahrungsräume einesGast- oder Schankwirthes / oder überhaupt eines Steuerpflichtigen, der den Verkauf

ist, zur Rek tifikation auf höhere Grade / oder zur Bereitung von , Nosog- iio, Liqueur oder andern mit vcrschiedcneii'Stoffen versetzten geistigen Flüssigkeiten a u s di e B r en n v 0rr i ch tUN g ge bracht werden. > ' ^naven Ländern, in denen die allgemeine VerzehrungS- I^uer eingeführt-ist: Vjcb, das ,dieser Steuer »mterliegt, von Fleischern °°er andern Personen, denen die «teuerentrichrung vor der Schlachtung obliegt/ geschlachtet wird/ oder' außerhalb der für die EinHebung der Verzehrungssteuer

geschlossen erklärten Orte, Fkeifch im rohen Z'i- trank von jemanden', der die Steuer vom Fleische mittelst 'Ner Abfindung-entrichtete an einen'Fleischhauer-, Wirth) oeer jemanden^ verglich mit> dem'Verkaufe von Fleiscy>im ^oen Zustande beschäftiget/ und sich nicht über die Steuer- «ntrichtung - mit der . Steuer-Verwaltung oder dem Pächter derselben,«bgefondcn hat/veräußert-wird. ' n. In den geschlossenen Städte» / in denen die Steuer vom Mehle/ statt bet der^Einfuhr über die Steuerlinie/ bei der AcktM

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Der Bote für Tirol
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Pagina 1 di 8
Data: 15.06.1898
Descrizione fisica: 8
der in Tirol bestehenden SchätznngS - Commissionen für die Veranlagung der Personal-Einkommensteuer. eingesendet werden. — Jedes solide Zlniioiiccn-Aurcau nimmt Annoi^i-n enigegc». aiiatlich V0 lr.; ^ stelltt»acii mit oiai.nncii inusjen rostfrei Tclcphon-')tr. 1:!',. SchätzungS- Bezirk Vorsitzender Stellvertreter Innsbruck sainmt Wilten Leopold Ratschiller, k. k. Finanzrath Franz Maurer, k. k. Steuer-Ober- inspector Bozen mit GrieS und Zwölf- malgreien Josef Burgauner, k. k. Steuer-Ober- infpeetor Heinrich

Aigner, k. k. SteueraintS- official Meran mitObermaiS UntermaiS und Grätsch Marcus Freiherr v. Spiegclfeld, k. k. BezirkShaupt- mauu Franz Haindl, k. k. Steuer-Ober- iuspector Tricnt Johann v. Laschan, k. k. Steuer-Obcr- inspector Josef Kaiser, k. k. Steuer-Ober inspektor Ampezzo Rudolf R. v.Ferrari, k. k. Bezirkshaupt- maun Julius Renuing, Steuerreserent Borgo Hieronym. Fontana k. k. BezirlShanpt- maun Ferd. Caminoli, k. k. Steuerinspector Bozen mit Aus schluss obiger Gemeinden Josef Burgauner

, k. k. Steuer-Ober inspektor Aiax Margreiter, k. k. Fin.-Rechn.- Osficial Brixen Georg Mairhofer, k. k. Steuer-Ober- inspector Josef Zauotti, k. k. ^teneramts- Official Bruneck Dr. Christian Witting, k. k. Steneriuspector Johauu Schär, k. k. StelieranitS- Osficial C.walese 5!arlR v.Lachmuller, k. k. Bezirkshaupt- mann Bartlmä Nuepp, Steuerreserent CleS Dr. Peter Zanolini, k. k. Steuerinspector Pcter Aienestrina, k. k. Steueramts- Controlor Jmst Matthäus Daum, k. k. BezirkShanpt- mann Karl Andre, k.k

. Finanzconcipist «-i Innsbruck mit Aus schluss von Wilten Leopold Ratschiller, k. k. Finanzrath Karl Palr, k. k- Steuer-Ober- iuspector - Kitzbühel Alois Leiß, k. k. Bezirköhaupt- mann Dr. Franz Wille, k. k. Steuerinspector - Kufstein Dr. Joh. Torggler, k. k. Steuer-Ober inspector DarinS Schwarz, k. k. Steuerein nehmer - Landeck Franz Metzler, k. k. Steuer-Ober inspector Gebhard Gmeiner, k. k. Steuerein nehmer Verzeichnis der Mitglieder nnd deren Stellvertreter der Personal-Einkommensteuer

, Kausmann iu Trieut Carlo Sembianli, k. k. Steuer-Eiiinchmer in Tricnt Jsidor Hamberger, Kaufiiiauu in Trient Baron Zllb. de Nnngg, k. k. Hofrath i. P. in Tricnt ^colari, k. k. Ob.-L.-G.-Nath i. P. in Trient Thcofrasto Dandrea, Wirt in Cortina Ernesto Gaspari, Privatier in Bigon- tina

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Der Bote für Tirol
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Pagina 4 di 4
Data: 01.03.1853
Descrizione fisica: 4
einen Betrag von zwei Gulden Reichs Währung für jeden Hund als Steuer zu den Gemeindebedürfnissen Zu entrichten. 2. Für das Jahr 1353 ist diese Steuer für alle Jene verfallen, welche sich acht Tage nach Bekannt machung dieser Verordnung noch in» Besitze eines Hun des befinden. 3. Jeder Besitzer von Hunden ist verpflichtet, diesen Besitz bei der ansgestellten Kominission anzuze-- gen, den Hund vorzuführen und die Steuer gleich zu bezahlen. Für das Jahr 1353 wird gleichfalls der Thierarzt Joseph Lecher

die Ausnahme der Anzeigen und die Steuer- dehebung besorgen. — Es hat für dieses Jahr dieAn- zeigung^der Hunde und die Slenerzahlung vom .bis einschließlich RR» künftigen MonatS März Vormittags von 9 bis ll Uhr und Nachmittags von 2 bis' 4 Uhr im Fleifchbankgebände zu ebener Erde rückwärts am Jnn (äußere Treppe «eben dem Schmid- hause) zn geschehen. Am SainStag den 5., und Sonn tag dcn 6. künftigen MonatS werden keine Anmeldun gen angenommen. 4. Wer nach dieser allgemeinen Beschreibung im Verlaufe

des Jahres 1353 sich einen Hund einstellt, hat die Obliegenheit, hievon bei dem genannten Kom missär binnen längstens acht Tagen nach erfolgter Ueber nahme des Hundes die Anzeige zn machen und die Steuer zu entrichten. 5. Von der Besteuerung sind einzig und allein junge Hunde bis zum Alter von vier Monaten be freit. 6. Ueber die entrichtete Steuer wird der Parthei eine Bescheinigung, auf das Jahr der Ausstellung gilrig, und ein Zeichen verabfolgt, welches dein vorgemerkten Hunde angehängt werden muß

. Die Kosten des Zeichens sind abgesondert zu ver güten. 7. Wer die oben vorgeschriebenen Anmeldungen nnd Stenerzahlungen unterläßt, verfällt in eine Strafe des dreifachen Betrages der Steuer. Der Abdecker wird beauftragt, jeden Hund, welcher nach Verlauf obiger AnmeldungSfristen nicht mit dcm ühergebenen Zeichen versehen, und wahrscheinlicher Weise bei der Steuer verschwiegen worden ist, zum Kommissär zu stellen, welcher die magistratliche Strafverhandlung ver anlaßt. Dem Abdecker gebührt bei Strassällen

der dritte Theil der Strafe als Änzeigegedübr. 3. Die Hunde jener Parlheien, welche die Steuer oder Strafezahluug verweigern, oder von welchen diese Beträge armuthshalber nickt eingebracht werden können, sollen über Auftrag des StadtmagistratS vom Abdecker vertilgt werden. v. Die polizeilichen Vorschriften bezüglich der Ver- wahrnng der Hunde und der Abwendnng der Gefahren des WuthausbrucheS bliiben ungeändert in Wirksamkeit. Sta dt:nagi st rat Innsbruck, a n 16. Februar >353. Der Vicebürgermeister

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Der Bote für Tirol
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Pagina 1 di 8
Data: 07.04.1886
Descrizione fisica: 8
„Finanzministerium', Titel 1 „Central- leitung' zur Berathung. Abg. St räche klagt über das rücksichtslose Arbeiten der Steuerschraube und über das harte Vorgehen der Steuer-Jnspectoren, deren Willkür, namentlich bei der Eintreibung der Einkommen- und Erwerbsteuer, Thür und Thor ge öffnet sei. Auf die Nothlage der Gewerbetreibenden, auf Geschäftsstockungen und dgl. werde bei Eintrei bung der Steuer gar keine Rücksicht genommen. Auch die Handhabung des Gebürengesetzes weise zahl reiche Uebelstände auf. Namentlich

- und Einkommensteuer, auf Reorganisation der Finanzwache, Revision der Zoll- und Monopolordnung, Aufhebung des Gefällsstraf- gesetzes und Unterstellung des Schmuggels wie der Gesällsübertretung überhaupt unter das allgemeine Strakaesed ausaebt und binreicsiend nnt^rstükt wird Abg. Dr. Heilsberg erklärt es als Pflicht der Re gierung, nicht bloß die Rolle des Steuer-Einnehmers, zu spielen, sondern auf die Wünsche der Bevölkerung Rücksicht zu nehmen. Wo sich Ansätze im wirtschaft lichen Leben zeigen, komme der Fiscus

Abg. Pohnert über die ungleiche Vertheilung der Steuern und führt als Beleg hiefür den Bezirk Teplitz an, der viel schwerer belastet sei, als die Nachbarbezirke. Die Steuer werde dort immer höher, während der Erwerb abnehme. Er sieht in dieser Steuersteigerung nur das Bestreben der Steuer-Jn spectoren, die Steuer-Erträgnisse auf jede Weise zu steigern. Er bittet den Finanzminister, diese Ver hältnisse zu prüfen und Abhilfe zu schaffen. Abg. Krön aWetter klagt über die Strenge

eine Resolution wegen Aufhebung der Ver ordnung betreffend die Titularstellen bei den Steuer- ämtern. Ministerialrath Hub er dankt für das warme Interesse, welches den so viel geplagten Steuer- beamten hier entgegengebracht wird und führt aus, dass durch die Schaffuug von drei Classen von Steuer- Smtern dem vom Vorredner ausgesprochenen Wunsche Rechnung getragen werde. Titel 6 wird angenom men, ebenso 7 : „Finanzproeuraturen.' Zu Titel 8 „Zollverwaltung' bespricht Abg. Siegl die seit vorigem Jahre

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Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Pagina 563 di 598
Autore: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Luogo: Wien
Editore: Manz
Descrizione fisica: VII, 989 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
Soggetto: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Segnatura: II 109.498/1
ID interno: 132993
- 1118 - §18 15. Jahrh. auch iti ben deutschen Gerichten des Tiroler Landesfürstentums als Grundlage für die Erhebung der außerordentlichen Steuern ange- nommen.*) Außerordentliche Steuern. Schon die von K. Heinrich am 13. April 1312 eingesetzten zehn Landpfleger, welche die Verwaltung des Landes für den abwesenden Landesfürsten führen, besonders aber die Finanzen ordnen sollten, schrieben eine große außerordentliche Steuer aus, die in dem armen Oberinntal mit Waffengewalt eingetrieben

werden mußte.**) Im Freiheitsbriefe des Markgrafen Ludwig, gegeben München 28. Jan. 1342, in welchem er die Rechte und Freiheiten aller Bewohner des Landes Tirol bestätigte, gab er auch die Zusage, keine ungewöhnliche (außerordentliche) Steuer auszulegen „ohne der Landleute 3iat'.***) Ver stand man damals hierunter den Adel, so bedeutete dieser Ausdruck unter der Regierung H. Friedrichs IV. (1406—1439) die Mitglieder der aus den vier Ständen der Prälaten, des Adels, der Städte und Gerichte.sich

zu- sammensetzenden Landschaft. Im Freiheitsbriefe gegeben Innsbruck 24. Febr. 1406 gedenken die H. Leopold IV. und Friedrich IV. der mannig- fachen Hilfen und Steuern, welche die Landherren, Ritter, Knechte, Städte und alles Volk des Landes an der Etsch und im Jnntal ihnen und ihren Borfahren geleistet haben, und geloben, sie mit einer solchen Steuer, wie sie die Landherren, Ritter und Knechte wegen des gegenwärtigen Kriegesf) von ihren Zins- und Eigenleuten bewilligt haben, fernerhin zu verschonen, es sei

denn mit ihrer Gunst und Willen. Betreffs der Zu- zugspslicht (der Ausgebotsfolge) beriefen sich die Herzoge auf das alte Herkommen, nach welchem Landherren, Ritter und Knechte bei Landesnot verpflichtet seien, einen Monat auf Kosten und Zehrung, oder wie man sagte, aus „Lieferung' des Landesfürsten zu dienen bis an die Landes- grenzen an der Etsch und im Jnntal, aber ohne Sold. Der Adel leistete also Kriegsdienst, aber keine Steuer, bewilligte dagegen die Besteuerung seiner Zins- und Eigenleute.ff) Ebenso

bewilligte der Adel aus dem Land- tage zu Bozen 17. Dez. 1437 dem H. Friedrich IV., daß seine Eigen- und Zinsleute die Steuer geben sollen, die Städte, Märkte, Gerichte und Täler, die keine Untertanen des Adels waren, gaben sie sreiwillig. Der Landtag bewilligte i Gulden rheinisch von seder Feuerstätte. Der Herzog mußte einen Revers ausstellen, daß die Gewährung der Steuer den Ständen an ihren Rechten und Freiheiten zu keinerlei Abbruch gereichen solle.ff f) Dem H. Siegmund bewilligten die Stände

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Volksblatt
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Pagina 3 di 8
Data: 17.06.1908
Descrizione fisica: 8
17. Juni 1908 Tiroler VollSblatt Seite 3 Steuern muß der Staat treiben, er braucht Geld für die Auslagen.' So, so geht jetzt der Wind. Nachdem die Herren durch Viele Jahre über die unerträglichen Steuern gedonnert, haben sie im neuen Parlament schon zweimal alle diese ungerechten Steuern be williget und find daran, selbe ein drittesmal zu be willigen. Und wenn die Regierung mit einer neuen drückenden Steuer für die armen Bauern kommt, so weiß uns der Bauernbunds-Abgeordnete v. Leys

keinen andern Trost, als diesen: „Steuern muß der Staat treiben.- Früher hat eS in einem- fort geheißen: „Das Geld soll man dort nehmen, wo es ist, bei den Reichen, bei den Kapitalisten, dort liegt es haufenweise.' Jetzt hört man kein Sterbenswörtchen mehr von den Reichen und Kapitalisten. Wenn jetzt der Staat von den hart bedrängten Weinbauern eine neue surchtbare Steuer verlangt, so weiß uns der Bauernbunds-Abgeord- nete keinen andern Trost: „Steuern muß der Staat treiben.' WeiterS sagt Herr v. LeyS: „Wegen

noch auf das Wohl der Karawane eme Flafche Magdalener im „Batzenhäusl'. W aber kehrte fröhlich und gesund, an SDatzen des Geistes und des Herzens bereichert, gegen den Geber alles Guten, zum heimatlichen Herde zurück, wo ich auf lange Zeit Heisestofs zum Erzählen haben werde. Tausende von Weinbauern einstimmig, daß bei der neuen Steuer das Brennen aufhöre, die Trestern einfach weggeworfen wer den müssen und daß diese unerhörte Steuer ihre Existenz wirklich bedrohe, und da kommt jetzt der Vertreter derWeinbauern

im Reichsrate, der eigens deshalb gewählt worden war, damit die Weinbauern einen „richtigen' Ver treter ihrer Interessen haben, der Herr Bauern- bunds-Abgeordnete v. LeyS und erklärt öffentlich das Gegenteil: „Das glaube ich nicht, das ist nicht wahr, das ist übertrieben, das ist zu viel.' Wenn die Vertreter der Weinbauern schon vor ihren Wählern so reden, wie werden sie erst in Wien vor der „wohlwollenden' Regierung reden. Was wird der „Widerstand' gegen die neue Steuer, den LeyS in seiner Rede ankündet

, auf die Regierung sür einen Eindruck machen, wenn die Regierung ersährt, daß diese nämlichen Herren den Tiroler Weinbauern ins Gesicht sagen: „ihr ver langt zu viel, ihr übertreibt, die Sache ist nicht so arg' und wenn die Regierung erfährt, daß die Ab geordneten, welche in Wien gegen die Steuer Oppo sition machen, in Tirol die Weinbauern beschwich tigen und die Steuern noch in Schutz nehmen. DaS ist doch nichts anderes, als die reinste Komödie, das heißt die Weinbauern einsach zum besten haben. Im Landtag

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Meraner Zeitung
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Pagina 2 di 6
Data: 30.07.1889
Descrizione fisica: 6
werden. Aandesschnapssteuer.) Unter diesem Schlag worte brachten kürzlich die clericalen Zeitungen Tirols die kurze Notiz, daß diese Steuer in der Periode vom 1. September 1888 bis 30. Juni 1889 ein Erträgniß Von 163.893 fl. 50'/- kr. abgeworfen hat. Es ist auf fallend, daß hierbei nicht bemerkt wird, ob dies Brutto- bder Reinerträgniß ist, und auch, daß diesmal nur eine kurze Mittheilung erfolgte, während dem Ausweise über die Periode vom 1. September bis 31. December 1888, also über die ersten 4 Monate

schon ein beiläufiges Reinerträgniß dieser Steuer berechnen. Bor Allem ist zu betonen, daß die Periode vom 1. September bis 31. December 1838 nicht normal genannt werden kann, weil im Erträgnisse dieser Zeit die Beiträge für alle am 1. September 1888 in Tirol vorhandenen Borräthe von Liqnenr, Rum, Branntwein und Spiritus, welch nachversteuert werden mußten, enthalten sind, und daß dies wirklich geschehen ist, be weisen die nachfolgenden aus den amtlichen Ausweisen entnommenen Daten: Brutto-Erträgniß

ein gleiches Resultat liefert, was unserer Ansicht nach kaum der Fall fein wird, per ein circa 54.000 fl. Noch ist zu berücksichtigen, daß in diesem Erträgnisse die Steuer für den zu gewerblichen Zwecken und zur Essigfabrikation, nöthigen, sowie den denatu- rirten Spiritus enthalten 'ist und ivenn der/ wegen dieser Besteuerung schwebende Proceß zu Gunsten der Consumenten entschieden wird, die Bruttoeinnahmen bedeutend zurückgehen uud das Reinerträgniß noch kleiner werden wird. Da ist wohl die Frage

er laubt: Ist es gerecht und rationell, der Bevölkerung Tirols ca. 144.000 fl. im Jahre als Steuer abzunehmen, um ein so klägliches Resultat zu erzielen? Es wird in letzter Zeit von Seiten maßgebender Persönlichkeiten, selbst unserer Partei, von Pauschalirung dieser Steuer ge sprochen. um die Einhebungsauslagen zu vermindern! Ja, wissen denn diese Herren nicht, daß das Pau- schalirungssystem die ungerechteste, unrationellste und verhaßteste Art der Steuereinhebung ist? Will man diese odiose Steuer

durch das Pauschalsystem noch verhaßter machen? Diesen Schritt sollten sich unsere Landboten wohl überlegen. Schon die letzten Land- tagswahlen haben die Klagen der Bevölkerung über diese drückende und ertragslose Steuer gezeigt. Ein Sturm der Entrüstung würde bei Einführung der Pauschalirung das Land erfassen und insbesondere, wenn man maßgebenden Ortes die Kühnheit hätte, das Erträgniß der ersten 4 Monate in die Pauschal bemessung einzubezieheu! Circa 400.000 fl., oder nach der Sortirnug der „Tiroler Stimmen

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Der Bote für Tirol
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Pagina 6 di 20
Data: 30.09.1830
Descrizione fisica: 20
Circulàre (III. i) über di« Freilassung der Hauptgetreidegattuügen von der allgemeine» VerzehrungS - Steuer t^ei Per Einfuhr in die Prooinzial-Hauptstadt Innsbruck. »ndü^erdieEnt, richtuug der VerzehrungS - Steuer für dieselben an den Mühlen. Die k. k. allgemeine Hoskammcr hat im Einverständ« nisse mit der k. k. vereinten Hoftanzlei mit hohem Dekrete vom ,7. August l. I. zu genehmigen geruht, daß die Ein fuhr der fünf Hauptgetreidegattungen, Weihen, Roggen, Gerste, türkischer Weihen

und Heidekorn in dieProvinzial, Hauptstadt Innsbruck von der VerzehrungS - Steuer ganz freigelassen , und daß diese Steuer nur von dem Mehlean den Linien eingehobe» werde, das? dagegen, in so weit die genannten Getreide-Gattungen in der Stadt vermahlen werden. hiesürdieVerzehrungS-Steuer, bevor sie zum Ver- , mahlen in die städtische» Mühlen kommen, zu entrichten sey. Diese hohe Entschließung wird mit dem Beisätze zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß dieselbe mit 1. No vember d. I. für die Stadt Innsbruck

bei dem Eintriebe desselben in die Städte Inns bruck und Trient, und über die Gebühren-Entrichtung von demselben vor der Schlachtung. Gemäß hoher Verordnung vvàn si. Avgust d. I., Z. 2747Z/2260, Hai die k. k. allgemeine Hofkammer im Ein verständnisse mit der k. k.vereinten Hofkanzlei zu bestimmen befunden, daß in Innsbruck und Trient die Ver zehrungssteuer von den in dem Tariffe zum Verzehrungs steuer - Gesetze vom S.Juli 1829, Z. 13447/1221, unter der Pest ic» aufgeführten Viehgattuugeu, als von den Ochsen

muß.DieseAumelduugSbolielei, sind sodann, bevor das Vieh zur Schlachtung geführt wird, aegen Ent richtung der tarissmäßigen Gebühr bei dein Verzehrungs steuer - Ob-ramte gegen ZahlungSbolleten uinzutanschcn. ^j»rd nicht die ganze Zahl der durch die AnmeldnnaSbolleten bedeckten Viehstücke geschlachtet, so wird auf der Anmel- dnngsbollcle die Zahl der Stücke, welche zur Schlachtung bestimmt sind, abgeschrieben, und für die abgeschriebene Zahl werden gegen.Entrichtung der tarissmäßigen Gebier ZahlungSbolleten. ausgefertiget

werden Sollten/die Dar. theien anstatt der AnmeldnngSbvlleten sogleich Zahlung bolleten über das in ihren Hausbezirk, oder in ihre Viek>- ställe einzustellende Vieh wünschen, so werden ihnen die selben anstandloS entweder von einem Linienamte oder von dem Oberamte ausgefertiget werden. Z. Besitzt ein Fleischer in den Städten JnnSbnilkund Trient ArbeitS- oder Nutzvieh an den benannten Viehgat- tungen, so hat er die Anzahl, desselben dem Verzehrungs steuer-Amte anzuzeigen, wofür er mit einer Freibolleie

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Der Bote für Tirol
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Pagina 4 di 4
Data: 27.02.1852
Descrizione fisica: 4
wohnt und hier einen oder mehrere Hunde hält, ist verpflichtet, jährlich einen Betrag von zwei Gnlden Reichs w ä h r u n g für jeden Hund als Steuer zu d,n Gcmcindcbedürfnissen zu entrichten. !?. Für das Jahr 1852 ist diese Steuer für alleJene verfallen, welche sich 8 Tage nach Bekanntmachung dieser Verordnung noch im Besitze eines Hundes be finden. 3. Jeder Besitzer von Hunden ist verpflichtet, diesen Besitz bei der aufgestellten Kommission anzuzeigen, den Hund vorzuführen, und die Steuer sogleich

. 4. Wer nach dieser allgemeinen'Beschreibung im Ver laufe des Jahres 1852 sich einen Hund einstellt, hat die Obliegenheit, hievon bei dem genannten Kommissär biiinen längstens 3 Tagen nach erfolgter Uebernahme deö Hundes die Anzeige zu machen und die Steuer zu entrichten. 5. Aon der Besteuerung sind einzig und allein junge Hunde bis zum Alter von 4 Monaten befreit. 6- lieber die entrichtete Steuer wird der Partei eine Bescheinigung, auf das Jahr der Ausstellung gültig und ei» Zeichen verabfolgt

, welches dem vorgemerkten Hunde angehängt werden muß; die Kosten des Letzter,, sind abgesondert zu vergüten. 7. Wer die oben vorgeschriebenen Anmeldungen und Steuerzahlungen uulerläßt, verfällt iu eine Strafe des dreifachen Betrages der Steuer. Der Abdecker wird beauftragt, jeden Hund, welcher nach Verlauf obiger AninelduiigSsristen nicht mit dem übergebenen Zeichen versehen und walirscheinlicher Weise bei der Steuer verschwiegen worden ist, zum Kommissär zu stellen, welcher die inagistratliche Strafverhandluiig

veranlaßt. Dem Abdecker gebührt bei Straffällen der dritte Theil der Strafe als Sluzeigebühr. 3. Die Hunde jener Partheien, welche die Steuer oder Strafezahlung verweigern, oder von welchen diese Beträge ArmuthS halber nicht eingebracht werten können, sollen über Auftrag deS Magistrates vom Abdecker ver tilgt werden. 9. Die polizeilichen Vorschriften bezüglich der Ver wahrung der Hunde uud der Abwendung der Gefahren des WuthanSbrncheS bleiben ungeändert in Wirksamkeit

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