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Libri
Categoria:
Geografia, guide , Storia , Südtiroler Dorfbücher
Anno:
1997
Tscherms : Dorfbuch mit Beiträgen zur Orts- und Heimatkunde
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Pagina 27 di 632
Autore: / hrsg. von der Gemeinde Tscherms
Luogo: Lana
Editore: Tappeiner
Descrizione fisica: 623 S. : Ill., Kt.
Lingua: Deutsch
Commenti: Beil. u.d.T.: Siedlungsplan der Gemeinde Tscherms
Soggetto: g.Tscherms ; s.Heimatkunde
Segnatura: III 153.478
ID interno: 136320
war wohl Gerichts herr, untertan waren die »Insassen« jedoch dem Landesfürsten. 24 Als erster faßbarer Herr der Burg Stein er scheint 1217 ein »Gernycus de Stenne«, zu deutsch Gerwig vom Stein. Seine Zuordnung zur Burg Stein unter Lebenberg ergibt sich aus seinem Platz in der Aufzählung der Edelleute. In der betreffenden Urkunde wird Gerwig zwi schen den Herren Konrad von Marling und Branthoch von Lana angeführt, eindeutig fest stellbar ist seine Funktion als Richter vom Stein jedoch nicht. Etwa

in derselben Zeit dürfte der Burg Stein die Funktion eines Gerichtssitzes übertragen worden sein. Die Pfarrgemeinde Lana unterstand den Herren von Leonburg, ehe der Landesherr von Tirol Meinhard II. gegen Ende des 13. Jahrhunderts die Gerichtsbefugnisse der Leonburger ablöste, beide Gerichte zum »Gericht Stein« vereinte und für die Gerichts Ver waltung einen Beamten einsetzte. Im Jahre 1291 erscheint als solcher in den Rechnungsbüchern des Landesfürsten ein »Swiker iudex de lapide«. Bis um 1300 findet

ren Umgebung. Dadurch ging dem Historiker eine wichtige Quelle für die Rekonstruktion der Gerichtsherrschaften verloren: Durch die Über nahme einiger Gerichte durch Private wurden - unter anderem auch im Gericht Stein unter Lebenberg - die landesfürstlichen Rechnungs bücher nicht mehr weitergeführt. Der Tod der beiden Brüder in den Jahren 1305 bzw. 1310 machte den jüngsten der drei Söhne Meinhards, Herzog Heinrich, zum Herr scher von Tirol und Kärnten. Dieser überließ im Jahre 1311 der Witwe

seines Bruders Otto, Herzo gin Euphemia von Schlesien, auch Ofmia ge nannt, die Gerichte Wangen, Kastelruth, Stein am Ritten und Stein unter Lebenberg. Euphemia setzte nun ihrerseits Berthold von Rubein als Richter im Gericht zu Stein unter Lebenberg ein. Zwar ist nicht genau faßbar, ab wann die Rubeiner das Richteramt innehatten und woher ihr Geschlecht stammt. Tatsache bleibt jedoch, daß »Berchtold Rubeiner, Richter zu merninga« ab 1327 wiederholt als Richter in Erscheinung tritt. Als Euphemia 1347 starb

, übertrug Mark graf Ludwig von Brandenburg, Herzog Hein richs Schwiegersohn, Gemahl der Margarethe »Maultasch« und nunmehriger Landesfürst, das Gericht zu Stein ebenfalls den Rubeinern und verpfändete dazu ein Jahr später »dem Bertold Rubeiner den Weingarten bei dem Stein zu Merningen, den er um halben Wein baut, und zwei Aecker daselbst, die er auch baut.« 25 Die Herrschaft der Rubeiner endete erst im Jahre 1382, als Symon von Rubein das Gericht zu Stein zusammen mit mehreren Gütern der Umgebung

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