seit 7. Dezember 1911, also nicht ein volles Jahr Besitzer ist und früher überhaupt keine direkte Steuer bezahlte. Beweise für die Wahrheit des ersten Punktes: Herr Anton Gamper, Oberwirt, benützte sür die Gemeindewahl die Vollmachten von Dr. Hans Haller, Frau Fanni Pattis und Maria Thurner, Heiglin. Der hochw. Herr ?. Stefan Beer hatte Vollmachten von Witwe Anna Plattner, Haflingerin, ferner von Magdalena und Barbara Mair, Besitzerinnen des Hinterbrunnerhofes in Afing, und endlich von Eli sabeth
in Afing. Der hochw. Herr Stefan und Anton Gamper wurden ebenfalls beigezogen, waren aber meistenteils abwesend. Stefan fchrieb eine schöne Anzahl von Stimmzetteln. Der hochw. Herr Kooperator meint, er sei nicht in der Wahlkommis- sirm gewesen. Es kann möglich sein, daß hier ein Mißverständnis obwaltet, wir wollen durchaus kein hartes Urteil sällen. WcrS den dritten Punkt be trifft. handelt eS sich um die Person des Anton Weifner, Unterkofler, welcher als Ausschußmann ge wählt wurde