, aber nur, weil er auf dem Wechsel die Unterschrift der Klara Schmidt, der Frau des Angeklagten, sah, welch letztere als die Tochter eines wohlhabenden Mannes viel Kredit genoß. Später jedoch stellte sich heraus, daß die Unterschrift der Klara Schmidt gefälscht war. Karl Schmidt bestreitet dies zwar, wird aber von seiner Frau Lügen gestraft. Auch die Schreibsachverständigen erklären, daß jene Un terschrift nicht von der Klara Schmidt herrühre. Thnlmann sieht sich somit um 40O0 ^ betrogen. 3. Betrug zum Schaden der Sparkasse
Schlanders, eventuell des Josef Erhard, Holzschnitzers in Meran. Schmidt hatte von der Gemeinde-Sparkasse Schlanders schon mehrmals Darlehen erhalten; im Frühjahre 1902 suchte er uuu abermals um ein solches von 10.0W X an. Als Bürgen versprach er seine Mutter, den Josef Erhard, Holzschnitzer, und den Anton Holzgethan, Bäckermeister, beizustellen. Der Vertreter der Sparkasse Schlanders, Dr. Tinzl, betraute seinen langjährigen Sollizitator Johann Audorfer mit der Abwickelung dieses Geschäfts. Schmidt hän
digte dem Andorfer nach langen Verhandlungen einen Wechsel ein, auf welchem Anna Schmidt, Josef Erhard uud statt des Holzgethan, der an geblich nicht aufzufinden gewesen sei, Jngenuin Prinoth als Bürgen unterzeichnet waren. Audorfer begab sich mit dem Wechsel nach Schlan ders und die Sparkasse zahlte die Id.tZW aus. Später, als Dr. Tinzl die zwei Bürgen Erhard und Prinoth in der Sache befragte, erklärten sie, von einem derartigen Wechsel gar nichts zu wissen: die Unterschristen seien gefälscht