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Der Bote für Tirol
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Data: 10.08.1865
Descrizione fisica: 4
. Hoheit der durchlauchtigste Herr Erz herzog Ludwig Victor geruhten zu gleichem Zwecke 200 fl. öst. W. huldvoll dem Comilä übermitteln zu lassen. Innsbruck, 3. Aug. Die „Jnn-Zeilung' enthält in ihrem Blalte vom 5. d. M., Nr. 173, einen Auf satz, der gegen die Verwaltung, oder da diese nur im Auftrage des Ausschusses handelt, gegen den Ausschuß der hiesigen Sparkasse einen scharfen Tadel ausspricht, weil aus dessen Anordnungen mehreren Schuldnern der Sparkasse bedeutet worden ist, baß

sie das aus den Mitteln derselben erhaltene Darlehen künftig zu 5 v. H. zu verzinsen oder binnen 3 Monaten zurückzuzahlen haben. Es wird darin gesagt, daß die Sparkasse vor Allem nur die Vergrößerung ihres eigenen Vermögens im Auge habe, daß durch diese Maßregel, die nur auf größere Kapitalien Anwendung haben soll, der Grund, fatz: „gleiche« Recht sür Alle', verletzt, und der Willkür Thür und Thor geöffnet werde, daß eS nicht der Beruf der Sparkasse sei, den gesetzlich höchsten Zinsfuß anzu streben, daß dadurch

der Impuls zur allgemeinen Zins, erböhung gegeben werde, und daß die Steigerung deS Zinsfußes, da vielen Parteien die Geldmittel nicht zu Gebote stehen, um das Kapital zurückzuzahlen, und sie sich ' fügen müssen, eine Gewaltmaßregel sei. der Verfasser deS Aufsatzes die Ein riß-./ ^ Sparkasse nicht kennt, weßhalb .. eS für nothwendig hält, zur Aufklärung der öffent lichen Meinung, die durch derlei Deduktionen leicht irre geführt werden kann, darauf aufmerksam zu machen. Nach 8. 1 der Statuten vom Jahre

1353, die zur Zeit noch in Wirksamkeit stehen, hat die JnnSbrucker Sparkasse die Bestimmung, den minder bemittelten VolkS- klassen dieser Stadt, so wie der nähern und weitern Umgebung derselben die Gelegenheit zur sichern Aufbe wahrung, Verzinsung und allmähligen Vermehrung kleiner Ersparnisse darzubieten, und dadurch den Geist der Arbeitsamkeit und Sparsamkeit bei denselben zu wecken. ES ließe sich allerdings noch ein anderer Zweck damit verbinden, der Zweck nämlich, den Grundbesitzern

in die Unmöglichkeit versetzt, den «inlegern jenen ZinS zu entrichten, den sie geben könnte, wenn man nicht auf Kosten der Einleger eine andere Klasse der Bevölkerung, nämlich jene der gelvfuch-nden Anleiher begünstigen würde. Kurz, die JnnSbrucker Sparkasse ist gegenwärtig, und wenn die neuen Statuten nicht die Genehmigung der Regierung erhalten, auch in nächster Zukunft keine Kreditanstalt, sie hat keine Verbindlichkeit und hat selbst kein Recht, Darleihen unter Modalitäten, die für die Einleger be- schwerend

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