; sich, das Eigentum her, erwähnten Reali- ' täten auf, das. k, k^ zn Übertragen und die zur arnndpüch'.Trlichctt MeZtragnna yes Eigen- tunis'rechtcs, für das ^ k. Ärar «zrforhprlichM Ur kunde»; sofort nach, ^indbncherlAer, Einverlei bung der Sparkasse - Darlehen anf: Kosten, deöl k. k. Ara.r,s, alisznstellen und diese Einverleibung auf Kosten des Ärars zu, gestatten. 4. Die Leitung und Durchführung des Baues, dann, alle BlVnvergebungfil, obliegen ausschließ lich ciiser staatlichen Bau/oini>iisslon
, des Baues an das k. k. Ärar durch bois. d^r Städtgemein^P Innsbruck, bei, der Sparkasse JnnDhrück, qnfMnehmende- Darlehen deske,j. und, <^s wird, für. hie DarlehenS- sümme. das zn. erhanpnde Post? nild Telegra- phengebände als Hypothek' unterstellt. Die, blos;, hypothekarische Belastung des Gebäudes, für die, Sparkasse - Darlehen bleibt anch nach der Nber gäbe dieses. Gebäudes, an daß k. k. Ärar aufrecht, ohne daß dasselbe als Personalschnldner der Spar kasse gegenüber, erscheint, wohl
aber ist das k. k. Ärar, berechtigt, Zinsen nnd Annuitäten direkt an, die genannte Sparkasse zu bezahlen. 6. Das k. k. Ärar wird der Stadtgemeinde Innsbruck den ganzen, für die Beschaffung des Grundes und die Herstellung, des Gebändes er forderlichen nnd damit, verbundenen Aufwand als ltbernahinsschilling schuldig und wird vor? pflichtet, denselben WM vereinbarten Dar- lehensziüssnße. der Sparkasse Innsbruck zu ver zinsen, nild entsprechend der von der Sparkasse gewährte,;, Amortisationsfrist zu- amortisieren
Gewerbetreibende zu, berücksichtigen. 9. Die Stadtgemeinde Innsbruck toird von je der Verbindlichkeit aus diesem Anbote befreit, falls: g,) Der St. Josef-Spar- und Vorfchnßvcrcin den Kaufpreis für seine. Häuser nach Ab^ lauf der zugestaudeuen Frist erhöht und die erhöhte Summe vom ?. k. Ärar nicht geneh migt wird, d) die Sparkasse sich uicht bereit findet, die er forderlichen Darlehen zn geben, o) die rechtsförmliche uud verbindliche Annahme dieses Anbotes bis 31. Dezember 1904 nicht erfolgt. Nach, Genehmigung