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Der Tiroler / Der Landsmann
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Pagina 8 di 12
Data: 31.10.1921
Descrizione fisica: 12
Nachdruck gewürdigt werden muß. Es fragt sich nun. ob sich der Volks- dem künstlerischen Geschmack anzupassen dat. oder umgekehrt. Nun, wenn gegensätzliche Anschauungen in den ästhetischen Bedürf nissen des Volkstums und der Kunst nicht zur Regel er hoben werden dürfen, so folgt notwendig eine klare Aus einandersetzung zwischen beiden, die darin gipfelt, daß der landläufige Geschmack zur künstlerischen Auswirkung kommt, und im Künstler die Urwüchsigkeit des Volks- sinne? zur kristallisierten Konsequenz

Linienspiel und behäbiger tirolifcher Biederkeit. An diesen angeschlossen ist das langgestreckt? basiliken- artige Schiff mit zwei Kapellen bildenden Fiügelbautcn, zunächst der Turmsront, gewiß originell beigefügt. Die offene Vorhalle zum Zugang bildet mit feinen Lauben und Giebel ein mächtiges Portal. Dei Jnnenranm ist im Sinne der altchristlichen Basiliken dreiteilig und wird durch ein zu der Avfis eingesch?benes querliegendes Oval unterbrachen, wodurch eine Ausbuchtung der Se'ten» wände in recht

, der sich straks über alles Doktrinäre hinwegsetzt und das Prob lein mit kühner Geste abtnt. Im ersten Moment meint man, man hat eine spanische Karthause cervantischer Romantik vor sich: allmählich zieht uns die Idee an und zeigt uns die künstlerische Kraft. Speziell von der Grund, rißlösung wird man aufs beste übenascht. Die Gesamt, anlage verdient wirklichen Beifall — aber ein« Kirche iin Sinne eines „adaptierten Ueberetfcher-Schlößchenz' zu gestalten, ist denn doch ein arger Berstoß gegen die Grundgesetze

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Bollettino Ufficiale Prefettura Trento
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Pagina 78 di 95
Data: 31.10.1921
Descrizione fisica: 95
der Wahlhandlun gen entfernen. Für die im vorliegenden Artikel vor gesehenen Strafhandlungen hat, über Anzeige des Wahlleiters oder jedes be liebigen Wählers oder auch von anit.swe gen. der königliche Anwalt im Sinne d?r zwei letzten Absätze des Art. *.)(> vorzu gehen. Art. 56. Die Beschlüsse des Wahlamtes werden durch relative Stimmenmehrheit ohne Rücksicht auf die Zahl der Stim menden gefasst. , Der Wahlleiter stimmt nur bei gleich- geteilten Stimmen mit und gibt in ei nem solchen Fall mit. seiner Stimme

den Ausschlag. Art. 57. Mindestens drei Mitglieder des Amtes, darunter der Wahlleiter oder dessen Stellvertreter, müssen immer bei allen Wahlhandlungen anwesend sein. Art. 58. Die Gemeindewahlkommission liait Sicrge zu tragen, dass in den Nachnnt- tagsstunden des Tages vor dem Walil- gange oder am Tage der Wahl selbst vor S Uhr vormittags dem Wahlleiter jedes Wahlamtes zugestellt werden: l'l ein Stempel der Gemeinde; 2) das von der Provinzialwahlkommis- sio.n im Sinne des Art. 43 beglaubigte

Wählerverzeichnis des Wahlerspreiigels und zwei auf jedem Blatte seitens zweier Mitglieder der Gemeindekoimnission be glaubigte Abschriften desselben. von do liseli die eine zur Anschlagung gemäss Art. 59 zu dienen hat; 3) die Protokolle über die im Sinne des Art. 5?» erfolgften Ernennungen- der Mitglieder des Wahlamtes; 4) die für die Abstimmung erforderli che Urne oder Urnen. Art. 59. Der Wahltisclv an welchem der Wahl kommissär, der Wall Heiter, die Stirn- ~ menzähier und der Sekretär sitzen

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Bollettino Ufficiale Prefettura Trento
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Pagina 84 di 95
Data: 31.10.1921
Descrizione fisica: 95
auf die Wall], irgend eiiies der, Gewählten ausübt, ,so ist die Abhaltung'-' oder • Wie derholung der Abstimmung in denselben nicht, erforderlich. ■ Im entgegengesetzten . Fall : hat die -Wahl innerhalb eines Monates an dem im Sinne, des ; Art. 50 zu bestimmenden T-aige zu erfolgen. , . Wenn die Wahlen erneuert werden müssen, haben diese auf Grund der Wäh lerverzeichnisse zu erfolgen die im Au genblicke der stattfindenden Wahlen de- .finitiv sind. Im Faille der Erneuerung der Wahlen

der Bürgermeister oder dessen Stellver treter durch das Los d-'e Fraktion, wei che der Gewählte zu vertreten hat. ; Iii den anderen Fraktionen sind dieje nigen als gewählt anzusehen, die nach einander die grösste Zahl der Stimmen erhielten. . • - Art. 81. In der den Wahlen unmittelbar nach-, fogenden Sitzung hat der Gemeinde rat, bevor er über -irgend eine an dere Angelegenheit; beschliesst, auch, wenn keine Reklamation, erhoben -wurde» die I^e.? derjenigen Gewählten:.zu .peilt fen, für welche im Sinne des Art

. 17 der Nachweis, dass sie lesen und schreiben?; •können,, erforderlich ist,, und ihre Nlcht- wäh/lbarkeit zu erklären, wenn sie die sen Nachweis nicht innerhalb det ; vorge schriebenen Frist erbracht haben oder wenn dieser Nachweis nicht als. gültig* anerkannt wurde. In einem. wie in dem? anderen Falle hat der Giemjeindeirat die bezüglichen Ersetzungen im Sinne des Art. 78 zu veranlassen- Wenn die Gemeindevertretung es un terlägst, in der ersten Sitzung darüber zu entscheiden, hat der im Art, 82 be stimmt

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