, Kuratie. 6. Leitung Kolechen: 506, Johann Kraler; azo, Gemeinde Panzendorf; 513 und 514, Johann Koster. hierüber wird im Sinne des Elektrizitäts wegegesetzes vom 7. Funi 1922, B. G. Bl. Nr. 348, des Gesetzes vom 1. Feber 1923, L. G. Bl. Nr. 20, und des § 42 des A. V. G. die Kommissionelle Verhandlung für IO. November 1 926 mit dem Zusam mentritte beim Ga st Hof Oberthaler in Panzendorf um 10 Uhr vorm, angeordnet. Alle Beteiligten werden eingeladen, bei die ser Verhandlung zu erscheinen. Ber
Erhöhung des Wehres, sowie durch Tieserlegung des Unterwasserkana les ein effekt. Gefälle von 4.00 Meter er reichen soll. Die neue Francis-Turbine wird bei 4^Meter Gefälle eine Wassermenge von 480 Sekundenlitern verarbeiten und hiebei eine Leistung von 20 PS. ergeben. Hierüber wird im Sinne des § 42 der A. V. G.. § 83 ff. des Tiroler Wasser rechtsgesetzes vom 28. August 1870, L. G. Bl. Nr. 64, tz 25 des Elektrizitätswegege setzes vom 7. Funi 1922, B. G. Bl. Nr. 348, und des Gesetzes vom 1. Feber 1923
macht zu versehen, weil etwaige Vorbehalte nachträglicher Erklärungen, bezw. Genehmi gungen im Sinne der bezogenen Paragraphen unzulässig sind. Die Projektspläne samt technischem Bericht liegen bis zum Verhandlungstage bei der Be zirkshauptmannschast Lienz, Zimmer Nr. 4, während der Amtsstunden zur öffentlichen Kenntnis auf. Bezirkshauptmannschast Lienz, am 23. Oktober 1926. Der Bezirkshauptmann: Dr. Kneußl. Zl. 3795/1. Leiter franz, Mittewald, Erbau ung einer Curbine und Aufstellung
eines Spaltgattera tm Sägewerk ; Wasser- und gew.~ bebördl. Verhandlung. Kundmachung. Herr Franz Leiter in Mittewald hat uin die wasserrechtliche bezw. die gewerbebehörd liche Genehmigung für den Einbau einer Tur bine sowie die Ausstellung eines Doppel-Spalt gatters in seinem Sägewerk in Mittewald- Aßling angesucht. Die Projektspläne liegen bei der Bezirks hauptmannschast Lienz, Zimmer Nr. 4, zur öffentlichen Einsicht aus. Hierüber wird im Sinne der 88 83 ff. des Tiroler Wasserrechtsgesetzes vom 28. August 1870
Vorbehalte nachträglicher Er klärungen bezw. Genehmigungen im Sinne der bezogenen Paragraphen unzulässig sind. Alle Beteiligten werden eingeladen, bei die ser Verhandlung zu erscheinen. Bezirkshauptmannschast Lienz, am 23. Oktober 1926. Der Bezirkshauptmann:. Dr. Kneußl. Zl. 1996/4. Mitterer Josef, Ästling Burg Ver- gein; Säge am Kriftetnbacb, waf- Ter- und gewerberecbtltcbe £okal- verbandlung Kundmachung. Herr Foses Mitterer in Aßling, Burg Ver- gein Nr. 11, hat um die wasserrechtliche und gewerbliche