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Alpenland
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Pagina 1 di 8
Data: 02.06.1923
Descrizione fisica: 8
noch als die äußere Form im Wandel der «Geschlechter „facht von Ort zu Ort Ecken" und, zuerst vielleicht un- merklich, dann aber deutlich den Vorstellungsge lalt, den sie lausdrücken und im Hörer erwecken follen, mit einem ianders gearteten — sei es an schaulicheren oder abgeblaßteren, Edleren oder ge meineren, stofflicheren öder geistigeren — vertau schen. Vor allem «werden bei «Goethe und Schiller zahlreiche Wörter, die wir heute fast nur noch bildlich gebrauchen, in ihrem ursprünglichen Sinne verwandt

. „U n terstützun g" hat bei uns fast ausschließlich den «Sinn für Hilfe, beson ders geistiger oder geldlicher angenommen; bei Goethe ist noch im eigentlichen Sinne des Wortes von der „Unterstützung" eines Hauses «durch Balken bie Rede. „Ent «wickeI n" oder „E n t w ick - lung", diese beiden beliebten Schlagwörter der letzten Jahrzehnte, gebrauchen wir «heute im Sinne des Ueberleitens oder Hervorgehens eines Zustan des in oder aus einem andern; bei «Goethe wie bei Schiller finden sie sich noch überwiegend

im alten, wörtlichen «Sinne von „Herauswickeln" aus einem verworrenen Knäuel oder auch in dem Sinne ge braucht, den wir heute mit „entwirren" zu bezeich nen pflegen. Bei „entzücken" denken wir heute kaum noch daran, daß es mit „zucken" zusammen hängt und eigentlich ein „emporreißen" bedeutet; doch gebraucht Schiller dies Wort im Vorspruch zum „Wallenstein" noch in diesem alten Sinne: „Ein ebler «Meister stand auf diesem Platz, Euch in die heitern Höhen «seiner Kunst Durch seinen Schöpfergenius

, daß er den Mund besonders weit aufgemacht, sondern er bedeutungsvoll gesprochen habe. So findet sich auch das Wort „ungeheuer", das wir fast nur noch im Sinne „riefengroß", „unermeßlich" gebrauchen, bei den Dichtern noch in feinem älte ren und eigentlichen Sinn, nämlich statt „nnheim- «lich" verwendet, was nur durch den Gegensatz zu „geheuer" deutlich als seine ursprüngliche Bedeu tung erwiesen wird: „In der ungeheuren Weite — Reget keine Welle sich". So wird auch „Elend" bei ihnen noch im ursprünglichen

Sinne von Aus lande oder Fremde, „mit)" «im früheren Sinne von „freigebig", „gemein", das heute fast aus schließlich im «Sinn eines sittlichen Borwurfs üb lich ist, noch im ursprünglichen Sinn von „gemein sam" bei ihnen verwendet, allerdings auch mitun ter in einer Nebenbedeutung, die zu dem heute üblichen Sinn «ohne weiteres überleitet; ähnliche Wandlungen «der Wortsinne lassen sich in großer Zahl aufzeigen. In der Frage der Fremdwörter spiegelt sich im Sprachgebrauch unserer Dichter

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Pagina 5 di 10
Data: 03.05.1924
Descrizione fisica: 10
wollen, findet bei der hiezu bestellten Prüfungskommission in Innsbruck im Sinne des § 4 der Min. Vdg. v. 27. August 1873, R.G.Bl. Nr. 140 in der zweiten Hälfte des Monates Juni 1934 statt. Der Tag der Prüfung wird seinerzeit den zur Prüfung zugelassenen Hufschmieden bekanntgege ben werden. Die Anmeldung zu dieser Prüfung hat schriftlich bis längstens 15. Mai 1924 bei der Landesregierung m. B. in Innsbruck zu erfolgen. Der Anmeldung ist das Zeugnis über das ordnungsgemäß erlernte Hufschmiedegewerbe (Lehr

brief), sowie der Nachweis über eine wenigstens 3 jährige Verwendung als Hufschmiedgehilfe bei zulegen. Im Sinne des § 14 des Gesetzes vom 5. Februar 1907, R.G.Bl. Nr. 26 haben Lehrzeug- nis (Lehrbrief) und Arbeitszeugniffe, im Falle der betreffende Arbeitgeber, der diese Zeugnisse ausstellt einer Genossenschaft angehört, von der Genossenschaftsvorstehung bestätigt zu sein; im Falle der Arbeitgeber einer Genoffenschaft nicht angehört, hat die Bestätigung von der Gemeinde behörde des Standortes

und zwar 3 m von ihnen auf Pz. Nr. 69/1 zwischen Wegparzelle Nr. 748 und Drauflnß Pz. Nr. 762 und den Drau-Bauparzellen Nr. 764 und 763/1 der K.-G. Abfaltersbach. Der vierte dieser Lagerplätze liegt auf P.-Nr. 59 knapp an der Wdgparzelle Nr. 748 der K.-G. Abfalters bach. Hierüber wird im Sinne der §§ 16 ff und 63 ff des tirol. W.-R.-G. und des 8 25 ff des Gew.-G. die kommissionelle Erhebung und Ver handlung für den 12. Mai 1924 mit dem Zu sammentritte im Gasthaus Aigner in Abfalters bach um halb 8 Uhr vormittags angeordnet. Bei dieser Verhandlung

Behörden bezw. Interessenten haben sich daher rechtzeitig mit den erforderlichen Weisungen und Ermächtiguugen zur Abgabe ent- giltiger Erklärungen bei der amtlichen Verhand lung zu versehen, weil etwaige Vorbehalte nach träglicher Erklärungen bezw. Genehmigungen im Sinne der bezogenen Paragraphen unzulässig sind. Die Anrainer und sonstigen Interessenten werden eingeladcn, bei dieser Verhandlung zu er scheinen. Bezirkshauptmannschaft Lienz, am 27. April 1924. Der Bezirkshauptmarm: Dr. Kneußl. Zl. 1438

/3 Johann Stattbanmsr Abfaltsrs- bach Holxlagerpl tz, masserrechtl Verhandlung. Kundmachung. Mit der Eingabe vom 21. April 1924 hat Johann Stallbaumer in Abfaltsrsbach um die wafferrechtliche, sowie, gewerbebehördliche Geneh migung für seinen Holzlagerplatz in Abfaltersbach angesucht. Der Holzlagerplatz liegt auf Parz. N. 76/3 der K. G. Abfaltersbach, und zwar zwischen der Wegparzelle Nr. 748 und den Seitenarm der Drau Pz. Nr. 760 nächst der Drau. Hierüber wird im Sinne der §§ 16 ff und 83 ff des tirol

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Pagina 8 di 12
Data: 09.07.1920
Descrizione fisica: 12
. Maria Ttzereflenstratze Rr. 17 — 19 . ? FemsarrHer Nr. 178 md 831 . ^ Spielplau dom Samstag, den 10. Juli bis einschließlich Dienstag, den 13. Juli 1920.- Die Soireetsilettr. Lebensbild in 2 Akten. Hauptdarsteller Lucie Wett und Gustav Turan. ZM Fasching der Sinne!: Schauspiel in 5 Akten. Jugendliche unter 17 Jahren haben keinen Zutritt. £ Beginn der Vorstellungen um 3, 5, 7, und 9 Uhr f Täglich Kürtenvorverkauf von */,.! 1 bis U,'3 Uhr vorm, i t W Mittwoch, den 14. Juü: t Neuer Spielykm «tt grobe

Die Salonölaerlo Der Busgettovene '» 6*helmnl» Die CCIUdfeatj pon kZollergrund Der Vl|ehoop«ratar Der Cat fei wurm Der Hu»S«lt©Bene Die T* 5 ne ßlUUbfeuerln Großer stadtsaal — — — — — ’ — Triumph-Niro Der teltd». Stbeln 3m Malching der Sinne 3m fatchtng der Sinne 3 n» faTchtng der Sinne , 3 m fatcblng der Sinne 3 m faT*ing der Sinne — Lentral-Kino Die Che der frau fiJary Das Kabinett des Dr Callaart Das Kabinett des Dr. Callgart Da* Kabinett des Dr. Callgari Das Kabinett des Dr. Caligari Das Kabinett

Eigenschaft zur Besetzung. Für die Erlangung dieser Stelle, womit ein Latzesbezug von dermalen rund 18.000 Kronen (3000 Kronen Gri ndg.halt mit den verschiedenen Zulagen) verbunden ist, werden erfordert: 1. die deutschösterreichische Staatsbürgerschaft, 2. deutsche Abstammung, 3. ein Alter von nicht mehr als 35 Jahren, 4. der Nachweis mehrjähriger Verwendung in einem Lebensmittel geschäft, 5. die Absolvierung der im Sinne des Gesetzes vom 16. Jänner 1896, R.-G.-B1. 89 ex 1897 eingerichteten Kurse

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Pagina 6 di 14
Data: 08.11.1924
Descrizione fisica: 14
Genehmi gung für die Errichtung einer Badeanstalt in Lienz, Alleestraße 17, angesucht. Hierüber wird im Sinne der §§ 25 ff. der Gewerbeordnung die kommissionelle Er hebung und Verhandlung für Freitag den 14. November 1924 mit dem Zusammentritte an Ort und Stelle um 10 Uhr vormittags an geordnet. Bei dieser Verhandlung sind die nicht schon früher mündlich oder schriftlich geltend gemach ten Einwendungen vorzubringen, widrigens die Beteiligten der beabsichtigten Unternehmung! als zustimmend angesehen

/2. Martamer Anörir und Kon sorten in PrSgraten. Mühle am Mültrreedache, rvasserrecht- liche Rerhandlnng, Kundmachung Mit der Eingabe vom 13. August 1924 haben Herr Andrä Mariacher und Konsorten um die wasserrechtliche sowie um die gewerbe behördliche Genehmigung für ihre am Müll- nerbachl in Prägraten, Gp. 1390 K. G. Prä graten, errichtete Mühle angesucht. Hierüber wird im Sinne der §§ 83 ff. des Tiroler Wasserrechtsgesetzes vom 28. Aug. 1870, L. G. Bl. Nr. 64 und der §§ 25 ff. der Gewerbeordnung

das Erkenntnis gefällt werden wird. Der Ausführung der Anlage würde stzrtt- gegeben werden, soferne sich nicht von Amts- wegen Bedenken dagegen ergeben. ■a.iie an oer neryanomng reuneymenoen Vertreter der beteiligten Behörden, bezw. Jn^ teressenten haben sich daher rechtzeitig mit den erforderlichen Weisungen und Ermächtigungen zur Abgabe endgiltiger Erklärungen bei der amtlichen Verhandlung zu versehen, weil etwa ige Vorbehalte nachträglicher Erklärungen, bezw. Genehmigungen im Sinne der bezogenen

einer Mühle am Wischnerbachl in Prägraten, Gp. 285 K. G. Prägraten, angesucht. Hierüber wird im Sinne der §§ 83 ff. des Tiroler Wasserrechtsgesetzes vom 28. Aug. 1870, L. G. Bl. Nr. 64 und der §§ 25 ff. der Gewerbeordnung, R. G. Bl. Nr. 199 aus 1907 die kommissionelle Erhebung und Verhandlung für Tonnerstag den 20. Novem ber 1924 mit dem Zusammentritte an Ort und Stelle um 3 Uhr nachmittags angeordnet. Bei dieser Verhandlung sind die nicht schon früher mündlich oder schriftlich geltend ge machten

mit den erforderlichen Weisungen und Ermächtigungen zur Abgabe endgiltiger Erklärungen bei der amtlichen Verhandlung zu versehen, weil etwa ige Vorbehalte nachträglicher Erklärungen bezw. Genehmigungen im Sinne der bezogenen Paragraphen unzulässig sind. Die Anrainer und sonstigen Interessenten werden eingeladen, bei dieser BerhänAnnq zu erscheinen. Bezirkshauptmannschast Lienz, am 20. Oktober 1924. Für de« Bezirkshäuptmann: Dr. Arbesser. Zl. 4047/4. Kftirler Kassian, Kadearrftalt in Matrri Fand. Gerne; hebe

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Pagina 6 di 12
Data: 28.08.1925
Descrizione fisica: 12
für Gp. Nr. 51 und 48 verwendet. Durch die Anlage werden nachstehende Par zellen berührt: Wasserfassung Gp. Nr. 272, Sylvester Et zelsberger, Oberplonig,- Sylvester Kollnig, Un- terplonig; Michl Etzelsberger, Pucher. Rohrleitung Gp. Nr. 86, 98, 82, Mich! Etzelsberger, Pucher; Gp. Nr. 81/1 Sylvester Kollnig, Unterplonig. Maschinenraum Bp. 3/2 Sylvester Etzels berger, Oberplonig. Leitungsmaste Gp. 728, 727 öffentlicher Weg. Hierüber wird im Sinne des Paragraph 83 ff des Tiroler Wasserrechtsgesetzes vom 28. August 1870

haben sich daher rechtzeitig mit den erforderlichen Weisungen und Ermächtigungeil zur Abgabe endgiltiger Erklärungen bei der amtlichen Verhandlung zu versehen, weil etwa ige Vorbehalte nachträglicher Erklärungen bzw. Genehmigungen im Sinne der bezogenen Pa ragraphen unzulässig sind. Die Projektspläne samt technischem Be richt liegen bis zum Verhandlungstage bei der Bezirkshauptmannschaft Lienz, Zimmer Nr. 4 und in der Gemeindekanzlei in Nörsach während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht

geleitet. Durch die Anlage werden nachstehende Par zellen berührt: K. G. An ras: Gp. Nr. 589 Alois Schett 596/1 Anton Lusser 595 Anton Lusser 593 Gemeinde Anras. 612 Iosef Hochrauter 585 Gemeinde Anras 578/79 Alois Schett 558 Stefan Schett 556/1 Stefan Schett 562 Stefan Schett 561 Stefan Schett K. G. Asch: Gp. Nr. 329/1 Gemeinde Asch 819 Gemeinde Asch 807 Anton Troger 808 Anton Troger 804 Anton Troger 806 Anton Troger. Hierüber wird im Sinne des Paragraph 83 ff des Tiroler Wasserrechtsgesetzes

haben sich rechtzeitig mit den erfor derlichen Ermächtigungen zur Abgabe end giltiger Erklärungen bei der amtlichen Ver handlung zu versehen, weil etwaige Vorbehalte nachträglicher Erklärungen bezw. Genehmi gungen im Sinne der bezogenen Paragraphen unzulässig sind. Die Projektspläne samt technischem Bericht liegen bis zum Verhandlungstage bei der Be zirkshauptmannschaft Lienz, Zimmer Nr. 4 und in der Gemeindekanzlei in Anras wäh rend der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. Bezirkshauptmannschaft Lienz

, am 18. August 1925. Der Bezirkshauptmann: Dr. Kneußl. Zl. 2128/1. KoUuig Josef, Mojer, Jsels- verg, Turkinenaniage, Kokal- r»erhandlrrrrg. Kundmachuna. Herr Iosef Kollnig, Moser in Iselsberg, hat um die wasserrechtliche und elektrizitäts rechtliche Genehmigung für eine bei seinem Anwesen, Bp. 12 K. G. Iselsberg, errichtete Turbinenanlage angesucht. Die Anlage dient dem Antrieb landwirt schaftlicher Maschinen und einer Hausmühle sowie der Erzeugung elektrischer Energie. Hierüber wird im Sinne des Paragraphen

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Pagina 5 di 12
Data: 13.09.1924
Descrizione fisica: 12
für Finanzen und soziale Verwaltung vom 21. August 1924, B. G. Bl. Nr. 317, über die Gebühren der gerichtsärztlichen Sachver ständigen im Verfahren außer Streitsachen. Tie Kundmachung des Bundesministeri ums für Heereswesen vom 27. August 1924, B. G. Bl. 319, betreffend die Zahl, mit der die Berechnungstzrundlage der Vergütungen für Vorspann und vorübergehende Einquar tierung im Sept. 1924 zu vervielfachen ist. Zl. 2956/42. Sreltermandlmch, Bildung tinev Waffsxgensssenfchaft. Kundmachung. Im Sinne

der Landesgesetze vom 15. 9. 1900, L. G>. Bl. Nr. 64, und vom 27. 7. 1909, L. G. Bl. Nr. 128, ist bezüglich der Verbauungs-Anlagen am Bretterwandbache, welche auf GruNd der in Paragraph! 1 des letzteren Gesetzes hergestellt wurden, eineWas- sergeuossenschaft zu errichten, die im Sinne des Paragraph 6 desselben ohne Rücksicht aus die etwa mangelnde Einwilligung der Beteiligten zu bilden ist. Da es bis heute nicht ge lungen ist, eine Wassergenossenschaft im Sinne des Paragraphen 52 W. R. G. zu bilden, wurde

die Bezirkshauptmannschaft über Er suchen der Landesregierung s. W. vom 28. 7. 1924, Zl. 8, 3533, mit der Bildung dev Wassergenossenschaft, Durchführung der Ver handlung und Fällung der Entscheidung imi Namen der nach Paragraphen 4 und 36 des Wasserbauerhaltungsgesetzes vom 26. 1. 1924, L. G. Bl. Nr. 25, zuständigm Landesregie rung s. W. betraut. Der Zweck der Bretterwandbachwässerge nossenschaft bildet im Sinne der von der be standenen k. k. Statthalterei im Einverneh- mm mit dem Landesausschusse mit Erlaß vom 9. Feber 1911

Wildbachverbauungen. Als Grundlage für die Festsetzung der Grenze des Genossenschaftsgebietes und des Beitragsinaßstabes für die in dieses (Gebiet einbezogenen Liegenschaften und Anlagen dient das Konkurrenzoperat. Zwecks Feststellung dieser Grenze und dieses Beitragsmaßstabes findet die Bezirks Hauptmannschaft im Sinne des Para graph 3 der genannten Statuten, bezw. im Sinne des Paragraph 83 ff. W. R. G. die Erhebung und Verhandlung auf Dienstag, den 14. Oktober 1924 anzuordnen. Tie Kommission tritt am genannten

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Pagina 6 di 14
Data: 09.10.1925
Descrizione fisica: 14
derlichen Ermächtigungen zur Abgabe endgil- tiger Erklärungen bei der amtlichen Verhand lung zu versehen, weil etwaige Vorbehalte nachträglicher Erklärungen bezw. Genehmi gungen im Sinne der bezogenen Paragraphen unzulässig sind. Die Projektspläne liegen bis zum Kommissionstage bei der Bezirkshauptmann schaft Lienz, Zimmer Nr. 4, zur öffentlichen Einsicht auf. Alle Interessenten und Anrainer werden eingeladen, bei dieser Verhandlung zu er scheinen. Bezirkshauptmannschaft Lienz, am 29. September

des Johann Oblasser; „ 230 Wald des Jos. Gliber; „ 231 Wiese des Ioh. Gliber; „ 744 Weide der Gemeinde Alkus; „ 239 Wiese des Johann Oblasser; „ 240 Wiese des Johann Oblasser; ., 210 Wiese des Josef Gliber; Bp.-Nr. 13 Futterhaus des Johann Oblasser; „ 30 Wohnhaus des Johann Gliber; „ '31 Futterhaus des Josef Gliber; „ 36 St. Josef Kappeller. Hierüber wird im Sinne des Paragraph 83 ff des Tiroler Wasserrechtsgesetzes vom 28. August 1870, L. G. Bl. Nr. 64, des Pa ragraph

zu versehen, weil etwaige Vorbehalte nachträglicher Erklärungen bezw. Genehmi gungen im Sinne der bezogenen Paragra phen unzulässig sind. Die Projektspläne samt technischem Be richt liegen bis zum Verhandlungstage bei der Bezirkshauptmannschaft Lienz, Zimmer Nr. 4 und in der Gemeindekanzlei in Alkus während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. Bezirkshauptmannschaft Lienz, am 1. Oktober 1925. Der Bezirkshauptmann: Dr. Kneußl. Zt. 2407/6. .®vfke Circikr Katjcherrölbreriaes ei Krüder Unterrveger

in Thal» gswerd. Kokalnsrhandlung. Kundmachung. Die Firma „Erste Tiroler Latschenölbren nerei, Brüder Unterweger in Thal" hat um die gewerbebehördliche Genehmigung für ihre in Thal-Aßling, Haus Nr. 19, bestehende ge werbliche Betriebsanlage angesucht. Hierüber wird im Sinne der Paragraphe 25 fs der Gewerbeordnung, R. G. Bl. Nr. 199 aus 1907, die kommifsionelle Erhebung und Verhandlung für 29. Oktober 1925 mit dem Zusammentritte an Ort und Stelle um 12 Uhr 30 nachmittags angeordnet

. Geneh migungen im Sinne der bezogenen Paragra phen unzulässig sind. Die Anrainer und sonstigen Interessenten werden eingeladen, bei dieser Verhandlung zu erscheinen. Die Pläne liegen bis zum Berhandlungs- tag bei der Bezirkshauptmannschaft Lienz, Zimmer Nr. 4. zur allgemeinen Einsicht auf. Bezirkshauptmannschaft Lienz, am 29. September 1925. Der Bezirkshauptmann: Dr. Kneußl. Zl. 95/4. Jeftl fUit, Riegen. Kauemühle, rvasserrechttiche Rerhandlung. Kimdmaämna. Herr Anton Iest! in Birgen

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Pagina 10 di 14
Data: 05.11.1926
Descrizione fisica: 14
, Kuratie. 6. Leitung Kolechen: 506, Johann Kraler; azo, Gemeinde Panzendorf; 513 und 514, Johann Koster. hierüber wird im Sinne des Elektrizitäts wegegesetzes vom 7. Funi 1922, B. G. Bl. Nr. 348, des Gesetzes vom 1. Feber 1923, L. G. Bl. Nr. 20, und des § 42 des A. V. G. die Kommissionelle Verhandlung für IO. November 1 926 mit dem Zusam mentritte beim Ga st Hof Oberthaler in Panzendorf um 10 Uhr vorm, angeordnet. Alle Beteiligten werden eingeladen, bei die ser Verhandlung zu erscheinen. Ber

Erhöhung des Wehres, sowie durch Tieserlegung des Unterwasserkana les ein effekt. Gefälle von 4.00 Meter er reichen soll. Die neue Francis-Turbine wird bei 4^Meter Gefälle eine Wassermenge von 480 Sekundenlitern verarbeiten und hiebei eine Leistung von 20 PS. ergeben. Hierüber wird im Sinne des § 42 der A. V. G.. § 83 ff. des Tiroler Wasser rechtsgesetzes vom 28. August 1870, L. G. Bl. Nr. 64, tz 25 des Elektrizitätswegege setzes vom 7. Funi 1922, B. G. Bl. Nr. 348, und des Gesetzes vom 1. Feber 1923

macht zu versehen, weil etwaige Vorbehalte nachträglicher Erklärungen, bezw. Genehmi gungen im Sinne der bezogenen Paragraphen unzulässig sind. Die Projektspläne samt technischem Bericht liegen bis zum Verhandlungstage bei der Be zirkshauptmannschast Lienz, Zimmer Nr. 4, während der Amtsstunden zur öffentlichen Kenntnis auf. Bezirkshauptmannschast Lienz, am 23. Oktober 1926. Der Bezirkshauptmann: Dr. Kneußl. Zl. 3795/1. Leiter franz, Mittewald, Erbau ung einer Curbine und Aufstellung

eines Spaltgattera tm Sägewerk ; Wasser- und gew.~ bebördl. Verhandlung. Kundmachung. Herr Franz Leiter in Mittewald hat uin die wasserrechtliche bezw. die gewerbebehörd liche Genehmigung für den Einbau einer Tur bine sowie die Ausstellung eines Doppel-Spalt gatters in seinem Sägewerk in Mittewald- Aßling angesucht. Die Projektspläne liegen bei der Bezirks hauptmannschast Lienz, Zimmer Nr. 4, zur öffentlichen Einsicht aus. Hierüber wird im Sinne der 88 83 ff. des Tiroler Wasserrechtsgesetzes vom 28. August 1870

Vorbehalte nachträglicher Er klärungen bezw. Genehmigungen im Sinne der bezogenen Paragraphen unzulässig sind. Alle Beteiligten werden eingeladen, bei die ser Verhandlung zu erscheinen. Bezirkshauptmannschast Lienz, am 23. Oktober 1926. Der Bezirkshauptmann:. Dr. Kneußl. Zl. 1996/4. Mitterer Josef, Ästling Burg Ver- gein; Säge am Kriftetnbacb, waf- Ter- und gewerberecbtltcbe £okal- verbandlung Kundmachung. Herr Foses Mitterer in Aßling, Burg Ver- gein Nr. 11, hat um die wasserrechtliche und gewerbliche

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Pagina 12 di 14
Data: 05.11.1926
Descrizione fisica: 14
. 6. Leitung Kolechen: 506, Fohann Krater; 020 , Gemeinde Panzendorf; 513 und 514, Fohann Koster. Eiernder wird im Sinne des Elektrik wegegefetzes vom 7. Funi 1922, B. E Nr. 348, des Gesetzes vom 1. Feber L. G. Bl. Nr. 20. und des § 42 des A. $ die Kommissionelle Verhandlung für 10. November 1926 mit dem Zu mentrrtte beim Gasthof Oberth in Panzendorf um 10 Uhr v angeordnet. Alle Beteiligten werden eingeladen, ln ser Verhandlung zu erscheinen. Bei dieser Verhandlung sind die nichts früher mündlich

eine Wassermenge von 480 Sekundenlitern erarbeiten und hiebei eine Leistung von 20 PS. ergeben. Hierüber wird im Sinne des § 42 der A. V. G.. 8 83 ff. des Tiroler Waffer- i Q'TA P fiÄ Der Ausführung der Anlage würde statt ge geben werden, soferne sich nicht von Amts wegen Bedenken dagegen ergaben. Die an der Verhandlung teilnehmenden Ver treter der Beteiligten haben sich daher mit eurer vorbehaltlosen schriftlichen Vollmacht und mit den erforderlichen Weisungen und Ermäch tigungen zur Abgabe endgültiger

Erklärungen bei der amtlichen Verhandlung zu versehen, weil etwaige Vorbehalte nachträglicher Er klärungen bezw. Genehmigungen im Sinne der bezogenen Paragraphen unzulässig sind. Alle Beteiligten werden eingeladen, bei die ser Verhandlung zu erscheinen. Bezirkshauptmannschaft Lienz, — OQ Oktober 1926. auptmann: Dr. Kneußl. Tagesbericht. Ser Milliardentreffer der Klaffeniotterie. Das Glück kleiner Leute. Die Glücksgöttin, die auch die Lotterien lentt, war bei der Haupt ziehung der letzten Klassenlotterie

auf. m Sinne der §§ 83 ff. des ftsgesetzes vom 28. August Nr. 64, und der §§ 25 ff. mg, R. G. Bl. Nr. 199 r §§ 40—44 A. V. G. die lebung und Verhandlung für 1 9 2 6 mit dem Fufammen- Zchneidermühle am Kristein- urg Vergein, um 1 Uhr 30 rdnet. andlung find die nicht schon •er schriftlich geltend gemach- inwendungen vorzubringen, »teiligten der beabsichtigten d der dazu nötigen Abrre- il g von Grundeigentum als hen werden und ohne Rück- öinwendungen das Erkennt- wird. g der Anlage würde stattge- jerne

sich nicht von Amts- )agegen ergeben. Handlung teilnehmenden Ver- gten haben sich daher mit n schriftlichen Vollmacht und hen Weisungen und Ermäch- abe endgültiger Erklärungen Verhandlung zu versehen, rbehalte nachträglicher _ Er- Genehmigungen im Sinne ragraphen unzulässig sind. werden eingeladen, bei die- zu erscheinen, uptmannschaft Lienz, >. Oktober 1926. Hauptmann: Dr. Kneußl. ossenmcyen ^insicyr auf. Hierüber wird im Sinne der §§ 83 ff. des Tiroler Wasserrechtsgesetzes vom 28. August 1870

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Pagina 7 di 18
Data: 01.11.1924
Descrizione fisica: 18
bis zum Tebanttalwege angesucht. Hierüber wird im Sinne des Paragraph 25 Rfg. die kommissionelle Begehung und Ver handlung auf Mittwoch den 5. November 1924 mit dem Zusammentritte mU 9 Uhr Vormittag am Tebanttalwege aus der Brücke über den Reckenbach anberaumt. Alle Interessenten und Anrainer sind ein- s geladen, an dieser Kommission teilzunehmen und allfällige Wünsche und Beschwerden vor zubringen. Bezirkshauptmannschaft Lienz, am 24. Oktober 1924. j Zl. 4241/6. Orlrrsr? Ernst» KärksreiarUaAS in Ksnx; KsUaudiernNg

und im weite ren Verlaufe des Abtriebsweges zur Errichtung emer Winterbrücke über die Drau zum Ge meindeweg angesucht. Hierüber wird im Sinne des Paragraph 24 bezw. Paragraph 25 Rfg. die kommisfio- nelle Begehung und Verhandlung auf'Sams tag den 8. November 1924 mit dem Zusam mentritte um 1 Uhr Nachmittag in Mayrl's Gasthaus in Abfaltersbach anberaumt. Alle Interessenten und Anrainer sind ein geladen, an dieser Kommission teilzunehmen und alle Wünsche und Beschwerden vorzu bringen

. Bezirkshauptmannschaft Lienz, am 22. Oktober 1924. Für den Bezirkshauptmann: Tr. Arb esser. Zl. 4576/1. Andrä StaLter? m UnLernnß- darf; DsLzadtkLeb. Kundmsäiung. Andrä Stotter in Unternußdorf hat mit Eingabe vom 1. Oktober 1924 um die Ab triebsbewilligung für ca. 400 Festmeter Acusel und "ein Quantunl der Gemeinde Unternußdorf gehöriges Brennholz aus dem Gemeindewalde Eckwald in Göriach über den Eckbach angesucht. Hierüber wird im Sinne des Paragraph 25 Rfg. die kommissionelle Begehung und Verhandlung auf Mittwoch

- bewilligung für ca. 800 Stück Musel durch den Auenbach in Ubfaltersbach angesucht. Hierüber wird im Sinne des Paragraph 24 bezw. Paragraph 25 Rfg. die kommissio nelle Begehung und 'Verhandlung auf Sams tag den 8. November 1924 mit dem Zusam mentritte um 1 Uhr nachmittags in Mayrl's Gasthaus in Abfaltersbach anberaumt. Alle Interessenten und Anrainer sind ein geladen, an dieser Kommission teilzunehmen und allfällige Wünsche und Beschwerden vor- zubringen. Bezirkshauptmannschaft Lienz, - am 24. Oktober 1924

eines Stein wurfes an der Jsel oberhalb Bad Weiherburg angesucht. Ter Steinwurf liegt ca. 550 Meter ober halb Bad Weiherburg unterhalb der Jseltaker Konkurrenzstraße zum größten Teile auf der Gp. Nr. 531 (öffentl. Gewässer) und Gp. Nr. 469 (Wald) der. Gemeinde Ainet und wurde im Jahre 1920 von der Gemeinde Ainet er- j richtet. Hierüber wird im Sinne des Paragraph 83 ff. des Tiroler Wasserrechtsgesetzes vom j 28. August 1870, L. G. Bl. Nr. 64, die kom- j misfionelle Erhebung und Verhandlung für \ Tienstag

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Pagina 5 di 12
Data: 03.07.1925
Descrizione fisica: 12
Unter- snchungsanstalt für Lebensmittel in Graz un giftige Farben mit der Bezeichnung „Zur Fär bung von Lebensmitteln, unschädlich im Sinne der Minifterialverordnung vom 17. Juli 1906, B. G. Bl. Nr. 142" in den Verkehr gebracht werden, wogegen im allgemeinen zwar kein Einwand zu erheben ist, daß jedoch! mit diesen Farben, gemäß den Bestinrmungen der zitierten Verordnung, Fleisch, Fleischwaren, sowie na türliche Wursthüllen nicht gefärbt werden dür fen. Bei Anpreisung von Farben zur Färbung von Lebensmitteln

ist also auf obige Ausnah men ausdrücklich hinzuweisen. — Zuwiderhan delnde werden zur Verantwortung gezogen. Bezirkshauptmannschaft Lienz, am 25. Juni 1925. Ter Bezirkshauptmann: Dr. Kneußl. Zl. 735/2. Wasserbuchanlage für die Ge meinde Kartitsch; rrrasserrecht- liche Verhandlungen. KunNmackuna. Am 9. Juli 1925 werden in Kartitsch nach stehende wasserrechtliche Verhandlungen im Sinne des Paragraph 83 ff des Tiroler Was- serrechtstzesetzes vom 28. August 1870, L. G>. Bl. 64, durchgeführt werden: 1. Peter

Jnderster, Jnnerklie- ber: Mühle auf Bp. 278 K. G. Kartitsch am' Schhstertalbach um 11 Uhr vorm. 2. Josef Kassewalder, Schaber: Wasserrad auf Gp. 917 K. G. Kartitsch am Schnstertalba'ch, um 11 Uhr 15 vorm. Unter einem wird die gemerbebehördlichv Verhandlung im Sinne des Paragraph 25 ff der Gewerbeordnung betreffend die Betriebs anlage für Wagnerei des Herrn Jos. Kasse walder durchgeführt. 3. Nikolaus Köck, Schuster: Was serrad aus Bß. 164 K. G. Kartitsch am Schnstertalbach um 11 Uhr 15 vorm. 4. Leonhard

sich nicht von Amtswegen Bedenken dagegen er geben. Tie an den Verhandlungen teilnehmenden Vertreter bezw. Interessenten haben sich da her rechtzeitig mit den erforderlichen Weisun gen und Ermächtigungen zur Abgabe endgil- tiger Erklärungen bei der amtlichen Verhand lung zu versehen, weil etwaige Vorbehalte!nach träglicher Erklärungen bezw. Genehmigungen im Sinne der bezogenen Paragraphen unzu lässig sind. Tie Anrainer und sonstigen Interessenten werden eingeladen, bei dieser Verhandlung zu erscheinen

sind aus dem bis zum Kommissionstage bei der Be- zirkshauptmannschast Lienz, Zimmer Nr. 4, zur öffentlichen Einsicht aufliegenden Projekte zu entnehmen. Hierüber wird im Sinne des 6. Abschnittes des Tiroler Wasserrechtsgesetzes das wasserrechtliche Verfahren eingeleitet und die kommisfionelle Erhebung und Verhandlung für 8. Juli 1925 mit dem Zusammentritte an Ort und Stelle um 11 Uhr 15 angeordnet. Bei dieser Verhandlung sind die nicht schon früher mündlich oder schriftliich! geltend gemach ten Einwendungen vorzubringen

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Pagina 5 di 10
Data: 30.08.1924
Descrizione fisica: 10
werden (4. rungsverordnnng zum Wehrgesetz). Zl. 2956/42. Krettermarrdbach, Bildung eiurr Wassergeno Herrschaft. Kundmachung. Im Sinne der Landes'gesetz-e vom 15. 9. 1900, L. G. Bl. Nr. 64, und vom 27. 7. 1909, L. G. Bl. Nr. 128, ist bezüglich der Berbanungsanlagen am Bretterwandbache, welche auf Grund! der in Paragraph 1 des! letzteren Gesetzes hergestellt wurden, eine Was sergenoffenschaft zu errichten, die im Sinne des Paragraph 6 desselben ohne Rücksicht auf die etwa mangelnde Einwilligung der Beteiligten zu bildien

ist. Ta es bis häute nicht ge lungen ist, eine Was sergenoffen schuft im Sinne des Paragraphen 62 W. R. G. zu bilden, wurde die Bezrrkshauptmannschaft über Er suchen der Landesregierung s. W. vom 28. 7. 1924, Zl. 8, 3533, mit der Bildung der Wassergenoffenschaft, Durchführung der Ver handlung und Fällung der Entscheidung im Namen der nach Paragraphen 4 und 36 des Wasserbanerhaltungstziefetzes vom 26. 1. 1924, L. G. Bl. Nr. 25, zuständigen LandchlMsee rung s. W. betraut. Ter Zweck

der Bretterwandbachwasfergs- noffenschjaft bildet im Sinne der von der be standenen k. k. Statthalterei im Einverneh men mit diem Landesausschusje mit Erlaß vom 9. Feber 1911, Zl. X 45, 2 festgesetzten Sta tuten: I. Tie Beschaffung der Jntevesjenten- beiträge zu den Arbeiten der gemäß des' Ges. vom 16. 9. 1900, L. G. Bl. Nr. 64 und vom 27. 7. 1909, L. G. Bl. Nr. 128, dlurch- znführenden Regulierulng des' Bretterwänd- baches in der Strecke vom Ursprünge bis zur Einmündung in den Tauernbach und zu der im Interests dieser Regulierung

ausznführen- den Wildbachverbanung. 2. Tie Mitwirkung bei Ausführung dieses Unternehmens. 3. Die Erhaltung dieser Reguliernngsanlagen und der zugehörigen Wildbachverbannngen. AD Grundlage für die Festsetzung der Grenze des Genoffenschäftsgebietes 'und des BeitragsmaUtab.es für die in dieses Gebiet einbezogenen Liegienschjasten Nnd 'Anlagen dient das' Konkurrenzoperat. Zwecks Festsetzung dieser Grenze 'und dies e s Beitragsma ß^ st abes findet die Bezirkshanptmannschäft im Sinne dies Para graph

3 der genannten Statuten- bezw. rm Sinne des Paragraph 83 ff. W. R. G. die Erhebung und Verhandlung auf Dienstag, den 14. Oktober 1924 anzuordnen. Tie Kommission tritt am genannten Tage um 8 Uhr Vormittag im Gasthofe Obwexer zNsam- men und' wird zuerst, die Begehung! und Ein schätzung des Genoffenschäftsgebietes vorneh!- men Und hierauf die Niederschrift verfassen. Gleichzeitig wird bekannt gegeben, daß das! Konkurrenzoperat während einer Frist von 4 Wochen in der Gemeindekanzler Matrei Markt zur öffentlichen

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Pagina 10 di 12
Data: 25.03.1927
Descrizione fisica: 12
ten für die Wahlen zum Abgeordnetenhause des Reichsrates, zu den Landtagen, Gemeinde- und Bezirksvertretungen und zu allen ande ren gesetzlich zur Besorgung öffentlicher Ange legenheiten berufenen Körperschaften undVer- tretungskörpern. § 3. Wahlbestechung. Wer vorsätzlich 1. einem Wahlberechtigten oder einem Drit ten einen Vermögensvorteil anbietet, gewährt oder verspricht, um den Wahlberechtigten da durch zur Nichtausübung seines Wahlrechtes oder zu dessen Ausübung in einem bestimmten Sinne

zu bestechen, oder 2. für sich oder einen Dritten unter der Zusage oder dem Scheine, sich dadurch zur Nichtausübung seines Wahlrechtes oder zu dessen Ausübung in einem bestimmten Sinne bestechen zu lassen, einen Vermögensvorteil be gehrt. annimmt oder sich versprechen läßt, wird wegen Vergehens mit strengem Arrest von einem bis zu sechs Monaten bestraft. Der zugewendete Vermögensvorteil oder dessen Gel- deswert verfällt zu Gunsten des Armenfondes der Gemeinde. § 4. Deffentliche Bewirtung von Wahl

in einem bestimmten Sinne zu bewegen, gegen den Wahlberechtigten oder eine diesem nahestehende Person eine Tätlichkeit ausübt, ihnen Nach teile an Körper, Freiheit, Ehre oder an Ver mögen oder Einkommen oder Schädigungen in ihrer beruflichen oder geschäftlichen Tätig keit zufügt oder damit droht oder den Wahl berechtigten oder eine diesem nahestehende Per son durch Zufügung oder Androhung anderer für sie empfindlicher Uebel einschüchtert, wird wegen Vergehens mit strengem Arrest von einem bis zu sechs Monaten

1 bezeichneten Art deswegen zufügt, weil der Wahlberechtigte einem vom ersteren vor der Wahl auf ihn ausgeübten Ein flüsse zuwider gewählt hat. 8 6 . Verbreitung falscher Nachrichten bei einer Wahl. Wer vorsätzlich eine falsche Nachricht über Ort oder Zeit der Wahl, über den Rücktritt eines Wahlwerbers oder über einen anderen Umstand, der geeignet ist, Wahlberechtigte von der Ausübung des Wahlrechtes abzuhalten oder sie zur Ausübung des Wahlrechtes in einem bestimmten Sinne zu veranlassen, öffent lich

Personen die Beteiligung an der Wahl zu ermöglichen, frem de Legitimationskarten, Abstimmungszettel oder andere fremde Wahllegitimationsdoku - mente widerrechtlich sich aneignet oder an sich bringt oder ihm anvertraute Wahllegitima tionsdokumente dem Berechtigten vorenthält oder bewirkt, daß solche Dokumente an eine andere als die darin benannte Person ausge folgt werden, 2. in der Absicht, die Ausübung des Wahl rechtes in einem bestimmten Sinne zu beein flussen, einem Wähler die freie Ausübung sei nes

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Pagina 10 di 12
Data: 15.04.1927
Descrizione fisica: 12
len für die Wahlen zum Abgeordnetenhause des Reichsrates, zu den Landtagen, Gemeinde- und Bezirksvertretungen und zu allen ande ren gesetzlich zur Besorgung öffentlicher Ange legenheiten berufenen Körperschaften und Ver tretungskörpern. § 3. Wahldestechung. Wer vorsätzlich 1. einem Wahlberechtigten oder einem Drit ten einen Vermögensvorteil anbietet, gewährt oder verspricht, um den Wahlberechtigten da durch zur Nichtausübung seines Wahlrechtes oder zu dessen Ausübung in einem bestimmten Sinne

zu bestechen, oder 2. für sich oder einen Dritten unter der Zusage oder dem Scheine, sich dadurch zur Nichtausübung seines Wahlrechtes oder zu dessen Ausübung in einem bestimmten Sinne bestechen zu lassen, einen Vermögensvorteil be gehrt. annimmt oder sich versprechen läßt, wird wegen Vergehens mit strengem Arrest von einem bis zu sechs Monaten bestraft. Der zugewendete Vermögensvorteil oder dessen Gel deswert verfällt zu Gunsten des Armenfondes der Gemeinde. § 4. Oeffentliche Bewirtung von Wahl

Sinne zu bewegen, gegen den Wahlberechtigten oder eine diesem nahestehende Person eine Tätlichkeit ausübt, ihnen Nach- teile an Körper, Freiheit, Ehre oder an Ver mögen oder Einkommen oder Schädigungen in ihrer beruflichen oder geschäftlichen Tätig keit zufügt oder damit droht oder den Wahl berechtigten oder eine diesem nahestehende Per son durch Zufügung oder Androhung anderer für sie empfindlicher Uebel einschüchtert, wird wegen Vergehens mit strengem Arrest von einem bis zu sechs Monaten bestraft

deswegen zufügt, weil der Wahlberechtigte einem vom ersteren vor der Wahl auf ihn ausgeübten Ein flüsse zuwider gewählt hat. 8 6 . «erdreitung falscher Nachrichten bei einer Wahl. Wer vorsätzlich eine falsche Nachricht über Ort oder Zeit der Wahl, über den Rücktritt eines Wahlwerbers oder über einen anderen Umstand, der geeignet ist, Wahlberechtigte von der Ausübung des Wahlrechtes abzuhalten oder sie zur Ausübung des Wahlrechtes in einem bestimmten Sinne zu veranlassen, öffent lich zu einer Zeit

die Beteiligung an der Wahl zu ermöglichen, frem de Legitimationskarten, Abstimmungszettel oder andere fremde Wahllegitimationsdoku mente widerrechtlich sich aneignet oder an sich bringt oder ihm anvertraute Wahllegitima- tionsdokumente dem Berechtigten vorenthält oder bewirkt, daß solche Dokumente an eine andere als die darin benannte Person ausge folgt werden, 2. in der Absicht, die Ausübung des Wahl rechtes in einem bestimmten Sinne zu beein flussen, einem Wähler die freie Ausübung fei nes Wahlrechtes

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Pagina 8 di 12
Data: 03.12.1921
Descrizione fisica: 12
um 1 Uhr Nachmittag in Gegenwart des Gemeinderates statt. Gemeinde Borstehung Gaimberg Der Bürgermeister. Nr. II-1940/2. Vrter Stöcker in Burg frieden. Kundmachung. Peter Stöcker in Burgfrieden hat mit Ein gabe vom 25. Oktober 1921 um die Rodungs bewilligung einer Fläche im Ausmasse von 2698 m 2 in der Waldparzelle 106/1 K. G. Burgfrieden zwecks Baues einer Schmiede, Anschlägen von Stol len, Haldensturz und Weganlagen für die Tiroler Bergbau-Ges. m. v. H. angesucht. Hierüber wird im Sinne

des § 2 F.-G die kommissionelle Verhandlung an Ort und Stelle auf den 6. Dezember 1921 mit dem Zusammen- tritte um 9 Uhr Vormittag beim Bürgermeister in Burgfrieden anberaumt. Alle Interessenten und Anrainer sind zur Teil nahme eingeladen. Bezirkshauptmannschaft Lienz, am 22. November 1921. Der Bezirkshauptmann: Dr. Kueutzl Nr. U-1026/1. Mass-rrechtliche Verhandlun gen in Obrrlien? und Oberdrum Kundmachung. Am 15. Dezember 1921 werden nachstehende wasserrechtliche Verhandlungen im Sinne des § 83 ff des Wasserrechtsgesetzes

Vorder- und Hinterfuße oberhalb der Klaue weiß und hat 15 Zentimeter lange Hörner. Der rechtmäßige Besitzer kann das fragliche Kitz beim Trojer gegen Vergütung des Futter geldes und Bezahlung der Amtsblatt-Jnsertions- kosten abholen. Zl. II-1424/5. Kundmachung. Herr Alfons Pfeifhofer in Silliau hat h. a. um die Genehmigung eines Niederlagslokales zur Ausübung des Handels mit rohen Häuten und Fellen in Sillian, Haus Nr. 76, angesucht. Ueber dieses Ansuchen wird im Sinne der §§ 27 ff der Gewerbeordrmug

1921. Der Bezirkshauptmann: Dr. Kueutzl. Nr. II-1939/2. Anton Müller in Burg frieden, Waldrodung. Kundmachung. G. Gttel, Kolzwoümaschine in der Kranerei Falken stein bei Lienz. Mit der Eingabe von 17. Oktober 1921 hat Herr E. Ettel um die gewerbebehördliche Geneh, migung für die Inbetriebsetzung einer Holzwoll- maschine in der Brauerei Falkenstein a,»gesucht. Hierüber wird im Sinne der §§ 25, 26 und 30 der Gewerbeordnung die kommissionelle Er hebung und Verhandlung für den 14. Dezem ber 1921

auf. Bezirkshauptmannschast Lienz, am 22. November 1921. Der Bezirkshauptmann: Dr. Kueutzl. Anton Müller in Burgfrieden hat mir Ein gabe vom 4. Oktober 192! um die Rodungsöewll- ligung einer Fläche von ca 60 in 2 in W.-P. 106/2 K.--G. Burgfrieden zwecks Erbauung einer Unterkunftshütte für die Tiroler Bergbaugesell schaft angesucht. Hierüber wird im Sinne des § 2 F.-G. die kommissionelle Verhandlung an Ort und Stelle gleichzeitig mit jener über das Gesuch des Peter Stöcker auf den 6= Dezember 1921 mit dem Zusammentritte

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Industrie- und Handels-Zeitung
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Pagina 3 di 8
Data: 05.10.1924
Descrizione fisica: 8
Wichtig für Bauern und Viehhändler! Bekanntlich hat das bürgerliche Gesetzbuch nach der Novellierung bestimmt, daß bei Viehmängeln eine sechs wöchentliche Gewährleistungspfiicht, berechnet vom Tage der Uebernahme an, zu gelten habe, während im übrigen eine, sechsmonatliche Frist vorgesehen ist. Unter den Ju risten sind nun schon seit längerem Zweifel aufgetaucht, ob unter Viehmängeln nur solche im engsten Sinne zu ver- ; riehen sind, z. B. Krankheit, - besondere Fehler wie bei i .Pferden

lassen. Die. Vorsteher der früheren Genossenschaften werden besonders aufmerksam gemacht, im Sinne der Tagesord nung, wenn auch kurz gefaßte Rechenschaftsberichte zu bringen, gleichgültig, ob mit Ativen oder Passiven und zwar im eigenen Interesse, da damit die Entlastung ver bunden und eventuelle spätere Erhebungen durch die Be hörde gegenstandslos werden. Der neuorganisierte Verband, welcher an Stelle der früheren fünf Baugenossenschaften des Hochetsch getre ten ist, hat die Aufgaben, .als Erbe

dieser fünf Genossen schaften im Sinne der heutigen Lage und Erfordernisse für die Interessen des Baugewerbes als ~s Standes - Organisation zu wirken, sich sofort mit der Organisation Trient im Sinne des Beschlusses vom 28. Oktober 1923 in Verbin dung zu setzen und alle Maßnahmen zu schaffen, welche die Ausübung des Gewerbes, die Freiheit und Kreditfähig keit eines unserer wichtigsten Produkte (des Wohnhauses) sowie mit Bezug auf das Enleignungsgcsctz die Erleichte rung des Bauens im allgemeinen sichern.

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Pagina 6 di 10
Data: 31.03.1923
Descrizione fisica: 10
Hierüber wird im Sinne der §§ 25, 26 und 30 der Gew. Oda. die kommiffiomlle Er hebung und Verhandlung für 10. April 1923 an Ort und Stelle um 10 Uhr Vormittag ange- ordnet. Bei dieser Verhandlung sind, wenn nicht früher schriftlich, allfällige Einwendungen anzu bringen, widrigens der Ausführung der Anlage stattgegeben werden wird, foferne sich nicht von Amtswegen Bedenken dagegen ergeben. Die Anrainer und sonstigen Interessenten werden eingeladen, bei dieser Verhandlung zu er scheinen

auch im Winter aufrecht erhalten werden kann. Herr Alois Vergeiner hat um Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung und die gewerbe- bördliche Genehmigung für diesen Umbau seiner Säge angesucht und wird im Sinne des § 83 des Tir. WasserrechtSgesetzes vom 28. August 1870, L.G.Bl. Nr. 64, der §§ 25, 26 und 30 der Gew. Odg. die kommiffiouelle Erhebung und Verhandlung für 12. April 1923 mit dem Zu sammentritte an Ort und Stelle um 8 Uhr Vor mittag augeordnet. Bei dieser Verhandlung sind die nicht schon früher

zu erscheinen. Die Pläne und der technische Bericht, aus welchem alle Details der Projekts ersichtlich sind, liegen bei der Stadtgemeinde Lienz bis zum Kommissonstage zur Einsicht auf. Bezirkshauptmannschaft Lienz, 23. März 1923. Der Bezirkshauptmann: Dr. Kneußl. Zl. II-502/1. Bartl Wariacher in Prägr*- ten; Aufstellung von Schnrf- xeichen. Kundmachung. Es wird im Sinne des § 25 des Bergge« setzes bekannt gemacht, daß Bartl Mariacher in Prägratsn auf Grund der Schurfbewilligung vom 5. Februar 1923 Zl. 787

Kien?; Aufstellung non Schurfzeichen Kundmachung. Es wird hiemit im Sinne des § 25 des Berg-Ges. bekanntgemacht. daß die Verwaltung des „Bergbau Schloßberg" in Lienz auf Grunds der Schurfbewilligung von 14. Juni 1920 Zs.' 4791 und vom 12. Dezember 1919 Zl. 6902 des Revierbergamtes in Hall i. T. folgende Frei schürfe angemcldet hat uns dortselbst die Schurf- zeichen aufstellen wird: 1. ) Von der Pfan kirchturmspitze in St. Johann i. W. nach K. M. 14 h 14» auf 3590 m ebensöhlig entfernt

bis zum KomnrissiouStage zur öffentlichen Einsicht aufliegenden Plänen ersichtlich. Der Abfluß des Wassers soll durch eure kirrze Kanalanlage als Verbindung zum bestehenden Ab- flußkaual hergestellt werden. Hierüber wird im Sinne der §§ 27, 29 und 30 der Gew. OdZ.. des Tir. Wasserrechts- gefetzetz vom 28. August 1870 L. 64 und der Versrdnnng vom 29 November 1910 N. 212 die kommiffionkll? Erhebung und Verhandlung für 10. April 1923 mit dem Zusammentritte an Ort und Stelle um 9 Uhr Vormittag augeordnet

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Pagina 5 di 14
Data: 15.05.1925
Descrizione fisica: 14
des Alpenpflanzenschutzgesetzes vom 14. April 1915, L. G-. Bl. Nr. 42, und dessen Nachträge (Verordnung voM 1. Juni 1924, L. G. Bl. Nr. 46, bezüglich der Schneerose und Vdg. vom 14. Dezember 1923, L. G. Bl. Nr. 1 ex 1924 bezügliche der Stechpalme) ins besondere der Paragraphe 2 und 3 desselben, aus Straßen, in den Ortschaften und auf den Bahnhöfen schärfstem zu kontrollieren und gegen Zuwiderhandelnde im Sinne des Rund schreibens der Landesregierung vioM 8. März 1924, Zl. 781/29 prs. (Anzeige, Einvernahme der Beschuldigten mittels

Werkstätte des städt. Elektrizitäts werkes Lienz (Elektroinstallation und Schlos serei) soll aus der Beda-Webergaffe Nr. 20 in das Haus Lienz, Johannesplatz Nr. 10 ver legt werden. Alle Details der geplanten neuen Werkstät tenanlage sind aus den bei der Bezirkshaupt- mannschaft Lienz, Zimmer Nr. 4, zur öffent lichen Einsicht aufliegenden Plänen ersichtlich. Ueber dieses Projekt wird ttttl Sinne der Paragraphe 25 ff. der Gewerbeordnung, R. G. Bl. Nr. 199 aus 1907 die koMmissionelle Erhebung

bei der amtlichen Verhandlung zu versehen, weil etwa- ige Vorbehalte nachträglicher Erklärungen oder Genehmigungen im Sinne der bezogenen Pa ragraphen unzulässig sind. Tie Anreiner und sonstigen Interessenten werden eingeladen, bei dieser Verhandlung! zu erscheinen. Bezirkshauptmannschaft Lienz, aM 5. Mai 1925. Der Bezirks'hauptMann: Dr. Kneußl. Zl. 1915/1. Uaenrrm Gil Company A. G. Wien. BrnzsiuropMation am Kaiser Iosefpiatz in Kien?; LokaiVerhandirrng Mit der Eingabe vom 30. April 1925 hat die Vacuum Oil

Company A. G. Wien I, Hoher Markt 12, uni die sicherheitspolizeiliche und gewerbebehördliche Genehmigung für die Errichtung einer 3000 Liter Benzinzapfstation am Kaiser - Josefplatz, vor dem Hause des Herrn I. Huber angesucht. Tie Anlage soll nach Patent „Babeg", FoUM Sättiger, Type 1, der Vacuum Oil Company A. G., er richtet und von der Fa. Totschnig u. Komp., Mechan. Schlosserei in Lienz, betrieben werden. Hierüber wird im Sinne der Paragraphe 25 ff. der Gewerbeordnung, R. G. Bl. 199 ans 1907

haben sich rechtzeitig Mit den erforderlichen Weisungen und Ermächtigungen zur Abgabe endgiltiger Erklärungen bei der amtlichen Verhandlung zu versehen, weil etwa ige Vorbehalte nachträglicher Erklärungen oder Genehmigungen im Sinne der bezogenen Pa ragraphen unzulässig sind. Tie Anreiner und sonstigen Interessenten werden eingeladen, bei dieser Verhandlung zu erscheinen. Tie Pläne liegen bis zum Verhandlungs tag bei der Bezirkshäuptmannschjaft Lienz, ZimMer Nr. 4, zur allgenieinen Einsicht

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Pagina 6 di 8
Data: 18.11.1922
Descrizione fisica: 8
im Sinne des § 4 der Min.Voz. vom 37. August 1873. N.G.Bl. N. 140 in der zwei ten Hälfte des Monates Dezenrher 1922 statt. Der Tag der Prüfung wird seinerzsit den zur Prüfung Zuzelussenen bekanntgegeben. Die Anmeldung zrr dieser' Prüfung hat schriftlich bis längstens 30. November 1922 bei der Landesregierung in Innsbruck zu er folgen. Der Anmeldung ist das Zeugnis über das ordnungsgemäße erlernte Hnfichiruedgrwerbe (Lsh- brief) sowie der Nachweis über eine wenigstens dreijährige Verwerrduirg

als Huffchmredgehilfe bei- Anlegen. Im Sinne des § 14 des G.stzes vom 5. Feber 1907. N.G.Bl N . 26 haben Lehrzeug- nis und Arbeitszeugnisse im Falle der betreffende Arbeitgeber, der diese Zeugnisse ausstellt, einer Genosserrschaft angehört, von der Genossenschafts- vorstehung bestätigt zu sein; im Falle der Ar beitgeber einer Genossenschaft rricht ÄNgehört, hat die Bestätigung von der Gemeindebehörde des Standortes des Gewerbes zu erfolgen. Bezükshauptmannfchaft Lienz, am 14. November 1922. Der Bezirkshauptmaun

: Dr. Kneußl. Z!. II-1622/2. Franx Keiler, Mittemald; Hotz- abtricb durch den Orgel- und Edenbach Kundmachung. Frarrz Leiter irr Miltewald hat mit Errr-. gäbe vom 11. Oktober 1922 unr die Abtriebs- bewilligung für ca. 500 Stück Musel durch den sogenannten Orgel- unb Edenbach an gesucht. Hierüber wird im Sinne drs § 25 R.F.G. die konnnissiouelle Begehung unb Verhandlung auf den 21. November 1922 mit dem Zusam mentritte am Bahnhofs in Mittewald nach Ein- laugeu des F.ühzuges anberaumt. Alle Jnteresieuteu

und Anrainer sind eiuge- ladeu au dieser Verhandlung teilzunehmen. Von der Bezirkshauptmannschaft Lienz, am 6 . November 1922. Der Bezirkshauptmann: Dr. Kneußl. Zl. II- 1754/2 Johann Mayer in Göriach. Halxabtried durch den God- «acherbach. Kundmachung. Johann Mayer in Göriach hat mit Eingabe vom 31. Oktober 1922 um die Bringungsbewil- liguag für ca 210Y Stück Muselhölzer aus dem E nlaussgedu te deS Gödnacherbackes durch den selben b s zur W.P. Nr. 287 K.G. Strouach angesucht. Hierüber ivird im Sinne

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Pagina 8 di 8
Data: 19.02.1923
Descrizione fisica: 8
höflich ersucht, die hier mitfolgenden Lyhn- ! tlassenänderungen ehestens genauesten? ausgefüllt j wieder anher zu retournieren. Eine wesentliche Erweiterung erfahrt die Be stimmung des 8 13 Zl. 3 KVE).. die nunmehr mutet: „Kassenmitglieder, die erroerbslos geworden > sind, behalten, wenn sie sich im Gebiete der Re- pnblik Oesterreich aufhalten, das Recht auf die ! Kafsenleistuntzen auch ohne Beitragsleistung durch mindestens feck)s Wochen. Nach Ablauf dieser Frist haben Arbeitslose im Sinne

der ge setzlichen Bestimmungen über die Arbeitslosen versicherung das Recht auf die Kmsenleistungen, wenn sie im Zeitpunkte des VerftcherungsfalleS km Bezüge der gesetzlichen Arbeitslosenunter stützung standen oder nn Sinne der Bestimmung des 8 3 Abs. 3 und der 8§ 5, 7 oder 13 des Ar- beitssosenversicherungsgesetzes vorübergehend von diesem Bezüge ausgeschlossen waren i Für die Dauer dieses Ausschlusses sowie für jene Zeit, für die bereits Arbeitslosen- rmlerstützung bezahlt worden ist, gebührt Kran kengeld

mit 20 Prozent fest gesetzt wird. Für die Zahlung und Einhebung dieses Zu schlages gelten die gleichen Bestimmungev wie für die Versicherungsbeiträge. Der Zuschlag ist selbst verständlich auch für jene in der Heimarbeit Be schädigten einzuhoben. Die Arbeitgeber haben im Sinne des Art. IV der VH. ArbeitslosenversickrerungsnoveLe, soserne sie am 5. Februar 1923 mindestens fünf kranken- versicherungspflichkige Arbeitnehmer beschäftigten, für jeden am 5. Februar 1923 beschäftigten Ar beitnehmer

5760 16080 5760 216000 Xll 7680-10320 7200 11520 7200 27000Ö XIII 10320—11280 8640 15480 8640 324000 XIV 11280—13920 ; 10080 16920 10080 378000 XV 13920 | 1 12480 j [ 20880 . 12480 468000 Loynklassen-Einteilung: Die vausgehilsen wer- ! den im Sinne der Verordnung vom 5. Februar 1928. Zahl 5561. ad 16. Februar 1923 bei einem ! Stand von weniger als drei HauSgehilfen im ‘ Haushalte in die Lohnklafse XI eingereiht. Bei Verwendung von drei oder mehreren Haus- gell ilfen im Hauszelte gilt

für alle diese Haus- gehilsen die XIII. Lohnklafse. Freiwillige dem Dersicherungszroang nicht un terliegende Mitglieder werden ab Februar 1923 in die XII. Lohnklafse eingereiht. Mitglieder, welche rm Sinne des 8 13, Zl. 2, K.-V.-G., die Mitgliedschaft freiwillig sortsetzen. können in jener Lohnklasse bleiben, m welcher sie zuletzt waren, oder in die 12. Lohnklasie eingereiht werden. Wöchnerinnen: Die Hebammengebühr beträgt ab 18. März 1923 50.000 K. Die Wöchnerinnen unterstützung dauert sechs Wochen und erhält

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Giornali e riviste
Lienzer Nachrichten
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Data: 12.07.1924
Descrizione fisica: 14
Hierüber wird im Sinne des Tiroler Was- ferrechtsgesetzes die kon,missionelle Erhebung und Verhandlung für Mittwoch, den 16. Juli 1924 mit dem Zusammeutritte bei der Galitzenschmiede um halb 11 Uhr vormittags augeordnet. Bei dieser Verhandlung sind die nicht schon früher mündlich oder schriftlich geltend gemachten Einwendungen vorzubringen, widrigens die Be teiligten der beabsichtigten Unternehmung und der dazu nötigen Abtretung oder Belastung von Grund eigentum als zustimmend angesehen

Quelle (rd. 2 secl) entspringt am rechten Ufer der Dorf- baches, gerade unterhalb der Kirche. Die Quellstube ist mit Sandfang und Rein- wafserkammer versehen. Die teilweise gänzlich verfaulten Holzröhren werden durch Stahlmuffen röhren ersetzt. Die derzeitige Rohrtrasse wird beibehalten. Die Detailpäne über beide Projekte liegen bi» zum Kommiffionstage bei der Bezirkshaupt mannschaft Lienz, Zimmer Nr. 4 auf. Hierüber wird im Sinne des Tiroler Was- serrechtsgesetzes die kommiffionelle Erhebung

werden und ohne Rücksicht auf spätere Einwendungen das Erkenntnis gefällt werden wird. Der Ausführung der Anlage würde statt gegeben werden, soferne sich nicht von AmtSwe- gen Bedenken dagegen ergeben. Die Anrainer und sonstigen Jntereffenten werden eingeladen, bei dieser Verhandlung zu er scheinen. Bezirkshauptmannschaft Lienz, am 3. Juli 1924. Der Bezirkshauptmann: Dr. Kneußl. Zl. 3024/18 Elektrizitätswerk in Kavaul; Kollaudierung. Kundmachung. Das von der Gemeinde Lavant im Sinne des h. a. Dekretes vom 22. März 1923

in Obernußdorf; waf- ferrechtliche Verhandlung. Kundmachung. Frau Anna Wartscher, Oberwartscher in Obernußdorf Rr. 9 hat im Jahre 1923 eine Turbinenanlage für eine Hausmühle beim Ober- wartscherhofe in Obernußdorf errichtet. Es soll auch ein Dynamo für Hausbeleuchtung aufgestellt werden. Hierüber wird im Sinne des Tiroler Was« serrechtsgesetzes bezw. Elektr. Wegegesetzes nach träglich die kommiffionelle Erhebung und Ver handlung für 24. Juli 1924 mit dem Zusam meutritte an Ort und Stelle um 10 Uhr

. Hierüber wird im Sinne des Tiroler Was- serrechtsgesetzes nachträglich die kommiffionelle Erhebung und Verhandlung für 24. Juli 1924 mit dem Zusammentritte beim Hofe des Josef Wallensteiner, Bödenler in Obernußdorf, um 8 Uhr 30 vormittags angeorduet. Bei dieser Verhandlung sind die nicht frü her mündlich oder schriftlich geltend gemachten Einwendungen vorzubriugen, widrigenfalls die Be. teiligten der beabsichtigten Unternehmung und der dazu nötigen Abtretung oder Belastung von Grund eigentum

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