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Der Bote für Tirol
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Pagina 1 di 6
Data: 14.11.1849
Descrizione fisica: 6
können wir uns der politischen Auffassung, welche durch den ganzen Plan hindurchgeht, vollkommen anschließen. Es werden zwei große handelspolitische Gebiete ge dacht, jedes in sich durch eine gemeinsame legislative Gewalt zu einem politischen Ganzen verbunden, beide ansgehend von dem Bewußtsein eines durch ihre Natur, ihre Geschichte und daö positive Recht begründeten engen Zusammenhangs und in diesem Sinne ihre beiderseitigen materiellen Interessen regelnd. Freilich gehen wir mir dieser Auffassung schon um einige Schrille

. Zu diesem Sinne wnrde die Sache im Herbst lK3i> >u Teplitz nnd im Frühjahr lttZti in Wien zwischen preußischcu nnd österreichischen Staatsmännern vertrau lich besprochen. Preußischerseits knüpfte man an den von Oesterreich kundgegebenen Wunsch um Abschließnng <incs Zoll-Kartels an. Man machte darauf aufmerk sam, daß der Zollverein die Anwendung von Maßregeln zum Schutze der österreichischen Zoll-Jntradcn seinen An gehörigen gegenüber nur ttiiter der Voransscynng recht fertigen könne, wenn Oesterreich sei

» Zollsystem in dem Sinne ändere, daß ein gesetzlicher Handel nach seinem Zollgebiete möglich werde, und man bezeichnete als die dahin zielenden Anordnungen: die gegenseitige Zollsrci- heit der beiderseitigen Rohprodukte beim Eingänge nnd AnSgange, die Aufhebung der österreichische» Einfnbrver- bote von Mannfaktnrwaaren und deren Ersatz dnrch angemessene Schutzzölle, sei es für die gesammte öster reichische Einsnbr, sei es in der Beschränkung auf Er zeugnisse des Zollvereins, endlich eine Annäherung

Tarifsätze für diese Ar tikel ; 31 Befreiung des gegenseitigen Transits; -tl Annäherung dcr Sätze für die beiderseitigen Fiuauz- zölle. Wir werden in der Konsequenz mit der von Preußen nnd dem Zollverein befolgten Handelspolitik bleiben, wenn wir diese Sätze in dem Sinne vollständig aecep- tiren, daß darin das Ziel ausgedrückt ist, dessen Errei chung von beiden Seiten als die nächste Aufgabe ange- sehcn'wcrdc» muß. Schon im verflossenen Jahre war cS für die Regie rungen dcr Zollvercinsstaatcn Gegenstand

Annäherung Oesterreichs an Deutschland ab hängt. Die W. Ztg. legt anf die Assimilirnng der beiderseiti gen Tarife in dem Sinne, daß die Tarifsätze des Zoll vereins eine Erhöhung erfahren sollen, großcn Werth; wir wollen ganz dabinaestellt sein lassen, ob und in wel chem Maße eine solche Erhöhung überhaupt räthlich wäre, so viel scheint uns aber unzweifelhaft, daß eine höhere Vestencrnng dcr ans Oesterreich in dcn Zollver ein eingehenden Waaren nicht gerade der erste Schritt zn einer kommerziellen

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Der Bote für Tirol
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Pagina 5 di 16
Data: 09.03.1843
Descrizione fisica: 16
werden, in dem Sinne der Z. §. 73, 84 »»d Hl des Stempel- und Tar gesetzes stempelfrei rücksichtlich des EremplarS, wofür die Stempelgebühr aus den Finanzen oder aus dein dotirten Fonde zu bestreiten wäre. Dagegen hat die Stempelpflicht rücksichtlich des stempelpflichtigen Viitkonlrahenden in dem Sinne des Z. 91 deS Stempel- und TargesetzeS einzutreten. Wenn dagegen in dem Falle, daß die Vankcsten bei derlei - Pfarr-, Schul- und Kirchenbauten aus den Finanzen oder einem dotirten Fonde bestritten

werden, die dießfälligen Lizi tationS- und Akkordsprotokolle nicht die Stelle einer Urkunde vertrete», sondern auf der Grundlage solcher Protokolle eigene Verträge ausgefertiget werden, so sind die Protokolle an und für sich, da es sich unter dieser Voraussetzung in dem Proto kolle selbst nicht um eine Privatsache oder um privatrechtliche Ansprüche handelt, worüber vielmehr der Voraussetzung ge mäß eine eigene Urkunde ausgefertigt wird, in dein Sinne des S. 73 des Stempel- und TargesetzeS dem Stempel nicht unterworfen

. Die eigens ausgefertigten Vertragsnrkunden dagegen sind, wie eS oben rücksichtlich der die Stelle von Ur kunden vertretenden Protokolle bemerkt wnrde , in dem Sinne des Z. 91 deS Stempel- und TargesetzeS zn behandeln. Wenn ferner die Pf^rr-, Kirchen- oder >2chulbantt» ans einem öffentlichen uicht an» den Finanzen dotirten Fonde zu bestreiten sind , so sind diese LizitationS. oder Akkords-Proto- kolle , in so ferne sie nicht die Stelle von Urkunden vertrete», weil eigene Verträge a»f der Grundlage

dieser Protokolle aus- Umtöbl. z. B. v. u. f. u« B. 1843, gefertiget werden, im Sinn deS Z. 73 des Stempel- und TargesetzeS, und aus den schon oben angedeuteten Gründen stempBlfrel. Die über solche Protokolle ausgefertigten Verträge aber, so wie auch die Protokolle, welche, wenn keine eigenen Verträge ausgefertigt werden, die Stelle dieser Letzteren ver treten, sind in dem Sinne des 8. 34 deS Stempel- und Tar gesetzeS in allen Ereinplaren stewpelpflichtig. Wenn endlich die Pfarr- , Kirchen- oder Schulbauten

LizitationS- protokolle schon mehrmalcn bemerkt wurde, provisorisch die Nachsteinplung statt haben, unter jenen Vorsichten, die dieß- falls vor dem neuen Stempel- und Targesetze bestanden haben. . Sollten zn den in der Frage stehenden Bauten theils stem- pelfreie, theils stempelpflichtige Fonde odcr Partheien rück sichtlich der Verauslagen zu konkurriren haben, so ist sich be züglich auf den Stempel in dem Sinne des F. 91 des Stem pel-und TargesetzeS so zu benehmen, als ob ausschließend stempelpflichtige

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Giornali e riviste
Der Bote für Tirol
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Pagina 5 di 18
Data: 20.02.1843
Descrizione fisica: 18
, welche ans den Finanzen dotirt lverden, so sind die dicß- fälligen Lizitations- und Akkords-Protokollc, wenn sie die Evkelle von Ilrknuden vertreten, also keine eigenen. Verträge auf der Grundlage solcher Protokolle ausgefertiget werten, in dem Sinne der Z. F. 73, 34 und 91 des Stempel- und Tar gesetzes stempelfrei rücksichtlich des (?rei»plarS, wofür die Stempelgcbühr aus den Finanzen oder aus dem dotirten Fonde zu bestreiten wäre. Dagegen hat die Stempelpflicht rücksichtlich des stempelpflichkigen

Mitkonkraheiideii in dem Sinne des Z. 91 des Stempel- und Taxgesetzes finz,«treten. Wenn dagegen in dem Falle, daß die Baukosten bei derlei Pfarr-, Schul- und Kircheiibanten aus den Finanzen oder einem dotirten Fonde bestritten werden, die diefifälligen Lizi tations- und AkkordSprotokolle nicht die Stelle einer Urkunde vertreten, sondern auf der Grundlage solcher Protokolle eigene Verträge ausgefertiget werden, so sind die Protokolle an und für sich, da es sich nnter dieser Voraussetzung in dem Proto kolle

selbst nicht um eine Privatsache oder nm privatrechtliche Ansprüche handelt, ^vorüber vielmehr der Voraussetzung ge mäß eine eigene Urkunde ausgefertigt wird, in dem Sinne des Z. 73 des Stempel - und Targesetzcs den» Stempel nicht unterworfen. Die eigens ausgefertigte» VertragSurkunden dagegen sind, wie es oben rücksichtlicli der die Stelle von Ur kunden vertretenden Protokolle lemprkt wurde, in dein Sinne des g. 91 des Stemptl- und Ta.rgesetzes zu behandeln. Wenn ferner die Pfarr-, Kirchen- oder Schulbauten

werden, die Stelle dieser Letzteren ver treten, sind in dein Sinne des Z. 34 de'S Stempel- und Tax- gesetzeS in allen Exemplaren stempelpflichtig. Wenn endlich die Pfarr-, Kirchen- oder Schulbänken von Privaten, Kommunen oder Korporationen zu bestreiken sind, die der Stempelpflicht unterliegen, so sind derlei Lizitations- protokolle, wem» sie nicht die Stelle von Urkunden vertreten, und also eigene Vertragsurkunden auf der Grundlage solcher Protokolle ausgefertiget werden, dein firen Stempel H. 73 des Stempel

stempelpflichtige Fonde oder Partheien rück- sichtlich der Vorauslagen zu konkurriren haben, so ist sich be züglich.auf den Stempel in dem Sinne des Z. 91 des «Stem pel-und Taxgesetzes fo zu benehmen, als ob ausschließend stempelpflichtige Fonde oder Partheien die Bauauslagen zu trägen hätten. ' Bezüglich'auf die Lizitations- und Akkordsprotokolle bei Straßen - und Wasserbauten treten dieselben Bestimmungen ein, welche oben rücksichtlich der Pfarr-, Kirchen- und Schul bäuten angeführt wurden. - - Innsbruck

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Der Bote für Tirol
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Pagina 5 di 20
Data: 16.02.1843
Descrizione fisica: 20
, Pfarrhofen und Schulen aus den Finanzen oder aus.Fonden zu bestreiken sind, welche aus den Finanzen Lotirt »verden, so sind die dieß- fälligen LizitationS- und AkkordS-Prctokolle, wenn sie die Stelle von Urkunden vertreten, also keine eigenen Vertrage auf der Grundlage solcher Protokolle ausgefertiget werden, in dem Sinne der §. Z. 73, 84 und 91 des Stempel- und Tar gesetzes stempelfrei rücksichtlich des E.remplars, wofür die Stempelgebühr aus den Finanzen oder aus dem dotirten Fonde zu bestreiken wäre

. Dagegen hat die Stempclpflicht rücksichtlich des stempelpflichligen Mitkonlrahenden in dem Sinne deS §. 91 des Stenipel- und Targesetzes einzutreten. Wenn dagegen in dem Falle, daß die Baukosten bei derlei Pfarr-, Schul- und Kirchenbanlen auS den Finanzen oder einem dotirten Fonde bestritten werden, die diesifälligen Lizi tationS- und AkkordSprotokolle nicht die Stelle einer Urkunde vertreten, sondern auf der Grundlage solcher Protokolle eigene Verträge ausgefertiget werden, so sind die Protokolle

an nnd für sich, da es sich und dieser Voraussetzung in dein Proto kolle selbst nicht um eine Privatsache oder um privatrechtliche Ansprüche Handell, worüber vielmehr der Voraussetzung ge mäß eine eigene Urkunde ausgefertigt wird, in dem Sinne des Z. 73 des Stempel- und Targesetzes dem Stempel nicht unterworfen. Die eigens ausgefertigten VertragSurknnden dagegen sind, wie es oben rücksichtlich der die Stelle von Ur kunden vertretenden Protokolle bemerkt wurde, in dem Sinne des H. 91 deS Stempel

aber, so wie auch die Protokolle, welche, wenn keine eigenen Verträge ausgefertigt werden, die Stelle dieser Letzteren ver treten, sind In dem Sinne des §. 34 des Stempel- und Tar- gesetzcs in allen Eremplaren stempelpflichtig. Wenn endlich die Pfarr-, Kirchen- oder i-schnlbautci! von Privaten, Kommnnen oder Korporationen zu bestreiken sind, die der Stempclpflicht »iiterliegen, so sind derlei LizitationS- protokolle » wenn sie nicht die Stelle von Urkunden vertreten, und also eigene VertragSurknnden auf der Grundlage

stem- Pelfreie, theils stempelpflichtige Fonde oder Partheien riick sichtlich der Verauslagen zu kcnlurriren haben, so ist sich be züglich auf den Stempel in dem Sinne des §. 91 LeS Stem pel-und Targesetzes so zu benehmen, als ob. ausschließend stempelpflichtige Fonde oder Partheien die Bauanslagen zu tragen hätten. Bezüglich auf die LizitationS- und AkkordSprotokolle bei AmtHbl. ö» B. V. f. T, u» V. 14» 1843. Donnerstag, den 16. Februar 1843. BI a t t privilegirten Tirol und Vorarlberg. Straßen

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Der Bote für Tirol
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Pagina 5 di 20
Data: 18.02.1847
Descrizione fisica: 20
, dem heiligen Gölte DkrüMchtigung folgender, auftden israelitischen ReligionS- Israels, der Himmel jind Erde geschaffen hat, mit rekfer begriffen und Büchern beruhender Bemerkungen «inzurichten IlebcrVegung ein«> rcincii »mverfälschteil' Eid 'ttach'Vtr Äri- ist. ' ' 7 nung undldem Sinne des Gerichts, ohne ^ehelmen Vorbe- Es ist die ArutSpflicht.deS Gerichts, ehe der Zssaelit den halt^ Zurückhaltung ober Zweideutigkeit, oy«»e'Ärglist »'Äe- Eid ablegt, ihm.die Heiligkeit des Ei^>es,.dasSündhafte und trug

Worten unv dem Sinne! seiner Nece, oder nel) in.Betreff des (hier wird der Gegenstand' der VVrnih- in Gedanken die Wahrheit verläugnct, umgeht oder verdreht, mang mit wenigen Worten angegeben) ausgesagt haöv^sei- fo legt er einen Meineid ab, er ruft Gott zum Zeugen einer neu, ganzer, Inhalte -nach die volle reine und unverfälschte 'Lüge an, .er;Mißbraucht, schändet und entweiht den heiligen Wahrheit sey , wie ich es vor dem allwissenden und allgeiM- unaüssprechlschen'Namen Gottes, er versündigt

» . Hand zu legen hat. des hier bestimmter angegeben werden) genau in Augenschein Nicht nach der Meinung und dem Sinne deS Schwörenden, nehmen, die Beschaffenheit derselben,' über 'welche >ch^ vom sondern nach der Meinung und dem Sinne des Gerichtes, Gerichte werde befragt werden, nach forgfältiger'UeberlegüNg nach der Meinung und dem Sinne des allwissenden und all- aller Umstände deutlich angeben, und hierüber die isolle relne gerechten Gottes wird der Schwörende in Eid genommen. und unverfälschte

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Der Bote für Tirol
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Pagina 1 di 10
Data: 24.01.1849
Descrizione fisica: 10
organifirt erscheinen. Unstreitig adoptirte auch unser Verfassungsentwurf diese Be griffsart, wenn er im S. 2 sagt: »die Gesammtheit der Staats bürger ist das Volk.' In einem ganz andern Sinne erscheint hingegen das Wort „Volk' als Benennung einer noch durch keinen Staatsorga- nismus gegliederten Menge stammverwandter freier Einwoh» . ner eines Landes, welche unter einem gemeinschaftlichen An führer gesellschaftliche Zwecke der Sicherheit realifiren, d. h. einen Sicherheitsbund darstellen

. Aus dem Vergleiche dieser beiden so verschiedenen Begriffe von Volk ergeben sichdie abgeleiteten Betrachtungen vonVolks- gewalt, Volkssouveränität. Ein Volk im obenbemerkten zweiten Sinne des Wortes be findet sich im Verhältniß des bloßen Naturrechtes. Die Rechte, die es besitzt, sind gesellschaftliche nach innen und außen. Die diesen Rechten entsprechende Zwangsbefug- niß ist eine Volksgewalt im weitesten Sinne. Das Volk in diesem Sinn ist jedenfalls auch berechtiget, sich selbst innerlich zu organisiren, d.h

. eine solche Gliede rung skiner selbst einzuführen, zufolge deren es sich in zwei moralische Körper oder Personen auflöst, deren eine die Lei tung der gesammten Gesellschaft, mittelst geeigneter Funktio nen (Gesetzgebung, Nichteraint, Zwanganwendung), Verän dere die dieser Leitung entsprechende Modifikation feines Frei- heitsgebrauches übernimmt und durchführt. Die S in führung solcher Gliederung selbst ist dann der potenzirteste Lebens-und Kraftakt des bis daher freien Volles nn weitern Sinne

^ IvärtS sijirt und thätig. Sie ist ein Fideikommiß, auf welches die Anwartschaft des Volkes nicht erlischt, sondern in jedem Momente wieder auflebt und geltend wird, wenn die Regierungsgewalt rechtlich erlischt, verwirkt erscheint. Im Momente eines solchen Wiederauflebens erscheint aber an der Stelleder Staatsgewalt wieder nur die ehemalige Volks gewalt, als Inbegriff des GessllschaftsrechteS, bis sich die im Zustande der Anarchie befindliche Gesellschaft, Das Volk im citirten weitern Sinne

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Der Bote für Tirol
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Pagina 4 di 12
Data: 27.04.1846
Descrizione fisica: 12
rem Zusammenhange, wie ein Individuum in seinem Aeu- ßeren sich darstellt; und eben so trägt der architektonische Schmuck einer Stadt das Gepräge einer geschichtlichen Ent wickelung, eines innern Zusammenhanges mit der Zeit und dem Lvkalgeiste. Daher ist die monumentale Zierde, die Aus bildung eines schönen Architekturwesens einer Stadt, abgese hen von ihren veredelnden ästhetischen Momenten keine Sache der Eitelkeit, sondern ein Grund gerechten Stolzes ihrer Bür ger. And in diesem Sinne begrüßen

wir freudig die am 19. d. M. erfolgte Eröffnung unseres neuen Schauspielhauses; indem wir uns des schönen G -sch-nkes für unsere Vater stadt in der Gegenwart erfreuen, erhöhen wir zugleich dieses Gefühl durch den Blick auf die Zukunft, auf diejenigen, welche dasselbe nach uns erben, und in ihm zugleich dankbar einen Beweis von dem Sinne ihrer Ahnen für das Schöne und Gute erblicken werden. Innsbruck ist wirklich um ein Werk der schönen Architektur reicher geworden ; wir wollen dieß

nicht durch ein detaillirtes Eingehen in die Einzelnhei ten z»l erweisen suchen; der Bau mir seiner großartigen Fa- cade spricht für sich selbst, und wird in seiner Außenseite noch deutlicher für sich sprechen, wenn erst die beiden Seitenflügel erbaut sind, und eö sich dann als ein wohlgegliedertes drei teiliges Ganze darstellt. Der unbefangene Aeurtheiler wird dankbar anerkennen, daß bei diesem Baue mit Geschmack und gutem Sinne geleistet wurde, was unter gegebenen Ver hältnissen geleistet werden konnte ; einzelne

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Der Bote für Tirol
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Pagina 3 di 12
Data: 26.06.1848
Descrizione fisica: 12
' diesen Verband aufrecht zü erhal ten, steermahnxdurchdieVermittlungdes EuherzögS Johann eine Verständigung herbeizuführen. — Die Sr. Majestät ein gereichte Petition würde auf allerhöchsten Befehl alsogleich dem ungarischen Ministerium zur Verhandlung und Benü tzung bei der eingeleiteten womöglich noch Hütlichen Beilegung der obwaltenden Zerwürfnisse übersendet. -7— Nach dieser Audienz empfing dieselben Erzherzog Franz Karl^ der in gleichem Sinne sich äußerte,' und dieselben darauf aüfmerk- säin machte

dieser Audienzen ) üüv erst dann, als die di^lo» malischen Funktionen des Frst. Esterhazy im Sinne der ihm ertheilten Instruktion beendet waren, fand eine persönliche Zusammenkunft zwischen ihm und Äaron Jellaüiü statt. So viel hierüber ins größere Publikum kam, scheinen die Forde rungen Kroatiens ans der Basis der letzten KongregationS- Beschlüsse, noch sehr überspannt Zü seyn ; -— Ungarn will in die innere Verwaltung'Kroatiens keinen direkten Einfluß neh men; dem ausschließlichen Gebrauche der kroatischen

tenen Versammlung nicht bestätigen kinne, aber bereit sey alle legalen Petitionen seiner griechisch-nichtunirten UMcr- thanenZn erfüllen; doch der ungarische Landtag, das ungari sche Ministerium und der gesetzliche National-Kongvefi die Organe wären, durch welche diese Wünsche an'Sei Majestät gelangen müßten. — In demselben Sinne äußerte sich auch der Erzherzog Franz Karl, der dieselbe zugleich crmahnte, allen Uebe'rgrissen gegenüber der Romanen > die zu derselben Kirche gehören und in Karlowitz

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Der Bote für Tirol
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Pagina 2 di 10
Data: 12.09.1848
Descrizione fisica: 10
, daß er z. B. nach Tische seiner Sinne nich» «ächtig sey, find erlogen. Jellachich begreift die Zukunft seines Vol kes und kennt die Magyaren hinlänglich, um zu wissen, daß wenn sie auch anscheinend jetzt in Bezug auf die Sprache nach gegeben haben, dieß nicht im Ernste gemeint seyn kann, son dern, daß sie jetzt die Slaven einschläfern wollen. Um später ihr Magyarisirungöwerk init List durchzuführen. Jelläthlch be greift auch die Zukunft Deutschlands und weiß, daß dieses nur groß und geachtet seyn

Gruße bekannt geben zu wollen. Votzen, den 27. Aug. 184d. Der Oberlvmmandant N 0 ß ba ch, G. M. Joseph Stolz, Hausbesitzer in Brirlegg, hat nach deui Zn« haUe der am 23. v. M. über seinen Nachlaß gepflogenen Ab handlung im Sinne nnd gemäß dem Willen seines 2 Zahre früher versiordcnen Vaters gleichen NameuS für die Armen- scndc jener Ortschaften, in welchen, oder in deren Nähe die ser seine .Dienste alü Landarzt leistete, folgende Vermächtnisse aiigccrciict, alu: 1. dem Annciifonde von Brirleaa 1000

«ekfijjtWg« »»lHe ^>n^Wu » MLnfch«sfr»Mj,W»en und wohlthätigen Sinne der nun verstorbenett, oben genann ten..? Män»er.zeigt »veMen! 1a AkLkchter.und dankbarer An erkennung allgemein bekannt zu werden. A. K. ^reisamt Schwatz, den 6. Sepn?l348^,. ' v. Gasteiger, Kreishauptmann. AHieN. .^em Kriegsministerium iA »in Bericht üb« Das Benehmen des piemontefischen Oberst Richielmi in Pizzigkiet- tone zugekommen^ welchen man dem Publikum nicht vorent halten zu dürfen glaubt... Uls -nämlich .dxr genannte Oberst

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Der Bote für Tirol
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Pagina 6 di 10
Data: 09.12.1848
Descrizione fisica: 10
, in die sie von den Deutschen geschlagen worden, und namentlich um Rettung von dem Egoismus der Deutschtiroler. — Zwischendurch wurde di« Frankfurter Versammlung hart mitgenommen, deren Glieder nicht achtend die wahren von der Ratür gesetzten Grenze« mit größer Mehrheit im Sinne jener Redner gestimmt hätten, die es gewagt haben die Italiener Tirols, als für die Sicherheit Deutschland? verkaufte Sklaven zu betrachten, behauptend Wälschtirol müsse deutsches Eigenthum bleiben zum Trotze der von der ganzen Welt anerkannten

der österreichischen Slavenstämnie der Czechen von jeher auf Erhaltung der österreichischen Monarchie in ihrer vollen Integrität gerichtet war, daß sie nur in und m it Oesterreich ihre Nationalität gewahrt wissen wollen, während das Sjse-, ben der iral. Nationalität, dem auch Wälschtirol huldigt, auf Unabhängigkeit von Oesterreich folglich auf Schwächung und, Zerreißung des österr. Gesammtstaais gerichtet ist. 71- Ganz folgerecht wurde auch in diesem Sinne von der Versamm- .lung dir Haltung des Wiener Reichstag

in inindür günstigem Lichte. Mir lassen d -n Arüdcrn in Wälschtirol i h r e Ansicht und behalten die unsere. , , Nachdcu» außer Vernardelli auch noch die übrigen anwesen den Dcpulirlen, nam.'nltich Fcsti, Masse! undTurco in ähn lichem Sinne gesprochen, und die Versicherung,ihres sortge-, setzten thätigen Äemühenö zur Erreichung d-ö ersehnten Zie les gegeben Fällen, schloß der Deputirte Türco mit de« Ausrufe: „Alle wollen wir die Trennung von Deutschtirol ohne Pakliruiig, ohne Ucbcreiukünsle

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Der Bote für Tirol
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Pagina 1 di 8
Data: 14.02.1849
Descrizione fisica: 8
zu erbauen versicherte, dennoch „das wichtigste Palladium der Freiheit' aus historischen RechtStrümmern renoviren will. Die nur ihrem Gewissen verantwortlichen und daher inappellabel» Richter der Tbaifrag« (die Geschwornen im modernen Sinne) waren den Volksgerichren der alten germanischen Völker fremd; die EideShelser schwuren in der Regel zu Gunsten des Angeklag ten und concurrirten im Prozesse überhaupt nur als Zeugen, nicht aber als Richter, und die Schössen urtheilten unter der Leitung

eines rechtsgelehrten Vorstandes mit Hinblick auf das Gesetz und in Würdigung der BeweismateriaUen sowohl über die That- als auch über die Rechtsfrage, und sie können daher eben so wenig als Vorläufer der Geschwornen im heutigen Sinne angesehen werden, wie die GerichlS-Beisitzer, die in der Berathschlagung über schwere Polizei-Uebertretungen über Schuld und Strafe ein entscheidendes Stimmrechl ausüben. Die Jury wurzelt ihrer Entstehung und Ausbildung nach in den eigenthümlichen Verhältnissen Englands

, sie ist nicht das Producteinervereinzeltengcsetzgebenden Reflexion oderorig i- nellen Berathfchlagung, sondern dem Ursprünge nach ein Weck der feudalen Verhältnisse hat sie sich dort allmälig mit den Kultur-Zuständen des Volkes ausgebildet; sie ist vom Sinne und Geiste des Volkes durchdrungen, als das Produkt der Geschichte, e.ne volkSthümliche Anstalt. Eifersüchtig auf die in England bewährte Stütze der Freiheit übertrugen die Franzosen im Jahre 1731 das Institut der Jury auf franzö sischen Voden, honend, die große Nation fei für jedes Insti tut der Freiheit

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Der Bote für Tirol
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Pagina 1 di 10
Data: 29.11.1849
Descrizione fisica: 10
auseinan dergesetzt, wenn nach beinahe überall in Folge des kai serlichen Patentes vom ?0. Oktober 1849 erfolgter Um schreibung der Domiiiikalsteuer ans daS Rustikale, die Besitzer ablösbarer Giebigkeiten im Sinne deS Gesetzes verhalten werden sollten, die Dominikalstcuer zu bezah le». Es wurde geltend gemacht, daß demzufolge die Dominikalsteuer von allen- als ablösbar erklärten Domi- nikal-Giebigkeitcn neuerdings vorgeschrieben werten müßte, was sich aber schon ans dem Grnnde nicht bewerkstelli gen

lasse, weil die Ausscheidung zwischen den aufgeho benen und ablösbaren Giebigkeiten erst durch das Liqni- dations-Erkenntniß im Sinne des F. 75 lit. ^ des Ge setzes erfolgen könne. Andererseits würde aber durch Stenerrückersatz-Verhandlunge» bei der Liquidation nach dem 8. 73 des Gesetzes das Grundentlasinngsgeschäft in unabsehbare Läiige gezogen. Diese,» abzuhelfen wurde der Antrag gestellt, vom Ministerium ein Gesetz des In halts zu erwirken: daß der Belastete für eas Verwal- lungSjahr 1S4S

Berechtigten im Sinne des 8. 122 des Gesetzes die ständische Buchhaltung angegangen wor den sei, einen Ausweis über die Dominikalstenerschul- digkeit der 6 tirolischeu Kreise am Schlüsse deS JahreS 1847—48 mitzutheilen, welcher ein Betreffniß von 113,032 fl. nachweist, wovon dic Tangenten für jedes einzelne Landgericht gezogen sind. Dieser Ausweis wurde dem Ministerium des Innern mit der Bitte vorgelegt, cine Dotation im S'/zsachcn Betreffe des Tvtalziffcrs zu Vorschüssen anzuweisen, indem sehr viele

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Der Bote für Tirol
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Pagina 1 di 8
Data: 11.10.1849
Descrizione fisica: 8
einer Fakultät bestellt aus den sämmtlichen ordentlichen und außerordentlichen Professoren, den Privat-Docentcu dieser Fakultät und den Lebrern im engeren Sinne dieses Wortes. Ordentliche Professoren sind diejenigen, welche als solche bei ihrer Ernennung bezeichnet sind. Sie werden in der Ncgel nur sür die Hauptfächer einer Studicii-Abtbcilung bestellt. Außerordentliche Professoren sind diejenigen, welche bei ihrer Ernennung als solche bezeichnet sind. Sie sind gleich den ordentlichen Professoren bleibend

durch die Zulassung das Recht ihre Vorlesungen öffent lich anznkünden und in einem Hörsaale der Universität zu balteu. Lehrer im cugcrcu Sinne sind diejenigen, welche nicht eine Wissenschaft vertreten, sonder» eine Kuust oder Fertigkeit. Dazu gehören auch die Lehrer lebender Spra chen, in so ferne sie diese nicht vom wissenschaftlichen Standpunkte a»ö, sondern zunächst für den praktischen Gebrauch zu lebren habe». .8. 4. Aus dem Lehrer-Kollegium einer jeden Fakultät geht das Professoren-Kollegium

-Ge genstände, bei dcucu es sich um die Interessen eines be stimmten Lebrfaches bandelt, sind dein betreffenden Pro fessor zum Voraus anzuzeigen. 8. ltt. Gegen das Ende eines jeden Studienjahres beruft der Dekau sämmtliche Lehrer mit Einschluß aller Prwar - Docenten und der Lehrer im engeren Sinne ,8. .! > zu einer allgemeinen 'Versammlung, in welcher die Wünsche und Anträge aller Gegenwärtigen IN Be treu des Unterrichts »nd der Diszipii» vorzti'bringe» nnd z» besprechen >md. Das Protoll der Versammlung

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Der Bote für Tirol
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Pagina 5 di 10
Data: 07.02.1849
Descrizione fisica: 10
allg.meiiie Freud«, daß auchFrhr. von Unterrichter, der mit uns gegen die Erblichkeit gestimmt hatte, und sonst sehr ziirückgezcgnl lebt, zugegen war. Obgleich im Ganzen mit dem Gange der Angelegenhtilen zufrieden, fühlten sie gleichwohl mit Mißvergnügen die zwei deutige Hoffnung der Note, Oesterreich gegenüber, besonders die doppelte Zolllinie, eine engere für das preußische Deutsch land mit dem FreihandclSsystenie von Hamburg im Sinne der Engländer, und eine weitere zwischen Kleindeuischland

wieder öffentlich erscheinen soll. Bon Oester reich erwartete er Gutes; daß er von hier abgehen solle, sei vor der Hand ganz unwahr. Die vierte, vorzugsweise bayrische Meinniigöfraktioil, ob gleich mit mancherlei und gerechtem Mißtrauen gegen die Note, entnahm doch daraus die Möglichkeit einer Direktorial- Regierung für ganz Deutschland, und dachte, in diesem ^sinne zu wirken. Aber neben diesen Fluthungen der öffentlichen Meinung ging die Furcht einer neuen Revolution in Deutschland, wc^ zu die preußische Note

erwünschten Anlaß gebe. Gott bes sere es! Ein Auch, „die Brustbilder ans der Paulskirche,' ganz im Pttußischtn Sinne geschrieben, »nacht hier viel böses Blut. August Lewald, durch seii,»ün Swne für Preußen und Kleindeutschland erstatteten Berichte über die Parlaments»» den in d»r Alig.Zeilg. vielfachem Unmutho ausgesetzt, mußte die Autorschaft öffentlich ablehnen, um weiter» Unannehm lichkeiten a«Szuweich»n. , — A b » nd S. Um weinen LandSleuten einen Begriff zu geben, wie eine hiesig« Partei

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Giornali e riviste
Der Bote für Tirol
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Pagina 7 di 8
Data: 15.02.1849
Descrizione fisica: 8
i. I. Z. 2022 Folgendes ve««h»»<: Die Duplikat», w»lch» während dir Wirksamkeit de» Stem pel» und »abgesetzet i« strettigen Angelegenheiten erlassenen gerichtliche« Urtheilen oder ihre Stelle vertretende» Erkennt» nissen ausgefertiget «erden, unterliege» tm Sinne de» §. 24 diese» Gesetzes dem in den §Z. SS, 36, 37, 46 und 47 des selben Gesetze» (§Z. 36 , 37 und 38 des ital. Testes) vorge schriebenen Stempel. Die wahrend der Wirksamkeit des Stempel- und Ta/ge» setze« »«« »7« Jänner 1840 «»»gefetttgte

Stempel- und Toxgesetzes erfolgten > U>Kpttta»»au«ßrligu»g dem in den §§. SS, 57 und 66 diese» Gesetze» 46 und 43 des ital. Teerte«) vorgeschriebenen Stempel/die etwa weiter auszufertigende» Duplikate sind als ämtlich« Ausfertigungen im Sinne de» Z. 31 Z. 6 des Steui- pel^nnd ?a>gesetze» mit Beobachiung der in d»m h. Hofkam- ' «erdekrete vom 14. August 1S46 Z. 32VH9 angedeuteten Aorfichteii stempelfrei zu behandeln. ' - Die dermal auszufertigenden Duplikate der vor der Wirk- saaitett de» neuen Stempel

« ßlssfertlgung unter der Wirksamkeit des Stempel- und Taxgesetze» im Sinne des F.-81 Z. 5 dieses Gesetzes vom Stempel frei. Dieß wird in Folge Eröffnung des hoh«n Finanz-Mi- nisterinm» ddo. 19. v. M. Z. 29802 zum Wissen und Benehme» hiemit öffentlich bekannt gemacht. ZP»»br«ck, den 6. Oktober 1848. Vom k. k. LandeSgubernium für Zirol und Vorarlberg. Robert Freiherr v. Benz, k. k. Vicepräfident. . Lorenz Jtten, k. k. Gubernial-Sekeetär. .1. ^ Kundmachung. 3 E» ist die Stelle eines Assistenten

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