Klasse des Volkes nur Pflichten, aber von ihren Forderungen besitzen sie bis jetzt nicht einmal das Wahl recht, sie find angeblich „nicht reif" dafür — ob sie dann wohl reif sein werden, gegebenen Falles ihre Aufgabe im Sinne der Regierung zu erfassen, ob sie nicht am Ende von den ihnen, den „Unreifen", in die Hand gedrückten Waffen einen anderen Gebrauch machen, als man erwartet? das alles hätte bedacht werden sollen, ehe man das Seil so straff gespannt! Und nun zu einigen der härtesten
Be- stlmmungen des neuen Gesetzes! Also der Landsturm kann nicht nur außer dem engeren Heimathlande, im ganzen Reiche beliebig verwendet werden, sondern die Stürmer können dem Heere eingereiht und auch außerhalb der Reichsgrenzen zu An griffszwecken dem Feinde gegenübergestellt werden. Dies ist eine Bestimmung, welche dem Sinne des Wortes „Landsturm" gera dezu widerspricht und prächtig übereinstimmt mit einem anderen Paragrafen, in welchem es heißt, daß der Landsturm nicht nur in einem wirklichen Kriege