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Tiroler Wastl
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Pagina 4 di 16
Data: 15.06.1913
Descrizione fisica: 16
Seite „Tiroler Wastl". Nr. 693 der Beleidigung eures öffentlichen Dieners im Sinne des 8 312 Str.-G. strafbar nach § 82 mit Rücksicht auf Z 35 Str.-G. begangen. Zur Hauptverhandlung ist als Zeuge zu laden: Stefan Weißsteiner, Pfarrer in Ampaß. Zu verle sen: Blattzahlen 1 bis 3, 5, 6, 7, 8. Gründe: Der Pfarrer von Ampaß, Stefan Weißsteiner, hatte am 6. Februar 1911 von 3—4 Uhr nachmittags als für die Volksschule bestellter Reli gionslehrer seinen Schulkindern den Beichtunterricht zu erteilen

wie folgt ver urteilt wurde: Urteil des Bezirksgerichtes Hall gegen den Pfarrer von Ampaft Ttephan Weiftsteiner wegen Kindesmitzhandlung der Eheleute Bradlwarter Geschäftszahl U 132/11/5 Im Namen Seiner Majestät des Kaisers! Das k. k. Bezirksgericht hall in Tirol hat über die vom staatsauwaltschaftlichen Funktionär gegen Stefan Weißsteiner wegen Uebertretung im Sinne 8 420 Str.-G..«erhobene Anklage in Anwesenheit des staats- anwaltschaftlichen Funktionärs Hüter als öffentlicher Ankläger, des Angeklagten

Stefan Weißsteiner nach heute durchgeführter Hauptverhandlung über den Antrag des öffentlichen Anklägers auf Bestrafung zu Recht erkannt: Der Angeklagte Stefan Weißsteiner, geb. 9./4. 1861 in Pfuuders, dorthin zuständig, katholisch, le dig, Pfarrer in Ampaß, ist schuldig anfangs Fe bruar 1911 in Ampaß als Erzieher und ^Lehrer das Schulmädchen Marie Oberhofer durch Stock schläge auf Hand und Hals urißhandelt zu haben und hat hiedurch die Uebertretung gegen die körperliche Sicherheit im Sinne 8 420 Str

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Alpenland
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Pagina 2 di 4
Data: 12.03.1932
Descrizione fisica: 4
Dr. C n d e r auf den unter Dr. Schober eingeschlagenen außen politischen Kurs im Sinne einer engeren wirtschaftlichen Ver einigung mit dem Deutschen Reiche einstellte, wurde unsere Beteiligung an der Negierung zur nationalen Pflicht. Auch die Regierung Buresch I versprach das CErbe; Dr. Cnders zu übernehmen, weshalb die Partei auch dieser; Negierung Gefolgschaft leistete. Unter der Regierung Buresch I ! trat aber schon eine Lockerung der Wahlgemein-- s ch a f t des Schoberblockes ein, da der L a n d b u n d unbe-1 kümmert

aus: Das Creditanstaltsgesetz ist insoweit,'als es den Finanzminister zur Uebernahme der Bundeshastung für Schulden der Credit- Anstalt ermächtigt hat, kein Gesetz in materiellem, sondern in formalem Sinne, d. h. es stellt insoweit- keine allgemein verbind liche Norm auf, sondern kleidet eine durch ein Organ des Staates abzugebende privatrechtsgeschäftliche Erklärung in'die Form einer gesetzlichen Anweisung. Daraus ergibt sich, daß seinem Inhalt lediglich formelle Gesetzeskraft zukommt (Laband

), d. h., daß dieser in der Form des Gesetzes ergangene Willensakt nur im Wege der Bundcsgesetz- gebung wieder aufgehoben werden kann. Eine materielle Ge setzeskraft in dem Sinne, daß der Erklärung, weil in -Gesetzesform gekleidet, eine höhere privatrechtliche Wirkung zükäme, als nach den einschlägigen Bestimmungen des materiellen Rechts anzii- nehmen, kommt ihr nicht zu. Hiernach ist zu prüfen, ob die Einsetzung des Staatskredils in dem zur Zeit der Uebernahme überhaupt nicht voraussehbaren Umfange nach den Rechtssätzen

. Sobald dies evident wurde, hätte der Finanzminister, dem Sinne der ihm erteilten Ermächtigung entsprechend, sofort die Ueber nahme weiterer Haftungen ablehnen, bczw. dem Hauptausschusse des Nationalrates vorher Bericht erstatten müssen. Soweit dies nicht geschehen, bedeutet dies eine — auch der Gläubigervcrtrc- tung der Creditanstalt offenbare — Uebcrschrcitunq seiner Er mächtigung, eine Preisgabe staatlicher Interessen zu Gunstcn fremder, noch dazu vorwiegend ausländischer Privatinteresscn

, noch dazu unter- Verschweigung der Höhe jenes Betrages abgepreßt wird. Nach den Tatsachen, die in die Öeffentlichkeit gedrungen und zur> Begründung der Gesetzentwürfe 1) und 2) angeführt worden sind, kann der Verdacht nicht fern gehalten werden, daß seitens des frü heren Finanzministers Juch bei der Information des Nationalrates und bei der Durchführung der Haftung des Bundes nicht mit der gebotenen Sorgfalt, bezw. nicht im Sinne der durch das 2. Credit anstaltsgesetz erteilten Ermächtigung verfahren worden ist. Tonach

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Lienzer Nachrichten
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Pagina 5 di 14
Data: 06.11.1925
Descrizione fisica: 14
nach den darüber bestehenden Vorschriften zu erfolgen haben. Nur a) die im Sinne des Paragraph 60, 2. Abs. Geb. Gesetz ohne Ausfertigung eines Zahlungsauftrages zur Einzahlung gelangen den skalamäßigen Gebühren, b) die gemäß Paragraph 23 lit. a Geb. Ge setz oder gemäß Paragraph 9, erster Abs. und Paragraph 10, zweiter Absatz der Vdg. vom 5. August 1924, B. G. Bl. Nr. 287, ohne amt liche Bemessung zur Einzahlung gelangenden Rechtsgebühren, c) die Viersteuer, d) die Branntweinproduktionsabgabe, in soweit

des Erlagscheines eine Postgebühr nicht zu entrichten ist und gleichzeitig wiederum betont, daß die Angabe des E r l a g s - zweckes eine unbedingte Notwendig keit darstellt. Bezirkssteuerbehörde Lienz, am 25. Oktober 1925. Der Finanzrat: Dr. Heller. Zl. 4619/8. Holztrift auf dsr Schmorzsch. Kundmachung. Im Sinne des Paragraph 40 Rfg. wird die Kommissionelle Verhandlung über die Scha denersatzansprüche aus der Holztrift des Säge besitzers Johann Staller in Huben und der Gemeinde Hovfgarten auf der Schwarzach

: Dr. Kneußl. öl. 4566/1. Masservrrchanlage irr dev Ge meinde Hspfgrrvten; wassev- vechtliche Verhandlung. Kundmachung. Im Zuge der Anlegung des Wasserbuches werden in der Gemeinde Hopfgarten im Sinne des Paragraphen 83 ff. des Tiroler Wasser rechtsgesetz vom 28. August 1870, L. G. Bl. 64, nachstehende wasserrechtliche Verhand lungen durchgeführt werden: Jahrgang 1925 Am 17. November 1925: 1. Abends um 4.15 Uhr Turbine mit Seil zug von Gp. 453 in die Bp. 483 für eine Tischlermerkstätte des Simon Schneider

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Lienzer Nachrichten
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Pagina 5 di 10
Data: 15.11.1924
Descrizione fisica: 10
; Nr. 1119 Fraktion St. Andrä; Nr. 1115 Josef Weiskopf, Lechner. Hierüber wird im Sinne der §§ 83 ff. des Tiroler Landeswasserrechtsgesetzes vom 28. August 1870, L. G. Bl. Nr. 64, der §§ 25 ff. der Gewerbeordnung, R. G. Bl. Nr. 199 aus 1907 und des § 22 des Elektrizitätsw^gegesetzes der Gewerbeordnung, R. G. Bl. Nr. 308 die kommissionelle Erhebung und Verhandlung für Freitag, den 21. November 1924 mit dem Zn- sammentritte an Ort und Stelle um 10 Uhr Vormittags angeordnet. Ber dieser Verhandlung

der beteiligten Behörden, bezw. In teressenten haben sich daher rechtzeitig mit den erforderlichen Weisungen und Ermächtigungen zur Abgabe endgiltiger Erklärungen bei der amtlichen Verhandlung zu versehen, weil etwa ige Vorbehalte nachträglicher Erklärungen bezw. Genehmigungen im Sinne der bezogenen Paragraphen unzulässig sind. Tie Anrainer und sonstigen Interessenten werden eingeladen, bei dieser Verhandlung zu erscheinen. Bezirks Hauptmanns chaft Lienz, am 25. Oktober 1924. Für den Bezirkshauptmann

60 Zentimeter Tiefe und 40 Zentimeter Breite 4 Meter lang und mündet direkt in die Jsel. Das Krasthans nimmt lediglich die Kraftstation auf. Berührte Parzellen: K. G. Prägraten: Gp. Nr. 221 (öff. Weg); Gp. Nr. 1808 (Jakob Steiner). Hierüber ttstrd im Sinne der §§ 83 ff. des Tiroler Wasserrechtsgesetzes vom 28. August 1870, L. G. Bl. Nr. 64, des Elektrizität^ Wegegesetzes vom 7. Junr 1922, B. G. Bl. Nr. 348 und der §§ 25 ff. der Gewerbeovd)-- nnng, R. G. Bl. Nr. 199 ans 1907 die kom missionelle Erhebung

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Lienzer Nachrichten
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Pagina 6 di 10
Data: 09.06.1923
Descrizione fisica: 10
einer Erhaltnngsgenossenschaft übertra gen worden ist. Nachdem es der Gemeinde Bbfaltersbach nicht gelungen war, eine derartige ErhaltungSgenossen- schaft durch freies Uebereinkommen zu bilden, be antragte dieselbe über Beschluß des Gemeinde- ausschusses vom 26. Juni 1910 eine Zwangs genossenschaft im Sinne des § 53 des Wasser rechtsgesetzes zu bilden bezw. stellte das Ansuchen zu entscheiden, ob und bezüglich welcher Grund- parzellen derjenigen Grundbesitzer, welche sich bis her geweigert haben, verpflichtet sind, der zu bil

, Du- regger Andrä, Kollreider Johann, Pfarrpfründe St. Stefan, Waldaus Felizian, Waldaus Ignaz, Waldaus Johann Winkl. Waldaus Johann Asch, sämtliche in Anras, Asch-Winkl, sowie Aichner Alois in Straßen und die Bntidesstraßenverwal- tung und die Südbahngesellschaft. Ueber dieses Ansuchen wird nun im Sinne, des § 83 bezw. des § 89 des W.R.G. die kom- missionelle Erhebung und Verhandlung für Diens tag den 26. Juni 1923 mit dem Zusam mentritte beim Gasthaus Maierl in Abfaltersbach um 8 Uhr Vormittag

angeordnet. Bei dieser Verhandlung sind die nicht schon früher mündlich oder schriftlich geltend gemachten Einwendungen vorzubringen, widrigenfalls das Er kenntnis ohne Rücksicht auf spätere Einwendun gen gefällt werden wird, wobei bemerkt wird, daß im Sinne des § 91 1c diejenigen, welche sich gar nicht oder nicht bestimmt erklärt haben wer den, den geg n das Unternehmen Stimmenden beigezählt werden, oder falls von ihrer Einbezie hung in die Genossenschaft abgestanden werden sollte, unberücksichtigt

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Volksblatt
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Pagina 5 di 12
Data: 11.06.1898
Descrizione fisica: 12
im Sinne des § 139 St.-G. II. Am 13. Juni 1898 4 Uhr nachmittags: Joh. Kofler, 36 Jahre alt, von Weitenthal gebürtig, nach Niedervintl zuständig, lediger Taglöhner, wegen 1. des Verbrechens des Gewohnheitsdiebstahles im Sinne der ZZ 171, 173, 174II6, 1761 und Il a St.-G.,'2. der Uebertretung der Entziehung aus der Polizeiaufsicht im Sinne des § 6 und 3. jener der Landstreicher« im Sinne des § 1 des Gesetzes vom 24. Mai 1895 Nr. 85 R.-G.-Bl. III. Am 14. Juni 1898 9 Uhr vormittags: Ant. Neuhuber

. 27 Jahre alt, von Grafendorf gebürtig, nach Gaimberg zuständig, lediger Taglöhner, wegen 1. bes Verbrechens des Raubes im Sinne des Z 190 St.-G., 2. der Uebertretung gegen die öffentlichen An stalten und Vorkehrungen im Sinne des § 318 St.-G., Z. der Uebertretung gegen die körperliche Sicherheit im Sinne des Z 431 St.-G. IV. Am 15. Juni 1898 9 Uhr vormitt.: David Martifchnig, 28 Jahre alt, von Gußnigberg, Ge meinde Stall in Kärnten gebürtig und dort zuständig, lediger Bahnarbeiter, wegen Verbrechens

des Todtschlages, im Sinne des Z 140 St.-G. V. Am 16. Juni 1898 9 Uhr vormitt.: Franz Walder, 48 Jahre alt, von Außervillgraten gebürtig und dort zuständig, verehelichter Viehhändler, wegen 1. des Verbrechens der versuchten Verleitung zur Verfäl schung öffentlicher Creditpapiere, im Sinne der §Z 9, 106, 110 St..G., 2. des Vergebens deS Verschuldens im Concurse im Sinne des § 486 St-G. VI. Am 16. Juni 1898 3'/, Uhr nachmittags: Vlncenz Gandegger, 16 Jahre alt, von Lienz gebürtig, nach St. Magdalena, Gemeinde

Zwölsmal- greien, zuständig, lediger Fütterer, wegen 1. des Ver brechens der Brandlegung, 2. der Uebertretung des Diebstahls. VII. Am 17. und 18. Juni 1898 9 Uhr vormitt.: Moriz Strauß, 84 Jahre alt, von Sobodist, Gomitat Neutra in Ungarn, gebürtig und dorthin zu ständig, verehelichter Lebensversicherungsagent, wegen des Verbrechens des Betruges im Sinne der §Z 197, 200 «nd 201 !ü. ä St.-G. ZUM Jubiläumsfest der Schützen in Wien. Än Herrn Anton Steinkeller, welcher für das Schützenwesen besonders

für die Rück antwort beizuschließen. Die Arbeitsvermittlung befindet sich Seilergasse Nr. 4 in Innsbruck, wohin auch Ange bote und Nachfragen von Auswärts zu richten sind. Vapst- «nd Kaifer-Inbilaums-Vilgerfahrt nach dem hl. Kande. Da von vielen geistlichen Herrn betont wurde, dass eS die Theilnahme an der Papst- und Kaiser-JubiläumS-Pilgerfahrt erleichtern würde, wenn in deren Zeitdauer nur 3 statt 4 Sonn tage fallen möchten, hat das Comit6 eine Abänderung des Reiseprogrammes in dem Sinne beschlossen

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Innsbrucker Zeitung
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Pagina 2 di 6
Data: 12.07.1934
Descrizione fisica: 6
und im vaterlandstreuen Sinne völlig neu aufgebaut. Gleichzeitig ist er Landeshauptmannstellvertreter der Steiermark. Er ist aus dem Staatsdienste im Auswär tigen Amt hervorgegangen. Nach dem Umsturz widmete er sich der Bewirtschaftung seines Gutsbesitzes in Steiermark. Der neue Iustizminister entstammt einem der ältesten steirischen Adelsgeschlechter. Der neue BundeskommM für Keinmwienst Wien, 11. Juli. Bundeskanzler Dr. Dollfuß hat an Stelle des zum Generalkonsul in Triest ernannten Doktor Richard Steidle

beteiligt war. In diesem Sinne erschien die Nachricht dann auch in der österreichischen Presse. Bald darauf gab jedoch das Reichspropagandaministe rium eine zweite Richtigstellung heraus, wonach der ältere Werner v. Alvensleben doch ernstlich in die Ver schwörung verwickelt, in ein Konzentrationslager ein geliefert und vermutlich tot sein sollte. Der Korrespon dent der „Times" meldet nun aber, es scheine, daß v. Alvensleben sich in einem Konzentrationslager oder Gefängnis in der Umgebung von Leipzig

in seinem Sinne gelebt und gekämpft." Mit erhobener Stimme erklärte darauf der Pfarrer, er müsse im Namen Gottes gegen diese Rede protestieren, dazu sei er berufen als Lehrer des Evangeliums und Verkünder der göttlichen Wahrheit. Pfarrer Schneider, der schon wegen seiner Opposition gegen das nationalsozialistische Heidentum nach Dicken schied strafversetzt war, wurde daraufhin am folgenden Tage verhaftet. In der Bevölkerung herrscht über das Vorgehen der Kreisleitung die größte Erregung.

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Innsbrucker Zeitung
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Pagina 4 di 6
Data: 22.03.1937
Descrizione fisica: 6
I Nr. 66. Montag, 22. März 1937 JZ In längerer, geistreicher Ausführung sprach auch Kommerzialrat Altbürgermeister Franz Steiner als Vertreter von Matrei und des unteren Teiles vom Wipptal. Auch auf das Ver hältnis zwischen Matrei und Steinach kam er zu sprechen. Wenn auch manchmal ein Funke schlägt, der jedoch „auf geschichtliche Zeiten" zurückgeht, so kann dies der wirklichen Einigkeit in Zeilen der Not und der Gefahr keinen Abtrag tun. In diesem Sinne verwies er auf den Heimattag

, der in schönster Weise die Einheit und Einigkeit des Wipptales und des „alten und jungen Marktes" zum Ausdruck gebracht hat! Wie ein Blumenstrauß wurde dann dem Ge feierten noch manches Lob geboten. Direktor Arch. Fritz Müller als Landessachwalter des „Neuen Lebens" beglückwünschte ihn ganz besonders. In seiner Eigenschaft als Landessachwalter erwähnte er den letztjährigen Wipptaler Heimattag, an dem Bürgermeisters Muigg ganz besonderes Verdienst erworben hatte. In diesem Sinne möge auch das Fest in Matrei

, auch seinen Dank und seine Freude, nicht zuletzt auch seine Ueberraschung zum Aus druck zu bringen. Die Ueberraschung war ehrlich. Man sah es ihm an, daß er wirklich von einer solchen Kundgebung keine Ahnung hatte. Ehrlich waren auch die Freude und der Dank. Ehrlich wa ren die Worte, die er in seiner Eigenschaft als politischer Leiter des Wipptales sowie als Bun deswirtschaftsrat und Gemeindeoberhaupt wieder gab. Im Sinne der Tiroler Heimat habe er sein Amt geführt. Und alles Vertrauen und alle Ehrung bezeuge

! In diesem Sinne verwalte er sein Amt. Ein schneidiger Marsch bekräftigte seine Worte. Trotz der vorgerückten Zeit fand sich doch noch Gelegenheit» ein von den Schulbuben gegebenes Spiel „Tiroler Heimat" von Doktor L. Knapp, Schwaz, zu bieten. In einfacher Gestaltung zeigte dies Stück eine überaus eindrucksvolle Wirkung. Der Gedanke an Südtirol wurde in den Mittel punkt gerückt. Hervorragend war das Spiel der Buben. Auch die Arbeit des Lehrers schimmert Thea Korff war an den Tisch zurück- gekehrt

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Pagina 2 di 8
Data: 22.12.1927
Descrizione fisica: 8
Seßhaftigkeit vorbereitet werden. Die Vertrauensmänner unserer Partei erhoben dagegen energischen Einspruch und erklärten, daß die Seßhaftigkeit gegen die Bundesverfassung verstoßt und im Falle, daß die Wahlen im Sinne der Seßhaftigkeit durch- geführt werden würdet», die Partei gegen die vollzogene Wahl Beschwerde erheben würde. Innerhalb weniger Tage hat dann die Wahlleitung Hötting von der Bezirkswahl behörde, tut stillen Einverständnis mit der Hauptwahl behörde, also mit der Landesregierung, unseren

, Hötting ist die zweitgrößte Gemeinde des Landes, tvo unsere Partei durch schnittlich 45 Prozent der abgegebenen Stimmen auf sich ver einigt. Das entschiedene Auftreten der Vertrauensmänner hat daher den Seßhaftigkeitsideologen von vornherein den Mut genommen, auf der verfassungswidrigen Durchführung der Wahlen zu bestehen. Wer Hötting war auch die einzige Gemeinde, in der die Gemeindewahlen seit der Inkraft setzung der Bundesverfassung in ihrem Sinne atzgehalten wurden. In allen übrigen Gemeinden

. Zu einer ausdrücklichen Außerkraftsetzung des Tiroler Ge setzes liegt kein Grund vor." Daß ein Landesgeseh nicht dem Sinne der Verfassung entspricht, bedeutet natürlich nicht, daß es dadurch aufgehoben ist. Um nicht zu gelten, muß es aufgehoben werden, die „ausdrückliche Außerkraftsetzung" ist schon deshalb unerläßlich, weil doch keine Lücke auftreten darf, vielmehr an Stelle der verfassungswidrigen die ver fassungsmäßige Bestimmung treten muß. Praktisch ist es noch so, daß der berüchtigte Paragraph 8 der Tiroler

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Innsbrucker Zeitung
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Pagina 5 di 6
Data: 28.03.1935
Descrizione fisica: 6
im Sinne der Katholischen Aktion und im gemeinsam mit Kerle Theodor lm Gchaberwalde bei Lermoos einen einjährigen Hirsch im Werte von 80 5 z-ur Strecke,- sie weideten ihn an der Auschußstelle aus und als abends die beiden anderen kamen, lag der Hirsch schon vor der Hütte. Das Fleisch wurde teils gemeinsam gegessen, teils nach Hause gebracht. Vor dem Einzelrichter gab Hauser und Kerle Theodor den Wilddieb- stahl zu, während Edmund Kerle und Fässer der Meinung waren, den Hirsch habe ihnen ein Jäger

nicht ausgenommen, in Wirklichkeit bestand aber der Verdacht, daß Winkelhofer auch in Bayern an einigen Einbrüchen beteiligt gewesen sei. Man stellte ihn daher bereits am 9. September v. I. wieder über die Grenze. Winkelhofer bestritt, in der Legion ge dient zu haben und gab an, er wollte im Dritten Reich nur Ar beit suchen. Da aber auch der Versuch als vollendeter Hochverrat zu werten ist. wurde Winkelhofer im Sinne der erhobenen An klage wegen Hochverrates schuldig erkannt und zu einem Jahr schweren Kerkers

Kerkers verurteilt. Am Schluffe meinte Hofer, er könne sowieso nicht abgeurteilt werden, weil er inzwischen die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten hätte, ünd konnte nicht glauben, daß er trotzdem verurteilt werden konnte. Einklang mit der Lehre und den Forderungen der Kirche sei. Der Besuch des Kanzlergrabes und die Rrederlegung eines Kranzes mit dem Gelöbnis treuer Weiterarbeit im Sinne und im Opfergeist des großen Gründers des Mutterfchutzwerkes beschloß die Tagung, die neuer lichen Impuls

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Lienzer Nachrichten
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Pagina 8 di 12
Data: 17.12.1937
Descrizione fisica: 12
Landsmännin, Frau Fannh Wibmer- peöit, hat ihr neuestes und ihr imposantestes Werk, den Lebensroman der großen Kaiserin Maria Theresivj: „Eine Frau trägt eine Krone" im Thvolia-Verlag erschei nen lassen. Dieses Buch ist im wahrsten Sinne eitz Frauenroman und schildert in fesselnder Sprache das Schicksal einer Frau und Mutter, die auch Herrscherin sein mußte. Zwei weitere Frauenbücher sind „Barbarinö «Flucht" von Charlotte Urfina und „Die Schatten der Ka thedrale" von Gertrud von Swtzingen

„Ein Tor tut sich auf". Le bensbuch für Mädchen von Auguste Weth, das Abenteu- revbuch für Buben „Babur der Tiger" von Fritz Würthle und die Erzählung aus der Urgeschichte unserer Heimat „Der Kettenkämpfer und seine Erben" von Markus Rai ner wahre Jugendbücher. Imposant ist die Verlagsleistung im Bereiche der Ge schichte, der Geisteswissenschaften und der Heimatkunde im tieferen Sinne Seipels literarisches Testament „Der Friede, ein sittliches und gesellschaftliches Problem" nimmt in dieser Kategorie

. Tyrolia-Derlag, Innsbruck-Wien-München 1937. Mit diesem Buche hat die Schriftstellerin ihren beiden frü heren Büchern (»Es wird heilige Kinder geben . ." und .Kinder auf Gottes Wegen") das dritte im gleichen Sinne angefügt. An Biographen frommer, heiligmäßiger Kinder will die Derfafferin unserer Jugend, aber auch den Erwachsenen, die im heutigen Leben oft genug Stütze und Vorbilder brauchen, kleine Menschen zeigen, die in ihrer Umgebung, die nicht weniger weltlich gesinnt war als unsere heutige

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