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Lienzer Nachrichten
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Pagina 5 di 12
Data: 25.09.1925
Descrizione fisica: 12
/1. Masserdrrcharrfrrahrne Ln der Gemeinde Uirgen; wasser rechtliche Kerharrdlrrrrgerr. Kundmachung. Im Zuge der Anlegung des Wasserbuches werden am 13., 14. und 15. Oktober d. Zs. in der Gemeinde Birgen im Sinne des Pa ragraph 83 ff des Tiroler Wasserrechtsgesetzes vom 28. August 1870, L. G. Bl. Nr. 64, nachstehende wasserrechtliche Verhandlungen durchgeführt werden: I. Am 13. Oktober am Mariner Talbachl: 1. Zosef Mariner, Außermariner, Haus mühle auf Bp. 533, um 3 Uhr 15 nachm, am Willbach: 2. Josef Mariner, Außermariner, und An ton

nachträglicher Erklärungen bezw. Genehmi gungen im Sinne der bezogenen Paragraphen unzulässig sind. Die Projektspläne samt technischem Bericht liegen bis zum Verhandlungstage bei der Be zirkshauptmannschaft Lienz, Zimmer Nr. 4, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. Bezirkshauptmannschast Lienz, am 15. September 1925. Für den Bezirkshauptmann: Dr. Arbeffer. Zl. 3618/16. G1-ktri?itätsmerk„St.Ar,dra« am Mühlbach! bei Pragraterr. Kundmachung. Am 13. Oktober d. Zs. um 9 Uhr vormit tags findet

: D r. Arbeffer. Zl. 2710/1. Troyer Josef irr Vrägroterr; Harrsmützle in Urägrolerr; rvasserrechtliche Nerhandlnrrg. Kundmachung. Herr Josef Troyer, Oberbstiel in Prägra ten Nr. 5, hat um die wasserrechtliche Ge nehmigung für den Bau einer Hausmühle und eines Wasserrades zum Betrieb land wirtschaftlicher Maschinen am Wischnerbachl, Gp. 487 K. G. Prägraten angesucht. Hierüber wird im Sinne des Paragraphen 83' ff des Tiroler Wasserrechtsgesetzes vom 28. August 1870, L. G. Bl. 64. die Kom missionelle Erhebung

sich nicht von Amts wegen Bedenken dagegen ergeben. Die an der Verhandlung teilnehmenden Ver treter der beteiligten Behörden bezw. Inte ressenten haben sich rechtzeitig mit den er forderlichen Ermächtigungen zur Abgabe end- giltiger Erklärungen bei der amtlichen Ver handlung zu versehen, weil etwaige Vorbe halte nachträglicher Erklärungen bezw. Geneh migungen im Sinne der bezogenen Paragra phen unzulässig sind. Die Anrainer und sonstigen Interessenten werden eingeladen, bei dieser Verhandlung zu erscheinen

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Neueste Zeitung
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Pagina 5 di 8
Data: 06.07.1930
Descrizione fisica: 8
„Tennis und Wolle" das Wesentlichste gesagt. Ihr Verteidiger, Rechtsanwalt Dr. Maritschnig, wendete ein, daß Freiseifen zur Zeit, als er sich von der Angeklagten unterstützen ließ, noch nicht rechtskräftig verurteilt war und sich noch aus freiem Fuß befand. Er konnte daher hinfahren, wohin er wollte; von einer Vorschubleistung Könne deshalb keine Rede sein. Die Angeklagte wurde aber im Sinne der von Staatsanwalt Dr. Huber vertretenen Anklage zu vier Monaten Kerker verurteilt. Ihrer Bitte

in Feldkirch zur Ver handlung kommen sollen, zu deren Durchführung wurde aber das Landesgericht Innsbruck delegiert, weil sich der Angeklagte hier in Haft befindet. Der Angeklagte wurde im Sinne der von StA. Dr. Huber vertretenen Anklage zu vier Monaten Kerker verurteilt. Der „gepickte" Brillant. Wien, 5. Juli. Wegen Verdachtes des Betruges war der Iuwelenhändler Siegmund Idelooitsch vor einem Schöffen senat des Landesgerichtes angeklagt. Er wurde beschuldigt, einen Platinring mit einem unechten Stein

bestehende Kollektivvertrug für das Wie ner Bäckergewerbe keine gesetzliche Gültigkeit im Sinne des Pa ragraph 114 der Gewerbeordnung hat. Den Anlaß zu dieser Feststellung gab eine Klage, die der Brot führer Stephan Horwath gegen die Großbäckerei SiegmayZ Barsz eingebracht hatte, die sich durch den Sekretär Heinrich Rill vertreten lleß. Horvath war nach 20jähriger Tätigkeit von der Firma gekündigt worden und klagte nun die von ihm inner halb der letzten drei Jahre geleisteten Ueberstunden

gelte, bestritt Horwath überhaupt die Gültigkeit die ses Kollektivvertrages im Sinne des Paragraph 114 der Ge werbeordnung, weil dieser Vertrag niemals von der Gehilsenver- sammlung genehmigt worden sei. Es wurde nun festgestellt, daß nach dem Abschluß des Vertrages zwischen der Gewerkschaft und der Bäckerinnung wohl in der Ge hilfenversammlung über den Vertragsinhalt referiert wurde, ohne daß sich ein Widerspruch erhob; eine Abstimmung über die An nahme des Vertrages wurde jedoch

Kollektivverträge schließen würde, deren Inhalt sich nicht deckt. Der Paragraph 114 der Gewerbeordnung bestimmt, daß die Annahme eines Kollektivver- trages sowohl in der Gehilfenversammlung als auch in der Ge nossenschaftsversammlung mit Zweidrittelmehrheit erfolgen muß, er bestimmt also ausdrücklich eine A b st i m m u n g als Voraus setzung für die rechtliche Gültgikeit im Sinne dieses Paragraphen. Dem Kollektiovertrag zwischen der Bäckerinnung und dem Zen- tralverband der Lebens- und Genußmittelarbeiter

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Pagina 3 di 16
Data: 18.03.1921
Descrizione fisica: 16
" für Versammlungsberichte und dergleichen zur Verfügung stehen, und sie werden eingeladen über Vorgänge in ihren Genossenschaften, soweit sie das Interesse der gesamten Züchter be rühren, möglichst fleißig zu berichten. (Unsere Bitte lautet noch: Pserdezüchter abonniert die „Bauernzeitung".) An die Raiffeiscnkaffcn des Znns- brncker-Bezirkes. Vorr der Bezirkssteuerbehörde wurde den ver ehrt. Spar- und Darlehenskassenvereinen dieses Bezirkes folgende Kundmachung zugeschickt: „Im Sinne des Artikels der Verordnung

des Bundesministeriums für Finanzen vom 10. De zember 1920, Verordnungsblatt Nr. 15, wurde mit der Bemessung der Erwerbssteuer nach dem II. Hauptstücke des Gesetzes vom 25. Oktober 1896, R.-G.-Bl. Nr. 220, einschließlich des Staatszuschlags (Kriegs- und Rentabilitätszu schlages) für Tirol die Steueradministration in Innsbruck betraut. Im Sinne des Artikels 2 dieser Verordnung sind die Steuerbekenntnisse mit den vorgeschriebenen Belegen unmittelbar bei der Steueradministration in Innsbruck zu überreichen

. Bei dieser Behörde sind auch all- fällige Rekurse gegen die vollzogene Bemessung und Steuerteilung einzubringen, sowie die An zeigen über neuentstandene Unternehmungen und über die Aufgabe von Unternehmungen zu er statten. Weiters wird bekanntgegeben, daß im Sinne des Artikels 5 der zitierten Verordnung die Ueberwachung des Abzuges und' der Abfuhr der Rentensteuer der mit oer Bemessung der Erwerbssteuer betrauten Steuerbehörde (das ist die Steueradministration in Innsbruck) obliegt. Hievon ergeht die Mitteilung

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Pagina 8 di 12
Data: 05.09.1935
Descrizione fisica: 12
Freund! Es ist schon einige Wochen her, seitdem wir uns das letztemal miteinander unterhalten haben. Wir haben uns damals über die Frage auseinandergesetzt: Was ist Bildung? Ich sagte: Bildung ist mehr als bloßes Anhäusen von Kenntnissen- es ist Formung des ganzen Menschen mit Leib und Seele und allen ihren Kräften und Fähigkeiten. Bildung im wahren und vollen Sinne besteht darin, daß der Mensch aus sich gleichsam ein schönes Bild mache. Es erhebt sich nun die weitere Frage: Welche Bildung

soll der Bauer haben? Der Verein der Tiroler'Jung bauernschaft will ja ein bäuerlicher Fortbildungsverein sein und darum jene Bildung vermitteln, die der Bauer braucht. Worin besteht diese? Wir wollen hier einmal die HerzenL- und Charakterbildung beiseite lassen- diese braucht jeder Mensch, welchem Stande er auch angchört- davon hat er nie zuviel und daran muß er sein ganzes Leben lang arbeiten. Man nimmt das Wort Bildung oft in engerem Sinne und versteht darunter die Derstandesbildung oder die Erwerbung

von Kenntnissen. In diesem Sinne lautet unsere Frage: Welches Wissen braucht der Dauer? Auch hier gilt das Dichterwort:,-Eines schickt sich nicht für alle". Nicht alle können die gleiche Bildung haben und brauchen die gleiche Bildung. Ein Geistlicher braucht eine andere als ein Arzt oder Advokat und so auch ein Bauer eine andere als etwa ein Maschinenschlosser oder ein Buch drucker. Auch die Bildung soll standesgemäß sein. Wie man sich standesgemäß kleiden soll, so soll man auch seinem Geiste eine Ausbildung

im Hunderfältigen." Gib recht acht, was der große Dichter sagt: „Eines recht wissen und übe n." Auf das Wissen allein kommt es nicht an- eS muß auch im Leben geübt werden. In diesem Sinne mögen die bäuerlichen Jugendvereine ihre Bildungsarbeit auffassen. Sie mögen ihre Mitglieder zu tüchtigen Dauern, guten Bürgern und echten Christen machen. Dann werden sie gute, segensreiche Arbeit leisten und das wünsche ich ihnen und allen Jungbauern von Herzen als Euer aufrichtiger Freund V. S t t & 1 1.

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Kitzbüheler Nachrichten
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Pagina 6 di 12
Data: 17.12.1938
Descrizione fisica: 12
in der Praxis zu erleben, muß anerkennen, daß diese gestellte Aufgabe voll und ganz erfüllt wird. Insbesondere muß erwähnt werden, daß es Stabsleiter Topf vorbildlich verstanden hat, das gute Zusammen arbeiten mit Partei und Behörden im Verein mit den jeweils maßgebenden Männern herzustellen. Die Person des Kreisbauernführers Pg. R e i s ch und des nach Stabsleiter Topf folgenden Stabsleiters Pg. G o d a i bieten die Gewähr, daß. die Arbeit der Krersbauernschaft Kitzbühel in diesem Sinne fort geführt

entstehende Unklarheiten zu beseitigen, sind von selten der nachfolgenden österreichischen Kreisstabs leiter der Landesbauernschaft Alpenland Bestrebungen im Gange, eine Rückkehr der Stabsleiter aus dem Altreich auf einige Wochen zu ermöglichen. In diesen! Sinne sagen wir an Stabsleiter Topf in voller Anerkennung seiner gewaltigen Leichstungen nicht „Leb wohl", .son dern „Auf Wiedersehen, Kamerad aus dem Altreich l" Abschiedsabend für die altteichööeuifchen Stabsleiter In Gegenwatt des Gauleiters Rainer

Rainer verab schiedete sich persönlich einzeln von jeden! altreichö- deutschen Kreisstabsleiter, stattete ihnen seinen Dank ab und versicherte, dies auch im Namen Gauleiters Hofer für die Männer aus Tirol-Vorarlberg tuü_ zu können. Gleichzeitig forderte er die nachfolgenden öster reichischen Kameraden auf, getreulich ihre Pflicht zu erfüllen und ihre Arbeit im Sinne ihrer Vorgänger zu gestalten. Der offizielle Teil des Abends, der durch die Anwesenheit des Gauleiters Rainer an Bedeutung gewann

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Tiroler Land-Zeitung
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Pagina 6 di 10
Data: 22.06.1895
Descrizione fisica: 10
ein neuer Beweis sei, daß man mit dem Verfachbuche so bald als möglich aufräumen müsse. Egger wurde im Sinne der Anklag schuldig erkannt und zu 15monatlichem schweren Kerker verurth ilt. Am 18. Juni Vormittags fand die Verhandlung gegen den 17jähr:gen Taglöhner Josef Rainer von Volders statt, der des Diebstahles angeklagt ist. Rainer hat im Oktober v. Js. dem auf einen Wagen schlafenden Bauer Alois Gabl mehrere Gegenstände und Geld im Betrage von 302 fl. gestohlen. Dadurch, daß Rainer das gestohlene

des „Ein- und Äbläuteus" bei Geburt des ersten Kindes eines Bauern, zu hitzig aneinander geriethen. Pfaffinger wurde von den Geschwornen im Sinne der Anklage schuldig gesprochen und zu 15 Monaten schweren und verschärften Kerkers und zum Schadenersatz von 500 fl. au die Ww. Ritzer verurtheilt. Am 19. Juni stand der 26 Jahre alte Dr. med. Maximilian Maier, Israelit, aus Gaya in Mähren, derz. k. u. k. Assistenz arzt-Stellvertreter in Triest, wegen des Verbrechens der schweren Körperverletzung vor den Geschwornen

, seinem Gegner ein Leid zufügen zu wollen. Sein Vercheidiger führt aus, daß die Verletzung des O. einem unglücklichen Zufall zuzuschreiben war, daß dieser ebenfalls Hiebe gegen Maier geführt habe und beantragt, zu der auf schwere Körperverletzung lautenden Haupt frage noch eine auf Uebertretung gegen die körperliche Sicherheit lautende Nebenfrage an die Geschwornen zu stellen. Diese ver neinten die Hauptfrage und erkannten Maier im Sinne der Nebenfrage schuldig. Derselbe wurde zu 14 Tagen Arrest verurtheilt

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Innsbrucker Zeitung
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Pagina 5 di 6
Data: 20.06.1933
Descrizione fisica: 6
und Sozialrecht. Auch dieser Redner legte der Versammlung eine im Sinne des Referates gehaltene Entschließung vor. KR. Hans Felberbauer (Bruck a. d. Mur) sprach über Forderungen der Kaufmannschaft aus dem Gebiete des Gewerberechtes und der gewerblichen Nebengesetze. Er bemerkte einleitend: Es kan» keinem Zweifel unterliegen, daß wir auf dem Gebiets des Gewerberechtes seit der letzten Ta gung des Hauptoerbandes in Salzburg wesentlich weiter gekommen sind. Eine größere Anzahl von Fordernnge

der Gewerbegesetznovelle. In einer Gruppe der selbständig Erwerbenden sollen alle Gewerbetrei benden im Sinne des ständischen Ausbaues zu-» fammengeschlosien werden. Es wurde eine große Anzahl von Anträgen einge bracht, die der gefchäftsordnungsmätzigen Behandlung Zugewiesen wurden. Als nächster Tagungsort wurde Klagenfurt oder Billiach in Aussicht genom men. Präsident Vinzl schloß die große Tagung mit fol genden Worten: Die österreichische Kaufmannschaft ist gewillt, den großen Problemen der Gegenwart mit Ernst

folgende Sätze für die Valutenzuschläge genannt: Für freie Westdevisen 27%; bis 27 s / 4 , Jnlcmdmark 26 bis 26%, Paris (Kompensation) 28 bis 28K, Prag 20% Pro zent. Auslandsdinar wurden mit 11.10 bis 11.15, Lei mit 5.07 bis 5.12, Jnlandpengö mit 117 bis 119 Schilling be wertet. Schilling im Ausland Wien, 19. Juni. Zahlung Wien notierte in Zürich 56% bis 56%, Schillingnoten 57 bis 57%. In Prag Zahlung Wien 393%! bis 396%. Schillingnote 398^ bis 401%. Wiener Goldkurs Wien, 19. Juni. Im Sinne

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