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Volksblatt
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Pagina 5 di 8
Data: 17.09.1898
Descrizione fisica: 8
: Josef Sartori, 19 Jahre alt, von Pfatten gebürtig und dorthin zuständig, lediger Bahnarbeiter wegen: 1. des Verbrechens des Diebstahls im Sinne der 171, 173 und 154 II d St.-G.; 2. des Vergehens im Sinne des Artikel I des kaiserl. Patentes vom 18. Jänner 1818. II. Am 20. September, vormittags 9 Uhr : Joses Gasser, 20 Jahre alt, von Riffian am Ritten gebürtig und dorthin zuständig, iediger Bauernknecht, wegen Verbrechens des Raubes im Sinne der §§ 190, 192 und 194 St.-G. III. Am 20. September

, nachmittags 4 Uhr: Alois Amrain, 16 Jahre alt, von Niederdorf gebürtig und dorthin zuständig, lediger Taglöhner, wegen: 1. des Verbrechens der Nothzucht im Sinne des § 127 St.-G., 2. des Verbrechens der Schändung im Sinne des § 128 St.-G. m - - IV. Am 28. September,-vormittags 9 Uhr: Emanuel Ulrich, ledig, 25 Jahre alt, von Budweis gebürtig und dorthin zuständig, Redacteur in Teschen, wegen Ver gehens gegen die Sicherheit der Ehre im Sinne der §§ 487, 488 und 489 St.-G. V. Am 21. September, nachmittags

4 Uhr: Oliva Zardini, 18 Jahre alt, von Cortina d'Ampezzo gebürtig und dorthin zuständig, ledige Lehramtscandidatin, wegen des Verbrechens des Diebstahls im Sinne der 171, 173 und 174 II ä St.-G. VI. Am 22. September, vormittags 9 Uhr: Johann Marinelli, vuIZo Titofola, 37 Jahre alt, von Malö gebürtig und dorthin zuständig, lediger Taglöhner, wegen Verbrechens der Brandlegung im Sinne der 166 und 167 lit. e und 5 St.-G. . VII. Am 23., 24 und 25. September: a) Valentin Comino, 67 Jahre alt, von Buja

, Bezirk Gemona, Provinz Udine, gebürtig, verehlicht, Ziegelbrenner, wegen Verbrechens des Betruges im Sinne der 197 und 200 St.-G-, beziehungsweise 8 St.-G.; b) Mathias Dipoli, 69 Jahre alt, von Kurtatich gebürtig und dorthin zuständig, verehlicht, Kleinhäusler in Rain bei Kurtatsch, wegen des Verbrechen des Betruges im Sinne der 8, 197 und 200 St.-G. VIII. Am 26. September, vormittags 9 Uhr: a) Johann Herbst, 36 Jahre alt, von Unterfennberg gebürtig und nach Kurtatsch zuständig, verehlicht, Klein

häusler in Margreid, wegen des Verbrechens der Noth zucht im Sinne des § 127 St.-G. und des Verbrechens des Betruges im Sinne der §§ 197, 199 lit. a St.-G.; b) Valentin Herbst, 34 Jahre alt, von Untersennberg gebürtig und nach Kurtatsch zuständig, lediger Felds arbeiter, wegen des Verbrechens der Nothzucht im Sinne des § 127 St.-G. und des Verbrechens der Schän dung im Sinne des § 128 St.-G., sowie des Ver brechens des Betruges im Sinne der 197 und 199 lit. a St.-G.; e) Maria Debiasi, geb. Peer

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Bozner Zeitung
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Pagina 6 di 8
Data: 15.09.1898
Descrizione fisica: 8
, der wieder dem Mädchen nachlaufen wollte, dann schritt er mit einem Zug von Mißvergnügen im Gesicht in da- Weichert'sche Haus. (Fortsetzung folgt.) beim k. k. Kreisgericht als Schwurgerichtshof Bozen folgende Straffälle zur Verhandlung: I. Am 19. September 1898 Vormittags 9 Uhr Josef Sartori 19 Jahre alt, von Pfatten gebürtig und dorthin zuständig, ledi ger Bahnarbeiter, wegen: 1. des Verbrechens des Diebstahles im Sinne der 17 l. 17Z und 174II d. Stg., 2. des Vergehens im Sinne des Art. I. des kaiserlichen Patentes

vom 18. Jänner 1818. II. Am 20. Septem ber 1893 Vormittags 9 Uhr Josef Gasser. 20 Jahre alt, von Siffian am Ritten gebür tig und dorthin zuständig, lediger Bauern knecht, wegen des Verbrechens des Raubes im Sinne der §Z 19l), 192 und 194 Stg. lll. Am 20. September 1893 Nachmittags 4 Uhr Alois Amrein 16 Jahre alt, von Nieder dorf gebürtig und dorthin zuständig, lediger Taglöhner, wegen: 1. des Verbrechens der Nothzucht im Sinne des § 127 Stg., 2. des Verbrechens der Schändung im Sinne des § 128 Stg

. IV. Am 21. September l898 Vormittags 9 Uhr Emanuel Ulrich, 25 Jahre alt, von Budweis gebürtig und dorthin zu ständig. ledig. Redakteur in Tetschsn. wegen Vergehens gegen die Sicherheit der Ehre im Sinne der 487, 488 und 489 Stg V. Am 21. September 1898 Nachmittags 4 Uhr. Olioa Zardini 18 Jahre alt, von Kortina d'Ampezzo gebürtig, und dorthin zuständig, ledige Lehramtskandidatin, wegen Verbrechens des Diebstahls im Sinne der §§ 171, 172, 173 und 174 II ä Stg. VI. Am 22. Sep tember 1898 Bormittags 9 Uhr Johann

M a- rinelli vulgo Titofola 37 Jahre alt. von Mal«5 gebürtig und dorthin zuständig, lediger Taglöhner, wegen des Verbrechens der Brand legung im Sinne der ZZ 166 und 167 litt, e und t' Stg. VII. Am 23. 24. und 25. Sep tember 1898 a Valentin Eomino 67 Jahre alt, von Buja, Bezirk Gernona Provinz Udine gebürtig, verehlicht. Ziegelbrenner, we gen Verbrechens des Betruges im Sinne der Ktz 197 und 200 Stg. bezw. 8 Stg. I>. Ma thias Dipoli 6K Jahre alt. von -Kurtatsch gebürtig und zuständig, verehl. Kleinhäusler

in Rain bei Kurtatsch wegen des Verbre chens des Betruges i. S. d. 8,197 u. 200 Stg. VIII. Am 26. September 1898 Vormittags 9 Uhr: a. Johann Herbst. 36 Jahre alt. von Unterfennberg gebürtig und nach Kur tatsch zuständig, verehelicht. Kleinhäusler in Margreid wegen des Verbrechens der Noth zucht im Sinne des § 127 St.-G. und des Verbrechens des Betruges im Sinne der §§ 197, 199 lit. a St.-G.; k. Valentin Herbst, 34 Jahre alt. von Unterfennberg gebürtig und nach Kurtatsch zuständig, wegen Verbrechens

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Volksblatt
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Pagina 4 di 10
Data: 13.09.1899
Descrizione fisica: 10
, gewesener Postmanipulations- Diurnist in Bozen, wegen Verbrechens der Veruntreuung im Sinne des § 181 St.-G. II. Äm 11. September um 4 Uhr nachmittag: David Stinghel, 16 Jchre alt, von Prio gebürtig und dorthin zuständig, lediger Vieyirte in Salurn wegen des Verbrechens der Nothzucht im Sinne des § 127 St.-G. III. Am 12. September um 9 Uhr vormitag: Franz Geier, 24 Jahre alt, von Tisens gebürtig und dorthin zuständig, lediger Pächter in Burgstall, wegen: 1. des Verbrechens der Nothzucht im Sinne

des § 127 St.-G., 2. des Verbrechens der Schändung im Sinne des § 128 St.-G. IV. Am 12. September um 4 Uhr nachmittags: Alois Scalzeri, 23 Jahre alt, von Pedemonte, Bezirk Borgo, gebürtig und dorthin zuständig, lediger Steinbrucharbeiter, wegen des Verbrechens der Noth zucht im Sinne des Z 127 St.-S. V. Am 13. September um 9 Uhr vormittag: Franz Bodenmüller, 62 Jahre alt, von Auer gebürtig dorthin zuständig, Witwer, Rädermacher, wegen Ver brechens des Meuchelmordes im Sinne des § 134 St.G

. VI. Am 14. September um 9 Uhr vormittag: Mathias Nagele, 36 Jahre alt, von Völlan gebürtig und dorthin zuständig, verehlichter ZimmermaNn und Bauernknecht, wegen: 1. des Verbrechens der Nothzucht im Sinne des § ^127 St.-G., 2. des Verbrechens der Schändung im Sinne des § 128 St.-G, 3. des Ver brechens der Verführung zur Unzucht im Sinne des l § 132 St.-G., 4. der Uebertretung gegen die körper liche Sicherheit im Sinne des § 431 St.-G., 5. des Verbrechens des Tiebstahls im Sinne der §§ 171, 174 Ila, 176 Ila

St.-G, 6. und 7. der Uebeuretung des theils vollbrachten, theils versuchten Betruges im Sinne d r §§ 8, 171, 461 St.-G. VII. Am 15. September um 9 Uhr vormittag: Rosa Nagele, geb. Fesele, 32 Jahre alt, vonRiffian gebürtig und nach Völlan zuständig, verehl. Hebamme in Natürns, wegen: 1. des Verbrechens der Verleum dung nach § 2^)9 St.-G., 2. des Verbrechens des Be truges nach § 197, 199a St -G. VIII..Am 15. September um 4 Uhr nachmittag: Josef Brunner, 24 Jahre alt, von Weitenthal ge bürtig und dorthin zuständig, lediger

Bauernknecht, wegen Verbrechens der Nothzucht im Sinne des § 125 St..G. IX. Am 16. September um 9 Uhr vormittag: Barbara Hofer, geb. Thaler, 27 Jahre alt, von Latz- fons gebürtig, verehl. Eichholzerbäuerin in Gufidaun, wegen Verbrechens des Diebstahls im Sinne der§Z 171, 173, 174 116, 179 St.-G. Wegen schweren Sittlichkeitsverbrecheus wurde der 21jährige Arbeiter Patern oster aus Nons- berg verhaftet und dem Kreisgerichte Bozen eingeliefert. Katholisch - politischer Verein für Kozen und Umgebung

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Volksblatt
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Pagina 5 di 12
Data: 11.06.1898
Descrizione fisica: 12
im Sinne des § 139 St.-G. II. Am 13. Juni 1898 4 Uhr nachmittags: Joh. Kofler, 36 Jahre alt, von Weitenthal gebürtig, nach Niedervintl zuständig, lediger Taglöhner, wegen 1. des Verbrechens des Gewohnheitsdiebstahles im Sinne der ZZ 171, 173, 174II6, 1761 und Il a St.-G.,'2. der Uebertretung der Entziehung aus der Polizeiaufsicht im Sinne des § 6 und 3. jener der Landstreicher« im Sinne des § 1 des Gesetzes vom 24. Mai 1895 Nr. 85 R.-G.-Bl. III. Am 14. Juni 1898 9 Uhr vormittags: Ant. Neuhuber

. 27 Jahre alt, von Grafendorf gebürtig, nach Gaimberg zuständig, lediger Taglöhner, wegen 1. bes Verbrechens des Raubes im Sinne des Z 190 St.-G., 2. der Uebertretung gegen die öffentlichen An stalten und Vorkehrungen im Sinne des § 318 St.-G., Z. der Uebertretung gegen die körperliche Sicherheit im Sinne des Z 431 St.-G. IV. Am 15. Juni 1898 9 Uhr vormitt.: David Martifchnig, 28 Jahre alt, von Gußnigberg, Ge meinde Stall in Kärnten gebürtig und dort zuständig, lediger Bahnarbeiter, wegen Verbrechens

des Todtschlages, im Sinne des Z 140 St.-G. V. Am 16. Juni 1898 9 Uhr vormitt.: Franz Walder, 48 Jahre alt, von Außervillgraten gebürtig und dort zuständig, verehelichter Viehhändler, wegen 1. des Verbrechens der versuchten Verleitung zur Verfäl schung öffentlicher Creditpapiere, im Sinne der §Z 9, 106, 110 St..G., 2. des Vergebens deS Verschuldens im Concurse im Sinne des § 486 St-G. VI. Am 16. Juni 1898 3'/, Uhr nachmittags: Vlncenz Gandegger, 16 Jahre alt, von Lienz gebürtig, nach St. Magdalena, Gemeinde

Zwölsmal- greien, zuständig, lediger Fütterer, wegen 1. des Ver brechens der Brandlegung, 2. der Uebertretung des Diebstahls. VII. Am 17. und 18. Juni 1898 9 Uhr vormitt.: Moriz Strauß, 84 Jahre alt, von Sobodist, Gomitat Neutra in Ungarn, gebürtig und dorthin zu ständig, verehelichter Lebensversicherungsagent, wegen des Verbrechens des Betruges im Sinne der §Z 197, 200 «nd 201 !ü. ä St.-G. ZUM Jubiläumsfest der Schützen in Wien. Än Herrn Anton Steinkeller, welcher für das Schützenwesen besonders

für die Rück antwort beizuschließen. Die Arbeitsvermittlung befindet sich Seilergasse Nr. 4 in Innsbruck, wohin auch Ange bote und Nachfragen von Auswärts zu richten sind. Vapst- «nd Kaifer-Inbilaums-Vilgerfahrt nach dem hl. Kande. Da von vielen geistlichen Herrn betont wurde, dass eS die Theilnahme an der Papst- und Kaiser-JubiläumS-Pilgerfahrt erleichtern würde, wenn in deren Zeitdauer nur 3 statt 4 Sonn tage fallen möchten, hat das Comit6 eine Abänderung des Reiseprogrammes in dem Sinne beschlossen

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Tiroler Land-Zeitung
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Pagina 4 di 16
Data: 29.04.1911
Descrizione fisica: 16
ihre Wahl stimme Herrn Roman Mößl geben. Ec weiß, wo uns der Schuh drückt. Er kann uns infolge feiner Fähigkeiten und feiner Tüchtigkeit als Ab geordneter am besten helfen. Ein Gewerbetreibender. * In Hall fand am Samstag die gründende Versammlung des dortigen deutsch-freiheit lichen oder libe rale n Vereines statt. Bei dieser Gelegenheit wurde eine Resolution ange nommen in dem Sinne, daß der Herr Advokat D r. Hämmerle die Kandidatur im Nordtiroler Städtebezirk Im st-Landeck usw. annehmen solle

. In demselben Sinne sprachen nach einen, Bericht der „Jnnsbr. Nachr." die bei der Ver sammlung anwesenden Herren Bürgermeister Knapp aus S ch w a z und Apotheker Moser aus Im st. Bei den Reichsratswahlen im Jahre 1907 und den Landtagswahlen im Jahre 1908 machte der selbe Herr Apotheker Moser unter der Imster Bevölkerung Stimmung gegen die damali gen Kandidaten Prof. Dr. M. Mayr, bezw. .Landes hauptmann Dr. Kathrein mit der Motivierung, daß beide Kandidaten Innsbrucker seien. Den Jmftern wurde vorgesagt

unter anderem damit Reklame für sich und seine Gesinunngsgenossen, daß er angiebt, die Christlich- sozialen hätten die Ueberlassung des sogenannten Kahlgebirges ins Eigentum der Gemeinden oder Anrainer erwirkt. Auch die christlichsozialen Blätter haben im ähnlichen Sinne geschrieben und gesagt, es fei den Bauern mit der Ueberlassung des Kahlgebirges ein wertvolles Ostergeschenk ge macht worden. Die Bauern sollen sich aberin dieser Kahlgebirgs-Angelegenheit nicht aufs Eis führen lassen

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Der Bote für Tirol
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Pagina 8 di 8
Data: 28.02.1889
Descrizione fisica: 8
brechen« der Beleidigung eine» Mitgliede« de» kaiserliche« Hause« im Sinne des A 64 St-G. und wird deßhalb gemäß 3 489 St.»P.»O. die Be« » stStigung der verfügten Beschlagnahme, sowie nach ß 493 St.-P.-O. daS Verbot der. weitere^ Verbrei tung dieser Druckschrift ausgesprochen und zugleich nach Vorschrift des.Z 37 de« -Preßgesetzes, auf die Vernichtung der konfiszirten Exemplare erkannt. K. K. Landesgericht Innsbruck in Preßsachen am 24. Februar 1839. Der Präsident: Ferrari. Nenning' Erkenntniß

die Katastrofe von Meyerliug' und-endigend mit „Begebenheit nach Wien bringen' enthaltenen Nachrichten begründet den Thatbestand deS. Verbrechens der Beleidigung eines Mitgliedes des kaiserlichen Hauses im Sinne des. Z 64 St.-G. und, wird deßhalb gemäß Z 489 St.-P.-O. die Bestätigung, der verfügten Beschlagnahme, und nach ß 493 St.-P.-O. das Verbot der weitern Verbrei tung der Druckschrift ausgesprochen und zugleich nach Vorschrift des Z 37 des Preßgesetzes auf Vernichtung der konfiszirten Exemplare erkannt

„Oesterreich' beginnend mit „Die Franks. Zeitung' erhält ans Wien' und endigend mit „Verschweigen der Wahrheit waren' enthaltenen Nachrichten begründet in der Stelle von „Man erinnert sich in Oesterreich' bis „Auftritten gekommen' den Thatbestand des Verbrechens der Majestätsbeleidigung im Sinne dcS Z 63 St.-G. und. im Uebrigen den Thatbestand des Verbrechens der. Beleidigung eines Mitgliedes des kaiserlichen Hauses im Sinne des F 64 St.-G. und wird deß halb gemäß, Z 49.9. St.-P.-O. die. Bestätigung

des kaiserlichen HanseS im Sinne des Z V4 St. - G. und ^ wird deshalb gemäß Z 489 St.-P.-O. die Bestätigung der verfügten Beschlagnahme und nach H 433 St.-P.-O. das Verbot der weitem Verbreitung der Druckschrift ausgesprochen und zugleich nach Vorschrift des Z 37 des Preßgesetzes auf Vernichtung der konfiszirten Exem plare erkannt. K. K. Landesgericht Innsbruck in Preßsachen am 24. Februar 1883. Der Präsident: Ferrari. ^ Nenning. Erkenntniß. Nr. 1358 Im Namen Seiner Majestät des Kaisers

, be gründen in der qegen den Schluß vorkommenden. Stelle „der Kaiser handle' bis „(Anweisung des Kaisers)' den Thatbestand des Verbrechens der Majestätsbeleidigung im Sinne des §63 St.-G. n. im Uebrigen den Thatbestand des Verbrechens der Beleidigung eines Mitgliedes des kaiferl. Hauses im Sinne des Z 64 St.-G. und wird deßhalb gemäß Z.489 St.-P.-O. die Bestätigung der verfügten Beschlagnahme und uach Z 493 St.-P.-O. das Verbot der weiteren Verbreitung der Druckschrist ausgesprochen und zugleich

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Meraner Zeitung
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Pagina 2 di 12
Data: 20.10.1905
Descrizione fisica: 12
, welche im Laufe der letzten Jahrhunderte an ein fremdes Volkstum we nigstens sprachlich verloren gegangen sind. Wenn ich von Tirolern, im geschichtlichen Sinne des Wortes oder wenn ich von den geschichtlichen tiro- lischen BoVstümern spreche, so meine ich damit zwei Völker, vor allem natürlich die Deutschen. Die Deutsche« Tirols. Die Deutschen Tirols Kahlen nach der letzten Volkszählung vom 31. Dezember 1900 461.000, also ungefähr 56 v/g der gesamten Bevölkerung Tirols. Den größeren Teil dieser 461.000

einen noch viel höheren. Die Ladwer. Das zweite Volkstum Tirols im geschichtlichen Sinne des Wortes sind bekanntlich die Ladiner. Es ist eure Unterlassungssünde, welcher man sich in Deutschtirol sehr lMfig schuldig Macht, daß man das Bvlkstum der Ladiner sowohl in Be- Mg auf die Zahl, wie auf die geschichtliche Be deutung unterschätzt, namentlich ckber aUch die Tat sache unterschätzt, daß das ladimsche Volkstum im Bunde mit dem Deutschtums gegen gleiche, gemeinsame Gefahr ein höchst wertvoller Bun desgenosse ist. Tie

, also jener Rhäter, von denen römische Geschichtsschrerber und Ge schichtsdichter so viel unfreundliche Dinge zu er zählen wissen. Die Ladiner sind ein VoÄ im vollen Sinne des Wortes, ein Rassenviolk in dem Sinne, in welchem Forscher wie Gobineau, Chiun- berlain und eine Anzahl deutscher Forscher «den Begriff Rasse auffassen, in demselben Sinne, in dem die Teutschen ein Rassevolk sind. Sie sind also ein ursprüngliches Volkstum, kein Misch- volk, wie etwa die Italiener es sind. Jene 75—80.000 Ladiner

Drittelnder Bevölkerung. Und das letzte Drittel der Bevölkerung Tirols gehört nun einem Volkstume an oder, richtiger ge sagt, gehört Volkstümern an, welche heute italienisch als Umgangssprache reden. Ich sage mit Absicht: heutzutage! Wer aber etwa nun sagen wollte, dies letzte Drittel das seien Ita liener, der würde sich eines' groben Irrtums oder -einer ethnographischen Fälschung schuldig machen. „Italiener' im geschichtlichen und ethnographi schen Sinne stich bekanntlich die Bewohner jener Halbinsel

vom Fuße der AZPen bis hinab zu <Ä- Men und den benachbarten Inseln, jenes Volk, das aus mehreren Dutzend von Volksspittern des Altertums und des Mittelalters entstanden ist, ein Mischvolk im vollsten Sinne t»es Wortes oder, wie der englische Geschichtsschreiber Chamberlain sich ausdrückte, „eines jener minderwertigen Me stizen-Völker, welche mit Vorliebe die minder guten Eigenschaften der Volksteile in sich fort pflanzen, aus welchen sie entstanden sind'. Ich berufe mich mit VorlÄbe in derlei

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Der Arbeiter
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Pagina 3 di 10
Data: 31.10.1934
Descrizione fisica: 10
, daß ich bei dem Rückblick auf au diese großen Werke mit dem französischen Grena dier sagen kann: Dabei gewesen! Ich bin stolz darauf, daß ich durch Jahrzehnte ein Sklave war — wenn ich so sagen darf — auf der Plantage eines Mayr, eines Seipel, eines Streeruwitz, eines Schober, eines Doktor Dollfuß. Und was ich jetzt sein will, ist nichts anderes, als Sklave zu fein auf der Plantage eines Dr. Schuschnigg, wobei ich Sklave verstehe in dem Sinne, daß ich mit völliger Hingebung und Treue Mit arbeiten

will an den Grundsätzen eines christlichen und sozialen Programmes. D8MQMS der GaschlchtsfSlschung Die Kenntnis der Geschichte ist eine ideale Macht, die Volker zu höchstem Schwung begeistern, deren Fittiche sie aber auch zerbrechen kann. In diesem Sinne nimmt der Historiker, ausbauend oder zer störend, ebenso entscheidenden Anteil an der Gestal tung der völkischen Zukunft, wie der Politiker, der Stratege, Künstler und Priester. Während sich aber in Oesterreich liberale Historiker, wie Anton Sprin- g e r, Josef

von Hausmacht- und Je suitenpolitik wurden geprägt. Diese Methode faßte in Oesterreich Fuß, verseuchte die Bücher der Mittelschulen und eroberte und be herrschte keine geringe Anzahl von akademischen Lehr stühlen. Die berühmte, in der Geschichte der Völker beispiellos dastehende österreichische Selbstbesudelung stand in hoher Blüte. Mit Recht sagte Richard Kra- lik in seiner „Oesterreichischen Geschichte": „Ein paar Lehrbücher in diesem unösterceichischen Sinne machen Milliarden, die für Festungen, Schiffe

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Pagina 4 di 10
Data: 09.03.1901
Descrizione fisica: 10
beginnenden ersten ordent lichen Schwurgerichtssesfion kommen folgende Straf fälle zur Verhandlung: I. Am 11. März, vormittags 9 Uhr, gegen Anton Kers ch b a um er, 20 Jahre alt, in Gries bei Bozen geboren und dorthin zuständig, lediger Tischlergehilfe, wegen Verbrechens des Diebstahls im Sinne der §§ 171, 173, 174 II.. 6, 179 St.-G. II. Am 11. März, nachmittags 4 Uhr, gegen Alois Mai er, 16 Jahre alt, von Wiesen bei Sterzing und dorthin zuständig, Hirte, wegen 1. Verbrechens der Nothzucht im Sinne

deS § 127 St.-G, 2. Ver brechen der Schändung im Sinne des § 128 St.-G. III. Am 12^ März, vormittags .9 Uhr, gegen Friedrich Holzknecht, 16 Jahre alt, in Untermais geboren und nach Tramin zuständig, Bäckerlehrling, wegen 1. Verbrechens der Brandlegung im Sinne der §§ 166, 167 St.-G., 2. Übertretung theils des vollbrachten, theils versuchten Diebstahls im Sinne der §§ 8, 171, 460 St.-G., 3. des Betruges im Sinne der §§ 197, 461 St.-G. IV. Am 13. März, vormittags 9 Uhr, gegen Victor Levic, 30 Jahre alt

, in Laibach geboren und nach Stein zuständig, Witwer, Eomptoirist, wegen 1. Übertretung des Betruges im Sinne der §§ 197, 461 St.-G. 2. Verbrechens des Diebstahls im Sinne der §§ 171, 173, 174 II <1 179 St.-G. V. Am 13. März, nachmittags 4 Uhr, gegen Josef Mayr, 48 Jahre alt, von Lienz und dort hin zuständig, lediger Schmiedgehilfe, wegen des l Verbrechens des Betruges im Sinne der §§ 197, 199» und k, 200, 203 St.-G. Koncert. Sonntag, den 10. März abends LMr findet im Hotel Greif ein Concert statt

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Der Bote für Tirol
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Pagina 3 di 8
Data: 13.06.1898
Descrizione fisica: 8
^Nagdalena Pedrotti, 23 Jahre alt, von Dambell, Bezirk Fondo gebürtig und dorthin zustündig. ledigt Dienstniagd, wegen Verbrechens des KindSmordeS im Sinne des s 139 St. G; um 4 Uhr nachmittag», Johann Kofler, 36 Jahre alt, von Weitenthal -bürtig, nach Niedervintl zuständig, lediger Taglöhner, wegen 1. des Verbrechen» d»H »ewvhttheit«di«bswhl» im Sinne der ZZ 174, 173. 174 II», 176 I und II» St. G.» 2. der Uebertretung der Entziehung aus der Polizeiaufsicht im Sinne

des Z 6 und 3. jener der Landstreicherei im Sinne des Z 1 des Gesetzes vom 24. Mai 1385, R. G. Bl. Nr. SU. Am 14. Juni um 9 Uhr vormittags: Anton Neuhuber, 27! Jahre alt, von Grafendorf gebürtig, nach Gaim- berg zuständig, lcdiger Taglöhner, wegen 1. d«S Ber- brechenS des Raubes im Sinne des § 190 St. G., .2. der Uebertretung gegen die öffenlichen Anstalten und Vorkehrungen im Sinne deS Z 313 St. G. Am 15^ Juni um 9 Uhr vormittags : David Martischnig» 23' Jahre alt, von Gähmigberg in Kärnten gebürtig «yd dort zuständig, , lediger

Bahn arbeit«?, wegen Ver brechens des TodtschlageS. Am 16. Juni um 9 Uhr vormittags: Fra»j W»lder, 48 Jahre^ alt, von Außer, villgraten; vrrehettchtcr Viehhändler, wegen 1. des Verbrechens der versuchten Verleitung zur Verfälschung öffentlicher Creditpapiere im Sinne der ZZ 9, 103, 110 St. G-, 2. des Vergehens des Verschuldens im C.oncurse im Sinne des Z 486 St. G.; um halb 4 Uhr nachmittags: Vincenz Grandegger, 16 Jahre alt, von Lienz gebürtig, lediger Fütterer wegen 1. des Verbrechens

der Brandlegung, 2. der Uebertretung des Diebstahls. Am 17. und 18. Juni: Moriz Strauß, M Jahre alt, von Sobodist in Ungarn, verehelicht, Lebensversicherungsagent, wegen des Verbrechens des Betruges im Sinne dev ZZ 197, 200 und 201 Ut. <1 St. G. Vermischtes» Die Jubelfeier in Wien. Wie die „N. Fr. Pr.' meldet, wird das Programm für die großen officiellen Jnbiläums-Festlichkeiten in den ersten De cembertagen dieses Jahres unter Leitung des Erzher zogs Franz Ferdinand^ vorbereitet. So weit bisher Notifikationen

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Oberinntaler Wochenpost
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Pagina 3 di 6
Data: 19.12.1930
Descrizione fisica: 6
Ammömak unentbehrlich, so vor Wüs ist es um den Rembrandtdeutschen? Von Heinrich Zerkauten. Man kann eS verstehen, daß Benedikt Mommc Nissen vm? dem neuen Buch des Rembrandtdeutschen „Der Geist des Ganzen", das soeben bei Herder in Freiburg im Breisgau er schienen ist, in einem Nachwort sagt, es handle sich hierbei um nichts mehr oder nichts weniger-als das geistige Testament Julius Langbehns. Momme Nisten ist der treue Eckermann des Rem- brandtdeutschen, aber Eckermann in einem viel gehobeneren Sinne

belebt werden könne. Freilich stellt er airch den lapi« daren Satz auf: „Aus der Ruße kommt die Reise." wir Menschen unserer Tage diese Ruhe? Wenn auch der ganze zweite Teil dieses Werkes gelnu^ Lang, behns inneffter Struktur sich ausschließlich mit religiösen Fragen in weitestem Sinne des Wortes befaßt, so sind namentlich im ersten Teil schlechterdings alle Probleme berührt, die auch heute, und gerade heute, unsere zerrissene Gegenwart aufs neue beschäftigen. Das klingt schon wie eine politische

, Schulmeistergeist, Strebertuu? und Mangel an Grazie. Alles, was jung und tapfer ist in Deutschland, fordert er schon damals auf, hiergegen das Schwert zu ziehen. Das neue Buch vom Rembrandtdeutschen gibt nicht nur eine vorzügliche Einführung in das eigentliche und tiefe Wesen dieses in seiner Zeit so umstrittenen Mannes, es hat darüber hinaus heute eine Mission zu erfüllen. Es ist eine Fibel für all die Bereite??, die ebenfalls gewillt find, in jenem tioOen Sinne ein Katholon-Löben zu leben mit Gott

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Bozner Zeitung
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Pagina 3 di 4
Data: 03.10.1879
Descrizione fisica: 4
, daß dies auch bei unseren Lesern der Fall sein wird. Lokale» m»ck Provinzielle». Bozen, 3. Oktober. Sammete?« nml Ä^enmnneto-flanll» ?«<»» ». Oct. Z. Lct. S'tt z Uhr Nachm. » » ilbaid» 7 . SrüS A»ro«itnr l» 7l0.1 7«.S «l.S »»ch 5 21.0 ^ lS.7 » tZ.7 Alls dem Gerichtssaale. Ergebnisse der beim k. k. Kreisgerichte Bozen im Monate September ds. IS. stattgehabten Hauptver handlungen. Mit Urtheil vom 5. September wurde 1. Joies Bernhard, von Latsch, 28 Jahre alt, verehl. Fuhrmann, wegen Verbrechens der Veruntreuung im Sinne

dir ZZ. 183 und 184 St. G.-B. zum Kerker von sechs Wochen, verschärft mit einem Fasttag» alle 14 Tage. 2. Johann Rogger von Sexten, 18 Jahre alt. led. Hutmacker, wegen des Verbrechens des Diebstahls im Sinne der ZZ 171. 173. 176 II d St.-G.-B. zum Keiler von 3 Wochen, 3. Johann Wiedenhofer von Laienried. 41 Jahre alt. led. Taglöhner, wegen Verbrechens deS DiebstahlS im Sinne der ZZ 171, 173 II ä 176 II a und d St.-G. B. zu schwerem Kerker vyn 8 Monaten, ver« schärft mit einem Fasttage alle 14 Tage

, verurlheilt. Mit Urtheil vom 11. September wurden 4. Georg Weithaler von SchnalS. 42 Jahre alt, led. Baucrnknecht, von dem Verbrechen des DiebstahlS im Sinne der M 171. 174 II ä 176 II d St.-G.-B. und 5. Jgnazio Ghezze von Ampezzo, 24 Jahre alt, led. Tischler, von dem Verbrechen des Betruges im Sinne der ZZ 197 und 199 a St.-G.-B. durch Ablegung eines falschen Eides freigesprochen; dagegen 6. Johann Wegleiter von Meran, 38 Jahre alt, verehl. Metzger, wegen Vergehens nach Z 436 St.-G.-B. zum strengen

Arreste von 3 Wochen verurtheilt. Mit Urtheil vom 12. September wurden 7. Peter Pintersteiner von Pfalzen. 17 Jahre alt, led. Taglöhner. wegen Verbrechens des Diebstahls im Sinne der ZZ 173. 174 II ä St.-G.-B. zum schweren Kerker in der Dauer von 6 Wochen, verschärft mit einem Fasttage alle 14 Tage, und 8. Karolina Ulm von Kurtinig. 1? Jahre alt, led. Dienstmagd, wegen^des Vergehens gegen die Sicherheit des Lebens nach Z-3Z5 St.-G.B zN. strengem Arreste von 6 Wochen verurtheilt. Mit Urtheil

vom 13. September wurde 9. Maria Scheider von Pflersch. 35 Jahre alt, verehl. Wirthin, wegen Verbrechens des Diebstahls im Sinne der ZK 171, 173. St.-G.-B. zu schwerem Ker ker in der Dauer von zwei Monaten, verschärft mit einem Fasttage in jedem Monate verurtheilt. Mit Urtheil vom 17. September wurde 10. Gottfried Ganner von M^ls. 49 Jahre alt, verehelichter Weber, von der Anklage wegen Verbre chens der öffentlichen Gewaltthätigkeit durch gefährliche Drohung nach Z 99 St, G.-B. freigesprochen. Mit Urtheil

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Der Bote für Tirol
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Pagina 4 di 12
Data: 26.11.1870
Descrizione fisica: 12
nach Z. 5, im Falle sie dieses Verbrechens nicht schuldig erkannt werden sollten, nach Z. 300 in derselben Weise zu vernrtheilen. Es bleibt nnr noch der Fall übrig, daß anch die böse Absicht gegen Bcnst aufzureizen nicht angenommen werden sollte. Geschieht dieß, so kann doch nicht verkannt werden, daß in der Beschuldigung Beust'S, au einem Ver brechen theilgenommen zu haben, wenigstens eine Ehren-Beleidigung im Sinne deS 8- 487 St. G. nnd des Artikels 5, G. vom 17. Dezember 1862 vorhanden ist. Die Klage

kann, da eine öffentliche Behörde angegriffen ist, von Amtöwegen geführt werden. Im Falle endlich die Herren Geschworenen in der Mitwirkung des Aug. Petter eine Mitschuld im Sinne des ß. 5 nicht entdecken sollten, beantrage ich denselben der Preß-Uebertretnng im Sinne des Artikels 3, G. vom 15. Oktober 1868 schuldig zu erklären.' Hierauf erhob sich der Vertheidiger Dr. One- sting h e l. Er gab vor Allem zu, daß man den Raub eines Landes nicht nach den Begriffen des St. G. B. beurtheilen könne, hob aber hervor

, daß man auch fär die Theilnahme am Raube diesen Maßstab bei Seite zu legen habe nnd nur im völkerrechtlichen Sinne von einer solchen sprechen könne. Theilnahme sei hier im weitesten Sinne einer Gutheißung, eines Stillschweigens, wo Reden Pflicht wäre, zu verstehen. DaS päpstliche Territorium sei nicht Eigenthum deS Papstes, sondern der katholischen Kirche; alle Katholiken und somit auch die Oester reichs hätten ein ideelles Recht darauf. Dieses Recht der Mehrheit der Bevölkerung Oesterreichs wenigstens

durch einen Protest zu wahren, wäre Pflicht deS öfter. Reichskanzlers gewesen; indem er eö nicht gethan, hätte er sich einer Theilnahme am Raube im völkerrechtlichen Sinne schuldig gemacht. Die Geschichte wegen des „Palazzo Farnese' zwischen dem „Vaterlande'' und der offiziösen „Wiener A. P.', sowie die Auslassungen der v'azzetta usf. di Roma' nnd der „Perseveranza' sinv dem Vertheidiger, wenn auch erst nachträgliche, doch unbestreitbare Zeugnisse einer wirklichen Theil nahme Beust'S im oben angedeuteten Sinne

zu entkräften, daß er be hauptete, die unwahren Angaben und entstellten Thatsachen, welche der Z für daö Vergehen fordere, seien nicht vorhanden, da die Theilnahme Beust'S eine erwiesene sei. Ans demselben Grunde könne auch keine Ehrenbeleidiguug im Sinne des Z. 487 vorhanden sein. Vertheidiger stellte daher den An trag die Angeklagten vollkommen freizusprechen. (Schluß folgt.) Lokales, Konzert der Jnnsbrucker Liedertafel. Dem vernehmen nach wird uns die hiesige Liedertafel durch Veranstaltung eines großen

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Der Bote für Tirol
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Pagina 3 di 6
Data: 28.05.1872
Descrizione fisica: 6
dem HanvelSstande bei den Handelsgerichten und A-^iHandelSsenaten geregelt wurde, in der Weise inter« /»» n/pretirt wurde, daß nur Kaufleute im engeren Sinne v°A.!deS Wortes, d. i. nur als Handelsleute besteuerter 6-^ GeschästSunternehmnngen zum handelsgerichtlichen A ^Beisitzeramt als qualifizirt angesehen wurden. so hat k's-; der Herr Handelsminister Dr. BanhanS in erfreulich 7-i5!richtiger Würdigung des Institutes der Handels- I?AgerichtSbeisitzer, um eine derartig- irrthümliche AnS- ß^ilegung

für die Zukunft hintanzuhalten und, wie er 84Njfagt, „einen gleichmäßigen, den Intentionen der Ge- s ss setzgebung entsprechenden Borgang bei allen Handels- ^ »Klammern zu erzielen.' die Kammer in Kenntniß gesetzt, ->iv2odaß „der Begriff' Kaufleute im Sinne deSHandels- !0/i2^s'gesetzbucheS, somit in der Weise aufzufassen ist, daß -jx. Zl lauch Gewerbetreibende, welche Waaren nach vor- !a«nommener Verarbeitung und Bearbeitung ver- äußern, als urner diesen Begriff fallend zu betrach teten sind. Die treffliche

den, so konnte hiebet nur der Begriff eines Kauf mannes im Sinne der Artikel 4, 271 uud 272 *) des Handelsgesetzbuches zu Grunde gelegt worden sein. Für eine andere Auffassung des Begriffes „Kauf leute' ist in der Ministerial-Verordnung kein An- haltSpunkt gelegen, sowie auch für eine solche ab» weichende Auffassung, insbesondere aber für die Ka- thegorie der Kaufleute im engeren Sinne eine gesetz liche Grundlage überhaupt nicht zu finden ist, so bald nur in daS Handelsregister eingetragene Fir- men

in Betracht kommen. Für die Auffassung deS Begriffes „Kaufleute' im Sinne deS Handelsgesetz buches, wornach auch Gewerbetreibende, welche Waa ren nach vorgenommener Bearbeitung und Verar- li.i2jbeitung veräußern, mitbegriffen sind, spricht auch ^ ^ die Anordnung des Punktes I derMinisteral-Verord- nung, daß die Wahl von der Hanbels- und Gewerbe- k. 2', 8.20 8.42 L.5V S. !) k>x? V. !l. 6 1v v 2L 6.41 7. 7.14 7.40 L.3S S.- 0.2 9.44 10. v 10,4,' X. ZI 12. 7 12,33 1.20 1 38 1.51 2.11 2 32 2,50 3 7 3 25 3.33

4,20 5.4V V.— Art. 4. Als Kaufmann im Sinne dieses Gesetz buche« ist anzusehen, wer gewerbemätzig Handelsgeschäfte betreibt. Art. 271. Handelsgeschäfte sind: 1. DerKauf oder die anderweitige Anschaffung von Waa ren oder andern beweglichen Sachen, von Staatepapicren, Aktien oder andern für den Handelsverkehr bestimmten Werthpapicreu, um dieselben weiter zu veräußern; eS macht keinen Unterschied, ob die Waaren oder andern be weglichen Sachen in Natur oder nach einer Bcaibeitung oder Verarbeitung

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Der Bote für Tirol
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Pagina 5 di 6
Data: 08.08.1884
Descrizione fisica: 6
hat, als ein Bündnis der In teressen und Bedürfnisse, nämlich ein Bündnis der Ueberzeugungen und der Gesinnung. In diesem Sinne haben die Völker Oesterreichs stets den er lauchten Gast ihres kaiserlichen Herrn auf österrei chischem Boden begrüßt und in diesem Sinne bringen sie dem greisen Monarchen auch heute dankbar und freudig die Huldigungen dar, auf welche er als der treueste Freund und Bundesgenosse Oesterreich-Ungarns Anspruch erheben darf.' Auch die Blätter des deuschen Reiches sprechen sich in gleichem

Sinne aus. So schreibt die „Neue Preu ßische Zeitung': „Die Völker der beiden Reiche haben die deutsch-österreichische Allianz von jeher mit Freu den begrüßt; sie seiern in jedem Jahre und auch diesmal wieder die Begegnung ihrer geliebten Herr scher als ein frieden- und glückverheißendes Ereignis. Nach außen hin aber ist die Kaiser-Zusammenkunft ein Zeichen, dass die machtvolle Verbindung der zwei Kaiserreiche Mitteleuropas eine dauernde und unzer störbare ist.' Die Münchner „Allgemeine Zeitung

hier hat sich das kunstsreundliche Pnblicum durch die von ihr im kön. Odwn veran staltete, von mir bereits erwähnte Gemälde-Ausstellung zu Dank verpflichtet. Gegenwärtig führt sie uns den Bildercyklus des Meisters der Coloristik, Hans Makarts „Die fünf Sinne' vor. Die fünf Bilder, aus welchen derselbe besteht, sind durch photographische Reproduktion so ziemlich Gemeingut aller Welt ge worden; aber es gibt kaum einen Maler, dessen Eigenstes so bedeutend in der photographischen Wieder gabe verliert, als Hans Makart

, denn seine Stärke liegt eben in der Herrschaft der Farbe. Die Zeich nung darf man nicht mit der streng-kritischen Brille betrachten; bekanntlich kommt es dem nur im großen wirkenden Wiener Matador auf einen etwas zu langen L-'rm oder eine unmögliche Positur nicht gcnan an: wirkt nur der Mangel schön, dann ist er im Gebiete der Herrschaft des Schönen eben schon kein Mangel mehr. „Die fünf Sinne' sind wohl auch in diese.' Beziehung die reinste der Schöpfungen ») Wegen Mangel,an Raum verspätet. D. R MakartS, ganz

. Hier wird das paradoxe Wort „mit den Augen hören' klar und begreiflich. Bei solchen Kunstwerken, zumal wenn sie, wie MukartS „Fünf Sinne', schon der Anlage nach un trennbar zusammengehören und sich gegenseitig er gänzen, sagen zu wollen, welches das schönste sei, ist eigentlich zwecklos und nebensächlich. Immerhin hat Makart selbst der mittelsten der fünf Gestalten, näm lich derjenigen, welche das Gesicht repräsentiert, den vollsten Liebreiz auch im Antlitz, gleichsam symbolisch, aufgedrückt; das Gefühl

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Volksblatt
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Pagina 3 di 8
Data: 17.11.1920
Descrizione fisica: 8
; würden die Jugoslsweu dagegen etwa ein mal Fiume angreifen, so wäre das der Krieg nicht Die Fremden, die dem Verbote nicht iuner- halb der vorgeschriebenen Frist Folge leisten, können von den Sicherheitsorganen entfernt werden. Art. 14. — Von jeglicher Erklärung im Sinne gegenwärtiger Verordnung find befreit die Reichs italiener und jene Personen, die im Sinne des Friedensvertrages von St. Germain, der von Italien mit kgl. Dekret vom 6. Oktober 1S19, Nr. 18004, ratifiziert wurde, von Rechts wegen die italienische

Staatsbürgerschaft erlangen werden: nämlich jene, die in dem von der Waffenstillstands- linie begrenzten Gebiete geboren sind oder in diesem Gebiete vor dem 24. Mai 1915, und nicht durch ihre amtliche Stellung, die Zuständigkeit erlangt haben. Hingegen haben der Meldepflicht im Sinne der vorhergehenden Artikel und in der dort angegebenen Weise jene Personen nachzukommen, denen, wenn sie auch nicht als Fremde betrachtet werden, die Berechtigung eingeräumt ist, für die italienische. Staatsbürgerschaft im Sinne

haben, sowie deren Nachkommen; s) jene, die obwohl italienischer Nationalität, in einem zur ehemaligen österr.-ungar. Monarchie gehörigen Gebiet heimatberechtigt und dort nach Rasse und Sprache von der Mehrheit de? dortigen Bevölkerung ver schieden sind. Für Ehefrauen gelten, insoweit es sich um die Anwendung obiger Bestimmungen handelt, die Rechts verhältnisse des Mannes und für Kinder uvter 18 Jahren jene der Eltern. Als Fremde im eigentlichen Sinne des Wortes und im Sinne gegenwärtiger Verordnung

werden unterschiedslos alle jene betrachtet, die nicht unter den in den beiden vorhergehenden aufgezählter Per sonen inbegriffen sind. Art. 15. — Sicherheitsbehördeu im Sinne dieser Verordnung find der Questore für die Stadt Trient und das Gebiet; die Zivilkommissäre der politischen Bezirke der Veuezia Tridentina; die Seite 3 A'Annunjio anerkennt den Vertrag von Rapallo nicht. Der Kommandant von Fiume D'Aunuuzis hat am Samstag sofort nach Bekanntwerden des Ver trages von Rapallo die Inseln Arbe, Veglia uud Unio

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