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Volksblatt
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Pagina 5 di 8
Data: 17.09.1898
Descrizione fisica: 8
: Josef Sartori, 19 Jahre alt, von Pfatten gebürtig und dorthin zuständig, lediger Bahnarbeiter wegen: 1. des Verbrechens des Diebstahls im Sinne der 171, 173 und 154 II d St.-G.; 2. des Vergehens im Sinne des Artikel I des kaiserl. Patentes vom 18. Jänner 1818. II. Am 20. September, vormittags 9 Uhr : Joses Gasser, 20 Jahre alt, von Riffian am Ritten gebürtig und dorthin zuständig, iediger Bauernknecht, wegen Verbrechens des Raubes im Sinne der §§ 190, 192 und 194 St.-G. III. Am 20. September

, nachmittags 4 Uhr: Alois Amrain, 16 Jahre alt, von Niederdorf gebürtig und dorthin zuständig, lediger Taglöhner, wegen: 1. des Verbrechens der Nothzucht im Sinne des § 127 St.-G., 2. des Verbrechens der Schändung im Sinne des § 128 St.-G. m - - IV. Am 28. September,-vormittags 9 Uhr: Emanuel Ulrich, ledig, 25 Jahre alt, von Budweis gebürtig und dorthin zuständig, Redacteur in Teschen, wegen Ver gehens gegen die Sicherheit der Ehre im Sinne der §§ 487, 488 und 489 St.-G. V. Am 21. September, nachmittags

4 Uhr: Oliva Zardini, 18 Jahre alt, von Cortina d'Ampezzo gebürtig und dorthin zuständig, ledige Lehramtscandidatin, wegen des Verbrechens des Diebstahls im Sinne der 171, 173 und 174 II ä St.-G. VI. Am 22. September, vormittags 9 Uhr: Johann Marinelli, vuIZo Titofola, 37 Jahre alt, von Malö gebürtig und dorthin zuständig, lediger Taglöhner, wegen Verbrechens der Brandlegung im Sinne der 166 und 167 lit. e und 5 St.-G. . VII. Am 23., 24 und 25. September: a) Valentin Comino, 67 Jahre alt, von Buja

, Bezirk Gemona, Provinz Udine, gebürtig, verehlicht, Ziegelbrenner, wegen Verbrechens des Betruges im Sinne der 197 und 200 St.-G-, beziehungsweise 8 St.-G.; b) Mathias Dipoli, 69 Jahre alt, von Kurtatich gebürtig und dorthin zuständig, verehlicht, Kleinhäusler in Rain bei Kurtatsch, wegen des Verbrechen des Betruges im Sinne der 8, 197 und 200 St.-G. VIII. Am 26. September, vormittags 9 Uhr: a) Johann Herbst, 36 Jahre alt, von Unterfennberg gebürtig und nach Kurtatsch zuständig, verehlicht, Klein

häusler in Margreid, wegen des Verbrechens der Noth zucht im Sinne des § 127 St.-G. und des Verbrechens des Betruges im Sinne der §§ 197, 199 lit. a St.-G.; b) Valentin Herbst, 34 Jahre alt, von Untersennberg gebürtig und nach Kurtatsch zuständig, lediger Felds arbeiter, wegen des Verbrechens der Nothzucht im Sinne des § 127 St.-G. und des Verbrechens der Schän dung im Sinne des § 128 St.-G., sowie des Ver brechens des Betruges im Sinne der 197 und 199 lit. a St.-G.; e) Maria Debiasi, geb. Peer

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Bozner Zeitung
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Pagina 6 di 8
Data: 15.09.1898
Descrizione fisica: 8
, der wieder dem Mädchen nachlaufen wollte, dann schritt er mit einem Zug von Mißvergnügen im Gesicht in da- Weichert'sche Haus. (Fortsetzung folgt.) beim k. k. Kreisgericht als Schwurgerichtshof Bozen folgende Straffälle zur Verhandlung: I. Am 19. September 1898 Vormittags 9 Uhr Josef Sartori 19 Jahre alt, von Pfatten gebürtig und dorthin zuständig, ledi ger Bahnarbeiter, wegen: 1. des Verbrechens des Diebstahles im Sinne der 17 l. 17Z und 174II d. Stg., 2. des Vergehens im Sinne des Art. I. des kaiserlichen Patentes

vom 18. Jänner 1818. II. Am 20. Septem ber 1893 Vormittags 9 Uhr Josef Gasser. 20 Jahre alt, von Siffian am Ritten gebür tig und dorthin zuständig, lediger Bauern knecht, wegen des Verbrechens des Raubes im Sinne der §Z 19l), 192 und 194 Stg. lll. Am 20. September 1893 Nachmittags 4 Uhr Alois Amrein 16 Jahre alt, von Nieder dorf gebürtig und dorthin zuständig, lediger Taglöhner, wegen: 1. des Verbrechens der Nothzucht im Sinne des § 127 Stg., 2. des Verbrechens der Schändung im Sinne des § 128 Stg

. IV. Am 21. September l898 Vormittags 9 Uhr Emanuel Ulrich, 25 Jahre alt, von Budweis gebürtig und dorthin zu ständig. ledig. Redakteur in Tetschsn. wegen Vergehens gegen die Sicherheit der Ehre im Sinne der 487, 488 und 489 Stg V. Am 21. September 1898 Nachmittags 4 Uhr. Olioa Zardini 18 Jahre alt, von Kortina d'Ampezzo gebürtig, und dorthin zuständig, ledige Lehramtskandidatin, wegen Verbrechens des Diebstahls im Sinne der §§ 171, 172, 173 und 174 II ä Stg. VI. Am 22. Sep tember 1898 Bormittags 9 Uhr Johann

M a- rinelli vulgo Titofola 37 Jahre alt. von Mal«5 gebürtig und dorthin zuständig, lediger Taglöhner, wegen des Verbrechens der Brand legung im Sinne der ZZ 166 und 167 litt, e und t' Stg. VII. Am 23. 24. und 25. Sep tember 1898 a Valentin Eomino 67 Jahre alt, von Buja, Bezirk Gernona Provinz Udine gebürtig, verehlicht. Ziegelbrenner, we gen Verbrechens des Betruges im Sinne der Ktz 197 und 200 Stg. bezw. 8 Stg. I>. Ma thias Dipoli 6K Jahre alt. von -Kurtatsch gebürtig und zuständig, verehl. Kleinhäusler

in Rain bei Kurtatsch wegen des Verbre chens des Betruges i. S. d. 8,197 u. 200 Stg. VIII. Am 26. September 1898 Vormittags 9 Uhr: a. Johann Herbst. 36 Jahre alt. von Unterfennberg gebürtig und nach Kur tatsch zuständig, verehelicht. Kleinhäusler in Margreid wegen des Verbrechens der Noth zucht im Sinne des § 127 St.-G. und des Verbrechens des Betruges im Sinne der §§ 197, 199 lit. a St.-G.; k. Valentin Herbst, 34 Jahre alt. von Unterfennberg gebürtig und nach Kurtatsch zuständig, wegen Verbrechens

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Lienzer Nachrichten
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Pagina 19 di 20
Data: 06.04.1928
Descrizione fisica: 20
1928, B.-G.-Bl. Nr. 68 , betreffend die Veranstaltung von Wertausspielungen. Die Verorduung des Bundesministeriums für soziale Verwaltung vom 8 . Februar1928, B.-G.-BL. Nr. 69, betreffend die Kundmachung der gesetz lichen Vorschriften über die Einstellung und Be schäftigung Kriegsbeschädigter (Jnvalidenbeschäfti- gungsgesetz). Zl. I 102/15 Kundmachung des Landeshauptmannes vom 28. Februar 1928, betreffend die Bewertung der Sachbezüge für Zwecke der Angeftellten-Versicherung im Sinne des § 6 , Abs

.-<3cm. Cburn. Kundmachung. Hieramts wurde zur Anzeige gebracht, daß die Waldparzelle Nr. 561, Kat. Gern. Thurn derart verwüstet wird, daß die Gefahr uou Elementar schäden, z. B. durch Lawinen besteht. Hierüber wird im Sinne des § 23 des Reichs forstgesetzes vorn 3. Dezember 1852, L.-G.-Bl. Nr. 250 die kommissionelle Verhandlung für Mitt woch, den 11. April 1928 mit dem Zusammen tritte beim Herrn Bürgermeister von Thurn um 9 Uhr vormittags ungeordnet. Alle Interessenten uub Anrainer

, weil etwaige Vorbehalte nachträglicher Erklärun- gen bezw. Genehmigungen im Sinne der bezo genen Paragraphen unzulässig sirrd. Bezirkshauptmannschaft Lienz, anr 21. März 1928. Der Bezirkshauptmann: Kundratitz. Zl. 1116/5 DetaNenIwäslerung des Orautales ln clen Gemeinden Görtl«had»-Göd- nad» und Lengberg. Kundmachung. Das Amt der Landesregierung (Bauamt) hat mit Eingabe vom 13. Oktober 1927 ein Projekt für die Detaiieirtwässerung des Drantales in den Gemeinden Görtschach-Gödnach und Lengberg

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Volksblatt
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Pagina 4 di 10
Data: 13.09.1899
Descrizione fisica: 10
, gewesener Postmanipulations- Diurnist in Bozen, wegen Verbrechens der Veruntreuung im Sinne des § 181 St.-G. II. Äm 11. September um 4 Uhr nachmittag: David Stinghel, 16 Jchre alt, von Prio gebürtig und dorthin zuständig, lediger Vieyirte in Salurn wegen des Verbrechens der Nothzucht im Sinne des § 127 St.-G. III. Am 12. September um 9 Uhr vormitag: Franz Geier, 24 Jahre alt, von Tisens gebürtig und dorthin zuständig, lediger Pächter in Burgstall, wegen: 1. des Verbrechens der Nothzucht im Sinne

des § 127 St.-G., 2. des Verbrechens der Schändung im Sinne des § 128 St.-G. IV. Am 12. September um 4 Uhr nachmittags: Alois Scalzeri, 23 Jahre alt, von Pedemonte, Bezirk Borgo, gebürtig und dorthin zuständig, lediger Steinbrucharbeiter, wegen des Verbrechens der Noth zucht im Sinne des Z 127 St.-S. V. Am 13. September um 9 Uhr vormittag: Franz Bodenmüller, 62 Jahre alt, von Auer gebürtig dorthin zuständig, Witwer, Rädermacher, wegen Ver brechens des Meuchelmordes im Sinne des § 134 St.G

. VI. Am 14. September um 9 Uhr vormittag: Mathias Nagele, 36 Jahre alt, von Völlan gebürtig und dorthin zuständig, verehlichter ZimmermaNn und Bauernknecht, wegen: 1. des Verbrechens der Nothzucht im Sinne des § ^127 St.-G., 2. des Verbrechens der Schändung im Sinne des § 128 St.-G, 3. des Ver brechens der Verführung zur Unzucht im Sinne des l § 132 St.-G., 4. der Uebertretung gegen die körper liche Sicherheit im Sinne des § 431 St.-G., 5. des Verbrechens des Tiebstahls im Sinne der §§ 171, 174 Ila, 176 Ila

St.-G, 6. und 7. der Uebeuretung des theils vollbrachten, theils versuchten Betruges im Sinne d r §§ 8, 171, 461 St.-G. VII. Am 15. September um 9 Uhr vormittag: Rosa Nagele, geb. Fesele, 32 Jahre alt, vonRiffian gebürtig und nach Völlan zuständig, verehl. Hebamme in Natürns, wegen: 1. des Verbrechens der Verleum dung nach § 2^)9 St.-G., 2. des Verbrechens des Be truges nach § 197, 199a St -G. VIII..Am 15. September um 4 Uhr nachmittag: Josef Brunner, 24 Jahre alt, von Weitenthal ge bürtig und dorthin zuständig, lediger

Bauernknecht, wegen Verbrechens der Nothzucht im Sinne des § 125 St..G. IX. Am 16. September um 9 Uhr vormittag: Barbara Hofer, geb. Thaler, 27 Jahre alt, von Latz- fons gebürtig, verehl. Eichholzerbäuerin in Gufidaun, wegen Verbrechens des Diebstahls im Sinne der§Z 171, 173, 174 116, 179 St.-G. Wegen schweren Sittlichkeitsverbrecheus wurde der 21jährige Arbeiter Patern oster aus Nons- berg verhaftet und dem Kreisgerichte Bozen eingeliefert. Katholisch - politischer Verein für Kozen und Umgebung

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Tiroler Post
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Pagina 12 di 16
Data: 12.05.1911
Descrizione fisica: 16
und knauserig bezeichnet wird und daher den Diebstahl aus reiner Gewinnsucht begangen haben dürfte, wurde nun mehr von dem Landesgerichte Innsbruck, vor dem er sich wegen Verbrechens des Diebstahles im Sinne der §§ 171 und 17611c zu verantworten hatte, zu zwei Monaten schweren Kerkers, verschärft mit einem Fast tage monatlich, verurteilt. Der Angeklagte, welcher des Tatsächlichen geständig war, aber in Not gehandelt ha ben wollte, nahm die Strafe an. Ein hoffnungsvoller Bursche. Der am 13. März 1893

Gesundheitsstörung und Berufsunfähigkeit verbunden ist, so hatte sich nun Auderer vor dem Landesgerichte Inns bruck wegen Verbrechens der schweren Körperverletzung im Sinne des § 152 und des Verbrechens der öffent lichen Gewalttätigkeit, begangen durch gefährliche Drohung im Sinne des § 99 St.-G. zu verantworten. Der Angeklagte, der sich auch bei Begehung des zweiten Deliktfalles in einem angetrunkenen Zustande befunden hatte, gab an, er habe nicht nach Bachmaier geschlagen, dieser habe sich vielmehr

in seinem Rausche selbst an dem Schlosse der Haustüre verletzt. Bezüglich der ge fährlichen Drohungen leugnete er, solche ausgestoßen zu haben. Da die Erhebungen.bezüglich des ersten Fal les im Sinne dieser Rechtfertigung sich als unzuläng lich erwiesen, mutzte die Verhandlung vertagt werden. Bei der fortgesetzten Verhandlung wird sich aber Aude rer außerdem noch wegen Uebertretung der leichten kör perlichen Beschädigung nach 8 411 St.-G. zu verantwor ten haben, da es sich bei der Verhandlung herausstellte

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Pagina 14 di 16
Data: 21.01.1928
Descrizione fisica: 16
. Diese Forderungen sind: Bereinigung der Kanzlei- deamtenfrage und der Ortsklassenrevision im Sinne der Entschließungen des Nationalrates zur Gehaltsgesetznovelle. Ferner die 90prozentige Pensionsbemesiungsgrundlage. die Entschuldungsaktion und die Einleitung der Verhandlun- gen über den Valorrsierungsplan. Zu dieser Forderung be merkt der Bundeskanzler, daß die Regelung dieser Ange legenheit für einen Zeitpunkt nach der Erledigung des Bun- desvoranschlages in Aussicht genommen sei. da die Regie- rung früher

wieder die Grundlage für eine größere Güter- erzeugung ist und daher gar nicht entbehrt werden kann, so- bald die Bevölkerungsdichte über ein gewisses Maß hin ausgeht. Bei entwickelter Arbeitsteilung entstand überall unter dem Zwange der Notwendigkeit ein allgemein gül tiges Tauschmittel, das von jedermann bei dem Absatz sei ner Produkte angenommen wird und mit Hilfe desien jedes andere Gut erworben werden kann. Dieses Tauschmittel ist das Geld. das. zuerst in Form von Cachgeld im enge ren Sinne (Vieh. Salz. Tee

. Pelzei ausgetreten ist. Geld ist jedes allgemein anerkannte Tauschmittel, also — wenn man von dem für die moderne Wirtschaft nicht in Betracht kommenden Sachgelde lim engeren Sinne) ab sieht — nicht allein das bare Geld, sondern auch jedes un bare Geld. w,e Wechsel. Scheck usw. Eine Abschaffung des Geldes in ieder Form ist bei einer gewisien Entwicklung der Arbeitsteilung überhaupt nicht mehr möglich, ohne die Arbeitsteilung, die Grundlage jeder wirtschaftlichen Eristenz bei größerer

ge nügen nicht, um den Tatbestand einer strafbaren Hand- ! lung testzustellen ... Es tomnit daraus an Lb Kläger aus einem wichtigen Grunde im Sinne des g 32 GO. ent lasten wurde. Als solcher wird unter lit. d angeführt: Diebstahl. Veruntreuung oder eine sonstige strafbare Handlung, die den Dienstnehmer des Vertrauens des Ge- werbemhabers unwürdig erscheinen läßt. Als Entlas- sungsgrnnd kommt daher nicht irgendeine Handlung des Dienstnehmers in Betracht, die geeignet ist. ihn des Ver- trauend unwürdig

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Pagina 3 di 16
Data: 18.03.1921
Descrizione fisica: 16
" für Versammlungsberichte und dergleichen zur Verfügung stehen, und sie werden eingeladen über Vorgänge in ihren Genossenschaften, soweit sie das Interesse der gesamten Züchter be rühren, möglichst fleißig zu berichten. (Unsere Bitte lautet noch: Pserdezüchter abonniert die „Bauernzeitung".) An die Raiffeiscnkaffcn des Znns- brncker-Bezirkes. Vorr der Bezirkssteuerbehörde wurde den ver ehrt. Spar- und Darlehenskassenvereinen dieses Bezirkes folgende Kundmachung zugeschickt: „Im Sinne des Artikels der Verordnung

des Bundesministeriums für Finanzen vom 10. De zember 1920, Verordnungsblatt Nr. 15, wurde mit der Bemessung der Erwerbssteuer nach dem II. Hauptstücke des Gesetzes vom 25. Oktober 1896, R.-G.-Bl. Nr. 220, einschließlich des Staatszuschlags (Kriegs- und Rentabilitätszu schlages) für Tirol die Steueradministration in Innsbruck betraut. Im Sinne des Artikels 2 dieser Verordnung sind die Steuerbekenntnisse mit den vorgeschriebenen Belegen unmittelbar bei der Steueradministration in Innsbruck zu überreichen

. Bei dieser Behörde sind auch all- fällige Rekurse gegen die vollzogene Bemessung und Steuerteilung einzubringen, sowie die An zeigen über neuentstandene Unternehmungen und über die Aufgabe von Unternehmungen zu er statten. Weiters wird bekanntgegeben, daß im Sinne des Artikels 5 der zitierten Verordnung die Ueberwachung des Abzuges und' der Abfuhr der Rentensteuer der mit oer Bemessung der Erwerbssteuer betrauten Steuerbehörde (das ist die Steueradministration in Innsbruck) obliegt. Hievon ergeht die Mitteilung

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Volksblatt
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Pagina 5 di 12
Data: 11.06.1898
Descrizione fisica: 12
im Sinne des § 139 St.-G. II. Am 13. Juni 1898 4 Uhr nachmittags: Joh. Kofler, 36 Jahre alt, von Weitenthal gebürtig, nach Niedervintl zuständig, lediger Taglöhner, wegen 1. des Verbrechens des Gewohnheitsdiebstahles im Sinne der ZZ 171, 173, 174II6, 1761 und Il a St.-G.,'2. der Uebertretung der Entziehung aus der Polizeiaufsicht im Sinne des § 6 und 3. jener der Landstreicher« im Sinne des § 1 des Gesetzes vom 24. Mai 1895 Nr. 85 R.-G.-Bl. III. Am 14. Juni 1898 9 Uhr vormittags: Ant. Neuhuber

. 27 Jahre alt, von Grafendorf gebürtig, nach Gaimberg zuständig, lediger Taglöhner, wegen 1. bes Verbrechens des Raubes im Sinne des Z 190 St.-G., 2. der Uebertretung gegen die öffentlichen An stalten und Vorkehrungen im Sinne des § 318 St.-G., Z. der Uebertretung gegen die körperliche Sicherheit im Sinne des Z 431 St.-G. IV. Am 15. Juni 1898 9 Uhr vormitt.: David Martifchnig, 28 Jahre alt, von Gußnigberg, Ge meinde Stall in Kärnten gebürtig und dort zuständig, lediger Bahnarbeiter, wegen Verbrechens

des Todtschlages, im Sinne des Z 140 St.-G. V. Am 16. Juni 1898 9 Uhr vormitt.: Franz Walder, 48 Jahre alt, von Außervillgraten gebürtig und dort zuständig, verehelichter Viehhändler, wegen 1. des Verbrechens der versuchten Verleitung zur Verfäl schung öffentlicher Creditpapiere, im Sinne der §Z 9, 106, 110 St..G., 2. des Vergebens deS Verschuldens im Concurse im Sinne des § 486 St-G. VI. Am 16. Juni 1898 3'/, Uhr nachmittags: Vlncenz Gandegger, 16 Jahre alt, von Lienz gebürtig, nach St. Magdalena, Gemeinde

Zwölsmal- greien, zuständig, lediger Fütterer, wegen 1. des Ver brechens der Brandlegung, 2. der Uebertretung des Diebstahls. VII. Am 17. und 18. Juni 1898 9 Uhr vormitt.: Moriz Strauß, 84 Jahre alt, von Sobodist, Gomitat Neutra in Ungarn, gebürtig und dorthin zu ständig, verehelichter Lebensversicherungsagent, wegen des Verbrechens des Betruges im Sinne der §Z 197, 200 «nd 201 !ü. ä St.-G. ZUM Jubiläumsfest der Schützen in Wien. Än Herrn Anton Steinkeller, welcher für das Schützenwesen besonders

für die Rück antwort beizuschließen. Die Arbeitsvermittlung befindet sich Seilergasse Nr. 4 in Innsbruck, wohin auch Ange bote und Nachfragen von Auswärts zu richten sind. Vapst- «nd Kaifer-Inbilaums-Vilgerfahrt nach dem hl. Kande. Da von vielen geistlichen Herrn betont wurde, dass eS die Theilnahme an der Papst- und Kaiser-JubiläumS-Pilgerfahrt erleichtern würde, wenn in deren Zeitdauer nur 3 statt 4 Sonn tage fallen möchten, hat das Comit6 eine Abänderung des Reiseprogrammes in dem Sinne beschlossen

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Tiroler Post
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Pagina 12 di 20
Data: 26.06.1908
Descrizione fisica: 20
für seine Tiroler. Mögen die Volksfeinde noch so sehr hetzen und schüren, um Reimmichl und sein „Bötl" aus den tirolischen Bauernhäusern zu verdrängen — sie erweisen, wo es gelingen sollte, nur der Sozialdemokratie einen Dienst — am gefunden Sinne unserer Ti roler Bauernschaft, die wohl unterscheidet, ob einer die Wahrheit oder nur zu Gefallen redet, werden die feindseligen Umtriebe scheitern. Ge stern hat jeder diesen Eindruck erhalten, der die Treue und Liebe sah, welche die Schützen aus nah und fern

sehr gerechtfertigte Verlangen fand seiner zeit im Hause allseitigen Anklang und Zustim mung. Mit anerkennenswerter Eile legte der Landesverteidigungsminister einen diesbezüg lichen Gesetzentwurf vor, welcher vor kurzem im Hehrausschuß beraten und mit einigen volks tümlichen Abänderungen und Ergänzungen be schlossen und zur Vorlage an das Haus fertig gestellt wurde. Als Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind zu betrachten: die Ehefrau, eheliche und un eheliche Kinder, Geschwister und Eltern, bezw. Groß

Dienstleistung ohne Verschulden des Betreffenden entstanden ist. Aus Betreiben der christlichsozialen Aus schußschußmitglieder wurde im Gesetzentwürfe deutlich zum Ausdrucke gebracht, daß unter den Anspruchsberechtigten im Sinne dieses Gesetzent wurfes nicht allein eigentliche Arbeiter, sondern auch selbständig erwerbende Personen des Ge werbe- und des Grundbesitzerstandes zu verstehen sind, soserne von ihrem jeweiligen Arbeitsver dienste die Erhaltung der Angehörigen abhängt. Desgleichen wurde vereinbart

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Der Bote für Tirol
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Pagina 8 di 8
Data: 28.02.1889
Descrizione fisica: 8
brechen« der Beleidigung eine» Mitgliede« de» kaiserliche« Hause« im Sinne des A 64 St-G. und wird deßhalb gemäß 3 489 St.»P.»O. die Be« » stStigung der verfügten Beschlagnahme, sowie nach ß 493 St.-P.-O. daS Verbot der. weitere^ Verbrei tung dieser Druckschrift ausgesprochen und zugleich nach Vorschrift des.Z 37 de« -Preßgesetzes, auf die Vernichtung der konfiszirten Exemplare erkannt. K. K. Landesgericht Innsbruck in Preßsachen am 24. Februar 1839. Der Präsident: Ferrari. Nenning' Erkenntniß

die Katastrofe von Meyerliug' und-endigend mit „Begebenheit nach Wien bringen' enthaltenen Nachrichten begründet den Thatbestand deS. Verbrechens der Beleidigung eines Mitgliedes des kaiserlichen Hauses im Sinne des. Z 64 St.-G. und, wird deßhalb gemäß Z 489 St.-P.-O. die Bestätigung, der verfügten Beschlagnahme, und nach ß 493 St.-P.-O. das Verbot der weitern Verbrei tung der Druckschrift ausgesprochen und zugleich nach Vorschrift des Z 37 des Preßgesetzes auf Vernichtung der konfiszirten Exemplare erkannt

„Oesterreich' beginnend mit „Die Franks. Zeitung' erhält ans Wien' und endigend mit „Verschweigen der Wahrheit waren' enthaltenen Nachrichten begründet in der Stelle von „Man erinnert sich in Oesterreich' bis „Auftritten gekommen' den Thatbestand des Verbrechens der Majestätsbeleidigung im Sinne dcS Z 63 St.-G. und. im Uebrigen den Thatbestand des Verbrechens der. Beleidigung eines Mitgliedes des kaiserlichen Hauses im Sinne des F 64 St.-G. und wird deß halb gemäß, Z 49.9. St.-P.-O. die. Bestätigung

des kaiserlichen HanseS im Sinne des Z V4 St. - G. und ^ wird deshalb gemäß Z 489 St.-P.-O. die Bestätigung der verfügten Beschlagnahme und nach H 433 St.-P.-O. das Verbot der weitem Verbreitung der Druckschrift ausgesprochen und zugleich nach Vorschrift des Z 37 des Preßgesetzes auf Vernichtung der konfiszirten Exem plare erkannt. K. K. Landesgericht Innsbruck in Preßsachen am 24. Februar 1883. Der Präsident: Ferrari. ^ Nenning. Erkenntniß. Nr. 1358 Im Namen Seiner Majestät des Kaisers

, be gründen in der qegen den Schluß vorkommenden. Stelle „der Kaiser handle' bis „(Anweisung des Kaisers)' den Thatbestand des Verbrechens der Majestätsbeleidigung im Sinne des §63 St.-G. n. im Uebrigen den Thatbestand des Verbrechens der Beleidigung eines Mitgliedes des kaiferl. Hauses im Sinne des Z 64 St.-G. und wird deßhalb gemäß Z.489 St.-P.-O. die Bestätigung der verfügten Beschlagnahme und uach Z 493 St.-P.-O. das Verbot der weiteren Verbreitung der Druckschrist ausgesprochen und zugleich

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Meraner Zeitung
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Pagina 2 di 12
Data: 20.10.1905
Descrizione fisica: 12
, welche im Laufe der letzten Jahrhunderte an ein fremdes Volkstum we nigstens sprachlich verloren gegangen sind. Wenn ich von Tirolern, im geschichtlichen Sinne des Wortes oder wenn ich von den geschichtlichen tiro- lischen BoVstümern spreche, so meine ich damit zwei Völker, vor allem natürlich die Deutschen. Die Deutsche« Tirols. Die Deutschen Tirols Kahlen nach der letzten Volkszählung vom 31. Dezember 1900 461.000, also ungefähr 56 v/g der gesamten Bevölkerung Tirols. Den größeren Teil dieser 461.000

einen noch viel höheren. Die Ladwer. Das zweite Volkstum Tirols im geschichtlichen Sinne des Wortes sind bekanntlich die Ladiner. Es ist eure Unterlassungssünde, welcher man sich in Deutschtirol sehr lMfig schuldig Macht, daß man das Bvlkstum der Ladiner sowohl in Be- Mg auf die Zahl, wie auf die geschichtliche Be deutung unterschätzt, namentlich ckber aUch die Tat sache unterschätzt, daß das ladimsche Volkstum im Bunde mit dem Deutschtums gegen gleiche, gemeinsame Gefahr ein höchst wertvoller Bun desgenosse ist. Tie

, also jener Rhäter, von denen römische Geschichtsschrerber und Ge schichtsdichter so viel unfreundliche Dinge zu er zählen wissen. Die Ladiner sind ein VoÄ im vollen Sinne des Wortes, ein Rassenviolk in dem Sinne, in welchem Forscher wie Gobineau, Chiun- berlain und eine Anzahl deutscher Forscher «den Begriff Rasse auffassen, in demselben Sinne, in dem die Teutschen ein Rassevolk sind. Sie sind also ein ursprüngliches Volkstum, kein Misch- volk, wie etwa die Italiener es sind. Jene 75—80.000 Ladiner

Drittelnder Bevölkerung. Und das letzte Drittel der Bevölkerung Tirols gehört nun einem Volkstume an oder, richtiger ge sagt, gehört Volkstümern an, welche heute italienisch als Umgangssprache reden. Ich sage mit Absicht: heutzutage! Wer aber etwa nun sagen wollte, dies letzte Drittel das seien Ita liener, der würde sich eines' groben Irrtums oder -einer ethnographischen Fälschung schuldig machen. „Italiener' im geschichtlichen und ethnographi schen Sinne stich bekanntlich die Bewohner jener Halbinsel

vom Fuße der AZPen bis hinab zu <Ä- Men und den benachbarten Inseln, jenes Volk, das aus mehreren Dutzend von Volksspittern des Altertums und des Mittelalters entstanden ist, ein Mischvolk im vollsten Sinne t»es Wortes oder, wie der englische Geschichtsschreiber Chamberlain sich ausdrückte, „eines jener minderwertigen Me stizen-Völker, welche mit Vorliebe die minder guten Eigenschaften der Volksteile in sich fort pflanzen, aus welchen sie entstanden sind'. Ich berufe mich mit VorlÄbe in derlei

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