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Volksblatt
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Pagina 5 di 8
Data: 17.09.1898
Descrizione fisica: 8
: Josef Sartori, 19 Jahre alt, von Pfatten gebürtig und dorthin zuständig, lediger Bahnarbeiter wegen: 1. des Verbrechens des Diebstahls im Sinne der 171, 173 und 154 II d St.-G.; 2. des Vergehens im Sinne des Artikel I des kaiserl. Patentes vom 18. Jänner 1818. II. Am 20. September, vormittags 9 Uhr : Joses Gasser, 20 Jahre alt, von Riffian am Ritten gebürtig und dorthin zuständig, iediger Bauernknecht, wegen Verbrechens des Raubes im Sinne der §§ 190, 192 und 194 St.-G. III. Am 20. September

, nachmittags 4 Uhr: Alois Amrain, 16 Jahre alt, von Niederdorf gebürtig und dorthin zuständig, lediger Taglöhner, wegen: 1. des Verbrechens der Nothzucht im Sinne des § 127 St.-G., 2. des Verbrechens der Schändung im Sinne des § 128 St.-G. m - - IV. Am 28. September,-vormittags 9 Uhr: Emanuel Ulrich, ledig, 25 Jahre alt, von Budweis gebürtig und dorthin zuständig, Redacteur in Teschen, wegen Ver gehens gegen die Sicherheit der Ehre im Sinne der §§ 487, 488 und 489 St.-G. V. Am 21. September, nachmittags

4 Uhr: Oliva Zardini, 18 Jahre alt, von Cortina d'Ampezzo gebürtig und dorthin zuständig, ledige Lehramtscandidatin, wegen des Verbrechens des Diebstahls im Sinne der 171, 173 und 174 II ä St.-G. VI. Am 22. September, vormittags 9 Uhr: Johann Marinelli, vuIZo Titofola, 37 Jahre alt, von Malö gebürtig und dorthin zuständig, lediger Taglöhner, wegen Verbrechens der Brandlegung im Sinne der 166 und 167 lit. e und 5 St.-G. . VII. Am 23., 24 und 25. September: a) Valentin Comino, 67 Jahre alt, von Buja

, Bezirk Gemona, Provinz Udine, gebürtig, verehlicht, Ziegelbrenner, wegen Verbrechens des Betruges im Sinne der 197 und 200 St.-G-, beziehungsweise 8 St.-G.; b) Mathias Dipoli, 69 Jahre alt, von Kurtatich gebürtig und dorthin zuständig, verehlicht, Kleinhäusler in Rain bei Kurtatsch, wegen des Verbrechen des Betruges im Sinne der 8, 197 und 200 St.-G. VIII. Am 26. September, vormittags 9 Uhr: a) Johann Herbst, 36 Jahre alt, von Unterfennberg gebürtig und nach Kurtatsch zuständig, verehlicht, Klein

häusler in Margreid, wegen des Verbrechens der Noth zucht im Sinne des § 127 St.-G. und des Verbrechens des Betruges im Sinne der §§ 197, 199 lit. a St.-G.; b) Valentin Herbst, 34 Jahre alt, von Untersennberg gebürtig und nach Kurtatsch zuständig, lediger Felds arbeiter, wegen des Verbrechens der Nothzucht im Sinne des § 127 St.-G. und des Verbrechens der Schän dung im Sinne des § 128 St.-G., sowie des Ver brechens des Betruges im Sinne der 197 und 199 lit. a St.-G.; e) Maria Debiasi, geb. Peer

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Bozner Zeitung
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Pagina 6 di 8
Data: 15.09.1898
Descrizione fisica: 8
, der wieder dem Mädchen nachlaufen wollte, dann schritt er mit einem Zug von Mißvergnügen im Gesicht in da- Weichert'sche Haus. (Fortsetzung folgt.) beim k. k. Kreisgericht als Schwurgerichtshof Bozen folgende Straffälle zur Verhandlung: I. Am 19. September 1898 Vormittags 9 Uhr Josef Sartori 19 Jahre alt, von Pfatten gebürtig und dorthin zuständig, ledi ger Bahnarbeiter, wegen: 1. des Verbrechens des Diebstahles im Sinne der 17 l. 17Z und 174II d. Stg., 2. des Vergehens im Sinne des Art. I. des kaiserlichen Patentes

vom 18. Jänner 1818. II. Am 20. Septem ber 1893 Vormittags 9 Uhr Josef Gasser. 20 Jahre alt, von Siffian am Ritten gebür tig und dorthin zuständig, lediger Bauern knecht, wegen des Verbrechens des Raubes im Sinne der §Z 19l), 192 und 194 Stg. lll. Am 20. September 1893 Nachmittags 4 Uhr Alois Amrein 16 Jahre alt, von Nieder dorf gebürtig und dorthin zuständig, lediger Taglöhner, wegen: 1. des Verbrechens der Nothzucht im Sinne des § 127 Stg., 2. des Verbrechens der Schändung im Sinne des § 128 Stg

. IV. Am 21. September l898 Vormittags 9 Uhr Emanuel Ulrich, 25 Jahre alt, von Budweis gebürtig und dorthin zu ständig. ledig. Redakteur in Tetschsn. wegen Vergehens gegen die Sicherheit der Ehre im Sinne der 487, 488 und 489 Stg V. Am 21. September 1898 Nachmittags 4 Uhr. Olioa Zardini 18 Jahre alt, von Kortina d'Ampezzo gebürtig, und dorthin zuständig, ledige Lehramtskandidatin, wegen Verbrechens des Diebstahls im Sinne der §§ 171, 172, 173 und 174 II ä Stg. VI. Am 22. Sep tember 1898 Bormittags 9 Uhr Johann

M a- rinelli vulgo Titofola 37 Jahre alt. von Mal«5 gebürtig und dorthin zuständig, lediger Taglöhner, wegen des Verbrechens der Brand legung im Sinne der ZZ 166 und 167 litt, e und t' Stg. VII. Am 23. 24. und 25. Sep tember 1898 a Valentin Eomino 67 Jahre alt, von Buja, Bezirk Gernona Provinz Udine gebürtig, verehlicht. Ziegelbrenner, we gen Verbrechens des Betruges im Sinne der Ktz 197 und 200 Stg. bezw. 8 Stg. I>. Ma thias Dipoli 6K Jahre alt. von -Kurtatsch gebürtig und zuständig, verehl. Kleinhäusler

in Rain bei Kurtatsch wegen des Verbre chens des Betruges i. S. d. 8,197 u. 200 Stg. VIII. Am 26. September 1898 Vormittags 9 Uhr: a. Johann Herbst. 36 Jahre alt. von Unterfennberg gebürtig und nach Kur tatsch zuständig, verehelicht. Kleinhäusler in Margreid wegen des Verbrechens der Noth zucht im Sinne des § 127 St.-G. und des Verbrechens des Betruges im Sinne der §§ 197, 199 lit. a St.-G.; k. Valentin Herbst, 34 Jahre alt. von Unterfennberg gebürtig und nach Kurtatsch zuständig, wegen Verbrechens

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Volksblatt
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Pagina 4 di 10
Data: 13.09.1899
Descrizione fisica: 10
, gewesener Postmanipulations- Diurnist in Bozen, wegen Verbrechens der Veruntreuung im Sinne des § 181 St.-G. II. Äm 11. September um 4 Uhr nachmittag: David Stinghel, 16 Jchre alt, von Prio gebürtig und dorthin zuständig, lediger Vieyirte in Salurn wegen des Verbrechens der Nothzucht im Sinne des § 127 St.-G. III. Am 12. September um 9 Uhr vormitag: Franz Geier, 24 Jahre alt, von Tisens gebürtig und dorthin zuständig, lediger Pächter in Burgstall, wegen: 1. des Verbrechens der Nothzucht im Sinne

des § 127 St.-G., 2. des Verbrechens der Schändung im Sinne des § 128 St.-G. IV. Am 12. September um 4 Uhr nachmittags: Alois Scalzeri, 23 Jahre alt, von Pedemonte, Bezirk Borgo, gebürtig und dorthin zuständig, lediger Steinbrucharbeiter, wegen des Verbrechens der Noth zucht im Sinne des Z 127 St.-S. V. Am 13. September um 9 Uhr vormittag: Franz Bodenmüller, 62 Jahre alt, von Auer gebürtig dorthin zuständig, Witwer, Rädermacher, wegen Ver brechens des Meuchelmordes im Sinne des § 134 St.G

. VI. Am 14. September um 9 Uhr vormittag: Mathias Nagele, 36 Jahre alt, von Völlan gebürtig und dorthin zuständig, verehlichter ZimmermaNn und Bauernknecht, wegen: 1. des Verbrechens der Nothzucht im Sinne des § ^127 St.-G., 2. des Verbrechens der Schändung im Sinne des § 128 St.-G, 3. des Ver brechens der Verführung zur Unzucht im Sinne des l § 132 St.-G., 4. der Uebertretung gegen die körper liche Sicherheit im Sinne des § 431 St.-G., 5. des Verbrechens des Tiebstahls im Sinne der §§ 171, 174 Ila, 176 Ila

St.-G, 6. und 7. der Uebeuretung des theils vollbrachten, theils versuchten Betruges im Sinne d r §§ 8, 171, 461 St.-G. VII. Am 15. September um 9 Uhr vormittag: Rosa Nagele, geb. Fesele, 32 Jahre alt, vonRiffian gebürtig und nach Völlan zuständig, verehl. Hebamme in Natürns, wegen: 1. des Verbrechens der Verleum dung nach § 2^)9 St.-G., 2. des Verbrechens des Be truges nach § 197, 199a St -G. VIII..Am 15. September um 4 Uhr nachmittag: Josef Brunner, 24 Jahre alt, von Weitenthal ge bürtig und dorthin zuständig, lediger

Bauernknecht, wegen Verbrechens der Nothzucht im Sinne des § 125 St..G. IX. Am 16. September um 9 Uhr vormittag: Barbara Hofer, geb. Thaler, 27 Jahre alt, von Latz- fons gebürtig, verehl. Eichholzerbäuerin in Gufidaun, wegen Verbrechens des Diebstahls im Sinne der§Z 171, 173, 174 116, 179 St.-G. Wegen schweren Sittlichkeitsverbrecheus wurde der 21jährige Arbeiter Patern oster aus Nons- berg verhaftet und dem Kreisgerichte Bozen eingeliefert. Katholisch - politischer Verein für Kozen und Umgebung

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Volksblatt
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Pagina 5 di 12
Data: 11.06.1898
Descrizione fisica: 12
im Sinne des § 139 St.-G. II. Am 13. Juni 1898 4 Uhr nachmittags: Joh. Kofler, 36 Jahre alt, von Weitenthal gebürtig, nach Niedervintl zuständig, lediger Taglöhner, wegen 1. des Verbrechens des Gewohnheitsdiebstahles im Sinne der ZZ 171, 173, 174II6, 1761 und Il a St.-G.,'2. der Uebertretung der Entziehung aus der Polizeiaufsicht im Sinne des § 6 und 3. jener der Landstreicher« im Sinne des § 1 des Gesetzes vom 24. Mai 1895 Nr. 85 R.-G.-Bl. III. Am 14. Juni 1898 9 Uhr vormittags: Ant. Neuhuber

. 27 Jahre alt, von Grafendorf gebürtig, nach Gaimberg zuständig, lediger Taglöhner, wegen 1. bes Verbrechens des Raubes im Sinne des Z 190 St.-G., 2. der Uebertretung gegen die öffentlichen An stalten und Vorkehrungen im Sinne des § 318 St.-G., Z. der Uebertretung gegen die körperliche Sicherheit im Sinne des Z 431 St.-G. IV. Am 15. Juni 1898 9 Uhr vormitt.: David Martifchnig, 28 Jahre alt, von Gußnigberg, Ge meinde Stall in Kärnten gebürtig und dort zuständig, lediger Bahnarbeiter, wegen Verbrechens

des Todtschlages, im Sinne des Z 140 St.-G. V. Am 16. Juni 1898 9 Uhr vormitt.: Franz Walder, 48 Jahre alt, von Außervillgraten gebürtig und dort zuständig, verehelichter Viehhändler, wegen 1. des Verbrechens der versuchten Verleitung zur Verfäl schung öffentlicher Creditpapiere, im Sinne der §Z 9, 106, 110 St..G., 2. des Vergebens deS Verschuldens im Concurse im Sinne des § 486 St-G. VI. Am 16. Juni 1898 3'/, Uhr nachmittags: Vlncenz Gandegger, 16 Jahre alt, von Lienz gebürtig, nach St. Magdalena, Gemeinde

Zwölsmal- greien, zuständig, lediger Fütterer, wegen 1. des Ver brechens der Brandlegung, 2. der Uebertretung des Diebstahls. VII. Am 17. und 18. Juni 1898 9 Uhr vormitt.: Moriz Strauß, 84 Jahre alt, von Sobodist, Gomitat Neutra in Ungarn, gebürtig und dorthin zu ständig, verehelichter Lebensversicherungsagent, wegen des Verbrechens des Betruges im Sinne der §Z 197, 200 «nd 201 !ü. ä St.-G. ZUM Jubiläumsfest der Schützen in Wien. Än Herrn Anton Steinkeller, welcher für das Schützenwesen besonders

für die Rück antwort beizuschließen. Die Arbeitsvermittlung befindet sich Seilergasse Nr. 4 in Innsbruck, wohin auch Ange bote und Nachfragen von Auswärts zu richten sind. Vapst- «nd Kaifer-Inbilaums-Vilgerfahrt nach dem hl. Kande. Da von vielen geistlichen Herrn betont wurde, dass eS die Theilnahme an der Papst- und Kaiser-JubiläumS-Pilgerfahrt erleichtern würde, wenn in deren Zeitdauer nur 3 statt 4 Sonn tage fallen möchten, hat das Comit6 eine Abänderung des Reiseprogrammes in dem Sinne beschlossen

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Der Bote für Tirol
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Pagina 8 di 8
Data: 28.02.1889
Descrizione fisica: 8
brechen« der Beleidigung eine» Mitgliede« de» kaiserliche« Hause« im Sinne des A 64 St-G. und wird deßhalb gemäß 3 489 St.»P.»O. die Be« » stStigung der verfügten Beschlagnahme, sowie nach ß 493 St.-P.-O. daS Verbot der. weitere^ Verbrei tung dieser Druckschrift ausgesprochen und zugleich nach Vorschrift des.Z 37 de« -Preßgesetzes, auf die Vernichtung der konfiszirten Exemplare erkannt. K. K. Landesgericht Innsbruck in Preßsachen am 24. Februar 1839. Der Präsident: Ferrari. Nenning' Erkenntniß

die Katastrofe von Meyerliug' und-endigend mit „Begebenheit nach Wien bringen' enthaltenen Nachrichten begründet den Thatbestand deS. Verbrechens der Beleidigung eines Mitgliedes des kaiserlichen Hauses im Sinne des. Z 64 St.-G. und, wird deßhalb gemäß Z 489 St.-P.-O. die Bestätigung, der verfügten Beschlagnahme, und nach ß 493 St.-P.-O. das Verbot der weitern Verbrei tung der Druckschrift ausgesprochen und zugleich nach Vorschrift des Z 37 des Preßgesetzes auf Vernichtung der konfiszirten Exemplare erkannt

„Oesterreich' beginnend mit „Die Franks. Zeitung' erhält ans Wien' und endigend mit „Verschweigen der Wahrheit waren' enthaltenen Nachrichten begründet in der Stelle von „Man erinnert sich in Oesterreich' bis „Auftritten gekommen' den Thatbestand des Verbrechens der Majestätsbeleidigung im Sinne dcS Z 63 St.-G. und. im Uebrigen den Thatbestand des Verbrechens der. Beleidigung eines Mitgliedes des kaiserlichen Hauses im Sinne des F 64 St.-G. und wird deß halb gemäß, Z 49.9. St.-P.-O. die. Bestätigung

des kaiserlichen HanseS im Sinne des Z V4 St. - G. und ^ wird deshalb gemäß Z 489 St.-P.-O. die Bestätigung der verfügten Beschlagnahme und nach H 433 St.-P.-O. das Verbot der weitem Verbreitung der Druckschrift ausgesprochen und zugleich nach Vorschrift des Z 37 des Preßgesetzes auf Vernichtung der konfiszirten Exem plare erkannt. K. K. Landesgericht Innsbruck in Preßsachen am 24. Februar 1883. Der Präsident: Ferrari. ^ Nenning. Erkenntniß. Nr. 1358 Im Namen Seiner Majestät des Kaisers

, be gründen in der qegen den Schluß vorkommenden. Stelle „der Kaiser handle' bis „(Anweisung des Kaisers)' den Thatbestand des Verbrechens der Majestätsbeleidigung im Sinne des §63 St.-G. n. im Uebrigen den Thatbestand des Verbrechens der Beleidigung eines Mitgliedes des kaiferl. Hauses im Sinne des Z 64 St.-G. und wird deßhalb gemäß Z.489 St.-P.-O. die Bestätigung der verfügten Beschlagnahme und uach Z 493 St.-P.-O. das Verbot der weiteren Verbreitung der Druckschrist ausgesprochen und zugleich

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Meraner Zeitung
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Pagina 2 di 12
Data: 20.10.1905
Descrizione fisica: 12
, welche im Laufe der letzten Jahrhunderte an ein fremdes Volkstum we nigstens sprachlich verloren gegangen sind. Wenn ich von Tirolern, im geschichtlichen Sinne des Wortes oder wenn ich von den geschichtlichen tiro- lischen BoVstümern spreche, so meine ich damit zwei Völker, vor allem natürlich die Deutschen. Die Deutsche« Tirols. Die Deutschen Tirols Kahlen nach der letzten Volkszählung vom 31. Dezember 1900 461.000, also ungefähr 56 v/g der gesamten Bevölkerung Tirols. Den größeren Teil dieser 461.000

einen noch viel höheren. Die Ladwer. Das zweite Volkstum Tirols im geschichtlichen Sinne des Wortes sind bekanntlich die Ladiner. Es ist eure Unterlassungssünde, welcher man sich in Deutschtirol sehr lMfig schuldig Macht, daß man das Bvlkstum der Ladiner sowohl in Be- Mg auf die Zahl, wie auf die geschichtliche Be deutung unterschätzt, namentlich ckber aUch die Tat sache unterschätzt, daß das ladimsche Volkstum im Bunde mit dem Deutschtums gegen gleiche, gemeinsame Gefahr ein höchst wertvoller Bun desgenosse ist. Tie

, also jener Rhäter, von denen römische Geschichtsschrerber und Ge schichtsdichter so viel unfreundliche Dinge zu er zählen wissen. Die Ladiner sind ein VoÄ im vollen Sinne des Wortes, ein Rassenviolk in dem Sinne, in welchem Forscher wie Gobineau, Chiun- berlain und eine Anzahl deutscher Forscher «den Begriff Rasse auffassen, in demselben Sinne, in dem die Teutschen ein Rassevolk sind. Sie sind also ein ursprüngliches Volkstum, kein Misch- volk, wie etwa die Italiener es sind. Jene 75—80.000 Ladiner

Drittelnder Bevölkerung. Und das letzte Drittel der Bevölkerung Tirols gehört nun einem Volkstume an oder, richtiger ge sagt, gehört Volkstümern an, welche heute italienisch als Umgangssprache reden. Ich sage mit Absicht: heutzutage! Wer aber etwa nun sagen wollte, dies letzte Drittel das seien Ita liener, der würde sich eines' groben Irrtums oder -einer ethnographischen Fälschung schuldig machen. „Italiener' im geschichtlichen und ethnographi schen Sinne stich bekanntlich die Bewohner jener Halbinsel

vom Fuße der AZPen bis hinab zu <Ä- Men und den benachbarten Inseln, jenes Volk, das aus mehreren Dutzend von Volksspittern des Altertums und des Mittelalters entstanden ist, ein Mischvolk im vollsten Sinne t»es Wortes oder, wie der englische Geschichtsschreiber Chamberlain sich ausdrückte, „eines jener minderwertigen Me stizen-Völker, welche mit Vorliebe die minder guten Eigenschaften der Volksteile in sich fort pflanzen, aus welchen sie entstanden sind'. Ich berufe mich mit VorlÄbe in derlei

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Brixener Chronik
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Pagina 4 di 8
Data: 12.03.1912
Descrizione fisica: 8
Geschiedene HMt Josef Posch, ist vom 3 Tiroler Kaiserjägelregintent und stammt von Jmst. Schwurgericht kose» Bei der am 11. März beginnenden ersten diesjährigen Schwurgerichtssessim werden folgende neun Fälle zur Verhandlung ge langen: 1. Johann Hocheqger, 29 Jahre alt, verehelicht, Müllergehilfe aus Kopfing in Oberöster reich, und Martin Kolmbauer, 26 Jahre alh ledig, Müllergehilfe aus Ettendorf in Kärnten, wegen Verbrechens der schweren körperlichen Beschädigung im Sinne der HZ 152, 155 b und 6, 156

a inid Uebertretung im Sinne des Z 411 St.-G.; 2. Anton Gass er, 27 Jahre alt, ledig, Spengler aus Brixen, wegen der Verbrechen der Notzucht und der Unzucht wider die Natur im Sinne dtt HH 127 und 129 1b St.-G.; — 3. Hermann Münst, 20 Jahre alt, ledig, Knecht aus Ulm, wegen Verbrechens des Totschlages im Sinne des Z 140 St.-G.; — 4. Josef Reich sie gl, 46 Jahre alt, ledig, Hilfsarbeiter aus Natz, wegen der Ver« brechen der Notzucht und Schändung im Sinne det HZ 127 und 128 und der Uebertretung

im Sinite des Z 516 St.°G.; — 5. Sebastian Schwien- dach er, 57 Jahre alt, ledig, Malergehilfe ass St. Christina in Gröden, wegen des Verbrechens der Nachahmung öffentlicher Kreditpapiere im SiM des Z 106 St.-G.; — 7. Miecislaus Karpinski, 31 Jahre alt, nach Posen in Preußen zuständig, ledig, Handlungsgehilfe, wegen des Verbrechens des Gewohnheitsdiebstahles im Sinne der ZZ 171, 173, 174 Ile und 176 I und der Übertretungen der verbotenen Rückkehr und der Falschmeldung im Sinne der M 323 und 320

s St.-G.; — 8. Matthias Malleier, 33 Jabre alt, lediger Obsthändler aus Lana, wegen des Verbrechens der Notzucht köt Sinne des H 127 St.-G.; — 9. Josef Leim- egg er, 37 Jahre alt, Prinat in Gries bei Bozen, wegen der Verbrechen des Betruges und Diebstahles im Sinne der HZ 197, 200 und 203, bezw. 1?1, 173, 174 IIb St.-G. Griginat-Werichte. A>5r«» «»ser»r OriiKi«»l»V»richt« mir «it «ISIlke», 10. März. (Wühl er Versamm lung.) Für heute mittags hatte der Reichstag abgeordnete Pfarrer Franz Meixner in ow Gasthof „zur Rose

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Der Bote für Tirol
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Pagina 3 di 8
Data: 13.06.1898
Descrizione fisica: 8
^Nagdalena Pedrotti, 23 Jahre alt, von Dambell, Bezirk Fondo gebürtig und dorthin zustündig. ledigt Dienstniagd, wegen Verbrechens des KindSmordeS im Sinne des s 139 St. G; um 4 Uhr nachmittag», Johann Kofler, 36 Jahre alt, von Weitenthal -bürtig, nach Niedervintl zuständig, lediger Taglöhner, wegen 1. des Verbrechen» d»H »ewvhttheit«di«bswhl» im Sinne der ZZ 174, 173. 174 II», 176 I und II» St. G.» 2. der Uebertretung der Entziehung aus der Polizeiaufsicht im Sinne

des Z 6 und 3. jener der Landstreicherei im Sinne des Z 1 des Gesetzes vom 24. Mai 1385, R. G. Bl. Nr. SU. Am 14. Juni um 9 Uhr vormittags: Anton Neuhuber, 27! Jahre alt, von Grafendorf gebürtig, nach Gaim- berg zuständig, lcdiger Taglöhner, wegen 1. d«S Ber- brechenS des Raubes im Sinne des § 190 St. G., .2. der Uebertretung gegen die öffenlichen Anstalten und Vorkehrungen im Sinne deS Z 313 St. G. Am 15^ Juni um 9 Uhr vormittags : David Martischnig» 23' Jahre alt, von Gähmigberg in Kärnten gebürtig «yd dort zuständig, , lediger

Bahn arbeit«?, wegen Ver brechens des TodtschlageS. Am 16. Juni um 9 Uhr vormittags: Fra»j W»lder, 48 Jahre^ alt, von Außer, villgraten; vrrehettchtcr Viehhändler, wegen 1. des Verbrechens der versuchten Verleitung zur Verfälschung öffentlicher Creditpapiere im Sinne der ZZ 9, 103, 110 St. G-, 2. des Vergehens des Verschuldens im C.oncurse im Sinne des Z 486 St. G.; um halb 4 Uhr nachmittags: Vincenz Grandegger, 16 Jahre alt, von Lienz gebürtig, lediger Fütterer wegen 1. des Verbrechens

der Brandlegung, 2. der Uebertretung des Diebstahls. Am 17. und 18. Juni: Moriz Strauß, M Jahre alt, von Sobodist in Ungarn, verehelicht, Lebensversicherungsagent, wegen des Verbrechens des Betruges im Sinne dev ZZ 197, 200 und 201 Ut. <1 St. G. Vermischtes» Die Jubelfeier in Wien. Wie die „N. Fr. Pr.' meldet, wird das Programm für die großen officiellen Jnbiläums-Festlichkeiten in den ersten De cembertagen dieses Jahres unter Leitung des Erzher zogs Franz Ferdinand^ vorbereitet. So weit bisher Notifikationen

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Bozner Zeitung
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Pagina 3 di 4
Data: 03.10.1879
Descrizione fisica: 4
, daß dies auch bei unseren Lesern der Fall sein wird. Lokale» m»ck Provinzielle». Bozen, 3. Oktober. Sammete?« nml Ä^enmnneto-flanll» ?«<»» ». Oct. Z. Lct. S'tt z Uhr Nachm. » » ilbaid» 7 . SrüS A»ro«itnr l» 7l0.1 7«.S «l.S »»ch 5 21.0 ^ lS.7 » tZ.7 Alls dem Gerichtssaale. Ergebnisse der beim k. k. Kreisgerichte Bozen im Monate September ds. IS. stattgehabten Hauptver handlungen. Mit Urtheil vom 5. September wurde 1. Joies Bernhard, von Latsch, 28 Jahre alt, verehl. Fuhrmann, wegen Verbrechens der Veruntreuung im Sinne

dir ZZ. 183 und 184 St. G.-B. zum Kerker von sechs Wochen, verschärft mit einem Fasttag» alle 14 Tage. 2. Johann Rogger von Sexten, 18 Jahre alt. led. Hutmacker, wegen des Verbrechens des Diebstahls im Sinne der ZZ 171. 173. 176 II d St.-G.-B. zum Keiler von 3 Wochen, 3. Johann Wiedenhofer von Laienried. 41 Jahre alt. led. Taglöhner, wegen Verbrechens deS DiebstahlS im Sinne der ZZ 171, 173 II ä 176 II a und d St.-G. B. zu schwerem Kerker vyn 8 Monaten, ver« schärft mit einem Fasttage alle 14 Tage

, verurlheilt. Mit Urtheil vom 11. September wurden 4. Georg Weithaler von SchnalS. 42 Jahre alt, led. Baucrnknecht, von dem Verbrechen des DiebstahlS im Sinne der M 171. 174 II ä 176 II d St.-G.-B. und 5. Jgnazio Ghezze von Ampezzo, 24 Jahre alt, led. Tischler, von dem Verbrechen des Betruges im Sinne der ZZ 197 und 199 a St.-G.-B. durch Ablegung eines falschen Eides freigesprochen; dagegen 6. Johann Wegleiter von Meran, 38 Jahre alt, verehl. Metzger, wegen Vergehens nach Z 436 St.-G.-B. zum strengen

Arreste von 3 Wochen verurtheilt. Mit Urtheil vom 12. September wurden 7. Peter Pintersteiner von Pfalzen. 17 Jahre alt, led. Taglöhner. wegen Verbrechens des Diebstahls im Sinne der ZZ 173. 174 II ä St.-G.-B. zum schweren Kerker in der Dauer von 6 Wochen, verschärft mit einem Fasttage alle 14 Tage, und 8. Karolina Ulm von Kurtinig. 1? Jahre alt, led. Dienstmagd, wegen^des Vergehens gegen die Sicherheit des Lebens nach Z-3Z5 St.-G.B zN. strengem Arreste von 6 Wochen verurtheilt. Mit Urtheil

vom 13. September wurde 9. Maria Scheider von Pflersch. 35 Jahre alt, verehl. Wirthin, wegen Verbrechens des Diebstahls im Sinne der ZK 171, 173. St.-G.-B. zu schwerem Ker ker in der Dauer von zwei Monaten, verschärft mit einem Fasttage in jedem Monate verurtheilt. Mit Urtheil vom 17. September wurde 10. Gottfried Ganner von M^ls. 49 Jahre alt, verehelichter Weber, von der Anklage wegen Verbre chens der öffentlichen Gewaltthätigkeit durch gefährliche Drohung nach Z 99 St, G.-B. freigesprochen. Mit Urtheil

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Bozner Nachrichten
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Pagina 6 di 8
Data: 21.02.1922
Descrizione fisica: 8
s Seite 6 „Bozner Nachrichten', den 21. Februar 1922 ArtiZK 15. Die Erklärung, die italienische Staats bürgerschaft im Sinne der Artikel s und 7 des kgl. De kretes vom 3V. Dezember ISA), Rr. 1890, zu wählen, Aann von jenen abgegeben werben, die am 18. Jänner -1V22 das 18. Lebensjahr vollendet haben — ausgenom men jene, die die Bestimmung des Artikels 13 vorliegen den Dekrets trisft — und die eine der folgeren Bedin gungen für die Wahl, von der im Artikel 72 des Vertra ges von Saint Germain

haben, isowie deren Nachkommen. Überdies besitzt jeder Italiener, der in einer Ge meinde der ehemaligen östsrreichifch-ungarifchen Monar chie (nicht in einer Gemeinde der neuen Provinzen!) heimatsberechtigt ist, das Optionsrecht im Sinne des Ar tikels 80 des Vertrages von Saint Germain, beziehungs weise des Artikels S4 des Vertrages von Trianon. Artikel Ü. Die Erklärungen, von denen im vorhergehenden Artikel die Rede ist, müssen folgende An gaben, die mit den nötigen Dokumenten zu belegen sind, enthalten

. Diese Bestätigung kann durch eine solche, die von den Zivilkommissären oder von den Bürgermeistern von Stödten mit eigenem Statut ausgestellt ist, -ersetzt werden.' ^ ' ' Artikel 7. Die Gesuche um Gewährung der ita lienischen Staatsbürgerschaft im Sinne des Artikels 2 des kgl. Dekretes vom 23. Jänner 1S22, Nr. 43, müssen mit den im ersten Absatz des Artikels K dieses Dekretes genannten Dokumenten belegt sein, da sie das Zutreffen j>er im Artikel K des kgl. Dekretes vom 3Y. Dezember 19LS, Nr. 18S0, verlangten

wurde, eine Empfangsbestätigung aus. Die kompetenten Be hörden find dazu verpflichtet, die Auszüge und die nöti gen Duplikate der Dokumente für die Erwerbung der Staatsbürgerschaft auszustellen und dies auf Verlangen mtindlich oder auf stempelfreiem Papier. , Artikel 10. Die Erklärung der Wahl der ita lienischen Staatsbürgerschaft im Sinne des Art. 72 des Vertrages von St. Germain ist in den annektierten Ge bieten der Aufenthaltsgemeinde oder in Ermangelung derselben, jener Gemeinde

. die für die Entscheidung maßgebend ist. Die Gemeinden mit eigenem Statut' werde« die Eingaben, die im vorher gehenden Absatz genannt sind, den Zivilkommissariaten übergeben,/wenn nicht von der politischen Provinzialbe hörde anders bestimmt wird. . > ! A r t i k e l 11. Die Optionserklärungen im Sinne des Art. 8V des Vertrages von St. Germain und des Art. 64 des Vertrages von Trianon werden in den annektier- I ten Gebieten der politischen Provinzialbehörde auf Grund des Art. 7 des kgl. Dekretes vom 3V. Dezember 1929

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Der Bote für Tirol
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Pagina 3 di 6
Data: 28.05.1872
Descrizione fisica: 6
dem HanvelSstande bei den Handelsgerichten und A-^iHandelSsenaten geregelt wurde, in der Weise inter« /»» n/pretirt wurde, daß nur Kaufleute im engeren Sinne v°A.!deS Wortes, d. i. nur als Handelsleute besteuerter 6-^ GeschästSunternehmnngen zum handelsgerichtlichen A ^Beisitzeramt als qualifizirt angesehen wurden. so hat k's-; der Herr Handelsminister Dr. BanhanS in erfreulich 7-i5!richtiger Würdigung des Institutes der Handels- I?AgerichtSbeisitzer, um eine derartig- irrthümliche AnS- ß^ilegung

für die Zukunft hintanzuhalten und, wie er 84Njfagt, „einen gleichmäßigen, den Intentionen der Ge- s ss setzgebung entsprechenden Borgang bei allen Handels- ^ »Klammern zu erzielen.' die Kammer in Kenntniß gesetzt, ->iv2odaß „der Begriff' Kaufleute im Sinne deSHandels- !0/i2^s'gesetzbucheS, somit in der Weise aufzufassen ist, daß -jx. Zl lauch Gewerbetreibende, welche Waaren nach vor- !a«nommener Verarbeitung und Bearbeitung ver- äußern, als urner diesen Begriff fallend zu betrach teten sind. Die treffliche

den, so konnte hiebet nur der Begriff eines Kauf mannes im Sinne der Artikel 4, 271 uud 272 *) des Handelsgesetzbuches zu Grunde gelegt worden sein. Für eine andere Auffassung des Begriffes „Kauf leute' ist in der Ministerial-Verordnung kein An- haltSpunkt gelegen, sowie auch für eine solche ab» weichende Auffassung, insbesondere aber für die Ka- thegorie der Kaufleute im engeren Sinne eine gesetz liche Grundlage überhaupt nicht zu finden ist, so bald nur in daS Handelsregister eingetragene Fir- men

in Betracht kommen. Für die Auffassung deS Begriffes „Kaufleute' im Sinne deS Handelsgesetz buches, wornach auch Gewerbetreibende, welche Waa ren nach vorgenommener Bearbeitung und Verar- li.i2jbeitung veräußern, mitbegriffen sind, spricht auch ^ ^ die Anordnung des Punktes I derMinisteral-Verord- nung, daß die Wahl von der Hanbels- und Gewerbe- k. 2', 8.20 8.42 L.5V S. !) k>x? V. !l. 6 1v v 2L 6.41 7. 7.14 7.40 L.3S S.- 0.2 9.44 10. v 10,4,' X. ZI 12. 7 12,33 1.20 1 38 1.51 2.11 2 32 2,50 3 7 3 25 3.33

4,20 5.4V V.— Art. 4. Als Kaufmann im Sinne dieses Gesetz buche« ist anzusehen, wer gewerbemätzig Handelsgeschäfte betreibt. Art. 271. Handelsgeschäfte sind: 1. DerKauf oder die anderweitige Anschaffung von Waa ren oder andern beweglichen Sachen, von Staatepapicren, Aktien oder andern für den Handelsverkehr bestimmten Werthpapicreu, um dieselben weiter zu veräußern; eS macht keinen Unterschied, ob die Waaren oder andern be weglichen Sachen in Natur oder nach einer Bcaibeitung oder Verarbeitung

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Südtiroler Landeszeitung
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Pagina 3 di 12
Data: 22.04.1921
Descrizione fisica: 12
Kreise ausgefüllt Bewegung, die Gewerbenovelle des Jahres 1907, die das Prinzip des materiellen Befähigungsnachweises insbesondere durch Schafsiing der zwangsweisen Gesellenprüfung und vorläufig^ frei- t der 'Genossenschaften auf die Handhabung der Gewerbeordnung den Behörden gegenüber einerseits, ihren Machtbereich und ihre Macht. Wirkung auf ihre Mitglieder, mit einem Worte die Autonomie der Genossenschaften andererseits im weitesten Sinne ausbaute und ver tiefte. Es ist selbstverständlich

mit Ihrem, sagen wir historischen Unverständnis für gewerberechtliche Fragen davon überzeugen, daß dies ein für uns ungemein wichtiges Gebiet der Gesetzgebung ist? Wie werden wir durchsetzen, daß unsere Gewerbeordnung noch weiter in unserem Sinne ausgebaut werden soll, wo wir doch sehen, daß die Tendenz der italienischen Verwal tung eher dahin geht, sie abzubauen? Schwere Aufgaben stehen uns bevor, meine Herren, aber wir müssen den uns durch Pflicht und Verstand yorgezclchneten Weg furchtlos betreten

in bezug auf die Pflege und Bildung des Gewerbcrechtes, wir können sagen, an letzter Stelle steht. Eine Gewerbegesetzgebung Im wirklichen Sinne fehlt in Ita lien fast vollständig. Die gewerbliche Betätigung Ist höchstens an privatrechtliche Bedingungen geknüpft, sie ist durch Bestimmungen des bürgerlichen oder Handelsgesetzbuches beeinflußt. Das öffentliche Reiht, als welches eben das Gewerberecht Im engeren Sinne gilt, kümmert sich In Italien um dis gewerbliche Tätigkeit nicht. Wo Be- schränkungen

der sonst grundsätzlich schrankenlosen Gewerbefreiheit bestehen, so sind diese aus polizeiliche, finanzielle oder sanitäre Rück- sichten zurückzuleiten, mit Gewerbepolitik im engeren Sinne als Selbstzweck haben sie nicht« zu tun. Wir wollen den Gründen nicht nachspllren, die zu einer lolmen Entwicklung geführt haben, obwohl es immerhin auffallend Ist, daß ein Land, dessen Gewerbestand ln den Tagen der Vorzeit von höchster Bedeutung war und auf glän- zende Leistungen zurückblicken konnte, der sogar in vielen

weiterschaffen, zum Nutzen unserer vielgeprüften Heimat. Ich glaube, ich kann meine Ausführungen nicht besser schließen, als mit den auf unsere Zeit wieder so ganz passenden Wortenaus „Her mann und Dorothea : „Denn der Mensch, der zur schwankenden Zeit auch schwankend gesinnt ist» Der vermehret dar Hebel und breitet er weiter un weiter: Aber wer fest auf dem Sinne behorrt, der bildet die Welt sich. Nicht dem Deutschen geziemt es, die sürchterliche Bewegung Foxtzulelten und auch zu wanken hierhin und dorthin

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Der Bote für Tirol
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Pagina 5 di 6
Data: 08.08.1884
Descrizione fisica: 6
hat, als ein Bündnis der In teressen und Bedürfnisse, nämlich ein Bündnis der Ueberzeugungen und der Gesinnung. In diesem Sinne haben die Völker Oesterreichs stets den er lauchten Gast ihres kaiserlichen Herrn auf österrei chischem Boden begrüßt und in diesem Sinne bringen sie dem greisen Monarchen auch heute dankbar und freudig die Huldigungen dar, auf welche er als der treueste Freund und Bundesgenosse Oesterreich-Ungarns Anspruch erheben darf.' Auch die Blätter des deuschen Reiches sprechen sich in gleichem

Sinne aus. So schreibt die „Neue Preu ßische Zeitung': „Die Völker der beiden Reiche haben die deutsch-österreichische Allianz von jeher mit Freu den begrüßt; sie seiern in jedem Jahre und auch diesmal wieder die Begegnung ihrer geliebten Herr scher als ein frieden- und glückverheißendes Ereignis. Nach außen hin aber ist die Kaiser-Zusammenkunft ein Zeichen, dass die machtvolle Verbindung der zwei Kaiserreiche Mitteleuropas eine dauernde und unzer störbare ist.' Die Münchner „Allgemeine Zeitung

hier hat sich das kunstsreundliche Pnblicum durch die von ihr im kön. Odwn veran staltete, von mir bereits erwähnte Gemälde-Ausstellung zu Dank verpflichtet. Gegenwärtig führt sie uns den Bildercyklus des Meisters der Coloristik, Hans Makarts „Die fünf Sinne' vor. Die fünf Bilder, aus welchen derselbe besteht, sind durch photographische Reproduktion so ziemlich Gemeingut aller Welt ge worden; aber es gibt kaum einen Maler, dessen Eigenstes so bedeutend in der photographischen Wieder gabe verliert, als Hans Makart

, denn seine Stärke liegt eben in der Herrschaft der Farbe. Die Zeich nung darf man nicht mit der streng-kritischen Brille betrachten; bekanntlich kommt es dem nur im großen wirkenden Wiener Matador auf einen etwas zu langen L-'rm oder eine unmögliche Positur nicht gcnan an: wirkt nur der Mangel schön, dann ist er im Gebiete der Herrschaft des Schönen eben schon kein Mangel mehr. „Die fünf Sinne' sind wohl auch in diese.' Beziehung die reinste der Schöpfungen ») Wegen Mangel,an Raum verspätet. D. R MakartS, ganz

. Hier wird das paradoxe Wort „mit den Augen hören' klar und begreiflich. Bei solchen Kunstwerken, zumal wenn sie, wie MukartS „Fünf Sinne', schon der Anlage nach un trennbar zusammengehören und sich gegenseitig er gänzen, sagen zu wollen, welches das schönste sei, ist eigentlich zwecklos und nebensächlich. Immerhin hat Makart selbst der mittelsten der fünf Gestalten, näm lich derjenigen, welche das Gesicht repräsentiert, den vollsten Liebreiz auch im Antlitz, gleichsam symbolisch, aufgedrückt; das Gefühl

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Volksblatt
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Pagina 3 di 8
Data: 17.11.1920
Descrizione fisica: 8
; würden die Jugoslsweu dagegen etwa ein mal Fiume angreifen, so wäre das der Krieg nicht Die Fremden, die dem Verbote nicht iuner- halb der vorgeschriebenen Frist Folge leisten, können von den Sicherheitsorganen entfernt werden. Art. 14. — Von jeglicher Erklärung im Sinne gegenwärtiger Verordnung find befreit die Reichs italiener und jene Personen, die im Sinne des Friedensvertrages von St. Germain, der von Italien mit kgl. Dekret vom 6. Oktober 1S19, Nr. 18004, ratifiziert wurde, von Rechts wegen die italienische

Staatsbürgerschaft erlangen werden: nämlich jene, die in dem von der Waffenstillstands- linie begrenzten Gebiete geboren sind oder in diesem Gebiete vor dem 24. Mai 1915, und nicht durch ihre amtliche Stellung, die Zuständigkeit erlangt haben. Hingegen haben der Meldepflicht im Sinne der vorhergehenden Artikel und in der dort angegebenen Weise jene Personen nachzukommen, denen, wenn sie auch nicht als Fremde betrachtet werden, die Berechtigung eingeräumt ist, für die italienische. Staatsbürgerschaft im Sinne

haben, sowie deren Nachkommen; s) jene, die obwohl italienischer Nationalität, in einem zur ehemaligen österr.-ungar. Monarchie gehörigen Gebiet heimatberechtigt und dort nach Rasse und Sprache von der Mehrheit de? dortigen Bevölkerung ver schieden sind. Für Ehefrauen gelten, insoweit es sich um die Anwendung obiger Bestimmungen handelt, die Rechts verhältnisse des Mannes und für Kinder uvter 18 Jahren jene der Eltern. Als Fremde im eigentlichen Sinne des Wortes und im Sinne gegenwärtiger Verordnung

werden unterschiedslos alle jene betrachtet, die nicht unter den in den beiden vorhergehenden aufgezählter Per sonen inbegriffen sind. Art. 15. — Sicherheitsbehördeu im Sinne dieser Verordnung find der Questore für die Stadt Trient und das Gebiet; die Zivilkommissäre der politischen Bezirke der Veuezia Tridentina; die Seite 3 A'Annunjio anerkennt den Vertrag von Rapallo nicht. Der Kommandant von Fiume D'Aunuuzis hat am Samstag sofort nach Bekanntwerden des Ver trages von Rapallo die Inseln Arbe, Veglia uud Unio

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Südtiroler Heimat
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Pagina 8 di 8
Data: 15.10.1934
Descrizione fisica: 8
und damit keineswegs zu Italien gehört haben. Dürftige Nachrichten über Grenzkämpfe zwischen den Bajwaren und den Langobarden, die über Trient herrschten, im 7. und 8. Jahrhundert deutet Tolomei in dem Sinne, daß das Hochetsch dauernd dem Langobardi- schen Reiche zugeteilt gewesen sei. Und noch ungeheuerlicher wird seine Verdrehung für die Zeit nach dem 8. Jahrhundert, denn nun habe nach ihm das Hochetschgebiet in aller Folge zeit M dem Königreich Italien gehört, das die Karolinger feit 778 dem Frankenreich

und dann die deutschen Kaiser dem römisch-deutschen Reiche angegliederl haben. In Wirk- HHkeit hat auch in dieser Zeit das Gebiet Mdwärts bis einschließlich Bozen zum Herzogtum Baiem gehört, das auch immer ein Bestandteil des fränkischen und des deut schen Reiches im engeren Sinne gewesen ist. Tolo mei tut so, als ob die geistlichen Fürstentümer Brixen und Trient durch die Verfügungen Kaiser Konrad ll. von 1027 aus dem Königreich Italien hervorgegangen wären. Das stimmt in Wahrheit nur für das Herzogtum und die Graf

schaft Trient, die nordwärts auf der linken Seite der EM bis vor Bozen und auf der rechten bis vor Meran gereicht aber diese beiden Hauptorte nicht mehr erngeschlofsen hah Konrad II. hat dem Hochstifte Trient wohl die bisher bar sche Grafschaft Bozen übertragen, aber die folgenden Kai. ser haben dieses geistliche Fürstentum Trient durch eine Reihe von Verordnungen aus der staatlichen Zugehörig keit zur Lombardei losgelöst, und dem Deutschen Reiche rm engeren Sinne zugeteilt, wie auch die Bischöfe

in ver schiedenen Urkunden ausdrücklich bezeichnet haben. Wohl aber führt er das oft besprochene Gutachten des Bischofs votz Chur vom Jahre 1282 über die staatsrechtliche Stellung der Grafen von Tivol in durchaus einseitigem Mine an. Der Bischof hat nämlich u. a. erklärt, daß die Gräfen von Tirol die Grafschaft Vintschgau vom Hochstifte Trienh zu Lehen trage, das selbst zu Italien gehöre. Letzteres 'hat wohl in rein kirchlichem Sinne stets gegolten, weil eben das Bistum Trient dem Patriarchat

Aquileia und nicht wie das Bistum Brixen dem Erzbistum Salzburg unterstanden hat. Im weltlichen, staatlichen Sinne kann aber eine solche Auf fassung nur für die Zeit von 1230 bis 1260 entstanden seih, weil damals Kaiser Friedrich H. die wetliche Gewalt übch das Fürstentum Trient seinem oberitalienischen Partei- ganger, Ezzelino da Romano, Markgrafen von Verona übertragen hat. Diese staatliche Verbindung ist aber nach dem Tode dieses Fürsten gerade durch das Auftreten des Grafen Meinhard von Tirol

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